Kita Landesprogramm für sprachliche Bildung gestartet

Kita Landesprogramm für sprachliche Bildung gestartet

Nachdem der Bund das Programm »Sprachkitas« beerdigt hat, legt Sachsen für die sprachliche Bildung an Kindertageseinrichtungen nun ein eigenes Landesprogramm auf. Dafür stehen mehrere Millionen Euro zur Verfügung.

Am 30. Juni 2023 endete das Bundesprogramm »Sprachkitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist« – überraschend und entgegen der ursprünglichen Vereinbarung im Koalitionsvertrag des Bundes. »Der Bund hat die Sprach-Kitas einfach beerdigt und sich damit von einer verlässlichen Politik für benachteiligte Kinder verabschiedet. Jetzt springen wir als Land ein«, so Kultusminister Christian Piwarz.

Um die Kitas dennoch weiter zu unterstützen, hat das Kultusministerium nun das Landesprogramm »alltagsintegrierte sprachliche Bildung« ins Leben gerufen. Die Sprachförderung soll damit in allen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen weiter verstärkt werden. »Frühkindliche sprachliche Bildung von Kindern mit besonderem Sprachförderbedarf legt das Fundament für den späteren schulischen und beruflichen Erfolg. Was wir in der Kita an Förderung jetzt versäumen, wird uns morgen in der Schule das Doppelte und Dreifache kosten«, machte Piwarz das Anliegen deutlich.

Fördermöglichkeiten

Allein für das Landesprogramm stehen im Doppelhaushalt 2023/2024 insgesamt 10,7 Millionen Euro zur Verfügung. Hinzukommen noch weitere Mittel für die Kitas. Grundlage der finanziellen Unterstützung ist die nun aktualisierte „Förderrichtlinie zur Verbesserung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“. Damit können rückwirkend zum 1. Januar 2023 eine ganze Reihe von Maßnahmen gefördert werden. So wird etwa die Freistellung von Fachkräften zur Praxisanleitung in Kindertageseinrichtungen unterstützt. Ebenso können Zuschüsse zur Qualifizierung und Fortbildung des Kita-Personals gewährt werden. Konkret im Rahmen des Landesprogramms gefördert wird auch die neue Maßnahme „Regionale Praxisberatung alltagsintegrierte sprachliche Bildung“. Insgesamt stehen mit der aktualisierten Förderrichtlinie für die Jahre 2023 und 2024 rund 45 Millionen Euro zur Verfügung. Das Landesprogramm »alltagsintegrierte sprachliche Bildung« ist Teil dieses finanziellen Gesamtpaketes. Antragsformulare zu den einzelnen Maßnahmen sind ab sofort auf der Website des Kommunalen Sozialverbandes abrufbar.

Die einzelnen Bausteine des Landesprogramms im Überblick

  1. Mehr Personal

Im Zusammenspiel mit der ab 1. August 2023 geplanten Personalschlüsselverbesserung (Neues in der Kindertagesbetreuung ab 1. August 2023) ist mehr pädagogische Arbeit am Kind möglich und darüber hinaus steht ein landesweites Netzwerk zur Qualifizierung der Fachkräfte und Qualitätsentwicklung zur Verfügung. Damit einher geht die bereits seit Dezember 2020 getroffene Regelung in der Sächsischen Qualifikationsverordnung, wonach Sprachfachkräfte mit mindestens zwei Jahren Erfahrungen im Bundesprogramm schlüsselwirksam anerkannt werden. Den betroffenen Einrichtungen wird dadurch ermöglicht, »ihre« Sprachfachkraft ganz oder teilweise weiter zu beschäftigen und, wo nötig, weiterhin gezielt zur Förderung der alltagsintegrierten sprachlichen Bildung einzusetzen.

  1. Koordinierungsstelle

Zur Vernetzung und Steuerung hat zum 1. Juli 2023 die Koordinierungsstelle zum »Landesprogramm alltagsintegrierte sprachliche Bildung« ihre Tätigkeit aufgenommen. Die Koordinierungsstelle wurde von der Sächsischen Landesvereinigung für Gesundheitsförderung e. V. (SLfG) und dem Zentrum für Forschung, Weiterbildung und Beratung an der ehs Dresden gGmbH (ZFWB) gemeinsam eingerichtet. Sie wird zentraler Ansprechpartner für die Akteure des Landesprogramms sein, diese vernetzen und Strukturen schaffen, die einen guten Wissenstransfer und eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung sowie Anpassung der bestehenden Ansätze gewährleisten. Darüber hinaus wird durch die Koordinierungsstelle ein wissenschaftliches Monitoring vorgenommen.

  1. Sprachmentoren sowie Sachkosten für die Kindertagesbetreuung

Zentraler Bestandteil des Landesprogramms ist die Tätigkeit von Sprachmentorinnen und Sprachmentoren in den Landkreisen und Kreisfreien Städten. Bereits im Bundesprogramm wurden Verbünde aus beteiligten Kindertageseinrichtungen gezielt durch Fachberatungen vor Ort begleitet und beraten. Das Landesprogramm übernimmt dieses wirksame Instrument und baut es weiter aus. Die Sprachmentorinnen und Sprachmentoren sind regional in den jeweiligen Jugendämtern angesiedelt. Unter Berücksichtigung der Anzahl der in den Gebietskörperschaften ansässigen Einrichtungen und der Struktur des ländlichen Raumes werden zwischen 3,5 und 5 Vollzeitstellen pro Jugendamt gefördert. Aufgabe der Sprachmentorinnen und Sprachmentoren wird u. a. sein, die Einrichtungen bei der Ermittlung des jeweiligen Unterstützungsbedarfes zu unterstützen, fachliche Beratung und Begleitung anzubieten, bei der Konzeptionsentwicklung bzw. Konzeptfortschreibung zur sprachlichen Bildung zu helfen, interne sowie externe Fortbildungen und Qualifizierungen zu vermitteln und die Einrichtungen untereinander zu vernetzen, um Modelle guter Praxis in die Breite zu bringen.

Jeder Kindertageseinrichtung wird eine Sachkostenpauschale zum Erwerb von Materialen für die alltagsintegrierte sprachliche Bildung zur Verfügung gestellt. Auch hierzu beraten die Sprachmentorinnen und Sprachmentoren die Einrichtungen und geben Empfehlungen zum zielgerichteten Einsatz der Mittel.

  1. Landeskompetenzzentrum zur sprachlichen Bildung und Förderung an Kindertageseinrichtungen in Sachsen (LaKoS)

Dass Sachsen der sprachlichen Bildung bereits seit Jahren große Aufmerksamkeit schenkt, zeigt unter anderem die langjährige Förderung des Landeskompetenzzentrums zur sprachlichen Bildung und Förderung an Kindertageseinrichtungen in Sachsen (LaKoS). Das LaKoS ist fest im System der Kindertageseinrichtungen verankert. Im Zuge des sächsischen Landesprogramms wurde LaKoS mit zusätzlichen Stellen ausgestattet. Dank dieser Aufstockung ist es möglich, wegfallende Strukturen aus dem Bundesprogramm zu kompensieren, um den steigenden Anforderungen an das Landeskompetenzzentrum gerecht zu werden. Nunmehr können alle Angebote zur alltagsintegrierten sprachlichen Bildung in der Kindertagesbetreuung gezielt von LaKoS unterstützt werden. Dies schließt erstmals die Horte und Kindertagespflegestellen mit ein, die bisher durch das Bundesprogramm ausgeschlossen waren.

  1. Mundgesundheit als Voraussetzung sprachlicher Bildung

Sachsen wird im Rahmen seines Landesprogramms einen Fokus auf die Gesundheitsbildung unter besonderer Beachtung der Mundgesundheit setzen und damit neue Wege gehen. Mundgesundheit ist ein wesentlicher Baustein für eine gute sprachliche Bildung unserer Kinder. Die tägliche Zahnhygiene soll wieder stärker in die Routine der Kindertagesbetreuung und das Bewusstsein der pädagogischen Fachkräfte, aber auch der Eltern rücken. Konzeptionell werden sowohl Experten aus Wissenschaft und Gesundheitsbildung, als auch pädagogische Fachkräfte und Leitungen mit einbezogen. Ziel ist es, ein Verständnis für die Bedeutung der Mundgesundheit als Voraussetzung für gute sprachliche Bildung aufzubauen. Es werden Materialien und Unterstützungsangebote entwickelt, die eine hohe Praxistauglichkeit aufweisen.

Ausblick

Die vom Sächsischen Landtag bereitgestellten Haushaltsmittel für das Landesprogramm, die aus Mitteln des Kita-Qualitätsgesetzes gespeist werden, sehen eine Finanzierung bis zum Sommer 2025 vor. Mit dem Qualitätsentwicklungsgesetz plant der Bund weitergehende Schritte mit bundesweiten Standards für die Kindertagesbetreuung. Dazu erarbeitet aktuell eine Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Länder und der Kommunen konkrete Vorschläge.

Die Sächsische Staatsregierung macht sich auf Bundesebene dafür stark, dass der mit dem Landesprogramm begonnene Weg im neuen Bundesgesetzes Berücksichtigung findet und eine Verstetigung der jetzt aufgebauten Strukturen erfolgt.

Dr. Susann Meerheim, stv. Pressesprecherin des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

2 Kommentare

  1. Viola Otte 1 Jahr vor

    Das ist schön zu hören, denn eine weitere fachliche Begleitung der Kitas ist immens wichtig. Welche Zugangsvoraussetzungen gibt es für die Sprachmentorinnenstellen, wo kann man sich für die Stadt Leipzig bewerben?

    Danke

    • Lynn Winkler - SMK 1 Jahr vor

      Liebe Viola Otte,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Da die Kommunen den Antrag beim KSV stellen bzw. gestellt haben, sind diese auch für das Stellenbesetzungsverfahren zuständig. Eine Bewerbung erfolgt also direkt bei der Stadt Leipzig bzw. beim Jugendamt der Stadt Leipzig. Gern dazu den örtlichen Stellenmarkt verfolgen bzw. direkt beim Jugendamt anfragen. Den Antrag für die Sprachmentoren des KSV finden Sie hier. Die Zugangsvoraussetzungen sind der Aufgabenbeschreibung im letzten Reiter zu entnehmen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler