Während anderswo die Gelder aus dem Programm »Aufholen nach Corona« nicht abfließen, meldet Sachsen Vollzug. Alle Mittel aus dem Aufholprogramm sind mit Ende des Monats Juli vollständig in Bildungsprojekte abgeflossen, um Lerndefizite, soziale und psychische Folgen der Schulschließungen zu mindern.
Schlagwort: Corona
Maßgebliche Vorgaben zum Umgang mit der Corona-Pandemie sind Anfang Februar ausgelaufen. Deshalb haben sich Vertreter der Sächsischen Arbeitsschutzbehörden, des Kultusministeriums, des Landesamtes für Schule und Bildung sowie des betriebsärztlichen Dienstes erneut über den Einsatz von Schwangeren im Unterricht beraten. Das Ergebnis: Schwangere Lehrkräfte können ab sofort in den Präsenzunterricht zurückkehren.
Um pandemiebedingte Nachteile für Schülerinnen und Schüler auszugleichen, hat das Kultusministerium auch in diesem Jahr ein Maßnahmenbündel geschnürt. Ein Überblick.
Um Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler besser vor Corona-Ansteckung und Atemwegsinfektionen zu schützen, sollen Klassenräume aller öffentlichen und freien Schulen mit sogenannten CO2-Ampeln ausgestattet werden.
Der Schulbetrieb soll im kommenden Schuljahr 2022/2023 grundsätzlich ohne Einschränkungen stattfinden. Gleiches soll auch für Kindertageseinrichtungen gelten. Das sieht der Herbstplan der Staatsregierung vor.
Am kommenden Dienstag beginnen für rund 11.200 Abiturientinnen und Abiturienten der allgemeinbildenden Gymnasien, Kollegs und Abendgymnasien die Abschlussprüfungen. Kultusminister Christian Piwarz hat sich zum Start persönlich an die Prüflinge gewandt.
In den Schulen und Kindertageseinrichtungen kehrt nach Ostern wieder Normalbetrieb ein. Die derzeit noch gültige Schul- und Kita-Coronaverordnung läuft zum 17. April aus. Eine Anschlussregelung wird es nicht mehr geben.
Hinter den Schülerinnen und Schülern der Abschlussklassen an Oberschulen und Förderschulen liegen zwei herausfordernde Jahre, die maßgeblich von der Coronapandemie bestimmt waren. Damit den Prüflingen daraus keine Nachteile entstehen, hat das Kultusministerium ausgleichende Maßnahmen festgelegt.
Das Kabinett hat heute (29. März) die neue Schul- und Kita-Coronaverordnung beschlossen. Neu ist, dass die Maskenpflicht aufgrund des neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes in den Schulen und Kindertageseinrichtungen ab 3. April komplett entfällt. Das heißt, die Maske muss nun nicht mehr auf dem Schul- oder Kitagelände getragen werden.
Ab 16. März 2022 müssen all diejenigen, die in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen tätig sind, einen gültigen Impfnachweis vorlegen. So sieht es die einrichtungsbezogene Impfpflicht des Bundes vor. Welche Auswirkungen ergeben sich daraus für Azubis, Schüler und Lehrkräfte? Auf Grundlage der Festlegungen von Sachsens Gesundheitsministerium geben wir Antworten auf die wichtigsten Fragen.