Schulen und Kitas sollen mit bekannten Schutzmaßnahmen weiter offen bleiben

Schulen und Kitas sollen mit bekannten Schutzmaßnahmen weiter offen bleiben

Der Schul- und Kitabetrieb soll unter den bekannten Hygieneregeln und Schutzmaßnahmen weiter fortgeführt werden. Das sieht der neue Entwurf der Schul- und Kita-Coronaverordnung vor.

Der Verordnungsentwurf wurde heute vom Kabinett zur Anhörung freigegeben und soll am kommenden Freitag beschlossen werden. Die derzeit geltende Schul- und Kita-Coronaverordnung läuft am 9. Januar aus.

»Die bekannten Schutzmaßnahmen haben sich im Schul- und Kitabetrieb bewährt. Dennoch müssen wir das Infektionsgeschehen täglich im Blick behalten. Wenn nötig, werden wir die Regeln schärfen«, so Kultusminister Christian Piwarz.

Auch der neue Verordnungsentwurf sieht einen eingeschränkten Regelbetrieb für Kitas und Grundschulen vor. Klassen und Gruppen müssen danach streng getrennt werden. In Schulgebäuden und immer dann, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, gilt eine Maskenpflicht. Für Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe fünf gilt die Maskenpflicht auch im Unterricht. Wie bisher müssen sich Schülerinnen und Schüler dreimal wöchentlich testen. Die neue Schul- und Kita-Coronaverordnung soll bis zum 6. Februar 2022 gelten.

Unterdessen sind die von den Schulen erfassten Infektionszahlen gegenüber der Woche vor Weihnachten nicht gestiegen. Wurden gestern von den öffentlichen Schulen 761 Infektionen erfasst, waren es am Montag vor Weihnachten (20. Dezember) 925. Aktuell sind alle rund 1.400 öffentlichen Schulen geöffnet. An lediglich zwei Schulen mussten vorübergehend einzelne Klassen in häusliche Lernzeit geschickt werden.

Hinweis: Die finale Verordnung wird am 7. Januar 2022 beschlossen.

Dirk Reelfs, Pressesprecher im Sächsischen Staatsministerium für Kultus

60 Kommentare

  1. Doreen Seidel 2 Jahren vor

    Guten Abend Frau Winkler,
    Guten Abend Herr Reelfs,

    mit etwas Sorge habe ich Ihren Beitrag gelesen. Natürlich kann es für die meisten Kinder nur von Vorteil sein, wenn die Schulen und Kitas offen gehalten werden. Aber zu welchem Preis soll das denn bitte passieren? Ich kann aus mehreren Perspektiven auf das Geschehen schauen. Als Erzieherin in einer Kita habe ich absolut kein Verständnis für die Ausführungen von Herrn Piwarz zum Thema Testung in der Kita! Es ist ja schön und gut, dass kleinere Kinder kaum Symptome von Corona zeigen und keine schweren Verläufe haben. Aber denkt auch irgendjemand an die Angestellten und deren Familien? Ich selbst (ich bin bereits geboostert) habe mich bei einem Kind in der Kita symptomlos angesteckt und habe es zu meinen eigenen Kindern mit nach Hause genommen! Die lagen dann beide mehrere Tage flach – und alles nur, weil ein symptomloses Kind in der Kita war (wurde erst positiv getestet, als auf Umwegen öffentlich wurde, dass dessen Oma positiv war!). Eltern sind in dieser Beziehung einfach nicht ehrlich, weil jeder der Meinung ist, es ist besser wenn die Kinder in den Einrichtungen sind – schließlich sagt das ja auch die Politik!
    Warum sperrt man sich hier vor den Tests für Kita-Kinder?
    Die Ausführungen des Kultusministers sind in meinen Augen lediglich Ausflüchte um Kosten zu sparen!
    Der Freitagstest für Schüler (der für die meisten Eltern sowieso sinnfrei ist), könnte doch als Montagstest an die Kita-Kinder gehen?!
    Weiterhin würde mich mal interessieren, ob sich einer der Politiker einmal in die Lage von Schülern über 16 Jahren versetzt hat, die gezwungen sind, bis zu 10 Unterrichtsstunden mit FFP2-Masken im Unterricht zu sitzen? Mein Großer Sohn ist 17 Jahre und braucht ein Gymnasium. Er sitzt an 2 von 5 Tagen von 7.30 Uhr bis knapp 16.30 Uhr mit FFP2-Maske in der Schule. Er kommt jeden Tag mit Kopfschmerzen nach Hause, die ohne Zweifel durch das Tragen der Maske verursacht wirkende! Keine andere Berufsgruppe muss das über diesen langen Zeitraum aushalten!
    Sollte es wirklich das Ansinnen unserer Politiker sein, nur um des guten Rufes Willen, die Schulen offen zu halten, aber im Gegenzug ein vernünftiges, Sauerstoff reiches Lernen für die Gymnasiasten zu unterbinden?
    Meine letzte Frage:
    Warum wird so ein rießen Problem daraus gemacht anstatt die Klassen so lange wie möglich im Präsenzunterricht zusammen zu unterrichten, als zum Beispiel in den Wechselunterricht zu gehen und so zu verhindern, dass ganze Klassenverbände eliminiert werden?

  2. Peter M. 2 Jahren vor

    Warum erst wieder Freitagabend, dass feststeht wie es am Montag weitergeht? Welche Logik ist das?
    Welcher AG sollte so kurzfristig auf ggf. Schwierigkeiten in der Umsetzung reagieren sollen?
    Wird endlich auch mal an die Familien, v.a. aber an die KINDER gedacht?

    • Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Lieber Peter M.,

      vielen Dank für Ihre Meinung, die ich leider nicht gänzlich nachvollziehen kann. Hintergrund: Der aktuelle Beitrag soll unseren Nutzerinnen und Nutzern als Orientierung zur neuen Verordnung dienen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  3. Schäfer Birgit 2 Jahren vor

    Wie geht es mit der Schulbesuchspflicht in Sachsen weiter? Wird die auch um eine Woche verlängert also bis 14.1.22

    • Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Lieber Schäfer Birgit,

      vielen Dank für Ihre Frage. Gern direkt im Beitrag nachlesen: Die neue Verordnung soll bis zum 6. Februar 2022 gelten.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  4. Anna (Grundschulmama) 2 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    bedeutet die Formulierung „feste Klassen und Gruppen“, dass eine Grundschulklasse nur unter sich zu bleiben hat oder können auch 2-3 Grundschulklassen z.B. für den Sport- oder Kunstunterricht durchmischt werden?
    Hintergrund dieser Frage ist, dass es an unserer Schule scheinbar so gehandhabt wird, dass für bestimmte Fächer Gruppen aus 2 oder 3 Klassen gebildet werden (z.B. 10 Kinder aus der Klasse c und 8 Kinder aus der Klasse b). In den anderen Fächern bleiben die Klassen unter sich und in den Pausen wird auch auf eine Klassentrennung gesetzt.

    Ich würde gern verstehen, ob diese Vorgehensweise so zugelassen ist nach der Schul- und Kita-Coronaverordnung.
    Vielen Dank!

    • Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Liebe Anna (Grundschulmama),

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Dazu gern ein paar Worte: Die Grundschulen arbeiten im eingeschränkten Regelbetrieb. Das bedeutet, dass grundsätzlich in festen Klassen unterrichtet wird. Klassen- oder gar schulartübergreifende Gruppenbildungen im Unterricht sollen möglichst vermieden werden.
      Das gilt auch für die im Beispiel benannten Fächer Kunst und Sport. Eine Ausnahme gibt es beim Schwimmunterricht.
      Sollte der Grundsatz des Unterrichtes in festen Gruppen vor Ort nicht umgesetzt werden können, sind anderweitige Maßnahmen mit dem zuständigen Standort des Landesamtes für Schule und Bildung abzusprechen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  5. Gabriele Haußig 2 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Winkler, ich lese vom eingeschränktem Regelunterricht mit festen Bezugspersonen und strikter Trennung von Klassen. Leider finde ich keine näheren Angaben dazu. Bei uns findet der Ethikunterricht weiterhin mit gemischten Klassen statt. Wie sind die Vorgaben vom Kultusministerium mit dieser Handhabung konform? Bin ich eine feste Bezugsperson, wenn ich somit als Klassenlehrer, noch zu 6 anderen Klassen Kontakt habe? Das betrifft natürlich auch andere Kollegen meiner GS.
    Herzliche Grüße Gabi H.

  6. Katrin Wallstein 2 Jahren vor

    Hallo Frau Winkler und Herr Reelfs,
    ich hoffe Sie konnten über die Feiertage etwas Ruhe finden und sind gut in das neue Jahr gestartet.

    Ich habe eine Verständnisfrage: Die Verordnung für die Kitas und Schulen ist ja jetzt los gelöst von den Corona Verordnungen.
    Momentan gibt es ja die Corona Notfall Verordnung, in der ja auch keine Vorwarn- und Belastungsstufe benannt wird. (Wenn ich das richtig verstanden habe)
    Ab 14. oder 15. Januar (Frau Köpping wusste es gestern noch nicht so richtig) soll ja wieder eine neue Corona Schutzverordnung gelten in der beide Stufen wieder benannt werden. Ob es zu den gleichen Zahlen passiert wusste Frau Köpping auch noch nicht, dies wird erst nächste Woche besprochen.

    Orientiert sich die Pflicht zum Maskentragen im Unterricht dann wieder an den Werten der Vorwarnstufe?
    Sodass die Kinder vielleicht wieder nach den Winterferien ohne Maske im Unterricht sitzen können?

    In der jetzigen Verordnung für die Schule ist nämlich keine Regelung dahin gehend getroffen. Und die beiden Verordnungen laufen jetzt ja auch zeitlich verschieden ab 10.01.2021.

    VG
    Katrin Wallstein

    • Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Liebe Katrin Wallstein,

      vielen Dank zunächst für Ihre freundlichen Worte. Das hoffen wir für Sie ebenso.

      Hinsichtlich Ihrer Frage versuche ich etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Richtig, unsere Schul-und Kita-Coronaverordnung ist von der Verordnung des SMS „losgelöst“. Entsprechend soll unsere Verordnung ab Montag bis zum 6. Februar 2022 gelten. In unserer Verordnung wird für diesen Zeitraum auch das Tragen von MNB geregelt. Eine Aussage zur Zeit nach den Winterferien kann ich aktuell noch nicht treffen, da wir dazu die Entwicklungen und entsprechenden Entscheidungen, ggf. eine Nachschärfung, abwarten müssen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  7. Kerstin 2 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Wenn ich mein Kind vom Präsenzunterricht abmelde was ja möglich ist.
    Was wird dann mit der Benotung auf dem Halbjahreszeugniss? Oder wie erfolgt überhaupt die Notenvergabe in dieser Zeit?

    • Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Liebe Kerstin,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Dazu informieren wir noch. Ich möchte deshalb noch um ein wenig Geduld bitten.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  8. Mayflower 2 Jahren vor

    Hallo, warum werden in der Schule keine Desinfektionsmittel für Bänke, Hände usw. bereitgestellt? Nur beim Betreten der Schule befinden sich Spender, die Schüler müssen sie nutzen. Sind sie dann in der Schule gibt es nichts mehr dergleichen. Müssen wir als Eltern diese wichtigen Sachen mitgeben???? Das kann doch aber nicht sein.

    • Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Hallo Mayflower,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Dies liegt in der Verantwortung des Schulträgers. Wenden Sie sich gern direkt an den Schulträger.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  9. Marion Johnke 2 Jahren vor

    Ich bin SL einer GS.Seit November trennen wir die Schüler in Klassen, Hortgruppen, GTA- Gruppen.Das erfordert mehr Organisation der Unterrichts- und Pausenzeiten.
    Aber Nachmittag treffen sich die Kinder im Sportverein klassenübergreifend und sogar schul – und ortsübergreifend.
    Wo ist da der Sinn?

  10. Mutter + Lehrerin 2 Jahren vor

    Ich kann nicht verstehen, warum Eltern auf eine Maskenpflicht in der Grundschule und Schule überhaupt bestehen. Beim Essen und in jeder erdenklichen Lücke werden die Masken abgesetzt. Es kommt eine milde und damit für Kinder noch ungefährlichere Variante, noch dazu sind die Erwachsenen geimpft und viele Kinder genesen und nun wird lautstark die Maske gefordert. Die negativen Folgen dieses stundenlangen Masketragens sind spürbar mit Kopfschmerzen, Erschöpfung, brennenden Augen und einer verminderten kardiovaskulären Leistung. Ich wünschte, wir würden diese schreckliche Maskenpflicht in der Schule endlich ganz abschaffen.

    • Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Liebe Mutter + Lehrerin,

      vielen Dank für Ihre Meinung. Eltern wünschen sich stets das Beste für ihre Kinder – manche unterstützen aktuell eine Maskenpflicht in der Grundschule, andere nicht. Es gibt stets unterschiedliche Ansichten und Meinungen. Bitte bedenken Sie, dass die Pandemie leider noch nicht überwunden ist und deshalb Schutzmaßnahmen weiterhin erforderlich sind. Wir versuchen weiterhin, die Kinder bestmöglich zu schützen. Ob es eine Nachschärfung im Hinblick auf die Maskenpflicht geben wird, müssen wir abwarten.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  11. Petra Schönfeld 2 Jahren vor

    Ab wann beginnt wieder die Schulpflicht?

    • Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Liebe Petra Schönfeld,

      vielen Dank für Ihre Frage. Sie meinen sicher die Schulbesuchspflicht. Wann die Präsenzbeschulung wieder vollumfänglich stattfinden wird, kann ich Ihnen aktuell nicht beantworten. Dazu müssen wir die Entwicklungen und entsprechenden Entscheidungen abwarten.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  12. Hr. Mallon 2 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Wie sieht es in der neuen Verordnung mit den Förderschulen im Primar-, aber auch Sekundarbereich aus? Bleiben auch hier die derzeitigen Bestimmungen gleich?
    Mit freundlichen Grüßen,
    Herr Mallon

    • Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Lieber Hr. Mallon,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Es sind keine Änderungen geplant.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  13. Mutter_Leipzig 2 Jahren vor

    Warum entscheidet Sachsen immer vorab schon und verkündet seine Beschlüsse? Bisher hatte die Sitzung der Kultusminister noch nicht mal stattgefunden. Dann folgt auch noch die Beratung mit dem Kanzler. Was ändert Sachsen denn? Es hält an dem fest, was bisher auch schon bekannt war. Wo sind hier auch wieder die viel diskutierten Luftfilter, oder das Ampelsystem zum Lüften… Man bekommt den Eindruck, dass es hier vor allem immer darum geht, wer der beste „Vorreiter“ ist. Man sollte sich mit allen Bundesländern unterhalten und auch deren Vorschläge mit berücksichtigen. Mecklenburg Vorpommern zb hat da gerade gute Ideen gebracht…

  14. Mama von 2 2 Jahren vor

    Hallo Frau Winkler,

    grundsätzlich ist es schön, dass Schulen und Kitas offen bleiben. Allerdings nutzt es vielen Eltern wenig, wenn die Betreuungszeiten weiterhin eingeschränkt sind. Bei einer normalen 40 Stunden Woche ist dies nicht machbar – und geht schon wieder seit fast 8 Wochen so. Man wird also gezwungen permanent Minusstunden zu machen – welcher Arbeitgeber schaut sich das lange an? Und wo ist der Sinn dahinter? Die Kinder werden doch sowieso betreut.

    • Susanne 2 Jahren vor

      Da gebe ich Ihnen Recht zumal sich einige Kitas gar nicht dran halten (können). Wenn laut Drosten für Kontaktpersonen bald sowieso keine Kontaktpersonen in Quarantäne müssen, können wir uns das doch alles sparen.

  15. Birgit 2 Jahren vor

    Hallo,
    Ich habe eine Frage.
    Wieso werden Klassen und Gruppen streng von einander getrennt wenn sie jedoch täglich überfüllten Bus zur Schule fahren müssen?
    Schöne Grüße
    Birgit

  16. S.walleneit 2 Jahren vor

    Ab wann ist wieder Schulpflicht in Sachsen

  17. Anna 2 Jahren vor

    Was sind denn die Änderungen, im Vergleich zur derzeitigen SchulKitaCoVO?

  18. Grundschulmama 2 Jahren vor

    Hallo,
    Omikron naht bekannterweise.
    Könnte man in der Grundschule nicht doch Masken aufsetzen lassen, zumindest in Klasse 3 /4?
    Unsere Schule hat keine Luftfilter und das Lüften ist durch Bauarbeiten stark eingeschränkt. Zahlreiche Maskengegner (und Impfgegner) sind unter den Eltern und so ist es schwierig meinen Sohn zu schützen, wenn nur er eine Maske aufhat.

    Herzlichen Dank,
    Eine Grundschulmama, die ihr Kind sicher im Präsenzunterricht sehen möchte.

    • Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Liebe Grundschulmama,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Dazu möchte ich auch Sie gern auf die gestrige Kabinettspressekonferenz verweisen. Dort hat sich Kultusminister Christian Piwarz auch zum Thema Nachschärfung geäußert (ab Minute 39:45): https://fb.watch/albrohCons/.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  19. Richter Markus 2 Jahren vor

    Darf ein Kuscheltier ( kein Spielzeug) mit in die Kita genommen werden?

  20. Karin Morgenstern 2 Jahren vor

    Sollten zu gemacht werden

  21. L. H. 2 Jahren vor

    Hallo Frau Winkler, welche Maßnahmen gelten aktuell für Elternabende? Maskenpflicht (FFP2)? Testpflicht für alle Anwesenden?
    Vielen Dank

    • Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Liebe L. H.,

      vielen Dank für Ihre Frage. Gern auch hier ein paar Worte dazu: Es gelten die Zutrittsbeschränkungen und Maskenpflichten der §§ 3, 4 SchulKitaCoVO, sofern es sich um Veranstaltungen mit schulischem Bezug (z.B. Elternabende) handelt.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  22. Marcel L 2 Jahren vor

    Hallo,
    Wieso sind keine Pausenzeiten zu Maske tragen für Schüler in den Absätzen vorgesehen?
    In der Praxis ist es eher so, dass gewisse Lehrer mit Zwang auf die Einhaltung der Maskenpflicht bestehen, da sie sich eher auf die Absätze als auf die Anmerkungen beziehen. Im Sinne des Kindeswohls und im Vergleich zu den Erwachsenen sollte doch für den Schutz der Kinder explizit die Anordnung bestehen bei Atembeschwerden und Kopfschmerzen eine Ausnahme zu machen. Über das Arbeitsschutzgesetz sind die Erwachsenen abgesichert aber was ist mit unseren Kindern?.
    Wie verhält man sich, wenn die Schule und gewisse Lehrer Ausnahmen nicht zulassen? Gibt es eine offizielle Stellungnahme, die der Schule und den Lehrern vorgelegt werden kann?
    Wenn nicht wäre es doch besser den Präsenzunterricht auszusetzen.

    MFG Marcel L

    • Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Lieber Marcel,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Maskenpausen werden schon seit einiger Zeit in unseren Schulen umgesetzt. Sollte es hier Gesprächsbedarf geben, wenden Sie sich gern direkt an die Schule.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

    • Jan Schumann 2 Jahren vor

      Liebe Frau Winkler,
      es nützt wenig, wenn man sich bei Problemen mit der Schule „an die Schule wenden“ soll.
      Versuchen Sie doch bitte mal für eine Parksünde sich bei der vergebenden Politesse einen Widerspruch einzulegen. Wie sinnvoll wäre das?

      Ihre Antwort hilft also wenig weiter. Und die Realität für die Kinder ist: Maskentragen von 6-17 Uhr, je nach Länge des Schulweges. Es gibt nirgendwo (machbare) Ausnahmen. Entweder sitzen sie unter 1,5m nahe am Banknachbarn, halten sich ohne machbaren Abstand im Schulhaus auf, oder warten auf und fahren mit den öffentlichen Verkehrsmitteln.

    • Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Lieber Jan Schumann,

      vielen Dank für Ihre Meinung. Jede Schule in Sachsen ist unterschiedlich, unterschiedliche (Größe der) Schulgebäude, unterschiedliche Schülerzahlen usw. Wann Maskenpausen wo am besten umgesetzt werden können, kann also vor Ort am besten entschieden werden. Wenn es zu diesem Punkt Gesprächsbedarf gibt, ist es am besten, sich direkt mit der Schule auszutauschen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  23. Fr. Haschke 2 Jahren vor

    Hallo,
    Habe ich das richtig verstanden das ich mein Grundschulkind also auch bis 6 Februar von der Schulbesuchspflicht abmelden kann?
    Oder gilt jezt wieder die allgemeine Schulbesuchspflicht?
    Vielen Dank

    • Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Liebe Fr. Haschke,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Richtig, die aktuelle Regelung zur Schulbesuchspflicht soll fortgeführt werden.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  24. R. 2 Jahren vor

    Hallo. Ich bin Sportlehrerin und erteile dieses Fach auch an den „Nicht-Test-Tagen“. Da ein Einhalten des Mindestabstandes unrealistisch und unrealisierbar sowie das Tragen von Masken über die gesamte Sportstunde hinweg in meinen Augen nicht zu verantworten ist, erbat ich von meiner Schulleitung, dass die Klassen, welche an Tagen Sportunterricht haben, an denen nicht getestet wird, vor dem Sportunterricht getestet werden. Das würde mit dem Verweis darauf, dass der Träger (Stadt) die Kosten dafür nicht übernimmt, abgelehnt. Das macht mich wütend, fassungslos und ist mir (sowie allen anderen Fachkollegen) unbegreiflich. Unserer Ansicht nach, wäre dies die einzige Möglichkeit, um die Sicherheit zu erhöhen bzw. aufrecht zu erhalten. Wie kann das sein? Hochgeprießen wird die Verantwortung unseren Kindern gegenüber, weshalb die Schulen geöffnet bleiben sollen (was ich befürworte), doch auf der Seite der Absicherung und des letztlich auch Arbeitsschutzes hapert es…

    • Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Liebe R.,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Gern ein paar Worte zum Hintergrund: Wir benötigen aktuell rund 1,6 Millionen Tests pro Woche, um damit die dreimaligen Tests pro Woche abzusichern. Für eine Ausweitung auf eine tägliche Testung in den Schulen benötigten wir wöchentlich circa 2,7 Millionen Tests. Hier stoßen Lieferkapazitäten (auch was den Frachtflugverkehr betrifft) und Logistik an ihre Grenzen. Vielleicht noch zur Verdeutlichung: 2,7 Millionen Tests entsprechen circa sieben LKW-Ladungen pro Woche. Es ist immer auch eine Frage von Aufwand und Nutzen. Die dreimalige Testung ist bereits sehr engmaschig und liefert einen guten Überblick über das Infektionsgeschehen in der jeweiligen Schule. Das System hat sich bisher gut bewährt.

      Vielleicht noch eine Ergänzung: Der Schulträger kann weitere Tests besorgen und den Schulen bereitstellen. Hinsichtlich der von Ihnen genannten Ablehnung müssten Sie sich bitte an den Schulträger wenden.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  25. CPrie 2 Jahren vor

    Ich habe in der LVZ gelesen, dass man das Kind wenn für die gesamte Zeit der Gültigkeit der Verordnung vom Präsenzunterricht abmelden muss. Stimmt das?

    Das ist doch nicht sinnvoll. Wir wollen unsere Kinder 2 Wochen nach der 2. Impfung wieder schicken. Das wäre Mitte Januar.

    Vielen wird es doch so gehen, dass der Impfschutz im Laufe des Monats Januar einsetzt, weil der Impfstoff ja erst seit Mitte Dezember verfügbar war. Warum zwingt man diese Kinder dann noch weitere Wochen zuhause zu bleiben bis die Gültigkeit der Verordnung endet? Die Abmeldung der noch nicht geimpften Kinder erfolgte ja klar aus Gründen des Infektionsschutzes, der dann durch die Impfung weitestgehend auch bei Schulbesuch gegeben wäre.

    Bitte nochmals überdenken.

    • Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Liebe CPrie,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Das ist vermutlich ein Missverständnis. Wenden Sie sich gern an die Schule.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  26. Behnisch 2 Jahren vor

    Guten Tag,
    die Testpflicht fällt aber für geimpfte und genesene Schüler weiterhin aus, oder?

    • Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Hallo Behnisch,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ja, es bleibt dabei, wird aber empfohlen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  27. Tatjana Engel 2 Jahren vor

    Im Kindergarten ist jetzt drinnen und draußen ffp2 Pflicht???

    • Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Liebe Tatjana Engel,

      vielen Dank für Ihre Frage. Die FFP2-Maskenpflicht gilt nicht für Kinder und Erzieherinnen und Erzieher. Auch für Eltern nicht, es sei denn, eine Tagesmutter bzw. ein Tagesvater legt dies für ihre bzw. seine Räume fest. Hintergrund: Kitas sind keine öffentlich zugänglichen Räume.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  28. Sophie 2 Jahren vor

    Wunderbar. Danke, dass die Schule offen bleiben.

  29. Stiller 2 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Winkler,
    in Schulen werden die Kinder regelmäßig getestet.
    Bisher ist dies in Kitas nicht vorgesehen.
    Aktuell sind bei uns 40-60 Kinder in „festen Gruppen“ eingeteilt, auch nach mehreren positiven Befunden gab es keine Pooltests oder ähnliches.
    Ist hier eine Änderung in der neuen Verordnung zu erwarten? (bezüglich Tests in Kitas)
    Vielen Dank

    • Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Lieber Stiller,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Dazu möchte ich Sie gern auf die gestrige Pressekonferenz verweisen. Dort hat sich Kultusminister Christian Piwarz zur Frage Testpflicht für Kitakinder geäußert (ab Minute 43:30): https://fb.watch/albrohCons/.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  30. G. Meißner 2 Jahren vor

    Guten Tag,
    was heißt eingeschränkter Regelbetrieb in Grundschulen genau? Findet Fachunterricht durch Fachlehrer statt? Vielen Dank für Ihre Antwort!
    Mit freundlichen Grüßen

  31. Maria Sommer 2 Jahren vor

    Hallo, bedeutet „eingeschränkter Regelbetrieb“ an Grundschulen, dass eine Klasse von EINEM Lehrer unterrichtet wird und sich auf die Hauptfächer konzentriert wird (wenn ja, was bedeutet dies für die Benotung und die Halbjahresinformationen?) oder unterrichten Lehrer weiter in mehreren Klassen? Weiterhin wäre es schön, wenn es im Zuge der neuen Verordnung klare und einheitliche Kriterien geben würde, wenn Corona-Fälle in den Klassen auftreten. Bitte bedenken Sie dies und viele andere wichtige Punkte, damit überall transparent gearbeitet werden kann. Das schafft Vertrauen im Kollegium und bei den Eltern. Aktuell entsteht viel Unsicherheit und Stress durch viel zu waage und oberflächliche Aussagen. Auch bei der Beantwortung der hier gestellten Fragen gibt es häufig leere Phrasen und keine wirklichen Antworten. Das Wiederholungen von Äußerungen bringt keine Klarheit, denn diese wurden gehört bzw. gelesen. Ein nochmaliges Zitieren bringt keinen Nährwert, ansonsten würden diese Fragen nicht gestellt werden und ich gehe davon aus, dass Lehrer und Erzieher, die täglich Wissen vermitteln, in der Lage sind, hier veröffentlichte Beiträge zu lesen und zu verstehen. Ich weiß, dass dies für alle Beteiligten eine schwierige Situation ist, dennoch bitte ich um klare und eindeutige Antworten. Vielen Dank und für alle ein gesundes neues Jahr!

    • Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Liebe Maria Sommer,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Dazu verweise ich Sie gern auf meine Antwort an Anna (Grundschul-mama). Zum Thema Halbjahresinformationen informieren wir auch hier im Blog noch.

      Die Schulleitungen haben von uns ein Schulleiterschreiben und einen Leitfaden bekommen, wie bei Infektionen von Schülerinnen und Schülern zu verfahren ist. Wenden Sie sich gern an die SL, sollte es hier noch offene Fragen geben.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  32. T. Walter 2 Jahren vor

    Schön, dass die Schulen weiter geöffnet bleiben sollen. Es wäre meines Erachtens sinnvoll, wenn sich das SMK bei der sächsischen Impfkommission und dem SMS für Booster-Impfungen in der Altersgruppe der 12 – 17 Jährigen stark macht, damit der Schulbesuch auch weiterhin möglich ist. Testen alleine reicht nicht! In anderen Bundesländern kann man bereits für diese Altersgruppe Termine zum Boostern vereinbaren!

  33. Hr. Müller 2 Jahren vor

    Guten Tag,
    bleibt die Möglichkeit zur Abmeldung vom Präsenzunterricht bestehen?

    • Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Lieber Hr. Müller,

      vielen Dank für Ihre Frage. Die aktuelle Regelung zur Schulbesuchspflicht soll fortgeführt werden.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

    • Harmel 2 Jahren vor

      Sehr geehrte Damen und Herren,
      heißt der eingeschränkte Regelbetrieb, dass der schulische Schwimmunterricht stattfinden kann? Es hieß Schwimmbäder dürfen für das Schulschwimmen öffnen und auch die Maßgaben des eingeschränkten Regelbetriebs werden für den Sonderfall Schulschwimmen gelockert.
      MfG
      M. Harmel

    • Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Liebe Harmel,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ja, Schwimmunterricht kann grundsätzlich stattfinden.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler