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SMK-Blog

Regelbetrieb in Kitas unter Corona-Schutzmaßnahmen wieder möglich

Regelbetrieb in Kitas unter Corona-Schutzmaßnahmen wieder möglich

Ab dem 29. Juni besteht für Kinderkrippen, Kindergärten und die Kindertagespflege wieder die Möglichkeit, zum Regelbetrieb unter Corona-Schutzmaßnahmen zurückzukehren. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

»Nach ausführlicher Beratung mit Infektiologen, Vertretern der Kitapraxis und den Trägern von Kindertageseinrichtungen haben wir uns zu diesem Schritt entschlossen. Die Öffnung ist aufgrund des Infektionsgeschehens möglich und pädagogisch geboten. Die Einrichtungen können mit konsequent einzuhaltenden Corona-Schutzmaßnahmen wieder zu den Regelöffnungszeiten zurückkehren«, so Kultusminister Christian Piwarz.

Bleibt das Gebot der strikten Trennung der Gruppen bestehen?

Nein. Das Gebot der strikten Trennung der Gruppen innerhalb des Gebäudes und auch auf dem Gelände der Kindertageseinrichtungen kann aufgehoben werden. Um die Rückkehr in den Regelbetrieb zu erleichtern und einen abrupten Übergang zu vermeiden, kann für eine Übergangszeit die Gruppenstruktur beibehalten werden.

Sind offene und teiloffene Betreuungskonzepte wieder möglich?

Ja. Offene und teiloffene Betreuungskonzepte sind wieder zulässig und können umgesetzt werden.

Welche Veranstaltungen können durchgeführt werden?

In den Kindertageseinrichtungen können wieder Veranstaltungen wie etwa Elternabende, Konferenzen, Elterngespräche oder Gremiensitzungen unter Einhaltung allgemeiner Hygieneregeln und Abstandsgebote durchgeführt werden. Zu bevorzugen sind Veranstaltungen im Freien. Die Entscheidung über darüberhinausgehende Angebote für die Kinder obliegt der Leitung der Einrichtung und erfolgt gemäß der pädagogischen Konzeption und der Einhaltung der allgemeinen Hygienebestimmungen.

Welche Hygienemaßnahmen gelten?

Jede einzelne Kindertageseinrichtung und Kindertagespflegestelle muss ein auf die COVID-19-Situation ausgerichtetes Hygienekonzept (gemäß Rahmenhygieneplan) aufstellen und einhalten.

Wann muss eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) in der Kindertageseinrichtung getragen werden?

Bei Aufenthalt in der Einrichtung ist grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Das pädagogische Personal und die betreuten Kinder sind davon ausgenommen.

Bleibt die Gesundheitsbestätigung in bekannter Form?

Bei der Gesundheitsbestätigung gibt es eine leichte Lockerung. Eltern von Kindern in Kitas sind verpflichtet, täglich gegenüber der Bildungseinrichtung schriftlich zu erklären, dass ihr Kind keine der bekannten Symptome einer SARS-CoV-2-Infektion, insbesondere wiederholtes Husten, Fieber oder Halsschmerzen, aufweisen. Für weitere Mitglieder des Hausstandes muss die Bestätigung nun nicht mehr erbracht werden.

Wie gestaltet sich die Bring- und Abholsituation?

Personen, die ein Kind bringen oder abholen, müssen eine Mund- und Nasenbedeckung tragen und ausreichenden Abstand zu anderen Personen halten.

Individuelle Anpassung der Bring- und Abholsituation in den Einrichtungen ist unter der Einhaltung des Abstands von 1,5 Metern möglich. Unter Beachtung dieser Vorgabe kann den Eltern auch das Betreten der Garderobe gestattet werden.

Was passiert mit Kindern, die Krankheitssymptome aufweisen?

Das betreuende pädagogische Personal kann ein Kind mit Krankheitssymptomen zurückweisen bzw. treten im Laufe des Tages Symptome auf, kann die Kita die umgehende Abholung veranlassen. Allerding besteht kein Recht, einen Corona-Test einzufordern. Dies liegt im Ermessen des behandelnden Arztes.

Müssen mögliche Infektionsketten zur Nachverfolgung weiterhin dokumentiert werden?

Ja. Zur Sicherung der Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten sind die Gesundheitsämter darauf angewiesen, zu sämtlichen Personen, die sich länger als 15 Minuten in der Kindereinrichtung aufgehalten haben, Kontakt aufnehmen zu können. Es ist deshalb eine entsprechende Dokumentation zu führen.

Wie geht es im Bereich Schule weiter?

Der eingeschränkte Regelbetrieb gilt für den Primarbereich der Grund- und Förderschulen, die Horte und die weiterführenden Schulen bis zu den Sommerferien weiterhin.

Auch für Grundschulen gelten die neuen Vorgaben für die Gesundheitsbestätigung.


80 Kommentare zu “Regelbetrieb in Kitas unter Corona-Schutzmaßnahmen wieder möglich

  1. Hallo,
    Aufgrund der Änderungen habe ich Fragen.
    Waren das offene und das teiloffene Konzept bisher nicht erlaubt?
    In unsere Kita wird seit dem Notbetrieb das teiloffene Konzept umgesetzt.
    Auch die Maskenpflicht wird nicht beachtet.

    MfG
    Lisa

    1. Liebe Lisa Ha,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Schon mit der letzten Allgemeinverfügung fanden Lockerungen statt. So war es zum Beispiel möglich, Gruppen zusammenzulegen. Das meinen Sie vermutlich. Das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung (betreute Kinder und Personal ausgenommen) ist vorgeschrieben. Wenn es hierzu Fragen gibt, suchen Sie gern direkt das Gespräch mit der Kita.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  2. Liebes SMK-Team,

    gibt es Ausnahmeregelungen für den Einsatz des Personals bzw. der Gruppentrennung bei Gemeinschaftseinrichtung, die Kindergarten- und Hortkinder betreuen?

    Beste Grüße
    Iris Grimm

  3. Hallo,
    ich bin Sekretärin einer Grundschule und leider nur für 4 Stunden angestellt. Die Zeit reicht so schon nicht, man erledigt nur das Wichtigste, der Rest bleibt liegen, was sehr frustrierend ist. Nun haben wir noch das Dilemma mit der Gesundheitsbestätigung. Die Lehrer müssen in den Unterricht und ich telefoniere den Eltern hinterher, die diese Unterschrift vergessen, denn die Kinder dürfen ja nicht in den Unterricht. Leider kommt es täglich vor, dass Eltern nicht erreichbar sind und diese Tätigkeit beschäftigt mich täglich um die 2 Stunden von meiner 4-stündigen Arbeitszeit. Die Grenzen sind bereits überschritten, ich weiß nicht mehr, wie das weitergehen soll. Hat darüber schon mal jemand nachgedacht? Hier muss dringend eine andere Lösung her. Es ist auch nicht nur das Telefonieren, denn wenn Eltern in die Schule zurückkommen, um zu unterschreiben, läuft man jedesmal vors Schulhaus, weil Eltern nicht rein dürfen, danach wieder zu den Kindern, damit sie in den Unterricht dürfen. Es werden „von oben“ Sachen beschlossen, die sich in der normalen Arbeitszeit nicht mehr umsetzen lassen. Ich bitte um eine Lösung, da es ja nach den Sommerferien vermutlich weitergeht, wenn die 2. Herbstwelle anrollt.

  4. Inwiefern kann ich diese Aussagen auf das Angebot von Eltern-Kind-Kursen übertragen? Gibt es konkrete Bedingungen, unter denen die Wiederaufnahme der Kurstätigkeit möglich ist?
    Birgit von „Babys in Bewegung“

    1. Liebe Birgit Rausch,

      vielen Dank für Ihre Frage. Bitte direkt bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt nachfragen oder bei der Corona-Hotline des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt anrufen: 0800 100 0214.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  5. Wie sollen sich Eltern verhalten,die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen dürfen?

  6. Hallo,
    Ich habe langsam kein Verständnis mehr, warum Lehrer einmal wöchentlich getestet werden können und wir Erzieher nicht.
    mit welcher Begründung?
    Ich denke schon sagen zu können, dass wir wesentlich näher an den Kindern sind, als mancher Lehrer…

  7. Für mich ist nicht nachvollziehbar warum der Regelbetrieb nicht auch für die Horte und Grundschulen gilt. Bei vielen Trägern sind Horte, Kindergärten und Kinderkrippen unter einem Dach vereint bzw. beim selben Träger, da ist es auch Eltern schwer zu vermitteln warum das eine Kind wieder normal gehen kann und das andere nicht.
    Wenn es wirklich nur daran liegen sollte, dass es für die Lehrer und Schulleiter zu schwer wäre sich nun vor den Ferien nochmal umzustellen, scheint mir der Stellenwert der pädagogischen Fachkräfte der Kitas wieder mal klar definiert. Den „armen Lehrern“ (die bald in Ihre 6 Wochen verdienten Sommerferien gehen) kann man dies nicht zumuten, den weniger wichtigen Erziehern aber durchaus!

  8. Hallo,
    dürfen dann im Kindergarten wieder Zuckertütenfeste mit Eltern, Kaffee und Kuchen ect. gefeiert werden???
    Kann man mit der Kindergruppe im Kindergarten übernachten?

    1. Liebe Julia Plenske,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Das ist möglich. Bei den Eltern muss auf Mundschutz und Abstand geachtet werden. Übernachtungen sind jedoch nur ohne Eltern möglich. Die Verantwortung liegt bei der Kita-Leitung. Auch gern direkt noch mal im Beitrag nachlesen. Hier steht unter „Welche Veranstaltungen können durchgeführt werden?“: … Zu bevorzugen sind Veranstaltungen im Freien. Die Entscheidung über darüberhinausgehende Angebote für die Kinder obliegt der Leitung der Einrichtung und erfolgt gemäß der pädagogischen Konzeption und der Einhaltung der allgemeinen Hygienebestimmungen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  9. Guten Tag,
    können wir ab Montag, dem 29.06. im Normalbetrieb mit einer kleinen Kindergruppe bei Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln (MNS) denn auch wieder die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen?
    Viele Grüße aus einem Kindergarten

    1. Hallo E.E.,

      vielen Dank für die Nachfrage. Das ist möglich. Wichtig ist, dass bei Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel eine Mund-Nasenbedeckung getragen wird und Kontakte zu anderen Personen vermieden werden bzw. Abstand gehalten wird.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  10. Hallo,
    können Kitas weiterhin eine Unbedenklichkeitsbescheinigung durch den Arzt von den Eltern verlangen, wenn das Kind erkrankt ist? Von der Unbedenklichkeitsbescheinigung ist im Internet gar keine Rede mehr.

  11. Sehr geehrte Frau Winkler,
    die Formulierung zu den Öffnungszeiten in den Kitas ist m. E. n. nicht eindeutig: Wird die neue Allgemeinverfügung weiterhin eine Einschränkung der Öffnungszeiten in den Einrichtungen zulassen? (Und falls dem so sein sollte, aus welchen Gründen dürfen Kitas verkürzt öffnen.) Oder gilt der Anspruch auf Förderung nach dem Achten Sozialgesetzbuch – SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) §24 wieder uneingeschränkt?
    Beste Grüße

  12. Dann können jetzt Kinder in die Kita gebracht werden, auch wenn Geschwisterkinder krank sind, möglicherweise mit Covid19-Symptomen? Das kann ich nicht verstehen. Warum ist der Passus zu den Familienangehörigen aus der Gesundheitsbestätigung herausgenommen worden?

  13. Sehr geehrter Herr Minister Piwarz,
    ich als Erzieherin im Schulhort bin empört und fühle mich diskriminiert, weil immer noch betont wird, dass Erzieher im Gegensatz zu den Lehrern keinen Anspruch auf kostenlose Coronatests haben. Wo besteht der Unterschied zwischen Lehrern und Erziehern? Sind wir Menschen 2.Klasse? Wir sind weit näher am Kind als die Lehrer und arbeiten in derselben Einrichtung, betreuen die gleichen Kinder! Ihre Beschlüsse werden für uns alle gleichermaßen getroffen aber wenn es um die Bezahlung der Tests geht gibt es Unterschiede? Das entbehrt jeder Logik!

  14. Ist aufgrund der neuen Regelung eine Durchmischung von Hort- und Kita-Kindern zulässig? Hintergrund: In unserer Gemeinde gibt es drei Kitas in drei verschiedenen Ortsteilen und einen Schulhort, der von Kita-Erzieherinnen und nicht von Lehrpersonal betreut wird. Im Hort wird im „Normalbetrieb“ Frühhort ab 06:00 Uhr angeboten. Daneben besteht die Möglichkeit für die Eltern, ihre Kinder nachmittags in der jeweiligen Kita ihres Ortsteiles im Hort betreuen zu lassen. Wenn Kitas im Regelbetrieb laufen, würden wir dies gerne im Hortbereich ebenfalls anbieten. Besteht diese Möglichkeit, die allerdings zu einer geringfügigen Durchmischung von Hort- und Kita-Kindern führen würde, da Räumlichkeiten und Personal für eine Trennung in jeder Ortsteil-Kita nicht vorhanden sind?

    1. Lieber Andreas Gruner,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Grundsätzlich gelten im Hort noch die Regeln der Gruppentrennung (wie in der Grundschule). Ein Abweichen davon ist möglich, wenn es etwa aufgrund der personellen Gegebenheiten nicht anders umgesetzt werden kann. Gleiches gilt auch für den Einsatz des Kitapersonals im Hort. Die Einrichtungen kennen die Gegebenheiten vor Ort am besten und entscheiden dann, wie die Vorgaben bestmöglich umgesetzt werden können. Wichtig ist, dass mögliche Infektionsketten nachvollzogen werden können. Bei Unsicherheiten können Sie auch gern jederzeit Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt des Kreises halten.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  15. Sehr geehrte Damen und Herren,
    bitte teilen Sie mir mit, wie viele Personen an einer Schulanfangsfeier (unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen/ Abstandsregeln) in der Schule teilnehmen dürfen. Gilt hier immer noch die Gesamtzahl 50 ?
    Danke für ihre Bemühungen?

    Freundliche Grüße
    Frau Schneider

  16. Wie sieht es mit Angeboten in der Feriengestaltung aus? Kann ich zum Beispiel einen Töpferkurs planen und mir Externe Kräfte zur Durchführung einladen?

    1. Liebe Christina,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Sie fragen für eine Kita? Wenn ja, dann gern direkt im Beitrag nachlesen. Hier steht unter „Welche Veranstaltungen können durchgeführt werden?“: … Zu bevorzugen sind Veranstaltungen im Freien. Die Entscheidung über darüberhinausgehende Angebote für die Kinder obliegt der Leitung der Einrichtung und erfolgt gemäß der pädagogischen Konzeption und der Einhaltung der allgemeinen Hygienebestimmungen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  17. Hallo,

    Dürfen dann jetzt Zuckertütenfeste mit Eltern und Erzieher und 4. Klasse Abschlussfeste mit Eltern und Lehrer(innen) und Horter(innen) stattfinden? Zählt das unter Veranstaltungen in der Kita?
    Vielen Dank

  18. Liebe Frau Winkler,

    ist wieder mit einer Allgemeinverfügung und Handlungsempfehlungen für die Praxis hinsichtlich zu gewährleistender Sicherheitsmaßnahmen zu rechnen?

    Viele Grüße
    K. Hoffmann

    1. Hallo K. Hoffmann,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Die neue Verfügung dürfte bald online abrufbar sein. Am besten die Corona-Webseite im Blick behalten: https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html. Schauen Sie auch gern mal beim Sächsischen Kita-Bildungsserver vorbei: https://www.kita-bildungsserver.de/aktuelles/fuer-kitas-ab-29-juni-wieder-regelbetrieb-unter-corona-schutzmassnahmen-moeglich/. Hier gibt es auch die Handlungsanleitung für die Praxis.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  19. Hallo, dürfen denn jetzt wieder Zuckertütenfeste in der Kita mit den Eltern durchgeführt werden? Wenn ja, wann darf das Fest statt finden, nach der Öffnungszeit? Und darf auch gegrillt werden? VG

  20. Sehr geehrte Frau Winkler,
    der Kinderarzt sagt, dass der Schnupfen kein Symptom von einer Corona Infektion ist und testet mein Kind nicht. Auf der Gesundheitsbestätigung ist aber Schnupfen aufgeführt als Symptom und die Eimrichtung nimmt mein Kind mit leichten Schnupfen nicht mehr auf. Was können wir tun? Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung stellt der Kinderarzt auch nicht aus.
    Beste Grüße

  21. Sehr geehrte Frau Winker,
    welche Regelungen gelten ab dem 29.6.20 für die Eingewöhnungen in der Krippe? Ist es nach wie vor so, dass Elternteile keinen Kontakt zu den anderen Gruppenkindern haben sollen und die Eingewöhnung 1:1 mit der Bezugserzieherin erfolgt oder gibt es auch hier Lockerungen? Wenn ja, wie lauten diese konkret?

  22. Gibt es vom
    Land Sachsen her Ideen oder Vorgaben an die Schulen, wie die zuhause beschulten Kinder bewertet werden?

  23. Hallo,
    Aussagen, wie für Kitas „besteht die Möglichkeit“ bzw. „können zum Regelbetrieb“ zurückkehren, implizieren, dass auch die Möglichkeit besteht, dass es ab kommender Woche vielleicht doch noch nicht alles „wie vorher“ läuft. Nur leider werden viele Eltern kein Verständnis dafür haben, denn es ist ja „Regelbetrieb“. Dass Kitaleitungen und Teams kurzfristig erneut vor organisatorischen Herausforderungen stehen (z.B. Dienstpläne, ggf. konzeptionelle Anpassungen, Hygienekonzepte anpassen) und wiederum ein sofortiges Agieren und eine hohe Flexibilität erwartet wird, zeigt, dass an „die Leute vor Ort“ (auch die Kinder) nur wenig gedacht wird. Heute so, morgen so. Man ist es ja leider mittlerweile gewohnt, kurzfristig zu reagieren.
    Ja, die Situation der letzten Wochen war besonders. Aber dennoch hätte man sich an der ein oder anderen Stelle etwas mehr Zeit, Unterstützung, Verständnis und v.a. Wertschätzung gewünscht.
    Ich bin gespannt auf die kommenden Entwicklungen…

  24. Warum dürfen die großen noch nicht wieder voll in den Unterricht? Wir Eltern brauchen dahin gehend dringend Unterstützung und zwar jetzt, noch vor den Kitas. Kitakinder müssen keinen Stoff beigebracht bekommen. Seit Wochen warten wir auf Lockerung in dem Bereich..die zwei Tage Unterricht sind doch sinnlos und entlasten uns nicht.

    1. Hallo A.,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Stimmt, der eingeschränkte Regelbetrieb gilt bis zu den Sommerferien weiterhin für den Primarbereich der Grund- und Förderschulen, die Horte und die weiterführenden Schulen. Damit folgen wir einem dringenden Wunsch der Schulpraxis, vor den Sommerferien keine Veränderungen mehr am eingeschränkten Regelbetrieb vorzunehmen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  25. Hallo,
    ich arbeite in einem Schulsekretariat für nur 4 Stunden und die sind so schön oft viel zu kurz. Nun kommt noch die Belastung mit der Gesundheitsbestätigung dazu. Oft werden sie von Eltern vergessen, die Lehrer müssen in den Unterricht. Ich muss jeden Tag 1-2 Stunden, überwiegend 2 Stunden, meiner Arbeitszeit opfern, um den Eltern wegen der Unterschrift hinterher zu telefonieren. Leider kommt es nicht selten vor, dass niemand erreichbar ist. Da Eltern nicht ins Schulgebäude dürfen, muss die Gesundheitsbestätigung vors Schulhaus zur Unterschrift gebracht werden. Von dort läuft man wieder zu den Kindern, damit sie in den Unterricht dürfen. Hat darüber schon mal jemand nachgedacht? Die 4-Stunden-Sekretariate schaffen so schön kaum ihre Arbeit und nun kommt noch diese Gesundheitsbestätigung dazu. Bitte denken Sie über eine andere Lösung nach. Falls das nach den Ferien weitergehen sollte, weil durch den Urlaub vielleicht eine 2. Welle anrollt, brauchen wir dazu zusätzliches Personal. Über einen Lösungsvorschlag wären wir dankbar. Viele Grüße!

  26. Hallo,
    dürfen Kinder, die zu Hause lernen an der Zeugnisausgabe oder auch zu einer Abschlussfeier, welche im Freien stattfindet, teilnehmen?
    Kann bzw. darf das von der Schule verboten werden.

    1. Liebe Susan,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Die Grundlage für die Entscheidung der Eltern, dass Schülerinnen und Schüler der Primarstufe weiterhin zu Hause lernen, ist die Vermeidung eines gesundheitlichen Risikos für ihre Kinder (sie gehören einer Risikogruppe an). Eine nun gewollte Teilnahme an der Abschlussfeier würde dieser Entscheidung allerdings widersprechen. Entsprechend kann die Schule eine Teilnahme untersagen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  27. Hallo,
    auf der Coronavirus.sachsen Seite gelten die Regelungen ab dem 30.06.2020. Im Blog ab dem 29.06.2020.
    Welches Datum ist korrekt?

  28. Die Vorlaufzeiten zur Umsetzung neuer Richtlinien sind zu kurz! Ein Hygieneplan ist nicht einfach mal aus dem Ärmel geschüttelt, ein Dienstplan nicht spontan geändert.
    Die Rückkehr zum Regelbetrieb ist möglich, muss aber nicht sein… Die Handlungsbandbreite ist sehr groß! Die Verantwortung wird schön nach unten delegiert!!! Es geht an unsere Kräfte! Wir können gerade nicht mehr!

  29. Warum werden die neuen Maßnahmen nicht auch auf Grundschulen und Horte angewandt?
    Ist es dem Kindswohl dienlich, dass Grundschulkinder für 6 bis 8 Stunden am Tag im 60m² großen Klassenraum eingesperrt werden?
    Auch Grundschulkinder haben Bewegungsbedarf. Die strikte Trennung der Kinder – wenn man sie korrekt einhalten will – sorgt dafür, dass die Kinder auf ihr Klassenzimmer begrenzt werden. Dabei sind Klassenräume (mit Schränken und Tischen für 25 Kinder) nicht geeignet, diesem Bewegungsbedarf adäquat zu entsprechen. Auch die kurzen Hofpausenschichten (natürlich gruppenweise) reichen nicht, um da abzuhelfen.

    Wie die ersten neuen Fälle in Sachsen (Grundschulen Penig, Roßwein) zeigen, werden die Grundschulen (und nicht nur die einzelnen Gruppen) auch sowieso vorsorglich geschlossen bei Auftreten von Infektionen.

    Es würde somit für die Kinder, Lehrer und Erzieher das Leben deutlich erleichtern, wenn auch hier ein Umdenken in den Maßnahmen stattfänden.

  30. Hallo,
    Wie sieht es mit der Eingewöhnung in der Kita im Regelbetrieb aus? Können wir es wieder wie „immer“ machen, wenn die Eltern eine Mund-Nasenbedeckung tragen und alle die Hygienemaßnahmen einhalten? Bitte!
    Wir haben nämlich jetzt einige Eingewöhnungen von 1Jährigen durchgeführt und es war unter Beachtung der Vorlagen für alle extrem anstrengend, dauerte länger und z.T. bis heute noch. Für ganz kleine Kinder war und ist die beschriebene Vorgehensweise absolut nicht gut gewesen. Zudem Personal optimal sowie zusätzlichen Raum zu organisieren…
    Danke. Und liebe Grüße.

    1. Liebe Kerstin,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Eingewöhnungen können unter Einhaltung der allgemeinen Hygienebestimmungen, des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und unter Einhaltung eines ausreichenden Abstandes auf dem Einrichtungsgelände durchgeführt werden. Schauen Sie gern mal beim Sächsischen Kita-Bildungsserver: https://www.kita-bildungsserver.de/aktuelles/fuer-kitas-ab-29-juni-wieder-regelbetrieb-unter-corona-schutzmassnahmen-moeglich/. Hier gibt es auch die Handlungsanleitung für die Praxis.

      Sonnige Grüße
      Lynn Winkler

  31. Hallo!
    Als Kita- Leitung frage ich mich, wieso zum wiederholten Male seit den Schließungen im. März solch ein Unterschied gemacht wird zwischen Kita vs. Schule/Hort, wenn dies alles gleichwertige BILDUNGSEINRICHTUNGEN (!) sind (sein sollten) . Was rechtfertigt diese weiter Öffnung- bspw. bei den Öffnungszeiten? Wieso soll diese Durchmischung sowie die Konfrontation mit dem knappen sächsischen Personalschlüssel (bei zusätzlicher Einhaltung der Hygiene-/Abstandsregeln!) in der Kita nun möglich sein – und in Schule & Hort nicht? Dafür hätte ich gern bitte eine handfeste Erklärung.

  32. Liebe Frau Winkler!

    Die FAQ beantworten nicht die Frage, wie ob im Infektionsfall auch ganze Einrichtungen geschlossen werden. Dort wird aktuell auch noch von festen Gruppen ausgegangen.

    Dort steht nur, dass das vermieden werden soll.
    Wie sollen Kontakte eines infizierten in einer Einrichtung mit offenem Ansatz nachvollzogen werden? Das bräuchte es routinemäßig Protokolle zu Spielpartern und Kontaktpersonen.
    In Innenräumen, im Außengelände, bei Mahlzeiten, in der Garderobe, beim selbstständigen Besuch der Sanitäranlagen….
    Wie soll das alles nachvollzogen werden? Vielleicht sogar über mehrere Tage?

    Schon unter normalen Bedingungen gehören Beobachtung und Dokumentation zu den Herausforderungen, die nicht immer bewältigt werden können.

    Und eine Befragung der Kinder ist in dem Alter auch nicht sonderlich ergiebig, wie Ihnen sicher viele Eltern bestätigen können.

    Und in anderen Bundesländern sind ja Schließungen von kompletten Einrichtungen gerade wieder zu beobachten.

    Genauere Aussagen als aktuell in den FAQ wären also wirklich wünschenswert.

    1. Lieber Michael,

      wie verfahren wird, wenn ein Kind infiziert ist (also eine komplette Schließung oder nur für einige Personen Quarantäne) entscheidet das zuständige Gesundheitsamt. Die Dokumentationen müssen nach besten Wissen und Gewissen erfolgen – nicht mehr und nicht weniger. Vielleicht noch eine Ergänzung: Jede Kita kann selbst entscheiden, ob sie nun zu offenen Konzepten wieder übergeht oder nicht. Hier schreiben wir nichts vor, Regelbetrieb ist wieder möglich.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  33. Hallo
    Also schreibe ich dann bloß wieder an die Schule eine email, das ich mein kind bis zu den Sommerferien weiterhin Zuhause unterrichte

    Da mein Kind auf eine Grundschule geht

  34. Guten Tag!

    Ab dem 30.06.2020 sollen Kindertageseinrichtungen in den Regelbetrieb zurück gehen.

    Jedoch werden Erzieher und Erzieherinnen nicht auf das Corona – Virus getestet.
    Warum wird dem Schutz des dort tätigen pädagogischen Personals und deren Angehörigen so wenig oder / und keine Rechnung getragen?
    Es ist in keiner Weise nachvollziehbar, warum der Schutz der Lehrerinnen und Lehrer eine Testung und dessen Finanzierung möglich macht und Erzieher / Erzieherinnen nicht berücksichtigt werden, ob wohl das Land Sachsen über die Öffnung / Schließung entscheidet.

  35. Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich würde mich sehr darüber freuen, wenn ex officio den Trägern von Kitas und Grundschulen der ephemere Charakter der Gesundheitsbestätigund deutlich gemacht würde und vor allem, dass es kein Recht zur Aufbewahrung seitens der Einrichtungen gibt. Vielen Dank!

  36. Hallo,
    wie ist in Einrichtungen zu verfahren, welche alle Betreuungsalter unter einem Dach haben (Krippe, Kindergarten UND Hort)? Hier kann die Trennung bereits jetzt nicht allumfassend erfolgen, da das personell nicht leistbar ist.

  37. Hallo!
    Wir sind eine kombinierte Kindertageseinrichtung mit Frühhortbetreuung. Krippe und Kita dürfen zum Regelbetrieb übergehen, im Hort bleibt es weiter eingeschränkt. Dürfen Hortkinder im Frühhort mit den Kita- Kindern zusammen betreut werden? Und dürfen Eltern der Hortkinder dann auch die Kita betreten? Ist es dann auch möglich, dass das Kitapersonal am Nachmittag zur Betreuung im Hort eingesetzt werden kann?

    1. Liebe Christina,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Das ist möglich, wenn es etwa aufgrund der personellen Gegebenheiten nicht anders umgesetzt werden kann. Gleiches gilt auch für den Einsatz des Kitapersonals im Hort. Die Einrichtungen kennen die Gegebenheiten vor Ort am besten und entscheiden dann, wie die Vorgaben bestmöglich umgesetzt werden können. Wichtig ist, dass mögliche Infektionsketten nachvollzogen werden können. Bei Unsicherheiten können Sie auch gern jederzeit Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt des Kreises halten.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  38. Stehen den Erzieherinnen und Erziehern somit auch wieder die Zeiten für Mittelbare pädagogische Tätigkeiten (Vor- und Nachbereitungszeit) zu?

    1. Hallo Anonym,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Hier bleibt es wie gehabt: Die mpT ist gesetzlich verankert, damit steht sie den pädagogischen Fachkräften zu. Es ist Regelbetrieb, damit sind keine Einschränkungen mehr zu sehen. Im Einzelfall kann sicher weiterhin die mpT flexibel auf die Zeit verteilt werden, um Engpässe in der Urlaubszeit zu vermeiden.

      Herzliche Grüße und eine gute Woche
      Lynn Winkler

  39. Fantastisch! Keine amtliche Bekanntmachung bisher, aber schon klarer Regelungsinhalt hier besprochen. Oder ist das die Schlussfolgerung aus dem Auslaufen der aktuellen Corona Schutz Verordnung zum 29. Juni? Soweit mir bekannt ist, sollte doch eine weitere Regelung beschlossen werden!?

    Bitte, bitte, macht erst den amtlichen Teil und diskutiert es dann in der Öffentlichkeit. Andersrum ist es wirklich Müll! So kommen haufenweise Rückfragen auf die Einrichtungen zu, die schlicht (noch) nichts Verbindliches sagen können!

  40. Was mir nicht nachvollziehbar ist: Wieso muss sich Personal in der Kinderbetreuung von jetzt auf gleich einstellen. In einer Kindertageseinrichtung arbeitet man mit Dienstplänen. Die Schule bekommt für die Umsetzung immer wieder mehr Zeit zum organisieren eingeräumt. Sind die Mitarbeiter und die Arbeit in Kindertageseinrichtungen weniger „wert“ oder kann ich es so bewerten, dass wir flexibler sind als Lehrer?

  41. Kann man jetzt als Elternteil weiter entscheiden ob das Kind in der Schule oder zuhause lernt bis zu den Ferien, oder muss das kind an dem 30. 06 wieder in die Schule.?

    1. Hallo Anonym,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Die derzeitigen Modelle bleiben bis zu Sommerferien bestehen. Das Lernen zu Hause ist bis dahin also weiter möglich.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  42. Bedeutet das für mich als Leiterin eines Hortes, dass ich auch für die Ferien feste Gruppen planen muss? Wenn eine Änderung diesbezüglich erst kurz vor den Ferien entschieden wird ist eine konkrete Ferienplanung – mit Angeboten für die Kinder, Personalplanung, Anpassung von Öffnungszeiten – auf Grund der Urlaube der Kollegen nicht mehr möglich. Wann wird es dazu eine Enztscheidung geben?

    1. Liebe Grit,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Geplant ist, dass ab den Ferien auch im Hort wieder der Regelbetrieb möglich sein wird. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

    2. Sehr geehrte Frau Winkler,
      gibt es in der neuen Corona Schutzverordnung auch Regelungen für private Bildungsträger und Sprachkursträger?

    3. Lieber Karl-Heinz Luther,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Dazu müssen Sie sich bitte ans Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (www.sms.sachsen.de) bzw. ans Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (www.smwa.sachsen.de) wenden. Oder Sie haben noch ein wenig Geduld und können sich in der neuen Verfügung informieren.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

    4. Hallo, muss der Mund-Nasenschutz in der Kita nur von fremden Besuchern ( Essenlieferanten ect.) getragen werden oder auch von den Eltern wenn sie ihr Kind holen und bringen,oder ist der Mindestabstand ausreichend?
      LG Kathleen

    5. Hallo Miersch,

      vielen Dank für Ihre Frage. Die neue Allgemeinverfügung ist jetzt online. Gern direkt nachlesen: https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Allgemeinverfuegung-Schule-Kita-Hort-2020-06-23.pdf. Hier steht unter 5.3., dass Personen im Sinne der Ziffern 5.2.1. bis 5.2.4. verpflichtet sind, während ihres Aufenthaltes auf dem Einrichtungsgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dazu zählen zum Beispiel schulfremde Personen, die zur Aufrechterhaltung des Betriebs der Schule erforderlich sind.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  43. Hallo,

    das bedeutet aber auch, dass im Falle des Auftretens von Corona in der Einrichtung wieder die gesamte Kita in Quarantäne geschickt wird?

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