In wenigen Wochen starten die Schülerinnen und Schüler der Ober- und Förderschulen in ihre Abschlussprüfungen. Für faire Bedingungen trotz Corona-Pandemie hat das Kultusministerium erneut entsprechende Maßnahmen beschlossen. Wir geben einen Überblick.
Schlagwort: Förderschule
Hinter den Schülerinnen und Schülern der Abschlussklassen an Oberschulen und Förderschulen liegen zwei herausfordernde Jahre, die maßgeblich von der Coronapandemie bestimmt waren. Damit den Prüflingen daraus keine Nachteile entstehen, hat das Kultusministerium ausgleichende Maßnahmen festgelegt.
10.000 sächsische Schülerinnen und Schüler an Grund- und Förderschulen, die den regulären Schwimmunterricht des Schuljahres 2019/2020 als Nichtschwimmer beendet haben, erhalten in den kommenden Tagen von ihrer Schule Schwimmkurs-Gutscheine.
Ab 15. Februar können die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen und der Primarstufe der Förderschulen ihre Schulen wieder im eingeschränkten Regelbetrieb besuchen. Die wichtigsten Fragen und Antworten haben wir zusammengefasst.
Um pandemiebedingte Nachteile für Schülerinnen und Schüler auszugleichen und gleichzeitig Erleichterung zu schaffen, hat das Kultusministerium ein umfangreiches Maßnahmenbündel geschnürt.
Eltern müssen täglich eine Gesundheitsbestätigung ausfüllen, wenn ihr Kind eine Grundschule oder Förderschule (Primarbereich) besucht. Die wichtigsten Fragen dazu gibt es im Blog.
Infolge eines aktuellen Beschlusses des Verwaltungsgerichtes Leipzig wird die Schulbesuchspflicht an Grundschulen und dem Primarbereich der Förderschulen bis 5. Juni eingeschränkt. Das heißt, die Schulpflicht besteht weiter. Neu ist aber, dass ab Montag hier die Eltern selbst entscheiden können, ob ihre Kinder in der Schule oder zu Hause lernen.
Ab der kommenden Woche dürfen Kinder die sächsischen Kitas und Grundschulen wieder regelmäßig besuchen. Im Interview hat Kultusminister Christian Piwarz mit dem Wissenschafts- und Bildungsjournalisten Jan-Martin Wiarda über das Recht der Kinder auf Teilhabe und Bildung gesprochen.
Ein eingeschränkter Regelbetrieb von Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung ist ab dem 18. Mai wieder möglich. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat das Kabinett heute beschlossen.
Am 18. Mai 2020 können die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 4 wieder ihre Schulen regelmäßig besuchen. Dazu gibt es viele Fragen. Die wichtigsten Antworten haben wir hier zusammengefasst.