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Faire Bildungsempfehlung für alle Schüler

Faire Bildungsempfehlung für alle Schüler

Rund 33.200 Viertklässler erhalten im Februar eine Bildungsempfehlung. Drohen den Grundschülerinnen und -schülern, die sich von der Schulbesuchspflicht befreien ließen, Nachteile? Klares ›Nein‹!

Wie in jedem Jahr bekommen Viertklässler zu den Winterferien nicht nur die Halbjahresinformation, sondern auch eine Bildungsempfehlung. Die Halbjahresinformationen 2021/22 berücksichtigen die Pandemie-Situation. Mindestens schlagen in der Halbjahresinformation die Noten zu Buche, die bis zur individuellen Inanspruchnahme des Aussetzens der Schulbesuchspflicht (ab 22. November 2021) erteilt wurden. Über offene Fragen, wie beispielsweise die Bewertung infolge längerer Krankheit, entscheiden die Schulen in pädagogischer Verantwortung und mit Augenmaß unter Berücksichtigung der aktuellen Situation. Darüber hatte das Kultusministerium bereits am 6. Januar ausführlich in einem Blogbeitrag informiert.

Bildungsempfehlungen gehen über Zeugnisnoten hinaus

Die Bildungsempfehlung berücksichtigt nicht nur die Noten der Halbjahresinformation. Sie berücksichtigt vielmehr einen langfristig angelegten Bildungsprozess. Die Bildungsempfehlung für das Gymnasium wird erteilt, wenn der Notendurchschnitt aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht 2,0 und besser beträgt und zu erwarten ist, dass die Schülerin oder der Schüler den Anforderungen des Gymnasiums voraussichtlich gewachsen ist. Mehr noch: Auch die Persönlichkeits- und Leistungsentwicklung über alle Grundschuljahre hinweg müssen eine Rolle spielen.

Was gilt für Viertklässler, die vorübergehend zu Hause gelernt haben?

Etwa 1,3 Prozent der rund 33.200 Viertklässler haben vom Aussetzen der Schulbesuchspflicht Gebrauch gemacht und nicht am Präsenzunterricht teilgenommen. Das ergab eine Erhebung zum Stichtag 7. Januar 2022. Auch diese Schülerinnen und Schüler erhalten eine faire Bildungsempfehlung. Sie bekommen nicht automatisch eine Empfehlung für die Oberschule. Gegenteilige Behauptungen sind unzutreffend. Bei Schülern, die wegen aufgehobener Schulbesuchspflicht ab dem 22. November 2021 nicht im Präsenzunterricht waren, werden alle seit Schuljahresstart Anfang September 2021 erbrachten Leistungsnachweise für die Bildungsempfehlung berücksichtigt. Es ist nahezu ausgeschlossen, dass es Viertklässler gibt, die während des gesamtem Schuljahres keinerlei Leistungsnachweise erbracht haben. Darüber hinaus können natürlich auch Leistungen bewertet werden, die während der Lernzeit zu Hause erbracht worden sind. Die Lehrkräfte entscheiden darüber in eigener pädagogischer Verantwortung.

Ist die Bildungsempfehlung bindend?

Nein. Auch bei einer für den Besuch der Oberschule ausgestellten Bildungsempfehlung können die Eltern ihr Kind am Gymnasium anmelden. In diesem Falle nehmen die betreffenden Schülerinnen und Schüler an einer schriftlichen Leistungserhebung am Gymnasium teil. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Leistungserhebung führt der Schulleiter mit den Eltern ein Beratungsgespräch. Letztlich entscheiden aber die Eltern selbst, welche Schulart ihr Kind besuchen soll.


11 Kommentare zu “Faire Bildungsempfehlung für alle Schüler

  1. „Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer individuellen Situation keine Noten erhalten haben, welche eine Gymnasialempfehlung begründen, erhalten am Ende des ersten Schulhalbjahres der Klassenstufe vier eine Bildungsempfehlung für die Oberschule.“ Quelle: https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2022/01/06/faq-schulbetrieb-2/
    Da finde ich „Etwa 1,3 Prozent der rund 33.200 Viertklässler haben vom Aussetzen der Schulbesuchspflicht Gebrauch gemacht und nicht am Präsenzunterricht teilgenommen. Das ergab eine Erhebung zum Stichtag 7. Januar 2022. Auch diese Schülerinnen und Schüler erhalten eine faire Bildungsempfehlung. Sie bekommen nicht automatisch eine Empfehlung für die Oberschule.“ (s.o.) eine gewagte Interpretation, insbesondere in Verbindung mit „Darüber hinaus können natürlich auch Leistungen bewertet werden, die während der Lernzeit zu Hause erbracht worden sind. Die Lehrkräfte entscheiden darüber in eigener pädagogischer Verantwortung.“ und der Aussage des SMK, dass keine Verpflichtung zur Beschulung bei Abmeldung besteht..

    Ich empfinde diese „Ruckruderversuche“ und Verantwortung auf die Schulen Abgeschiebe befremdlich. Stehen Sie doch dazu, dass die Konsequenz der Abmeldung vom Präsenzunterricht ist, keine BE fürs Gym zu erhalten.
    Das sollte Ihnen auch von Anfang klar gewesen sein – wenn nicht, naja…

    Natürlich könnte man die Coronasituation nutzen und über die Sinnhaftigkeit der Selektion nach der 4. Klasse nachzudenken, aber auch diese Chance wird versteichen gelassen, vermute ich.

    1. Lieber Robert Paulson,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Die von Ihnen dargestellte Konsequenz ist jedoch unzutreffend. Den Automatismus, dass Viertklässlerinnen und Viertklässler, die nicht in Präsenz lernen, automatisch eine Bildungsempfehlung für die Oberschule bekommen, gibt es nicht. Beachten Sie dazu auch gern unsere Kommentare zum von Ihnen zitierten Beitrag vom 6. Januar.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  2. Wie fair ist es den Schülern gegenüber,die sich ein ganzes Schulhalbjahr angestrengt haben,wenn ein Schüler EINE Note zu Beginn des Schuljahres einbringt, aber sich den neuen schwierigeren Lerninhalten nicht stellt.
    Diese neue Entscheidung benachteiligt die Mehrheit der Präsenzschüler enorm.
    Motivation geht anders.

    1. Jeder kann im Moment zu Hause lernen. Die das tun haben es viel schwerer, da sie sich allein um die Lerninhalte kümmern müssen. Wenn sie keine Noten bekommen, weil das nicht vorgesehen ist, können diese Schüler nichts dafür. Das ist unfair, die Präsenzpflicht auszusetzen und dann die Schüler nicht vollumfänglich zu betreuen.

  3. Guten Morgen, wie ist die vom SMK – ergänzte Anlage 2 zum Schulleiterbrief vom 5. Januar 2022, insbesondere die Aussage:
    „Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer individuellen Situation keine Noten erhalten ha-
    ben, welche eine Gymnasialempfehlung begründen, erhalten am Ende des ersten Schulhalb-
    jahres der Klassenstufe 4 eine Bildungsempfehlung für die Oberschule.“ zu verstehen?
    Zudem erhielt ich die Aussage vom Landeselternrat, dass eine Befreiung von der Präsenzpflicht nicht automatisch eine Befreiung von der Notenvergabe zur Folge hat. Bei ausgesetzter Präsenzpflicht werden Noten vergeben, da die Schulbesuchspflicht bei ausgesetzter Präsenzpflicht Bestand hat. Das sieht die Schule anders. Nach einer angekündigten Notenvergabe und Mitschreiben der Klassenarbeit wird im Nachgang die Benotung mit Berufung auf das Schulleiterschreiben vom 19.11.2021 verweigert. Bitte um Aufklärung! Vielen Dank und viele Grüße

    1. Liebe Eltern,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Gern ein paar Worte dazu: Suchen Sie dazu am besten das Gespräch mit der Schule, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Grundsätzlich muss die Schülerin bzw. der Schüler zu Hause lernen, denn die Schulpflicht besteht, nur nicht die Präsenzpflicht. Die Schülerin bzw. der Schüler muss sich selbständig um den Stoff kümmern, es sei denn, die Schule kommt ihr/ihm hier entgegen. Kommt es zu keiner Benotung, werden die bisher erzielten Noten für die Halbjahresinformation herangezogen.

      Bitte auch beachten: Die Schulbesuchspflicht wird nicht ewig aufgehoben sein. Die Diskussion dazu ist bereits im Gang, wie es nach den Winterferien weitergehen soll.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  4. Hallo Herr Reelfs,
    spielt es eine Rolle wieviel Noten ein Kind haben muss in einem der Hauptfächer um eine BE für das Gymnasium zu bekommen? Liebe Grüße

  5. Guten Tag, das ist sehr beruhigend und ich gehe davon aus, dass selbiges auch für eine Versetzung gilt. Verwirrend ist, dass seit heute Morgen das Gegenteil in den Nachrichten läuft und auch in der LVZ ein Artikel steht, aus welchem man das Gegenteil herrausliest. Ich war ziemlich schockiert, bis ich dann zum Glück diesen Artikel las. Verrückte Zeiten. Liebe Grüße und bleiben Sie alle gesund, Andreas Krüger

  6. Wie verhält es sich mit Kindern der Klasse 6 in der Oberschule, wenn diese bis jetzt noch keine Noten in diesem Schuljahr haben hinsichtlich der Beurteilung des Besuchs des Haupt-oder Realschulbildungsganges ab Klasse 7? V.a.dann, wenn die Schüler seit Dezember 2020 nicht mehr in Präsenz waren?

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