Neue Corona-Schutz-Verordnung – Fragen und Antworten zum Schulbetrieb
Vom 11. Januar bis 7. Februar gilt eine neue Corona-Schutz-Verordnung. Was bedeutet dies für den Schul- und Kita-Betrieb? Fragen und Antworten gibt es im Blog.
Wie lange bleiben die Schulen und Kindertageseinrichtungen geschlossen?
Schulen, Schulinternate und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung bleiben bis zum 7. Februar geschlossen. Kinder und Jugendliche verbleiben damit in häuslicher Lernzeit. Für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe (Grundschule und Förderschule Klassenstufe 1 – 4) sowie für Kita- und Hortkinder wird weiterhin eine Notbetreuung angeboten.
Grund für diese Maßnahme sind die weiterhin anhaltend hohen Infektionszahlen in Sachsen. Der Freistaat ist nach wie vor Corona-Hotspot in Deutschland. Um die Mobilität und damit die Gefahr der Infektion so gering wie möglich zu halten, wurde der Lockdown verlängert.
Was ist mit Abschlussklassen?
Während die meisten Kinder und Jugendlichen in häuslicher Lernzeit verbleiben, können einzig die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen die Schulen bereits ab dem 18. Januar wieder besuchen. Das gilt für
- Förderschulen, die nach den Lehrplänen für die Oberschule unterrichtet werden,
- Oberschulen,
- Gymnasien (Jahrgangsstufen 11 und 12),
- Fachoberschulen (Klassenstufe 12),
- Berufliche Gymnasien (Jahrgangsstufen 12 und 13),
- Abendgymnasien (Jahrgangsstufen 11 und 12),
- Kollegs (Jahrgangsstufen 11 und 12).
Aus Infektionsschutzgründen wird der Unterricht in geteilten Klassen stattfinden, wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden können.
Warum dürfen Berufsschüler am 18. Januar noch nicht wieder in die Schulen?
Für die Begrenzung der Zulassung von Schülerinnen und Schülern der Berufsschule, Fachschule und Berufsfachschule war der Infektionsschutz das ausschlaggebende Argument. An den Einrichtungen sollen so wenig Kontakte wie möglich stattfinden. Da die einzelnen Klassenstufen bei berufsbildenden Schulen immer einen deutlich höheren Anteil an der Gesamtschülerzahl haben, als etwa an Gymnasien und Oberschulen, war man aufgrund der aktuellen Infektionslage gezwungen, sich zu beschränken. Letztlich geht es hier um zwei Wochen. Die berufsbildenden Schulen haben ihre Abschlussklassen im Blick und werden hier noch konsequenter die digitalen Möglichkeiten nutzen, um die Schülerinnen und Schüler ebenfalls bestmöglich vorzubereiten.
+++ Die aktuellen Regelungen für Berufsschülerinnen und Berufsschüler vom 26. Januar 2021 gibt es hier +++
Wer hat Anspruch auf Notbetreuung im Hort und Kita?
Um die Zahl der Kontakte und damit die Gefahr einer Corona-Infektion auf ein absolutes Minimum zu beschränken, kann eine Notbetreuung nur für einen ganz begrenzten Personenkreis angeboten werden. Die Liste der anspruchsberechtigten Personenkreise und die genauen Voraussetzungen zum Anspruch auf Notbetreuung sind der Corona-Schutz-Verordnung zu entnehmen.
Die Entscheidung, ob die Voraussetzungen für eine Notbetreuung gegeben sind, kann nur durch die Einrichtungen vor Ort für den jeweiligen Einzelfall getroffen werden.
Wann wird es Winterferien geben?
Um die Wiederöffnung der Schulen mit hohen Präsenzzeiten bis Ostern zu ermöglichen, werden die Winterferien verkürzt und deren Zeitraum verändert. Die Winterferien beginnen am 30. Januar und enden mit dem 6. Februar als letztem Ferientag. Im Gegenzug werden die Osterferien verlängert. Sie beginnen am 27. März und enden wie geplant am 10. April.
Warum hat man die Winterferien überhaupt verlegt?
Nachdem sich Bund und Länder nach einer Videokonferenz am 5. Januar darauf verständigt hatten, den bundesweiten Lockdown bis zum 31. Januar zu verlängern, kam in einigen Bundesländern die Diskussion um eine Streichung oder Verlagerung der Winterferien auf. Thüringen hat die eine Woche Winterferien vorgezogen, Bayern seine Faschingsferien ganz gestrichen, Sachsen-Anhalt überlegt noch. Für Sachsen hätte das Festhalten an der ursprünglichen Ferienregelung bedeutet, dass man die Schülerinnen und Schüler nach einer Woche Unterricht gleich wieder in zwei Wochen Winterferien geschickt hätte. Das wollte man aus pädagogischen Gründen vermeiden.
Was ist, wenn man Mitte Februar Urlaub gebucht hat?
Schülerinnen und Schüler, deren Eltern langfristig für die ursprünglichen Winterferien Urlaub gebucht hatten und nicht mehr stornieren können, können sich mit einem begründeten Antrag bei der Schulleitung vom Schulbesuch beurlauben lassen. Grundlage hierfür ist die Schulbesuchsordnung (§3 und §4). Als Gründe sind insbesondere bei der Beurlaubung wichtige persönliche oder familiäre Gründe zu nennen. Sollten Eltern den geplanten Familienurlaub nicht mehr verlegen können, kann ebenso ein Antrag gestellt werden. Über den Antrag entscheidet die Schulleitung.
Bildungsempfehlungen, Halbjahresinformationen, Kurshalbjahreszeugnisse: Welche Terminveränderungen gibt es?*
Durch die Änderung der Ferienregelungen ergeben sich weitere Terminveränderungen. Ein Überblick**:
- Die Ausgabe der Bildungsempfehlungen für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 4 erfolgt am 10. Februar 2021.
- Für alle allgemeinbildenden und berufsbildenden Schularten werden die Halbjahresinformationen und Halbjahreszeugnisse mit Datum vom 10. Februar 2021 ausgestellt und zeitnah ausgegeben.
- Die Ausgabe der Kurshalbjahreszeugnisse der Kurshalbjahre 11/1 am allgemeinbildenden Gymnasium bzw. 12/1 am Beruflichen Gymnasium erfolgt am 5. März.
- Die Kurshalbjahreszeugnisse der Kurshalbjahre 12/1 am allgemeinbildenden Gymnasium bzw. 13/1 am Beruflichen Gymnasium werden mit Datum vom 15. Januar 2021 ausgestellt und ab 18. Januar 2021 ausgehändigt.
- Das Kurshalbjahr 12/11 am allgemeinbildenden Gymnasium bzw. 13/11 am Beruflichen Gymnasium beginnt am 18. Januar.
Bildungsempfehlungen, Anmeldung an weiterführenden Schulen: Was ist zu beachten?***
Der Termin zur Erteilung der Bildungsempfehlung am 10. Februar 2021 bleibt bestehen.
Da dieser Termin in die Phase der häuslichen Lernzeit fällt, werden die Schulen gebeten, mit den Eltern zu kommunizieren, wie die Übersendung bzw. Übergabe des Original-Dokuments der Bildungsempfehlung erfolgt. Im Falle einer persönlichen Übergabe muss der Ablauf so gestaltet sein, dass dem Infektionsschutz Rechnung getragen wird.
Die Anmeldung an den weiterführenden Schulen bis zum 26. Februar 2021 ist somit nicht in Gefahr.
* Aktualisiert am 11. Januar 2021.
** Hier werden nicht alle Terminänderungen aufgeführt.
*** Aktualisiert am 28. Januar 2021.
98 Kommentare
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Hallo,
Abschlussklassen dürfen ab nächster Woche wieder zur Schule, wie sieht es mit der Öffnung von Schulbibliotheken aus? Dies stellte schon vor dem Lockdown ein Problem dar – dort treffen sich alle Schüler ungeachtet der Hygiene-Regeln
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Sehr geehrte Frau Winkler,
in unserer Einrichtung ist eine Mitarbeiterin in berufsbegleitender Ausbildung zur Erzieherin tätig. Ihre Freistellung für das Fremdpraktikum von insgesamt 12 haben wir bereits langfristig geplant. Nun kann ihr dieses wegen der Pandemie nicht bzw. nur in einem sehr geringen Zeitumfang ermöglicht werden. Ist eine Lösung vorgesehen, welche die Interesse aller Beteiligten vorsieht.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort
Kathinka G.-
Liebe Kathinke G.,
vielen Dank für Ihren Beitrag.
Im Erlass vom 18. Dezember 2020 zur Durchführung der berufspraktischen Ausbildung haben wir geregelt, dass die berufspraktische Ausbildung grundsätzlich stattfinden soll. Sofern dies jedoch in den Einrichtungen vor Ort nicht möglich ist, können Teile der berufspraktischen Ausbildung in anderen geeigneten Unterrichtsformaten oder digital durchgeführt werden, also in häuslicher Lernzeit. Ein Nachteil entsteht den Schülerinnen und Schülern dadurch nicht.
Die Regelungen im Erlass gelten auch für Schülerinnen und Schüler in berufsbegleitender Ausbildung. Hier können andere Lernformate oder digitale Lösungen durch die Schule genutzt werden.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
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Hätte mal einen praktischen Vorschlag .
Als ehemaliger Fachlehrer für Ma / Phy würde ich in diesem Jahr auf die schriftlichen Abschlussprüfungen in der Kl 10 verzichten und auch nur mündlich prüfen . Warum ? Bei den schriftlichen Prüfungsfragen kann ja keiner garantieren , dass bei dem jetzigen Durcheinander alle Lehrplaninhalte an jeder Schule bearbeitet bzw intensiv geübt und besprochen wurden . Dadurch wird eine faire Prüfung in allen Schulen den Schülern nicht gerecht . Wenn man mündlich prüft , so ist es doch ganz einfach machbar , die nicht geschaffen Themen heraus zu lassen . Die Vornote und die Prüfungsnote ( man kann ja noch eine Wichtung vornehmen ) ergeben dann das Endergebnis .
Keiner wird benachteiligt , es wird geprüft der Angsstress der Schüler minimiert sich erheblich .
Was hindert uns denn daran ?
Ich finde dies praktikabel und fair gegenüber den Schülern , Lehrern und Eltern . -
Meine Tochter ist Alleinerziehend und hat im ersten Lockdown die Notbetreuung in der Grundschule für ihre Zwillinge in Anspruch nehmen können, da sie für einen Verlag arbeitet uns so unter „Presse“ eingeordnet wurde…. heute wurde ihr Antrag von der Grundschule abgelehnt… wäre „eine Grauzone“… wo kann man sich hinwenden oder wer ist zuständig? Danke im Voraus! S. Fritsche
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Liebe Sigrun Fritsche,
vielen Dank für Ihren Beitrag. Schauen Sie gern einmal in unsere FAQ zur Notbetreuung: https://www.coronavirus.sachsen.de/faq-notbetreuung-8440.html. „Die Entscheidung, ob die Voraussetzungen für eine Notbetreuung (generell) gegeben sind (insb. Zugehörigkeit zu den in den Anlagen 1 und 2 zur SächsCoronaSchVO genannten Berufsgruppen), kann nur durch die Einrichtungen vor Ort für den jeweiligen Einzelfall getroffen werden. Durch das SMK ist dies nicht möglich.“ Wenn es Fragen gibt, bitte direkt mit der Einrichtung sprechen.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
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Hallo,
öffnen Abschlussklassen an Berufsfachschulen ebenfalls am 18.01.21 oder erst am 08.02.21?-
Liebe Schülerin BFS,
vielen Dank für Ihre Frage. Die getroffenen Abschlussklassen-Regelungen ab 18. Januar gelten nicht für die Abschlussklassen der Berufsschulen. Die Schülerinnen und Schüler der Berufsschulen verbleiben in häuslicher Lernzeit.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
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Eine Öffnung der Schulen für Abschlussklassen unabhängig von Inzidenzwerten können wir absolut nicht nachvollziehen. In unserer Region sind die Zahlen aktuell höher als zur Schulschließung im Dezember 2020. Wie vereinbaren Sie den Aufruf der Sächsischen Landesregierung, den ÖPNV zu meiden und „Jetzt Homeoffice ermöglichen, wo immer es geht!“ mit der Öffnung der Schulen? Die Sächsische Regierung fordert von der freien Wirtschaft, was das Kultusministerium seit einem dreiviertel Jahr nicht schafft? Wäre es nicht ehrlicher, die Abiturprüfungen deutlich nach hinten zu verschieben, zumal die Jugendlichen bis zu einem möglichen Studienbeginn im Oktober mindestens 4 Monate Freizeit haben?
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Liebe Simone,
vielen Dank für Ihren Beitrag. Es bleibt ein Abwägungsprozess zwischen dem Recht auf Bildung und dem Infektionsschutz. Die Prüfungen und der Abschluss der Schullaufbahn ist immens wichtig für die Schülerinnen und Schüler, damit sie dann ins Berufsleben oder das Studium durchstarten können. Wir möchten ihnen einen guten Abschluss ermöglichen und kein Corona-Not-Abitur, wofür sie dann immer gebrandmarkt wären. Deswegen sind die Prüfungsvorbereitungen jetzt enorm wichtig und der beste digitale Unterricht kann den direkten Kontakt zwischen dem Lehrer und dem Schüler nicht ersetzen. Und da es sich hier insgesamt um wenige Schülerinnen und Schüler handelt, ist diese Entscheidung zugunsten des „Rechts auf Bildung“ ausgefallen.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
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Hallo Frau Winkler,
Wir haben vor einem halben Jahr einen Ferienkurs für die Fahrschule für unsere Tochter für diese Frühjahrsferien gebucht und auch bezahlt.
Darf sie dafür jetzt auch von der Schule freigestellt werden?
Sie braucht den Führerschein dringend, da die Schülerbeförderung bei uns sehr dürftig ist. Und die Fahrschulen sind schon total ausgebucht.
Wenn nein, wer bezahlt uns die schon geleisteten Kosten zurück?-
Liebe Annett Bär,
vielen Dank für Ihre Frage. Dazu bitte direkt Kontakt mit der Schule aufnehmen.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
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Werden die Schulen dann ab 8. Februar 2021 unabhängig von der Inzidenz geöffnet?
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Liebe 3fachMama,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Die mögliche Öffnung der Schulen und Kindertageseinrichtungen im eingeschränkten Regelbetrieb bzw. Wechselunterricht ab 8. Februar hängt von der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens ab.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
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Ist eine Klarstellung möglich, welche Fächer in Oberschulen bei Abschlussklassen ab 18.Januar zu unterrichten sind? Alle oder nur schriftliche Prüfungsfächer?
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Lieber Hartmut Richter,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Gern in der Corona-Schutz-Verordnung nachlesen: https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2021-01-08.pdf. Hier steht (§ 5a Absatz 5):
„Präsenzbeschulung findet ab dem 18. Januar 2021 für die Abschlussklassen und Abschlussjahrgänge der … und grundsätzlich nur in den Fächern der jeweiligen Abschlussprüfung statt.“
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
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Verstehe ich die Verordnung richtig, dass Abschlussklassen unabhängig vom Inzidienzwert in der jeweiligen Kommune unterrichtet werden?
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Liebe Lehrerin,
vielen Dank für Ihre Frage. Der Präsenzunterricht für die genannten Abschlussklassen startet ab 18. Januar (in geteilten Klassen, wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden können).
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
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Ich weiß, wie herausfordernd die Situation für alle ist,
einige Fragen sind aber seit März 2020 offen:Wer wird in die Entscheidungen mit einbezogen (Ferienverlegung, Schulen auf oder zu, Berufe mit Anspruch auf Notbetreuung usw.)?
Warum macht man sich erst jetzt Gedanken, wie man im Winter (bzw. ab 18.1.) verfährt,obwohl die Inzidenzwerte seit November massiv gestiegen sind? Warum hält man am 18.1. unabhängig von Inzidenzwerten fest? Was, wenn diese bis zum 15.1. weiter deutlich steigen?
Wie soll das DRK in nur einer Woche tausende Schulen im Umgang mit den Tests schulen?
Wenn Lehrer die Impfungen erhalten und ablehnen, können sie dann vom Dienst (egal ob Beamter, angestellt oder an freien Schulen) ausgeschlossen werden, wie es in ersten Pflegeheimen bereits passiert (trotz Personalmangel)? Wie sind da die Vorgaben?
Bitte weiterdenken, damit man endlich planbare Vorgaben hat.
Wir sitzen auf heißen Kohlen und wissen nicht, ob wir „online“ Noten für das 1.HJ noch vergeben müssen oder der Druck von Lehrern und Schülern genommen wird.
In Sachsen-Anhalt habe ich gelesen „Noten werden online nur vergeben, wenn es pädagogisch sinnvoll und zwingend notwendig ist.“ Man sollte sich von dem ZWang Noten zu geben und Lehrpläne auf Teufel komm raus durchzupeitschen verabschieden und für jeden Abschlussjahrgang an OS und Gym beginnend ab Klasse 5 berpücksichtigen, wie viel Unterricht nicht normal in Präsenz stattfand, d.h. weit über das Jahr 2021 hinaus denken und das auch verbindlich für eventuelle neue Regierungen mit klarem Fokus auf Hauptfächer wie Eng, Ma, Deu.
Denn manche Schüler leiden seit März 2020 massiv unter dem „Distanzunterricht“ und sacken in den Noten deutlich ab, andere kommen damit klar. Aber die MEhrheit ist eher nicht so eigenständig, dass sie monatelang zu hause alles bestens verstehen, vor allem wenn es keine Chance auf Live-Unterricht online gibt (was wohl auf 95% der Schüler zutrifft)… selbst ein Oberstufenscüler braucht in Fächern wie Mathe Physik oder Chemie dringend Kontakt zu Lehrern, während man in Ethik, GRW oder Musik das meiste auch ohne Lehrer erarbeiten können müsste. Wohlgemerkt in der Oberstufe (!), nicht in kleinen Klassen.Ich hoffe mit vielen Kollegen &-innen, dass die Vorgaben nicht erst am 15.1. kommen und niemand mehr übers Wochenende reagieren kann, selbst Do wäre schon zu spät…
Viele Grüße-
Lieber Fragensteller,
vielen Dank für Ihren Beitrag. Dazu möchte ich Sie zunächst auf meine Antwort an Simone hinweisen: http://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/01/08/neue-corona-schutz-verordnung-fragen-und-antworten-zum-schulbetrieb/#comment-11242. Zu weiteren Details informieren wir zeitnah. Daher möchte ich noch um ein wenig Geduld bitten. Bei Fragen können sich Lehrerinnen und Lehrer auch immer gern an die Schulleitung wenden.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
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Gibt es schon eine Entscheidung zu den Elternbeiträgen? Sind diese zu zahlen, wenn man keinen Anspruch auf Notbetreuung hat?
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Liebe Kita-Eltern,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Eltern, die ihr Kind aufgrund des aktuellen Lockdowns nicht in Krippe, Kindergarten, Hort oder in der Kindertagespflege betreuen lassen können, sollen dafür keine Elternbeiträge entrichten müssen.
Die Befreiung von den Entgelten gilt nur, wenn die Notbetreuung nicht in Anspruch genommen wird.
Für den Zeitraum vom 14. Dezember 2020 bis 17. Januar 2021 wird ein Monatsbeitrag pauschal erstattet. Bei einer fortgesetzten Schließung soll die Entlastung der Eltern über Beitragserstattungen fortgesetzt werden und zwar für jede Woche zu einem Viertel des jeweiligen Monatsbetrages.
Die Rückerstattung der Elternbeiträge erfolgt über die jeweiligen Träger der Einrichtungen.
Alle Details zum Nachlesen gibt es hier: http://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/245133.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
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Ich bin Berufsschüler im Abschlussjahr. Im Mai/Juni sind die Prüfungen. Laut diesen Informationen soll ab dem 18.1 für 2 Wochen (Minimum) Home-Schooling stattfinden. Ich habe ein Kind im Kindergartenalter. Wieso habe ich keinen Anspruch auf Notbetreuung? Wie soll ich adäquat am Onlineunterricht teilnehmen, mit Kind zu Hause?
Und was ist mit den Schülern der angegebenen Gruppen, die ebenfalls Kinder haben. Dürfen die eine Notbetreuung erhalten damit sie ab 18.1. in den Unterricht gehen können?
Vielleicht wäre eine Nachregulierung sinnvoll!
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Lieber Frank,
vielen Dank für Ihren Beitrag. Dazu gern meine Antwort an Sigrun Fritsche beachten: http://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/01/08/neue-corona-schutz-verordnung-fragen-und-antworten-zum-schulbetrieb/#comment-11223.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
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Was sollen das bitte für Ferien für die Kinder sein, wenn sie sich nicht mal mit ein paar Freunden treffen dürfen und keine Ausflüge möglich sind? Das bedeutet dann höchst wahrscheinlich eine Woche Dauermedienkonsum. Grundsätzlich bin ich für die jetzt getroffenen Einschränkungen, sie sollten aber wenigstens für die „Ferienwoche“ ein paar Lockerungen für unsere Kinder vorsehen. Das ganze natürlich in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen.
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Die Verlegung de Winterferien bringt ausschliesslich alles durcheinander – schön, dass Eltern ihren langfristig gebuchten Urlaub trotzdem nehmen können. Wir LehrerInnen sind ebenfalls Eltern und müssen unseren Urlaub immer mit den Ferien planen. Auch wir haben Urlaub gebucht – und auch bereits gezahlt. Was wird nun damit? Dürfen wir wie andere Eltern unseren Urlaub nehmen oder bezahlt das Kultusministerium unsere Anzahlung???
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Liebe Desillusionierte Lehrerin,
vielen Dank für Ihren Beitrag. Wenden Sie sich dazu bitte direkt an die Schulleitung. Die Schulleitungen wurden informiert.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
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Sehr geehrte Frau Winkler,
Sehr geehrter Herr Reelfs,gelten für die eine Ferienwoche im Hort weiterhin die Richtlinien der Notbetreuung oder kann der Sohn/die Tochter wie sonst üblich in den Ferien zum eingeschränkten Regelbetrieb für die Hortbetreuung angemeldet werden?
Ich schätze übrigens die Chancen sehr gering ein, ab dem 08.02.2021 in den Grundschulen wieder den eingeschränkten Regelbetrieb zu starten. Offen gesagt beunruhigt mich der Gedanke sehr. Dass ein Plan zur Wiedereröffnung erstellt wurde, gibt einen Ausblick darauf, welche Vorgehensweise möglich wäre, wenn die Infektionszahlen signifikant (gerade in Sachsen) fallen. Das ist gut. Jedoch befürchte ich, dass, selbst wenn die Zahlen nicht stark genug fallen, viel daran gesetzt werden wird, den derzeitig gesetzten Termin zur Wiedereröffnung der Grundschulen am 08.02. auch unbedingt einzuhalten , wofür doch extra die Ferien verschoben wurden. Ich hätte es besser gefunden, wenn man gleich die häusliche Lernzeit bis zum 06.02. verlängert hätte. Anschließend hätten die beiden ursprünglichen Ferienwochen bis zum 20.02. noch genügend Luft zum Durchatmen für die Familien geschaffen, und die Infektionszahlen hätten sich in der Zeit noch beweisen können… ob sie konstant auf einem niedrigeren Niveau bleiben (im besten Fall noch weiter sinken werden). Auf Biegen und Brechen am 08.02. wieder zu starten, damit wäre nicht mit genug Weitblick gehandelt. Ich hoffe sehr, dass in 3 Wochen, wenn höchstwahrscheinlich der allgemeine Lockdown nochmals verlängert wird, auch eine weitere Schließung der sächsischen Schulen ernsthaft in Betracht gezogen wird, auch wenn der Weg für alle Beteiligten sehr unangenehm und rundum hausfordernd ist.Mit freundlichen Grüßen,
Ramona-
Liebe Ramona,
vielen Dank für Ihren Beitrag. In den Winterferien gibt es nur Notbetreuung, keine eingeschränkte Regelbetreuung für alle.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
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Warum spricht man von häuslicher Lernzeit bis 07.02. und später von Ferien in der letzten Woche? Wenn die häuslich Lernzeit, besser bezeichnet als Homeschooling, bis 07.02. geht kann man doch danach in die regulären Winterferien gehen? Warum wird das nicht gemacht? Wann soll es eigentlich die Halbjahresinformationen geben?
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Liebe Eltern,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Detailinformationen, auch zu den Halbjahresinformationen, folgen noch.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
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Sehr geehrte Damen und Herren,
wann wird über die Bildungsempfehlung informiert. In Brandenburg wurde darüber schon entschieden. Was ist in Sachsen!!!
Mein Kind soll ein Gymnasium in Brandenburg in einer LuBK beginnen. Also wird die Bildungsempfehlung bis 09.02.2021 benötigt.
Anne Berg-
Liebe Annett Seilberger,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Ich habe Informationen zu Terminveränderungen im Beitrag ergänzt.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
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Sehr geehrte Frau Winkler,
in einer Information des SMK am Montag hieß es, dass auch die Fachoberschulen Klassenstufe 11 ab 18. Januar Präsenzunterricht haben. Aus dieser Fassung geht das jetzt nicht mehr hervor. Was stimmt?
Danke und freundliche Grüße
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Liebe Berit,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Nur die Klassenstufe 12 der Fachoberschulen startet am 18. Januar wieder in den Präsenzunterricht. Aufgrund von Nachfragen haben wir die Klammer im Beitrag noch aufgenommen. Die Regelung hat sich nicht geändert.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
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Ich habe heute gelesen, dass der Ministerpräsident Kretschmer Fehler im Umgang mit der Coronapandemie eingeräumt hat. Ich denke, dass diese Fehler aber nicht allein bei der Regierung liegen, eine Mehrheit der Bevölkerung hat den Gedanken an eine solche Verschlimmerung der Lage vor sich hergeschoben und die wenigen Einschränkungen im Herbst gerne in Kauf genommen. Dass die weitere Corona-Entwicklung dann schärfere Maßnahmen nach sich gezogen hat, war absehbar und wurde größtenteils akzeptiert, aber was jetzt aktuell beschlossen wird, ist auch für den letzten verständnisvollen, arbeitenden Bürger mit Kindern zu Hause nicht mehr nachvollziehbar. Dass man nach der Arbeit nach Hause kommt, die alltäglichen Dinge erledigt, sich mit den Kindern hinsetzt, um die „Homeschooling“-Aufgaben durchzusprechen oder ihnen eine Abwechslung vom häuslichen Alltag bietet, das versuchen wir alles hinzubekommen-schließlich machen wir es unseren Kindern zu liebe und man ist ja kein Einzelfall-vielen geht es so. Dass die Mehrheit der Bevölkerung (die sich an die Regeln hält und sich durchbeißt) aber nach all den Bemühungen gesagt bekommt, dass es ihnen sowieso nicht nach Urlaub zumute ist, ist einfach nur ein Schlag ins Gesicht. Viele Eltern können ihren Urlaub nicht einfach mal so verschieben, gleich gar nicht in Richtung Ostern, wo man ja hofft, dass dort vieles wieder anläuft – Geschäfte, Sportstätten, kulturelle Einrichtungen… Viele Arbeitgeber sind ganz sicher nicht erfreut ist, wenn man dann dort Urlaub möchte. Die Kinder, die jetzt ihre Ferien ohne ihre Eltern verbringen werden, dürfen sich nicht mal mit jemanden treffen, um einfach nur Ferien zu machen! In Summe hat man wegen 5 ! Tagen (die 1. Februarwoche) vielen Menschen viel Ärger bereitet, anstatt zu sagen, DANKE, dass ihr durchhaltet. Mittlerweile hat man das Gefühl, dass unserer Regierung davon ausgegeht, dass die Mehrheit der sächsischen Bevölkerung unvernünftig ist. Sorry, wenn von ca. 4 Millionen Sachsen ca. 1000 Menschen demonstrieren gehen (und von denen vielleicht einige einfach auch nur Zukunftsängste haben), dann sind das weit weniger als 1% der Sachsen. Viele Eltern hätten sicherlich, in Erwartung einer erholsamen Ferienwoche mit Ausschlafen, gemeinsamer entspannter Familienzeit, keinen Ärger über ein nicht funktionierendes Lernsax, Homeschoolingaufgaben usw. noch 5 Tage „Häusliche Lernzeit“ in Kauf genommen. Jetzt machen die Kinder und Eltern für sich Urlaub oder aber wieder Lernaufgaben, weil ja nicht alle Schüler ab dem 08.02.2021 wieder in die Schule gehen werden und somit ihre Aufgaben zu Hause erledigen, während ihre Eltern „sich erholen“!
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Verstehe einer mal die neuen Verordnungen. Lockdown bis 07.02. Und weitere Kontaktbeschränkungen und es wird gebeten den örtlichen Nahverkehr zu reduzieren! Aber die Abschlussklassen sollen wieder in die Schulen gehen können?! Somal fragt sich jetzt welche Klassen von den Oberschulen gehen dürfen? Die Zahlen steigen wieder an, aber Schulen auf machen. Verstehe einer was da für eine Logik dahinter steckt
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Hallo Bunnylein,
vielen Dank für Ihren Beitrag. Dazu gern meine Antwort an Simone beachten: http://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/01/08/neue-corona-schutz-verordnung-fragen-und-antworten-zum-schulbetrieb/#comment-11242. Welche Klassen ab 18. Januar wieder in den Präsenzunterricht starten, können Sie dem Beitrag entnehmen.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
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Hallo,
wird es einen Erlass geben, der die Lehrer von der vorgeschriebenen Notenanzahl befreit? Bei uns an der Schule fehlen noch etliche Klassenarbeiten, wir erachten es als pädagogisch und organisatorisch problematisch, diese digital zu schreiben.
Leider gibt es hierzu noch immer keine Informationen, was die Planung bis zu den Winterferien erschwert.-
Liebe Eine Lehrerin,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Zu weiteren Details informieren wir zeitnah. Hier möchte ich noch um etwas Geduld bitten. Bei Fragen können sich Lehrerinnen und Lehrer auch immer gern an die Schulleitung wenden.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Herr Piwarz äußerte sich am 05.01.2021 „… Ab 18. Januar 2021 ermöglichen wir Präsenzunterricht in geteilten Klassen für die Schülerinnen und Schüler die im Hauptschulbildungsgang der Klasse 9 … ihren Schulabschluss an der Oberschule anstreben…“
Gilt diese Regelung auch für das einjährige BVJ an einem BSZ?
Es handelt sich schließlich auch hier um eine Abschlussklasse.-
Hallo Frank,
vielen Dank für Ihren Beitrag. Nach jetzigem Stand darf das BVJ nach den Winterferien, also ab 8. Februar, wieder in Präsenzunterricht.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
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Hallo,
Wieso dürfen dieses Mal die 4. Klassen an GS nicht genauso wie Abschlussklassen eher und in geteilten Klassen in die Schule (analog dem Frühjahr)? Die Schulen sind meist fussläufig, so dass auf dem Weg der Infektionsschutz kaum eine Rolle spielt.
Den Kindern fehlt bereits große Teile des 2. HJs Klasse 3 und im 1. HJ Klasse 4 war bereits auch viel Ausfall wegen Quarantäne und Krankheit.
Im Frühjahr wurde dies doch auch so gehandhabt!?-
Liebe Mutter,
vielen Dank für Ihren Beitrag. Es geht bei den getroffenen Regelungen nur um Abschlussklassen, die eine Prüfung zum Abschluss der Schullaufbahn absolvieren. Das ist bei der 4. Klasse nicht der Fall. Außerdem verfolgen wir weiter das Ziel der strikten Kontaktminimierung. Deshalb sind nur die Prüfungsabschlussklassen inbegriffen.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
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Guten Tag,
welche Regelungen gibt es jetzt zu Halbjahreszeugnissen?-
Liebe Manuela,
vielen Dank für Ihre Frage. Informationen dazu folgen noch.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
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Und wie läuft das mit den Halbjahr Zeugnis??
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Hallo Frage,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Informationen dazu folgen noch.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
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Ich muss zum zweiten Mal die Frage stellen, über die sich die Verantwortlichen anscheinend noch keine Meinung bildeten:
Wann werden nach dieser neuen Verordnung die Zeugnisse auszugeben sein?
Wir als KuK sollten das dringlich wissen, ebenso insbesondere die Schüler der Abschlussklassen OS, für sie gibt es feste Termine (zB zum Bewerben an FOS, beruflich. Gym).-
Liebe SB,
vielen Dank für Ihren Beitrag. Die ersten Terminveränderungen habe ich im Beitrag ergänzt.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
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Guten Morgen, machen die KiTa s jetzt sicher am 8.2.2021 wieder auf oder hängt das von anderen Faktoren ab? Wenn ja, wie sehen diese aus?
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Liebe Eltern,
vielen Dank für Ihren Beitrag. Die mögliche Öffnung der Schulen und Kindertageseinrichtungen im eingeschränkten Regelbetrieb bzw. Wechselunterricht ab 8. Februar hängt von der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens ab.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
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Zunächst einmal möchte ich ausdrücklich begüßen, dass die Schulen bis 7. Februar geschlossen bleiben.Offenbar ist die harte Realität jetzt endlich auch bei den Entscheidungsträgern angekommen.
Aber die Pandemie ist am 8. Februar nicht vorbei.Ich habe die Frage schon im Dezember gestellt, wurde aber ignoriert: Was wird jetzt getan, um die Schulen sicherer zu machen? Gibt es verbindliche(!) Vorgaben und Konzepte für Wechselunterricht (für alle Klassenstufen!) und andere Maßnahmen, um die Kohorten zu verkleinern? Was wird in Sachen Be- und Entlüftung getan?
Mit anderen Worten: Gibt es nach dem 7. Februar mehr als das „Prinzip Hoffnung“?
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Wann sollen die Halbjahresinformationen ausgegeben werden?
Was ist mit bereits angezahlten Reisen von Lehrern?-
Liebe Lehrerin 2.0,
vielen Dank für Ihre Frage. Informationen dazu folgen noch.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
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Kann man sich darauf verlassen, das dir Kitas ab 08.02. wieder öffnen?
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Liebe Steffi,
vielen Dank für Ihre Frage. Das hängt von der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens ab.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
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Warum kann Sachsen bzgl. der Ferien nicht einen eigenen Weg gehen und sie nicht verschieben? Warum nutzt man die eine Woche vor den regulären Ferien nicht zur Aufarbeitung und Überprüfung der Homeschoolingaufgaben, dann die regulären Ferien und dann nach den Ferien starten mit dem normalen Unterrichtsstoff? Oder warum macht man Homeschooling nicht bis zu den regulären Ferien bzw. gibt den Kinder einfach 3 Wochen Ferien? Ostern bekommen die Kinder nur 3 Tage zusätzlich Ferien, da diese vor Ostern beginnen. Was ist mit den fehlenden 2 Ferientagen? Warum stresst man Kinder, Eltern und Lehrer zusätzlich zum Homeschooling mit dem Verschieben der Ferien? Was ist mit den Stornogebühren, wenn man den gebuchten Urlaub nicht antreten möchte damit die Kinder in die Schule gehen können? Der sonst fehlende Lernstoff muss doch sicher zu Hause nach gearbeitet werden?
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich denke, es geht nicht nur mir so, aber ich kann mir absolut nicht plausibel erklären, warum man die Winterferien verschoben hat.
Ich kann nachvollziehen, dass es aus pädagogischen Gründen wirklich mehr als ungünstig wäre, die Schule Ende Januar zu öffnen und die SuS nach einer Woche Unterricht in zwei Wochen Ferien zu schicken.
Auch kann ich Ihre Bestrebungen verstehen, längere zusammenhängende Unterrichtszeiträume zu ermöglichen.
Aber mal ganz ehrlich: Glauben Sie denn wirklich, wenn Sie die momentanen Zahlen sehen, dass die Ende Januar so sehr gesunken sind, dass eine Öffnung der Schule gerechtfertigt wäre???
Hätten Sie nicht einfach auch diese Woche noch in häuslicher Lernzeit planen können und dann den SuS, den Eltern und aber auch uns Lehrern die dringend notwendige Erholungszeit in Form der beiden Winterferienwochen zu ermöglichen???
Haben Sie eigentlich eine Vorstellung davon, was die SuS, Ihre Eltern und wir Lehrer seit dem Lockdown leisten???
Mir liegen die mir anvertrauten Kinder sehr am Herzen und ich versuche sie mit Lernkonferenzen, selbst gedrehten Lernvideos und gut durchdachten Tagesplänen für das selbstständige Lernen täglich aufs Neue zum Lernen zu motivieren und neue Lerninhalte einzuführen. Und dann sind ja da auch noch die Eltern, mit denen ich regelmäßig in Kontakt trete, um in Erfahrung zu bringen, wie die SuS zurecht kommen und wie ich die Eltern in dieser schwierigen Zeit unterstützen kann.
Wenn ich meinen Unterricht in der Schule normal durchführen würde, würde ich bestimmt nur die Hälfte der Zeit benötigen, die ich durch das häusliche Lernen aufbringen muss. Aber ich bin dankbar, dass die Schulen noch geschlossen sind, denn ich habe in meinem Umfeld schon viele Corona-Infektionen miterlebt und wünsche mir nichts sehnlicher, als dass die Zahlen endlich massiv sinken und so die Ansteckungsgefahr geringer wird. Dafür leiste ich gern mehr…
Dann frage ich mich außerdem, ob jemand von Ihnen die Verschiebung der Ferien bis zum Ende gedacht hat: Sie erlauben Eltern, die schon vor längerer Zeit Urlaub gebucht haben und diesen nicht stornieren können, einen Antrag auf Beurlaubung zu stellen. Wissen Sie, was das für uns als Lehrer bedeutet?
Wie sollen wir denn in diesen beiden Wochen qualitativ hochwertigen Unterricht machen, wenn mehrere Kinder der Klasse fehlen??? Entweder ich reguliere meine Planung runter und wiederhole beide Wochen nur bereits erlernte Inhalte, anstatt Neue einzuführen oder ich muss den Eltern bei Befürworten des Antrages mitteilen, dass sie mit ihrem Kind den Unterrichtsstoff nachzuholen haben. Das heißt dann, dass die Eltern und auch die Kinder nicht wirklich viel von ihrem Familienurlaub haben. Und ich habe wieder mehr Arbeit, weil ich neben meiner Unterrichtsvorbereitung auch noch den Eltern aufschreiben muss, was sie mit den Kindern bearbeiten sollen.
Und wissen Sie, was mich mehr als wütend macht? Ich selbst, und auch da bin ich ganz sicher nicht die Einzige, habe ein schulpflichtiges Kind und auch wir haben Urlaub gebucht. Aber ich als Lehrer werde sicher von meinem Arbeitgeber keine Freistellung bekommen, oder?!. Also beantrage ich die Beurlaubung für mein Kind und lasse es mit meinem Mann in den Urlaub fahren. DANKESCHÖN, das fühlt sich echt wie ein mächtiger Tritt an. Wo bleibt denn da die Würdigung der in der momentanen Zeit echt über das Maß geleisteten Arbeit von uns Lehrern???
Vielleicht kann man vor der nächsten Entscheidung ja auch mal die Lehrer um Ihre Meinung und Ideen bitten. Über LernSax kann man z.B.ganz schnell eine Umfrage erstellen. Dann hätten Sie ein Meinungsbild auf dessen Grundlage Sie Entscheidungen treffen und ganz sicher verärgerte Lehrer und Eltern vermeiden könnten…
Ich wünsche Ihnen endlich ein Umdenken und allen Schülern, Eltern und Lehrern weiterhin Durchhaltevermögen und starke Nerven… -
Als Tutorin zweier Leistungskurse Mathematik habe ich natürlich ein riesiges Interesse an möglichst guten Abschlüssen meiner Studierenden. Allerdings sehe ich dem Präsenzunterricht mit gemischten Gefühlen entgegen- nicht nur, weil ich selbst zur Risikogruppe gehöre. Wenn die Lage so gefährlich ist, dass ich mich privat nur mit einer haushaltsfremden Person treffen darf, weshalb habe ich demnächst wieder Kontakt zu etwa 15 Personen gleichzeitig? Warum beharrt man so auf den Abschlussprüfungen nach den gleichen Maßstäben wie die Jahre zuvor- wo doch nichts im Leben derzeit ist wie die Jahre zuvor? Wieso wird vor einem Corona-Abitur gewarnt, als wäre ein Makel vorhanden, der den Schülern ein Berufsleben lang anhaftet? Klar, wir haben jetzt mit Corona zu kämpfen, aber es ist kein Makel im Lebenslauf. Meiner Meinung nach sind auch Anpassungen in den Prüfungsanforderungen nötig.
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Was ist mit dem Kita-Beitrag?
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Liebe Conny,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Dazu gern meine Antwort an Kita-Eltern beachten: http://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/01/08/neue-corona-schutz-verordnung-fragen-und-antworten-zum-schulbetrieb/#comment-11204.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
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Jetzt werden die Kinder und Eltern welche laut Regierung nur einen ‚zweitklassichen‘ Beruf haben noch eine weitere Woche bestraft (nicht nur bis zum 31.1. sondern bis zum 8.2.) Naja war ja nicht anders zu erwarten, man hat ja keine Lobby wie die Industrie.
Warum dürfen Betriebe, wo bekannt ist, dass die Abstände nicht eingehalten werden können oder viele Menschen aufeinander treffen, geöffnet bleiben aber Kitas nicht? Bei Erwachsenen ist es bewiesen, dass Kontakte zu vielen Ansteckungen führen bei kleinen Kindern gibt es widersprüchliche Aussagen. Naja da sieht man wer die Lobby hat und wer nicht! Der Großteil der Zukunft unseres Landes hat diese jedenfalls nicht.
Zum Glück konnte man sich auf die Beitragsrückerstattung einigen, was ja nur fast 2 Monate gedauert hat. Mich würde mal interessieren ob es eine Entschädigung für die Kinder gibt die nicht in die Kita gehen können? Es gibt für diese immerhin ein Recht auf frühkindliche Bildung? Zweitens haben alle einen Kitavertrag? Immerhin wird massenhaft Vertragsbruch betrieben! Naja wo keine Lobby da auch kein Ohr.
Das schlimmste sind die Folgen für die kleinen, welche keine Kontakte zu Kindern in ihrem Alter haben werden!
Vielleicht sollten wir uns als Erwachsene mal mehrere Wochen so Isolieren um zu Verstehen was dies bedeutet!
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Was ist mit den Abschlussklassen der BVJ? Deren Schüler sollten im Sommer auch einen Abschluss bekommen, mit dem sie sich um eine Lehrstelle bewerben müssen.
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Hallo Orlet,
vielen Dank für Ihre Frage. Nach jetzigem Stand darf das BVJ nach den Winterferien, also ab 8. Februar, wieder in Präsenzunterricht.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
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Welche Regelung gibt es für die Schüler der 11. Klasse der Fachoberschule?
Auf Grund des Infektionsgeschehens konnten viele bereits seit Oktober den fachpraktischen Teil der Ausbildung nur noch eingeschränkt an ihren Praktikumsstellen ableisten. Der erneute Lockdown verschärft dieses Problem. Die allermeisten Schüler müssen fürchten, nicht in die 12. Klasse versetzt zu werden, da es Ihnen trotz erheblicher Bemühungen nicht gelingen kann, die nötigen Pflichtstunden zu erbringen. Haben Sie für dieses Problem eine Lösung beschlossen?
Freundliche Grüße-
Liebe Carina Wojter,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Die fachpraktische Ausbildung an den Fachoberschulen ist im Rahmen der geltenden Vorschriften weiterhin möglich. Unverschuldete Fehlzeiten wegen der Pandemie sollen nicht zu Lasten der Schülerinnen und Schüler gehen und eine Versetzung von Klassenstufe 11 nach 12 nicht gefährdet werden. Für die Schülerinnen und Schüler werden die entsprechenden Regelungen zeitnah über ihre Schulen bekanntgegeben.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
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Ist die sächsische Schulverordnung außer Kraft gesetzt? Was ist wenn Klausuren etc. vor Zeugnisausgabe nicht geschrieben werden konnten? Wie soll der ganze verpasste Schulstoff der vergangenen Monate nachgeholt werden? Durch hohen Krankheitstand der LuL, SuS, Quarantäne und shutdown ist ein enormer Nachholbedarf vorhanden.
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Liebe Daniela,
vielen Dank für Ihren Beitrag. Weitere Details folgen noch. Hier möchte ich noch um etwas Geduld bitten.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
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Hallo. Werden Auszubildende und Studenten mit Kindern, die in den nächsten Wochen z.B. Belege, Facharbeiten und Prüfungsleistungen erbringen müssen, bei der Notbetreuung berücksichtigt?
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Lieber Hort,
vielen Dank für Ihren Beitrag. Die Listen zur Notbetreuung gibt es auf der Corona-Webseite: https://www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
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Und was machen Lehrerinnen und Lehrer, die langfristig gebucht haben? Dürfen die auch einen Antrag stellen?
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Liebe Ines Albrecht-Ihle,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Gern dazu bitte direkt an die Schulleitung wenden. Diese wurden informiert.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
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Hallo, besteht während der vorgezogenen Ferien für Eltern von Grundschulkindern die Möglichkeit der Inanspruchnahme der bezahlten Betreuungsangeboten (z.B. Kindkranktage), da während der Ferien keine Hortbetreuung angeboten wird?
Vielen Dank!-
Liebe Daniela Retzmann,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Die zusätzlichen 10 Kinderkranktage sind gesetzlich noch nicht verabschiedet. Bei Fragen können Sie sich gern an die Kolleginnen und Kollegen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (www.sms.sachsen.de) wenden.
Zum Hintergrund: Die 10 Tage Kinderkrankengeld für die Betreuung von Kindern wurde zwar durch die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten im Gespräch beschlossen, aber dazu muss erst der § 45 SGB V geändert werden. Ein Gesetzentwurf des BMG zur Änderung des SGB V liegt aber noch nicht vor. Dann muss der Entwurf noch durch das Gesetzgebungsverfahren. Es kann sich somit nur um Wochen oder Monate handeln, bis dieser Anspruch gesetzlich festgeschrieben ist. Dann sind auch die Krankenkassen aussagefähig.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
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Das sind keine neuen Informationen. Diese konnte man bereits woanders lesen. Was ist mit den Halbjahreszeugnissen und/oder mit Hauptfächern, wo erst eine Note vergeben wurde? Wann kann mit Antworten darauf gerechnet werden?
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Liebe Franziska,
vielen Dank für Ihren Beitrag. Sobald es Informationen dazu gibt, kommunizieren wir sie.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
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Erhalten Eltern ihre Beiträge auch an den Privatschulen zurück?
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Liebe Franziska,
vielen Dank für Ihre Frage. Die vorgesehenen Regelungen (Erstattung Kitabeiträge) gelten nicht für die Erstattung des Schulgeldes. Anders als im Kitabeireich findet eine häusliche Lernzeit statt. Bei Fragen zur Zahlung von Schulgeld müssten Sie sich bitte an Ihren privaten Schulträger wenden.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
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Müssen Klausuren noch geschrieben werden in der Oberstufe des Gymnasiums?
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Lieber Max,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Zu weiteren Details informieren wir noch. Deshalb möchte ich noch um etwas Geduld bitten.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
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Sehr geehrte Damen und Herren,
gibt es eine Maskenpflicht im Unterricht für die SchülerInnen, die ab 18.01.21 die Schule besuchen?
MfG
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Hallo R. Hase,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Wenn im Unterricht die Abstände eingehalten werden, können die Masken im Unterricht abgesetzt werden. Auch gern in der Corona-Schutz-Verordnung nachlesen: https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2021-01-08.pdf (§ 3 Absatz 8).
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
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Was ist denn, wenn ich als Lehrerin in den ursprünglichen Ferien, einen Urlaub gebucht habe? Ich habe ja letztes Jahr auch mal einen Urlaubsplan eingereicht und entsprechend meine Reisen geplant. Kann ich mich dann auch freistellen lassen? Leider wurde dazu noch gar nichts öffentlich gesagt.
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Liebe N. Benz,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Dazu bitte direkt an die Schulleitung wenden. Die Schulleitungen wurden informiert.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
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Gilt die Ferienverschiebung auch für Berufsfachschulen?
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Hallo CHK,
vielen Dank für die Nachfrage. Ja, die Ferienregelung gilt für alle. Also auch für die Berufsfachschulen.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
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Was ist mit Lehrkräften, die Urlaub gebucht haben? Werden Stornokosten übernommen?
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Lieber Frager,
vielen Dank für Ihre Frage. Dazu bitte direkt an die Schulleitung wenden. Die Schulleitungen wurden informiert.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
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Sehr geehrte Damen und Herren, wie sieht es mit den Halbjahresinformationen, Bildungsempfehlungen Klasse 4 etc. statt? Leider gibt es diesbezüglich noch keine Aussagen. In welcher Art und Weise sollen die Halbjahresinformationen Klasse 1 aussehen, wenn wir Lehrer die Kinder so lange nicht gesehen haben. Das Schreiben dieser Sachen braucht Zeit, sodass Informationen dringend benötigt werden.
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Liebe Lehrerin 2.0,
vielen Dank für Ihre Frage. Informationen dazu folgen noch.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
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Hallo Frau Winkler, wann bekommen die 4.Klässler ihre Bildungsempfehlungen? Auf welcher Grundlage werden diese ausgestellt?
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Liebe Mutti,
vielen Dank für Ihren Beitrag. Informationen dazu folgen noch. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
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Das komplette Gesundheitswesen kann nur arbeiten wenn die Krankenkassen weiterhin arbeiten. Aber Krankenkassen sind nicht systemrelevant. Ist es wirklich tragbar dass wir aufgrund Kinderbetreuung nicht arbeiten können? Pflegedienste, Pflegeheime, Krankenhäuser aber auch die Versicherten selbst sind auf auf die Krankenkasse angewiesen.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Was bedeutet das nun genau für Hortkinder (Grundschule 1.-4.Klasse und Förderschulkinder (G)) in der vorgezogenen Ferienwoche? Darf eine Ferienbetreuung für die Kinder vom 01.02.21-05.02.21 im eingeschränkten Regelbetrieb oder nur eine Notbetreuung angeboten werden?-
Hallo D.S.,
vielen Dank für Ihren Kommentar. In den Winterferien gibt es nur eine Notbetreuung, keine eingeschränkte Regelbetreuung für alle.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
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Gibt es Halbjahresinformationen? Wenn ja, wann? Werden Kopfnoten erteilt, auch wenn diese nicht ausreichend eingeschätzt werden können?
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Liebe Sylvia,
vielen Dank für Ihren Beitrag. Informationen dazu folgen noch.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
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