Das Kabinett hat heute (29. März) die neue Schul- und Kita-Coronaverordnung beschlossen. Neu ist, dass die Maskenpflicht aufgrund des neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes in den Schulen und Kindertageseinrichtungen ab 3. April komplett entfällt. Das heißt, die Maske muss nun nicht mehr auf dem Schul- oder Kitagelände getragen werden.
Schlagwort: Corona
Ab 16. März 2022 müssen all diejenigen, die in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen tätig sind, einen gültigen Impfnachweis vorlegen. So sieht es die einrichtungsbezogene Impfpflicht des Bundes vor. Welche Auswirkungen ergeben sich daraus für Azubis, Schüler und Lehrkräfte? Auf Grundlage der Festlegungen von Sachsens Gesundheitsministerium geben wir Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Ab dem 7. März werden die Schutzmaßnahmen an Schulen und Kitas achtsam und schrittweise zurückgefahren. Das regelt die neue Schul- und Kita-Coronaverordnung, die heute vom Kabinett beschlossen wurde. Wir geben einen Überblick zu den aktuellen Regeln.
Eingeschränkter Regelbetrieb, Testpflicht, aufgehobene Schulbesuchspflicht: Welche Vorgaben gibt es aktuell für den Schul- und Kitabetrieb? Wir geben einen Gesamtüberblick zu den wichtigsten Schutzregeln.
Rund 33.200 Viertklässler erhalten im Februar eine Bildungsempfehlung. Drohen den Grundschülerinnen und -schülern, die sich von der Schulbesuchspflicht befreien ließen, Nachteile? Klares ›Nein‹!
Die Schulbesuchspflicht ist derzeit aufgehoben. Doch nur wenige Schüler machen davon Gebrauch.
Pandemiebedingte Lernrückstände, häusliche Lernzeit, Unterrichtsausfall: Um für Schülerinnen und Schüler trotz Coronapandemie faire Abschlussbedingungen zu schaffen, sieht das Kultusministerium auch in diesem Schuljahr ausgleichende Maßnahmen vor.
Der Schul- und Kitabetrieb wird unter den bekannten Hygieneregeln und Schutzmaßnahmen fortgeführt. Das regelt die neue Schul- und Kita-Coronaverordnung, die heute vom Kabinett beschlossen wurde. Die neue Verordnung tritt am 9. Januar in Kraft und gilt bis zum 6. Februar.
