Unterrichtsversorgung etwas besser als im Vorjahr

Unterrichtsversorgung etwas besser als im Vorjahr

Der Unterricht an Sachsens öffentlichen Schulen ist im aktuellen Schuljahr 2023/2024 trotz gestiegener Schülerzahlen besser abgesichert als im Vorjahr. Das geht aus den jährlichen Kenndaten hervor, die Kultusminister Christian Piwarz heute im Schulausschuss des Sächsischen Landtages vorgestellt hat.

Erstmalig seit zehn Jahren ist die Unterrichtsabsicherung nicht schlechter geworden. Im Gegenteil: Der Lehrerbedarf zur Absicherung des Unterrichts in allen Schularten ist in diesem Jahr mit 96,36 Prozent und damit um 0,47 Prozentpunkte etwas besser abgedeckt als im Vorjahr. Es fehlen somit weniger Lehrkräfte, um den Unterricht entsprechend der Stundentafeln abzusichern. Doch auch in diesem Schuljahr gelingt es noch nicht, die Unterrichtsversorgung in allen Schularten vollständig sicherzustellen. Vor allem die Oberschulen bleiben das Sorgenkind.

»Der Tanker beginnt sich langsam zu drehen. Unsere ergriffenen Maßnahmen für eine bessere Unterrichtsversorgung zeigen erste Erfolge. Wir brauchen allerdings noch etwas Geduld bis sich die Situation grundlegend geändert hat«, kommentierte Kultusminister Christian Piwarz die Entwicklung.

Bereits seit vielen Jahren sind die Schulleitungen aller öffentlichen Schulen verpflichtet, zu bestimmten Stichtagen im Oktober eine Vielzahl von Daten zu erheben und der Kultusverwaltung anschließend zu melden. Die sogenannten Kenndaten geben unter anderem Aufschluss über die Klassengrößen, die Schülerzahl, Lehrkräfte und Assistenzkräfte. Aus den vorhandenen Lehrerressourcen und den Vorgaben für die Klassenbildung ergeben sich wiederum die Daten für die Unterrichtsversorgung.

Weniger Lehrer als im vergangenen Schuljahr fehlen

Wie aus den diesjährigen Kenndaten hervorgeht, kann im aktuellen Schuljahr 2023/2024 der sogenannte Grundbereich in den Schularten Grundschule, Gymnasium und Förderschule besser abgesichert werden als im vorangegangenen Schuljahr (s. Tabelle 1). Verschlechtert hat sich die Unterrichtsversorgung hingegen in den Oberschulen und Berufsbildenden Schulen. Insgesamt ist es noch nicht gelungen, die für die vollständige Absicherung der Stundentafeln notwendigen Lehrerressourcen für alle Schularten bereitzustellen. Um den Grundbereich vollständig abdecken zu können, fehlen in diesem Schuljahr 1.086 grundständig ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer. Rechnet man die ausgereichten Schulbudgets, mit denen sich Schulen Personal selbstständig einkaufen können und die Assistenzkräfte mit Einsatzmöglichkeit im Ergänzungsbereich hinzu, schrumpft die Lücke auf 811 fehlende Lehrkräfte. Im vergangenen Schuljahr fehlten 1.220 Lehrerinnen und Lehrer, um den Bedarf vollständig abzusichern.

Deutlich verbessert hat sich die Situation im sogenannten Ergänzungsbereich (s. Tabelle 2). Dieser beschreibt die über die Unterrichtsabsicherung hinausgehenden Personalressourcen für zusätzliche Bildungsangebote wie Arbeitsgemeinschaften (z. B. Schulchöre, Theatergruppen). Alle Schularten sind für die zusätzlichen Bildungsangebote besser mit Personal und Schulbudget ausgestattet als es noch im letzten Schuljahr der Fall war. Vor allem die zunehmend eingesetzten Assistenzkräfte machen sich hier bezahlt.

Die Ursachen für eine insgesamt bessere Unterrichtsversorgung sind im Wesentlichen drei:

Mehr Lehrkräfte tätig

Genau 34.921 Lehrerinnen und Lehrer sowie sonstige pädagogische Fachkräfte sind im Schuljahr 2023/2024 an öffentlichen Schulen tätig. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr ein Plus von 578 Personen.

Schulbudgets, mehr Assistenzkräfte und pädagogische Fachkräfte schaffen Entlastung

Zudem ist an den Schulen mehr Unterstützungspersonal wie Schulverwaltungsassistenten, Schulassistenten, Inklusionsbegleiter sowie Sprach- und Integrationsmittler eingestellt worden. Ihre Zahl hat sich gegenüber dem Vorjahr von 668 auf 799 Personen erhöht. Pädagogische Fachkräfte wurden über den Bedarf eingestellt, um an Förderschulen Lehrkräfte zu unterstützen. Auch die ausgereichten Schulbudgets tragen zur Verbesserung der Situation bei.

Effizientere Klassenbildung

Durch eine effizientere Klassenbildung ist die durchschnittliche Schülerzahl pro Klasse über alle Schularten hinweg von 20,8 auf 21,2 gestiegen. In den Grundschulen stieg die Klassengröße von 21,1 auf 21,6, bei den Oberschulen von 23,6 auf 24,3, bei den Gymnasien von 23,6 auf 23,9 und bei den Förderschulen von 9,7 auf 9,8. An den zwei öffentlichen Gemeinschaftsschulen stieg die durchschnittliche Klassengröße von 22,5 auf 28 Schüler. In den Berufsbildenden Schulen blieb die Schülerzahl pro Klasse mit 19,3 auf dem Niveau des Vorjahres.

Weitere ausgewählte Kenndaten

Schülerzahl steigt

Gegenüber dem Vorjahr stieg die Schülerzahl um 6.370 auf 436.065 Schülerinnen und Schüler. Im laufenden Schuljahr 2023/2024 besuchen 141.810 Schülerinnen und Schüler Grundschulen, 106.046 gehen auf Oberschulen, 96.920 auf Gymnasien, 69.967 auf Berufsbildende Schulen, 18.258 besuchen Förderschulen, 1.917 sogenannte §63d-Schulen und 1.147 besuchen die zwei öffentlichen Gemeinschaftsschulen.

Die Zahl der inklusiv unterrichteten Schülerinnen und Schüler ist um 611 auf 11.371 gestiegen.

Viele besetzte Lehrerstelle nicht unterrichtsrelevant

Nicht alle Lehrkräfte stehen für den Unterricht voll zur Verfügung. Der Anteil der Lehrerinnen und Lehrer, die in Teilzeit arbeiten, ist gegenüber dem Vorjahr von 35,1 auf 34,9 Prozent leicht gesunken. Durch die in Teilzeit arbeitenden Lehrkräfte entsteht ein Verlust an Arbeitsvermögen von rund 2.500 Vollzeitäquivalenten.

Aufgrund zahlreicher Neueinstellungen in den vergangenen Jahren sind zunehmend jüngere Lehrerinnen und Lehrer an den Schulen tätig. Dieser Umstand hat wiederum zur Folge, dass die Zahl der Lehrkräfte in Elternzeit in den vergangenen Jahren zugenommen hat. Befanden sich im Schuljahr 2015/2016 insgesamt 606 Lehrkräfte in Elternzeit, sind es in diesem Schuljahr 1.100.

Zahl der Schulen unverändert

Im laufenden Schuljahr 2022/2023 gibt es im Freistaat Sachsen insgesamt 1.381 öffentliche Schulen, davon sind 752 Grundschulen, 287 Oberschulen, 140 Gymnasien, 136 Förderschulen, 60 Berufsschulzentren, drei §63d-Schulen und ein Schulversuch sowie zwei Gemeinschaftsschulen.

Dirk Reelfs, Pressesprecher im Sächsischen Staatsministerium für Kultus

2 Kommentare

  1. Lehrerin 5 Monaten vor

    Tatsache ist, dass die Stellschrauben zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung besonders auf Kosten der grundständig ausgebildeten Lehrer ohne Kinder unter 18 und ohne pflegebedürftige Eltern wirken! Teilzeit nach 30 und mehr Dienstjahren wird verweigert oder nur mit gebührenpflichtigen ärztlichen Attesten für ein Jahr genehmigt. Effiziente Klassenbildung bedeutet z.B. Kurse der Oberstufe über 20 Schüler und entsprechende Korrekturerhöhung von Klausuren und Abiturprüfungen. Die Arbeit von völlig unerfahrenen und nicht fertig ausgebildeten Vertretern der Unterrichtsversorgung oder Studenten bringt in der Sekundarstufe I schon gehäufte Probleme. Sie haben auch keine Betreuung wie Referendare, wobei diese schon unverantwortlich hohe Wochenstundenmengen leisten. Es muss nach anderen Lösungen gesucht werden und auf die Erhaltung der Arbeitskraft der zur Verfügung stehenden Lehrer geachtet werden.

  2. Nachdenkerin 5 Monaten vor

    Prinzipiell ist es ja schön, wenn – wie Sie schreiben – „alle Schularten für die zusätzlichen Bildungsangebote besser mit Personal und Schulbudget ausgestattet [sind] als es noch im letzten Schuljahr der Fall war.“ Sie führen als Begründung dafür die – erfreulicherweise – zunehmende Zahl an Assistenzkräften auf. Warum trägt dann aber die Tabelle 2, in der Sie bei der Ausreichung des Ergänzungsbereichs Steigerungen um bis zu 305 Prozentpunkte vermelden, die irreführende Überschrift „UNTERRICHTSABSICHERUNG Ergänzungsbereich“? Auch wenn die Assistenzkräfte derzeit (noch?) alle auf Lehrerstellen geführt werden – die Erteilung von Unterricht ist dabei definitiv ausgeschlossen.
    Dieses Erteilen von (Vertretungs-)Unterricht ist aber der originäre Zweck des Ergänzungsbereichs Denn in der „VwV Bedarf und Schuljahresablauf“ ist zu lesen: „Lehrerwochenstunden aus dem Ergänzungsbereich sind im Bedarfsfall für die Sicherung des Unterrichts im Grundbereich zu verwenden. Besteht kein Bedarf im Grundbereich beziehungsweise ist der Einsatz im Grundbereich nicht möglich, ist der Ergänzungsbereich insbesondere für Schülerinnen und Schüler als zusätzliche Bildungsangebote der Schulen zu verwenden.“
    Insofern wäre es auch nicht ganz uninteressant zu erfahren, welcher (vermutlich sehr geringe) Anteil im Ergänzungsbereich für den erstgenannten Zweck der Vertretungsstunden zur Verfügung steht. Und diesen Fakt beim Jubeln über die gigantischen Steigerungsraten (und der zweifellos angebrachten Freude über die steigende Zahl an Assistenzkräften!) nicht ganz zu verdrängen.