Hauptinhalt

SMK-Blog

Kultusministerium führt freiwillige Arbeitszeitkonten für Lehrkräfte ein

Kultusministerium führt freiwillige Arbeitszeitkonten für Lehrkräfte ein

Mit Beginn des kommenden Schuljahres 2026/2027 können Lehrkräfte von dem neuen Angebot freiwilliger Arbeitszeitkonten Gebrauch machen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen dazu.

»Die Verbesserung der Unterrichtsversorgung an den sächsischen Schulen ist unverändert unsere drängendste bildungspolitische Aufgabe. Klar ist: Nur gemeinsam können wir mehr Unterricht für die Schülerinnen und Schüler im Freistaat ermöglichen. Deshalb freue ich mich, dass der Landtag im Ergebnis eines breit angelegten Dialog- und Abstimmungsprozesses dem Vorschlag der Staatsregierung zur Einführung des schulartübergreifenden Modells der freiwilligen Arbeitszeitkonten im Landesschuldienst entsprochen hat«, unterstreicht Kultusminister Conrad Clemens. »Ich ermutige unsere Lehrerinnen und Lehrer ausdrücklich zur Teilnahme. Je mehr von dieser Option Gebrauch machen, desto weniger Unterricht fällt in der aktuell besonders herausfordernden Zeit in Sachsen aus.«

Was sieht das Modell der freiwilligen Arbeitszeitkonten konkret vor?

Das alternative Arbeitszeitmodell macht individuelle Vereinbarungen über eine temporäre Umverteilung der Arbeitszeit möglich. Der Bezugszeitraum umfasst sieben Jahre und gliedert sich in drei Phasen:

– eine Ansparphase (drei Jahre),
– ein Wartejahr und
– eine Ausgleichsphase (drei Jahre).

Die Ansparphase: In dieser Zeit halten Lehrkräfte über die individuell festgelegte Unterrichtsverpflichtung hinaus wöchentlich jeweils eine zusätzliche Unterrichtsstunde.

Die Wartezeit: Im unmittelbar auf die Ansparphase folgenden Schuljahr unterrichten Lehrkräfte im üblichen Umfang. Das heißt: Unterricht gemäß der individuell festgelegten Unterrichtsverpflichtung ohne Zusatzstunde.

Die Ausgleichsphase: Anschließend reduziert sich der Unterrichtsumfang von Lehrerinnen und Lehrern in drei aufeinanderfolgenden Schuljahren wöchentlich um jeweils eine Unterrichtsstunde. Dies gilt unabhängig davon, ob die betroffenen Lehrkräfte vollbeschäftigt oder teilzeitbeschäftigt sind. Ein weiteres Plus: Im Unterschied zu einer Teilzeitbeschäftigung entstehen hier keine finanziellen Einbußen.

Ist auch mehr als eine zusätzliche Unterrichtsstunde pro Woche möglich?

Ja. Lehrkräfte können in der Ansparphase wöchentlich auch jeweils zwei zusätzliche freiwillige Unterrichtsstunden halten. Der Ausgleich für die zusätzlich gehaltenen Stunden erfolgt dann unmittelbar im Anschluss an die Wartezeit, indem die Lehrkräfte in drei aufeinanderfolgenden Schuljahren wöchentlich jeweils zwei Unterrichtsstunden weniger halten als für sie individuell festgesetzt ist.

An wen richtet sich das freiwillige Modell?

Sowohl verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer als auch voll- und teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte im unbefristeten Angestelltenverhältnis können das Angebot in Anspruch nehmen.

Wer ist vom neuen Angebot ausgenommen?

Ausgenommen sind:

– Schulleiterinnen und Schulleiter,
– Lehrerinnen und Lehrer, die in einem Beamtenverhältnis auf Probe stehen,
– Teilzeitbeschäftigte im sog. Sabbatjahr und
– Lehrerinnen und Lehrer, die nicht die Möglichkeit haben, das Arbeitszeitmodell vor Erreichen der Regelaltersgrenze zu durchlaufen.

Wann tritt das neue Modell in Kraft?

Die neue Verordnung (Lehrkräftearbeitszeitkontenverordnung) wird am 1. August 2026 in Kraft treten. Damit können interessierte Lehrkräfte das Arbeitszeitkontenmodell bereits im kommenden Schuljahr nutzen.

Noch Fragen?

Rechtliche Fragen und Einzelheiten zum zeitlichen Ablauf und der konkreten Umsetzung der Teilnahme am Modell der freiwilligen Arbeitszeitkonten beantworten die zuständigen Standorte des Landesamtes für Schule und Bildung.


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Suche

Unser soziales Netzwerk

Rechtliche Hinweise

Alle auf diesem Blog veröffentlichten Beiträge des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Wir übernehmen jedoch für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Beitragsinhalte keine Gewähr.

Enthält ein Beitrag rechtliche Hinweise oder Empfehlungen, so sind diese unverbindlich und begründen keine Rechte. Enthält ein Beitrag einen Link zu einem anderen Internetangebot, wird keine Verantwortung für die Inhalte dieses Internetangebots übernommen.

Archiv

zurück zum Seitenanfang