Zurück Richtung Normalbetrieb: Was gilt im Schulbetrieb?

Zurück Richtung Normalbetrieb: Was gilt im Schulbetrieb?

Die Inzidenzen entwickeln sich im Freistaat Sachsen positiv. Was bedeutet das für den Schulbetrieb? Wir geben einen Überblick.

+++ HINWEIS: Ab 14. Juni 2021 findet bei stabiler Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 Regelbetrieb für alle Klassen und damit für alle Schülerinnen und Schüler statt +++

Bei welchem Inzidenzwert regelt welches Gesetz was?

Die Organisation des Unterrichts unterliegt bei einer Inzidenz ab 100 weiterhin den bundesrechtlichen und bei einer Inzidenz unter 100 den landesrechtlichen Regelungen.

Schwellenwert der Sieben-Tage-Inzidenz Organisation des Unterrichts Regelungsort
Über 165 Häusliche Lernzeit (außer Klassenstufe vier, Abschlussklassen und Abschlussjahrgänge sowie Förderschulen) Bundesinfektionsschutzgesetz
100 bis 165 Wechselunterricht (außer Förderschulen) Bundesinfektionsschutzgesetz
50 bis 100 Eingeschränkter Regelbetrieb
Primarstufe und Förderschulen, Wechselunterricht weiterführende und berufsbildende Schulen
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
Unter 50 Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen Sächsische Corona-Schutz-Verordnung

Was bedeutet Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen?

Grundsätzlich ist ohne Beschränkung auf eine bestimmte Anzahl von Schülerinnen und Schüler bzw. feste Klassen und Gruppen Unterricht in Präsenz in allen Fächern möglich.

Welche Schutzmaßnahmen bleiben bestehen?

Die bekannten Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen wie zum Beispiel das Tragen von Mund-Nasen-Schutz sowie die zweimal wöchentliche Testung der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrerinnen und Lehrer in der Schule bleiben wie bisher bestehen.

Was gilt für den Schulbetrieb der unterschiedlichen Schularten ab 31. Mai 2021?

Grund- und Förderschulen

Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 ist Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen möglich. Das heißt: Grundsätzlich findet Unterricht in Präsenz ohne Beschränkung auf feste Klassen und Gruppen statt.

Oberschulen

Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 ist Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen möglich.

Spätestens nach Abschluss der schriftlichen Prüfungen zum Ersttermin (9. Juni) findet – je nach Inzidenz – der Präsenzunterricht im Wechselmodell oder im Klassenverband für alle Schülerinnen und Schüler statt.

Allgemeinbildende und berufliche Gymnasien

Für die Jahrgangsstufen 11 und 12 bzw. 12 und 13 findet grundsätzlich Präsenzunterricht statt.

Ab 7. Juni 2021 ist – je nach Inzidenz – der Präsenzunterricht im Wechselmodell oder im Klassenverband für alle Schülerinnen und Schüler zu sichern.

Berufliche Schulen

Berufsfachschulen

Für die Abschlussklassen einschließlich der Vorabschlussklassen in Berufsfachschulen für anerkannte Ausbildungsberufe sowie solchen in Gesundheitsfachberufen findet grundsätzlich Präsenzunterricht statt.

Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 ist Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen auch für die weiteren Klassen zu sichern.

Berufsschulen

Für die Abschlussklassen (einschließlich Vorabschlussklassen, deren Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2020/2021 am ersten Teil einer in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen durchgeführten Abschlussprüfung teilnehmen) findet grundsätzlich Präsenzunterricht statt.

Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 ist Regelbetrieb für alle weiteren Klassen unter Pandemiebedingungen möglich.

Fachoberschulen

Für die Abschlussklassenstufe 12 findet grundsätzlich Präsenzunterricht statt.

Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 ist Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen auch für die Vorabschlussklassenstufe 11 zu sichern.

Fachschulen

Präsenzunterricht findet grundsätzlich für die Abschlussklassen statt.

Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 ist Regelbetrieb für alle Klassen unter Pandemiebedingungen möglich.

Was ist bei der Umsetzung des Unterrichts zu berücksichtigen?

Das Wiederheranführen an Strukturen des Schulalltags und die Analyse der Ergebnisse der häuslichen Lernzeit haben bei Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts Priorität gegenüber der Lehrplanerfüllung oder der Bewertung. Die Leistungsbewertung ist im pädagogischen Ermessen der Fachlehrkräfte möglich.

In der Primarstufe steht die Sicherung der Grundlagen in den Kernfächern (Deutsch/Sorbisch, Mathematik, Sachunterricht, Englisch Klassenstufe 4) einschließlich der Angebote in Vorbereitungsklassen bzw. in Deutsch als Zweitsprache bis zum Schuljahresende im Fokus. Unterricht in Musik, Kunst, Werken, Sport und Englisch Klassenstufe 3 kann grundsätzlich laut Stundentafel stattfinden.

Was ist bei GTA-Angeboten zu beachten?

Mit der Rückkehr in den unterrichtlichen Regelbetrieb an den Schulen ist der Einsatz von außerschulischen GTA-Kräften wieder möglich.

Der Fokus sollte auf zusätzlichen Bildungs- und Förderangeboten liegen. Auch andere Ganztagsangebote sind möglich. Auch außerschulische Partner zur Erfüllung pandemiebedingter Aufgaben an den Schulen herangezogen werden. Eine Modifizierung der vertraglichen Vereinbarungen ist dabei in Abhängigkeit des aktuellen konkreten Bedarfs an der jeweiligen Schule möglich.

Dürfen Praxisberaterinnen und Praxisberater sowie Berufseinstiegsbegleiterinnen und -begleiter die Einrichtungen wieder betreten?

Ja. Mit Einsetzen des schulischen Regelbetriebes ist auch der Zugang für Praxisberaterinnen und Praxisberater an Oberschulen sowie Berufseinstiegsbegleiterinnen und Berufseinstiegsbegleiter an Oberschulen und Förderschulen wieder möglich.

Dürfen Schülerbetriebspraktika wieder stattfinden?

Ja. Die Schülerbetriebspraktika an allgemeinbildenden Schulen können mit Aufnahme des Regelbetriebs wieder stattfinden. Die Schulen entscheiden eigenverantwortlich, ob sie noch bis Schuljahresende Praktika durchführen. Eine Pflicht zur Durchführung besteht nicht.

Kann eine feierliche Zeugnisausgabe stattfinden?

Eine feierliche Zeugnisausgabe, wie sie vor allem in Abschlussklassen, Abschlussjahrgängen und in der Klassenstufe vier der Primarstufe am Ende des Schuljahres üblich ist, kann unter Beachtung des Infektionsschutzes stattfinden.

Hinweis: Die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen der Durchführung dieser Veranstaltungen können allerdings erst auf der Grundlage der dann gültigen Corona-Schutz-Verordnung spezifiziert werden. Da diese Verordnung gegenwärtig noch nicht vorliegt, sollen sich die Schulen bei der Planung und Vorbereitung der Veranstaltungen grundsätzlich an den Vorgaben des vergangenen Schuljahres orientieren.

Was gilt für Abschluss- und Abiturbälle?

Solche Veranstaltungen gehören zu den Schultraditionen, ihre Durchführung ist aber im Unterschied zu Zeugnisausgaben nicht über Schulordnungen oder Verwaltungsvorschriften des SMK geregelt. In den meisten Fällen sind sie privatrechtlich organisiert und finden traditionell in Gaststätten, Hotels oder anderen Event-Lokalitäten statt. Hier ist insbesondere auf Stornoregelungen zu achten.

Inwieweit solche Veranstaltungen durchgeführt werden können, muss der Veranstalter auf der Grundlage der dann gültigen Corona-Schutz-Verordnung entscheiden.

Können Schulfahrten bzw. Exkursionen und Fahrten an außerschulische Lernorte wieder stattfinden?

Aktuell ist das noch nicht möglich. Mit der ab 14. Juni 2021 geltenden Corona-Schutz-Verordnung sollen Schulfahrten für den Rest des Schuljahres jedoch wieder grundsätzlich ermöglicht werden. Ziel: Schulfahrten ins Ausland sollen bis 31. Juli 2021 weiterhin nicht möglich sein, ein- oder mehrtägige Fahrten im Inland könnten unter Beachtung aller gesetzlichen Regelungen – insbesondere der vor Ort geltenden Hygienebestimmungen – dann aber wieder stattfinden, sofern sich die jeweilige Schule im Regelbetrieb befindet.

Damit sollen insbesondere Abschlussfahrten ermöglicht werden, die zahlreichen Schülerinnen und Schülern nach eineinhalb Jahren außerhalb des „Normalzustandes“ einen besonderen Abschied von ihrer Klasse ermöglichen sollen.

Schulfahrten sollten vorrangig in Sachsen verwirklicht werden.

Entsprechend den Regelungen für Schulfahrten im Inland sollen dann auch wieder eintägige Unterrichtsgänge oder Exkursionen bzw. mehrtägige Fahrten an außerschulische Lernorte, zum Beispiel der historisch-politischen Bildung, möglich sein.

Wie sieht es im Bereich Kita aus?

Informationen rund um den Kitabetrieb gibt es auf dem Sächsischen Kita-Bildungsserver, wie die aktuellen Handlungsempfehlungen zum Betrieb von Kitas und Kindertagespflegestellen.

* Beitrag aktualisiert am 1. Juni 2021

Lynn Winkler, Redakteurin für Social Media in der Pressestelle des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

52 Kommentare

  1. C.C. 3 Jahren vor

    Guten Tag,
    besteht aktuell auch immernoch die zweimalige Testpflicht für die Schulsekretärin?
    MfG,
    C.C.

  2. Frau M. 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Winkler,
    an unserer Grundschule in Leipzig wird bis Ende des Schuljahres nur Unterricht im Umfang von 4h/Tag und nur beim Klassenleiter angeboten. Enspricht dies den Vorgaben für die Rückkehr zum Regelbetrieb?
    Dürfen nach vorheriger Testung bzw. im Freien Elternabende stattfinden?
    Falls nicht, ist es möglich, hierfür das Angebot über Lernsax zu nutzen?
    Vielen Dank!

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Frau M.,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Ja, das ist möglich. Sprechen Sie dazu gern mit der Schule. Wenn die Lehrerinnen und Lehrer große Lücken in den Grundbereichen sehen, ist das sinnvoll. Schulen können aber auch wieder alle Fächer anbieten.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  3. Baerbel 3 Jahren vor

    Wie lange bleibt die Schulpflicht ausgesetzt, gilt die Aussetzung bis zu den Sommerferien? Vielen Dank

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Baerbel,

      vielen Dank für Ihre Frage. Die Schulbesuchspflicht bleibt weiter aufgehoben. Aktuell bis zum Ende der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung, diese gilt bis 13. Juni 2021. Dann können wir schauen, wie es weitergeht.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  4. Carola Heumann 3 Jahren vor

    Hallo!
    Unsere Schüler kuscheln nun seit heute wieder mindestens 2x pro Woche – natürlich ohne Maske – in den überfüllten ungelufteten Umkleiden der Sporthallen und wir – zumeist vollständig geimpften Lehrer – müssen trotz Abstand und Lüften die nun wieder vollen Klassen mit Medizinischen Masken unterrichten.
    Empfinde nur ich dies als unverhältnismäßig und eine unzumutbare Belastung in diesem auf Sprache basierenden Job?
    Bitte informieren Sie mich, wann dies geändert wird, da wir noch 7 Wochen in den Schulen durchhalten und viele schwere Aufgaben bewältigen müssen, wie die Zusammenführung gespaltener Klassen und die Motivation völlig gefrusteter Mittelstufenschüler.
    Damit jetzt nicht die große Krankheitswelle der Lehrer die letzten Wochen des Schuljahres lahmlegt, bitte ich Sie, hier dringend die Schutzmaßnahmen anzupassen. MfG Carola Heumann

  5. Ani K 3 Jahren vor

    Guten Tag,
    1. Ist bei einer Inzidenz unter 50 der Regelbetrieb in Grundschulen mit allen Fächern Pflicht oder kann das der Schulleiter entscheiden? Wenn fakultativ, wie lange? 2. Wenn die strikte Klassentrennung entfällt, was ist dann die Begründung für die weitere Pflicht zum Tragen einer Maske auf den Fluren? (Die Frage gilt gleichermaßen für den Schulbereich und den Hortbereich (wenn der Hort im Schulgebäude ist). Der oben genannte Link mit Handlungsempfehlungen hat dazu keinen Aufschluss gegeben. Vielen Dank für die Begründungen vorab.

  6. R.D. 3 Jahren vor

    Guten Tag, wie kann es sein, das mein schulpflichtiges Kind (Kl. 3 LRS-Klasse) OHNE Test zum Friseur, in gastronomische Einrichtungen und in Geschäfte darf aber NICHT in die Schule? …und das bei einer aktuellen Inzidenz von 29,3 und fallend in Dresden!! Alles ist OHNE Test möglich, AUSSER Schule von Klasse 1-12. Ich hätte gern eine logische, faktenbasierte Antwort. Wenn es keine gibt, bitte sofortige Abschaffung der Testpflicht an Schulen.

  7. R.Caspari 3 Jahren vor

    Frage zur Problematik:Grundschule und Hort/ Regelbetrieb mit offener Konzeption und trotzdem Maskenpflicht?
    Was bedeutet es für den Hort im Regelbetrieb bei offener Konzeption, wenn die Grundschüler in der Schule weiter eine Maske sollen? Es macht ja aus verschiedenen Gründen wirklich keinen Sinn, die Kinder im offenen Konzept miteinander spielen und sie dabei dann eine Maske tragen zu lassen…
    Freundliche Grüße
    R.Caspari

  8. Y. T. 3 Jahren vor

    Guten Tag, meine beiden Kinder besuchen eine Oberschule. Beide haben LRS. Können sie von der Maskenpflicht befreit werden? In Förderschulen gibt es ja auch keine Maskenpflicht.

  9. Lehrerin und Mutter 3 Jahren vor

    Die Frage die sich mir stellt, ist das wirklich durchdacht? Sollte es in einer Schule wie unserer mit mehr als 300 Schüler einen positiven Fall geben (Corona ist ja nicht vorbei), dann geht eine ganze Schule wieder in Quarantäne. Ich kann es wirklich nicht mehr nachvollziehen, warum jetzt solche Schnellschüsse gemacht werden. Vor wenigen Wochen durfte sich keiner irgendwie, irgendwo begegnen und nun ist alles wieder gut? Das glaubt doch keiner. Und warum werden die an der Basis also die Lehrer selbst dazu nicht gefragt? Es kommt einem so vor als ob wir alles hinnehmen müssen und nur noch ausführen sollen. Das ist doch wirklich nicht zu verstehen. Geht es hier wirklich um das Wohl aller oder nur noch um Zahlen? Dieser Eindruck entsteht bei mir.

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Lehrerin und Mutter,

      vielen Dank für Ihre Meinung. Es ist richtig: Corona gibt es nach wie vor. Wir behalten die Entwicklungen weiter im Blick. Aktuell sind wir auf einem guten Weg, die Inzidenzen gehen zurück, die getroffenen Maßnahmen zeigen Wirkung. Entsprechend hat das Kabinett weitere Lockerungen beschlossen. Bitte auch beachten: Wie im Beitrag geschrieben, bleiben die bekannten Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen bestehen.

      Wie im Kommentar an Katrin Wallstein dargelegt, wird auch die Schulfamilie in den Diskussionsprozess um die Verordnungen einbezogen. Entsprechend sind auch die Beteiligten vor Ort involviert.

      Bitte verzeihen Sie, aber leider kann ich Ihre Frage bzw. Ihren Eindruck „Geht es hier wirklich um das Wohl aller oder nur noch um Zahlen?“ nicht nachvollziehen. Ich kann Ihnen versichern, dass wir bzw. die Sächsische Staatsregierung an den bestmöglichen Lösungen für alle Beteiligten arbeiten. Täglich arbeiten Menschen daran, machen sich Gedanken, beobachten die Entwicklungen genau, treffen Entscheidungen, die getroffen werden müssen. Dass die Entscheidungen leider nicht jeden zufriedenstellen können, liegt in der Natur der Sache und dessen sind wir uns bewusst. Einen Ausschnitt unserer Arbeit zeigen wir unseren Nutzerinnen und Nutzern etwa in unserem Blog. Ich denke, dass daran sehr deutlich wird, dass es nicht nur um Zahlen geht.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  10. Susanne 3 Jahren vor

    Welchen Einfluss hat die Inzidenz des Zielortes (Landkreis) für eine Klassenfahrt? Ist diese Woche noch mit genauen Regelungen zu rechnen?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Susanne,

      vielen Dank für Ihre Frage. Die genauen Regelungen können wir Mitte Juni der neuen Corona-Schutz-Verordnung entnehmen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  11. normaler Lehrer 3 Jahren vor

    Ganztägiges Maskentragen nennen Sie NORMALbetrieb?

  12. Mutti 3 Jahren vor

    Guten Abend,
    Sie meinen, dass das Wiederheranführen an den Präsensunterricht und die Analyse der Ergebnisse des Homeschoolings Priorität gegenüber der Lernplanerfüllung und Bewertung hätten. Doch in der Schule meiner Tochter hat der Präsensunterricht erst angefangen und sie schreiben in der nächsten Woche schon 4-5 Lk‘s und sie hat auch eine Präsentation(das sind nur die ANGEKÜNDIGTEN Tests). Das ist ja auch nicht das einzige, was sie machen muss. Dazu kommen auch noch die Aufgaben von der Woche, in der sie noch zu Hause ist, da in unserem Landkreis noch Wechselunterricht ist. Was auch nicht von den Lehrern beachtet wird, ist dass sich die Kinder wieder an das Lernen gewöhnen müssen und da vielleicht bisschen Zeit brauchen. Die Psyche der Kinder hat schon genug während des Homeschoolings gelitten, also würde ich mir echt wünschen, dass da was verändert wird.

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Mutti,

      vielen Dank für Ihre Gedanken. Unsere Schulen tun ihr Bestes, um ihre Schülerinnen und Schüler nach Kräften zu unterstützen. Wenn es aus Ihrer Sicht Gesprächsbedarf gibt, suchen Sie gern direkt das Gespräch mit der Schule.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

    • Privat 3 Jahren vor

      Ja leider, das ist bei uns nicht anders.

  13. PAPA 3 Jahren vor

    Guten Abend,
    Wie kommen wir denn weiterhin an die Aufgaben, wärend wir weiter von zu Hause aus lernen möchten?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber PAPA,

      vielen Dank für Ihre Frage. Darüber gern direkt mit der Schule sprechen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  14. Mama von 2 3 Jahren vor

    Warum werden jetzt auf Biegen und Brechen die beweglichen freien Tage genommen? Es gab doch genug Ausfall.

  15. TinaB 3 Jahren vor

    Guten Tag! Warum kehrt Sachsen, entgegen vorheriger Regelungen, wieder zum inzidenzbasierten Modell zurück? Dieses wurde im Rahmen der Bundesnotbremse von Minster Piwarz stark kritisiert und nun doch in Sachsen wieder eingeführt. Damit gibt es wieder ein mögliches Hin und Her der Öffnungen und Schließungen bei sich verändernden Inzidenzen zu Lasten der Kinder und Familien. Wie begründet man das?

  16. A. Bessel 3 Jahren vor

    Hinsichtlich der Testpflicht in der Schule bitte ich um Mitteilung, ob geregelt ist, dass die Schulen einen entsprechenden Bescheid über die negative Testung ausstellen. Diese werden für Musikschule und Sportverein benötigt. Es kann ja nicht sein, dass den Kindern eine zweimalige Testung an einem Tag zugemutet wird.

  17. Susi 3 Jahren vor

    Ich mache mir eher Gedanken über den fehlenden lernstoff der 4.klasse!!! Mein Kind kommt in die 5.klasse ohne ein Grundwissen da der lernstoff des letzten halben Jahres der 4.klasse fehlt!! Wie soll das funktionieren???

  18. A.Weigang 3 Jahren vor

    Wie soll das schulische Lernen bei Schülern weiter gehen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht getestet werden können/ sollen, wenn die Testpflicht weiterhin bestehen bleiben soll?

  19. Lehrerin 3 Jahren vor

    Wie sieht es mit schwangeren Lehrkräften aus? Derzeit dürfen diese nicht arbeiten… Bleibt dies?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Lehrerin,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Dazu gern an die zuständige Personalstelle wenden.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  20. Frau S. 3 Jahren vor

    Guten Tag,das heißt, die wöchentliche 2xige Testpflicht bleibt bis auf weiteres bestehen? …auch wenn es im Kollegium Geimpfte/ Genesene gibt…zur Zeit scheinen unterschiedliche Schreiben im Umlauf zu sein

  21. Mutter 5. Klasse Gymnasium 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Winkler, wie lange werden die Kinder trotz niedriger Infektionszahlen und Tests weiterhin mit der Mund-Nasenschutz-Regelung konfrontiert. 8h Schulstunden UND Pausen. Also keine Chance auf frische Luft! Und das bei kleinen Menschen die sich noch entwickeln und wachsen. Auf welcher Basis werden diese Vorgaben gemacht. Gibt es Studienbelege dafür, dass das Tragen der Masken in der Schule wirkungsvoll ist? Und gibt es zudem Untersuchungen, ob das Masketragen für die Kinder keine gesundheitlichen und seelischen Schäden hinterlässt? Mit freundlichen Grüßen, einer besorgten Mutter

  22. Frau A. 3 Jahren vor

    Guten Tag,

    Sie schreiben, dass im Regelbetrieb an Primarschulen in den Fächern Musik, Kunst, Werken, Sport und Englisch (Klasse 3) Unterricht wieder möglich ist. Wie sieht es diesbezüglich mit den Fächern Ethik und Religion aus? Diese sind doch auch wichtig, zur Bewältigung der Erfahrungen unserer Schüler.

    Freundliche Grüße
    Frau A.

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Frau A.,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Im Schulleiterbrief heißt es zur Umsetzung des Unterrichts: Unterricht in Ev./Kath./Jüd. Religion bzw. Ethik ist Verfassungsauftrag und wieder anzubieten.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  23. Pädagogin 3 Jahren vor

    Hallo, kann/darf Sportunterricht in Grundschulen bei Inzidenz über 50 schon stattfinden?
    Bleibt die Schulbesuchspflicht auch unter 50 ausgesetzt? Wenn ja, bis zum Ende des Schuljahres? Vielen Dank
    Freundliche Grüße

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Pädagogin,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ja, es ist möglich, Bewegung in den Unterricht mit einzubauen. Wenn es Bedenken bzw. Fragen gibt, gern mit der bzw. Ihrer Schule bzw. Schulleitung sprechen.

      Ja, Schulbesuchspflicht bleibt weiter aufgehoben.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  24. Erzieherin 3 Jahren vor

    Ab dem 02.06.2021 können ja auch Kitas und Horte wieder im Regelbetrieb arbeiten. Das heißt, es wäre grundsätzlich auch eine offene Arbeit nach Einrichtungskonzeption möglich. Wie ist denn bezüglich der Maskenpflicht zu handhaben. Wenn Hortkinder wieder in offenen Gruppenformen betreut werden, an welcher Stelle ist denn eine Mund-Nase-Bedeckung aufzusetzen?

  25. Frau Reisner 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Winkler,
    sind die Gymnasien im Landkreis Meißen gezwungen, den Schulbetrieb für alle Schüler, das heißt mit ganzen Klassen, ab Donnerstag durchzuführen? Oder kann die Schulleitung individuell entscheiden, dies mit Beginn der neuen Woche zu tun. Es würde aus meiner Sicht einen weniger überstürzen Übergang ermöglichen.
    Freundliche Grüße
    Jana Reisner

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Frau Reisner,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Um einen reibungslosen Übergang zu organisieren, hat die Schule den Entscheidungsspielraum.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  26. S.G. 3 Jahren vor

    Wann ist denn geplant, die Testpflicht auszusetzen? Bzw. ist jetzt das heimische Testen mit entsprechender Erklärung hierüber wieder möglich? Falls nicht, weshalb?
    Auf welcher Grundlage besteht die Maskenpflicht parallel zur Testpflicht in Schulen?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo S.G.,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Gern auch an dieser Stelle ein paar Worte dazu: Die Diskussion zum Thema ist bereits gestartet. Die nächste Corona-Schutz-Verordnung soll einen Stufenplan enthalten, der aufzeigt, ab welcher Inzidenz welche Schutzmaßnahme zurückgefahren werden kann. Die aktuelle Verordnung gilt bis Mitte Juni. Dann können wir uns anschauen, wie die Regelungen konkret aussehen. Die qualifizierte Selbstauskunft, auf die Sie sich vermutlich beziehen, ist weiterhin nicht mehr zulässig.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

    • Katrin Wallstein 3 Jahren vor

      Hallo Frau Winkler,

      wo ist die Diskussion gestartet?
      Kann man als Elternteil daran teilnehmen?

      Werden hier der Landeselternrat, oder auch vielleicht einmal verschiedene Kreiselternräte mit einbezogen?
      Dann könnte ich das nächste Woche zur Sitzung unseres Kreiselternrates im Landkreis Mittelsachsen mit anbringen.

      Zu dieser Selbstauskunft wurde ja in der jetzigen Corona Verordnung geschwiegen, bzw. diese wurde gar nicht mehr erwähnt.
      Auf eine Erklärung welches Bundesgesetz dies untersagt warte ich heute noch. Die mir genannte Verordnung enthält nur allgemeine Aussagen – von Selbstauskünften ist dort nicht die Rede.

      Müßte jetzt eigentlich das Bundesgesetze nicht mehr wirksam sein bei der aktuellen Inzidenz?

      VG
      Katrin Wallstein

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Katrin Wallstein,

      vielen Dank für Ihre Gedanken. Ja, die Diskussion ist in vollem Gange. Der Entwurf zur neuen Verordnung steht. Themen der Eltern spielen durchaus eine Rolle – schon allein über die zahlreichen Mitteilungen, die wir über unsere Kanäle erhalten. Der Entwurf der neuen Verordnung geht auch an Lehrerverbände, Landeselternrat, Landesschülerrat etc.

      Zum Thema qualifizierte Selbstauskunft gab es zum Beispiel diesen Blogbeitrag: https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/05/11/bundesnotbremse-weitere-regelungen-fuer-den-bereich-schule/. Zur Erklärung hatte ich auch bereits vor einiger Zeit geantwortet, etwa hier: http://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/05/11/bundesnotbremse-weitere-regelungen-fuer-den-bereich-schule/#comment-14043. Die qualifizierte Selbstauskunft ist weiterhin nicht möglich, weil weiterhin die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung der Bundesregierung Gültigkeit besitzt.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  27. MAMI 3 Jahren vor

    Guten Tag,
    Wie ist das mit der Schulbesuchspflicht, bleibt diese weiter ausgesetzt???

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe MAMI,

      vielen Dank für Ihre Frage. Dazu gern die bisherigen Antworten beachten. Aber ja, die Schulbesuchspflicht bleibt weiter aufgehoben.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler