Harter Lockdown für Schule und Kita beschlossen

Harter Lockdown für Schule und Kita beschlossen

Schulen, Schulinternate und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung bleiben bis einschließlich zum 8. Januar 2021 geschlossen.

In der Woche vor und nach den Weihnachtsferien (14. bis 18. Dezember 2020 sowie 4. bis 8. Januar 2021) befinden sich die Schülerinnen und Schüler in häuslicher Lernzeit. Die Schulbesuchspflicht wird für diese Zeit aufgehoben. Für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe (Grundschule und Förderschule Klassenstufe 1 – 4) sowie für Kita- und Hortkinder wird eine Notbetreuung angeboten. Das sieht die neue Corona-Schutzverordnung vor, die heute vom Kabinett beschlossen wurde.

Kultusminister Christian Piwarz warb dafür, während der häuslichen Lernzeit die Online-Angebote des Freistaates zu nutzen. »Wir haben die Zeit seit dem ersten Lockdown genutzt und sind mit unseren digitalen Diensten deutlich besser aufgestellt als im Frühjahr«, stellte der Minister klar. So können sich Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler über das zentrale Identitätsmanagement Schullogin mit nur einem Login anmelden und direkt auf die Lernplattformen LernSax, OPAL Schule und Moodle zugreifen. Zudem stehen den Schulen mit MeSax und Mundo frei zugängliche Bildungsmediatheken zur Verfügung. Um Videokonferenzen schnell und einfach durchführen zu können, steht allen sächsischen Schulen der Videokonferenzdienst BigBlueButton ebenso zentral über Schullogin zur Verfügung. Als eines der wenigen Bundesländer bietet Sachsen zudem mit der Online-Lernplattform sofatutor Zugang zu rund 11.000 Lernvideos, 43.000 interaktiven Übungen und 38.000 Arbeitsblättern für alle Jahrgangsstufen. »Es müssen aber nicht nur digitale Lernmittel sein. Auch analoge Materialien können pädagogisch sinnvoll eingesetzt werden. Hier kommt es auf die Mischung an, die von Lehrerinnen und Lehrer aus ihren pädagogischen Erwägungen heraus vorgenommen werden«, so der Minister.

»Der Unterricht in häuslicher Lernzeit soll sich grundsätzlich weiter an den Lehrplänen orientieren. Wenn die Lehrplaninhalte nicht digital vermittelt werden können, müssen analoge Wege beschritten werden. In jedem Fall sollen die Schülerinnen und Schüler Rückmeldungen für ihre erbrachten Leistungen in häuslicher Lernzeit bekommen. Lehrerinnen und Lehrer sollen mit ihren Schülern regelmäßig in Kontakt bleiben und dafür die dienstliche E-Mail-Adresse nutzen. Wer immer noch nicht über eine E-Mail verfügt, kann diese problemlos bei Schullogin einrichten. Die Eltern können und sollen die Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer nicht übernehmen und den Unterricht in der Schule ersetzen«, unterstreicht Kultusminister Christian Piwarz.

Gleichzeitig bat der Minister um Verständnis für das restriktive Vorgehen bei der Notbetreuung. »Das Ziel des Lockdowns ist die Zahl der Kontakte auf ein absolutes Minimum zu beschränken, deshalb kann eine Notbetreuung nur für einen begrenzten Personenkreis angeboten werden. Nur wenn sich die Gesellschaft zum Wohle der Kinder einschränkt, können wir Präsenzunterricht in den Schulen und Regelbetrieb in den Kindertageseinrichtungen ab dem 11. Januar wieder ermöglichen. Die Infektionszahlen müssen bis dahin deutlich runtergehen«, so Kultusminister Christian Piwarz.

Eine Notbetreuung wird in den Grund- und Förderschulen für ihre Schülerinnen und Schüler und in Horten im Zeitraum 14. bis 18. Dezember 2020 sowie 4. bis 8. Januar 2021 während der üblichen Unterrichts- und Hortzeiten gestattet. Auch an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ist für dort betreute Kinder am 21. und 22. Dezember 2020 sowie in sonstigen Einrichtungen der Kindertagesbetreuung während der üblichen Öffnungszeiten eine Notbetreuung möglich.

Eine Notbetreuung kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn beide Personensorgeberechtigten (oder der alleinige Personensorgeberechtigte) in einem systemrelevanten Beruf tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert sind. Für bestimmte Berufsgruppen genügt es, wenn nur einer der Personensorgeberechtigten beruflich tätig ist und an einer Betreuung des Kindes gehindert ist. Weitere Regelungen sind der Corona-Schutz-Verordnung zu entnehmen. Eine Notbetreuung ist auch möglich, wenn das Jugendamt eine drohende Kindeswohlgefährdung feststellt.

Die Corona-Schutz-Verordnung, die Listen der Berufsgruppen mit Anspruch auf Notbetreuung sowie die Formblätter zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit für die Notbetreuung gibt es auf der Corona-Website der Staatsregierung. Eltern können die Formblätter zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit inclusive der Arbeitgeberbestätigung bis Dienstag den Einrichtungen zur Notbetreuung nachreichen.

Dirk Reelfs, Pressesprecher im Sächsischen Staatsministerium für Kultus

104 Kommentare

  1. S.Manke 3 Jahren vor

    Hallo Frau Winkler,

    Könnten Sie die Regeln für die Notbetreuung bitte gesammelt auflisten? Zb:
    Homeoffice->Betreuung zuhause
    Freier Tag->Betreuung Zuhause
    Betreuung nur in der Zeit, wo beide betrieblich/dienstlich verhindert sind plus Arbeitsweg

    Wobei ich bei Homeoffice etwas geteilter Meinung bin. Mit kleinen Kindern geht das einfach nicht.

  2. Iris Grimm 3 Jahren vor

    Sehr geehrtes SMK-Team,

    ich habe eine wichtige Info zur Zuordnung zu den Systemrelevanten Berufen.
    Gelten Wäschereien, die für Krankenhäuser die Wäsche waschen als systemrelevant?
    Muss die Gesundheitsbestätigung jetzt auch wieder im Hort vorgelegt werden ?
    Danke
    Iris Grimm
    Kitaleiterin

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Iris Grimm,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Dazu kann ich Ihnen leider keine abschließende Antwort geben, da ich zu wenig Details kenne. Der Arbeitgeber muss hier entsprechend bestätigen, dass die Mutter bzw. der Vater „unabkömmlich“ ist. Zum Thema Gesundheitsbestätigung: Gern mal in unsere FAQ Notbetreuung auf der Corona-Webseite schauen (https://www.coronavirus.sachsen.de/faq-notbetreuung-8440.html). „Die Eltern dokumentieren täglich, dass bei ihren Kindern keine Krankheitssymptome von COVID-19 vorliegen.“

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  3. Müller 3 Jahren vor

    Ist ein Lehrer „zwingend benötigtes Personal“ und muss er dadurch ggf. die Notbetreuung in Anspruch nehmen?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo Müller,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Hier bedarf es einer Bescheinigung durch die Schulleitung, dass die Lehrerin bzw. der Lehrer unabkömmlich ist.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  4. Annika S. 3 Jahren vor

    Hallo,
    habe hier gelesen, dass Notbetreuung nur bis 22.12. in den Kitas ist.
    Was mache ich mit meinem Kind am 23.?
    Sind da wirklich die Einrichtungen geschlossen?
    Annika S.

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Annika S.,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Für den Bereich der Kindertagesbetreuungseinrichtungen regelt die Corona-Schutz-Verordnung Folgendes: Hier ist eine Notbetreuung für den gesamten Zeitraum vom 14. Dezember 2020 bis einschließlich 10. Januar 2021 während der üblichen Öffnungszeiten zugelassen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  5. T. Krause 3 Jahren vor

    Könnten Sie bitte „nur zwingend benötigtes Personal“ in Kitas definieren! Bei meiner Frau müssen alle ErzieherInnen „antanzen“ um ein paar Kinder zu betreuen und ansonsten zum Putzen der Einrichtung. So stelle ich mir keinen harten Lockdown vor.
    Vielen Dank für die Erklärung.
    Mit freundlichem Gruß
    T. Krause

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber T. Krause,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Das entscheidet die Kita bzw. der Kita-Träger.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  6. Stefanie holzmüller 3 Jahren vor

    Guten Morgen! Wo findet man das Formular für Kita Notbetreuung ?

  7. Sylvia P. 3 Jahren vor

    Hallo,
    Eine Frage zur Notbetreung.
    Wie ist wenn das Kind Hauptwohnsitz bei Mutter hat, diese auch noch Systemrelevant ist. Sorgerecht zwar bei beiden Eltern ist, das Kind aber nur aller 14 Tage beim Vater wohnt. Hat das Kind für die Schule/Hort einen Anspruch auf Notbetreung.
    Danke
    Sylvia

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Sylvia P.,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Der Wohnsitz spielt hier keine Rolle. Liegt der Wohnhauptsitz in Sachsen, gelten die Regeln von Sachsen und hier ist der Beruf beider Personen entscheidend.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  8. Simone Hoesl 3 Jahren vor

    Haben Personensorgeberechtigte im Homeoffice Anspruch auf Notbetreuung?

    Mit freundlichen Grüßen

    Simone Hoesl

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Simone Hoesl,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Wer auf der Liste steht und Anspruch auf Notbetreuung hat, aber im Homeoffice arbeiten kann, der hat wiederum keinen Anspruch. Das sagt der Satz „… wie folgt beruflich tätig ist und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert ist“.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  9. Lehrer mit Leidenschaft 3 Jahren vor

    Werte Mitarbeiter des Kultusministeriums,

    wann und wie erhalten denn Lehrkräfte die groß im September noch für dieses Jahr angekündigten Dienstlaptops? Solange diese nicht zur Verfügung gestellt werden und für die Schulen ein Betretungsverbot besteht, nützen die hier angepriesenen Onlinetools recht wenig und setzen vielmehr voraus, dass man auch 9 Monate nach den ersten Schulschließungen weiterhin ganz selbstverständlich seinen privaten PC für berufliche Zwecke nutzt und dabei zugleich sämtliche datenschutzrechtliche Vorgaben irgendwelcher VwV einhalten soll . Es ist schon ein Armutszeugnis, welch starke Bremskraft der Föderalismus auf dem Weg zur Digitalisierung der Schulen hat!

    Viele Grüße
    Lehrer mit Leidenschaft

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Lehrer mit Leidenschaft,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Gern ein paar Worte zum Hintergrund: Beim Bund-Länder-Treffen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel Mitte August 2020 wurde sich darauf verständigt, dass Lehrerinnen und Lehrer mit digitalen Endgeräten ausgestattet werden sollen. Bis jetzt gibt es jedoch noch keine Vereinbarung zwischen den Ländern und dem Bund zu diesem zusätzlichen Förderpaket. Somit konnte der Freistaat Sachsen noch keine Fördervereinbarung für die Schulträger erstellen. Gern hätten wir diese schon fertig. Allerdings sind wir auf eine Vereinbarung zwischen den Ländern und dem Bund bzgl. der Bereitstellung der Gelder angewiesen.

      Wir hoffen, dass zeitnah eine solche Vereinbarung vorliegen wird, dann wird durch uns sehr schnell die Förderrichtlinie für die Schulträger im Freistaat Sachsen erstellt und die Schulträger können Förderanträge für die Beschaffung der Geräte stellen. Unser Ziel ist es, diese Förderrichtlinie – wie auch schon bei den Schülerendgeräten – sehr niederschwellig zu verfassen, damit die Schulträger maximale Freiheitsgrade erhalten. Dazu arbeiten wir bereits an einer entsprechenden Ausstattungsempfehlung für Schulträger der unterschiedlichen Schularten, damit Sie in naher Zukunft ein Gerät erhalten, welches Ihnen für die unterrichtlichen Zwecke hilft.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  10. Kevin Klemm 3 Jahren vor

    Hallo,

    Der Grund für Schulschließungen sind die weiter steigenden Infektionszahlen, da frage ich mich warum dann immernoch SuS in Betriebe zum Praktikum geschickt werden u.a. in Altenheime, Kitas, Schulen und Horte sowie in Jugendeinrichtungen? Ich finde es unverantwortlich und grob fahrlässig, da auch die SuS das Virus bei einer unbekannten und asymptomatischen Covid-19 Infektion mit in die Einrichtungen bringen können und weitere Menschen infizieren und das alles nur um die 90% der benötigten berufspraktischen Ausbildung zu erfüllen, um dann zur Prüfung zugelassen zu werden? Ich denke man sollte andere Prioritäten wie die Gesundheit der SuS und der betroffenen Menschen in den Einrichtungen nicht aus den Augen verlieren und für die Berufspraktische Ausbildung eine Sonderregelung einführen, da die SuS und die Klienten in den Einrichtungen, die sich an die Regeln halten nichts für die derzeitige Situation können und durch eine Sonderregelung die Gefahr einer Infektion verringert werden kann.

    MfG Kevin Klemm

  11. wir 3 Jahren vor

    Mich würde interessieren, ob diese häusliche Lernzeit für uns Eltern wie auch Kinder zwingend ist.

  12. M. Seidel 3 Jahren vor

    Guten Tag,
    eine Kollegin meiner Schule ist kommende Woche für den Videounterricht (berufsbildende Schule) eingeteilt. Nun hat sie von der Stadtverwaltung als Träger der Kita mitgeteilt bekommen, dass sie als Lehrerin nicht in die Notbetreuung – Fallgruppe 2 fallen würde. Meiner Ansicht nach ist diese Festlegung nicht korrekt. Wie bewerten Sie das?
    Vielen Dank und freundliche Grüße
    M. Seidel

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber M. Seidel,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Lehrerinnen und Lehrer können dann eine Notbetreuung in Anspruch nehmen (Fallgruppe 2), wenn eine Bescheinigung durch die Schulleitung vorliegt, dass die Lehrerin bzw. der Lehrer unabkömmlich ist (sowie eine Betreuung durch den anderen Personensorgeberechtigten nicht abgesichert werden kann).

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  13. Ein Schüler 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Winkler,
    Als angehender Erzieher befinde ich mich ab nächster Woche zu Hause ! Nun sollen nächste Woche weiterhin Erzieherschüler Praktika besuchen, in der Notbetreuung! Können Sie dies bitte weiter geben, damit die Praktikanten sofort aus Ihren Praktika gezogen werden und ebenfalls von zu Hause aus lernen können! Praktikanten sind ganz sicher nicht unentbehrlich und ebenso Treiber der Infektion wie andere Erwachsene! Danke

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Ein Schüler,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Dazu gern ein paar Worte: Die berufspraktische Ausbildung ist in der Erzieherausbildung (das Einsatzfeld ist weit und beschränkt sich nicht nur auf Kita) grundsätzlich weiter möglich, insbesondere in Bereichen der kritischen Infrastruktur. Sofern jedoch eine Teilnahme am Praktikum aufgrund der mit der Corona-Pandemie in Verbindung stehenden Maßnahmen nicht möglich ist, entstehen der Schülerin bzw. dem Schüler hierdurch keine Nachteile.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  14. Jana 3 Jahren vor

    Handelt es sich nun um Schulschließungen nach dem Infektionsschutzgesetz, so dass Eltern, die wegen der Kinderbetreuung nicht arbeiten gehen können, Ersatzleistungen erhalten? Nicht alle AG sind kulant, meiner z. B., wenn ich nicht arbeiten komme, erhalte ich kein Geld. Urlaub für dieses jahr ist keiner mehr übrig…

  15. Emanuel Adam Skolicki 3 Jahren vor

    Hallo,
    Ist die 80% Regel für Praktikanten aufgehoben?

    (Sozialassisten Ausbildung 1. Jahr
    Praktikum in Kita)

    Mit freundlichen grüßen
    Emanuel

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Emanuel Adam Skolicki,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Gemäß Stundentafel der Berufsfachschule für Sozialwesen und der Schulordnung Berufsfachschule besteht bis zum Ende der Ausbildung die Möglichkeit, die vorgegebenen Praxiseinsätze mit mindestens 80 Prozent Umfang zu absolvieren. Dies sollte bis dahin möglich sein.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  16. aserraric 3 Jahren vor

    Es sind jetzt 4 Wochen bis zum 10. Januar. Was wird jetzt konkret unternommen, um die Schulen bis dahin auf einen sicheren Präsenz- oder Wechselunterricht vorzubereiten? Oder glauben Sie etwa, dass man dann einfach mit Regelbetrieb und Lüften weitermachen kann?

    Nachdem schon die Sommerferien verschlafen wurden, tun Sie bitte wenigstens jetzt alles nur machbare, um die Rückkehr zur Schule sicherer zu machen als im November.

  17. Hortleitung 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Winkler,
    hier steht, dass eine Notbetreuung durch Kindertagesstätten bis 22.12. angeboten wird. Unser Hort hat aber planmäßig bis zum 23.12. auf. Wie ist hier die Verfahrensweise?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Hortleitung,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Für den Bereich der Kindertagesbetreuungseinrichtungen regelt die Corona-Schutz-Verordnung Folgendes: Hier ist eine Notbetreuung für den gesamten Zeitraum vom 14. Dezember 2020 bis einschließlich 10. Januar 2021 während der üblichen Öffnungszeiten zugelassen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  18. Sandra Mende 3 Jahren vor

    Vielleicht sollte man nicht nur nach systemrelevanten Berufen entscheiden, wer die Notbetreuung in Anspruch nehmen darf sondern auch mal die sozialen Belange berücksichtigen. Wir sind beide Vollzeit berufstätig und haben drei Kinder im Alter von 2,5 und 9 Jahren. Leider ist nur einer systemrelevant, so dass für uns die Notbetreuung leider nicht in Frage kommt. So kurz vor dem Jahresabschluss sind wir für unsere Arbeitgeber aber unentbehrlich. Das heißt für einen von uns 40 Wochenstunden mit drei Kinder im Homeoffice. Das bringt alle an ihre Grenzen und ist kaum zu stemmen. Für die Kinder bleibt kaum Zeit, die Arbeit wird auch nur halbherzig erledigt und von Haushalt und Lernzeit ganz zu schweigen. So langsam fragen wir uns, warum man in Deutschland mit mehreren Kinder immer bestraft wird? Mit einem oder zwei Kinder Homeoffice zu stemmen funktioniert vielleicht noch, aber mit drei Kindern? Man kann es ja mal probieren. Gerade bei uns im Osten ist es oft so, dass die Frauen auch arbeiten gehen und dass auch oft in Vollzeit. Doch dafür wird man nun noch bestraft. Der Staat sollte hier zwingend mal nachbessern beispielsweise Notbetreuung auch für Familien mit drei und mehr Kindern, wenn beide Vollzeit arbeiten. Die kinderreichen Familien, welche beide arbeiten gehen und wo nicht die Frau für die Kinderbetreuung Jahre zuhause bleibt, gehen an diesen Regelungen kaputt. Alle sind gereizt und angespannt. Für die Kinder und uns ist dieser Zustand kaum zu ertragen.

  19. Kay Hennig 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Winkler,
    welche Pläne gibt es seitens des Kultus für Abschlussfahrten im 2. Halbjahr ? Sicherlich gilt es zur Zeit wichtigere Entscheidungen zu treffen. Die Zeit drängt jedoch, man muss ja irgendwann planen und buchen.

    Mit freundlichen Grüßen
    K. Hennig

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Kay Hennig,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Jetzt ist es wichtig, die Infektionszahlen deutlich zu senken. Wir müssen schauen, wie sich das Infektionsgeschehen entwickelt.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  20. Mitte 3 Jahren vor

    Guten Tag, was ist mit Praktikanten in Rahmen der Erzieherausbildung?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo Mitte,

      vielen Dank für Ihre Frage. Die berufspraktische Ausbildung ist in der Erzieherausbildung (das Einsatzfeld ist weit und beschränkt sich nicht nur auf Kita) grundsätzlich weiter möglich, insbesondere in Bereichen der kritischen Infrastruktur. Sofern jedoch eine Teilnahme am Praktikum aufgrund der mit der Corona-Pandemie in Verbindung stehenden Maßnahmen nicht möglich ist, entstehen der Schülerin bzw. dem Schüler hierdurch keine Nachteile.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  21. Tine 3 Jahren vor

    Können Sie mir bitte sagen, wie mein Kind, 5. Klasse Gymnasium, alleine seiner Schulpflicht nachkommen soll? Er wäre ab Montag c. 7 Stunden alleine. Es kann keiner Kontrollieren, ob er Vormittag seinen Aufgaben nachkommt. Nebenbei hat er einen Behinderungsgrad von 50. Wir Eltern müssen arbeiten. Oder sollen wir wirklich unsere Arbeit nieder legen? Leider gibt es nur bis 4. Klasse eine Notbetreuung. Was machen die vielen Krankenschwestern, Pfleger und Ärzte, deren Kinder gerade in 5. Und 6. Klassen sind? Aus eigener Kindheit weiß ich, dass es unmöglich ist, sich selbständig in dem Alter zu motivieren bzw an den Aufgaben dran zu bleiben. Wenn jetzt noch Abgabetermine dazu kommen, sehe ich die Gefahr, dass die Kinder nicht mehr mitkommen. Leider hat die Politik das Wechselmodell einfach ausgelassen und ist gleich in den Lockdown. Dass ist unüberlegtes handeln. Es war genügend Zeit, um Pläne zu machen. Ein Lockdown sollte dass letzte Mittel sein!!!

  22. Frau Anon 3 Jahren vor

    Hallo, wie kann es möglich sein, dass in der kommenden Woche nur eine Notbetreuung für systemrelevante Berufe möglich ist, aber in den vorgezogenen Weihnachtsferien vom 21.12. – 22.12.20 hat der Hort für alle Kinder, auch die die keinen Anspruch auf Notbetreuung haben, auf? Hat das so seine Richtigkeit, denn das wäre ja total sinnfrei.

    Viele Grüße

  23. Mirtschink 3 Jahren vor

    Hallo, meine Söhne machen eine schulische Ausbildung zum Krankenpflegehelfer und sind z.Z. in Praktikum im Krankenhaus. Auf den Stationen wurden letzte Woche die Mitarbeiter und Patienten auf Covid getestet. Bei den Tests sind positive Ergebnisse festgestellt wurden. Meine Söhne wurden nicht getestet und müssen auch weiterhin ins Praktikum. Ab nächste Woche ist bei uns im LK Bautzen Lockdown. Meine anderen Kinder aus Schule und Berufsschule machen Homeschooling. Warum müssen die Zwillinge weiterhin ins Praktikum ? Die Schule informiert dazu überhaupt nicht. Weiterhin noch die Frage zum Coronatest : Da wir ein 12köpfiger Familienhaushalt sind und noch 3 vor Weihnachten in systemrelevanten Berufen arbeiten müssen, möchte ich gern wissen, wo meine Söhne sich kostenlos zur Sicherheit unserer Familie testen lassen können, da im Krankenhaus keine Möglichkeit mehr besteht. MFG K. Mirtschink

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo Mirtschink,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Die Absolvierung der berufspraktischen Ausbildung ist Voraussetzung für die bundesweite Anerkennung des Bildungsabschlusses.

      Die Testkonzeption des Bundes sieht vor, dass Pflegeeinrichtungen, ambulante Dienste und Krankenhäuser Schnelltests anfordern und vorrätig halten, um die Ausbreitung der Pandemie präventiv entgegen zu treten.

      Weitergehende Fragen zur Testkonzeption und -strategie des Freistaates Sachsen beantworten Ihnen gern die Kolleginnen und Kollegen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (www.sms.sachsen.de).

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  24. Müller 3 Jahren vor

    Guten Tag,
    ich möchte gern das Angebot vom Freistaat Sachsen zur kostenfreien Nutzung von Sofatutor für meine Tochter in Anspruch nehmen. Derzeit nutzen wir einen gebührenpflichtigen Login.
    Wie erfolgt der Zugang? Muß die Schule bei Schullogin registriert sein?
    Vielen Dank. Freundliche Grüße
    A. Müller

  25. Hofmann 3 Jahren vor

    Was passiert eigentlich mit den Berufsschülern in Sachsen? Dürfen diese wieder ähnlich Frühjahr/Sommer arbeiten gehen? Oder steht ihnen jetzt auch ‚Schule von zu Hause aus“ zu?

  26. S. G. 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Fr Winkler,

    Für uns ist nicht ersichtlich welcher Beruf in den Kommunen bzw Staat Sachsen beschäftigt. Gibt es dazu eine ausführlichere Liste?

    Gab es denn Anweisungen wirklich nur dem zwingend notwendigem Personal die Notbetreuung zu gewähren?

    1. In welchem Zeitrahmen darf die Notbetreuung gewährt werden ( mMn beschränkt sich die notwenige Zeit nur auf Arbeitsweg, Arbeit, Rückweg ohne Umwege? Das ist nirgends definitiert und Sie sehen ja wie sorglos die Menschen weiterhin sind!

    2. Was ist mit Eltern im Homeoffice? Haben diese Anspruch?

    3. Was ist mit Familie mit Elternteilen in Elternzeit?

    4. Was ist an freien Tagen der Eltern, wenn diese krank geschrieben sind oder noch Urkaub und Überstunden haben?

    5. Ist es in Ordnung, wenn Tagesmütter ihre eigenen Kinder fremdbetreuen lassen um 1 Kind notzubetreuen? Wo bleibt da die Kontakteinschränkung?

    6. Wird noch einmal eine kurze Ansprache oder etwas schriftliches, auf das wir verweisen können wie letztes Mal geben, in der noch einmal azadrücklich hingewiesen wird, das die Notbetreuung nur im äußersten Notfall, nachdem alle anderen Möglichkeiten wie Urlaub, Überstunden, ältere Geschwister genutzt werden und das auch nur ganz klar für die Zeit des Arbeitsweges und der Arbeitszeit. Das würde uns unseren Alltag sehr erleichtern. Einige Kindergärtnerinnen rufen schon wieder dazu auf, die Kinder trotzdem zu bringen, auch wenn es nicht notwendig ist. Ich halte mich seit 9 Monaten an alle Auflagrn und es kostet viel Kraft und ich betreue gern Notkinder, aber bitte nur in der Zeit, wo es nicht anders geht..die rsstliche Zeit brauche ich für nekne eigenen Kinder, die grosse Lücken durch den fehlenden Unterricht haben. Das ist do schon nsch ei en langem Tav ein Kraftakt und nun in dieser wieder besondeten Situation um so mehr.

    Ich bitte Sie um die Veröffentlichungen entsprechender FAQs und um den Hinweis sehr sorgsam und sparsam mit der Notbetreung umzugehen, die wieder zu Lasten uns Erzieher geht.

    MfG S. G.

  27. Ulrike Schmieder 3 Jahren vor

    Hallo,

    Laut der nun amtlichen Verfügung sind die Kindergärten bis zum 22.12. geöffnet.
    Wir haben auch das Thema, dass unser nicht staatlicher Träger selbst entscheiden will, um am 23. zu öffnen. Ist das denn dann überhaupt rechtens?

    Würde mich über eine Antwort freuen

    U. Schmieder

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber U. Schmieder,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ja, das ist möglich.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  28. Dittrich 3 Jahren vor

    Können in der Kindertagesstätte Eingewöhnungen durchgeführt werden, wenn man einen Anspruch auf Notbetreuung hat?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo Dittrich,

      vielen Dank für Ihre Frage. Ja, wenn man Anspruch auf Notbetreuung hat, kann eine Eingewöhnung erfolgen. Sollte aber, wenn möglich, verschoben werden. Hier bitte mit der Kita sprechen, was pädagogisch machbar ist.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  29. Bärbel Klapper 3 Jahren vor

    Könnten Sie mir bitte mal den rechtlichen und auch inhaltlichen Unterschied zwisvhen Lernzeit und Homescholling erklären.

  30. Carline 3 Jahren vor

    Guten Tag, wer schützt die LehrerInnen vor einem Livemitschnitt der SchülerInnen und der Veröffentlichung im Internet. Das Recht am privaten Bild ist nicht gesichert. Bleiben Sie alle gesund und besinnliche Feiertage. VG Carline

  31. Sindy Neubert 3 Jahren vor

    Hallo…. Gibt es fur soloselbstständige Friseure auch die Möglichkeit die Kinder in die Notbetreuung zu geben? Leider stehen wir nicht auf der Liste, gelten aber laut Medien auf einmal als systemrelevant.
    Danke im Vorraus! S.

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Sindy Neubert,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Vermutlich hat sich Ihre Frage inzwischen erledigt, da auch Friseure in Sachsen ab Mittwoch schließen müssen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  32. Yvonne Hösel 3 Jahren vor

    Was ist mit den Berufsschulen und mit den berufsbegleitenden Praktika ? Zum Teil findet die Schule online statt,aber gilt für die Praktika Präsenzpflicht ?
    Mir hilft schon dazu eine Regelung zu finden,Danke

  33. Doreen Schmidt 3 Jahren vor

    Ist das auch für Sachsen Anhalt

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Doreen Schmidt,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Wir kommunizieren in unserem Blog zur Bildungspolitik und Neuigkeiten in Sachsens Bildungssystem. Bei Fragen zu anderen Bundesländern müssen Sie sich bitte an die dortigen Kolleginnen und Kollegen wenden.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  34. Eva-Maria Schramm 3 Jahren vor

    Hallo, eine Frage habe ich.
    Wie ist es mit Kindern 10J.bis 12J.geregelt, wenn keine Notbetreuung möglich ist. Z. B. bei alleinigem Sorgerecht.
    Mein Arbeitgeber hat mir im März geantwortet “ das Kind wird doch mal 3-4 Stunden allein sein können“ ich bin aber 8 Stunden arbeiten.
    Wie soll ich mich verhalten.?
    Bitte um Antwort, danke!

  35. Nicola G. 3 Jahren vor

    Ich würde gerne wissen, wie es mit den Praktika weiter geht vor allem für die jetzigen Abschlussklassen?

  36. Petra Freudenberg 3 Jahren vor

    Ich verstehe die Listen nicht, es sind doch fast die selben Berufsgruppen in Fallgruppe2, wo nur einer system relevant arbeiten muss!

  37. Claudia Vogler-Bergmann 3 Jahren vor

    Wie erhalten wir den kostenfreien Zugang zu sofatutor ? Mfg cvb

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Claudia Vogler-Bergmann,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Details dazu gibt es in unserem Blogbeitrag: https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2020/12/11/plan-b-fuer-die-haeusliche-lernzeit-teil-3/. Falls Sie als Elternteil fragen: Eltern können keine eigenen Codes erhalten. Diese werden über die Schulleitungen für Schülerinnen und Schüler beantragt und dann verteilt. In der Grundschule werden diese wahrscheinlich direkt an die Eltern übermittelt, die dann den Zugang für ihr Kind einrichten und beim Lernen unterstützen. So können die Eltern je nach Altergruppe den Zugang mitnutzen, ältere Schülerinnen und Schüler werden den Code sicherlich selbständig verwenden.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  38. Starke 3 Jahren vor

    Liebe Frau Winkler,

    Wann genau tritt Formblatt B in Kraft? Ein Beispiel: Personensorgeberechtigter A ist Erzieher und Personensorgeberechtigter ist KFZ Mechaniker. In Variante A wäre ja kein Notbetreuunganspruch, da nicht beide Systemrelevant sind. Jedoch wäre nach Variante B dennoch Notbetreuungsanspruch, da Personensorgeberechtigter A Erzieher ist und in dem Fall es ausreicht, dass einer Systemrelevant ist. Habe ich das richtig verstanden? Wiederum versichert ja Personensorgeberechtigter B das er an der Betreuung gehindert ist. Welche Gründe müssen dafür erfüllt sein.

    Mfg
    Starke

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Starke,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Fallgruppe 2: Eine Notbetreuung kann dann in Anspruch genommen werden, wenn „nur einer der Personensorgeberechtigten wie folgt beruflich tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert ist sowie eine Betreuung durch den anderen Personensorgeberechtigten nicht abgesichert werden kann„. Im Fall der Erzieherin bzw. des Erziehers muss die Kita bzw. der Kita-Träger entscheiden, ob sie „unabkömmlich“ ist.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  39. Schlaflos 3 Jahren vor

    Hallo Frau Winkler,
    ein Fehler ist passiert. Nicht der Klassenteiler, geteilt wird ab 16 Kinder.
    MfG
    Schlaflos

  40. Anke Baum 3 Jahren vor

    Guten Morgen,

    diese Begriffswahl „harter Lockdown “ befremdet mich sehr.Ich nenne das populistisch und frage mich, wozu und wem dient das?
    Herzliche Grüße
    A.Baum
    Lehrerin

  41. Schlaflos 3 Jahren vor

    Hallo Frau Winkler,
    bitte schärfen Sie die Regeln zur Notbetreuung an Grundschulen und Horten. Bis zum Lockdown strickte Klassentrennung und jetzt? Alle Kinder der Klassen 1 bis 4, welche notbetreut werden müssen, sind in einem Raum. Der Klassenteiler wird als Schlüssel zur Öffnung einer neuen Gruppe genutzt. Das kann so nicht gewollt sein.
    MfG
    Schlaflos

  42. Christopher Werge 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wie bekommt man Zugriff auf Schullogin und dem kostenlosen sofatudor? Danke für die Info.

  43. Kerstin Zimmermann 3 Jahren vor

    Guten Tag gilt das auch in Niedersachsen mit der Vorbereitung? Lg

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Kerstin Zimmermann,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Wir kommunizieren in unserem Blog zur Bildungspolitik und Neuigkeiten in Sachsens Bildungssystem. Bei Fragen zu Niedersachsen müssen Sie sich bitte an die dortigen Kolleginnen und Kollegen wenden.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  44. Michael L. 3 Jahren vor

    Hallo,

    zuerst möchte ich sagen, das ich die Maßnahmen um die Pandamie einzudämen und damit Menschen retten zu können, richtig finde! OBWOHL ALLE, die sich an die bisherigen MAßNAHMEN gehalten haben, nur leidtragende derjenigen sind die diese mit Füßen treten!

    Herr Piwarz,
    es wird immer um einen Plan für die Schulkinder geredet (Aufgaben, „häusliche Lernzeit“ -> obwohl ich diesen Begriff schon wieder sehr kritisch sehe). Wie sieht es denn mit den Kita-Kindern aus? Irgendwie werden diese immer vergessen. Sie müssen auch mal daran denken das viele Familien nicht unbedingt darin ausgebildet sind Kita-Kinder in der richten Art und Weise zu fördern wie es die Betreuer einer Kindertageseinrichtung könnten. Somit fehlt mir hier eine qualitative Richtlinie was man in diesem Zusammenhang machen könnte um die Kinder vielleicht in einer eingeschränkten aber angemessenen Weise in dieser Zeit, der Schließungen, fördern zu können? Ich würde gern meinem Kind in gewisser Weise die Förderung geben die es momentan nicht bekommt (Mal abgesehen von den kindlichen sozialen Kontakten die eh am wichtigsten für dieses Alter wären und nicht stattfinden). Wir haben leider nicht die Zeit (beide beruftätig, keine Notbetreuung) uns jetzt noch Konzepte zu überlegen wie wir unser Kind zu Hause richtig fördern können, damit es nicht noch mehr verliert.
    Hier geb ich mich aber nicht zufrieden mit „Naja lassen Sie ihr kind Spielen.“. Ich würde gern eine Liste haben was vielleicht Sinnvoll ist für bestimmte Altersgruppen. Wie könnte man abegesehen von normalen Dingen die zu Hause alltäglich sind, den Alltag der Kinder variieren?

    Sie lassen uns zum 2. mal nicht nur damit alleine die Betreuung unseres Kindes irgendwie neben unserem Beruf zu organisieren, sondern auch unser KInd damit, eine (in Deutschland gesetzlich und rechtlich festgelegte) ordentliche frühkindliche Bildung zu bekommen.

    Eine Ausarbeitung mit täglichen Aktivitäten die in einer Kita gemacht werden und vielleicht mit einfachen Mitteln auch zu Hause durchgeführt werden könnten wären Hilfreich!

    Danke.

  45. Manuela Richter 3 Jahren vor

    Ich finde es,wieder sehr sehr bedenklich dass Alleinerziehende ohne systemrelevanten Beruf bei der Notbetreuung wieder nicht berücksichtigt werden.Z.B.systenrelevant:Mitarbeiter Tierarztpraxis,meine Tochter Akademikerin im Immobilienbereich(bildet dort auch aus)kann ihre dreijährige Tochter nun wieder mit ins Büro nehmen.So viel über die Wertigkeit von Kindern,da kann ich nur sagen,Pfui

  46. Ines K. 3 Jahren vor

    Hallo,
    d. h., die Kitas haben am 23. definitiv geschlossen?
    Das kann auch nicht pro Kita geregelt werden?
    Danke

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Ines K.,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Für den Bereich der Kindertagesbetreuungseinrichtungen regelt die Corona-Schutz-Verordnung Folgendes: Hier ist eine Notbetreuung für den gesamten Zeitraum vom 14. Dezember 2020 bis einschließlich 10. Januar 2021 während der üblichen Öffnungszeiten zugelassen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  47. Nicole Barth 3 Jahren vor

    Hallo gibt es eine Härtefallregelung für die Notbetreuung bei Alleinerziehenden? Wenn man z.b dadurch große finanzielle Verluste hat oder gar einen die Kündigung droht ?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Nicole Barth,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Die Liste systemrelevanter Berufsgruppen regelt, welche Berufsgruppen eine Notbetreuung in Anspruch nehmen können. Die Entscheidung, ob die Voraussetzungen für eine Notbetreuung (generell) gegeben sind (insbesondere Zugehörigkeit zu den in den Anlagen 1 und 2 zur SächsCoronaSchVO genannten Berufsgruppen), kann nur durch die Einrichtungen vor Ort für den jeweiligen Einzelfall getroffen werden (auch über Ausnahmefälle).

      Schauen Sie gern auch auch (Antrag auf Lohnausgleich): https://www.coronavirus.sachsen.de/unternehmen-arbeitgeber-und-arbeitnehmer-4136.html.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  48. Pädagoge 3 Jahren vor

    Schönen guten Abend,

    Welche Altersstufe gilt an den Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung für die Notbetreuung?
    Ist die Aussage Primarstufe 1-4 Klasse auch da gültig?
    So wie die Auflistung der systemrelevanten Berufe?

    Da offizielle Ferientage in der Regel nicht von den Pädagogen an der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung an der ich tätig bin abgedeckt werden, stellt sich mir die Frage des Versicherungsschutzes?

    Eine letzte Frage,
    Wie ist mit dem Einsatz von Risikogruppen in der Notbetreuung umzugehen?
    Ist auch hier die Empfehlung/Anweisung vom Kultusministerium diese nicht einzuplanen zum Schutz?

    Danke Ihnen für die Antworten

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Pädagoge,

      vielen Dank für Ihre Fragen. Die Notbetreuung an den Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung umfasst in der Primarstufe in der Regel den Bereich der Unterstufe.

      Eine Notbetreuung für diese Schülerinnen und Schüler soll nur dann stattfinden, wenn:
      1. beide Personensorgeberechtigten oder der alleinige Personensorgeberechtigte oder in Fällen der Umgangsregelung der zur Antragstellung aktuell Personensorgeberechtigte gemäß der Anlage 1 beruflich tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert sind,
      2. nur einer der Personensorgeberechtigten gemäß der Anlage 2 beruflich tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert ist sowie eine Betreuung durch den anderen Personensorgeberechtigten nicht abgesichert werden kann oder
      3. das Jugendamt aufgrund andernfalls drohender Kindeswohlgefährdung die Notwendigkeit einer Notbetreuung feststellt.
      Zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit nach Satz 1 Nummer 1 oder 2 ist das Formblatt gemäß Anlage 3 auszufüllen und der Schule vorzulegen; in dem Formblatt vorgesehene Unterschriften der Arbeitgeber können binnen eines Arbeitstages nach der erstmaligen Inanspruchnahme der Notbetreuung nachgereicht werden.

      Für mehrfach- und schwerstmehrfachbehinderte Schülerinnen und Schüler unabhängig der Schulstufe (Unterstufe, Mittelstufe, Oberstufe, Werkstufe), sofern die Personensorgeberechtigten die Betreuung der Schülerinnen und Schüler oder Kinder nicht leisten können, darf die Notbetreuung während der üblichen Unterrichts- und Öffnungszeiten eingerichtet werden.
      Hier ist der Nachweis dienstlicher oder betrieblicher Gründe nicht erforderlich. Diese Möglichkeit besteht unabhängig vom Beruf der Eltern.

      Wenn eine Lehrkraft keinen Urlaub während der Ferientage hat, kann diese zu dienstlichen Zwecken auch an der Schule, hier sicher für die Notbetreuung, eingesetzt werden. Der Versicherungsschutz ist über die Unfallkasse Sachsen abgedeckt.

      Für die Risikogruppen der Lehrerinnen und Lehrer und pädagogischen Fachkräfte sollten die gleichen Regelungen wie beim Präsenzunterricht angewendet werden. In Verantwortung der Schulleitung sind hier in der unterrichtsfreien Zeit Aufgaben für diesen Personenkreis zu erstellen, die im heimischen Arbeitszimmer bewältigt werden können.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  49. Na.Gerards 3 Jahren vor

    Wo überall sind die Schulen geschlossen bitte ne Info danke lg

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo Na.Gerards,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Heute gehen alle Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in ganz Sachsen in die häusliche Lernzeit.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  50. Dorn 3 Jahren vor

    Hallo…ich habe ab Januar einen systemrelevaten Beruf und mein Mann arbeitet auf dem bau haben wir Anspruch auch eine notbetreuung für unseren Sohn?mfg dorn

  51. Eva Eidenschink 3 Jahren vor

    Ich wohne in Sachsen und arbeite in Thüringen an einer Förderschule für geistig Behinderte! Habe ich Anspruch auf Notbetreuung? Mein Mann ist ebenfalls beruflich verhindert die Kinder zu betreuen!

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Eva Eidenschink,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ja, Sie haben Anspruch, wenn der Arbeitgeber Ihres Mannes bestätigt, dass Ihr Mann unabkömmlich ist.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  52. Winkler 3 Jahren vor

    Hallo, ich bin Leiterin einer Kita und hab folgende Fragen: – ist die Notbetreuung auch zu realisieren bei Homeoffice in systemrelevanten Berufen?
    – wie ist das bei Eltern, die im systemrelevanten Berufen arbeiten aber krank geschrieben sind aber trotzdem ihre Kinder in die Kita schicken. Hab ich das Recht bei den Arbeitgebern nach zu fragen? (Datenschutz!)
    – werden noch Rahmenbedingungen für die Kitas veröffentlicht? Z.B. Gruppengröße
    Diese Probleme sind aktuell in der Kita.
    Leider wird das Vertrauen der Eltern sehr misstraut und brauche deswegen Sicherheit. Ich habe in einer 100 Kinder Einrichtung. 40 Notbetreuungskinder angemeldet und finde nicht das dies eine typische Notbetreuung ist. Vielen Dank

  53. Hönnicke 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Winkler,

    für mich sehen die Listen von Fallgruppe 1 und Fallgruppe 2 zu den systemrelevanten Berufen identisch aus. Wo bedarf es denn nun konkret, beide bzw. nur einen Sorgeberechtigten. Mein Berufszweig findet sich in beiden Gruppen wieder.

    MfG
    A. Hönnicke

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Hönnicke,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Schauen Sie gern einmal auf die Corona-Webseite: https://www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html. Hier haben wir die zwei Fallgruppen mit den Voraussetzungen für eine Notbetreuung aufgeführt:

      „Notbetreuung – Fallgruppe 1

      Notbetreuung, wenn beide Personensorgeberechtigten oder der alleinige Personensorgeberechtigte bzw. in Fällen der Umgangsregelung der zur Antragstellung aktuell Personensorgeberechtigte wie folgt beruflich tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert sind …

      Notbetreuung – Fallgruppe 2

      Notbetreuung, wenn nur einer der Personensorgeberechtigten wie folgt beruflich tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert ist sowie eine Betreuung durch den anderen Personensorgeberechtigten nicht abgesichert werden kann …“

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  54. Daniel Hönnicke 3 Jahren vor

    Also gelten beide Varianten parallel? Zum einen die wo beide Elternteile systemrelevant sein müssen und zum anderen wo nur ein Elternteil systemrelevant ist?

  55. Marcus 3 Jahren vor

    Wann ist zeitnah? Es ist bald Montag

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Marcus,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Sicher haben Sie es schon gesehen: Seit Samstag ist alles online.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  56. Hallo 3 Jahren vor

    Toll, wann wurde die Entscheidung getroffen, wer sein Kind bringen darf und wer nicht? Natürlich dann wenn alle schon zu Hause sind. Die Erzieher und Eltern sind verunsichert, darf das Kind aufgenommen werden oder nicht. Warum kann man solche Entscheidungen nicht Mittwoch oder Donnerstag entscheiden???? Da hat man wenigstens etwas Zeit zum planen. Liebe Politiker wir können nichts dafür, dass ihr euch so gern abends oder am WE trefft, aber für eine optimale Planung ist das nicht hilfreich.

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Hallo,

      vielen Dank für Ihre Meinung. Auch wir waren mit der Zeitschiene nicht glücklich. Die Liste musste zunächst zur Abstimmung in den Sächsischen Landtag und bedurfte zudem der Zustimmung durch das Sächsische Kabinett, das am Freitag zu einer Sondersitzung zusammengekommen ist. Zur Orientierung haben wir die vorläufigen Listen systemrelevanter Berufsgruppen und die Formblätter zu Beantragung auf der Corona-Webseite aber bereits am Donnerstag eingestellt: https://www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html. An den Entwürfen hat sich mit der Entscheidung am Freitag nicht viel verändert.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  57. Gabriele Hoffmann 3 Jahren vor

    Sind die kindereinrichtungen zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen?
    Liebe Grüße G. Hoffmann
    Ansonsten finde ich das harte Vorgehen zum Schutze Aller richtig und gut.

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Gabriele Hoffmann,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Für den Bereich der Kindertagesbetreuungseinrichtungen regelt die Corona-Schutz-Verordnung Folgendes: Hier ist eine Notbetreuung für den gesamten Zeitraum vom 14. Dezember 2020 bis einschließlich 10. Januar 2021 während der üblichen Öffnungszeiten zugelassen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  58. Emma Louise 3 Jahren vor

    Ich kann nicht nachvollziehen, wieso Praktika für Schüler der schulischen Ausbildung wie zB Ergotherapie weiter möglich sind. In meiner Klasse fahren Schüler teils durch den ganzen Freistaat zur Absolvierung ihrer Praktika. Wieso wird das nicht unterbunden?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Emma Louise,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Ob Praxiseinrichtungen geeignet sind und in der Folge Kooperations- bzw. Praktikumsverträge mit diesen Einrichtungen zu schließen, hat die Berufsfachschule selbst in der Hand. Ggf. bestehen hier Lösungsmöglichkeiten. Wenn es dazu weitergehende Fragen gibt, gern an das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (www.sms.sachsen.de) wenden. Die Kolleginnen und Kollegen sind für die Umsetzung der Bundesvorschriften für den Beruf der Ergotherapeutin bzw. des Ergotherapeuten sowie für die SächsCoronaSchutzVO verantwortlich.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  59. G.Heilemann 3 Jahren vor

    Hallo zusammen, wer entscheidet denn welche Kinder in die Notbetreuung dürfen? Also wer prüft die Anträge der Eltern?

  60. Rairei 3 Jahren vor

    Im ersten Entwurf sollte der 23.12 generell geschlossen sein (Notbetreuung).Bleibt es dabei?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo Rairei,

      vielen Dank für Ihre Frage. Für den Bereich der Kindertagesbetreuungseinrichtungen regelt die Corona-Schutz-Verordnung Folgendes: Hier ist eine Notbetreuung für den gesamten Zeitraum vom 14. Dezember 2020 bis einschließlich 10. Januar 2021 während der üblichen Öffnungszeiten zugelassen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  61. Krause 3 Jahren vor

    Können Sie mir bitte eine Liste der Systemrelewanden Berufen zukommen lassen?

    Mfg M.Krause

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo Krause,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Die finale Liste wird zeitnah auf der Corona-Webseite veröffentlicht: https://www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

    • Hesse 3 Jahren vor

      Was ist mit den Alleinerziehenden Eltern? Ich habe 3 Kinder, gehe arbeiten und mein Urlaub beginnt erst ab dem 24.12.2020, da ich über keine weiteren Urlaubstage verfüge. Mein Arbeitgeber stellt mich nicht von der Arbeit frei. Ist es vom Staat gewollt, dass man sich wieder einmal sinnlos vom Arzt eine Krankschreibung holt und damit den Unmut des Arbeitgebers, der mich darauffolgend irgendwann entlässt?

      Es sollte auch eine Notbetreuung für Alleinerziehende geben.