FAQ: Schulbetrieb in der Primarstufe

FAQ: Schulbetrieb in der Primarstufe

Ab 15. Februar können die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen und der Primarstufe der Förderschulen ihre Schulen wieder im eingeschränkten Regelbetrieb besuchen. Die wichtigsten Fragen und Antworten haben wir zusammengefasst.

Wer kann die Schule ab 15. Februar wieder besuchen?

Ab dem 15. Februar 2021 startet der Unterricht im eingeschränkten Regelbetrieb nach dem Konzept der festen Klassen bzw. Gruppen wieder für:

  • Schülerinnen und Schüler der Grundschulen
  • Schülerinnen und Schüler der Primarstufe der Förderschulen
  • Schülerinnen und Schüler der Unterstufe an den Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und den Förderzentren mit den entsprechenden Bildungsgängen.

Gibt es eine Schulbesuchspflicht?

Nein, für Grundschülerinnen und Grundschüler wird die Schulbesuchspflicht aufgehoben. Eltern können damit selbst entscheiden, ob sie ihre Kinder zur Schule schicken.

Gibt es eine An- und Abmeldepflicht?

Eltern, die sich entscheiden, dass ihre Kinder weiterhin zu Hause lernen sollen, sollten die Schule darüber informieren.

Wie soll der Unterricht organisiert werden?

Die strikte Durchsetzung von Abstandsregeln ist altersbedingt nicht oder nur sehr bedingt möglich. Entscheidender als die Gruppengröße, die sich an theoretischen Mindestabständen orientiert, ist deshalb aus Gründen des Infektionsschutzes die Stabilität der personellen Zusammensetzung der Klasse.

An den Grundschulen und im Primarbereich der Förderschulen soll der Unterricht durchgehend im jeweiligen Klassenraum in der konstanten Zusammensetzung der Klasse realisiert werden. Die Zahl der in einer Klasse zum Einsatz kommenden Lehrerinnen und Lehrer, pädagogischer Fachkräfte sowie weiterer erwachsener Personen ist möglichst klein zu halten. Jede Klasse bekommt einen darauf abgestimmten neuen Stundenplan, der versetzte Unterrichts-, Pausen- und Essenszeiten beinhaltet, damit sich beispielsweise nur wenige Klassen auf dem Schulhof befinden und auch das Abstandsgebot in der Garderobe gewahrt werden kann.

Grundsätzlich gilt: In Anbetracht der sehr unterschiedlichen regionalen Bedingungen und insbesondere mit dem Blick auf die Hygienevorschriften hat jede einzelne Schule größtmögliche Freiräume bei der zeitlichen und räumlichen Organisation des Unterrichts. Eine enge Abstimmung zwischen Schulleitung, Hortleitung und dem Träger der Schülerbeförderung sowie eine transparente Information der Eltern sind dabei unerlässlich.

Welche Vorgaben gibt es zum Fächerkanon bzw. zur Stundentafel?

Das Bildungsangebot an Grundschulen und in der Primarstufe der Förderschulen soll auf die Kernfächer Deutsch, Mathematik, Sachunterricht und in Klassenstufe 4 Englisch fokussiert werden. Die Sicherung der Grundlagen im Lesen, Schreiben und der Mathematik hat Priorität.

Die geltende Stundentafel für die Grundschule kann zugunsten der Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht priorisiert werden. Unterrichtsangebote in den anderen Fächern sollen fachübergreifend abgestimmt und je nach Möglichkeit hinzugezogen werden.

Welche Regelungen gelten für Lehrpläne?

Mit der Wiederaufnahme des Unterrichts in der Schule soll für ein angemessenes, sensibles Ankommen der Kinder gesorgt werden. Das schließt auch die Ermittlung des aktuellen Lernstandes nach der häuslichen Lernzeit ein.

Die vollständige Bearbeitung aller Lernziele und Lerninhalte des Lehrplans kann aufgrund der außergewöhnlichen Situation in diesem Schuljahr nicht handlungsleitend sein. Die Sicherung der Grundlagen in den Kernfächern Deutsch, Mathematik, Sachunterricht und Englisch in Klassenstufe 4 hat Priorität. Lernangebote sollten insbesondere unter Berücksichtigung benachteiligender Lebenssituationen sensibel an die Lebenslagen angepasst werden.

Darf Sportunterricht stattfinden?

Sportunterricht (auch Schwimmunterricht) findet gegenwärtig nicht statt. Dennoch sind im Schulalltag vielfältige Bewegungsmöglichkeiten im Unterricht und den Pausen zu nutzen.

Welche Vorgaben gibt es zur Leistungsbewertung?

Die Aufgaben, die während der häuslichen Lernzeit erfüllt wurden, sollen in der Grundschule grundsätzlich nicht benotet werden.

Mit der Wiederaufnahme des Unterrichts können Noten nur in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht sowie zusätzlich in Englisch in Klassenstufe 4 vergeben werden.

Dabei ist stets zu beachten, dass die im Rahmen der Schulordnungen bestehenden Möglichkeiten hinsichtlich der Benotung und der Versetzung zu Gunsten der Schülerin bzw. des Schülers anzuwenden sind. Ermessensspielräume sind wohlwollend auszulegen.

Von der am Schuljahresanfang festgelegten Anzahl der Klassenarbeiten kann abgewichen werden.

Wie soll mit Hausaufgaben umgegangen werden?

In der jetzt gegebenen direkten Lernzeit in der Schule bis zum Schuljahresende sind die Aufgaben aus der häuslichen Lernzeit aufzunehmen, gemeinsam zu besprechen, zu strukturieren und zu vertiefen. Sie sind in den jetzt folgenden Unterricht einzubeziehen.

Weitere Hausaufgabenstellungen sollten nur in einem Umfang erfolgen, der der besonderen Situation Rechnung trägt.

Was ist zur Bildungsberatung zu beachten?

Die für den weiteren Bildungsverlauf notwendigen Bildungsberatungen mit den Erziehungsberechtigten sollen zum gegenwärtigen Zeitpunkt weitestgehend auf schriftlichem, telefonischem bzw. elektronischem Weg durchgeführt werden. Persönliche Gespräche sind nur in dringend notwendigem Ausnahmefall unter Beachtung der Vorgaben des Infektionsschutzes zu führen.

Welche Regelungen gibt es für LRS-Klassen?

Es gibt keine besonderen Regelungen für LRS-Klassen. Die Schulleiterinnen und Schulleiter der LRS-Stützpunktschulen entscheiden eigenverantwortlich. Die Probebeschulung entfällt.

Was ist bei sonderpädagogischen Handlungsfeldern zu beachten?

Die für die verschiedenen sonderpädagogischen Handlungsfelder Beratung und Diagnostik vorgesehenen Lehrerwochenstunden sind weiterhin in diesen Feldern einzusetzen.

Betreuungs- oder Unterrichtssituationen können – unter Wahrung der Abstands- und Hygieneregeln – zur Beobachtung und Durchführung einfacher förderdiagnostischer Verfahren genutzt werden. An Präsenzmaßnahmen im Rahmen des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes können nur Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die auch am Präsenzunterricht teilnehmen.

Wie ist die Zusammenarbeit von Schule und Hort geregelt?

Da Grundschule bzw. Förderschule und Hort jeweils für dieselben Gruppen von Schülerinnen und Schülern in der Verantwortung stehen, bedarf es einer engen Abstimmung, um das Prinzip der konstanten Klassen bzw. Gruppen weitestgehend sicherzustellen und gemeinsam auch in den verschiedenen Phasen des Schul- und Horttages umzusetzen. Das bedeutet: Schulleitung und Hortleitung bzw. Hortträger stimmen sich unter Einbeziehung des Trägers der Schülerbeförderung insbesondere ab über die Gestaltung

  • des Ankommens an Schule und Hort,
  • der Aufsicht an den bei der Schule gelegenen Haltestellen der Schülerbeförderung,
  • der Nachmittagsbetreuung bei Doppelnutzung der Räume,
  • der Übergangszeiten zwischen Schule und Hort.

Die Klassenzusammensetzung im schulischen Unterricht gilt grundsätzlich auch bei der Betreuung durch den Hort. Dort, wo das nicht möglich ist, müssen dennoch im Hort konstante Gruppen neu gebildet werden. Der Hort ist für die Betreuungszeiten im Rahmen der geschlossenen Betreuungsverträge zuständig.

Welche Informationen gibt es für den Kitabereich?

Informationen zum Kitabetrieb gibt es hier.

 

Zusätzliche Informationen gibt es auf der Corona-Webseite der Sächsischen Staatsregierung.

Lynn Winkler, Redakteurin für Social Media in der Pressestelle des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

87 Kommentare

  1. Regina 3 Jahren vor

    Gilt diese Regelung auch für Rheinland Pfalz?
    Gibt es eine Schulbesuchspflicht?
    Nein, für Grundschülerinnen und Grundschüler wird die Schulbesuchspflicht aufgehoben. Eltern können damit selbst entscheiden, ob sie ihre Kinder zur Schule schicken.

    Gibt es eine An- und Abmeldepflicht?
    Eltern, die sich entscheiden, dass ihre Kinder weiterhin zu Hause lernen sollen, sollten die Schule darüber informieren.

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Regina,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Wir veröffentlichen in unserem Blog die Regelungen für Sachsen. Bitte informieren Sie sich zu den Entscheidungen in Rheinland-Pfalz im entsprechenden Bundesland.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  2. SB 3 Jahren vor

    Wenn ich mir das hier so durchlese, wird alles genau so sein wie vor der Schließung der Schulen… Ok, der Sportunterricht entfällt derzeit…
    Frau Merkel betonte gestern mehrfach vorerst einen Wechselunterricht. Warum wird das nicht gemacht??? Stattdessen wird die Schulbesuchspflicht aufgehoben. Damit dann die Kinder und Eltern milde belächelt oder sogar diskreditiert werden, die sich vorerst weiterhin für Homeschooling entscheiden. Ich möchte nicht, dass mein Kind dann darunter leiden muss!
    Wie gesichert ist denn der Schulstoff für die Kinder, die weiterhin im Homeschooling bleiben? Wie unterstützen Sie das?
    Was wird es für konkrete Hygienemaßnahmen geben?
    Was ist mit der Inzidenz die ja eigentlich, so in den letzten Wochen immer wieder besprochen, bei 50 liegen sollte… Bei welcher Inzidenz werden denn die Schulen geöffnet und ggf. auch wieder geschlossen?
    In dem Video von Herrn Piwarz lässt sich zu all meinen Fragen und Bedenken, keine präzise Antwort finden.

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo SB,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Zum Thema Wechselunterricht haben Sie sicher inzwischen in unserem Blogbeitrag zum Infektionsschutz (www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/02/12/faq-infektionsschutz) Antworten gefunden. Zum Thema häusliche Lernzeit gern den aktuellen Beitrag beachten: http://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/02/15/standards-fuer-die-gestaltung-der-haeuslichen-lernzeit.

      In der Corona-Schutz-Verordnung (§5a, Absatz 5) heißt es wörtlich: „Wird der 7-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner in einem Landkreis oder in einer Kreisfreien Stadt an fünf Tagen infolge überschritten, ist die Präsenzbeschulung und Kindertagesbetreuung (…) in dem Landkreis oder der Kreisfreien Stadt ab der jeweils folgenden Woche unzulässig, frühestens jedoch ab dem 8. März 2021 bezüglich des Zeitraums ab dem 1. März 2021.“

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  3. Katja 3 Jahren vor

    Warum ist in den Schulen keine Teilung der Klassen vorgesehen, um die Kontakte zu reduzieren und wenigstens etwas Abstand einhalten zu können?
    Und sind im Unterrichtsraum dieses Mal andere Hygienemaßnahmen geplant als „Lüften“ – zumal bei den aktuellen Temperaturen -, z. B. Maskenpflicht für alle (denke, das wäre besser, als wieder ganze Klassen in Quarantäne zu schicken)?
    Und es wäre schön, diese verbindlich vorzugeben. Einige Schulen nutzen sie Freiräume, um möglichst wenig umzusetzen…

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Katja,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Inzwischen haben Sie sicher unseren aktuellen FAQ-Beitrag zum Infektionsschutz gelesen. Darin haben wir Ihre Fragen beantwortet.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  4. Nur eine Frage 3 Jahren vor

    Wann dürfen denn die Zeugnisse in Klassenstufe 5 – 9/ Oberschule/Gymnasium ausgegeben werden?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo Nur eine Frage,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Dazu bitte direkt an die Schule wenden.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  5. EineErzieherin 3 Jahren vor

    Guten Tag,
    der Link mit den Informationen für den Kita-Bereich funktioniert leider nicht. Ich habe es mit 2 verschiedenen Geräten probiert, die allerdings beide den gleichen Web-Browser nutzen.
    Viele Grüße
    EineErzieherin

  6. Erzieherin Mama von 4+1Kitakind 3 Jahren vor

    ich bin wegen meiner 11-jährigen Tochter zu Hause und genieße die Zeit mit meinen Kindern, Die Öffnung der Grundschulen sehe ich kritisch, weil mein Kind keine witterungsgerechte Kleidung hat.Wir haben während der Herbstferien die Winterkleidung für unsere Kinder gekauft. Die Sachen passen nun leider nicht mehr. Wir haben jedoch keine Möglichkeit passende Kleidung für unsere Kinder zu kaufen, weil alle Geschäfte seit zwei Monaten geschlossen sind. Bei Einhaltung der Lüftungsregeln ist es nur eine Frage der Zeit, bis die Kinder krank sind und wir wieder mit ihnen krankheitsbedingt zu Hause sind.
    Eine Öffnung der Schulen und Kitas befürworte ich für sozialbenachteiligte Kinder. Kinder aus bildungsfernen Familien müssen unbedingt wieder in die Einrichtungen. Jedoch musste ich heute im Gespräch mit unserer Grundschullehrerin feststellen, dass sie nicht damit einverstanden ist, dass ich mein Grundschulkind zu Hause behalten möchte.
    Herr Piwarz hat sich den Schritt zur Öffnung der Bildungseinrichtungen nicht vollumfänglich überlegt! Tagsüber herrschen gerade ca. -5°C. Weder Kinder noch pädagogisches Personal sind mit angemessener Kleidung ausgestattet. Im Hybridunterricht wären wesentlich weniger Kinder anwesend und trotzdem wäre Bildung für alle Kinder gleichermaßen möglich.
    Auf Grund der aktuellen Situation halte ich es für unverantwortlich die Bildungseinrichtungen wieder zu öffnen, da es weder die Temperaturen, noch die sonstigen Umstände zulassen, dass wir unsere Kinder ohne den Straftatbestand der Kindeswohlgefährdung in die Einrichtungen schicken. Eltern haben keine Möglichkeit witterungsgerechte Kleidung für ihre Kinder zu kaufen, da alle Geschäfte seit zwei Monaten geschlossen sind!!! Weder Schuhe, noch Winterjacken und -hosen passen den Kindern!
    Es ist schön, dass die Kinder in der Grundschule nach Klassen getrennt werden. Im Hort sind sie jedoch nach Klassenstufe getrennt. Warum diese Unterschiede??? Weil das Personal fehlt! Genau wie in den Kitas! Geschlossene Gruppen sind in den Kitas = Horte nicht umsetzbar!!!

  7. Lars Irmscher 3 Jahren vor

    Die Informationen zum Kitabereich sind nicht abrufbar.

  8. Lars Irmscher 3 Jahren vor

    Ich habe folgende Fragen :

    Wie sieht die Teststrategie für Lehrer, Erzieher und Kinder, auch an Einrichtungen in freier Trägerschaft, aus?

    Wie erfolgt die Beschulung der Kinder welche aus Vorsicht nicht die Schule besuchen?

    Welchen Vorteil hat diese Form von Schule (feste Gruppen, Abstand untereinander halten, evtl. Masken) in Bezug auf die Psyche der Kinder gegenüber dem Homeschooling?

    Und wo werden die jetzt zusätzlich entstehenden Kontakte im Gesamtsystem wieder eingespart.

    Herzlichen Dank und freundliche Grüße
    Lars Irmscher

  9. LehrerDMa 3 Jahren vor

    Wie weit ist die Ausstattung mit Luftfiltern in sächsischen Schulen und wie sind diesbezüglich die Pläne?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo LehrerDMa,

      vielen Dank für Ihre Nachfragen. Gern ein paar Worte dazu: Zu den Luftfilteranlagen gibt es keine Erfassung. Die Schulträger sind für die Ausstattung der Schulen zuständig. Ein Landesprogramm für Luftfilteranlagen gibt es nicht. Zum Thema „Lüften in Schulräumen“ hat sich die Kultusministerkonferenz im Rahmen eines Fachgesprächs beraten lassen, an dem neben den Experten sowohl Vertreterinnen und Vertreter von GEW, VBE und BER also auch der kommunalen Spitzenverbände zugegen waren: Die Experten waren sich einig, dass das Lüften in Schulräumen ein unverzichtbarer Bestandteil im Gesamtpaket der allgemein geltenden Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen zur Reduzierung des indirekten Infektionsrisikos mit dem Coronavirus ist. Laut Experten besteht auch keine Gefahr, dass sich Lehrerinnen und Lehrer, Kinder und Jugendliche durch das Stoßlüften bei niedrigen Temperaturen erkälten könnten. Anbei die Handreichung zum Lüften vom Umweltbundesamt: https://www.umweltbundesamt.de/richtig-lueften-in-schulen. Hier wird auch darauf eingegangen, dass technische Geräte das Lüften nicht ersetzen können.

      Je größer die Temperaturdifferenz zwischen innen und außen ist, desto effektiver ist das Lüften. Daher ist bei kalten Außentemperaturen im Winter ein Lüften von ca. 3 – 5 Minuten ausreichend.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  10. JLo 3 Jahren vor

    Der Link zu den Kita-Informationen funktioniert immer noch nicht.

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe JLo,

      vielen Dank für Ihre Anmerkung. Was bedeutet „funktioniert nicht“? Fehler 404 oder eine andere Meldung? Möglicherweise ist Ihr pdf-Reader nicht korrekt eingebunden. Bitte prüfen Sie das zunächst.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  11. Eine Mutter 3 Jahren vor

    Ich kann die Probleme der Lehrer*innen zur Schulöffnung ebenfalls nicht nachvollziehen. Unser Homeschooling in der Grundschule bestand aus ca. 20 Arbeitsblättern, einer Liste mit Aufgaben aus Lehrbüchern und Arbeitsheften und YouTube — Videos. Das Material kam einmal am Anfang der Woche und danach war eine Woche „Funkstille“ zwischen Lehrerin und Kind.
    Bis 14.00 Uhr war Lernen angesagt und danach noch Vollzeit im Homeoffice.
    Viele Menschen, die weiterhin uneingeschränkt mit und am Menschen arbeiten müssen, klagen nicht über Ansteckungsängste z. Bsp. in Produktionsbetrieben, Altenpflege, Busfahrer, ect.
    Im Interview von MDR Jump und Herrn Piwarz schrieb eine Leipziger Lehrerin, dass wenn die Schulen wieder öffnen, sie und ihre Kollegen krank machen, weil sie Angst vor Ansteckung haben. Krank machen, obwohl man nicht krank ist? Ok!
    Das ist ein Schlag ins Gesicht derer, die jeden Tag rausgehen und trotz Ansteckungsgefahr für die Gesellschaft ihre Leistung erbringen.
    Gerade der Lehrerberuf kann mit genug Abstand, mit Maske, mit Gesichtsschild, mit Handschuhen, Plexiglasscheiben, regelmäßigen Lüften ausgeübt werden.
    Hier geht es um die Gesundheit und Bildung unserer Kinder. Ich hoffe für die Lehrer*innen, daß Sie im Alter von keiner Altenpflegerin, keiner Krankenschwester, keinen Taxifahrer, keinen Lebensmittellieferanten aus der jetzigen Corona – Kinder – Generation wegen Ansteckungsängsten von COVID-39 im Stich gelassen werden.

  12. Papi 3 Jahren vor

    Mich hätte die Antwort auf die zwei Fragen von Herrn Dulz wirklich sehr interessiert, doch leider wurde sein sachlich verfasster Beitrag nicht veröffentlicht.
    Ich kann nicht verstehen, warum hier Beiträge unter Decknamen veröffentlicht werden, aber Beiträge unter Klarnamen nicht. Ein kompetenter Umgang mit dem Medium sähe anders aus.

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Papa,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Herr Dulz hatte seinen Kommentar bereits unter dem vorherigen Blogbeitrag gestellt und diesen habe ich beantwortet.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  13. Doje 3 Jahren vor

    Wann wird denn endlich der Unterricht für die 11. Klassen der Fachoberschule aufgenommen? Die Schüler müssen nächstes Jahr auch ihr Abi ablegen und hatten noch gar keine Chance in den Unterricht reinzukommen. Warum werden solche Unterschiede zum Gymnasium gemacht, wo die Schüler bereit wieder vor Ort Unterrichtsstoff vermittelt bekommen. Vor allem sind gerade an den Fachoberschulen viel weniger Schüler wie an Gymnasien oder anderen Schulen.

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo Doje,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Wir wissen, dass es bei vielen der Wunsch besteht, dass auch alle anderen Schülerinnen und Schüler wieder in ihre Schulen zurückkehren können. Auch wir würden allen Schülerinnen und Schülern sehr gern wieder den Zugang zu den Schulen und damit zum Präsenzunterricht ermöglichen. Leider ist das im Moment noch nicht möglich. Hier müssen wir die weiteren Entwicklungen abwarten und noch ein wenig Geduld aufbringen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  14. Hofmann 3 Jahren vor

    Lehrerin BSZ
    Endlich sanfte Schulöffnung, dieser Schritt geht in die richtige Richtung. Den jüngsten unserer Schüler muss unbedingt wieder Teilhabe am Lernen, am Wissenserwerb ermöglicht werden. Die Grundlagen für alle weiteren Schularten werden schließlich in der Grundschule gelegt. Hochachtung zolle ich den Eltern, die in den vielen Wochen der Distanz-beschulung ihre Aufgabe als Eltern/Lehrerersatz gemeistert haben.
    Seit diesem Montag dürfen Berufsschulen endlich die Abschlussjahrgänge beschulen, d.h. auch hier geteilte Klassen im Wechselunterricht. In drei Monaten stehen die Abschlussprüfungen vor der Tür, mit den Lehrplaninhalten wie vor dem Lockdown. Die Sorgen der Auszubildenden, schaffe ich die Prüfung, kann ich in das Berufsleben starten, nehmen wir sehr ernst. Wir tun alles dafür, unsere Azubis zu bestärken und zu motivieren, diese schwierige Hürde zu nehmen, trotz doppelter Arbeit wie Präsenz- und Distanzbeschulung gleichzeitig.
    Das Jammern auf hohem Niveau im Hinblick einer Doppelbelastung kann ich nicht nachvollziehen. Diese Doppelbelastung meistern Eltern seit Wochen, zusätzlich zu den eigenen Sorgen ihrer beruflichen Tätigkeit, Kurzarbeit, Job verloren…

  15. Frau Weiss 3 Jahren vor

    Leider finde ich darauf an keinerlei Stelle eine Antwort. Aber ich habe eine sehr wichtige Frage. Gilt denn immer noch die 15km Regel? Ich würde zu gern meinen Vater wiedersehen. Da die Inzidenz nun so weit gesunken ist, könnte doch diese Corona-Leine fallen. VG

  16. Frau A. 3 Jahren vor

    Wann gibt es Informationen bezüglich der Maßnahmen zum Infektionsschutz für LehrerInnen und ErzieherInnen in den Grundschulen?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Frau A.,

      vielen Dank für Ihre Frage. Inzwischen haben wir einen Blogbeitrag zum Infektionsschutz veröffentlicht.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  17. Trice 3 Jahren vor

    Ich begrüße diese überschnellte Entscheidung keineswegs. Als Pädagogin einer Schule von 400 Kindern sind wir wenig geschützt. Da helfen FFP2-Masken weitaus wenig. Die Kinder können den Mundschutz nicht regelmäßig tragen, FFP2-Masken sind viel zu groß etc. Lehrer und Erzieher werden erst im Level 3 geimpft und das dauert Monate. Wir setzen uns tagtäglich einem hohen gesundheitlichen Risiko aus. Es wäre besser gewesen den Wechselunterricht in Kleingruppen zu bevorzugen, bis wir die nötige Schutzimpfung erhalten haben. Letztendlich ist es eine übereilte Entscheidung, welche auf Kosten aller geht.

  18. Nicole 3 Jahren vor

    Hallo liebes Team des KMS,

    können Sie mir weiterhelfen bezüglich Schulöffnung von Reha-Umschülern. Wann dürfen wir wieder zur Schule? Es handelt sich um die gesetzlich geregelten Berufsförderungswerke. Wir haben nicht mal mehr 3Monate bis zur IHK-Prüfung und es gibt keinerlei Infos, was mit uns eigentlich ist. Bitte schreiben Sie mir an meine E-Mail-Adresse.

    Weiterhin ganz viel Kraft und Gesundheit.

    VG

    Nicole

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Nicole,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Dazu kann ich Ihnen heute leider noch keine verbindliche Antwort geben, da wir dazu noch auf die neue Corona-Schutz-Verordnung warten müssen. Wenn die Umschülerinnen und Umschüler in regulären Klassen der Berufsschule (wie eigentlich üblich) beschult werden und der Entwurf morgen wie vorgesehen beschlossen wird, dürfen die Abschlussklassen der dualen Berufsausbildung ab Montag wieder in Präsenzunterricht. Morgen wissen wir mehr.

      Bleiben Sie ebenso gesund.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  19. Andrea Boxhammer 3 Jahren vor

    Wie sieht es mir der Notbetreung in der Schule mit geistiger Entwicklung aus? Können die Schüler auch noch kommen, egal wie alt sie sind?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Andrea Boxhammer,

      vielen Dank für Ihre Frage. Inzwischen wurde die neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen (https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordung-2021-02-12.pdf). Hier steht:

      „(6) Eine Notbetreuung an Förderschulen, soweit dort keine Präsenzbeschulung nach Absatz 2 oder 3 durchgeführt wird, ist zulässig. Sie soll nur in folgenden Fällen stattfinden:
      1. für mehrfach- und schwerstmehrfachbehinderte Schülerinnen und Schüler, sofern die Personensorgeberechtigten die Betreuung nicht leisten können, oder
      2. wenn das Jugendamt aufgrund andernfalls drohender Kindeswohlgefährdung die Notwendigkeit einer Notbetreuung feststellt.“

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  20. Mario Riesel 3 Jahren vor

    Pädagogische Fachkraft im Unterricht
    Anfrage: wie ist die weitere Verfahrensweise bzgl, der Schülerinnen und Schüler an unseren Förderschulen für geistige und. Körperliche Entwicklung ab den Unterstufen geplant? Soll es dort im Wechselunterricht starten ab kommenden Montag?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Mario Riesel,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Wie Sie sicher inzwischen schon in Erfahrung bringen konnten, gilt (https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordung-2021-02-12.pdf): (2) … In sonstigen Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und in Schulen der Primarstufe findet eingeschränkter Regelbetrieb mit festen Gruppen und Bezugspersonen in festgelegten Räumen oder Bereichen statt …

      (6) Eine Notbetreuung an Förderschulen, soweit dort keine Präsenzbeschulung nach Absatz 2 oder 3 durchgeführt wird, ist zulässig. Sie soll nur in folgenden Fällen stattfinden:
      1. für mehrfach-und schwerstmehrfachbehinderte Schülerinnen und Schüler, sofern die Personensorgeberechtigten die Betreuung nicht leisten können, oder
      2. wenn das Jugendamt aufgrund andernfalls drohender Kindeswohlgefährdung die Notwendigkeit einer Notbetreuung feststellt.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  21. Ines Pfitzner 3 Jahren vor

    Also bei mir funktioniert der Link zu den kitas auch nicht.

  22. Sebastian 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Winkler,
    Wie ist es gedacht, dass Klassenleiter in Klasse 4 nun adhoc fachfremd Englisch unterrichten sollen und dabei sogar Leistungen bewerten sollen, wo die Methodik und Didaktik dieses Faches sehr stark von den muttersprachlichen abweicht? Die Englischlehrer der Schule sind zumeist selbst Klassenlehrer und aufgrund der geforderten zeitlichen Entzerrung der einzelnen Klassen gar nicht im Stundenplan einsetzbar? Ist ein solcher Unterricht und v.a. die dabei erteilten Zensuren nicht zweifelhaft und eher angreifbar?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Sebastian,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Bitte dazu, wenn nicht inzwischen geschehen, direkt an Ihre Schule wenden. Denn dort erfolgt die Personalplanung.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  23. Andrea 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Sie schreiben, dass „Sportunterricht (auch Schwimmunterricht) […] gegenwärtig nicht statt [findet]“. Die Schüler der zweiten Klassen hatten gerade einmal in den ersten sechs Wochen des Schuljahres Schwimmunterricht. Gibt es Pläne, dass die Schüler das defacto nicht stattgefundene Schwimmjahr dann im kommenden Schuljahr in der regulären Unterrichtszeit nachholen können?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Andrea,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Hier arbeiten wir an einer Lösung. Allerdings können wir, solange die Schwimmhallen nicht geöffnet sind und wir uns seit heute erst einmal nur im eingeschränkten Regelbetrieb in den Grundschulen befinden, nichts umsetzen. Wir müssen abwarten, wie sich die Pandemie weiter entwickelt.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  24. Saad 3 Jahren vor

    Wann haben die anderen klassen Schule? wer sehr neet wenn sie es wissen oder denken lg

  25. M. V. 3 Jahren vor

    Hallo, wo sind die FAQ für den Regelbetrieb in Kitas?
    Wie ist das gedacht: eingeschränkter Regelbetrieb bei Einhaltung aller Vorgaben bei regulärer Öffnungszeit in der Kita. Herr Piwarz möchte, dass die Kitas wieder normal öffnen.
    Das ist nur bedingt möglich. Da kommen wir wieder schnell in eine Überlastung der Mitarbeiter hinein. Diese sind frustriert! Da nützen auch die Dankesreden und Loblieder nix.
    Von den hohen Inzidenzwerten spricht niemand. Warum ist es nicht möglich, mit reduzierten Öffnungszeiten und Gruppentrennungen die Kitas zu öffnen. Ich möchte die Eltern noch nicht in die Einrichtung lassen. Wenn wir die Hygieneregeln einhalten sollen, brauchen wir die entsprechenden Bedingungen! Falls es zu Coronafällen kommt, müssen wir uns noch rechtfertigen und nachweisen, dass alles beachtet wurde!
    Ich verstehe die Öffnung der Kitas und wir freuen uns auf die Kinder, aber die Bedingungen müssen stimmen.

  26. Eine Mama 3 Jahren vor

    Hallo, muss zu Beginn des Unterrichts wieder eine Gesundheitsbestätigung abgegeben werden?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Eine Mama,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Inzwischen haben Sie es sicher schon gelesen: Eine Gesundheitsbestätigung muss aber nicht mehr vorgelegt werden.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  27. MECK- Team 3 Jahren vor

    Wir sind Lehrer und PFiU, die sich darauf freuen, am Montag wieder ihre Schützlinge begrüßen zu können. Präsenzunterricht ist durch nichts zu ersetzen. Alle Eltern unserer sehr speziellen Zwerge atmen auf und werden ganz sicher die Öffnung der Schule nutzen.
    Was wir allerdings nicht nachvollziehen können ist das gestrige Vorpreschens unseres Kultusministers. Zumal heute erst über das bundesweite weitere Vorgehen beraten wird. Uns scheint, Herr Piwarz lehnt sich sehr weit aus dem Fenster. Er ignoriert völlig den Inzidenzwert von 50, zumal er in Sachsen verbreitet sogar noch über 100 liegt. Er ignoriert die Warnung vor Mutationen. Wir fragen uns, ob Sachsen aus den letzten Monaten so gar nichts gelernt hat. Die Option einer Wiederschließung der Schulen hat er sich offen gehalten. Wenn die aufgrund der gestrigen Bestimmungen kommen sollte, geht alles wieder von vorn los. Wir sind dann auf die Ausreden gespannt.

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo MECK- Team,

      vielen Dank für Ihre Gedanken. Auch gern an dieser Stelle: Schauen Sie sich dazu gern einmal die gestrige Pressekonferenz mit Kultusminister Christian Piwarz an (speziell ab Minute 5:05): https://www.youtube.com/watch?v=pSSdmewzIIA.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  28. Ramona Fiedler 3 Jahren vor

    Wie lange müssen die erweiterten Schulen noch zu Hause bleiben?

  29. 46 Jahre Lehrer 3 Jahren vor

    Was wird mit einer Klasse, wenn die Klassenleiterin nur Teilzeit arbeitet?
    Wer übernimmt die Klassen von Seiteneinsteigern, die 2 Studientage ( mit online Pflichtveranstaltungen) haben?

    Was ist, wenn eine Kollegin oder ein Kollege krank wird?

    Wie stellt man sich denn einen zeitversetzten Unterricht vor? Wenn die Busse kommen, kommen auch die Kinder. Und glaubt im Kultus echt jemand, dass Busunternehmen anders fahren? Wer soll das bezahlen?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo 46 Jahre Lehrer,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Auch Sie möchte ich bitten, sich dazu, wenn nicht mittlerweile schon geschehen, direkt an Ihre Schule zu wenden. Denn dort erfolgt die Personalplanung.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  30. Ines 3 Jahren vor

    Wo sind jetzt die Informationen zum Kitabereich? Geht nicht anzuklicken!

  31. Grundschullehrerin 3 Jahren vor

    Hallo,
    eine Öffnung der Grundschulen ist toll. Jedoch gibt es keinerlei Aussagen zum Gesundheitsschutz der Grundschullehrer und Grundschullehrerinnen. Das Kultusministerium muss sich zur Maskenpflicht bei Grundschulkindern positionieren und zu Tests für alle wie in den oberen Klassenstufen. Hausarzt ist nicht möglich, da die meisten zZ. in den regulären „Schulferien“ sind. In Klassen mit vielen Migranten weiß doch keiner wo sie sich in der vergangenen Zeit aufgehalten haben. Das Tragen des MNS funktioniert in anderen Bundesländern und Ländern auch. Wenn man uns auf der Impfliste hinten anfügt, dann muss es sichere Schutzmaßnahmen vorn geben. Auch Lehrerinnen und Lehrer haben Kinder, auch in Klassenstufen, die noch keine Präsenzpflicht haben, auch teilw. pflegebedürftige Angehörige. Wir hatten Homeschooling, Notbetreuung, Onlineunterricht…Studenten die ein komplettes Semester keine Uni von innen gesehen haben, Familie wo alle gleichzeitig das Internet benötigen…. Wie Gedankenaustausch schreibt: „Wer hält unsere Gesundheit im Blick….“
    Schützt unsere Gesundheit!

  32. Rico Walter 3 Jahren vor

    Dürfen Beschäftigte in Kita und Grundschule ihre Kinder, welche die Öffnung betrifft, auch zu Hause lassen und sind dafür vom Dienst befreit?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Rico Walter,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Das muss bitte mit dem Arbeitgeber individuell abgesprochen werden. Ein Anrecht auf generelle Befreiung besteht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht, denn ein Betreuungsangebot für die Kinder gibt es jetzt wieder.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  33. Mutter mehrerer Kinder 3 Jahren vor

    Guten Tag,
    Jetzt muss ich mich auch mal dazu äußern.
    Ich finde diese Entscheidung schlicht und ergreifend zu früh. Die Ministerpräsidentenkonferenz findet erst heute statt.
    Bei uns sind die Werte immer noch über 100 und es gibt mehrere Fälle der Mutationen in unserem Landkreis.
    Aber nicht nur das. Durch die Hygienevorlagen in den Schulen, müssen die Klassenräume aller 20 Minuten für mindestens 5 Minuten gelüftet werden. Bei den Temperaturen die wir momentan haben, werden viele Kinder sich schnell erkälten. Das heißt die Arztpraxen werden schnell wieder überrannt. Wenn ein Kind einmal hustet, werden die Eltern gleich angerufen, das man das Kind abholen und mit ihm zum Arzt gehen muss.

    Und was tut ihr den Kindern damit an, wenn es in 1 oder 2 Wochen heißt, dass die Schulen wieder geschlossen werden müssen? Meine Kinder kommen jetzt gut mit den Schulaufgaben klar und die Lehrerinnen bekommen jede Woche mehrmals Rückmeldung. Aber wenn die Schulen dann schnell wieder schließen, werden sie keine Aufgaben mehr machen. Da behalte ich Sie jetzt lieber, so lange ich die Möglichkeit habe, meine Kinder zu Hause und mache mit Ihnen von da aus die Aufgaben.
    Treibt doch lieber die Digitalisierung voran um einen wirklich guten Fernunterricht ermöglichen zu können. Über den Fernunterricht wäre auch die Buchstabeneinführung in der 1. Klasse kein Problem.

  34. Jana 3 Jahren vor

    Hallo, wir es in den Grundschulen während des Unterrichts eine Maskenpflicht geben? Wenn ja, welche? OP, FFP2 oder Alltagsmasken?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Jana,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Das regelt die neue Corona-Schutz-Verordnung. Deshalb möchte ich dazu noch um ein wenig Geduld bitten.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

    • PES 3 Jahren vor

      Na hoffentlich nicht.

    • Maik 3 Jahren vor

      Hoffentlich. Mit der Mutation des Virus genügen Sekunden. Ein offenes Fenster ist kein Schutz.

  35. Grundschullehrerin 3 Jahren vor

    Ich kann dem vorigen Beitrag nur zustimmen. Wir haben in letzter Zeit die Notbetreuung abgedeckt und nebenher mehrere virtuelle Konferenzen pro Woche für unsere Klassen organisiert. In unserer Schule gibt es kein WLAN und auch nicht die technischen Möglichkeiten für Videokonferenzen. Das heißt, meine Kollegen und ich haben Lernvideos, Konferenzen usw. (wie so viele andere sächsische Kollegen) mit den privaten Ressourcen erstellt. Nebenher haben wir den Kindern, die keine technischen Möglichkeiten haben, die Aufgaben nach Hause gebracht.
    GTA-Kräfte dürfen seit Januar nicht mehr ohne Gegenleistung bezahlt werden. Mit viele Kraft und Mühe haben wir sie in Lernsax eingebunden und zahlreiche Gespräche und Erklärungen für Videokonferenzen geführt. Langsam gewöhnen sich alle an die Technik und bieten nun zum großen Teil vormittags virtuelle Angebote an. Unser GTA-Schwerpunkt liegt in der Förderung und Forderung besonders im Vormittagsbereich.
    Ab nächster Woche sollen wir Lehrer Präsenzunterricht halten, nebenher Lernpläne schreiben, um den Schülern gerecht zu werden, welche sich für das Lernen zu Hause entscheiden. Dabei dürfen wir seit Januar keine PCR Testungen mehr durchführen lassen. Bisher habe ich noch keinen Arzt gefunden, der einen Schnelltest durchführt. Damit das sinnvoll ist, sollte natürlich vor Unterrichtsbeginn getestet werden. Hierfür hätte ich gern eine Liste von Ärzten, die 7.00 Uhr oder früher Schnelltests für Lehrer anbieten. Oder bekommen wir die Schnelltests in die Schule und eine Einweisung zur Nutzung? Was ist mit Lehrern, die einer Risikogruppe angehören?
    Wie sollen die GTA-Kräfte ab nächster Woche in der Schule eingebunden werden? Dürfen sie uns in der Schule unterstützen bei Aufsichten o.ä.?
    Es sollen feste Gruppen eingehalten werden. Leider haben wir personell keine Reserven. Was passiert, wenn ein Klassenlehrer krank wird?
    Über eine Antwort auf diese Fragen wäre ich sehr dankbar.

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Grundschullehrerin,

      vielen Dank für Ihre Gedanken und Fragen. Zum Thema Risikolehrerinnen und -lehrer haben wir in unserem Beitrag zum Infektionsschutz geantwortet, wie Sie inzwischen sicher gelesen haben (www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/02/12/faq-infektionsschutz). Hier bleibt die bisherige Regelung bestehen. Zum Thema Personaleinsatz suchen Sie bitte, wenn nicht inzwischen schon geschehen, das Gespräch mit Ihrer Schule. Denn dort erfolgt die Personalplanung.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  36. Aline Throne 3 Jahren vor

    Wann öffnen endlich die weiterführenden Schulen???
    Auch die jüngeren Schüler der Klassenstufen 5 und 6 brauchen DRINGEND Präsenzunterricht. Den neuen Lernstoff übermitteln jetzt die Eltern, welche ganz nebenbei auch noch einen Job haben und müssen täglich die Kinder motivieren weiter zu machen. Dieser Zustand ist den Familien nicht länger zuzumuten. Außerdem brauchen unsere Kinder ganz dringend soziale Kontakte. Diese Schäden für die Kinder sind heute noch gar nicht einschätzbar. Es gibt gute Hygienekonzepte. Das Infektionsgeschehen ist in Schulen immer niedrig gewesen, die Ansteckung erfolgt an anderen Stellen!
    Damit der Bildungsauftrag überhaupt noch umsetzbar ist, sollten alle Schüler das Schuljahr wiederholen und zwar als Klassenverband, um nicht noch die „Freunde“ wegzunehmen. Welche Überlegungen und Ansätze gibt es in diese Richtung?
    Jetzt sollte endlich mal an unsere Kinder gedacht werden. Danke

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Aline Throne,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Hier müssen wir noch etwas Geduld aufbringen. Wir müssen schauen, wie sich die getroffenen Maßnahmen auswirken und wie sich das Infektionsgeschehen weiter entwickelt. Im Moment verbleiben diese Schülerinnen und Schüler weiter in häuslicher Lernzeit. Auch gern noch einmal in die Pressekonferenz schauen (ab 13:07): https://www.youtube.com/watch?v=pSSdmewzIIA.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  37. Daniela 3 Jahren vor

    Ich habe noch ein paar Fragen und bitte um Beleuchtung dieser:
    Welche Schutzmaßnahmen werden ergriffen?
    Werden Klassen halbiert?
    Gilt eine Pflicht zum Tragen medizinischer Masken?
    Welches Lüftungskonzept gilt im Utnerricht?
    Welches Lüftungskonzept im Hort?
    Wurden moblie Lüftungs- und/oder Filteranlagen angehscafft und eingerichtet?
    Werden Kinder, die daheim bleiben benachteiligt?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Daniela,

      vielen Dank für Ihre Fragen. Inzwischen haben wir einen Blogbeitrag zum Infektionsschutz veröffentlicht und auch die neue Corona-Schutz-Verordnung wurde beschlossen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  38. K. Wild 3 Jahren vor

    Danke für den Überblick.
    Einige praktische Fragen:
    Wie funktioniert die Erteilung der Lernaufgaben für Kinder, deren Eltern entscheiden, sie weiter häuslich zu unterrichten? Liegt die Verantwortung weiter beim Lehrer oder sollen Eltern sich die Aufgaben selbst beschaffen (zB. von Klassenkameraden)?

    Wie kann eine Benotung stattfinden bis die Schulbesuchspflicht wieder eingesetzt wird? Liegt das im Ermessen des Klassenlehrers/ der Schule?

  39. Gedankenaustausch 3 Jahren vor

    Tolle Entscheidung.
    Ich bin Grundschullehrerin und finde diese Vorgehensweise äußerst kritisch. Wir verdienen von den Lehrern am wenigsten, durften aber schon die letzten Woche Unterrichtsvorbereitung und Notbetreuung gleichzeitig stemmen. Ab Sek 1 war „nur“ Onlineunterricht.
    Jetzt dürfen wir die Themen für den Unterricht vorbereiten, Material für Kinder, die daheim sind, erstellen und die Anwesenheit im Blick behalten. Wer hält unsere Gesundheit im Blick – Burnout. Wie lang werden die Kollegen das Pensum noch schaffen, die selbst kleine Kinder haben und seit dem Lockdown Freizeit als Fremdwort deklarieren.
    Die Verantwortung der Eltern war in den letzten Wochen hoch, aber jetzt wer möchte der kommt, wer nicht, bleibt daheim. Warum öffnen wir die Schulen?
    Ein klares ja oder nein wäre sinnvoll! Und es sollte nicht jede Schule eine andere Vorgehensweise haben.

    • Mutti von 2 3 Jahren vor

      Also sorry, aber das ist doch jetzt Jammern auf ganz hohem Niveau. Sie wurden durchgängig zu 100% bezahlt – jetzt geht es um das Wohl der Kinder. Also zeigen Sie mal ein wenig Einsatz – warum sind Sie sonst Lehrerin geworden?

    • Frau Müller 3 Jahren vor

      Also ich stemme an der Sek seit Wochen Präsenzunterricht der Abschlussklassen im vollen (dh. doppelt, da die Klassen geteilt sind) Umfang UND Fernlernen. Das wird auch noch bis in den März hinein so sein. Hier geht es also keiner Schulform besser oder schlechter.

    • Mama von 2 3 Jahren vor

      Wir Eltern durften in den letzten zwei Monaten auch home office und home schooling nebenher stemmen. Mehr Geld habe ich dafür nicht bekommen. Ich kann von Glück reden, dass es mit meinen Kindern und er Hilfe der Großeltern möglich war, im Lockdown 2020 war ich 9 Wochen lang Alleinunterhalterin, Lehrerin und ich musste arbeiten.
      Und das Aussezten der Präsenzpflicht ist wie im Mai 2020 – damals ging das doch auch, warum jetzt nicht? Und die Kinder, die zu Hause Lernzeit haben, bekommen die gleichen Aufgaben wie die Kinder in der Schule. So viel Mehraufwand sollte das nicht sein.
      Zumindest kann ich von unserer Grundschule sprechen – dort freuen sich ausnahmslose alle Lehrerinnen und Lehrer, dass die Kinder wieder kommen. Auch wenn es erst mal wieder das Klassenleiterprinzip ist. Die Kinder sind endlich wieder im Klassenverband, und werden so definitiv besser lernen als zu Hause. Und sie haben wieder die Möglichkeit, dass sie unter Gleichaltrigen sind – sehr wichtig für die soziale Kompetenz. Das kann man zu Hause nämlich nicht lernen oder lehren.

    • Lehrerin 3 Jahren vor

      Ich stimme Mutti von 2 zu. Zudem in Sachsen seit geraumer Zeit Lehrkräfte aller Schularten gleich bezahlt werden. Es sei denn, sie sind nicht grundständig ausgebildet. Ich bin selbst Lehrerin und kann Ihre Beschwerden nicht verstehen. Da ich auch schon in der freien Wirtschaft gearbeitet habe, kann ich Ihnen versichern, dass es nicht mal ansatzweise einen Grund gäbe, sich über die Arbeitsbedingungen (und vor allem die Sicherheit des Arbeitsplatzes!) zu beschweren. Die Kinder werden Ihnen Ihren Einsatz danken.

    • Besorgter Papa 3 Jahren vor

      Ich weiß ja nicht wie viel Kontakt sie in den letzten Monaten, seit dem Lockdown, mit ihren Schulkindern hatten, wenn ich so lese was sie so schreiben, scheint das aber nicht sehr viel Kontakt gewesen zu sein.
      Sie sollten als Lehrerin doch festgestellt haben wie sehr den Kindern die Schule, das gemeinsame lernen und auch Schulkameraden treffen fehlt, wie sehr unsere Kinder psychisch darunter leiden. Gerade bei Kindern setzt sich so etwas viel schnell Fest.
      Ich bin alleinerziehender Papa, arbeite Vollzeit im Homeoffice, bin von dem Land, was Sie zu 100% bezahlt, zu einem Zwangslehrer gemacht worden (obwohl Hausunterricht per Gesetzt verboten ist), zu einem täglich Koch gemacht worden und dann auch noch Ersatz für die Schulkameraden und Freunde plus mein normales da sein als Papa für mein Kind. Ich habe nicht 1 mal gejammert. Dann muss man Posts wie ihren lesen. Ganz ehrlich, machen Sie ihren verdammten Job für den Sie zu 100% bezahlt werden. Oder sind in den letzten Monaten Eltern zu ihnen gekommen und haben ihnen die Hälfte ihres Lohnes genommen, weil die Eltern die Hälfte ihres Jobs übernommen haben? Eine Lehrerin mit einer solchen Einstellung, da kann ich nur hoffen das Sie keine Lehrerin an der Schule meines Sohnes sind!

  40. Ella Horn 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Winkler,

    wir tendieren dazu, unsere Tochter im Homeschooling zu belassen. Sie lernt zu Hause hervorragend und möchte selbst gern weiterhin in der häuslichen Lernzeit bleiben. Natürlich möchten wir nicht, dass sie dadurch irgendwelche Nachteile erleidet.
    Wie wird es garantiert, dass die Kinder zu Hause den gleichen Stoff bearbeiten können, den ihre Klassenkameraden in der Schule erledigen? Hängt es vom Gewissen der einzelnen Lehrkraft ab oder gibt es eine verbindliche Anordnung?

    Für welchen Zeitraum müssen wir unsere Entscheidung für das Homeschooling treffen? Täglich? Wöchentlich? Für die Zeitspanne der Aufhebung der Schulbesuchspflicht?

    Können die Kinder die Leistungskontrollen mitschreiben? Falls nicht, wie kommen sie auf ihre Noten?

    Mit freundlichen Grüßen
    Ella Horn

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Ella Horn,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Um den Sorgen von Eltern Rechnung zu tragen und besonders für Risikogruppen die Möglichkeit zur eigenen Entscheidung zu lassen, ist zunächst die Schulbesuchspflicht ausgesetzt. Für Kinder, die das betrifft, sollen die Schulen geeignete Aufgabenstellungen übermitteln und im Rahmen der Möglichkeiten auch für Rückmeldungen sorgen. Die häusliche Lernzeit kann aber weder mit Blick auf die Phase der Schulschließungen noch in der Phase des eingeschränkten Regelbetriebs den Präsenzunterricht ersetzen.

      Die Leistungskontrollen in der häuslichen Lernzeit mitzuschreiben, dürfte i.d.R. kaum möglich sein. Die konkrete Entscheidung liegt allerdings in der pädagogischen Verantwortung der Lehrkraft. Sie ist unter Berücksichtigung der konkreten Gegebenheiten zu treffen.

      Zusätzlich gern meine Antwort an A. Fischer beachten: http://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/02/10/faq-schulbetrieb-in-der-primarstufe/#comment-12139.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  41. Hans 3 Jahren vor

    Leider findet sich in Ihrem FAQ keine Aussage hinsichtlich der Benotung von Schüler*innen, die weiter zu Hause lernen. Wie wird sichergestellt, dass es da keine Ungerechtigkeiten gibt, falls in der Zeit Leistungskontrollen in der Schule geschrieben werden?

  42. A. Fischer 3 Jahren vor

    Guten Tag, ich wüsste gern, ob ich als Mutter von Woche zu Woche entscheiden kann, mein Grundschulkind zu Hause zu lassen oder ob ich mich jetzt für einen langen Zeitraum festlegen muss. Wie ist das gesetzlich geregelt?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo A. Fischer,

      vielen Dank für Ihre Frage. Sie beziehen sich auf die Regelung des § 5a Absatz 4 der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung. Die Regelung ist so zu verstehen, dass die Abmeldung nur bis zum Außerkrafttreten dieser Verordnung wirksam ist. Eltern bleibt jedoch die Möglichkeit, innerhalb dieses Zeitraumes ihre Abmeldung zu widerrufen, sodass Ihr Kind wieder am Präsenzunterricht teilnimmt. Damit ist grundsätzlich beispielsweise eine Entscheidung von Woche zu Woche möglich. Ein täglicher Wechsel ist jedoch nicht sinnvoll.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler