In den Landkreisen Nordsachsen, Zwickau und Erzgebirge müssen ab dem 22. März die Kindertageseinrichtungen sowie die Schulen schließen.
Schlagwort: Kita
Der Freistaat Sachsen stellt den Trägern der Kindertageseinrichtungen sowie den Kindertagespflegepersonen kostenlos Corona-Schnelltestkits zur Verfügung.
Um die Risiken einer Ausbreitung von COVID-19 in Kindertagesstätten und Schulen zu minimieren, veröffentlichten Sachsens Gesundheitsministerium und das Kultusministerium bereits im September vergangenen Jahres Hinweise für den Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern. Dabei kam es jetzt zu zwei wichtigen Änderungen.
Die Öffnung der Schulen und Kitas ruft viele Fragen zum Infektionsschutz hervor. Welche Maßnahmen werden zum Schutz der Lehrerinnen und Lehrer, des pädagogischen Personals sowie der Schülerinnen und Schüler getroffen? Wir geben einen Überblick.
Ab 15. Februar können die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen und der Primarstufe der Förderschulen ihre Schulen wieder im eingeschränkten Regelbetrieb besuchen. Die wichtigsten Fragen und Antworten haben wir zusammengefasst.
Sachsen plant den nächsten vorsichtigen Öffnungsschritt. Die Grundschulen (einschließlich Primarstufe der Förderschulen) und Kindertageseinrichtungen werden zum 15. Februar im eingeschränkten Regelbetrieb wieder öffnen.
Vom 11. Januar bis 7. Februar gilt eine neue Corona-Schutz-Verordnung. Was bedeutet dies für den Schul- und Kita-Betrieb? Fragen und Antworten gibt es im Blog.
Angesichts der Coronalage bleiben Schulen, Schulinternate und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung bis Ende Januar geschlossen.
Schulen, Schulinternate und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung bleiben bis einschließlich zum 8. Januar 2021 geschlossen.
Angesichts weiter hoher Infektionszahlen im Freistaat Sachsen hat sich die Staatsregierung in der heutigen Kabinettssitzung zu einem harten Lockdown entschlossen. Davon sind auch Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen betroffen.