Hauptinhalt

SMK-Blog

Sachsen stellt sich auf sinkende Schülerzahlen ein

Sachsen stellt sich auf sinkende Schülerzahlen ein

Das Kultusministerium hat die Lehrerbedarfsprognose für öffentliche Schulen in Sachsen bis 2040 vorgestellt.

Kultusminister Conrad Clemens: »Mit mehr Sachkunde und Sport sowie der Einführung der Klassenstunde stärken wir das Bildungsangebot im Freistaat. Bei sinkenden Schülerzahlen braucht es künftig auch weniger Lehrkräfte. Zugleich sorgen wir für einen Puffer, um Lehrkräfte zu entlasten, die Bildungsqualität zu erhöhen und auf neue Herausforderungen flexibel reagieren zu können. Zudem wollen wir im neuen Doppelhaushalt einen eigenen Stellenplan für pädagogische Fachkräfte im Unterricht und Assistenten verankern. Damit haben wir die notwendige Planungssicherheit, um kluge Entscheidungen für die Zukunft zu treffen.«

Die Lehrerbedarfsprognose wurde auf Basis der 4. Schüler- und Absolventenprognose des Statistischen Landesamtes und den Kenndaten des Schuljahres 2025/2026 für öffentliche Schulen erstellt. In den nächsten vier Jahren ist zunächst von einem gleichbleibenden Lehrkräftebedarf auszugehen. Ab dem Schuljahr 2031/2032 nimmt die Schülergesamtzahl und der sich daraus ableitende Lehrkräftebedarf deutlich ab.

Bis zum Schuljahr 2040/2041 wird ein Rückgang von etwa 80.000 Schülerinnen und Schüler gegenüber dem aktuellen Schuljahr prognostiziert. In Folge wird sich bis zum Ende des Prognosezeitraumes der Bedarf an Lehrkräften um 4.600 Stellen verringern.

Stärkung des Bildungsangebots durch gezielte Maßnahmen

In der Lehrerbedarfsprognose wurden eine Reihe von Maßnahmen berücksichtigt, die die Bildungsqualität im Freistaat Sachsen weiter stärken:

– ab Schuljahr 2026/2027: Erhöhung der Stundentafel in Klassenstufe 3 um eine Unterrichtsstunde Sachunterricht
– ab Schuljahr 2026/2027: Berücksichtigung der erhöhten Aufwände für Diagnostik der Teilleistungsschwäche Dyskalkulie 
– ab Schuljahr 2027/2028: Einführung einer dritten Sportstunde in Klassenstufe 4
– ab Schuljahr 2028/2029: eine Stunde individuelle Förderung bzw. Anfangsunterricht insbesondere im Bereich der Basiskompetenzen mit Fokus auf sprachliche Kompetenzen an Schulen mit Primarstufe
– ab Schuljahr 2028/2029: Einführung einer Klassenstunde ab Klassenstufe 1 aufwachsend bis Klassenstufe 4
– ab Schuljahr 2029/2030: Einführung einer Klassenstunde ab Klassenstufe 5 aufwachsend bis Klassenstufe 10

Zudem wurden ab dem Schuljahr 2029/2030 die schrittweise Reduzierung der Gegenrechnung des Arbeitsvermögens der Assistenten gegen den Bedarf des Ergänzungsbereichs (EB) über vier Jahre berücksichtigt. Ab dem Schuljahr 2032/2033 wird die vollständige Ausreichung des EB an alle Schularten vorgenommen. Außerdem wurde ab dem Schuljahr 2030/2031 berücksichtigt, dass das 2025 eingeführte Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung evaluiert und ggf. zurückgenommen wird.

Hintergrund

In der zugrundeliegenden Schülerzahlprognose hat die Gesamtschülerzahl an den öffentlichen Schulen im Schuljahr 2025/2026 mit rund 440.000 Schülern ihren Höchstwert erreicht, der noch drei weitere Schuljahre auf diesem Niveau bleibt. Danach setzt ein starker Rückgang der Schülerzahlen ein, der sich bis Ende des Prognosezeitraumes leicht verringert.

An den Grundschulen war der Höchstwert der Schülerzahlen bereits im Schuljahr 2023/2024 erreicht. Die Oberschulen und Gymnasien folgen mit dem Erreichen des Höchstwertes der Schülerzahl im Schuljahr 2029/2030. Bis 2040/2041 wird die Schülerzahl an den allgemeinbildenden Schulen bis zu 20 Prozent sinken. Besonders deutlich ist die Entwicklung an Grundschulen. Hier wird ein Rückgang um bis zu 25 Prozent erwartet.

An den berufsbildenden Schulen steigt die Schülerzahl bis Schuljahr 2033/2034 an und nimmt dann nur leicht ab. Für die Förderschulen wird nach einer weitgehenden Konstanz der Schülerzahlen bis zum Ende der Dekade mit einem leichten Rückgang bis zum Ende des Prognosezeitraumes gerechnet.


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Suche

Unser soziales Netzwerk

Rechtliche Hinweise

Alle auf diesem Blog veröffentlichten Beiträge des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Wir übernehmen jedoch für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Beitragsinhalte keine Gewähr.

Enthält ein Beitrag rechtliche Hinweise oder Empfehlungen, so sind diese unverbindlich und begründen keine Rechte. Enthält ein Beitrag einen Link zu einem anderen Internetangebot, wird keine Verantwortung für die Inhalte dieses Internetangebots übernommen.

Archiv

zurück zum Seitenanfang