FAQ: Schulveranstaltungen

FAQ: Schulveranstaltungen

Zeugnisausgabe, Elternabend, Schulfest – aufgrund der Corona-Pandemie können schulische Veranstaltungen derzeit nicht wie gewohnt stattfinden. Die wichtigsten Fragen und Antworten haben wir hier zusammengefasst.

+++ HINWEIS: Mit Ende des Schuljahres 2019/2020 sind die dargelegten Vorgaben nicht mehr gültig +++

Dürfen Zeugnisausgaben am Ende des Schuljahres stattfinden?

Ja. Eine feierliche Zeugnisausgabe, wie sie vor allem in Abschlussklassen und der Klassenstufe 4 der Primarstufe am Ende des Schuljahrs üblich ist, kann unter Beachtung des Infektionsschutzes stattfinden.

Sind Elternabende für die Klassenstufe 1 bzw. für die Eingangsklassenstufen 5 an weiterführenden Schulen möglich?

Die Durchführung der Elternabende zur Vorbereitung auf das erste Schuljahr kann trotz des Betretungsverbotes nach strengen Maßgaben des Infektionsschutzes in Verantwortung der Schule durchgeführt werden. Eine Abstimmung mit dem Elternratsvorsitzenden der Schule wird empfohlen. Diese Hinweise gelten sinngemäß auch für die Elternabende in Vorbereitung des Starts der Eingangsklassenstufen 5 an den weiterführenden Schulen.

Wie sind Schuleinführungen am 29. August 2020 geregelt?

Den Schulanfängern soll eine feierliche Schulaufnahme mit Zuckertütenübergabe im Beisein naher Verwandter ermöglicht werden. In Verantwortung der Schulleitung soll die Schulaufnahme am 29. August 2020 entsprechend den Anforderungen des Infektionsschutzes verkürzt und gestaffelt im zukünftigen Klassenverband stattfinden. Auf ein umfangreiches musisch-künstlerisches Programm soll grundsätzlich verzichtet werden. Ausnahmen können Einzelbeiträge sein.

Eine Teilnehmerobergrenze für die Schuleinführungsfeiern ist nicht vorgegeben. Ein ausreichender Abstand ist zu beachten.*

Welche Vorgaben gelten für Schulfeste, Sportfeste oder Tage der offenen Tür?

Hierbei handelt es sich um Veranstaltungen, die sich nicht zwingend aus der Sicherung und Aufrechterhaltung des Schulbetriebes ergeben. Der Infektionsschutz ist nur schwer umsetzbar. Daher sollte es bei einer Absage dieser Veranstaltungen bleiben.

Können Abitur- und Abschlussbälle stattfinden?

Diese Bälle gehören zur Schultradition, ihre Durchführung ist aber – im Unterschied zu Zeugnisausgaben – nicht über Schulordnungen oder Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus geregelt. In den meisten Fällen sind sie privatrechtlich organisiert und finden in Gaststätten, Hotels oder anderen Event-Lokalitäten statt. Inwieweit solche Veranstaltungen an diesen Stätten durchgeführt werden können, muss der Veranstalter auf der Grundlage der dann gültigen Corona-Schutz-Verordnung entscheiden. Seitens des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus wird empfohlen, im Schuljahr 2019/2020 von Veranstaltungen in schulischer Verantwortung abzusehen.

Können Schulabschluss-Veranstaltungen auch außerhalb des Schulgeländes mit mehr als 50 Personen stattfinden?*

Ja. Schulbezogene Feiern, wie zum Beispiel anlässlich des Schulanfangs oder -abschlusses, sind wie alle anderen Feierlichkeiten an außerschulischen Veranstaltungsorten gemäß der Corona-Schutz-Verordnung des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 3. und 24. Juni 2020 zulässig. Die Corona-Schutz-Verordnung gestattet es mehreren Angehörigen eines Hausstandes, sich außerhalb der eigenen Häuslichkeit ohne zwingende Einhaltung des Mindestabstands von anderthalb Metern mit bis zu zehn weiteren Personen an beliebigen öffentlichen Orten zusammenzufinden. Eine solche Familiengruppe kann dann mit anderen Familiengruppen unter Wahrung des Mindestabstandsgebots an einer gemeinsamen Veranstaltung – etwa in Gaststätten- oder Tagungsräumen, in Veranstaltungssälen oder -hallen – teilnehmen. Damit kann die Zahl der Personen auch deutlich über 50 Personen liegen.

* Aufgrund der zahlreichen Nachfragen zu schulischen Abschluss- und Einführungsveranstaltungen haben wir die FAQ konkretisiert: Aktualisiert am 24. Juni 2020.
* Aktualisiert am 3. Juli 2020

Lynn Winkler, Redakteurin für Social Media in der Pressestelle des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

19 Kommentare

  1. Franz Otto 4 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Winkler,
    in der derzeit gültigen Allgemeinverordnung finde ich nur für die Grundschulen die beschriebene Möglichkeit des Sportunterrichts. Wie sieht das für die weiterführenden Schulen aus? Für prüfungsrelevante Abläufe der Sportschulen ist es benannt worden. In unseren Umfeld gibt es einzelne Schulen, die den Sportunterricht durchführen. Auch für meine Tochter wünsche ich mir ja, dass es erlaubt wird. Wie steht das SMK dazu? Danke für Ihre Antwort. MfG F. Otto

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Lieber Franz Otto,

      vielen Dank für Ihre Nachricht. Grundsätzlich ist Sport auch an den weiterführenden Schulen möglich. Hier muss jede Schule selbst entscheiden, wie und ob es vor Ort umgesetzt werden kann. Wichtig ist, dass Abstands- und Hygieneregeln werden eingehalten.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  2. A.H. 4 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Winkler,
    Wie verhält es sich mit der Hortbetreuung in den Sommerferien? Können dann alle Grundschulkinder wieder gemeinsam in ihre eigenen Horteinrichtungen gehen und dort betreut werden? Ist dann eine strikte Trennung von Gruppen/Klassen immer noch notwendig?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Hallo A.H.,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Allerdings kann ich Ihnen hierzu noch nichts sagen. Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 29. Juni. Was danach gelten wird, werden wir sehen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  3. Bärbel Graupner 4 Jahren vor

    Guten Tag,

    ich habe eine Frage zu den Kopfnoten des Zeugnisses. Wird es die auch am Ende dieses Schuljahres geben?
    Danke für Ihre Antwort.

    Mit freundlichem Gruß
    Bärbel Graupner

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Liebe Bärbel Graupner,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ja, Kopfnoten wird es weiterhin geben.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  4. Heinrich 4 Jahren vor

    Hallo, mich interessiert, wie die Schuleintrittsfeier in der Praxis umgesetzt werden soll. Bei einer Klassenstärke von ca. 25 Schülern und unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen … Abstandsregelung … ist das Beisein näher Verwandter selbst in einem größeren Raum doch kaum möglich. Wie sind hier die Regelungen.? Wie viele Personen dürfen mitkommen? Theoretisch dürfte ja fast nur ein Elternteil anwesend sein. Das wäre ja furchtbar.

  5. Doreen 4 Jahren vor

    Hallo Frau Winkler,

    welche Regelungen gibt es für das Zuckertütenfest zum Abschluss in der Kita? Darf dieses Fest mit Eltern stattfinden?

    VG
    Doreen

  6. Frau Thiele 4 Jahren vor

    Wie sieht es denn in Kitas mit dem Zuckertütenfest aus? Die Vorschüler sind bereits jetzt in einer festen Gruppe zusammen. Dürfen sie wie geplant mit den Eltern feiern und in der Kita übernachten mit den festen Erzieherinnen dieser Gruppe?
    Mit freundlichen Grüßen

  7. Karla 4 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Winkler,
    wir haben für September eine Studienreise nach Rom gebucht. Das Reiseunternehmen hält die Stornokosten im Moment noch im verträglichen Maß. Allerdings haben Eltern und begleitende Lehrer erhebliche Bedenken hinsichtlich der Hygiene- und Abstandsregeln im Bus (Nachtfahrt), in der Unterkunft und im öffentlichen Leben incl. Gesundheitswesen in Italien. Bei Privatreisen kann jeder das Risiko selbst abschätzen, als Lehrer haben wir aber die Verantwortung für 35 Schüler. Das zuständige LaSuB zeigt Verständnis für unsere Bedenken, betont aber, dass ihm bei der Frage einer Stornierung und der Übernahme der Stornokosten die Hände gebunden seien, da es keine Regelung für Fahrten im neuen Schuljahr, und vor allem für Auslandsfahrten gäbe. Wann können wir mit einer verbindlichen Regelung rechnen?
    MfG Karla

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Liebe Karla,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Ja, die Regelung zu den Klassenfahrten reicht erst einmal nur bis zum Ende des Schuljahres. Sobald es hier neue Informationen gibt, kommunizieren wir dazu umgehend auf unseren Kanälen. Deshalb möchte ich Sie noch um ein wenig Geduld bitten.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  8. Steffen Mannack 4 Jahren vor

    Guten Tag Frau Winkler,
    wie sieht es mit Eintagesfahrten (für Abschlussklassen), Wanderungen in der näheren Umgebung, Exkursionen aus?
    Dürfen diese gegenwärtig stattfinden?
    Besten Gruß Steffen Mannack

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Lieber Steffen Mannack,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Für alles, was „außerhalb der Einrichtung betrifft“ (öffentlicher Raum), gelten die Regeln der Corona-Schutz-Verordnung.

      Ein schönes Wochenende
      Lynn Winkler

  9. Wiebke Kasper 4 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Winkler,

    bezugnehmend auf die Aussage:
    „Dürfen Zeugnisausgaben am Ende des Schuljahres stattfinden?

    Ja. Eine feierliche Zeugnisausgabe, wie sie vor allem in Abschlussklassen und der Klassenstufe 4 der Primarstufe am Ende des Schuljahrs üblich ist, kann unter Beachtung des Infektionsschutzes stattfinden.“
    Hier noch einmal die Frage: Darf die Zeugnisausgabe der Abiturienten außerhalb der Schule bei einem privaten Anbieter, z. B. im Theater, stattfinden?

    Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

    Wiebke Kasper

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Liebe Wiebke Kasper,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Unsere Regelungen gelten für die Schule. Wenn es außerhalb stattfindet, müssen die Bedingungen der Coronaschutzmaßnahmen beachtet werden.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  10. NK 4 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Winkler,
    was ist mit Klassenfahrten im September? Dürfen die auf Klassenstufe (3 Klassen) stattfinden? Wir haben bereits gebucht und müssten derzeit schon Stornogebühren von 30% bezahlen (zeitlich gestaffelt bis 80%). Es könnte auch sein, dass Eltern eine Teilnahme nicht mehr wünschen. Sollen wir diese Klassenfahrt ganz absagen und übernimmt das SMK die Stornogebühren? Wir haben auch einen Ausweichtermin für Frühjahr 2021 bei der Jugendherberge reserviert – wäre eine Umbuchung rechtlich möglich?
    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Hallo NK,

      vielen Dank für die Nachfrage. Leider kann ich Ihnen dazu noch keine abschließende Antwort geben. Die Regelung zu den Klassenfahrten reicht erst einmal bis zum Ende des Schuljahres. Darüber hinaus gibt es noch keine Entscheidung, außer, dass auch keine neuen Schulfahrten abzuschließen sind. Bitte besprechen Sie mit dem zuständigen Landesamt für Schule und Bildung, ob Sie etwa die Reise jetzt stornieren sollen oder noch etwas warten.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler