Das novellierte Schulgesetz bringt viel Arbeit mit sich
Der Sächsische Landtag hat heute ein novelliertes Schulgesetz beschlossen. Damit wurde ein über fast 15 Monate gehender Gesetzgebungsprozess abgeschlossen. Doch für die Juristen und Bildungsexperten im Kultusministerium ist die Arbeit damit noch lange nicht zu Ende. Im Gegenteil: Jetzt müssen die fast 140 Seiten Gesetzestext mit 65 Paragrafen für die Schulpraxis umgesetzt werden. Das gleicht einer Mammutaufgabe.
Langer Aufgabenkatalog für das Kultusministerium und seine Behörden
Ein Gesetz zu verabschieden ist nur der erste Teil der Aufgabe, es rechtlich und administrativ umzusetzen der zweite. Im Falle des weiterentwickelten Schulgesetzes scheint Teil zwei der Aufgabe fast noch größer zu sein. Prüfaufträge müssen ausgelöst, Rechtsordnungen und Verwaltungsvorschriften geändert werden. Fast 100 Einzelmaßnahmen („Regelungsgegenstände“) umfasst der Aufgabenkatalog für die Schulexperten des Kultusministeriums und seiner nachgeordneten Behörden. Das liegt auch am Schulgesetz selbst. In vielen Fällen schafft der gesetzliche Rahmen lediglich eine Ermächtigungsgrundlage, um die Umsetzung des Gesetzes mit rechtlichen Vorschriften konkret zu regeln.
Viele Verordnungen müssen angepasst werden
Zum Beispiel schreibt das Schulgesetz nicht vor, welche Lernmittel den Schülern künftig kostenlos zur Verfügung gestellt werden müssen. Das wird in einer sogenannten Lehr- und Lernmittelverordnung stehen. Sie ist eine der Verordnungen, die schon mit Start des kommenden Schuljahres 2017/2018 in Kraft treten sollen. Das gilt auch für die sogenannten Gremienverordnungen. Darin werden etwa die Mitwirkung von Eltern und Schülern in Eltern- und Schülerräten sowie die Zusammensetzung der Schulkonferenzen und des Landesbildungsrates an das novellierte Schulgesetz angepasst. Auch eine Schulnetzplanungsverordnung und eine Verordnung zur Arbeitszeit der Lehrer sollen vor dem neuen Schuljahr vorliegen. Letztere ist vor allem notwendig, um einerseits ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes umzusetzen und andererseits die im Maßnahmenpaket „Zukunftsfähige Schule für Sachsen“ beschlossene Absenkung des Stundendeputats für Grundschullehrer auf 27 Stunden pro Woche verbindlich zu regeln.
Schulordnungen werden überarbeitet
Der überwiegende Teil des weiterentwickelten Schulgesetzes tritt allerdings erst 2018 in Kraft. Damit bleibt mehr Zeit für die rechtliche und administrative Umsetzung. Zeit, die genutzt werden muss, um zum Beispiel alle Schulordnungen für die allgemeinbildenden Schulen und auch einige für die berufsbildenden Schulen zu überarbeiten. Auch für die inhaltliche Arbeit an Schulen und Stundentafeln wird das neue Schulgesetz nicht folgenlos bleiben. Das allein ergibt sich schon aus dem im Schulgesetz neu vorgegebenen Erziehungs- und Bildungsauftrag. An der Stärkung der Demokratieerziehung und Medienbildung wird bereits gearbeitet. Die neuen Schulordnungen, angepasste Lehrpläne und Stundentafeln müssen rechtzeitig vor dem Schuljahr 2018/2019 vorliegen.
Kontinuität in der Schulstruktur
Doch damit nicht genug. Den größten Umfang an Arbeit schafft die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Lernzieldifferenter Unterricht an Oberschulen, neues Diagnostikverfahren, Kooperationsverbünde von Schulen, die bei der sonderpädagogischen Förderung von Schülern zusammenarbeiten – alles will inhaltlich gut vorbereitet und rechtlich geregelt sein.
Angesichts der Fülle an Maßnahmen drängt sich der Eindruck auf, Sachsens Schulen werden auf den Kopf gestellt. Doch hier kann Entwarnung gegeben werden: Sachsens Schulsystem wird nur weiterentwickelt, bleibt aber in seiner Struktur bestehen.
4 Kommentare
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Ich darf den wohl wichtigsten Satz in der Rede unserer Kultusministerin an dieser Stelle hinzufügen: “ Klar ist aber auch, dass bei allen Maßnahmen die Ressourcenfrage mit in den Blick genommen wird.“. Will heissen: „Erwatungen zurückschrauben, bitte“.
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