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SMK-Blog

Abitur: Neue Regeln zur Einbringungspflicht auch für jetzige Elft-und Zwölftklässler

Ab dem kommenden Schuljahr 2017/18 müssen die sächsischen Schüler in der gymnasialen Oberstufe nur noch 40 Kurshalbjahresergebnisse in die Gesamtqualifikation zum Abitur einbringen. Bisher waren es 52. Jetzt gibt es eine gute Nachricht auch für die Schüler, die bereits die gymnasiale Oberstufe besuchen. Auch für sie wird die Einbringungspflicht gelockert. Das hat Kultusministerin Brunhild Kurth entschieden.

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