Ab dem kommenden Schuljahr 2017/18 müssen die sächsischen Schüler in der gymnasialen Oberstufe nur noch 40 Kurshalbjahresergebnisse in die Gesamtqualifikation zum Abitur einbringen. Bisher waren es 52. Jetzt gibt es eine gute Nachricht auch für die Schüler, die bereits die gymnasiale Oberstufe besuchen. Auch für sie wird die Einbringungspflicht gelockert. Das hat Kultusministerin Brunhild Kurth entschieden.
Kultusministerin Kurth: Verständnis für Schüler und Eltern
»Ich habe die zahlreichen Wünsche der Schüler und Eltern sehr wohl wahrgenommen und kann diese gut verstehen. Deshalb habe ich mich entschlossen, die neue Einbringungspflicht auch denjenigen Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen, die bereits in der gymnasialen Oberstufe sind. Das ist für mich eine Frage der Gerechtigkeit. In anderen Bundesländern, wie etwa Bayern gelten diese Regelungen schon längst. Sächsische Schüler dürfen im bundesweiten Vergleich keine Nachteile haben. Chancengleichheit und die Vergleichbarkeit der Abschlüsse sind ein hohes Gut«, begründet Kultusministerin Brunhild Kurth die Entscheidung.
Es kann in wenigen Fällen vorkommen, dass die neue Regelung für jetzige gymnasiale Oberstufenschüler ungünstiger ausfällt. Dann können die Schüler jedoch beantragen, dass die Gesamtqualifikation nach dem »alten« System berechnet wird.
Mehr Gerechtigkeit für sächsische Abiturienten
Die Neuregelung geht auf eine Vereinbarung der Kultusministerkonferenz (KMK) vom Juni 2016 zurück. Die Bundesländer hatten sich darauf geeinigt, dass zukünftig überall 40 so genannte Kurshalbjahresergebnisse in das Abitur einfließen. Bisher war Sachsen das einzige Land, in dem alle Kursergebnisse aus den Jahrgangsstufen 11 und 12 berücksichtigt wurden. Die neue Regelung bringt deutlich mehr Chancengleichheit und Vergleichbarkeit für sächsische Abiturienten. Die Änderungen werden besser vergleichbare Abschlüsse zwischen den Bundesländern bewirken. Zum Vergleich: In Berlin, Bremen, Hamburg Hessen und Nordrhein-Westfalen mussten die Schüler bisher nur 32 und in Bayern 40 Kursergebnisse einbringen. Das wird nun einheitlich auf 40 Kursergebnisse korrigiert.
Bisherige Einbringungsverpflichtung der Länder in der gymnasialen Oberstufe
(Stand 1.8.2016)
Nur Sachsen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt müssen bei der Umsetzung der KMK-Vereinbarung die Anzahl der einzubringenden Kurse reduzieren. Für Sachsen ist dies am gravierendsten, die Übersicht zeigt, dass Sachsen deutlich über dem Level der anderen Länder liegt.
Erklärung:
SN GY: Sachsen Gymnasium
SN BGy: Sachsen Berufliches Gymnasium
Neue Einbringungsverpflichtung in der gymnasialen Oberstufe
(Stand 04.01.2017)
SN Gy | 8 | 32 | 40 |
SN BGy | 8 | 28 | 36 |
Neuregelung auch für die Beruflichen Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs
Die Neuregelung der Einbringungsverpflichtungen wird auch am Beruflichen Gymnasium umgesetzt. Der Unterschied zwischen Gymnasium und Beruflichen Gymnasium kommt durch die unterschiedlichen Stundenzahlen in einzelnen Grundkursen und im fachrichtungsbezogenen Leistungskurs zustande. Die geltenden KMK-Vereinbarungen werden selbstverständlich in beiden Schularten eingehalten. Es wird ebenso ähnliche Regelungen auch für die Abendgymnasien und Kollegs geben. Ähnlich deshalb, weil die Schüler am Abendgymnasium weniger Kurse belegen. Dies hängt mit der geringeren Stundenzahl, die am Abend möglich ist, zusammen. Die Anzahl der einzubringenden Kurse wird dort sinken.
Hohes Niveau bleibt
Dennoch liegen die Anforderungen des sächsischen Abiturs auch mit den geplanten Änderungen der gymnasialen Oberstufe weiter deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Mit der Belegverpflichtung für drei Naturwissenschaften und eine Fremdsprache oder für zwei Naturwissenschaften und zwei Fremdsprachen liegt Sachsen immer noch über den KMK-Vorgaben. Die KMK verlangt nur eine Naturwissenschaft bis zum Abitur.
Die Neuregelung bedeutet für einen Teil der Schüler sogar eine höhere Hürde: Künftig dürfen die Abiturienten bundeseinheitlich nur noch 8 Kurse mit weniger als 5 Punkten in die Wertung bringen, bisher waren es in Sachsen 12 Kurse.
Das gut funktionierende System des Kursunterrichts und die zentralen Abiturprüfungen bleiben in Sachsen bestehen. Auch die Dauer der Schulzeit bleibt.
Hallo, ich bin Schülerin der 12. Klasse und habe eine weitere Frage zur Berechnung nach der neuen Regelung. An meiner Schule ist Mathe ein Pflichtprüfungsfach, jedoch sind meine Leistungskurse Deutsch und Englisch. Außerdem muss ich in zwei weiteren Fächern eine mündliche Prüfung ablegen was bei mir Gemeindschaftskunde und Kunst sind. Meine Prüfungsfächer sind also Deutsch, Englisch, Mathe, GRW und Kunst. Sind bei mir also schon 20 einzubringende Fächer. Sonstige belegte Kurse sind bei mir Russisch, Geschichte, Biologie, Chemie, Physik, Ethik, Sport und Astronomie.
Also kommen noch meine fortgeführte Fremdsprache Russisch (4x), Geschichte (4x) sowie Physik (4x) und Biologie (4x) dazu. Aber Chemie muss ich ja trotzdem mindestens einmal einbringen..?! Also bin ich nun schon bei 39 Noten. Wie soll ich jetzt noch 2x Ethik, mind. 1x Astronomie und Sport mit einbringen?
Vielen Dank
Hallo Elisa,
auch hier sind die Antworten direkt eingefügt:
[…] jedoch sind meine Leistungskurse Deutsch und Englisch. Außerdem muss ich in zwei weiteren Fächern eine mündliche Prüfung ablegen was bei mir Gemeinschaftskunde und Kunst sind. Meine Prüfungsfächer sind also Deutsch, Englisch, Mathe, GRW und Kunst. Sind bei mir also schon 20 einzubringende Fächer. Richtig.
Sonstige belegte Kurse sind bei mir Russisch, Geschichte, Biologie, Chemie, Physik, Ethik, Sport und Astronomie.
Also kommen noch meine fortgeführte Fremdsprache Russisch (4x): Nein, Russisch nur 1 Kurs verpflichtend einzubringen, da mit Englisch als Abiturprüfungsfach bereits 4 Kurse fortgeführte FS eingebracht sind.
Geschichte (4x) Ja!
sowie Physik (4x) und Biologie (4x) dazu. Ja!
Aber Chemie muss ich ja trotzdem mindestens einmal einbringen..?! Ja, mindestens einmal
Also bin ich nun schon bei 39 Noten. NEIN, bei 33! (Der eine Chemie schon eingerechnet.)
Es kommen hinzu: 2x Ethik, mind. 1x Astronomie und 1 x Sport und 1x Russisch
Macht 38! 2 Kurse können aus den noch verbliebenen, bis dahin nicht eingebrachten Kursen gewählt werden und sind einzubringen. Der Rest kann gestrichen werden.
Sehr geehrte Frau Kelch.
Ich bin derzeit Schüler der 12. Klasse und habe zur neuen Regelung zum Einbringen der Noten folgende Fragen:
1. Auf Grund meiner Prüfungsfächer bringe ich bereits 4x Chemie, sodass ich noch 4 Noten aus Naturwissenschaften einbringen muss. Müssen diese 4 Noten aus einem Fach stammen oder kann ich z. B. einmal Biologie und dreimal Physik einbringen? Andernfalls müsste man ja 5 Noten einbringen, da jedes Fach mindestens einmal vertreten sein muss.
2. Aus Fremdsprachen gehen 4 Noten ein. Müssen diese 4 Noten aus einem Fach stammen oder kann ich z. B. beide je hälftig (also 2 Kurse) einbringen? Auch hier macht es am Ende den Unterschied, ob insgesamt 4 oder 5 Kurse in die Qualifikation eingehen.
3. Seit der Oberstufe belege ich auf Grund einer Erkrankung an Stelle von Sport Astronmie. Wie oft muss ich dieses Fach einbringen und würde dieses nicht theoretisch auch unter Naturwissenschaften fallen?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen
Hallo Paul,
die Antworten sind direkt eingefügt. Los geht´s:
1. Auf Grund meiner Prüfungsfächer bringe ich bereits 4x Chemie, sodass ich noch 4 Noten aus Naturwissenschaften einbringen muss. Müssen diese 4 Noten aus einem Fach stammen JA!
oder kann ich z. B. einmal Biologie und dreimal Physik einbringen? NEIN!
Andernfalls müsste man ja 5 Noten einbringen, da jedes Fach mindestens einmal vertreten sein muss. So ist es: In diesem Fall 4x Chemie und 4x Biologie (oder 4x Physik) und dann noch 1 x Physik (oder 1x Biologie)
2. Aus Fremdsprachen gehen 4 Noten ein. Müssen diese 4 Noten aus einem Fach stammen JA!
oder kann ich z. B. beide je hälftig (also 2 Kurse) einbringen? NEIN!
Auch hier macht es am Ende den Unterschied, ob insgesamt 4 oder 5 Kurse in die Qualifikation eingehen. 4 + 1, da aus jedem belegten Kurs mindestens 1 Kurshalbjahr einzubringen ist.
3. Seit der Oberstufe belege ich auf Grund einer Erkrankung an Stelle von Sport Astronmie. Wie oft muss ich dieses Fach einbringen und würde dieses nicht theoretisch auch unter Naturwissenschaften fallen? NEIN, es ersetzt ja Sport. 1 Kurs Astronomie muss mindestens eingebracht werden.
Viele Grüße
Ich kann es lesen, brauche aber dennoch noch einmal eine Bestätigung, da an unserer Schule kein Lehrer über irgendetwas Bescheid weiß. Gilt diese neue Regelung auch für die 13. Klassen eines Beruflichen Gymnasiums für Gesundheit und Soziales?
wäre sehr dankbar über eine explizite Bestätigung
mit freundlichen Grüßen
Hallo Elli,
für die Beruflichen Gymnasien wird derzeit eine Neuregelung erarbeitet. Bitte haben Sie noch Geduld!
Hallo! Eine konkrete Frage. Meine Tochter besucht gerade die Klasse 12 und belegt die GK-Fächer Bio, Ch und Ph. Es steht geschrieben, dass 8 KHJ-Ergebnisse in zwei dieser Fächer einzubringen sind, also z.B. 4x Bio und 4xCh. Da sie ja auch mindestens 1xPh einbringen muss, wären das 9 KHJ in den Naturwissenschaften. Heißt das, sie könnte 1xBio oder 1xCh auch wieder streichen, da sie ja nur auf 8 kommen muss? Oder anders gefragt, kann sie sich aus den 12 KHJ Bio, Ch und PH die acht besten raussuchen, Hauptsache jedes Fach ist mindestens 1x dabei?
Danke und mfG
Hallo Romy, nur diese Variante geht: „also z.B. 4x Bio und 4xCh. Da sie ja auch mindestens 1xPh einbringen muss, wären das 9 KHJ“.
Man kann sich nicht die acht besten raussuchen. Es geht auch 4x Physik, 4x Chemie und 1x Bio usw. Also immer komplett je 4 Kurse von den zwei ausgewählten Naturwissenschaften.
Viele Grüße
Sehr gehrte Frau Kelch, eine spezielle Frage: Wenn in der 11. Jahrgangsstufe 2 Kurshalbjahre Sport belegt wurden, danach aber in der 12. Jahrgangsstufe wegen eines Attestes als Ersatzfach für Sport Gemeinschaftskunde, müssen dann jeweils ein Soprtkurs und ein Gemeinschaftskundekurs eingebracht werden oder genügt ein Kurs aus einem der beiden Fächer?
Schon mal vielen Dank und viele Grüße
Hallo,
in Ihrem ungewöhnlichen Fall gilt Sport-G/R/W als ein Fach, weil sie ja Sport in der Jahrgangsstufe 12 durch G/R/W ersetzt haben. Aus den vier Kurshalbjahren ist also mindestens eines einzubringen. Dieses kann ein Sportkurs aus der Jahrgangsstufe 11 oder ein G/R/W-Kurs aus der Jahrgangsstufe 12 sein.
Viele Grüße
Mal ein dickes Lob an Frau Kelch. Ich nehme an, Sie hatten seit Freitag nicht viel Zeit für anders. Jetzt dürften aber alle Fragen beantwortet sein und die Abiturienten können sich wieder auf ihr Abitur konzentrieren. Ich hätte zwar bei der Ankündigung gedacht, dass das neue Verfahren mehr an Punkten bringt, als es das am Ende vermutlich bei den meisten Abiturienten tatsächlich tut. Die Vorgaben zur Einbringung lassen ja dann doch nicht sooo viel Spielraum zur Abwahl. In unserem Beispiel bringt es eine Nachkommastelle in der Note – besser als nichts und ein Stück weit gerechter im Vergleich zu den anderen Bundesländern. Und ich begrüße auch sehr, dass man nun auch nicht mehr alle Noten in Kunst / Musik / Sport einbringen muss – nicht jeder ist da begabt. Was ich nach wie vor nicht verstehe, warum dem Fach Geschichte eine so große Bedeutung beigemessen wird. Dieses Fach ist gerade in der Sek2 doch sehr subjektiv in der Bewertung durch unterschiedliche Lehrer, davon können meine beiden Söhne ein Lied singen. Da müssen alle 4 Noten rein, eine Naturwissenschaft kann man bis auf eine Note reduuzieren – komische Gewichtung, wie ich finde. Aber das können dann dereinst ja meine Kinder für meine Enkel ausdiskutieren. Also noch einmal ein dickes Danke für die geduldige Beantwortung aller Fragen – das wäre eigentlich Aufgabe der Schule gewesen, wenn es die Schulbriefe tatsächlich schon im November gab.
Liebe Frau Schwarze, Danke für das Lob 🙂
Ich gebe es aber auch an die Fachreferentin aus dem Gymnasialreferat weiter, die mich sehr unterstützt hat, vor allem in den Detailfragen zu den neuen Einbringungsregeln.
Viel Erfolg für Ihren Sohn beim Abi!
Ich muss gestehen, dass ich etwas verwirrst bin. Ich mache gerade mein Abi mit den Leistungskursen Kunst und Mathe, meine Prüfungsfächer sind zusätzlich noch Deutsch und Geografie (+ die BELL). Meine restlichen Kurse sind Englisch, Französisch, Geschichte, Biologie, Chemie, Physik, Ethik, Sport und Bionik. Doch bei mir geht die Rechnung nicht auf, denn nach den Vorschriften kann ich nur 10 Bewertungen streichen.
4 x Englisch oder Französisch
4 x Chemie, Physik, Biologie, Bionik
2 x Ethik
Hallo „Antonia“,
bevor ich versuche, die Verwirrung aufzuklären, noch ein Wort an Sie und alle die hier mitlesen. Selten haben Beiträge im Blog so viel Aufmerksamkeit erfahren, wie die Texte zum Abitur. Das spiegeln allein die zahlreichen Kommentare und Fragen wider. Wir versuchen, alle Fragen möglichst schnell zu beantworten. Doch ohne die Kolleginnen und Kollegen im Ministerium könnten wir dies nicht. Deshalb an dieser Stelle mal ein ganz großes Dankeschön an die Expertinnen und Experten im Gymnasialreferat. Ohne sie, wäre die Pressestelle stumm.
So, nun zum Versuch, Licht ins Dunkel zu bringen:
Die Gesamtbewertung, die für die Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife maßgebend ist, setzt sich aus zwei Blöcken zusammen.
– Block I umfasst die Leistungen in den Grund- und Leistungskursen.
– Block II umfasst die Leistungen in der Abiturprüfung.
In den Block I werden die Ergebnisse der einzelnen Kurshalbjahre wie folgt eingebracht:
1. die Kurshalbjahresergebnisse in den fünf Abiturprüfungsfächern,
Mathe 4x
Kunst 4x
Deutsch 4x
Geo 4x
Macht bis hierhin 16 Kurse.
2. soweit nicht durch die Abiturprüfungsfächer bereits eingebracht,
a) vier Kurshalbjahresergebnisse in einer fortgeführten Fremdsprache,
Englisch (oder Französisch) 4 x
b) zwei Kurshalbjahresergebnisse in einem der Fächer Kunst oder Musik,
Bereits durch das Abiturprüfungsfach Kunst eingebracht.
c) vier Kurshalbjahresergebnisse im Fach Geschichte,
4x
d) acht Kurshalbjahresergebnisse in zwei der Fächer Biologie, Chemie oder Physik (Wenn eines der Fächer Biologie, Chemie oder Physik durch einen fächer-verbindenden Grundkurs mit überwiegend naturwissenschaftlichem Bezug oder Informatik ersetzt wurde, dann ist dies einzubringen.),
z. B. Bio und Chemie: 8x
e) zwei Kurshalbjahresergebnisse in einem der Fächer Geographie oder Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft
Bereits durch das Abiturprüfungsfach GEO eingebracht.
f) zwei Kurshalbjahresergebnisse im Fach Evangelische Religion oder Katholische Religion oder Ethik
Ethik 2x
Macht bis hierhin 34 Kursergebnisse.
Aus jedem belegten Fach ist mindestens ein Kurshalbjahresergebnis einzubringen.
Französisch (oder Englisch) 1x
Physik 1x
Sport 1x
Bionik 1x
Macht bis hierhin 38 Kursergebnisse. Insgesamt müssen 40 Kurshalbjahresergebnisse eingebracht werden.
Die weiteren Kurshalbjahresergebnisse, die in die Gesamtqualifikation einzubringen sind, ( Noch 2!) legt der Schüler nach Beratung durch seinen Tutor oder den Oberstufenberater nach Erhalt des Zeugnisses für das Kurshalbjahr 12/II fest.
Möglich sind noch:
Französisch (3 noch nicht eingebracht) Physik (3 noch nicht eingebracht) Ethik (2 noch nicht eingebracht) Sport (3 noch nicht eingebracht) Bionik (3 noch nicht eingebracht) Das heißt, 14 Kurse sind noch frei, davon müssen noch 2 verpflichtend eingebracht werden (siehe oben) und wie durch ein Wunder bleiben 12 Kurse übrig, die gestrichen werden.
Jetzt wird weiter gerechnet. Das Gesamtergebnis der im Block I erreichten Punkte berechnet sich wie folgt:
Summe aller eingebrachten Kurshalbjahresergebnisse x 40 dividiert durch Anzahl der eingebrachten Kurshalbjahresergebnisse
Erst jetzt, in die Summe aller eingebrachten Kurshalbjahresergebnisse gehen die Kurshalbjahresergebnisse der Leistungskursfächer je doppelt, die der Grundkursfächer je einfach ein. Bei der Anzahl der Kurshalbjahresergebnisse zählen die der Leistungskursfächer jetzt ebenfalls doppelt. Ein nicht ganzzahliges Ergebnis wird gerundet, wobei ab n,5 stets aufgerundet wird.
Im Block I müssen so mindestens 200 Punkte erreicht werden. Kein Kurshalbjahresergebnis eines belegten Kurses darf 0 Punkte betragen. Es dürfen höchstens 8 der einzubringenden Kurshalbjahresergebnisse unter 5 Punkten liegen, davon maximal 4 aus Leistungskursen (einfach gezählt).
Viele Grüße
Werden Sie einen Abiturrechner ins Netz stellen, der die neuen Regelungen berücksichtigt?
Wann soll das geschehen?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Hallo Merili, also uns ist kein offizieller Abiturrechner bekannt. Es wird auch keinen geben.
Viele Grüße
wenn ich mal lästern darf: Wer ein Abitur machen will, sollte sich die Punkte anhand der nun eindeutig veröffentlichten Regeln selbst ausrechen können 😉
Das bedeutet, dass Schüler die in der Klassenstufe 11 und 12 nach dem alten Modell Geografie und Gemeinschaftskunde ersetzt haben, von der Anwendung der neuen Berechnungsgrundlage im Block I ausgeschlossen sind. (Sie können nicht wie gefordert, 2 Kurse Geografie oder Gemeinschaftskunde einbringen!)
Wurde an diese Schüler gedacht? Wird jetzt eine Ausnahmeregelung zur Ausnahmeregelung erlassen?
Die Frage habe ich grad an Ella beantwortet.
Hallo,
wie ist es möglich, mit 3 belegten LKs auf 40 KHJ zu kommen, bzw. was darf bei den LKs Mathe, Chemie und Physik beispielsweise stattdessen gestrichen werden wenn alle 3 LKs Prüfungsfächer sind?
3 * 8 = 24 (LKs)
+ 2 * 4 = 8 (2 weitere Prüfungsfächer: GK Deutsch, GRW)
+ 4 (Geschichte)
+ 2 (Reli / Ethik)
+ 4 (Fremdsprache)
+ 2 (Musik / Kunst)
= 44 KHJ
bzw warum ist es in diesem Fall zwingend nötig 40 statt den berechneten 44 KHJ einzubringen?
Hallo,
Sie sind offenbar Schüler der vertieften mathematisch-naturwissenschaftlichen Ausbildung. Nur Schüler der vertieften Ausbildung und des Landesgymnasiums Sankt Afra belegen drei Leistungskurse. Die Einbringung wäre hier folgendermaßen:
Beispiel:
Belegung nach „altem“ System
1. Leistungskurs Mathematik
2. Leistungskurs Chemie
3. Leistungskurs Physik
Grundkurse
bei vertiefter mathematisch-naturwissenschaftlicher Ausbildung:
a) Deutsch,
b) Kunst oder Musik,
c) zwei fortgeführte Fremdsprachen,
d) Geschichte,
e) Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft oder Geographie,
f) zwei Naturwissenschaften, (in diesem Fall nur Bio, da Chemie und Physik schon Leistungskurs)
g) Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik,
h) Sport;
Prüfungsfächer:
Mathematik (P 1)
Chemie (P 2)
Deutsch (P 3)
Geschichte (P 4 mündlich)
Physik (P 5 mündlich)
Hinweis: Unter den Abiturprüfungsfächern muss sich aus jedem der 3 Aufgabenfelder (1. sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld: Deutsch, Fremdsprachen, Kunst und Musik, 2. gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld: Geschichte, Geographie, Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft, 3. mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld: Mathematik, Physik, Chemie, Biologie und Informatik, alle anderen Fächer sind keinem Aufgabenfeld zugeordnet) mindestens eines befinden.
Der dritte Leistungskurs Physik ist somit nicht zwingend Abiturprüfungsfach.
Einbringung nach neuem System:
In den Block I werden die Ergebnisse der einzelnen Kurshalbjahre wie folgt eingebracht:
1. die Kurshalbjahresergebnisse in den fünf Abiturprüfungsfächern: 4x Mathe, 4x Chemie, 4x Deutsch, 4x Geschichte, 4x Englisch = 20 Kurshalbjahre
2. soweit nicht durch die Abiturprüfungsfächer bereits eingebracht!!
a) vier Kurshalbjahresergebnisse in einer fortgeführten Fremdsprache (Durch Englisch als Prüfungsfach bereits erledigt.)
b) zwei Kurshalbjahresergebnisse in einem der Fächer Kunst oder Musik (z. B. 2x Kunst)
c) vier Kurshalbjahresergebnisse im Fach Geschichte (Durch Geschichte als Prüfungsfach bereits erledigt.)
d) acht Kurshalbjahresergebnisse in zwei der Fächer Biologie, Chemie oder Physik (Durch Chemie als Prüfungsfach bereits erledigt, hinzu kommt 4x Bio ODER 4x Physik)
e) zwei Kurshalbjahresergebnisse in einem der Fächer Geographie oder Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft (z. B. 2 x GEO)
f) zwei Kurshalbjahresergebnisse im Fach Evangelische Religion oder Katholische Religion oder Ethik (2x Ethik)
Macht bis hierhin verpflichtend 30 Kurse.
Insgesamt müssen 40 Kurshalbjahresergebnisse eingebracht werden. Aus jedem belegten Fach ist mindestens ein Kurshalbjahresergebnis einzubringen. Also kommt noch verpflichtend hinzu: 1x die weitere Fremdsprache, die neben Englisch belegt wurde, 1 x Sport und 1x Bio bzw. Phy. Macht 33.
Die weiteren Kurshalbjahresergebnisse, die in die Gesamtqualifikation einzubringen sind (Es fehlen ja noch 7 bis 40), legt der Schüler nach Beratung durch seinen Tutor oder den Oberstufenberater nach Erhalt des Zeugnisses für das Kurshalbjahr 12/II fest. Möglich wären noch: 2x Kunst bzw. Musik, 3x Bio bzw. Physik, 2x Geo, 2x Ethik)
Das Gesamtergebnis der im Block I erreichten Punkte berechnet sich nun wie folgt:
Summe aller eingebrachten Kurshalbjahresergebnisse x 40 geteilt durch Anzahl der eingebrachten Kurshalbjahresergebnisse Erst in die Summe aller eingebrachten Kurshalbjahresergebnisse gehen die Kurshalbjahresergebnisse der Leistungskursfächer je doppelt, die der Grundkursfächer je einfach ein. Bei der Anzahl der Kurshalbjahresergebnisse zählen die der Leistungskursfächer ebenfalls doppelt.
„Künftig dürfen die Abiturienten bundeseinheitlich nur noch 8 Kurse mit weniger als 5 Punkten in die Wertung bringen, bisher waren das in Sachsen 12.“
Wenn ich die neuen Regelungen richtig verstanden habe: Der S darf max. 8 Unterpunktungen einbringen, kann aber in den verbleibenden, nicht eingebrachten Kurshalbjahresnoten (im Extremfall!) 12 weitere Unterpunktungen „verstecken“. Ist das so richtig?
Eine weitere Unsicherheit:
Die LK werden doppelt eingebracht, was dann eigentlich ja 48 eingebrachte Werte ergibt. Zählt eine LK Unterpunktung nun einfach (weil in die 40 Werte eingebracht) oder, wie gehabt, doppelt, weil sie ja zwei Mal berechnet wird?
Vielen Dank.
Hallo,
für Ihre Fragen habe ich Hilfe von den Fachleuten bekommen. Hier die Antwort zur ersten Frage:
Im Prinzip schon, aber so viele nicht verpflichtend einzubringende Kurse bleiben nicht übrig.
40 Kurse sind verpflichtend einzubringen, allein 20 sind schon verpflichtend einzubringen durch die Abiturprüfungsfächer. In der Regel kommt der Schüler auf 32 verpflichtend einzubringende Kurse und muss dann noch 8 weitere dazu wählen, die auch einzubringen sind. Da bleiben nicht 12 übrig, denn bei den bisher 52 Leistungen, die der Schüler einbringen musste, zählen die Leistungskurse doppelt. Es bleiben also in der Regel 4 Kurse übrig, die nicht eingebracht werden müssen. Die können in der Tat unter 5 Punkten liegen.
Und zur zweiten Frage: Es gibt verpflichtend einzubringende Kurshalbjahre. Außerdem ist aus jedem belegten Fach mindestens ein Kurshalbjahresergebnis einzubringen. Da kommt man in der Regel auf 32. Insgesamt müssen 40 Kurshalbjahresergebnisse eingebracht werden. Die noch bis 40 fehlenden weiteren Kurshalbjahresergebnisse, die in die Gesamtqualifikation einzubringen sind, legt der Schüler nach Beratung durch seinen Tutor oder den Oberstufenberater nach Erhalt des Zeugnisses für das Kurshalbjahr 12/II fest.
Erst jetzt wird das Gesamtergebnis der im Block I erreichten Punkte berechnet und zwar wie folgt:
Summe aller eingebrachten Kurshalbjahresergebnisse x 40 geteilt durch Anzahl der eingebrachten Kurshalbjahresergebnisse Erst in die Summe aller eingebrachten Kurshalbjahresergebnisse gehen die Kurshalbjahresergebnisse der Leistungskursfächer je doppelt, die der Grundkursfächer je einfach ein. Bei der Anzahl der Kurshalbjahresergebnisse zählen die der Leistungskursfächer ebenfalls doppelt.
Viele Grüße
Liebe Frau Kelch,
zuerst einmal vielen Dank, dass Sie sich so wacker allen Fragen stellen. Zur, auch aus meiner Sicht, fragwürdigen Verfahrensweise wurde schon genug geschrieben. Mich interessiert welche Regelungen für Berufliche Gymnasien gelten werden.
Dürfen Kurse der 2. Fremdsprache (Niv. A und/oder Niv. B) abgewählt werden?
Dürfen zukünftig alle Sportkurse gestrichen werden?
Welche Schlussfolgerungen ergeben sich hieraus für Neubewerber hinsichtlich der 2. Fremdsprache, wenn an der abgebenden Schule eine Sprache mit Abschlussnote unterrichtet wurde?
Wann ist mit einem offiziellen Gesetzestext zu rechnen, oder muss man sich weiterhin alle Informationen nur aus diesem Blog zusammensuchen.
Ist daran gedacht worden, dass diese Neuregelungen auch programmiertechnische Umstellungen in den Oberstufenmodulen der Schulverwaltungsprogramme erfordern und sind diese bis Schuljahresende umsetzbar?
Viele Grüße
Lieber Herr Günther,
ich versuche, alle Fragen schnell und konkret zu beantworten. Nicht immer ist das so schnell möglich, da ich bei einigen Fragen die Fachreferate einbeziehen muss.
Zu Ihrer Frage: Für das Berufliche Gymnasium gibt es derzeit noch keine konkreten Regelungen. Es wird aber analog zu den allgemeinbildenden Gymnasien eine Übergangsregelung auch für das Berufliche Gymnasium geben. Daran wird derzeit intensiv gearbeitet.
PS: Bezüglich der Frage zum Programm: Herr Kannenberger ist informiert.
Viele Grüße
Ich habe lange mit mir gerungen – jetzt aber doch ein paar Bemerkungen zu dieser genialen Idee, die Spielregeln im laufenden Abiturverfahren nun doch (entgegen den Aussagen von vor 4 Wochen) zu ändern:
1. Die Diskussion auf dieser Seite zeigen mir, dass noch sehr viel Unwissenheit und Unsicherheit bezüglich der geplanten Änderungen der Abiturverordnung besteht. Das hätte man vermeiden können, wenn das SMK für diese Veränderungen einen normalen administrativen Weg gegangen wäre und die neuen Regelungen vor ihrer Anwendung auch veröffentlicht hätte (Amtsblatt und/oder Internet). Schulleiterbriefe gehen halt nicht automatisch in die Öffentlichkeit, weil sie eben (wie der Name das sagt) an den Schulleiter gerichtet sind, die Arbeitsgrundlage für die Schule bilden und damit nicht in die breite Öffentlichkeit gehen. Bitte nicht falsch verstehen. An meiner Schule werden Schüler und Eltern umfassend informiert, aber halt eben nur, wenn uns dafür die Zeit gelassen wird – also Schulleiterbrief vor Pressemitteilung!!
2. Das Abitur soll gerechter werden. Wird es aber nicht ganz, denn die jetzigen 11er und 12er haben keine Möglichkeit, eine Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft „abzuwählen“. Oder gibt es hierfür auch noch eine Blitzentscheidung?! Wenn man die Spielregeln im laufenden Spiel ändert, warum dann nicht ganz, zumindest für die jetzigen 11er, für die das durchaus noch Sinn machen würde? Wir erwarten trotz Neuregelung der Einbringungspflicht aufgrund der Äußerungen unserer Schüler eine Flut von Anträgen zur Wiederholung der Klasse 11.
3. In Sachsen arbeiten meines Wissens nach alle Schulen mit dem Indiware-Programm für die Abiturverwaltung. Dieses Programm ist aber nicht in der Lage, die Neuregelung zur Einbringungspflicht anzuwenden, also Kurse, die nicht in die Gesamtqualifikation eingebracht werden, aus der Berechnung herauszunehmen. Ein derartiges Programm ist angekündigt, gibt es aber noch nicht. Die Abizeugnisse werden in 4 Monaten erstellt. Hat sich das SMK mit der Firma Indiware abgesprochen, um sicherzustellen, dass die technischen Voraussetzungen für die Umsetzung der Neuregelung bereits in diesem Schuljahr gegeben sind? Sicher nicht! Mir tun die Oberstufenberater leid, die dieses Problem lösen müssen.
4. Berechnung des Abiturs nach alter Regel oder nach neuer Regel. Das ist ein Abitur nach dem Motto: Wünsch dir was oder Such dir das Beste aus. Mir kommt das so vor, als ob das SMK sich vor einer Flut von juristischen Klagen fürchtet, wenn sich die neue Berechnung als Nachteil für den Schüler erweist. Das wäre sicher der Fall, da ja die Spielregel während des … Na, Sie wissen schon.
Und auch hier gilt wieder: Hochachtung vor der Arbeit der Oberstufenberater, die jetzt doppelt berechnen müssen. (Wenn sie ein neues Programm bekommen, wäre das ein Glücksfall, da sie dann einfach nur mit zwei verschiedenen Programmen parallel arbeiten müsen!!)
Und letztens: Welche Konsequenz hat es eigentlich, wenn ein Schüler der 12. Klasse einen Kurs, den er nicht in die 40 Kurse für die Gesamtqualifikation einbringen muss, mit 0 Punkten abschließt, weil er jetzt in diesem Fach einfach nichts mehr macht. Das wird sicher/hoffentlich die Ausnahme sein!!
Ich habe soeben die geplante Neuregelung online gestellt. Diese ist aber bereits am 10.11.2016 an die Schulen über besagten Schulleiterbrief gegangen. Also vor zwei Monaten.
Zu Ihrer Frage bezüglich des Programms: Herr Kannenberger ist informiert.
Zu Ihrer letzten Frage: Wenn Sie meine Antworten bzw. den aktuellen Blogbeitrag aufmerksam lesen, dann sehen Sie, dass in der Neuregelung steht: „Kein Kurshalbjahresergebnis eines belegten Kurses darf 0 Punkte betragen.“ Auch wenn er diesen Kurs nicht einbringen will in die Gesamtqualifikation. Einen Kurs „belegen“ ist etwas anderes, als ihn in die Gesamtqualifikation „einbringen“.
Viele Grüße
Dürfen auch mehr als 40 Kurse eingebracht werden (z. B. bei hohen Punktzahlen in Sport, Musik, Religion, Naturwissenschaften – wären das gerade die Fächer die gestrichen werden könnten)?
Es müssen genau 40 Kurshalbjahresergebnisse eingebracht werden – keiner mehr oder weniger.
Hallo eine kleine Frage die mir bis jetzt niemand beantworten konnte.
Gibt es für ehemalige Abiturienten eine Möglichkeit, dass ihre Punkte bzw ihr erreichter Schnitt so nach oben verbessert wird? Die neue Änderung ist super, da solche Änderungen wirklich hilfreich sind und man so einen besseren Schnitt erlangt. So stelle ich mir dann aber die Frage, ob meine Chancen dadurch jetzt deutlich sinken, weil viele neue Abiturienten in Sachsen einfacher einen besseren Durchschnitt erreichen können.
Nein, diese Möglichkeit gibt es nicht. Aber Ihre Chancen dürften ohnehin nicht sinken. Ich wünsche viel Erfolg für alles was da kommt.
Beste Grüße
Dirk Reelfs
Sehr geehrte Frau Kelch,
nach bisheriger Regelung konnten die Schüler sowohl GRW als auch Geographie durch andere Grundkurse ersetzen. Nach neuer Regelung kann nur eines der beiden Fächer ersetzt werden. Zwei Kurse in Geo oder GRW müssen eingebracht werden. Welche Regelung wird für die Schüler getroffen, die aufgrund der Abwahl beider Fächer die neue Einbringungsregelung in diesem Punkt nicht erfüllen können?
Sehr geehrte Ella,
wie Sie es beschreiben, kann bei Anwendung des neuen Einbringungsmodells Folgendes auftreten: Ein Schüler hat beide Fächer Geographie und Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft ersetzt (was nach der „alten“ Regelung möglich war), muss aber nach der neuen Regelung zwei Kurshalbjahre aus einem der Fächer Geographie oder GRW in die Gesamtqualifikation einbringen. In diesem Fall sind zwei Kurshalbjahre in einem der Fächer einzubringen, mit dem Geographie oder Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft ersetzt wurde. (Beispiel: Geo und GRW wurden durch Astronomie und Informatik ersetzt. Der Schüler muss nun zwei Kurshalbjahre entweder von Astronomie oder von Informatik einbringen. (Oder der Schüler stellt den Antrag, dass das alte Berechnungsmodell bei ihm zur Anwendung kommt, dann aber das gesamte alte System der Berechnung.)
Sensationell, wie hier bei einem so wichtigen Vorgang wie einer Gesetzes- bzw. Verordnungsänderung und bei der Berücksichtigung ihrer Auswirkungen herumdilettiert wird. Mir tut nur die Person leid, welche hier Rede und Antwort stehen muss! Halten Sie durch!
Hallo, bezieht sich die neue Einbringungspflicht auf genau oder mindestens 40 einzubringende KHJ?
Insgesamt müssen 40 Kurshalbjahresergebnisse eingebracht werden. Aus jedem belegten Fach ist mindestens ein Kurshalbjahresergebnis einzubringen. Die geplante Neuregelung ist jetzt im Blog online: https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2017/01/10/neue-regelungen-zum-abitur-so-sollen-sie-konkret-aussehen/.
Henrys Frage wird m.E. auch durch den neuen Blogbeitrag nicht eindeutig beantwortet.
Muss ich bei der neuen Regelung GENAU 40 Kurshalbjahresergebnisse einbringen oder könnte ich z.B. auch 42 oder 45 Ergebnisse einbringen, wenn das für mich günstiger ist?
Das ist durchaus realistisch. Wenn ich z.B. in einem Leistungkursfach und Sport Probleme habe, könnte es sinnvoll sein nur die 3 erlaubten Sportergebnisse zu streichen und alle anderen Kurshalbjahresergebnisse einzubringen , um die Probleme des LK so gut wie möglich auszugleichen.
Es steht in der Regelung, dass insgesamt 40 Kurshalbjahresergebnisse einzubringen sind. Nicht mehr und nicht weniger. Bitte lesen Sie sich auch die Antworten auf die bisherigen Kommentare durch. Diese Frage haben Herr Reelfs und ich schon mehrfach beantwortet.
Was genau kann denn abgewählt werden? Beliebig 12 Halbjahresnotenpunkte aus allen Grundkursen – kann man also einzelne Ergebnisse streichen, wenn in einem Fach mal ein Halbjahr nicht so lief, die anderen Halbjahre aber schon? Oder kann man nur ganze Fächer streichen (also insgesamt 3 Fächer). Falls letzteres zutrifft, sicher ja nicht die Prüfungsfächer, oder? Oder sind gibt es weitere Einschränkungen (z.B. max eine Naturwissenschaft streichen…)? Diese Einzelheiten sind ja bisher auch von Bundesland zu Bundesland völlig unterschiedlich geregelt.
Turorin 12
1. Gibt es schon Konkreta, was die Einbringungspflicht nach dem neuen Modus angeht (wie viele Halbjahre in welchen Fächern, wie viele Naturwissenschaften, wie viele Fremdsprachen etc.)? Das wäre ja sehr wichtig, um den Schülern eine Berechnung, welcher Modus für sie günstiger ist, zu ermöglichen.
2. Heißt „4 Unterpunktungen im Leistungskurs“ 4 Halbjahre oder 2 Halbjahre, die dann ja doppelt zählen (also=4)?
Hallo Tutorin 12,
zu 1.: Ja, siehe Schulleiterbrief vom 10. November 2016.
In den Block I werden die Ergebnisse der einzelnen Kurshalbjahre wie folgt eingebracht:
1. die Kurshalbjahresergebnisse in den fünf Abiturprüfungsfächern,
2. soweit nicht durch die Abiturprüfungsfächer bereits eingebracht,
a) vier Kurshalbjahresergebnisse in einer fortgeführten Fremdsprache,
b) zwei Kurshalbjahresergebnisse in einem der Fächer Kunst oder Musik,
c) vier Kurshalbjahresergebnisse im Fach Geschichte,
d) acht Kurshalbjahresergebnisse in zwei der Fächer Biologie, Chemie oder Physik (Wenn eines der Fächer Biologie, Chemie oder Physik durch einen fächer-verbindenden Grundkurs mit überwiegend naturwissenschaftlichem Bezug oder Informatik ersetzt wurde, dann ist dies einzubringen.),
e) zwei Kurshalbjahresergebnisse in einem der Fächer Geographie oder Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft
f) zwei Kurshalbjahresergebnisse im Fach Evangelische Religion oder Katholische Religion oder Ethik
Insgesamt müssen 40 Kurshalbjahresergebnisse eingebracht werden. Aus jedem belegten Fach ist mindestens ein Kurshalbjahresergebnis einzubringen.
Die weiteren Kurshalbjahresergebnisse, die in die Gesamtqualifikation einzubringen sind, legt der Schüler nach Beratung durch seinen Tutor oder den Oberstufenberater nach Erhalt des Zeugnisses für das Kurshalbjahr 12/II fest.
Zu 2.: 4 Halbjahre, nicht 2, die dann doppelt zählen.
Das Gesamtergebnis der im Block I erreichten Punkte berechnet sich wie folgt: Summe aller eingebrachten Kurshalbjahresergebnisse x 40 durch Anzahl der eingebrachten Kurshalbjahresergebnisse.
In die Summe aller eingebrachten Kurshalbjahresergebnisse gehen die Kurshalbjahresergebnisse der Leistungskursfächer je doppelt, die der Grundkursfächer je einfach ein. Bei der Anzahl der Kurshalbjahresergebnisse zählen die der Leistungskursfächer doppelt. Ein nicht ganzzahliges Ergebnis wird gerundet, wobei ab n,5 stets aufgerundet wird.
Im Block I müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden. Kein Kurshalbjahresergebnis eines belegten Kurses darf 0 Punkte betragen. Es dürfen höchstens 8 der einzubringenden Kurshalbjahresergebnisse unter 5 Punkten liegen, davon maximal 4 aus Leistungskursen.
Das kann nicht passen, wenn wirklich die Leistungskursfächer auch bei der Anzahl der eingebrachten Ergebnisse doppelt zählen – am Beispiel meines Sohnes:
Leistungskurse doppelt: Mathe 8 / Physik 8
Prüfungen: Deutsch 4 / Bio 4 / GRW 4
Restliche Vorgaben: mind. eine Fremdsprache 4 / Kunst oder Musik 2 / Geschichte 4 / Chemie (Bio und Physik sind im Beispiel Prüfungsfach) 4 / Religion oder Ethik 2
Dann bin ich schon bei 44 Kursnoten. Dazu kommen aber 3 weitere Fächer (im Beispiel 2. Fremdsprache, Sport, Informatik), die mit mindestens einer Note eingebracht werden müssen. Dann wäre ich in meinem Beispiel bei 47 Kursnoten. Also zählen vermutlich die Leistungskurse nicht doppelt? Dann wäre ich im Beispiel bei 36 Pflichtnoten und mein Sohn kann aus den drei verbliebenen Fächern Sport, Informatik und 2. Fremdsprache insgesamt vier Noten einbringen.
Und ich möchte im Moment auch nicht in Ihrer Haut stecken 😉
Alles gut ;)! Ich habe mir Verstärkung aus dem Fachreferat geholt, denn bei diesen speziellen Einzelfragen zur Berechnung bin ich teilweise auch überfragt. Los gehts:
Leistungskurse doppelt: Mathe 8 / Physik 8:
Nein! Nicht doppelt! Hier sind es nur 8 (4x Ma und 4x PH)
Prüfungen: Deutsch 4 / Bio 4 / GRW 4
Restliche Vorgaben: mind. eine Fremdsprache 4 / Kunst oder Musik 2 / Geschichte 4 / Chemie (Bio und Physik sind im Beispiel Prüfungsfach) 4 === NEIN: durch Bio und Physik als Prüfungsfach bereits erfüllt./ Religion oder Ethik 2 Dann bin ich schon bei 44 Kursnoten. === NEIN, bei 32!
Dazu kommen aber 3 weitere Fächer (im Beispiel 2. Fremdsprache, Sport, Informatik === und ein Kurs Chemie!!!), die mit mindestens einer Note eingebracht werden müssen. Dann wäre ich in meinem Beispiel bei 47 Kursnoten. ==== NEIN, bei 36!!
Also zählen vermutlich die Leistungskurse nicht doppelt? ==== So ist es!
Dann wäre ich im Beispiel bei 36 Pflichtnoten und mein Sohn kann aus den drei verbliebenen Fächern Sport, Informatik und 2. Fremdsprache insgesamt vier Noten einbringen. ==== Nicht nur aus Sport, Info und 2. FS. Möglich sind auch noch die 2 verbliebenen Kurse Kunst oder Musik, die drei verbliebenen von Chemie und die zwei von Ethik.
Zusammenfassung:
Es gibt verpflichtend einzubringende Kurshalbjahre. Außerdem ist aus jedem belegten Fach mindestens ein Kurshalbjahresergebnis einzubringen. Da kommt man in der Regel auf 36. Insgesamt müssen 40 Kurshalbjahresergebnisse eingebracht werden. Die noch bis 40 fehlenden weiteren Kurshalbjahresergebnisse, die in die Gesamtqualifikation einzubringen sind, legt der Schüler nach Beratung durch seinen Tutor oder den Oberstufenberater nach Erhalt des Zeugnisses für das Kurshalbjahr 12/II fest.
Erst jetzt wird das Gesamtergebnis der im Block I erreichten Punkte berechnet und zwar wie folgt:
Summe aller eingebrachten Kurshalbjahresergebnisse x 40 geteilt durch Anzahl der eingebrachten Kurshalbjahresergebnisse Erst in die Summe aller eingebrachten Kurshalbjahresergebnisse gehen die Kurshalbjahresergebnisse der Leistungskursfächer je doppelt, die der Grundkursfächer je einfach ein. Bei der Anzahl der Kurshalbjahresergebnisse zählen die der Leistungskursfächer ebenfalls doppelt.
Wie sieht die Regelung zur Einbringepflicht bei Schülern an Gymnasien mit vertiefter Ausbildung aus, die 3 Leistungskurse haben? Müssen dann immernoch 32 Grundkurshalbjahre eingebracht werden oder reduziert sich die Anzahl für diese Spezialfälle?
Hier gelten (wie auch bisher schon) die gleichen Regelungen für die Berechnung der Gesamtqualifikation, wie bei den Schülern, die nicht den § 4-Bildungsgang besuchen. Die Schulleiter dieser Schulen wurden mit Schulleiterbrief vom 10.11.2016 informiert.
Hier habe ich einige wertvolle Informationen erhalten. Danke.
Gerne, ich tue was ich kann 🙂
Das ist schön! Sehr gerne!
Auch ich als Tutorin 12 empfinde die Einstellung des Verfahrens per Schulleiterbrief am selben Tag wie die Veröffentlichung in den Medien, die zeitlich übrigens davor erfolgte, weder konstruktiv noch wertschätzend im Umgang mit den Kolleginnen und Kollegen an den sächsischen Gymnasien! Wir waren am Morgen überhaupt noch nicht aussagekräftig gegenüber unseren Schülerinnen und Schülern. Ein solches Verfahren schafft unnötigerweise Unruhe und kurzfristige Unsicherheit!
Dennoch ist die Erweiterung der neuen Einbringungsregelung für unsere komplette Sek. II im Sinne der Schülerinnen und Schüler begrüßenswert.
Sie haben absolut Recht, das ist nicht gut gelaufen. Manchmal sind die Medien schneller, als die Informationen zu den Schulen gelangen.
Nach reiflicher Überlegung möchte ich an dieser Stelle einige Anmerkungen zu diesem genialen Wahlkampfstreich unserer Kultusministerin machen.
1. Ist es nicht möglich, die Kollegien wenigstens einen Tag vor der Veröffentlichung in den Medien über eine derart tiefgreifende Veränderung im laufenden Schuljahr zu informieren, inklusive Durchführungsbestimmungen? Mich würde z.B. interessieren, ob die Schüler der Klassen 12 nun auch von der Einbringungspflicht einer Naturwissenschaft oder Fremdsprache komplett befreit werden. Sollten wir den Schülern der Klasse 11 nicht zum 2. Kurshalbjahr eine komplett neue Kurswahl ermöglichen?
2. Können ehemalige Schüler, denen aufgrund ihrer Durchschnittsnote der Zugang zum Wuschstudienplatz verwehrt blieb, nun nicht auch die Neuberechnung ihrer Durchschnittsnote einfordern? Das wäre doch mal eine sinnvolle Aktion, oder?
3. In Sachsen sitzen derzeit Klassenleiter und Fachlehrer der Sechstklässler, um die BIldungsempfehlungen vorzubereiten. Wann kommt eine Veränderung des hier notwendigen Verfahrens der endlosen Klassenkonferenzen, des Schreibens von Bildungsempfehlungen und der Bildungsberatung in den Fällen, bei denen ein Verbleib am Gymnasium nicht empfohlen wird? Haben die Lehrer in Sachsen keine Entlastung von sinnlosen Aufgaben verdient?
Im Schulleiterbrief vom 10.11.2016 sowie vom 05.01.2017 stehen die Neuregelungen dazu im Detail. Ich hab die Berechnung zur Gesamtqualifikation soeben auch hier eingefügt auf Nachfragen. Sie finden diese aber wie gesagt auch in der Anlage zum Schulleiterbrief.
Auch zum veränderten Verfahren der Bildungsempfehlung ist am 05.01.2017 ein Schulleiterbrief eingestellt worden.
Also so ein wischi waschi. Entweder es kommt jetzt alles was ab näcjsten jahrgang kommen sollte oder garnichts. Und nicht so ein ja nur noch 40 müsse eingebracht werden aber es darf nichts abgewählt werden, was wiederum bei dem nächsten jahrgang noch dazu kommt.
Ganz oder garnicht.
Sowieso sinnlos das hoch angesehene sächsische abi so abzuwerten. Applaus!!
Das sächsische Abitur wird nicht abgewertet. Wie kommen Sie darauf?
Darf man frei wählen welche Kurshalbjahres Ergebnisse ich streichen kann? Leistungskurse z.B. dürfen nicht gestrichen werden oder?
Muss man genau 12 Ergebnisse streichen oder maximal 12?
Ich veröffentlich gleich die geplanten Regeln, dann können Sie sich alles in Ruhe ansehen.
Wie gehen nun die Leistungskurse in das Abitur ein? Bis jetzt war es so, dass diese doppelt zählten. Das ist aus diesem Beitrag nicht klar ersichtlich…. Wo finde ich zu der Berechnung noch genauere Informationen?
Zur Berechnung hatte ich vorhin die Infos in einer Kommentarantwort eingestellt. Schauen Sie da mal rein.
Zwei Fragen:
– Bis wann muß man sich entscheiden, ob man nach der alten oder neuen Einbringungspflicht bewertet werden will?
– Welche Veränderungen gibt es bei der Berechnung der Gesamtpunkte für Block I.
Sorry für die späte Antwort! Frage 2 ist sicher erledigt, das finden Sie auch im neuen Blogbeitrag: https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2017/01/10/neue-regelungen-zum-abitur-so-sollen-sie-konkret-aussehen/
Zur ersten Frage: Das wird derzeit geregelt. Alle Neuerungen und Termine sind dann im Ministerialblatt zur Änderung der Verwaltungsvorschrift Bedarf- und Schuljahresablauf zu finden.
Welche fächer kann man mit der neuen Regelung unbenotet auf das Zeugnis eintragen lassen ?
Liebe Frau Kelch,
ich kann Marions Wunsch nach Information sehr gut nachvollziehen. Als Oberstufenberater eines Gymnasiums kann ich nicht verstehen, warum Presse und Rundfunk über die neuen Regeln zur Einbringepflicht für die jetzigen 11er und 12er berichten, bevor die Schulen informiert werden. Sicher erschien im Schulportal am gleichen Tag ein Schulleiterbrief – aber eben zu spät. Es ist hochpeinlich, wenn Schüler ihren OSB fragen (wie Sie das ja auch immer wieder empfehlen) und der -unverschuldet- keine Ahnung hat. Ich wünsche mir zukünftig ein bisschen mehr Fairness im Umgang mit den verantwortlichen Lehrern und eine Achtung ihrer Arbeit.
Außerdem kann man nur hoffen, dass mit Inkrafttreten der neuen Schulordnung zu den Neuregelungen am 1. Februar 2017 auch eine Verordnung veröffentlich ist, um Rechtssicherheit zu schaffen! Es reicht eben nicht zu sagen, die Veränderungen w e r d e n gelten und die Schulen w e r d e n dazu informiert. Hier stimmt die Reihenfolge nicht!
Der Schulleiterbrief zur Neuregelung ist schon am 10. November 2016 im Schulportal eingestellt worden. Neu ist lediglich, dass die Einbringungspflicht auch für die jetzigen 11er und 12er gilt. Die Informationskette ist in diesem Fall aber wirklich nicht optimal gelaufen, da haben Sie Recht. Das soll keinesfalls eine Missachtung Ihrer Arbeit darstellen.
Welche Fächer darf man denn genau unbewertet lassen oder wie viele Fächer insgesamt? Wird es Einschränkungen geben?
Ich veröffentliche gleich die geplanten Neuregelungen, vorbehaltlich dessen, dass sie aber noch nicht rechtsbindend sind.
Damit werden jetzt aber die sogenannten Altabiturienten benachteiligt, die sich auf Grund von Praktika oder Wartezeit nun mit ihren unter schwierigeren Bedingungen erworbenen Abiturdurchschnitten um die gleichen NC-Studienplätze bewerben. Wird hier über eine Anpassung/Umrechnung der Abiturdurchschnitte nachgedacht, um dieses Manko auszugleichen?
Es ist nicht vorgesehen, die geplanten Einbringungsregelungen auch für ehemalige Abiturienten zur Anwendung zu bringen.
Für ehemalige Abiturienten gelten nach wie vor die alten Einbringungsregelungen. Diese abweichende Behandlung ist rechtlich geboten und auch sachgerecht. Mit Bestehen des Abiturs endete das Schulverhältnis der Schüler des Abiturjahrgangs 2015/16 (und früher) an der weiterführenden Schule. Aus Gründen der Rechtssicherheit kann in dieses abgeschlossene Schulverhältnis nicht mehr eingegriffen werden. Anders die Schüler, die die gymnasiale Oberstufe noch nicht abgeschlossen haben. Diese befinden sich noch in einem Schulverhältnis an der weiterführenden Schule. Wesentliche Bestandteile zum Erfüllen der Gesamtqualifikation (ein Kurshalbjahr im Block I sowie Block II) stehen noch aus.
Was ist denn mit den Fällen, bei denen die aktuelle Belegung gar nicht zu den Neuregelungen passt? Beispielsweise habe ich Geo und GRW durch Astronomie bzw. Informatik ersetzt. Nach der Neuregelung geht nicht mehr beides, und es muss Geo oder GRW eingebracht werden. Habe aber keines von beiden. Was nun? Muss ich jetzt die alte Regelung nehmen oder gibt es für solche Sonderfälle extra Übergangsregelungen?
Bei Anwendung des neuen Einbringungsmodells kann Folgendes auftreten: Ein Schüler hat beide Fächer Geographie und Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft ersetzt (was nach der „alten“ Regelung möglich war), muss aber nach der neuen Regelung zwei Kurshalbjahre aus einem der Fächer Geographie oder GRW in die Gesamtqualifikation einbringen. In diesem Fall sind zwei Kurshalbjahre in einem der Fächer einzubringen, mit dem Geographie oder Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft ersetzt wurde. (Beispiel: Geo und GRW wurden durch Astronomie und Informatik ersetzt. Der Schüler muss nun zwei Kurshalbjahre entweder von Astronomie oder von Informatik einbringen. (Oder der Schüler stellt den Antrag, dass das alte Berechnungsmodell bei ihm zur Anwendung kommt, dann aber das gesamte alte System der Berechnung.)
Wo kann man die Neuregelung zur Einbringungspflicht nachlesen? Warum gibt es dazu keinen Link auf dieser Seite?
Weil die Neuregelung noch nicht rechtsbindend ist und auch nicht veröffentlicht. Die Schulen haben die Info zur Neuregelung vorab am 10.11.206 bekommen. Ich hab vorhin in einem Kommentar die Neuregelung zitiert. Schauen Sie mal dort bitte rein.
Ich veröffentliche gleich die geplanten Neuregelungen, vorbehaltlich dessen, dass sie aber noch nicht rechtsbindend sind.
Auch wenn die Regelung für viele Schüler Vorteile bringt und die Chancengleichheit so angeprangert wird, halte ich das ganze für wenig fortschrittlich und auch für wenig sinnvoll. Warum müssen wir uns an Bayern anpassen? Wäre es nicht andersherum viel cleverer? Die Unis sind überfüllt, dann wundert man sich wieso niemand mehr eine Ausbildung machen möchte. Aber das ist ja auch voll kommen logisch, wenn jedem suggeriert wird, dass er es richtig drauf hat und sein 1,0 oder 1,2 Abi auch wirklich gerechtfertig ist ! Wäre es nicht die bessere Lösung, wenn man allgemein also bundesweit den Bildungsstandard auf den von Sachsen ( vor der Regelung) heben würde? Außerdem ist für mich unverständlich wieso man Kurshalbjahre streichen lassen sollte ?! Klar, das bringt gerade für die enorme Vorteile, die mit Unterkursen zu kämpfen haben, aber wird nicht letztendlich dadurch das Abitur verfälscht? Und damit vera*****n Deutschland und auch Sachsen sich selbst. Ich weiß, dass einigen einige Fächwr einfach nicht liegen, aber ehrlich gesagt mit viel Übung und Fleiß kann selbst das auch ausgleichen werden und wer einfach zu faul ist, hat für mich auf einem Gymnasium nichts verloren. Am allermeisten ist es für mich jedoch verwunderlich, wie man auf die Idee kommt eine Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft abwählen zukönnen?! Und in ein paar Jahren können wir dann auch Deutsch oder Mathematik abwählen?! Wo kommen wir denn da hin! Das Abitur ist eigentlich dazu gedacht, um der Uni oder dem Arbeitgeber das Können und die Leistung derjenigen Person zuzeigen. Aber wie soll denn ein Abitur, bei dem nicht mal alle Halbjahre gewertet wurden und auch noch Fächer fehlen, einen wirklichen Eindruck vermitteln. Aber wenn man das so sieht ist das durch eine bloße Zahl sowieso nicht möglich. Ich frage mich wirklich welche Begründungen es für diese Entscheidung gibt und wäre dem Kultusministerium für eine Antwort sehr verbunden.
Wenn Sie meinen Blogbeitrag aufmerksam gelesen haben, dann finden Sie darin schon die Antworten auf Ihre Fragen. Die Kultusministerkonferenz hat sich auf diese Regelungen geeinigt. Nur so erreichen wir Vergleichbarkeit und Chancengleichheit beim Abitur. Das sächsische Abitur wird auch durch die Lockerung der Einbringungsspflicht nicht qualitativ schlechter.
Auch mit den geringfügigen Modifikationen liegt Sachsen mit seinem Anspruch für das Abitur immer noch deutlich über dem Bundesdurchschnitt.
Mit der Belegverpflichtung für drei Naturwissenschaften und eine Fremdsprache oder für zwei Naturwissenschaften und zwei Fremdsprachen liegt Sachsen immer noch über den KMK-Vorgaben. Die KMK verlangt nur eine Naturwissenschaft bis zum Abitur.
Die neue Berechnung der Gesamtqualifikation (40 statt 52 Kurshalbjahresergebnisse) geht auf KMK-Vorgaben zurück. Da hat Sachsen keinen Spielraum, wenn man nicht die gegenseitige Anerkennung der Zeugnisse aufs Spiel setzen will.
Bei genauer Betrachtung bedeutet die Neuregelung für einen Teil der Schüler sogar eine höhere Hürde: Künftig dürfen die Abiturienten bundeseinheitlich nur noch 8 Kurse mit weniger als 5 Punkten in die Wertung bringen, bisher waren das in Sachsen 12. Das heißt, die Hürde für die Zulassung zum Abitur wird sogar höher.
Im Übrigen gingen bisher die einzelnen Kurshalbjahresnoten mit der Gewichtung 2/3 in die Gesamtqualifikation ein, künftig sind es zwar weniger Kurshalbjahresnoten, dafür gehen sie voll in die Wertung.
Gelten diese neuen Regelungen für 12. und 11. Klässler auch rückwirkend auf alle Zeignisse der Sekundarstufe 2 und wie wird das Ganze dann nochmal geändert? Wird es dazu Formulare geben oder wie wird das ablaufen? Es wäre außerdem wichtig und einheitlich zu erfahren, welche Fächer gestrichen werden können. Hauptfächer, wie Mathe, Deutsch, Englisch sicher nicht aber die anderen Fremdsprachen, Naturwissenschaften und Gesellschaftswissenschaften? Eine Antwort hierzu wäre sehr hilfreich. Danke.
Hallo, ich hatte gestern in zwei Kommentaren die neuen Einbringungsregeln eingefügt. Schauen Sie dort mal rein, das dürfte Ihre Fragen klären.
Viele Grüße!
Ich besuche derzeit die 12.Klasse eines Gymnasiums, also werde ich mein Abitur im Jahr 2016/17 schreiben. Gilt die Regelung auch für mich?
Für Sie gilt schon die geänderte Einbringungspflicht von 40 Kursen, so wie im Blogbeitrag geschrieben.
Super Entscheidung, dass die Änderungen auch nun für die jetzigen Oberstufen gelten werden.
In meiner Schule kam es heute aber zu einem eigenartigen Phänomen ;). Einzelne Schüler aus meinem Lateinkurs waren der Ansicht, nicht mehr im Unterricht mitarbeiten zu wollen, denn sie könnten ja sowieso die vier Kurshalbjahre vom Abitur streichen. Die Mitschüler müssen nur ihren Trostpunkt erreichen, damit das Fach als belegt gilt.
Dies wird wohl nicht so gewollt sein, dass wir als Schüler dann unsere Zeit einfach absitzen, da interessierte Schüler so abgelenkt werden.
In meinen Augen wäre eine Abwahl der zweiten Fremdsprache oder der Naturwissenschaft sinvoll, sogar notwenig um solche Probleme nicht auftreten zu lassen. Wird es diese Möglichkeit geben, denn es würden die Schüler sowie auch die Lehrer davon profitieren.
MfG
Werden die zukünftig geltenden Einbringungsregelungen hundertprozentig übernommen? Gegenwärtig würden Abiturienten extrem benachteiligt, die nach den früheren Möglichkeiten sowohl Geografie als auch GRW zugunsten anderer Fächer (wie z.B. Informatik und Astronomie) nicht mehr belegt haben. Nach aktuellem Stand hätten diese Schüler (im Gegensatz zu Schülern mit zu vielen Unterkursen völlig unverschuldet) keine Möglichkeit, die für andere Schüler vorteilhafteren neuen Einbringungsregeln für sich anzuwenden, da die verlangte Einbringung von zwei Kurswertungen in einem der beiden Fächer nicht mehr möglich ist.
Ich erhoffe Nachbesserungen!
Bei Anwendung des neuen Einbringungsmodells kann Folgendes auftreten: Ein Schüler hat beide Fächer Geographie und Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft ersetzt (was nach der „alten“ Regelung möglich war), muss aber nach der neuen Regelung zwei Kurshalbjahre aus einem der Fächer Geographie oder GRW in die Gesamtqualifikation einbringen. In diesem Fall sind zwei Kurshalbjahre in einem der Fächer einzubringen, mit dem Geographie oder Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft ersetzt wurde. (Beispiel: Geo und GRW wurden durch Astronomie und Informatik ersetzt. Der Schüler muss nun zwei Kurshalbjahre entweder von Astronomie oder von Informatik einbringen. (Oder der Schüler stellt den Antrag, dass das alte Berechnungsmodell bei ihm zur Anwendung kommt, dann aber das gesamte alte System der Berechnung.)
Wie ist es mit den Ausrichtungen? Die neuen 11. Klässler dürfen sich naturwissenschaftlich oder Sprachlich ausrichten und dann kann ein Fach abgewählt werden. Wie ist das mit den jetzigen 11. Klässlen, dürfen die sich auch noch ausrichten und somit ein Fach abwählen? Für viele ist ja die 2. Fremdsprache ein Dorn im Auge, welche gern abgewählt wäre, und ein Grund zum Wiederholen. Kann mir da jemand eine Antwort dazu geben?
Für die jetzigen Oberstufenschüler ändert sich nur die Einbringungspflicht, alles andere bleibt.
Sie schreiben:
Am 1. Februar 2017 wird eine neue Schulordnung zu allen Neuregelungen in Kraft treten.
Bisher konnte ich diese neue Schulordnung nirgendwo im Netz finden. Auch der Oberstufenberater unseres Gymnasiums konnte keinerlei Auskünfte geben. Beim Schulgesetz findet man Gegenüberstellungen von altem und neuem Recht, nicht aber bei der Schulordnung (in der die Ermittlung der Gesamtqualifikation geregelt ist).
Kann man bitte ggf. vorher zumindest die neue Berechnungsformel für die Gesamtqualifikation veröffentlichen? Mein Sohn möchte Medizin studieren mit einem fast bundesweiten NC von 1,0, den er nach der aktuellen Berechnung knapp verpasst. Daher will er eigentlich den TMS-Test machen, um evtl. die Note aufzubessern und so eine Chance auf einen Studienplatz ohne Wartesemester zu bekommen. Dieser Test ist in der Vorbereitung sehr zeitintensiv und läuft praktisch parallel zu den Abiturprüfungen. Anmeldeschluss ist der 15. Januar 2017. Mit den Neuregelungen könnte er sich diesen Test ggf. sparen, wenn er 12 Noten abwählen kann. Es weiß nur derzeit keiner, wie die Berechnung der Gesamtnote sein wird. Es ist erfreulich, dass auch die diesjährigen Abiturienten schon von der Neuregelung profitieren. Für die weitere Planung ist es aber etwas knapp und bei einer Veröffentlichung am 1.2.2017 ist die Anmeldefrist für den TMS-Test verpasst. Da der Test nicht kostenlos ist, wäre eine Anmeldung „auf Verdacht“ ärgerlich, wenn man den Test dann evtl doch nicht braucht.
Die geplante Neuregelung der Schulordnung ist auch noch nicht im Netz zu finden, da Sie ja noch nicht rechtsverbindlich ist. Aber die Schulen sind am 10.11.16 vorab schriftlich über die geplanten Neuregelungen informiert worden. In dem Schulleiterbreif ist auch die neue Berechnung der Gesamtqualifikation aufgeführt. Deshalb müsste Ihnen der Oberstufenberater dazu Auskunft geben können.
So soll die Einbringungspflicht für die Gesamtqualifikation aussehen:
In den Block I werden die Ergebnisse der einzelnen Kurshalbjahre wie folgt eingebracht:
1. die Kurshalbjahresergebnisse in den fünf Abiturprüfungsfächern,
2. soweit nicht durch die Abiturprüfungsfächer bereits eingebracht,
a) vier Kurshalbjahresergebnisse in einer fortgeführten Fremdsprache,
b) zwei Kurshalbjahresergebnisse in einem der Fächer Kunst oder Musik,
c) vier Kurshalbjahresergebnisse im Fach Geschichte,
d) acht Kurshalbjahresergebnisse in zwei der Fächer Biologie, Chemie oder Physik (Wenn eines der Fächer Biologie, Chemie oder Physik durch einen fächer-verbindenden Grundkurs mit überwiegend naturwissenschaftlichem Bezug oder Informatik ersetzt wurde, dann ist dies einzubringen.),
e) zwei Kurshalbjahresergebnisse in einem der Fächer Geographie oder Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft
f) zwei Kurshalbjahresergebnisse im Fach Evangelische Religion oder Katholische Religion oder Ethik
Insgesamt müssen 40 Kurshalbjahresergebnisse eingebracht werden. Aus jedem belegten Fach ist mindestens ein Kurshalbjahresergebnis einzubringen.
Die weiteren Kurshalbjahresergebnisse, die in die Gesamtqualifikation einzubringen sind, legt der Schüler nach Beratung durch seinen Tutor oder den Oberstufenberater nach Erhalt des Zeugnisses für das Kurshalbjahr 12/II fest.
Das Gesamtergebnis der im Block I erreichten Punkte berechnet sich wie folgt: Summe aller eingebrachten Kurshalbjahresergebnisse x 40 durch Anzahl der eingebrachten Kurshalbjahresergebnisse
In die Summe aller eingebrachten Kurshalbjahresergebnisse gehen die Kurshalbjahresergebnisse der Leistungskursfächer je doppelt, die der Grundkursfächer je einfach ein. Bei der Anzahl der Kurshalbjahresergebnisse zählen die der Leistungskursfächer doppelt. Ein nicht ganzzahliges Ergebnis wird gerundet, wobei ab n,5 stets aufgerundet wird.
Im Block I müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden. Kein Kurshalbjahresergebnis eines belegten Kurses darf 0 Punkte betragen. Es dürfen höchstens 8 der einzubringenden Kurshalbjahresergebnisse unter 5 Punkten liegen, davon maximal 4 aus Leistungskursen.
Ich hoffe, das hilft Ihnen erstmal weiter!
Viele Grüße
Bitter ist die Art und Weise der Umsetzung auch für die jungen Menschen, die zur Erreichung eines besseren Ergebnisses aktuell die 11. Klasse wiederholen. Mit neuem Modus wäre das eventuell nicht notwendig gewesen. Hätten diese Schüler also gezockt und trotz nicht ganz optimaler Ergebnisse die Zwölfte begonnen, wäre das Abitur unter Umständen in der normalen Zeit und mit dem Wunschergebnis möglich gewesen. Diese Demotivationspille muss erstmal verdaut werden.
„Allen Menschen recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann.“
Damit jetzige Schüler der 11. Klasse nicht auf die Idee kommen, die Klassenstufe zu wiederholen zu müssen, wurde die neue Einbringungspflicht ab sofort wirksam.
Gilt die neue Regelung auch für die Schüler der jetzigen 13. Klasse an beruflichen Gymnasien, die kurz vor dem Abitur stehen ?
Welche Einbringungsregularien gibt es für bestimmte Grundkurse (Bsp. Mind. 3 Mathe-GK,)
Wie wird die zweite Fremdsprache in den neuen Regelungen berücksichtigt ?
Bezieht sich die Anzahl an Unterkursen (BGY) ausschließlich nur auf die anrechenbaren oder die einzubringenden 40 Kurse ?
Die Übergangsregelung am Gymnasium ist so gefasst, dass die Schüler im Abitur 2017 in keinem Fall einen Nachteil haben. Schüler, die nach der neuen Regelung z.B. zu viele Kurse unter 5 Punkten abgeschlossen haben, können die Gesamtqualifikation auf Antrag nach der alten Regelung abrechnen.
Eine analoge Übergangsregelung wird es auch für das Berufliche Gymnasium geben. Die Oberstufenberater können die Schüler zur Berechnung der Gesamtqualifikation beraten, wenn die entsprechenden Regelungen veröffentlicht sind. Daran wird intensiv gearbeitet.
Anmerkung:
Die Ermittlung der Gesamtqualifikation erfolgt ja erst nach der Abiturprüfung. Es geht hier lediglich um die einzubringenden Kurshalbjahresergebnisse.
In den Schulen ist das Ganze tatsächlich noch nicht angekommen. Nach den Aussagen der Direktorin unseres Leipziger Gymnasiums wäre es „noch nicht offiziell“. Es wäre also wünschenswert, dass die Regelung auch unverzüglich in den Schulen „offiziell“ bekanntgemacht würde, bevor die diesjärigen Abiturienten demnächst in die direkte Vorbereitung starten. So herrscht im Moment aufgrund der Aussagen der Lehrer die totale Verunsicherung bei den Schülern und das finde ich so kurz vor dem Abitur nicht besonders hilfreich!
Das verstehen wir. Der Schulleiterbrief dazu ist bereits im Schulportal eingestellt. Es ist also offiziell.
Ist es jetzt schon ganz sicher, dass diese neue Verordnung kommt?
Ja, das ist ganz sicher. Ab 1. Februar 2017 wird es eine geänderte Schulordnung dazu geben. Die Schulen werden derzeit darüber schriftlich informiert.
Liebe Frau Kelch,
die hier diskutierten Neuregelungen betreffen – wenn auch modifiziert – ebenso die Beruflichen Gymnasien. Wie Ihnen sicher bekannt ist, gibt es auch an diesen Oberstufenberater. Deshalb beziehe ich Ihren „Tipp“, sich bei Unklarheiten am besten an den jeweiligen Oberstufenberater zu wenden, auch auf diesen Schultyp. Das ist der klassische Versuch, Verantwortung für ein unverantwortliches Verfahren der Inkraftsetzung von durchaus nachvollziehbaren und weitgehend begrüßenswerten Neuerungen nach unten abzuwälzen! Es gibt bisher keine rechtsverbindliche Änderung der BGySO, aus der z.Z. ein Oberstufenberater am BGym rechtsgültige Aussagen für seine zu beratenden Schüler entnehmen könnte. Ich stimme u.a. deshalb den Aussagen von Franz hinsichtlich des Verfahrens vollkommen zu.
Gruß
Die Schulreferenten der SBA sind über die Neuregelungen bezüglich des Beruflichen Gymnasiums informiert. Der eingestellte Schulleiterbrief betrifft auch die Beruflichen Gymnasien. Informationsmöglichkeiten für die Oberstufenberater sind also da.
Im Gegensatz zu den Aussagen von Frau Kelch habe ich als Oberstufenberaterin an einem Beruflichen Gymnasium bis zum heutigen Tag (09.01.2017) keinen Schulleiterbrief vom 10.11.2016 über das Schulportal oder auf anderem Wege erhalten. Es mag sein, dass die Schulreferenten der SBA irgendetwas wissen, aber an den Schulen ist nichts angekommen! Eine Suche im Schulportal lieferte lediglich einen Schulleiterbrief vom 06.01.2017, der aber nur auf diesen Blog verlinkt und in keiner Weise Details zum Beruflichen Gymnasium enthält. Insofern ist die Auskunft „Informationsmöglichkeiten für die Oberstufenberater sind also da.“ unzutreffend. Ich werde aber unter Verweis auf die Aussagen im Blog mit den Fragen der Schüler und Lehrer konfrontiert.
Also der Schulleiterbrief ist am 10.11.2016 im Schulportal eingestellt worden. Ich muss mich hier aber korrigieren: Er ist offenbar nicht für die berufsbildenden Schulen einzusehen. Das müssen wir noch unterscheiden. Für die Beruflichen Gymnasien gibt es noch keine Neuregelung, diese wird gerade erarbeitet. Falls Sie doch rankommen, hier der Link: https://www.schulportal.sachsen.de/portal/liste.php?menuid=34&dokumentid=64275&dokumentsc=7566764051. Unter dem Schulleiterbrief vom 06.01.2017 ist auch der Link zum Schulleiterbrief vom 10.11.2016.
Liebe Frau Kelch, auch mit Ihrem Link habe ich keinen Zugriff auf den Schulleiterbrief vom 10.11.2017.
Liebe Frau Opitz,
ok, dann haben Sie wirklich keinen Zugriff, vermutlich weil er an die Schulleiter der allgemeinbildenden Gymnasien gerichtet war. Es gibt da verschiedene Zugriffsrechte, je nachdem, wer Adressat ist. Aber es wird eine analoge Neuregelung für die Beruflichen Gymnasien geben und da werden Sie bzw. die Beruflichen Gymnasien informiert. Diese wird gerade im Haus erarbeitet. Das ist meine aktuellste Info dazu. Im neusten Blogbeitrag können Sie die geplante Regelung für die allgemeinbildenden Gymnasien sehen. So stand sie auch in der Anlage des SL-briefs vom 10.11.2016. https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2017/01/10/neue-regelungen-zum-abitur-so-sollen-sie-konkret-aussehen/
Viele Grüße
Auch wenn diese Regelung für die meisten Schülerinnen und Schüler von Vorteil ist, erscheint es doch seltsam, wenige Wochen vor den schriftlichen Prüfungen die Regeln zu ändern. Das erinnert mich an die Sportlehrer, die zwei Mannschaften gegeneinander Fußball spielen lassen und trotz klarer Führung eines Teams plötzlich festlegen: „Wer das nächste Tor schießt, hat gewonnen.“
Wie wäre es mal mit langfristigem, vorausschauendem Denken und Planen?
Tatsächlich wollte das SMK wärend es laufenden Abiturs diese Regeln nicht ändern, mit der Begründung das dies Ungerecht und einfach nicht möglich wäre. Nun wird gezeigt das dies doch geht, und sogar gerechter sein soll. Wichtig dazu ist allerdings zu wissen, dass das SMK nicht von alleine auf diese Idee gekommen ist. Tatsächlich reagiert es damit auf eine Petition des LandesSchülerRat Sachsen, welche innerhalb weniger Stunden mehr als 7.000 Unterschriften erhielt. Dies wird bloß leider in keinem einzigen Wort in der Mitteilung des SMK gewürdigt.
http://lsr-sachsen.de/wp-content/uploads/2017/01/201701_PM-Einbringungspflicht-sofort.pdf
http://lsr-sachsen.de/2017/01/einbringungspflicht/
Zitat: „Wichtig dazu ist allerdings zu wissen, dass das SMK nicht von alleine auf diese Idee gekommen ist. Tatsächlich reagiert es damit auf eine Petition des LandesSchülerRat Sachsen, welche innerhalb weniger Stunden mehr als 7.000 Unterschriften erhielt. Dies wird bloß leider in keinem einzigen Wort in der Mitteilung des SMK gewürdigt.“ –> Weil diese Aussage auch nicht stimmt. Die Entscheidung der Ministerin, dass die jetzigen Oberstufenschüler auch nur noch 40 Kurse einbringen müssen, ist bereits vor der Petition des Landesschülerrates gefallen.
Hallo! Sehr schön, dass das alle wissen. Unsere Lehrer aber offenbar noch nicht? Habe vorhin meinen Tutor in der 12 gefragt, er hatte keine Ahnung. Wann wird es offiziell? Bianca
Es gibt dazu ein offizielles Schulleiterschreiben im Schulportal.
Ein bisschen Zeit sollten Sie ihrem Tutor aber geben, sich zu informieren. Die Info ist vorhin erst an die Schulen gegangen.
Wird auch die Möglichkeit eine Sprache/Naturwissenschaft abzuwählen für die jetzigen Schüler der gymnasialen Oberstufe vorhanden sein?
Vielen Dank !
Nein, für die jetzigen Oberstufenschüler gilt lediglich die Neuregelung zur Einbringungspflicht.
Viele Grüße
Ich bin jetzt in der 12. Klasse und habe bisher 10 Unterkurse, ansonsten aber ganz gute Noten. Heißt das, dass für mich eigentlich nur die alte Regelung infrage kommt, oder kann ich auch von der Neuregelung profitieren?
Für Sie wäre die Neuregelung von Nachteil, da Sie demnach nur noch 8 Kurse unter 5 Punkten einbringen dürfen. Sie müssen beantragen, dass die Gesamtqualifikation nach dem alten System berechnet wird.
Viele Grüße
Lieber Hans,
vermutlich musst du einiger deiner jetzigen „Unterkurse“ nach der neuen Regelung gar nicht mehr einbringen, so dass es dann auch weniger als 8 sind. Lass dich am besten von deinem Oberstufenberater dazu beraten.
Von den 40 einzubringenden Kursen dürfen maximal 8 „Unterkurse“ sein. Bei denen die nicht eingebracht werden, könnten noch weitere enthalten sein. Wichtig: Bei allen Kursen darf aber keiner sein, der mit 0 Punkten bewertet wird.
Ganz verstehe ich das aber nicht. Dass man künftig (Oberstufe ab 2017/18) nur noch acht Unterkurse haben kann, ist ja auch zusätzlich mit der Möglichkeit verbunden, ein Fach abzuwählen. Diese Option haben wir jetzigen Elft- und Zwölftklässler nicht mehr. Ist es wirklich sicher, dass für uns trotzdem schon die 8-Unterkurs-Regelung gilt?
Was nicht geht ist, dass man von jeder Regelung das „Beste“ übernehmen kann.
Wenn nur noch 40 Kurse eingebracht werden, dann sind nur noch 8 Kurse unter 5 Punkten möglich. Die Kultusministerkonferenz lässt höchstens 20% solcher Kurse zu und 20% von 40 sind genau 8.
Um es jetzt endgültig richtig zu verstehen: Dürfen unter den 40 einzubringenden Kursen 8 Unterkurse sein oder muss man in allen eingebrachten 40 Kursen mindestens 5 Punkte haben?
So wie ich es vorhin geschrieben hab 😉 Von den 40 einzubringenden Kursen dürfen maximal 8 Kurse unter 5 Punkte sein.
Nachtrag: Wie lauten denn eigentlich die neuen Einbringungsregeln? Wo kann man sie offiziell nachlesen?
Nun hält der neue Politik-Stil à la Trump also auch im SMK Einzug: Nicht nur, dass die Betroffenen (Schüler, Eltern, Lehrer und Schulleitungen) Informationen aus Blogbeiträgen im Internet erfahren anstatt aus Verordnungen, die ein normales Verfahren durchlaufen und offiziell veröffentlicht werden, wird mit derselben Begründung (nämlich „Gerechtigkeit“), mit der noch vor wenigen Wochen ein Eingriff in die jetzige 11. und 12. Klasse an dieser Stelle abgelehnt wurde (https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2016/11/24/schueler-der-gymnasialen-oberstufe-werden-entlastet/), nun das genaue Gegenteil praktiziert. Lächerlicher kann man sich ja kaum machen…
Das stimmt doch gar nicht, dass die Betroffenen die Neuregelung aus unserem Blog erfahren haben. Die Schulen sind über die Neuregelung der gymnasialen Oberstufe über einen Schulleiterbrief am 10.11.2016 informiert worden. Neu ist lediglich, dass die Neureglung zur Einbringungspflicht auch für die jetzigen Oberstufenschüler an Gymnasien, Abendgymnasien, Beruflichen Gymnasien und Kollegs gilt. Auch dazu werden die Schulen mit einem Schulleiterbrief informiert. Am 1. Februar 2017 wird eine neue Schulordnung zu allen Neuregelungen in Kraft treten. was ist falsch daran, die Betroffenen parallel über unseren Blog zu informieren?
Falsch daran ist, dass die Information eben nicht parallel erfolgt. Oder liegt eine für jedermann einsehbare Verordnung vor?
Und falsch ist, dass man sich selbst widerspricht, indem man gestern sagt, das geht ja überhaupt nicht, und heute ist auf einmal alles möglich.
Das ganze Verfahren gleicht einem Schnellschuss, der nicht in allen Einzelheiten wirklich durchdacht ist. Das wird sich vermutlich erst bei der praktischen Umsetzung zeigen.
Aber um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Ich finde die Regelungen an sich in Ordnung – einschließlich der Übertragung auf die jetzigen Sek-II-Schüler. Nur eben nicht das verkorkste Verfahren…
Sehe ich auch so wie Franz! Erst nein, dann ja – und ausbaden müssen es alle Beteiligten, die es in einem Monat umsetzen sollen… Gerechtigkeit gibt es da so oder so nie, dann könnten sich ja auch die Abgänger des letzten Jahres beschweren, dass sie Nachteile hatten. Immerhin besteht das Ungleichgewicht nicht erst seit gestern.
Danke, ich finde die Entscheidung toll.
Gibt es auch da Einschränkungen, was zu streichen ist? Ich denke da vor allem an die Leistungskurse oder Deutsch und Mathe?
Am Besten Sie wenden sich dazu an Ihren Oberstufenberater und lassen sich beraten!
Viele Grüße