Ab dem 29. Juni besteht für Kinderkrippen, Kindergärten und die Kindertagespflege wieder die Möglichkeit, zum Regelbetrieb unter Corona-Schutzmaßnahmen zurückzukehren. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Schlagwort: Schule
Nach den wochenlangen Schulschließungen will Sachsens Kultusminister Christian Piwarz Schülerinnen und Schülern freiwillige Bildungsangebote zum Lernen und Üben ermöglichen.
Zeugnisausgabe, Elternabend, Schulfest – aufgrund der Corona-Pandemie können schulische Veranstaltungen derzeit nicht wie gewohnt stattfinden. Die wichtigsten Fragen und Antworten haben wir hier zusammengefasst.
Es bleibt an den Kitas und Schulen in Sachsen beim eingeschränkten Regelbetrieb. Es kommen aber weitere Flexibilisierungen hinzu.
Drei Fragen an Professor Reinhard Berner vom Universitätsklinikum Carl Gustav Carus der TU Dresden.
Verwirrung. Zwei Gerichte fassen Beschlüsse, die unterschiedlicher nicht sein können und der Anlass ist der gleiche: die Gesundheitsbestätigung. Wie geht das Kultusministerium damit um?

Infolge eines aktuellen Beschlusses des Verwaltungsgerichtes Leipzig wird die Schulbesuchspflicht an Grundschulen und dem Primarbereich der Förderschulen bis 5. Juni eingeschränkt. Das heißt, die Schulpflicht besteht weiter. Neu ist aber, dass ab Montag hier die Eltern selbst entscheiden können, ob ihre Kinder in der Schule oder zu Hause lernen.

Am kommenden Montag, den 18. Mai, geht es wieder los: Sächsische Grundschulen öffnen nach der Zwangspause wieder ihre Pforten. Für die Beteiligten in Schulen und Betreuungseinrichtungen bedeutet die Öffnung mit »eingeschränktem Regelbetrieb« eine große Herausforderung. Denn es gilt viele Bedingungen zu berücksichtigen, um die Kontakte unter den Kindern unter Kontrolle zu halten und damit das Ansteckungsrisiko zu minimieren.
