Sommerschule: Wie geht’s?
Sächsische Schulen können in den Sommerferien freiwillige Bildungsangebote für Schülerinnen und Schüler anbieten. Zur Umsetzung haben die Schulen vergangene Woche weitere Hinweise erhalten.
Mit welchen Kooperationspartnern können die Schulen zusammenarbeiten?
Kooperationspartner können zum Beispiel öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Vereine oder Institutionen der Region sein. Außerdem ist eine Zusammenarbeit mit externen Kooperationspartnern wie den Sächsischen Volkshochschulen, mit Museen, Gedenkstätten usw. möglich.
Aus dieser Zusammenarbeit sind festere Kooperationen für die Zukunft denkbar. Auch über die Sommerferien 2020 hinausgehend können so für Schülerinnen und Schüler Lernangebote angeboten werden.
Können Ganztagesangebote einbezogen werden?
Ja. Eine gezielte Einbeziehung von Ganztagsangeboten ist möglich.
Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der für das Schuljahr 2019/2020 zugewiesenen und noch verfügbaren GTA-Mittel. Der Bewilligungszeitraum, der ursprünglich am 31. Juli 2020 endet, ist bis zum 23. August 2020 verlängert worden.
Vorhandene Verträge mit außerschulischen Partnern können entsprechend angepasst werden.
Welche Angebote gibt es?
Welche konkreten Angebote realisiert werden, entscheidet jede Schule selbst. Angestrebt wird ein ergänzendes schulisches Bildungsangebot mit Förder- und Übungsmöglichkeiten und Bezug zu Fachunterrichtsinhalten des vergangenen Schuljahres. Darüber hinaus können fachübergreifende Themen, aber auch die Förderung von Lernstrategien und Strukturierung individueller Lernzeit aufgegriffen werden. Ein lehrplankonformer Unterricht ist damit nicht zwingend erforderlich, allerdings muss ein Lehrplanbezug vorhanden sein.
Wann findet die Sommerschule statt?
Die Bildungsangebote für Schülerinnen und Schüler sollen vorzugsweise in der ersten und in der fünften Woche der Sommerferien stattfinden.
5 Kommentare
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Ist ja klasse, wieder einmal fallen die Grundschulen aus dem Raster. Als ob die Grundschüler nicht in besonderer Weise unter den Schulschließungen und dem anschließenden Hickhack zu leiden hatten. Und warum erfährt man von diesem Ausschluss nur auf Nachfrage? Warum wird öffentlich von Schulen im Allgemeinen gesprochen, wenn es doch ganz klar eingeschränkt ist?
Noch ist Zeit zum Nachbessern … -
Sind die Grundschulen/1. Klassen, wie es anfangs hieß, immer noch vom Ferienschulangebot ausgenommen ?
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Autor
Hallo DO,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ja, das Angebot gilt „nur“ für die weiterführenden Schulen ab Klassenstufe 5.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
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Welche Hygieneregelungen gelten bei der Durchführung dieser Angebote (Abstandsregelungen, Gruppenzusammensetzung etc.)?
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Autor
Liebe Frau Otto,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Auch für die Sommerschule gelten die Vorgaben der aktuellen Allgemeinverfügung. Bitte beachten Sie, dass ab der 30. KW eine neue Allgemeinverfügung in Kraft treten wird, da die derzeitige am 17. Juli endet.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
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