Hauptinhalt

SMK-Blog

Kultusministerium schafft Erleichterungen für Schülerinnen und Schüler

Kultusministerium schafft Erleichterungen für Schülerinnen und Schüler

Um pandemiebedingte Nachteile für Schülerinnen und Schüler auszugleichen und gleichzeitig Erleichterung zu schaffen, hat das Kultusministerium ein umfangreiches Maßnahmenbündel geschnürt.

»Den Schülerinnen und Schülern sollen trotz schwieriger Umstände kurz- und langfristig keine Nachteile entstehen. Die Gesundheit der Schüler und ihre berufliche Entwicklung stehen an erster Stelle. Niemand soll fürchten, seinen Schulabschluss später nicht anerkannt zu bekommen. Wir lassen die Schüler nicht im Stich«, so Kultusminister Christian Piwarz.

Das Maßnahmenbündel umfasst neue Vorgaben für den Unterricht, die Prüfungen und Bewertung von Schülerleistungen. So bekommen die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen deutlich mehr Zeit für die Prüfungsvorbereitungen. Sie sollen in diesem Jahr vorrangig in den Prüfungsfächern unterrichtet werden (»Zeitschiene Unterrichtsbetrieb«). In anderen Fächern können dafür Abstriche gemacht werden. Auch in den Abschlussprüfungen steht den Prüflingen mehr Zeit zur Verfügung. Außerdem gibt es Wahlmöglichkeiten bei den Abiturprüfungsterminen. Die Option, die Bewertungsmaßstäbe für die Abiturprüfungen pandemiebedingt anzupassen, wird mit der Kultusministerkonferenz abgestimmt. Analog dazu wird die Anpassung des Bewertungsmaßstabs für die Prüfungen zum Erwerb des Haupt- und Realschulabschlusses ebenso geprüft. Darüber informierte Kultusminister Christian Piwarz die Schüler in Briefen. Auch die Schulen erhielten umfangreiche Informationen zum weiteren Verlauf des Schuljahres.

Wesentliche Maßnahmen im Überblick – eine Auswahl

Grund- und Förderschulen

Bei der Benotung sollten die Lehrkräfte ihre Ermessungsspielräume wohlwollend auslegen und im Zweifel zu Gunsten der Schülerinnen und Schüler anwenden. Die Kompetenztests in den Klassenstufe 3 entfallen.

Grundschülerinnen und Grundschüler erhalten die Halbjahresinformation am 10. Februar 2021. Förderschülerinnen und Förderschüler bekommen die Halbjahresinformation im Zeitraum vom 10. bis 15. Februar 2021 – in der Regel am 10. Februar 2021. Die Bildungsempfehlung in Klassenstufe 4 wird am 10. Februar 2021 erteilt.

Oberschulen, Abendoberschulen und Förderschulen (lernzielgleicher Unterricht)

Abwahl von Fächern

Realschülerinnen und Realschüler der Klassenstufe 10 können sich sehr frühzeitig bis spätestens zum 26. Februar für ein naturwissenschaftliches Prüfungsfach entscheiden. Die Teilnahme am Unterricht in den nicht gewählten naturwissenschaftlichen Fächern ist dann nicht mehr verbindlich. Auch können die Realschülerinnen und Realschüler bis zu zwei weitere Fächer abwählen, in denen keine mündliche Prüfung stattfinden soll. Der Unterricht auch in diesen Fächern ist dann nicht mehr verbindlich. Schülerinnen und Schüler, die den Hauptschul- oder qualifizierenden Hauptschulabschluss erwerben, können ebenso bis zu drei Fächer, in denen keine mündliche Prüfung stattfinden soll, abwählen.

Unterricht, weniger Themen in Prüfungen, Nachteilsausgleich in der Bewertung

Ab 3. Mai konzentriert sich der Unterricht ausschließlich auf die schriftlichen und die gewählten mündlichen Prüfungsfächer. Für die Abschlussprüfungen stehen zwei Prüfungstermine zur Verfügung. Der Ersttermin ist der reguläre Termin. Eine Nichtteilnahme am Ersttermin ist nur aus wichtigem Grund möglich.

In Vorbereitung auf die Abschlussprüfung 2021 wurden den Schulen bereits zu Schuljahresbeginn Themen benannt, die nicht Schwerpunkt der zentralen schriftlichen Prüfungen sein werden.

Außerdem wird für alle schriftlichen Prüfungen eine Arbeitszeitverlängerung von jeweils 15 Minuten gewährt.

Wiederholer

Schülerinnen und Schülern, die die Abschlussklasse dennoch freiwillig wiederholen wollen, soll dies gewährt werden. Die Wiederholung gilt in diesem Falle nicht als Wiederholung wegen Nichtversetzung und wird der Verweildauer an der Schule nicht angerechnet. Diese Regelung gilt im Übrigen auch für die Verweildauer in der Kursphase der gymnasialen Oberstufe.*

Allgemeinbildendes Gymnasium und berufliches Gymnasium

Weniger Themen in der Abiturprüfung

Den Schulen wurden bereits zu Schuljahresbeginn Themen benannt, die kein Schwerpunkt der zentralen schriftlichen Prüfungen sein werden.

Wahlmöglichkeit bei Prüfungsterminen

Die Teilnahme am Ersttermin ist freiwillig. Wer sich zum Ersttermin noch nicht in der Lage sieht, die Prüfung abzulegen, kann auf den Zweittermin ausweichen. Eine Teilnahme am Zweittermin ist dann jedoch Pflicht.

Korrekturen

Die Zweit- und auch Drittkorrekturen der Abiturprüfungen erfolgen an der jeweiligen Schule. Das soll eine faire Benotung sichern, wenn in Einzelfällen Prüfungsinhalte aufgrund des bisherigen Infektionsgeschehens an der Schule nicht ausreichend behandelt werden konnten.

Mehr Arbeitszeit für Prüflinge

Die Arbeitszeit wird in allen schriftlichen Abitur- und Ergänzungsprüfungen um eine pandemiebedingte Zusatzzeit von 30 Minuten erhöht.

Weitere Maßnahmen

Die Kompetenztests in den Klassenstufen 3 und 8 werden in diesem Schuljahr ausgesetzt. Die zentralen Vergleichsarbeiten am beruflichen Gymnasien in Klassenstufe 11 entfallen ebenso.

Die Besondere Leistungsfeststellung in Klassenstufe 10 der allgemeinbildenden Gymnasien wird in diesem Jahr nicht als zentrale Klassenarbeit stattfinden. Die zentralen Vergleichsarbeiten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch am Beruflichen Gymnasium und an der Fachoberschule in Klassenstufe 11 entfallen.

In den Leistungskursfächern kann von der vorgegebenen Zahl der Klausuren abgewichen werden. In den Grundkursfächern kann im 2. Schulhalbjahr die Note ausschließlich auf Grundlage sonstigen Leistungen ermittelt werden.

Ministerschreiben an die Abiturientinnen und Abiturienten

Ministerschreiben an die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen der Oberschulen und Förderschulen

Ministerschreiben an die Schülerinnen und Schüler der berufsbildenden Schulen

* Aktualisiert am 15. Januar 2021: Der Verweis auf die gymnasiale Oberstufe war in einer früheren Textversion nicht enthalten.


135 Kommentare zu “Kultusministerium schafft Erleichterungen für Schülerinnen und Schüler

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,
    mein Sohn ist im Gymnasium, 5. Klasse .Er bekommt regelmäßig über Lernsax Aufgaben zum Lernen zugeteilt. Einzig in Englisch wehrt sich die Lehrerin. Seit Beginn der Pandemie im Dezember 2020 hat sie noch keine einzige Aufgabe verteilt. Weder über Lernsax noch über eine andere Plattform, kein mündlicher und schriftlicher Kontakt. Die Schüler in der Klasse haben keine Möglichkeit sich in Englisch eine gute Note zu verdienen, was auch für die Halbjahresinformation wichtig wäre. Im Gegenteil, sie möchte sobald die Schule wieder beginnt eine Klassenarbeit schreiben. Ich finde das nicht richtig.
    Meine Frage dazu ist: Darf es unter so einer Voraussetzung überhaupt eine Benotung in der Halbjahresinformation in Englisch geben?

  2. Sehr geehrter Herr Reelfs und Frau Winkler, da meine Frage gelöscht wurden ist, probiere ich es nochmals. Wir hätten folgende Fragen: das Schreiben sagt es aus, dass die 12er jetzt nur noch Präsenzunterricht in ihren Prüfungsfächern haben und die Nichtprüfungsfächer zur Zeit nicht unterrichtet werden, auch nicht im Homeschooling? Werden diese fortgesetzt nach den Prüfungen? Oder erfolgen die Nichtprüfungsfächer parallel zum Präsenzunterricht im Homeschooling? Wenn ja, gebe ich zu Bedenken, dass dies keinerlei Entlastung für die Schüler ist. Der lange Schulweg (bei uns 1Std.) und die Freistunden zwischen den Präsenzunterricht machen das Homeschooling schwierig. Eine Antwort ist uns wirklich sehr wichtig, da die Lehrer selbst auch nicht wissen wie sie es deuten sollen. Mit freundlichen Grüßen

    1. Sehr geehrte „Janet“,
      die Schulen hatten vergangene Woche umfangreiche Informationen erhalten. Darin heißt es für die allgemeinbildenden und beruflichen Gymnasiuen u.a., dass im Zeitraum vom 7. Juni bis 9. Juli, die Schülerinnen ud Schüler im Kurshalbjahr 12/II bzw, 13/II vor allem in den Fächern teilnehmen, die für sie „Nichtprüfungsfacher“ sind.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

  3. Liebes SMK,
    leider kann ich mehrere Entscheidungen, die ab 18.01. in Kraft treten, nicht nachvollziehen.
    1. Sachsen ist eines der Bundesländer mit der höchsten Inzidenz. Der Ministerpräsident denkt bereits über die Verschärfung der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie nach, die Kanzlerin zieht ihren Gipfel mit den Ministerpräsidenten vor. Wir wissen, Kontakte müssen eingeschränkt werden, um das Virus in den Griff zu bekommen, aber wir öffnen die Schulen für die Abschlussklassen.
    2. Für die gymnasiale Oberstufe findet der Unterricht nur in den Prüfungsfächern statt. Für die übrigen Fächer dürfen nicht einmal Aufgaben erteilt werden. Warum?
    Viele der Abiturient*innen wollen studieren. Erwerben sie mit offiziellen Streichungen von Fächern über einen bestimmten Zeitraum überhaupt noch genügend Kenntnisse für ein Studium? Wir können doch heute noch gar nicht einschätzen, wie lange uns das Virus noch im Griff hat. Ist es da nicht besser, so viel Wissen, wie möglich, zu vermitteln?
    Die meisten Schüler*innen der Sek. II sind motiviert, erledigen ihre Aufgaben im Distanzunterricht, wollen ein Abitur ohne Abstriche. Nach meinem Dafürhalten werden die neuen Regelungen dem nicht gerecht.
    Herzliche Grüße
    Ingrid Hopke

  4. Sehr geehrtes SMK-Team,
    in den neuen Beschlüssen heißt es, dass auch Schüler der Abschlussklassen das Schuljahr wiederholen können. Wie wird das an der Realschule geregelt? Stellt man als Schüler der 10. Klasse möglichst zeitnah einen Antrag und wird nach Genehmigung in die 9. Klasse zurückversetzt oder nimmt der Schüler an den Prüfungen Teil und absolviert dann ab September noch einmal die 10. Klasse?
    Ich freue mich auf eine Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen
    P. Herrmann

  5. „Natürlich ist eine Einschätzung in der Phase der häuslichen Lernzeit schwierig. Allerdings gehen wir schon davon aus, dass die Lehrkräfte auch in der Phase der häuslichen Lernzeit mit ihren Schülerinnen und Schülern in Kontakt stehen und regelmäßige Rückmeldungen – möglichst ermutigend – geben.“

    Hallo Frau Winkler,
    das geht an der Realität ziemlich vorbei. Wir reden von Erstklässlern, von kleinen Kindern. Natürlich versuchen wir als Lehrkräfte den Kontakt zu halten und zu motivieren, so gut und wo immer es geht. Ob das funktioniert, ist aber erheblich vom Wollen und Können der Eltern abhängig. Es geht nur über den Umweg Eltern, die die Möglichkeiten der Kommunikation (mit-) schaffen und annehmen müssen. Eine Einschätzung zum Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten, zum Leistungsstand etc. aus der Ferne ist nicht möglich. Zumindest nicht, wenn diese Verbaleinschätzungen irgendeinen Zweck im pädagogischen Sinne erfüllen sollen.
    Eine Verschiebung der Halbjahresinformationen vor die Osterferien zumindest für die ersten Klassen wäre sehr sinnvoll gewesen – in der Hoffnung, dass die Schulen bis dahin wieder öffnen können…

  6. Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich verstehe die Intension, die Schüler in einer äußerst schwierigen Zeit zu entlasten. Fraglich sind in meinen Augen die gewählten Methoden. Die Schüler der Klassentufe 10 an der Oberschule haben dann nur noch drei gemeinsame Pflichtfächer (Mathematik, Deutsch, Englisch). Die restlichen Fächer sind wählbar, so dass ab dem 26.02.2021 jeder Schüler über einen anderen Stundenplan verfügt. Dieser wird sehr viele Freistunden enthalten. Wie soll in dieser Zeit die Aufsichtspflicht durch die Schule gewährleistet werden? Durch die Lehrer einer Schule ist das nicht mehr darstellbar.

  7. Hallo Frau Winkler,
    Ich habe gerade hier die Beiträge gelesen und möchte bei der folgenden Frage mit einsteigen:
    „Gibt es auch Erleichterungen für die Facharbeit in der 10. Klasse des allgemeinbildenden Gymnasiums?“
    Dabei handelt es sich nicht, wie von Ihnen vermutet, um die 3 BLF sondern um die komplexe Leistung, welche am Gymnasium in der 10. Klasse von den Schülern geschrieben und „verteidigt“ werden muss. Die komplexe Leistung soll im März 2021 abgegeben werden. Gibt es dazu Beschlüsse bezüglich einer Erleichterung?…dieses Schuljahr ist halt doch vieles anders und es kann im Allgemeinen vieles nicht so durchgeführt werden, wie in den anderen Jahren. Es ist ja auch für die Schüler*innen keine einfache Situation.

    Viele Grüße Britt

    1. Hallo Britt,
      vielen Dank für die Frage. Grundsätzlich besteht immer die Möglichkeit, die Fachlehrer zu fragen. Die Schulen haben vergangene Woche umfangreiche Informationen erhalten, so dass eigentlich die meisten Fragen vor Ort geklärt werden können. Auch zur Besonderen Leistungsfeststellung in Klassenstufe 10 erhielten die Schulen die nötigen Infos. An dieser Stelle nur so viel: Die BLF wird in diesem Jahr nicht als zentrale Klassenarbeit stattfinden. Näheres wissen die Fachlehrer.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

  8. Liebes SMK,
    durch einen angemessenen Wiedereinstieg in das Schuljahr mit Lernstandsanalysen, durch Quarantäne unserer 11er und der Lernzeit ab Dezember hatten die Schüler der 11 in ihrem ersten Semester keine reguläre Vorbereitung auf Klausuren. Nun sollen diese bis 5.03. in fast allen Fächern (Grund – wie Leistungskurs) nachgeholt werden, ohne echte Präsenzeit. Antwort unserer LaSuB „Isso, da das SMK dazu nichts geregelt hat.“ SCHWACH, DAS DAS 1.SEMESTER DER 11 (11/1) keine Anpassung erhält. Arme Schüler, die jetzt unter Hochdruck alle Leistungen für ein reguläres Zeugnis (nach SOGYA) für die 11/1 nachholen müssen. Warum gab es keine Aussagen zur 11/1 in allen Infos an die Schule???

    1. Lieber OSB Thomas,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Die Jahrgangsstufe 11 hatte vom 30. August 2020 bis 11. Dezember 2020 Präsenzunterricht. Dann folgten 14 Tage häusliche Lernzeit. Danach wurde das Kurshalbjahr bis zum 5. März um diese zwei Wochen verlängert. Eine Reduzierung von Klausuren würde zu neuen Ungerechtigkeiten führen, da die Mehrzahl der Klausuren bereits geschrieben ist oder in der verbleibenden Zeit geschrieben werden kann.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  9. Wo findeten sich die Fachschüler/innen der Fachschule für Technik wieder? Sie sind doppelt bestraft. Der Lockdown Anfang 2020 hat zu grossen Ausfällen geführt und jetzt sind die Abschlussklassen ab dem 18.01. auch nicht dabei.

    1. Hallo Ulli,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Mit Blick auf die aktuell sehr kritische Infektionslage haben wir beschlossen, die Berufsschulzentren erst zwei Wochen später für den Präsenzunterricht zu öffnen als die allgemeinbildenden Schulen. Im Sinne der Gleichbehandlung müssten alle Abschlussklassen aller BSZ für den Unterricht zugelassen werden. Dies würde also nicht nur die Fachschülerinnen und Fachschüler bzw. große städtische BSZ betreffen, sondern auch alle Auszubildenden sowie BSZ im ländlichen Raum. Aufgrund des großen Anteils der Schülerinnen und Schüler in Abschussklassen an der Grundgesamtheit der Schülerschaft in einem BSZ wäre die Einhaltung der Hygienekonzepte im Vergleich zu allgemeinbildenden Schulen nicht mehr gewährleistet. Zudem müssen Berufsschülerinnen und Berufsschüler häufig lange Anfahrtswege mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen bzw. benötigen gar eine auswärtige Unterkunft in einem Internat oder einer Pension etc. Dies ist derzeit aufgrund der aktuellen Einschränkungen nicht realisierbar. Zudem haben sich Schülerinnen und Schüler der beruflichen Aus- und Weiterbildung bereits ein umfangreicheres Instrumentarium für selbstorganisiertes Lernen verschafft als jüngere Schülerinnen und Schüler. Ihre Lehrerinnen und Lehrer versuchen, Sie im Prozess des digitalen Lernens bestmöglich zu unterstützen, um Sie optimal auf die Prüfungen vorzubereiten. Zudem werden die zuständigen Verantwortlichen die besonderen Bedingungen der Distanzbeschulung in Folge der Corona-Pandemie im Rahmen der Abschlussprüfungen berücksichtigen.

      Auch wenn aus Ihrer individuellen Situation heraus unsere Entscheidungen eventuell schwer nachvollziehbar sind, bitte ich Sie um Verständnis dafür, dass Verordnungen für und zum Schutz der Allgemeinheit getroffen werden müssen und keine individuellen Ausnahmeregelungen zulassen können. Zudem handelt es sich lediglich um eine zweiwöchige Verschiebung des Präsenzunterrichts im Gegensatz zu den allgemeinbildenden Schulen.

      Sprechen Sie gern mit der Schulleitung, um eine Lösung für eine bestmögliche Prüfungsvorbereitung zu finden.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  10. Hallo, ich schreibe in wenigen Wochen meine FHR und frage mich die ganze Zeit, warum bei uns nicht die Prüfungen verlegt werden. Es wird ja die ganze Zeit von Fairness gesprochen, aber diese Fairness kann ich leider nicht für meinen Abschluss sehen.
    LG

    1. Hallo Florentin Weinmann,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Sie sollen ein Abschlusszeugnis der Fachhochschulreife erhalten, das gleichwertig ist mit den Abschlüssen vorheriger und nachfolgender Jahrgänge. Die zentrale Abschlussprüfung an Fachoberschulen/Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen ebenso wie die zentralen Abiturprüfungen der studienqualifizierenden Bildungsgänge an Beruflichen Gymnasien und allgemeinbildenden Gymnasien sollen zu den festgelegten Terminen stattfinden. Gerade die Verlässlichkeit in der Terminplanung und die unterstützenden organisatorischen Maßnahmen wurden im Prüfungsdurchgang 2020 durch die Schulen als beizubehalten herausgehoben. Regulär liegt das Prüfungsverfahren an Fachoberschulen bereits am Ende des jeweiligen Schuljahres. Sie haben von allen angesprochenen Schülergruppen die längste Zeit, sich vorzubereiten. Wir setzen auf zurückgehendes Infektionsgeschehen nach dem Winter.

      Um pandemiebedingte Nachteile für Sie auszugleichen und gleichzeitig Erleichterung zu schaffen, hat das Sächsische Staatsministerium für Kultus ein umfangreiches Maßnahmenbündel auch für Schülerinnen und Schüler der Fachoberschulen bzw. Fachschulen, die über eine Zusatzprüfung die Fachhochschulreife erlangen, geschnürt:

      – Insbesondere in den Prüfungsfächern ist eine gute Vorbereitung möglich. Dazu dient z. B. auch die Konzentration auf die Prüfungsfächer in der Zeit vor den Winterferien.
      – Bei der Durchführung der Abschlussprüfung an Fachoberschulen/Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen wird die Arbeitszeit in allen schriftlichen Prüfungen und der praktischen Prüfung in der Fachrichtung Gestaltung um 30 Minuten erhöht.
      – Für die o. g. Prüfungen 2021 sind außerdem bereits im Vorfeld die Themen bekannt gegeben worden, die keinen Schwerpunkt der Prüfung bilden werden.
      – Darüber hinaus gilt abweichend von § 33 Absatz 2 Satz 2 der Schulordnung Fachoberschule vom 27. Februar 2017, dass wer aus einem wichtigen Grund, insbesondere aus Krankheitsgründen, den Nachtermin nicht wahrnehmen kann, einen Härtefalltatbestand und die Teilnahme an der Prüfung im Zeitraum vom 21. bis 24. September 2021 beantragen kann.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  11. Hallo, wir haben 2 Kinder. Eines davon Schulkind 2. Klasse das andere Kitakind. Wir arbeiten beide in systemrelevanten berufen und unsere Kinder sind den ganzen Tag in der Notbetreuung. Die Lehrer übernehmen die Notbetreuung in der Zeit von 7::00-11:15 Uhr. Also eigentlich genügend Zeit um dass enorme Pensum an Aufgaben bis Freitag zu schaffen. Nein,wir als Eltern sind gezwungen uns nach der Arbeit mit unserem Kind bis abends hinzusetzen und müssen unsere Tochter motivieren Aufgaben zu erledigen. Natürlich ist bei ihr die Luft raus. Warum müssen wir den Job der Lehrer übernehmen? Welches Recht haben sie auf ihr Gehalt wenn sie nicht Mal fähig sind ihr selbst festgelegtes Pensum an Aufgaben mit Kindern in der Notbetreuung zu erledigen und wir Eltern nach unserer Arbeit ihren Job zu erledigen haben.

    1. Liebe 1evelyn2,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Lehrerinnen und Lehrer sollten die Aufgaben in der Notbetreuung begleiten, es kann aber durchaus sein, dass noch etwas zu Hause erledigt werden muss (wie in normalen Zeiten „Hausaufgaben“). Wenn Sie Gesprächsbedarf sehen oder eine Änderung wünschen, bitte gern direkt an die Lehrerin bzw. den Lehrer/die Schule wenden.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  12. Sehr geehrte Team,
    Ich frage mich als Mutter einer 2 Klässlerin wann der Stoff jemals aufgeholt werden soll? Es fehlt Stoff aus der 1 Klasse der in kürzester Zeit in der zweiten “ nachgolt“ wurde um dann den Stoff der 2 so schnell wie möglich abzuhandeln weil ja der nächste Lockdown kommt. Ich bin kein Pädergoge um den Soff so zu vermitteln wie ein Lehrer und habe noch ein Kleinkind nebenbei zu beschäftigen. Mir fehlt hier eine richtige Perspektive für die kommende Zeit . Nicht sitzenbleiben und bessere Benotung ist doch da ein Lacher. Es kann doch dann nicht einfach im Lehrplan weiter gehen.
    Viele Grüße H. Schramm

  13. Sehr geehrte Damen und Herren, gibt es Regelungen für die Schulfremdenprüfung für den Realschulabschluss? Bisher waren das 4 schriftliche und 5 (!) mündliche Prüfungen.?
    Vielen Dank

    1. Liebe Andrea Bönsch,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Die Regelungen zur Schulfremdenprüfung für den Realschulabschluss bleiben (bisher) bestehen. Ziel ist, anerkannte und gleichwertige Abschlüsse zu vergeben. In mündlichen Prüfungen können die Hygieneregeln grundsätzlich gut eingehalten werden. Sofern das bei fachpraktischen Anteilen nicht gewährleistet sein sollte, können diese Teile einer mündlichen Prüfung entfallen. Darüber wird der Prüfungsausschuss rechtzeitig informieren.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  14. Sehr geehrte Frau Winkler,
    gibt es neue Festlegungen für die BLFs in der 10. Klasse am Gymnasium?
    Herzliche Grüße
    Marlis Tynior

    1. Hallo Tynior,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Im Beitrag unter „Weitere Maßnahmen“ können Sie nachlesen: „Die Besondere Leistungsfeststellung in Klassenstufe 10 der allgemeinbildenden Gymnasien wird in diesem Jahr nicht als zentrale Klassenarbeit stattfinden.“ Außerdem gern meinen Kommentar an Ulrike Hentzschel beachten: http://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/01/15/kultusministerium-schafft-erleichterungen-fuer-schuelerinnen-und-schueler/#comment-11357.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  15. Sehr geehrter Herr Piwarz, wie sieht es mit den Schülern aus, die das BSZ besuchen, ein Berufsgrundbildungsjahr absolvieren und im Sommer auch die theoretische und praktische Prüfung ablegen müssen? Komisch, dass diese Schüler nie erwähnt werden, quasi durchrutschen und keine Nennung finden. Diese Ungleichbehandlung gegenüber der Elite, Abiturienten, finde ich eine Katastrophe. Schließlich werden nicht nur Studierende gebraucht sondern auch Habdwerker, da ist der Fachkräftemangel wahrscheinlich noch nicht groß genug. Wann dürfen die Schüler das BSZ wieder besuchen und ihre Prüfungsvorbereitung absolvieren? Planlos gleich ziellos. MfG

    1. Hallo Hentsch-Heblack,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Leider kann ich nicht erkennen, weshalb aus Ihrer Sicht die Schülerinnen und Schüler der BSZ „durchrutschen“. Wie schon in einem anderen Kommentar geschildert, können wir in unserem Blog nicht allumfassend alle Informationen darstellen, die unser Haus verlassen. Nichtsdestotrotz finden Sie aber im Beitrag zum Beispiel den Brief von unserem Kultusminister Christian Piwarz an die Schülerinnen und Schüler der berufsbildenden Schulen: https://www.bildung.sachsen.de/blog/wp-content/uploads/2021/01/Schreiben-an-die-Sch%c3%bclerinnen-und-Sch%c3%bcler-der-berufsbildenden-Schulen.pdf. Die detaillierten Informationen gehen, wie üblich, direkt an die Schulen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  16. Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich habe eine Frage zum Präsenzunterricht für Abschlussklassen, in diesem Fall Klasse 10: Worauf bezieht sich der „Präsenzunterricht in geteilten Klassen“ in den nächsten beiden Wochen? Heißt das, ein Teil der Klasse ist in Präsenz in der Schule, während der andere Teil zu Hause arbeitet? Das würde bedeuten, dass die SuS bis zu den Ferien nur an 5 Tagen die Schule besuchen werden. Oder ist gemeint, die Abschlussklassen besuchen die Schule alle im Präsenzunterricht, aber in verschiedenen Räumen? Vielen Dank für eine Antwort.

    1. Liebe Lehrerin und Mutter,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Die genannten Abschlussklassen starten heute wieder in den Präsenzunterricht. Aus Infektionsschutzgründen wird der Unterricht in geteilten Klassen stattfinden, wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden können. Es geht also nicht um Wechselunterricht.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  17. Sehr geehrte Frau Winkler,

    ich las heute im Internet, dass Herr Kretschmer gesagt hat, dass als weitere härtere Maßnahmen die Schulen zugeschlossen werden sollen. Könnte es deshalb sein, dass die Abschlussklassen nun doch nicht am Montag wieder in die Schule müssen.? Oder kann es sein, dass sie am Montag und Dienstag gehen und am Mittwoch nicht, weil die Ministerpräsidentenkonferenz weitere Maßnahmen beschließt? Oder müssen sich die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer der Gefahr der Neuinfektion auf jeden Fall aussetzen? Denn niemand kann garantieren, dass am Montag nur gesunde Personen das Schulgebäude betreten. Denn nicht alle unterziehen sich einem freiwilligen Test.

    Mit herzlichen Grüßen
    Anonymus

    1. Hallo Anonymus,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Dazu möchte ich Ihnen gern das Interview von unserem Kultusminister Christian Piwarz empfehlen: https://www.mdr.de/video/mdr-videos/a/video-483240.html. Die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen starten heute wie geplant wieder in den Präsenzunterricht, dafür haben wir umfangreiche Vorbereitungen getroffen. Denn gerade für die Abschlussklassen ist die Prüfungsvorbereitung enorm wichtig. Das, was Ministerpräsident Michael Kretschmer angesprochen hat, ist das Thema „Wie geht es am Anfang Februar weiter?“ Was die weitere Schulöffnung anbelangt, müssen wir schauen, wie sich die Infektionslage entwickelt.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  18. Was ist mit LehrerInnen, die langfristig für die Winterferien einen Urlaub gebucht haben und deren PartnerIn diesen nicht verschieben kann. Im letzten Blog war dazu nur zu lesen, dass diese Entscheidung aussteht und man sich gedulden soll. Nun ist dazu immer noch keine Entscheidung getroffen. Oder?

  19. Hallo, ich finde keinen Hinweis für die Zwischenprüfungen an Berufsschulen, welche ausschlaggebend für den Gesamtabschluss sind.Unser Kind hat im März Zwischenprüfung. In der Schule ist viel ausgefallen durch Corona. Homescolling läuft nicht in allen Fächern gut. Jetzt sind im Februar/ März noch 2 Wochen. Wie sollen die Schüler ordentlich vorbereitet werden? Es wurde noch nicht für die Prüfungen geübt. Aufgaben aus dem Block Dezember noch nicht ausgewertet. Die Ausbildungsbetriebe kämpfen selbst ums überleben und können auch nicht viel Hilfe geben.
    Mit freundlichen Grüßen
    Daniela B.

    1. Liebe Daniela B.,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Nicht zu allen Details gibt es in unserem Blog Informationen. Aber keine Sorge: Die Schulen haben umfassende Informationen von uns erhalten. Wenn also Fragen unbeantwortet geblieben sind, gern direkt mit der Schule austauschen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  20. Sehr geehrte Frau Winkler,
    ich freue mich über die Überlegungen zu diesem Thema und glaube, das die Entscheidungen dazu angemessen sind. Sie werden viele Schüler erleichtern.
    Meine Sorge gilt allerdings der fehlenden Maskenpflicht im Unterricht. Wenn der Mindestabstand von 1,50 m eingehalten werden kann, dürfen die Schüler die Maske am Platz absetzen. In unserer Schule wurde das auch so entschieden. Es sind dann mindestens 14 Schüler in einem Klassenraum, die ohne Maske unterrichtet werden – plus ein Lehrer, der ohne Maske unterrichtet.
    In diesen Zeiten, der immer weiter steigenden Infektionszahlen und der Ausbreitung von mutierten hochansteckenden Virusvarianten, finde ich diese Regelung nicht angemessen.
    Dies ist ein Risiko, das nicht eingegangen werden muss. Das dauerhafte Tragen der Masken während der Schulzeit schützt vor Infektionen, rettet Leben und gewährleistet den Ablauf in der Schule und entlastet Gesundheitsämter usw..
    Am Arbeitsplatz und in sämtlichen Bereichen des Lebens werden die Schutzmaßnahmen – zu recht – extrem angezogen. Fast jeder trägt die Maske am Arbeitsplatz dauerhaft.
    Unsere Familie hält sich seit Monaten streng an alle Hygienemaßnahmen und wir leben komplett isoliert. Der Kontakt in der Schule ohne Maske widerspricht dem!
    Es wurde versprochen Risikogruppen zu schützen. Dazu gehören auch Schüler und deren Eltern.
    Schreiben Sie mir bitte, ob es eine Entscheidung dazu geben kann, dass die Masken im Unterricht nicht abgenommen werden dürfen. Es wäre eine kleine Entscheidung mit großen sehr guten Auswirkungen!
    Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen…

  21. Wäre es nicht zu überlegen, ob das gesamte Schuljahr auf Eis gelegt wird? Das, was vermittelt wird über die Lernplatform hat nichts mit Schule zu tun. Da ja, laut Aussage der Regierung, im Sommer „alles überstanden“ ist, wäre somit dieser Generation Kinder und Jugend am Meisten geholfen.

  22. Sehr geehrte Damen und Herren,
    in dem von Ihnen veröffentlichen Schreiben zur Schuljahresplanung sowie Prüfungsdurchführung steht sinngemäß, dass der Unterricht der Klassenstufe 11 an Gymnasien nur in den drei feststehenden Prüfungsfächern und nur für Prüfungsteilnehmer in Präsenz stattfinden soll. Die Schüler müssen aber fünf Prüfungsfächer wählen. Auf zwei davon würden sie in Klassenstufe 11 dann nicht hinreichend vorbereitet. Generell fehlen mir in dem Schreiben klare Aussagen zum Unterricht in Klasse 11. Es geht nicht daraus hervor, wie der Unterricht für diese Klassenstufe ab dem 8. Februar jenseits der Prüfungsfächer gestaltet werden soll. Kann man insofern davon ausgehen, dass die Planung hierfür der Schulleitung obliegt?

    1. Liebe Nora B.,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Grundsätzlich geht es bei der Jahrgangsstufe 11, die ihren Abschluss erst im nächsten Jahr ablegen wird, zunächst um Unterricht in den feststehenden Prüfungsfächern und gleichzeitig die Minimierung der Anzahl der Kontakte. Damit wird die gültige Allgemeinverfügung berücksichtigt. Wie und ob die Möglichkeiten nach dem 8. Februar erweitert werden können, hängt vor allem von der Entwicklung der Pandemie ab. Grundsätzlich werden aber Maßnahmen getroffen, die auch diesem Jahrgang einen fairen und anerkannten Abschluss ermöglichen. Langfristige Entscheidungen sind aber in der aktuellen Situation nicht möglich.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  23. Hallo,
    wie sieht das mit der Möglichkeit der Wiederholung des Schuljahres in den Grundschulen aus. Meine Tochter ist z. Zt. in der 4. Klasse und würde nächstes Schuljahr an die Oberschule wechseln. Wir haben jetzt Bedenken, dass sie dort starke Probleme bekommen wird, weil sie mittlerweile soviel Schulstoff nicht richtig vermittelt bekommen hat, dass wir überlegen, sie die 4. Klasse wiederholen zu lassen. Ist dies problemlos möglich?

  24. Guten Tag,
    Ich befinde mich derzeit noch in einer Ausbildung.
    Meine Frage ist, ob und welche Erleichterungen es für die Abschlussprüfung en für Azubis geben wird?

    Vielen Dank im Voraus für die Antwort

    Mit freundlichen Grüßen,
    Sarah-Leonora Gohle

  25. Sehr geehrtes SMK-Blog-Team,

    aus Sicht der Schülerschaft ist es kaum schaffbar, in den 5 Wochen nach dem Abitur in allen anderen Grundkursfächern die sonstigen Leistungen zu produzieren. Nachdem man sich mehrere Monate ausschließlich auf die Abiturprüfungsfächer konzentriert hat, ist es schlichtweg unmöglich, sich von dem einem auf den anderen Tag in den Schulstoff von vor Januar zu denken und dann gleich wieder bei der Sache zu sein. Des Weiteren geht es hier um psychische Aspekte. Seien wir doch ehrlich: nachdem das Abitur absolviert, die Lehrerschaft mehrere Tage oder Wochen damit verbracht hat, die schriftlichen und mündlichen Prüfungen abzunehmen, hat wirklich nur ein sehr geringer Anteil der Lehrer- und Schülerschaft überhaupt noch die notwendige Motivation, Konzentration und das passende Durchhaltevermögen, um die letzten 5 Wochen durchzuziehen. Des Weiteren erhalten die Abiturient*innen ihr Abschlusszeugnis erst Ende Juli. Wie soll die Problematik mit Einschreibefristen von Unis und Hochschulen behandelt werden? Darüber könnte bzw. sollte man sich jetzt schon Gedanken machen und ein bisschen um die Ecke denken…nicht erst wieder zwei Tage vorher sagen, man hätte das nicht absehen können. Das Corona im Sommer nicht weg ist, ist jedem (mit einem gesunden Menschenverstand) klar!
    Mit freundlichen Grüßen
    ausgewählte Abiturient*innen

    1. Liebe Abiturient*innen,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Dazu gern ein paar Worte: Im Zeitraum nach den Prüfungen werden ausschließlich die Nichtprüfungsfächer unterrichtet. Die Lehrerinnen und Lehrer wählen dazu ausgewählte Lehrplaninhalte aus dem Kurshalbjahr 12/II aus. Zur Benotung selbst werden wir noch ergänzende Hinweise geben.

      In die Gesamtqualifikation zum Abitur fließen bis zu 300 Punkte aus den Prüfungen und 600 Punkte aus den Kurshalbjahren ein. Deshalb sind diese Leistungen für die allgemeine Hochschulreife ebenso wichtig wie Prüfungen.

      Zum Thema Einschreibefristen: Der Anmeldezeitraum für die Hochschulen wurde bereits bis zum 31. Juli 2021 verlängert.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  26. Sehr geehrtes SMK, liebe Mitkolleg*innen.
    Diese neuen Regeln verändern einen Grundsatz, der jetzt lautet: „Nicht für das Leben, für die Prüfungen lernen (und lehren) wir.“
    Wir alle haben im vorigen SJ Defizite in der Vermittlung aus bekanntem Grunde gehabt. Im jetzigen SJ versuchten wir aufzuarbeiten, das Virus bremste uns aus. Anstatt dass man gegen schriftliche Zentralprüfungen entscheidet und eventuell auf dezentrale mdl. Prüfungen orientiert, verringert man die Wissensaneignung auf Prüfungsfächer! Das kann doch wahrlich nicht das Ziel von Schule sein. Im 36. Jahr als Lehrerin ist das für mich, und ich denke für viele KuK zu sprechen, nicht nachvollziehbar. Bitte erklären Sie den Sinn dieser Entscheidung und überdenken Sie diesen Ansatz!

  27. Guten Abend, ich verstehe, dass nicht jeder Wortlaut abgedruckt werden kann, aber wie sieht es mit Sek12/1 aus, wenn es in manchen Fächern nur eine oder zwei Noten gab? Das wird völlig außer acht gelassen. Darauf kann man doch kein Zeugnis ausstellen . Das ist rechtlich unzulässig.

    1. Liebe Brigitte,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Da das Kurshalbjahr 12/I regulär am 22. Dezember 2020 geendet hätte und der Jahrgang seit 30. August 2020 Unterricht hatte, dürften maximal einzelne Noten fehlen, die in der Woche vom 14. Dezember an geplant waren. In den meisten Fällen dürfte deshalb eine Notenbildung für das Kurshalbjahr kein Problem sein. Ggf. kann die Schule Einzelfallentscheidungen treffen, wenn wirklich noch einzelne Noten unbedingt nachgeholt werden müssten.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  28. Sehr geehrter Herr Reelfs sehr geehrte Frau Winkler, wir hatten soeben ein Gespräch mit dem Tutor. Die Schule versteht die Regelungen wie folgt:
    – die Prüfungfächer erfolgen im Präsenzunterricht
    – die Nichtprüfungsfächer erfolgen weiterhin parallel als Homeschooling.
    Ist dies die korrekte Auslegung des Schreibens?
    Ich habe es so verstanden, dass die Nichtprüfungsfächer jetzt nicht mehr unterrichtet werden, sondern erst wieder nach den Prüfungen. Über eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
    Beste Grüße Netti

    1. Liebe Netti,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Ihre Darstellung ist korrekt. Die Schulen sollen jetzt im Präsenzunterricht die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich in den Prüfungsfächern unterrichten. „Erst nach den Prüfungen soll dann das Kurshalbjahr 12/II bzw. 13/II in den weiteren Fächern abgeschlossen werden … Im Zeitraum vom 7. Juni bis zum 9. Juli 2021 nehmen die Schülerinnen und Schüler am Unterricht im Kurshalbjahr 12/II bzw. 13/II vor allem in den Fächern teil, die für sie ‚Nichtprüfungsfächer‘ sind.“ Abweichungen davon sind möglich, diese liegen in der pädagogischen Eigenverantwortung der Schulen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  29. »Das ist das Letzte, was wir schließen, und das Erste, was wir öffnen«, erklärte Kanzleramtschef Helge Braun. »Bildung hat Priorität, und dabei bleibt es auch.«
    Dass der Unterricht der Abschlussjahrgänge nach den Prüfungen noch weiter geht, ist ein Schlag ins Gesicht der Schüler, die sind durch die Situation schon gestraft genug.

  30. Werden die aktuellen Anpassungen der prüfungsrelevanten Lehrplaninhalte der schriftlichen Abiturprüfungen an einer für SuS zugänglichen Stelle veröffentlicht?

    1. Hallo Fanny,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Die Inhalte, die nicht Prüfungsschwerpunkt sein werden, wurden bereits veröffentlicht. Gegenwärtig geht es eher um ein moderates Aussondieren von Anspruchsniveaus. Eine zusätzliche Veröffentlichung ist nicht geplant.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  31. Hallo, eine Frage meine Tochter 3. Klasse wurde im März 2020 ein Sonderpädagogik Gutachten an die backe geklebt, seit dem ist nichts mehr passiert. Ist das überhaupt relevant da sie ja nur wenig in der Schule war und immernoch keine begutachten stattgefunden hat kann ich mich nun dagegen entscheiden.

    1. Liebe Julia Thom,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Bitte wenden Sie sich an den zuständigen Mobilen Sonderpädagogischen Dienst der Förderschule. Diesen können sie über die Stammschule erfragen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  32. Liebes Kultusministerium,
    Danke, dass Sie sich Gedanken zu den Belastungen der Schüler machen und Abhilfe schaffen.
    Eine echte Erleichterung wäre es, wenn die Schulbesuchtspflicht ausgesetzt wird.
    Wir haben nun mal eine Pandemie und dieses Hin und Her führt zu maximaler Verunsicherung bei allen Beteiligten. Die Schulen sind nicht sicher und solange die AHA+L-Regeln nicht gelebt werden, sollte niemand -auch kein Grundschüler- dazu gezwungen werden, sich und seine Familie diesen Risiken auszusetzen. Das ist für einige Beteiligte genauso psychisch belastend. Stand im Grundgesetz nicht etwas von einem Recht auf körperliche Unversehrtheit? Mit freundlichen Grüßen an Herrn Kretschmer, der zuletzt sagte, es würden ihn ausschließlich Lockerungswünsche erreichen. Wir wünschen uns, dass unsere Kinder im Distanzunterricht bleiben. Bei diesen Zahlen und solange RKI-Empfehlungen missachtet werden um so mehr. Wir verzichten im Moment zum Wohle der Allgemeinheit auf so vieles, da sollten wir doch auch uns selbst schützen dürfen, nicht nur wenn Vorerkrankte in der Familie sind.

    1. Liebe Jani,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Es steht außer Frage, dass die Infektionszahlen weiter stark sinken müssen und hier liegt noch ein ganzes Stück Arbeit vor uns. Bitte bedenken Sie: Auch in den Schulen gelten umfassende Hygienemaßnahmen. Eindeutig kranke Personen dürfen die Schulen nicht betreten. Die Corona-Schnelltests sind heute für die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen sowie für die Lehrkräfte und das pädagogische Personal der betroffenen Schulen gestartet. Die Testmöglichkeit soll auch allen weiteren Schülerinnen und Schülern ab Klassenstufe 7 ermöglicht werden – wenn es die Infektionslage erlaubt, ab dem 8. Februar 2021. Unsere Lehrerinnen und Lehrer können sich weiterhin wöchentlich testen lassen. Ich möchte es auch an dieser Stelle noch einmal unterstreichen: Wir versuchen, die an Schule Beteiligten bestmöglich zu unterstützen und zu schützen – doch das kann nur gemeinsam gelingen. Einen 100-igen Schutz gibt es nicht. Aber wir alle können unseren Beitrag leisten. Jede und jeder Einzelne trägt Verantwortung für sich selbst sowie für ihre bzw. seine Mitmenschen. Selbstverständlich liegt es auch an jedem selbst, MNB zu tragen und Abstandsregeln einzuhalten, und damit andere und sich selbst zu schützen.

      Wir befinden uns im Freistaat Sachsen aktuell in einer sehr schwierigen Situation, die leider auch sehr komplizierte und schwerwiegende Entscheidungen bedingt. Das hauptsächliche Ziel ist es, wieder in den geregelten Unterricht zurückzufinden, wofür ein mehrstufiger Ablauf vorgesehen ist. Angesichts der Coronalage bleiben Schulen, Schulinternate und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung weiter geschlossen. Einzig die Schülerinnen und Schüler der genannten Abschlussklassen sind heute wieder in den Präsenzunterricht gestartet. Denn gerade für die Abschlussklassen ist die Prüfungsvorbereitung enorm wichtig. Die Prüfungen und der Abschluss der Schullaufbahn ist immens wichtig für die Schülerinnen und Schüler, damit sie dann ins Berufsleben oder das Studium durchstarten können. Wir möchten ihnen einen guten Abschluss ermöglichen und kein Corona-Not-Abitur, wofür sie dann immer gebrandmarkt wären. Deshalb sind die Prüfungsvorbereitungen jetzt, wie gesagt, enorm wichtig und der beste digitale Unterricht kann den direkten Kontakt zwischen dem Lehrer und dem Schüler nicht ersetzen.

      Es gibt keine Entscheidung, die jeden zufriedenstellt. Wir können nur weiter um Vertrauen in unsere Entscheidungen bitten, die wir nicht leichtfertig treffen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  33. Ich habe eine Frage bezüglich des ausgefallenen Lernstoffes. Meine eigenen Kinder, aber auch meine Schüler haben bspw. im Fach Englisch ein großes Defizit, das sich nicht mehr aufholen lässt. Wie wird mit diesem Umstand umgegangen? Wichtige Grundlagen fehlen. Ich frage mich, ob die Lerpläne abgespeckt bzw. entsprechend angepasst werden? Unsere Kinder machen sich große Sorgen, ob auf sie Rücksicht genommen wird.

    Mit freundlichen Grüßen, S. Mocker

  34. Schüler der Klassenstufe 4 haben keine Chance mehr ihre Noten zu verbessern,wenn es um die Bildungsempfehlung geht. Wäre es nicht sinnvoller die Jahreszeugnisse der Klasse 3 und die allgemeine Arbeitsweise, Leistungsbereitschaft,Konzentration etc als Ausschlag für die Empfehlung zu nehmen?

  35. Hallo, kann man mir bitte versprechen, dass unser Abitur dieses Jahr immernoch den gleichen Wert hat.
    Ich habe einfach Angst, dass durch die „Erleichterungen“ die harte Arbeit des letzten 1,5 Jahre nichts mehr wert ist.
    Bitte erleichtert nicht zu viel. Das kann dann langfristige Folgen haben.

  36. Sehr geehrte Damen und Herren des SMK,
    Diet aktuelle Abiturientenjahrgang ist ja eigentlich schon genug gestraft. Dass Sie ihnen jetzt noch zusätzlich Unterricht nach Ende der Prüfungen in Aussicht stellen, ist dann allerdings noch der Gipfel. Alle sitzen jeden Tag vor ihren Computern und erfüllen ihre Aufgaben.
    Da paßt dann auch ganz gut, dass Herr Piwarz die Prüfungserleichterungen für die Ausfälle jetzt schon im Sommer festgelegt hat.
    Da muss ich ja fast froh sein, dass ich noch Ostzonen-Abi hatte

  37. Hallo. Wie ist es mit den Kids, aktuell 9. Klasse Oberschule, die sich hätten jetzt zum Halbjahr entscheiden müssen welche Fächer sie in der 10. Klasse abwählen? Mit dem Zeugnis, was jetzt zum Halbjahr ausgegeben wird, kann man sich nicht entscheiden da dies nicht realistisch ist. Auch das Endjahreszeugnis wird nicht realistisch sein. Und noch eine Frage, wird es für die Kids mit Abschluss 2022 auch Erleichterungen geben? Den Kids fehlt zum Schluss 1/2 Schuljahr bzw sogar noch mehr an Unterricht. Diese Fragen sind jetzt auch wichtig und müssten dringend beantwortet werden. Bisher hat dies noch NIEMAND getan. Ich habe schon mehrfach die Sächsische CDU dazu angeschrieben. Die Kids und auch die Eltern müssen sich auch darauf einstellen können. Vielen Dank

    1. Liebe S. Herold,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Da der Unterricht von Beginn des Schuljahres bis Mitte Dezember in Präsenz stattfinden konnte und auch Leistungen, die in häuslicher Lernzeit erbracht wurden und werden bewertet werden können, wird an dieser Entscheidung festgehalten. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, sich von den entsprechenden Fachlehrerinnen und Fachlehrern noch einmal beraten zu lassen. Ganz sicher wird sich diese Pandemie auch auf die Abschlussklassen 2022 auswirken. Welche Maßnahmen dann ergriffen werden müssen, hängt stark vom weiteren Pandemieverlauf und damit auch dem Verlauf des Schuljahres ab und kann deshalb zu diesem Zeitpunkt noch nicht entschieden werden.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  38. Guten Tag,

    am Gymnasium bedeutet Abschlussklassen anscheinend zur Zeit 11. und 12. Klasse. Wie sollen wir da uns auf die Prüfungsfächer in der 11 konzentrieren, wenn diese teilweise noch gar nivjt vollständig feststehen?

  39. Guten Tag,
    in Ihren Erläuterungen zum allgemeinbildenden Gymnasium heißt es: „In den Leistungskursfächern kann von der vorgegebenen Zahl der Klausuren abgewichen werden.“ Gilt das auch noch für das Schulhalbjahr 11 / 1 ?
    Mit freundlichen Grüßen

    1. Lieber Olaf,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Für 11/I gilt diese Regelung nicht, da ja bereits ein großer Teil der Klausuren im Zeitraum 30. August 2020 bis 11. Dezember 2020 geschrieben wurde. Darüber hinaus geht für diese Schülerinnen und Schüler das Halbjahr bis zum 5. März, sodass auch noch Leistungsnachweise erbracht werden können. Einzelfallentscheidungen in Härtefällen sind in pädagogischer Verantwortung der Schule – wie bisher auch – möglich.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  40. Sehr geehrte Referenten,
    wir sind Schülerinnen eines BGY 13. Klasse. Für die Erleichterungen in den Prüfungen bedanken wir uns. Aber uns irritiert sehr die Aussage in Ihrer Zeitschiene „Präsenzunterricht vorrangig in Prüfungsfächern“. Wie soll denn das gehen? Was meinen Sie mit Prüfungsfächern?
    Ma, D, Eng und der zweite Leistungskurs stehen ja als Prüfungen fest. Als fünftes Prüfungsfach haben wir unterschiedliche Prüfungsfächer gewählt.
    Wenn nun alle Fächer, die Prüfungsfächer bei irgendeinem Schüler unseres Jahrgangs sein können, vorrangig unterricht werden, dann sind das alle außer Sport und Reli – Da kann man doch nicht von „vorrangig“ sprechen.
    Wenn nur D, Ma, Eng und der zweite Lk unterrichtet werden, haben wir zu wenig Unterricht in unserem fünften Prüfungsfach. Oder gibt es weitere Regelungen für das fünfte Prüfungsfach?
    Wenn ja, dann möchten wir das bitte ganz schnell wissen, wir haben nun nämlich erstmal alle zwei Wochen Präsenzunterricht nach bisherigem Plan ganz ohne „vorrangig IRGENDWAS“. (Die ähnliche Frage stellt sich für alle 12.Klässler, die ihr fünftes Prüfungsfach noch gar nicht gewählt haben.)

    Mit freundlichen Grüßen
    Annika und Marie

    1. Liebe Annika, liebe Marie,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Ich möchte Sie bitten, insofern Ihr Anliegen noch nicht mit der Schule geklärt werden konnte, Kontakt mit meinem zuständigen Kollegen, Dieter Bartneck (dieter.bartneck@smk.sachsen.de), aufzunehmen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  41. Sehr geehrter Herr C. Feiler-Branzke,
    ich hätte eine Frage zu der Versetzung am Beruflichen Gymnasium in der Klassenstufe 12 dieses Jahr. Bedeutet der Abschnitt, indem es um das angesprochene Thema geht, dass dieses Jahr theoretisch alle versetzt werden auch wenn die Mindestanforderungen dafür nicht erfüllt sind?

    1. Sehr geehrter Herr Reelfs,
      Es ist immer nur die Rede von den Abschlussklasen. Was ist aber mit den Schülern der 1.Klasse? Mein Sohn war gerade mal 3 Monate in Schule. Seit Dezember ist er zu Hause. Die Kinder hängen im Stoff hinterher, ganz zu schweigen vom Lesen und Schreiben. Wie sollen die Kinder das wieder aufholen? Warum lässt man die 1. Klassen nicht wenigstens wieder in die Schule?

    2. Liebe Mandy Mehnert,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Auch wir würden den Grundschülerinnen und Grundschülern – gleichermaßen wie allen anderen Schülerinnen und Schülern – sehr gern wieder den Zugang zu den Schulen und damit zum Präsenzunterricht ermöglichen. Aktuell ist das nicht möglich. Auch entscheiden wir das nicht allein. Hier müssen wir abwarten, welche Entscheidungen heute beim Treffen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten getroffen werden – und auch welche Beschlüsse die Sächsische Staatsregierung fasst. Es stimmt, dass der Stoff nicht wie gewünscht vermittelt werden konnte. Dennoch: Machen Sie sich keine Sorgen. In der Grundschule kann der Stoff nachgeholt werden. Das kann auch in den weiteren Klassenstufen erfolgen. Wichtig sind vor allem die Grundfertigkeiten Lesen, Schreiben und Rechnen. Darauf liegt der Fokus – Abstriche kann es bei anderen Fächern geben. Ich kann Ihnen versichern: Unsere Lehrerinnen und Lehrer tun ihr Bestes, um ihre Schülerinnen und Schüler bestmöglich zu unterstützen. Haben Sie Vertrauen. Wenn es dazu Fragen gibt, sprechen Sie gern mit der Schule.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  42. Ich möchte meine Frage wiederholen und erweitern. Wie verbindlich ist der Beschluss zum Wiederholen der Klasse? Muss er auch an privaten Schulen umgesetzt werden? Und bis wann muss der Antrag auf freiwillige Weiderholung gestellt werden?

    1. Liebe K. Petzoldt,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Die Wiederholungsregelung gilt auch für Schülerinnen und Schüler an freien Schulen. Details bitte direkt bei der Schule erfragen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  43. Werter Herr Reelfs,
    das heißt, das die Abiturienten nach ihrem Abitur noch weiter Unterricht haben sollen in den Grundkursen, ggf. mit Benotung??? Das Abitur ist ja bis dato dann durch. Mit welcher Motivation sollen sie dann noch zur Schule gehen. Es wird auch dieses Jahr bestimmt keinen Abiball geben, dann sollten die Schüler wenigstens ihre Freizeit nach den Prüfungen erhalten. Immerhin bringen sie sich ja jetzt schon ihren gesamten Abistoff im Selbststudium bei.

    Mit freundlichen Grüßen

    Rothenberger

    1. Diese Frage stelle ich mir auch, wieso muss ich NACH Abschluss der mündlichen UND schriftlichen Abiprüfungen noch Schülern Noten geben, die gar kein Abi in meinen Fächern machen?
      Diese Regelung ist Mehraufwand für Lehrer, Frustration für Schüler und vermutlich deutschlandweit einmalig (bei den Unmengen an Regelungswirrwarr blickt man eh nicht mehr durch).
      Sachsen-A. holt die 12 komplett in die Schulen, die 11 nicht. Damit spart man sich diesen nicht zu ENde gedachten Unterricht NACH den Abiprüfungen. Wer soll da noch motiviert sein und dann vielleicht noch bei 35°C im Hochsommer?

    2. Das Abitur ist zu diesem Zeitpunkt nur in den Prüfungsfächern „durch“, in den anderen Fächern werden weiter Noten erbracht, die Teil der Gesamtabinote sind.

  44. Meine Tochter wiederholt momentan die 1. Klasse aufgrund von der letztmaligen langen Coronazeit, ihrem jungen Alter (28.06.13), voll berufstätige Eltern und einer leichten Matheschwierigkeiten. Jetzt verpasst sie höchstwahrscheinlich den selben Unterrichtsstoff. Wir machen ordentlich home-schooling, aber wir Eltern sind pädagogisch ungeschult. Meine Tochter war Anfang Januar bereits Corona positiv. Ich gehe davon aus, dass es gar keinen Grund gebe, sie nicht zu unterrichten. Ich fühle mich absolut im Stich gelassen und kann nur hoffen, dass alles dafür getan wird, dass die Schule möglichst zeitig beginnt. Was habe ich als Eltern für Möglichkeiten eine Lernschwache auszugleichen bzw. eine Unterrichtsform für mein Kind zu erhalten. Ich freue mich auf eine Antwort.

  45. Wann bekommen die anderen Klassen ihre Halbjahreszeugnisse, weil nur von den Grundschulen die Rede ist.

  46. Es wird hier immer nur über Erleichterungen für Oberschulen und Gymnasien gesprochen.
    Hat jemand die Prüflinge im 3ten Ausbildungsjahr im Blick.
    Es stehen im Sommer die Abschlussprüfungen an (z.B. mein Sohn als Gesundheits-Krankenpfleger) – der letzte Berufsschulblock läuft ab 25.01.2021 – da ja die BS nicht von den Regelungen der Abgangsklassen provitieren – heißt das wieder Heimarbeit – hier sollte eigentlich Prüfungsvorbereitung erfolgen – dies wird wieder fehlen.

    Wie werden diese Jugendlichen unterstützt, welche im Sommer in die Abschlussprüfung gehen.
    ES entsteht der Eindruck, dass diese Jugendlich völlig außer acht gelassen werden und es irgendwie egal ist.

    1. Hallo May,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Wie Sie dem Beitrag entnehmen können, stellen wir hier eine Auswahl der Maßnahmen vor. Wir können in unserem Blog nicht sämtliche Informationen abbilden, die unser Haus verlassen. Es steht außer Frage, dass auch an die Berufsschülerinnen und Berufsschüler gedacht wird. Die Briefe unseres Kultusministers Christian Piwarz an die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen habe ich noch verlinkt. Gern nachlesen. Falls es Detailfragen gibt, können selbstverständlich auch gern direkt die Schulen angesprochen werden.

      Herzliche Grüße und ein schönes Wochenende
      Lynn Winkler

  47. Gibt es auch Erleichterungen für die Facharbeit in der 10. Klasse des allgemeinbildenden Gymnasiums?

    1. S. Segl meint die Facharbeit, die in Klasse 10 am Gymnasium geschrieben werden muss und einen Praxisanteil enthalten soll, der durch den Lockdown schwer umzusetzen ist (z.B. Interviews mit Passanten o.ä.).

    2. Ich vermute es ist die Rede von der Komplexen Leistung, die in Sachsen Vorraussetzung für das Erwerben der allgemeinen Hochschulreife ist! Bei der BLF handelt es sich ja offensichtlich um keine Facharbeit!

    3. Nein ich meine die Facharbeit , die in der 10. klasse am allgemein bildenden Gymnasium geschrieben wird

    4. Liebe S.,

      dann ist es so, dass in den Klassen- bzw. Jahrgangsstufen 10 bis 12 eine komplexe Leistung gefordert wird. Manche Gymnasien machen das über eine Facharbeit, andere über andere geeignete Formate. Von daher legen die Gymnasien selbst die Regelungen fest. Die Schülerinnen und Schüler sollten sich hier direkt an die bzw. den Klassenleiterin/ Klassenleiter bzw. Tutorin/Tutor oder Oberstufenberaterin/Oberstufenberater wenden. Hier wäre zum Beispiel eine Verschiebung in das nächste Schuljahr denkbar.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  48. Wie sieht es denn mit den Berufsausbildungen aus. Meine Lehrlinge haben dieses Jahr ihre Abschlussprüfung. Meine Kosmetik & Fußpflegestudios sind seit 02.11.2020 geschlossen. Seitdem fällt das Praktikum weg. Praktisch sind sie beide Top, da ich von Anfang an sehr großen Wert, auf selbstständiges arbeiten am Kunde, lege. Die Berufsschule ist seit Mitte Dezember geschlossen. Eine ordentliche Vermittlung von Lernstoff fehlt und von dem Lernstoff der Prüfungsvorbereitung möchte ich gar nicht erst sprechen. Meine Lehrlinge wissen nicht weiter und haben jetzt schon große Angst vor den schriftlichen Prüfungen.
    Wie geht es da weiter?

    Mit freundlichen Grüßen
    J. Grünewald

  49. Hallo liebes Blog-Team,
    wo sind denn entsprechende Regelungen für Berufsfachschulen und Fachschulen in Sachsen?
    Ich arbeite an einer BFS für Sozialwesen. Hier wird an der Berufspraktischen Ausbildung festgehalten, auch wenn viele der möglichen Einrichtungen gar keine Praktikant*nnen nehmen. Bei Nachfragen in das LASUB heißt es wohl öfter „wegen den paar wenigen Schüler*innen lohnen keine Änderungen“. Aber es sind bei genauerer Betrachtung gar nicht so wenige.
    Manche Klassen sind zum 2. Mal von der Schulschließung betroffen und haben nach aktuellen Regelungsstand unveränderte Prüfungsbedingungen. Oder werden hier die heutigen Zusagen für die anderen Schulformen übernommen?
    Ich freue mich sehr über Antworten!
    Katrin Rudolph

  50. Liebes SMK,

    wie schafft das Ministerium Erleichterungen für Lehrer bspw. in der Oberstufe?
    Bis gestern haben wir mit einem vollen Kurs geplant.
    Nun sind ab Montag nur noch 4 Leute im Kurs (statt fast 20), für die Unterricht stattfindet. Alle anderen muss ich ab Juni für 5 Wochen versorgen und zwei Leistungsnachweise erbringen lassen. Somit habe ich dann in deutlich weniger Zeit die jetzt fehlenden Inhalte zu vermitteln, was einen deutlichen Mehraufwand bedeutet.
    – Unterricht muss (egal ob Präsenz oder online) zweimal gehalten werden
    – Unterrichtsinhalte müssen im Juni angepasst werden, da dann nur 5 Wochen zur Verfügung stehen, jettzt sind es aber 8 Wochen
    – mündliche Prüfungen müssen wie immer vorbereitet werden
    – sämtliche Planungen, die bis gestern noch passten, müssen wieder umgeworfen werden

    Wer bezahlt den Lehrerinnen und Lehrern eigentlich die permanente Mehrarbeit, die dauernde Flexibilität und die zunehmende Frustration von Schulleitungen über Lehrer, Schüler bis Eltern (m/w/d) aufgrund der wie üblich erst kurz vor knapp (am Freitag oder vor Feiertagen)? bekanntgegebenen Regelungen?

    Schönes Wochenende.

  51. Sehr geehrte Damen und Herren,
    am gestrigen Abend habe ich im ZDF die Diskussionsrunde bei Maybrit Illner verfolgt. Ministerpräsident Kretschmer sprach sich dort eindeutig für schärfere Corona-Maßnahmen aus.
    „Kindergärten komplett runterfahren, Schulen schließen, wirklich Betretungsverbot in den Pflegeheimen, wenn kein negativer Schnelltest vorliegt. Über solche Dinge müssen wir sprechen“.
    Wie kann es sein, dass gleichzeitig das SMK eine Öffnung der Schulen für die Abschlussklassen ab dem 18.012021 plant. Zwar sind Testungen der Schüler und Lehrkräfte geplant, diese erfolgen aber nur an zentralen Standorten. Demzufolge in der zeitlichen Schiene auch z.T. erst am Montag Nachmittag oder sogar erst am Dienstag. Vorher findet natürlich Unterricht statt. Auch werden die SuS mit Bussen zu den zentralen Testschulen gefahren. Also erneutes Infektionsrisiko.
    Für mich und sicher auch andere sind diese Entscheidungen und die zum Teil gegensätzlichen Aussagen und Handlungen unserer Regierung nicht mehr nachvollziehbar. Es wäre doch eigentlich wichtig, in der derzeitigen Situation mehr Rückhalt in der Bevölkerung zu erlangen, um endlich dem Virus die Stirn zu bieten.
    Mit freundlichen Grüßen
    Charlotte

  52. Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe jetzt gelesen, dass der MP den harten Lockdown mit der Kanzlerin durchsetzen will. Dort stand auch was von Schulen schließen. Bedeutet das, dass die Abschlussklassen dann nur nächste Woche in die Schule gehen und danach wieder zuhause sind? Ich habe große Angst um die Prüfung unserer Kinder. Wie sollen die sich denn richtig auf die Prüfungen vorbereiten wenn sie immer zuhause sind? Ist eventuell in Erwägung gezogen worden, dass alle die Klasse nochmal wiederholen?

    1. Liebe Ulrike Franz,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Die aktuelle Corona-Schutz-Verordnung gilt bis 7. Februar. Sobald neue Regelungen für den Bereich Schule beschlossen werden, werden wir darüber informieren. Unsere Schulen sowie Lehrerinnen und Lehrer unterstützen ihre Prüflinge nach Kräften und bestmöglich. Haben Sie Vertrauen. Zum Thema Wiederholung können Sie sich gern direkt im Beitrag belesen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  53. Mir ist Folgendes noch unklar: In der aktuellen SächsCoronaSchVO steht (§ 5a Absatz 5):
    „Präsenzbeschulung findet ab dem 18. Januar 2021 für die Abschlussklassen und Abschlussjahrgänge der [z.B. Gymnasien(Jahrgangsstufen 11 und 12)] und grundsätzlich nur in den Fächern der jeweiligen Abschlussprüfung statt.“
    Zählen dazu nur die schriftlichen Abschlussprüfungen oder auch mündliche? In diesem Fall würden ja fast alle Fächer (außer Sport) stattfinden. Wieso dann eine solche EInschränkung? Die 11.-Klässler haben sich m.E. auch noch gar nicht auf mündliche Prüfungsfächer festgelegt. Kann man die Einschränkung so verstehen, dass nur die Leistungskurse sowie die Hauptfach-Grundkurse in Präsenz stattfinden sollen?
    Im aktuellen Maßnahmenpaket heißt es, es solle “ vorrangig in den Prüfungsfächern unterrichtet“ werden. Was bedeutet das konkret?

    Ich bitte um Aufklärung. Vielen Dank!

  54. Sehr geehrte Frau Winkler,

    ich las heute im Internet, dass Herr Kretschmer gesagt hat, dass als weitere härtere Maßnahmen die Schulen zugeschlossen werden sollen. Könnte es deshalb sein, dass die Abschlussklassen nun doch nicht am Montag wieder in die Schule müssen.? Oder kann es sein, dass sie am Montag und Dienstag gehen und am Mittwoch nicht, weil die Ministerpräsidentenkonferenz weitere Maßnahmen beschließt? Oder müssen sich die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer der Gefahr der Neuinfektion auf jedem Fall aussetzen? Denn niemand kann garantieren, dass am Montag nur gesunde Personen das Schulgebäude betreten. Denn nicht alle unterziehen sich einem freiwilligen Test.

    Mit herzlichen Grüßen

    Ich

  55. Warum wird bei den schriftlichen Prüfungen nur den Abiturienten die Wahlmögkichkeit zwischen Ersttermin und Nachtermin eingeräumt. Während Hauptschüler und Realschüler diese Wahlmöglichkeit nicht haben. Sie werden in dieser Hinsicht genauso behandelt, als ob es kein Corona gäbe. Dabei haben sie genauso wie die Abiturienten unter den Corona bedingten Unterrichtsausfällen zu leiden und haben es in der Regel schwerer selbstständig Stoff zu erarbeiten. Darüber hinaus stammen sie vermehrt aus sozial schwachen Haushalten (vgl PISA-Studie), die oft weniger gut technisch ausgestattet sind als ein durchschnttlicher Abiturientenhaushalt. Sie können daher nicht so von der häuslichen Lernzeit profitieren. Ich kenne Abschlussklassen in der Oberschule, bei denen Schüler zu über 70% Lernsax nur über ein Smartphone nutzen können und keinen Drucker zu Hause haben. Eine optionale Prüfungsverschiebung wüde für diese Schüler einen wichtigen Zeitpuffer zum Vorbereiten auf die Prüfung einräumen. Fairer weise sollte man das, was man den Abiturienten einräumt den Realschülern und Hauptschülern nicht vorenthalten.

    Mit freundlichen Grüßen
    Achim Gruber

    1. Lieber Gruber,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Die Prüfungen zum Real- bzw. Hauptschulabschluss (Prüfungsbeginn 31. Mai 2021) finden deutlich später als die Abiturprüfungen (Prüfungsbeginn 23. April 2021) statt. Durch die Möglichkeit für Abschlussklassen seit 18. Januar 2021 wieder am Unterricht teilzunehmen, ist eine deutlich längere Zeit der Prüfungsvorbereitung möglich. Ab 3. Mai 2021 konzentriert sich dann der Unterricht ausschließlich auf die Prüfungsfächer. Damit kann eine längere Phase der intensiven Vorbereitung gewährleistet werden.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

    1. Sehr geehrtes Team vom Kultusministerium,
      gibt es bereits eine Vorstellung davon, wie im Falle einer erneuten Schulschließung hinsichtlich des Präsenzunterricht in den Prüfungsfächern verfahren werden soll? Das ganze Konzept für das Abi beruht ja darauf, dass er stattfinden kann.
      Ist der Unterricht in den Prüfungsfächern für die Oberstufe zudem in einem höheren Umfang angedacht, als bisher? Das würde Abstriche in anderen Klassenstufen zur Folge haben und für viele Lehrer eine zusätzliche Belastung darstellen.
      Desweiteren würde mich brennend interessieren ob Möglichkeiten wie das Durchschnittsabitur bereits in Erwägung gezogen wurden. In diesem Falle könnte der Lehrplan vollumfänglich erfüllt werden und das Abitur wäre repräsentativer.

  56. Sehr geehrte Damen und Herren,
    Meine Tochter besucht die 11. Klasse. Im 1. Halbjahr stehen noch 8 Klausuren aus. Müssen diese alle geschrieben werden bis zum 5.3.?
    Viele Grüße
    C. Franke

  57. Liebes Kultusministerium,

    1) teilweise lassen sich in den Schulen weniger als 20 % der Schüler und Lehrer testen.
    Als wie aussagefähig sehen Sie diese Ergebnisse denn?

    2) Im Unterricht sind bei Einhaltung des Mindestabstandes keine Masken mehr verpflichtend.
    Wie sinnvoll ist dies vor dem Hintergrund der Anzahl der getesteten Schüler und unter Berücksichtigung einer einmaligen punktuellen Testung?

    3) Was ist, wenn in den Grundkursen noch keine Klausur geschrieben wurde? Wir sind in der 11 noch im ersten Halbjahr!

    1. Liebe Lehrerin,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Zum Thema Testung bitte meine bereits gegebenen Antworten beachten (im entsprechenden Beitrag: https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/01/13/kostenlose-corona-schnelltests-fuer-schueler-und-lehrer/). Zum Thema Klausuren empfehle ich Ihnen gern meine Antwort an Olaf: http://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/01/15/kultusministerium-schafft-erleichterungen-fuer-schuelerinnen-und-schueler/#comment-11493.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  58. Sehr geehrte Damen und Herren,

    vielen Dank für das Bereitstellen der Informationen. Meine Kinder bereiten sich auf einer freien Schule auf ihre Abschlussprüfungen vor. Gibt es auch für diese Schüler*innen Änderungen, die die Pandemie-Lage berücksichtigen? Sie schließen ihre Schule ja mit einem Abschluss für Nichtschüler*innen ab. Dabei müssen sie eine größere Anzahl an Prüfungen ablegen und haben weniger Möglichkeiten der Abwahl. Wie wird dies berücksichtigt?

    Mit bestem Dank für eine Antwort im Voraus und freundlichen Grüßen
    A. Urban

    1. Hallo A. Urban,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Leider weiß ich nicht, was ein Abschluss für „Nichtschüler*innen“ ist. Grundsätzlich gelten für Ersatzschulen die gleichen Hürden für Prüfungen wie auch für öffentliche Schulen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  59. Hallo, dürfen die Aufgaben in der häuslichen Lernzeit in der Grundschule benotet werden?
    MfG J.Kretschmer

  60. Ich bin Abiturient in der 11. Klasse eines Beruflichen Gymnasiums und würde gerne wissen wie es in diesen Jahr mit der Versetzung in der nächste Klassenstufe aussieht.

    1. Lieber Franz Hirschelmann,

      vielen Dank für die Nachfrage. Dazu haben wir direkt im Beitrag ergänzt. Die Wiederholungsregelung (Nichtanrechnung auf die Schulzeit bei freiwilliger Wiederholung) gilt für die Verweildauer in der Kursphase der gymnasialen Oberstufe, also auch für Ihr Beispiel.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  61. Guten Tag,

    gibt es auch eine Variante für den eigentlichen Fall, dass hier bis April niemand zur Schule gehen wird?

    Beste Grüße

    Michael K.

    1. Lieber Michael,

      vielen Dank für Ihre Frage. Dazu kann ich Ihnen leider keine Antwort geben. Das weitere Vorgehen hängt von der Entwicklung des Infektionsgeschehens ab.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  62. Sehr geehrte Damen und Herren,
    gibt es auch Erleichterungen für die Abschlussklassen in der dualen Berufsausbildung? Diese Schüler/innen hatten schon im Frühjahr mehrere Wochen lang keinen Präsenzunterricht, jetzt erneut nicht. Die Freistellung der Schüler/innen für das häusliche Lernen erfolgt nicht durch alle Betriebe gleichermaßen. Viele der Schüler/innen haben eine Doppel- teilweise Dreifachbelastung (Arbeiten+häusliches Lernen+zu betreuende Kinder) und die Abschlussprüfungen werden in der Regel nicht von den unterrichtenden Lehrern/innen korrigiert.
    Das empfinden ich und meine Schüler/innen (ich bin Klassenlehrerin) als nicht gerecht.
    Mit freundlichen Grüßen

    1. Hallo Berit,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Wenn noch Fragen unbeantwortet geblieben sind, gern direkt das Gespräch mit der Schule suchen. Die Schulen haben umfassende Informationen von uns erhalten.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  63. Liebes Team des Blogs,
    Sie zitieren Herrn Piwarz in Ihrem Text, wo er aussagt, dass die Gesundheit der Schüler an erster Stelle steht. Wenn dem tatsächlich so wäre, möchte ich dringend darum bitten, die Abschlussklassen am Montag nicht in die Schulen zurück zuschicken. Denn genau dort ist die Gesundheit der Schüler, aber auch der Lehrer und Familien gefährdet.
    Und eine Frage möchte ich noch anschließen: Ich verstehe die Formulierung zu den besonderen Leistungsfeststellungen der 10. Klassen in Gymnasien nicht. Bedeutet es, das diese Art von Prüfungen entfallen?
    Vielen Dank für Ihre Antwort.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ulrike Hentzschel

    1. Liebe Ulrike Hentzschel,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Das heißt: Anstelle dessen fließt entsprechend den im Unterricht gesetzten Schwerpunkten die Note je einer Klassenarbeit in dieser Klassenstufe in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik jeweils mit dem doppelten Gewicht einer Klassenarbeit in die Zeugnisnote ein. Die Entscheidung, welche Klassenarbeit entsprechend gewichtet wird, trifft die Fachlehrerin bzw. der Fachlehrer.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

    2. … und die Frage, warum ab 18.1.2021 Abiklassen zur Schule gehen müssen, wird wieder schön überlesen … gute Ausbildung Frau Dunkler, sich nur positive Antworten rauszusuchen, aber so schafft man kein Vertrauen!!!

  64. Sehr geehrte Damen und Herren,
    vielen Dank für die Informationen. Wie sieht es aus mit Schülerpraktika nach den Winterferien? Gibt es hierfür eine Richtlinie oder sind die Praktika ausgesetzt?
    Mit freundlichen Grüßen
    Schmidt

    1. Hallo K. Schmidt,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Schülerpraktika im Bereich Schule können aktuell nicht stattfinden. Sobald es dazu neue Entscheidungen gibt, informieren wir gern darüber.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  65. Sehr geehrter Herr Reelfs,
    wenn die Schüler der Klasse 12 am allgemein bildenden Gymnasium vorrangig in den Prüfungsfächern unterrichtet werden sollen, wie wird dann die Abiturzulassung festgelegt (die sich ja auch aus Bewertungen der anderen nicht-Prüfungsfächer ergibt)?
    MfG

    1. Hallo A.Schmidt,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Bei der Zulassung der Abiturprüfung stehen auch in ganz normalen Schuljahren die Noten des Kurshalbjahres 12/II noch nicht fest. Deshalb wird grundsätzlich von den noch erreichbaren Ergebnissen ausgegangen. Das ist nun in diesem Jahr nicht anders.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

    2. Vielen Dank für Ihre Antwort.
      An unserer Schule werden ab nächster Woche die 12.Klassen in allen Fächern (inkl. Sport) unterrichtet. Zwar in geteilten Kursen, aber alle Fächer. Scheinbar kann es Ausnahmeregelungen geben?
      Viele Grüße

  66. Werter Herr Reelfs,

    mir bereitet das Datum zur Ausgabe der Halbjahresinformationen große Bauchschmerzen.
    Ich bin Lehrerin an einer Grundschule und aktuell Klassenleiterin einer 1. Klasse. Meine Schüler befinden sich seit dem 14.12.2020 in häuslicher Lernzeit. Wie soll ich also den Entwicklungs- und Leistungsstand der Kinder realistisch einschätzen können?
    Sollten die Schulen am 8.2. ihre Türen wieder öffnen, hätte ich zwei Tage, um mir ein aktuelles Bild von meinen Kinder zu machen und müsste die Nacht vom 9.2. auf den 10.2. nutzen, um die Halbjahresinformationen zu schreiben. Natürlich ist das absolut unmöglich.
    Heißt das jetzt für mich, dass ich wissentlich nicht aktuelle Halbjahresinformationen schreibe, da diese sich auf den Stand vor der häuslichen Lernzeit beziehen?
    Wäre es nicht denkbar, die Halbjahresinformationen vor den Osterferien auszugeben, zumindest bei den Klassen, für die das Datum der Halbjahresinformation nicht relevant ist?
    Die Absicht der Halbjahresinformation besteht doch darin, sowohl Schüler_innen und Eltern aus pädagogischer Sicht ein aktuelles Bild aufzuzeigen, aber wie kann dies gewährleistet werden?
    Ich freue mich auf eine Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen
    C. Feiler-Branzke

    1. Hallo C. Feiler-Branzke,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Dazu möchte ich Sie gern auf die Aussagen in der Anlage zum gestrigen SL-Brief hinweisen:

      „In der Halbjahresinformation wird in der Primarstufe die Benotung in den Klassenstufen 2 bis 4 in Deutsch, Mathematik und Sachunterricht ausgewiesen. Noten in anderen Fächern können, gemessen am lehrplangerecht erteilten Unterricht an der Einzelschule und durch Beschluss der Gesamtlehrerkonferenz abgestimmt, in der Halbjahresinformation ausgewiesen werden. Wie viele Noten dem zugrunde liegen, wird in pädagogischer Verantwortung der Lehrkräfte vor Ort festgelegt. Die zu Beginn des Schuljahres in der Lehrerkonferenz festgelegten Bewertungsrichtlinien sind mit dem Blick auf die Pandemiesituation gegebenenfalls noch einmal zu reflektieren und anzupassen.
      Noten, die in den Fächern bereits erteilt wurden, aber aufgrund von spezifischen Umständen nicht in der Halbjahresinformation ausgewiesen werden, fließen dann in die Gesamtnote am Ende des Schuljahres ein. Werden aufgrund der spezifischen Umstände in Fächern keine Noten ausgewiesen, ist auf dem Formular der Halbjahresinformation „teilgenommen“ zu vermerken. Die Halbjahresinformation wird am 10. Februar 2021 ausgegeben.“

      Ergänzend zur Halbjahresinformation in Klassenstufe 1:

      Da es sich bei der Halbjahresinformation in Klassenstufe 1 gemäß § 22 Absatz 1 Satz 2 SOGS um eine schriftliche Verbaleinschätzung handelt, kann darin nicht nur auf die besondere Situation Bezug genommen, sondern auch ausgeführt werden, auf welchen Zeitraum sich die Einschätzung bezieht. Natürlich ist eine Einschätzung in der Phase der häuslichen Lernzeit schwierig. Allerdings gehen wir schon davon aus, dass die Lehrkräfte auch in der Phase der häuslichen Lernzeit mit ihren Schülerinnen und Schülern in Kontakt stehen und regelmäßige Rückmeldungen – möglichst ermutigend – geben.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

Kommentare sind geschlossen.


Suche

Unser soziales Netzwerk

Rechtliche Hinweise

Alle auf diesem Blog veröffentlichten Beiträge des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Wir übernehmen jedoch für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Beitragsinhalte keine Gewähr.

Enthält ein Beitrag rechtliche Hinweise oder Empfehlungen, so sind diese unverbindlich und begründen keine Rechte. Enthält ein Beitrag einen Link zu einem anderen Internetangebot, wird keine Verantwortung für die Inhalte dieses Internetangebots übernommen.

Archiv

zurück zum Seitenanfang