Mehr Schulen können sich Personal einkaufen – Budgetierung von Lehrerarbeitsvermögen auf 400 Schulen ausgeweitet
Worum geht es bei der Budgetierung von Lehrerarbeitsvermögen? In Vorbereitung eines jeden Schuljahres bekommen Schulen Lehrerarbeitsvermögen zugewiesen. Damit soll in erster Linie der Unterricht (Grundbereich) abgesichert werden. Darüber hinaus erhalten sie im Rahmen der Möglichkeiten begrenzt Lehrerressourcen für zusätzliche Bildungsangebote (Ergänzungsbereich), wie etwa für Arbeitsgemeinschaften, Fördermaßnahmen oder Schulchöre. Doch in Zeiten von Bewerbermangel fällt es schwer freie Lehrerstellen zu besetzen. Die Möglichkeit der Budgetierung von Lehrerarbeitsvermögen soll Abhilfe schaffen.
Das Prinzip ist einfach. Den Schulen wird die Differenz zwischen einem hundertprozentigem und dem tatsächlichen ausgereichten Arbeitsvermögen in Geld ausgezahlt. Sprich, das fehlende Lehrerarbeitsvermögen wird budgetiert. Mit dem finanziellen Budget können sich Schulen externe berufliche Expertise einkaufen. Dem Einsatz der zusätzlichen Fachkräfte sind kaum Grenzen gesetzt. Zum Beispiel kann ein örtlicher Kantor den Schulchor führen, ein Künstler eine künstlerische AG oder ein Fotograf eine Foto-AG betreuen. Nur eines dürfen die externen Fachkräfte nicht: eigenständigen Unterricht durchführen.
Auf diese Weise sollen Lehrkräfte entlastet werden, indem sie sich auf das eigentliche Kerngeschäft, den Unterricht konzentrieren können. Zudem wird die Eigenverantwortung und Selbstständigkeit der Schulen gestärkt. Schulen können damit besser als bisher inhaltliche Schwerpunkte setzen. Wichtig dabei ist, dass die vertraglich gebundenen externen Personen in die schulische Arbeit integriert werden.
Die Idee startete als Pilotprojekt im zweiten Schulhalbjahr 2018/2019. Damals testeten 14 Pilotschulen das Angebot. 2022 nahmen bereits 114 Schulen teil. Nun wurde das Angebot auf 400 Schulen ausgeweitet. Die ausgereichten Budgets bewegen sich in Abhängigkeit der Größe der Schule zwischen 7.000 und 100.000 Euro pro Jahr. Vertragserstellung und Auszahlung erfolgen digital über das Schulportal; das Verfahren ist analog zum Programm »Aufholen nach Corona«. Zuständig im Landesamt für Schule und Bildung ist die Servicestelle für besondere Bildungsangebote.