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SMK-Blog

Maskenpflicht entfällt – Testung an Schulen läuft nur noch bis zu den Osterferien

Das Kabinett hat heute (29. März) die neue Schul- und Kita-Coronaverordnung beschlossen. Neu ist, dass die Maskenpflicht aufgrund des neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes in den Schulen und Kindertageseinrichtungen ab 3. April komplett entfällt. Das heißt, die Maske muss nun nicht mehr auf dem Schul- oder Kitagelände getragen werden.

Ab 16. März 2022 müssen all diejenigen, die in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen tätig sind, einen gültigen Impfnachweis vorlegen. So sieht es die einrichtungsbezogene Impfpflicht des Bundes vor. Welche Auswirkungen ergeben sich daraus für Azubis, Schüler und Lehrkräfte? Auf Grundlage der Festlegungen von Sachsens Gesundheitsministerium geben wir Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Schulen und Kitas bleiben geöffnet – bestehende Schutzregeln werden verlängert

Der Schul- und Kitabetrieb wird unter den bekannten Hygieneregeln und Schutzmaßnahmen fortgeführt. Das regelt die neue Schul- und Kita-Coronaverordnung, die heute vom Kabinett beschlossen wurde. Die neue Verordnung tritt am 9. Januar in Kraft und gilt bis zum 6. Februar.

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