Schulfahrten sind wieder möglich
Ab 31. August 2020 sind Schulfahrten wieder möglich. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu haben wir zusammengefasst.
+++ HINWEIS: Dieser Beitrag ist nicht mehr gültig. Aktuelle Informationen gibt es auf der Corona-Webseite. +++
Was gilt für Fahrten im Inland?
Ein- und mehrtägige Fahrten im Inland dürfen wieder gebucht werden und können unter Beachtung aller gesetzlichen Regelungen stattfinden.
Sind eintägige Schulfahrten in die Tschechische Republik oder nach Polen möglich?
Ja. Eintägige Schulfahrten ohne Übernachtung in die Tschechische Republik und nach Polen dürfen gebucht werden und können unter Beachtung aller gesetzlichen Regelungen stattfinden.**
Übernimmt der Freistaat Sachsen die Kosten für gebuchte Fahrten im Inland bzw. in die Tschechische Republik und nach Polen?
Nein. Bei einer Stornierung werden die Kosten nicht übernommen. Alle Details zur Stornierung, wie etwa die Kostenübernahme, müssen vor Vertragsabschluss zwischen Schulleitung und Eltern geklärt werden.
Wie sind die Vorgaben für mehrtägige Fahrten ins Ausland?
Schulfahrten ins Ausland, die im ersten Schulhalbjahr 2020/21 einschließlich der Winterferien 2021* geplant sind, sind weiterhin abzusagen bzw. dürfen nicht gebucht werden. Abgeschlossene Verträge sind unverzüglich zu stornieren. Die Stornierungskosten können rückwirkend erstattet werden.
Schulfahrten ins Ausland, die im zweiten Schulhalbjahr 2020/2021 stattfinden sollen, dürfen gebucht werden und können unter Beachtung aller gesetzlichen Regelungen stattfinden.
Für welchen Zeitraum gilt die neue Regelung?
Sie gilt vom 31. August 2020 bis einschließlich 23. Juli 2021. Sollte sich durch die Corona-Pandemie ein anderes Lagebild ergeben, können neue Regelungen die Folge sein.
Den zugehörigen Erlass gibt es im Schulportal.
* Aktualisiert am 20. Juli 2020
** Aktualisiert am 14. September 2020
14 Kommentare
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Guten Tag,
ich habe dasselbe Problem wie Elisa. Schullandheimfahrt wurde für das kommene Schuljahr für die erste Schulwoche 2020/21 noch lange vor Corona gebucht und musste laut Erlass auch nicht abgesagt werden, da der Zeitpunkt nicht im Schuljahr 2019/20 lag. Wer übernimmt die Stornierungskosten, falls diese wegen erneuter Pandemieregelung nicht stattfinden darf? Dazu habe ich keine Antwort gefunden?Mit freundlichen Grüßen
Carola-
Autor
Liebe Döhler, Carola,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Schulfahrten (wie Ihr Beispiel) sind dann wieder möglich. Deshalb werden die Stornierungskosten nicht übernommen. Vielleicht noch eine Ergänzung: Suchen Sie das Gespräch mit dem Anbieter und klären Sie, unter welchen Bedingungen eine Reise ggf. kurzfristig (aufgrund von Corona) storniert werden kann bzw. welche Möglichkeiten es in diesem Fall gibt. Darüber sollten dann auch die Eltern informiert werden.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
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Bedeutet „nachrichtlich“, dass die Vorgaben für das 1. Halbjahr auch für freie Schulen, egal ob Klasse 1 oder 12, rechtlich bindend sind oder nur eine Empfehlung?
Das ist nicht klar erkennbar.
Danke & LG-
Autor
Lieber verwirrterLehrer,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Das gilt auch für die freien Träger, ist aber nur eine Empfehlung*.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler* Aktualisiert am 2. September 2020
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Guten Tag,
ich habe bereits vor der Pandemie ein Landheimvertrag geschlossen für den September 2020 in Sachsen.
Wenn dieser kurzfristig storniert werden muss, wer trägt dann die Kosten? Bereits jetzt wären 100% Gebühren fällig. Diese können ja nicht von den Eltern übernommen werden.LG
Elisa-
Autor
Liebe Elisa,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Fahrten innerhalb von Sachsen sind im September wieder möglich.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
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Vielen Dank für die schnelle Antwort,
leider ist der Erlass nicht aktuell.
Viele Grüße
Daniela Günther-
Autor
Liebe Daniela Günther,
stimmt. Habe den Link am Ende des Beitrags hinzugefügt.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
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Sehr geehrte Frau Winkler,
ich finde in dem Erlass ( http://schule-sachsen.de/20_04_21_Erlass_Schulfahrten.pdf) nur den Bezugszeitraum Ende SJ 2019/2020. Können Sie bitte den konkreten Abschnitt aufzeigen, in dem die oben beschriebene Stornierung von mehrtägigen Schulfahrten ins Ausland für das erste Halbjahr 20/21 gefordert wird? Es geht um eine entsprechend rechtliche Absicherung gegenüber dem Reiseanbieter und den Eltern. Vielen Dank!Mit freundlichen Grüßen,
Martin Reimer-
Autor
Lieber Martin Reimer,
vielen Dank für Ihren Beitrag. Ich habe den Link gleich noch am Ende des Beitrags eingefügt.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
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Zu den Schulfahrten nach Polen eine Frage.
Eine bereits gebuchte, mehrtägige Studienfahrt eines Lk Geschichte sollte im September 2020 durchgeführt werden.
Besteht dazu eine Möglichkeit?-
Autor
Lieber Rainer Illgen,
vielen Dank für Ihre Frage. Hier wäre die Frage, wohin die Reise gehen soll?
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
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Endlich eine gute Nachricht für alle Häuser und ein Schritt in Richtung Normalität. Was sind die gesetzlichen Regelungen für Klassenfahrten und wo finde ich diese?
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Autor
Liebe Daniela Günther,
vielen Dank für Ihre Frage. Den entsprechenden Erlass finden Sie auf der Corona-Webseite unter „Klassenfahrten und Schüleraustauschmaßnahmen“: https://www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
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