Ab dem 7. März werden die Schutzmaßnahmen an Schulen und Kitas achtsam und schrittweise zurückgefahren. Das regelt die neue Schul- und Kita-Coronaverordnung, die heute vom Kabinett beschlossen wurde. Wir geben einen Überblick zu den aktuellen Regeln.
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Eingeschränkter Regelbetrieb, Testpflicht, aufgehobene Schulbesuchspflicht: Welche Vorgaben gibt es aktuell für den Schul- und Kitabetrieb? Wir geben einen Gesamtüberblick zu den wichtigsten Schutzregeln.
Rund 33.200 Viertklässler erhalten im Februar eine Bildungsempfehlung. Drohen den Grundschülerinnen und -schülern, die sich von der Schulbesuchspflicht befreien ließen, Nachteile? Klares ›Nein‹!
Die Schulbesuchspflicht ist derzeit aufgehoben. Doch nur wenige Schüler machen davon Gebrauch.
Pandemiebedingte Lernrückstände, häusliche Lernzeit, Unterrichtsausfall: Um für Schülerinnen und Schüler trotz Coronapandemie faire Abschlussbedingungen zu schaffen, sieht das Kultusministerium auch in diesem Schuljahr ausgleichende Maßnahmen vor.
Der Schul- und Kitabetrieb wird unter den bekannten Hygieneregeln und Schutzmaßnahmen fortgeführt. Das regelt die neue Schul- und Kita-Coronaverordnung, die heute vom Kabinett beschlossen wurde. Die neue Verordnung tritt am 9. Januar in Kraft und gilt bis zum 6. Februar.
Halbjahresinformation, Bildungsempfehlung, freiwillige Wiederholung: Pandemiebedingt gibt es auch in diesem Jahr viele Fragen zum weiteren Schulbetrieb. Wir geben einen Überblick.
Der Schul- und Kitabetrieb soll unter den bekannten Hygieneregeln und Schutzmaßnahmen weiter fortgeführt werden. Das sieht der neue Entwurf der Schul- und Kita-Coronaverordnung vor.
Die überwiegende Mehrheit der Lehrerinnen und Lehrer ist geimpft. Das ergibt sich aus einer Erhebung des Kultusministeriums, die im Zuge der 3G-Regelung am Arbeitsplatz erfolgte.
Der Schul- und Kitabetrieb wird unter den bekannten Hygieneregeln und Schutzmaßnahmen weiter fortgeführt. Das hat heute das Sächsische Kabinett mit der neuen Schul- und Kita-Coronaverordnung so verabschiedet.