Zweiter Entwurf für das neue Schulgesetz verabschiedet

Zweiter Entwurf für das neue Schulgesetz verabschiedet

Die Staatsregierung hat gestern den überarbeiteten, zweiten Entwurf für das neue Schulgesetz verabschiedet. Kultusministerin Brunhild Kurth stellte ihn heute vor. Ein aufwändiges Anhörungsverfahren liegt zwischen diesem und dem ersten Entwurf vom Januar. Dabei ist das Kultusministerium mit den Dialogforen und dem Onlineportal einen völlig neuen Weg gegangen. Über 1000 Menschen haben sich mit Stellungnahmen daran beteiligt. Viele davon waren Meinungsäußerungen, aber es waren auch 660 konkrete Veränderungsvorschläge dabei.

Weit auseinandergehende Meinungen

Parallel lief auch die Anhörung nach dem formalen Gesetzgebungsverfahren.  Dafür wurden insgesamt 48 Gremien, Verbände, Vereinigungen, Institutionen und Einrichtungen um ihre Hinweise gebeten. 40 von ihnen haben eine Stellungnahme abgegeben. Dazu kommen noch 49 Stellungnahmen von nicht formal Beteiligten.

KPK Schulgesetz 2. Fassung

Kultusministerin Brunhild Kurth stellt am 4. Mai 2016 die 2. Fassung des Schulgesetzentwurfes der Presse vor.

Eines wurde bei der Auswertung immer wieder klar: Die Interessen gehen sehr weit auseinander und damit auch die Anregungen und Forderungen. Wo die einen bestimmte Passagen im Gesetzentwurf abmildern wollen, möchten die anderen ihn verschärfen.  Das verhält sich bei den Stellungnahmen aus der Bürgerbeteiligung nicht anders. Welche Themen den Menschen dabei am Wichtigsten waren, ist auf dem Bildungsserver zusammengefasst.

Insgesamt rund 40 Änderungen

Das Kultusministerium hat alle diese Stellungnahmen geprüft und ganz genau abgewogen.  Im Ergebnis ist der Gesetzentwurf in rund 40 Punkten geändert worden. Wesentliche Änderungen im zweiten Gesetzentwurf sind zum Beispiel kleinere Klassengrößen bei Inklusion, mehr Freiheiten für Unterrichtsformen und Unterrichtsorganisation bei Schulversuchen, mehr Rechte für die Schüler, eine stärkere Berufs- und Studienorientierung und eine deutliche Veränderung der Bildungs- und Erziehungsziele. Dafür müssen dann die Lehrpläne aller Schularten überprüft werden. Eine genaue Übersicht zu den wichtigsten Änderungen gibt es ebenfalls auf dem Bildungsserver

Der nächste Schritt zum neuen Sächsischen Schulgesetz

Nach der zweiten Kabinettsbefassung wird der Gesetzentwurf jetzt an den Sächsischen Landtag übergeben. Und im Landtag startet damit nochmals ein langer Meinungsbildungsprozess mit externen Beratern und weiteren Anhörungen von Experten. Erst danach wird das Gesetz im Plenum von den Abgeordneten diskutiert, Änderungsanträge können eingebracht und bei entsprechender Mehrheit auch ins Gesetz eingearbeitet werden. Mit der Schlussabstimmung des Sächsischen Landtages ist das Gesetz dann beschlossen. Aller Voraussicht nach wird das im Dezember 2016 sein. Zum Schuljahr 2017/18 soll das neue Sächsische Schulgesetz dann in Kraft treten. Auf der Seite des Sächsischen Landtages wird das Gesetzgebungsverfahren noch genauer beschrieben.

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Manja Kelch, Pressereferentin und Redakteurin für Social Media in der Pressestelle des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

4 Kommentare

  1. Johanna 8 Jahren vor

    mir stellen sich beim Lesen des Schulgesetzentwurfes zwei Fragen:
    es steht im Entwurf im § 6(4) „Die Oberschule arbeitet insbesondere zur Verbesserung der Berufs- und Studienorientierung sowie der Berufsvorbereitung und zur Erleichterung des Übergangs in berufs- oder studienqualifizierende Bildungsgänge mit der Berufsberatung der Agenturen für Arbeit, den berufsbildenden Schulen, anderen Partnern der Berufsausbildung, den Gymnasien sowie den Hochschulen und der Berufsakademie zusammen. “ Dies geschah unter anderem bisher in den nun gestrichenen Vertiefungskursen. Da es den Lernbereich Berufsorientierung nun nicht mehr gibt – werden nachfolgend Lehrpläne derart überarbeitet, dass diese wichtige Aufgabe in ein anderes Fach integriert wird? Bisher war der Ansatz von WTH und den Vertiefungen so, dass die Jahrgangsziele stringent aufeinander aufbauten und demzufolge in Klasse 10 weiterführende Schularten in den Vertiefungskursen abgebildet wurden.
    Frage zwei: In § 6(3) steht neu „An der Oberschule wird ein Wahlbereich eingerichtet.“ Was soll nun nach Abschaffung der Vertiefungskurse noch gewählt werden?

    • Autor
      Manja Kelch - SMK 8 Jahren vor

      Ich würde mal mit der zweiten Frage zu § 6 (3) beginnen. Im Kommentar zum Schulgesetzentwurf steht: „Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung, da es Profile an der Oberschule nicht mehr gibt. Am Wahlbereich soll festgehalten werden“. Der Wahlpflichtbereich umfasst laut Stundentafel die 2. Fremdsprache und die Neigungskurse (und bisher auch die Vertiefungskurse).

      Zur ersten Frage: Ich muss wirklich erstmal nachfragen: Wie kommen Sie darauf, dass es den Lernbereich Berufsorientierung und das Fach WTH nicht mehr gibt? Das Fach WTH/Soziales wird es ganz normal weiter geben und natürlich auch den Lernbereich Berufsorientierung. Es ist und bleibt ein grundsätzliches Anliegen der pädagogischen Arbeit an den Oberschulen, die Berufswahlkompetenz und die Ausbildungsreife der Schülerinnen und Schüler zu fördern und sie zu einer Berufswahlentscheidung zu befähigen, die sowohl ihren persönlichen Voraussetzungen als auch den Gegebenheiten des Arbeitsmarktes entspricht. Dieser Prozess ist ab der Klassenstufe 7 systemisch angelegt und durch das schuleigene Konzept konkret untersetzt.

      Alle Unterrichtsfächer leisten dafür kontinuierlich ihren Beitrag. Die zentrale Stellung nimmt in den Klassenstufen 7-9 das Schulfach Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales (WTH) ein. Es ermöglicht den Erwerb einer praxisbezogenen ökonomischen Grundbildung, zu der das Sammeln von Erfahrungen in der Lebens- und Arbeitswelt gehört. Es leistet darüber hinaus Beiträge zur Auseinandersetzung mit Berufsbildern und Lebensentwürfen. Die Berufsorientierung ist bis zur 9. Klasse in ihren Grundzügen abzuschließen, weil Hauptschüler danach die Schule verlassen. Die Realschüler, welche in der Klassenstufe 10 einen entsprechenden Vertiefungskurs wählten, konnten hier bisher weitergehende Einsichten und Kompetenzen erwerben.

      Schülerbetriebspraktika an authentischen Lernorten sind der wichtigste Bestandteil einer systematischen Berufsorientierung. Sie geben Schülern Gelegenheit, sich mit den beruflichen Entwicklungschancen in ihrer Heimatregion auseinanderzusetzen, Berufsbilder kennenzulernen und hautnah zu erleben. Durch praktische Arbeit und das Kennenlernen von Arbeitsbedingungen wird das Verständnis für betriebliche Abläufe am besten entwickelt. Deshalb muss jeder Schüler mindestens ein Betriebspraktikum absolvieren.
      Die Berufsberater der Bundesagentur für Arbeit und gemeinsame Maßnahmen wie die „Praxisberater“ unterstützen Oberschulen dabei, die Berufs- und Studienorientierung zu optimieren und die individuelle Förderung für jeden einzelnen Schüler noch zielgerichteter auszugestalten.

    • Johanna 8 Jahren vor

      Zuerst einmal entnehme ich Ihrer Antwort, dass die Schüler auch nach in Kraft treten der Schulgesetzänderung weiterhin die zweite Fremdsprache wählen können und in den Klassenstufen 7 bis 9 Neigungskurse. Dieser Ansatz ermöglicht Schulen relevante Inhalte, die die Zielsetzungen der Schulart Oberschule berühren, weiterzuentwickeln und fortzuführen. Dazu gehören an vielen Schulen auch Neigungskurse mit berufsorientierenden Inhalten.
      Im Teil zwei meiner Frage reflektierte ich auf den Lernbereich Berufsorientierung III, der in allen Vertiefungskursen unterrichtet wurde. Es gibt kein weiteres Unterrichtsfach in dem in ca. 6 Unterrichtsstunden (Richtstundenzahl) explizit weiterführende Bildungswege und die damit verbundenen Zugangsvoraussetzungen mit den Schülern aufgearbeitet werden und das noch mit der Lernzielebene „Gestalten“ in der die Schüler auf der Grundlage bereits angeeigneten Wissens eigene Problemlösestrategien entwickeln. Ich bin froh darüber, dass es hinsichtlich Berufs – und Studienorientierung Unterstützungssysteme und Außenpartner gibt, mit denen die Oberschulen im Rahmen Ihres Konzeptes zur Berufsorientierung zusammen arbeiten. Die Kernziele der Jahrgangsstufen, die als Material auch die Grundlage der Arbeit mit dem Berufswahlpass und damit den „Roten Faden“ in der Berufsorientierung bilden, helfen ebenfalls, Allerdings sollten sich diese Ziele auch irgendwo in einem Lehrplan widerspiegeln. Das ist nun nach Streichung der Vertiefungskurse nicht mehr der Fall.
      In meiner Frage ging es mir nur um die nicht mehr vorhandenen Vertiefungskurse. Das Fach WTH war nicht Bestandteil meiner Frage. In diesem Punkt haben Sie mich sicher missverstanden.

  2. Dominique Rath 8 Jahren vor

    Schulsozialarbeit ist mit keiner Silbe erwähnt. Enttäuschend. Unverständlich. Das Abdecken des Aufgabenspektrums von sozialer Arbeit in Schule wird scheinbar künftig (auch noch) von Lehrkräften erwartet und zu leisten sein. Wie kurzsichtig und inkompetent. Schulleiter aller Schultypen rennen den Jugendämtern die Türen ein, Entlastung einfordernd – Kultus hält es nicht einmal für notwendig, Bedarf und Rolle des bewährten Partners zu benennen.
    Zynisch, aber treffend: Danke für das entgegengebrachte Vertrauen, Ihre Motivation und die Wertschätzung!