FAQ: Gesundheitsbestätigung

FAQ: Gesundheitsbestätigung

Eltern müssen täglich eine Gesundheitsbestätigung ausfüllen, wenn ihr Kind eine Grundschule oder Förderschule (Primarbereich) besucht. Die wichtigsten Fragen dazu gibt es im Blog.

+++ HINWEIS: Mit Ende des Schuljahres 2019/2020 sind die dargelegten Vorgaben nicht mehr gültig +++

Was sollte beachtet werden?

Die tägliche Bestätigung der Gesundheit der Kinder sollte ganz selbstverständlich zum Tagesablauf gehören. Ohne tägliche Bestätigung ist der Besuch der Bildungseinrichtung nicht möglich.**

Was passiert, wenn Eltern der Verpflichtung nicht nachkommen?

Die Aufsichtspflicht der Schule besteht zunächst fort; das Kind ist in einem gesonderten Raum zu betreuen. Die Eltern müssen umgehend kontaktiert und veranlasst werden, das Kind abzuholen.

Das wiederholte Fehlen der Unterschrift kann unter Umständen auch ein Signal für häusliche Probleme, ggf. sogar eine Vernachlässigung sein, das heißt: der andauernden oder wiederholten Unterlassung fürsorglichen Handelns. In solchen Fällen kann in letzter Konsequenz gemäß § 50a Abs. 1 SächsSchulG die Einschaltung des Jugendamtes erfolgen.*

Was gilt ab dem 29. Juni 2020?**

Bei der Gesundheitsbestätigung gibt es eine leichte Lockerung. Schnupfen wird nicht mehr als Symptom genannt.

Eltern von Kindern in Kitas und Grundschulen sind verpflichtet, täglich gegenüber der Bildungseinrichtung schriftlich zu erklären, dass ihr Kind keine der bekannten Symptome einer SARS-CoV-2-Infektion aufweist, dazu zählen insbesondere:

  • Fieber,
  • Husten,
  • Durchfall/Erbrechen und
  • allgemeines Krankheitsgefühl.

Für weitere Mitglieder des Hausstandes muss die Bestätigung nun nicht mehr erbracht werden.

Wenn Kinder zwei Tage symptomfrei sind, dürfen sie die Einrichtung auch ohne ärztliche Bescheinigung wieder besuchen.

Wie müssen Schulen verfahren, wenn ein Kind Symptome der Krankheit Covid-19 aufweist?

Bei entsprechenden Verdachtsfällen sind Schulen verpflichtet, das Kind vom Unterricht auszuschließen und von den Eltern abholen zu lassen. Bis zur Abholung ist das Kind in einem gesonderten Raum zu betreuen.*

Warum überhaupt die Gesundheitsbestätigung?

Wichtig: Es geht dabei nicht um Haftungsfragen. Die Bestätigung hat lediglich zwei Funktionen. Zum einen dient sie der Information der Einrichtung. Das Kind ist gesund und kann aufgenommen werden. Zum anderen hat die Bestätigung auch eine Erinnerungsfunktion für die Eltern. Sie beobachten ihr Kind. Zeigt es Krankheitssymptome (insbesondere Fieber, Husten, Durchfall/Erbrechen, allgemeines Krankheitsgefühl**) sollte der Kinderarzt aufgesucht werden.

* Aktualisiert am 20. Mai 2020
** Aktualisiert am 26. Juni 2020

Dirk Reelfs, Pressesprecher im Sächsischen Staatsministerium für Kultus

12 Kommentare

  1. Th. Engel 4 Jahren vor

    Sehr geehrter Herr Reelfs,
    Sie führen aus, dass diese Regelung für Kinder der
    Grundschule oder Förderschule (Primarbereich) gilt. Ist diese Aussage auch auf Kinder in der Kita und in der Kindertagespflege zu beziehen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Th. E.

    • Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Lieber Th. Engel,

      danke für die Nachfrage. Ja, ist sie.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  2. S. 4 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Winkler,

    Ihre Anwort auf mein Kommentar beantwortet leider nicht meine konkreten Fragen als Tagesmutter.

    Ich habe ein Kind, das 5mal über 9h verteilt hustet. Unter nornalennUmstänsen würde ich das Kind nicht abholen lassen, da die Eltern arbeiten müssen. Das ist meine Frage, lasse ich sas Kind trotzdem holen?

    • Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Liebe S.,

      wenn Sie unsicher sind, sollten Sie den Kontakt mit den Eltern suchen und das abklären lassen. Ich bitte Sie um Verständnis, dass wir das nicht pauschal beurteilen können. Hier muss vor Ort abgewogen werden, ob es sich um einen beunruhigenden Husten handelt oder nicht.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  3. S. 4 Jahren vor

    Sehr geehrter Herr Reelfs,
    Ich bräuchte bitte etwas Hilfestellung.

    1. Ab wann genau ist ein Husten ein Husten? Wenn das Kind 3 mal am Tag hustet oder öfters?

    2. Ist eine laufende Nase schon ein Schnupfen?

    3.Darf der Kinderarzt ohne Coronatest bescheinigen, das die Erkältungsanzeichen unbedenklich sind?

    4. Und darf ich als Tagesmutter die Aufnahme dann trotzdem verweigern, wenn Anzeichen da sind, der Arzt aber Unbedenklichkeit bestätigt hat?

    Ich weiss, das die Eltern auf mich angewiesen sind und ich mache meine Arbeit gern. Es geht mir auch um die Verantwortung den anderen Kindern gegenüber, die ich schützen und natürlich auch um Eigenschutz, da man in der Altersklasse allen Körperflüssigkeiten ausgesetzt und den Körperkontakt ja auch gern gibt. Den brauchen die kleinen ja dringend. Wenn ich selbst ausfalle, dann falle ich ja für alle aus.

    Mir macht auch sehr zu schaffen, das so viel Interpretstionsspielraum ist. In einigen Elternbriegen der Kitas wird sich nicht daran gehalten, was vorgeschrieben ist das verunsichert mich. Wenn man sich an alles hält, wird man für kleinlich gehalten. Dabei möchte ich mich nur verantwortungsvoll verhalten und die Regeln ordnungsgemäß erfüllen.
    Mit freundlichen Grüßen

    S.

    • Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Liebe S.,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Hier möchte ich Sie vor allem auf die letzte Frage hinweisen. „Wichtig: Es geht dabei nicht um Haftungsfragen. Die Bestätigung hat lediglich zwei Funktionen. Zum einen dient sie der Information der Einrichtung. Das Kind ist gesund und kann aufgenommen werden. Zum anderen hat die Bestätigung auch eine Erinnerungsfunktion für die Eltern. Sie beobachten ihr Kind. Zeigt es Krankheitssymptome (erhöhte Temperatur, Halsschmerzen, Husten oder Schnupfen) sollte der Kinderarzt aufgesucht werden.“ Es geht darum, nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln. Es geht um Achtsamkeit: Die Eltern müssen sich bewusst sein, dass sie mit ihren Angaben verantwortungsvoll umgehen müssen, da es auch um die Gesundheit anderer geht.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  4. Katrin Günther 4 Jahren vor

    Guten Morgen. Für mich trägt das Formular leider den falschen Namen. Ich als Nichtmediziner kann nicht bestätigen das mein Kind gesund ist, lediglich eine Aussage machen das es und die im Haushalt lebenden symptomfrei sind. Schließlich gibt es besonders unter Kindern auch asymptomatische Verläufe. Sicher kann man mit einer solchen Bescheinigung die Einschleppung minimieren, aber eine ausreichende Sicherheit ist m.E. nicht gegeben.

  5. Sandra Scheller-Heß 4 Jahren vor

    Diese Gesundheitsbestätigung von Bürgern ohne medizinische Ausbildung ist überflüssig. Wer bringt ein krankes Kind in die Schule? Jetzt, wo die Lehrer auf jeden Schnupfen achten müssen. Diese Liste setzt Eltern zusätzlich unter Druck.

    • S. 4 Jahren vor

      Sie würden sich wundern…

  6. Mama von 3 4 Jahren vor

    Was genau passiert, wenn das Ordnungsamt eingeschaltet wird? Wer nimmt das Kind in Obhut- das Jugendamt?

    • Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Liebe Mama von 3,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Vielleicht ist hier „Obhut“ etwas unglücklich gewählt. Die Eltern werden kontaktiert und müssen Ihr Kind abholen. In der „Wartezeit“ wird das Kind aber vor Ort (gesondert von den anderen Kindern) weiter beaufsichtigt.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

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