Maßgebliche Vorgaben zum Umgang mit der Corona-Pandemie sind Anfang Februar ausgelaufen. Deshalb haben sich Vertreter der Sächsischen Arbeitsschutzbehörden, des Kultusministeriums, des Landesamtes für Schule und Bildung sowie des betriebsärztlichen Dienstes erneut über den Einsatz von Schwangeren im Unterricht beraten. Das Ergebnis: Schwangere Lehrkräfte können ab sofort in den Präsenzunterricht zurückkehren.
Kategorie: Corona
Um Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler besser vor Corona-Ansteckung und Atemwegsinfektionen zu schützen, sollen Klassenräume aller öffentlichen und freien Schulen mit sogenannten CO2-Ampeln ausgestattet werden.
Der Schulbetrieb soll im kommenden Schuljahr 2022/2023 grundsätzlich ohne Einschränkungen stattfinden. Gleiches soll auch für Kindertageseinrichtungen gelten. Das sieht der Herbstplan der Staatsregierung vor.
Das Kultusministerium unterstützt auch in diesem Jahr Schülerinnen und Schüler mit einem Fahrtkostenzuschuss für ein Betriebspraktikum in den Sommerferien.
In den Schulen und Kindertageseinrichtungen kehrt nach Ostern wieder Normalbetrieb ein. Die derzeit noch gültige Schul- und Kita-Coronaverordnung läuft zum 17. April aus. Eine Anschlussregelung wird es nicht mehr geben.
Das Kabinett hat heute (29. März) die neue Schul- und Kita-Coronaverordnung beschlossen. Neu ist, dass die Maskenpflicht aufgrund des neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes in den Schulen und Kindertageseinrichtungen ab 3. April komplett entfällt. Das heißt, die Maske muss nun nicht mehr auf dem Schul- oder Kitagelände getragen werden.
Ab 16. März 2022 müssen all diejenigen, die in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen tätig sind, einen gültigen Impfnachweis vorlegen. So sieht es die einrichtungsbezogene Impfpflicht des Bundes vor. Welche Auswirkungen ergeben sich daraus für Azubis, Schüler und Lehrkräfte? Auf Grundlage der Festlegungen von Sachsens Gesundheitsministerium geben wir Antworten auf die wichtigsten Fragen.