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SMK-Blog

Normaler Schul- und Kitabetrieb unterhalb 50er Inzidenz möglich

Normaler Schul- und Kitabetrieb unterhalb 50er Inzidenz möglich

Unterhalb einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von 50 ist wieder Regelbetrieb in Schulen und Kindertageseinrichtungen möglich. Das sieht die neue Corona-Schutz-Verordnung vor, die heute vom Kabinett verabschiedet worden ist und ab 31. Mai gelten wird.

Der Schwellenwert muss im jeweiligen Landkreis oder in der Kreisfreien Stadt an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten sein. Dann gilt Regelbetrieb am übernächsten Tag.

Regelbetrieb für Schulen bedeutet, dass wieder Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler in allen Fächern und ohne Teilung der Klassen stattfinden kann. In der Grundschule kann der Fokus in Eigenverantwortung der Schulen weiterhin auf die Kernfächer gelegt werden, um die Grundlagen zu sichern. In Kindertageseinrichtungen ist auch wieder Regelbetrieb entsprechend der Pädagogischen Konzeption möglich.

Schulfahrten sind weiterhin unzulässig, sollen aber mit der nächsten Corona-Schutz-Verordnung ab dem 14. Juni wieder möglich gemacht werden.

Aufgrund des Bundesinfektionsschutzgesetzes bleibt die zweimalige Testpflicht pro Woche für Personen, die Gelände und Gebäude von Schulen und Kitas betreten, bestehen. Allerdings gilt die Testpflicht nicht mehr für Personen, die Kinder bringen oder abholen. Die begleitenden Personen sind jedoch verpflichtet, beim Bringen und Abholen eine FFP2-Maske oder medizinische Maske zu tragen.

Alle anderen bekannten Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen wie zum Beispiel das Tragen von Mund-Nasen-Schutz bleiben wie bisher bestehen.


88 Kommentare zu “Normaler Schul- und Kitabetrieb unterhalb 50er Inzidenz möglich

  1. Schulfahrten „sollen“ mit der nächsten Corona-Schutzverordnung ab dem 14. Juni 2021 wieder möglich sein. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass bei möglichem Regelunterricht aufgrund der Inzidenzzahlen dieses „sollen“ umgesetzt wird? Wir stehen mit unserer 10. Klasse gerade vor der Frage, ob wir die gebuchte Reise Mitte Juli 2021 stornieren oder daran festhalten.

    1. Liebe Birgit,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Zu weiteren Details informieren wir noch. Deshalb möchte ich noch um ein wenig Geduld bitten.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  2. Wenn ich meine Kinder von der Schule abmelde bekomme ich dann eigentlich auch die Tests für meine Kinder? Damit diese somit noch mehr Noten am Ende des Schuljahres haben?

  3. Ab wann zählen die 5 Tage Inzidenzunterschreitung? Ab dem 31.05.21 mit Wirkung der neuen Verordnung oder wird am 31.5. rückwirkend auf die Fallzahlen geschaut?

  4. Hallo. 1. Ist denn laut der neuen Coronaschutzverordnung (die ab 31.05.21 gelten soll) die Präsenzpflicht weiter ausgesetzt? Ich kann leider (noch) nirgends etwas dazu finden! 2. Wie sieht es mit den Noten im Zeugnis aus (Grundschule)? Im Halbjahreszeugnis standen nur die Hauptfächer D, Ma und SU sowie die Kopfnoten. Ist das beim Abschlusszeugnis dann auch so? Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.

  5. Ich habe mir gerade ein Interview des mdr mit Kultusminister Piwarz vom 25.5. angehört. Dabei hörte es sich für mich so an, dass die Grundschulen bereits ab einer Inzidenz von unter 100 in den „normalen Betrieb“ gehen und die weiterführenden Schulen ab einer Inzidenz von unter 50 folgen.

    1. Liebe Silke,

      vielen Dank für Ihre Gedanken. Ohne konkrete Angaben kann ich dazu wenig sagen. Fest steht: Sie können gern unsere Blogbeiträge zur Information nutzen. Dort stellen wir aktuell dar, welche Regelungen gelten. Auch unser Kultusminister ist mit den Entscheidungen vertraut und wird in Interviews entsprechend Auskunft geben.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  6. Hallo! Wenn die Freibäder wieder öffnen dürfen mit tagesaktuellem Test, gilt das auch für Schulkinder? Die werden ja zweimal pro Woche in der Schule getestet. Mir erschließt sich nicht, warum sie sich dann für das Freibad jeden Tag testen müssen. Viele Grüße

  7. Hallo liebe Frau Winkler,

    bedeutet, dass das wir in der Kita von den festen Gruppen weggehen können? Kann wieder eine Durchmischung von Kindern stattfinden? Und muss das zwingend ab 31.5.21 gelten oder wie viel Zeit habe ich mit meinen Kolleg*innen, dass System wieder umzustellen?
    LG Nicole

    1. Liebe Nicole,

      vielen Dank für Ihre Frage. Ja, das ist richtig. Dann sind wieder offene Konzepte möglich. Der Landkreis muss an fünf Tagen unter 50 sein, dann kann die Kita (und die Schulen) am übernächsten Tag in den Regelbetrieb gehen. Also 5 + 2.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  8. Kinder, welche die „höchste“ Priorität hinsichtlich des Schulbesuchs haben – müssen sich weiterhin testen und Maske tragen und dies im Sommer (der hoffentlich bald kommt). Unfassbar. Ich kann es einfach nicht glauben. Und dies bei einer Inzidenz (was der Wert auch immer aussagen mag) von unter 20. Unglaublich. Unfähig.

    1. Liebe Kristin,

      vielen Dank für Ihre Gedanken. Dazu gern ein paar Worte. Es ist richtig, wir sind auf einem guten Weg, die Inzidenzen gehen erfreulicherweise zurück, die getroffenen Maßnahmen zeigen Wirkung. Entsprechend hat das Kabinett gestern weitere Lockerungen beschlossen. Bitte vergessen Sie jedoch nicht: Corona gibt es nach wie vor. Wir müssen die Entwicklungen weiter im Blick behalten. Für den 14. Juni wird es einen Stufenplan geben, der beispielsweise auch Fragen wie „Wie kann mit ganz niedrigen Inzidenzen umgegangen werden?“ berücksichtigt. Dann können wir auch schauen, ob bei sehr niedrigen Werten etwa die Testpflicht entfallen kann. Auch beachten: Aktuell werden die Tests vom Bund mit dem Bundesinfektionsschutzgesetz vorgegeben.

      An einen zweiten Punkt möchte ich vor dem oben genannten Hintergrund noch erinnern: Für die Möglichkeit eines Präsenzunterrichts trotz Corona müssen viele Hygienevorkehrungen zusammenspielen. Je mehr Präventivmaßnahmen zusammenwirken, desto höher ist der Infektionsschutz. Das Ergebnis eines Antigentests ist eine Momentaufnahme und es werden mit dem Test auch nicht alle Infizierten gefunden, sondern vor allem die Personen mit hoher Virenlast. Eine Infektion, die kurz zuvor stattgefunden hat oder eine, die schon abgeklungen ist, kann der Test eventuell nicht nachweisen. Der Antigentest kann andere wichtige Hygienemaßnahmen wie das Tragen einer Maske also nicht ersetzen. Es kann zum Beispiel auch sein, dass man sich erst nach einem negativen Test ansteckt.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  9. Wann oder welche erdachten Voraussetzungen müssen eigentlich vorliegen, damit diese Übung gänzlich beendet wird? Es ist schon seit längerer Zeit bekannt das a, der Virus weiterhin präsent sein wird und b, dass die Schutzimpfung, wenn es gut läuft 6 Monate wirksam ist ?!

  10. Bleibt die Präsenzpflicht weiterhin ausgesetzt? Das hab ich noch nirgendwo gefunden…

  11. Unsere Kinderpsychologin hat ein Attest ausgestellt, dass unser Kind psychisch nicht in der Lage ist sich in der Schule selber zu testen. Was können wir in diesem Fall machen?

  12. Wie lange will man uns Lehrern und den Kindern noch den MNS im Unterricht zumuten???
    Selbstverständlich muss der Abstand von mind. 1,50m eingehalten werden. Aber zurzeit ist das problemlos gewährleistet. An jeder Bank sitzt nur ein Schüler, dann natürlich versetzt und wir Lehrer stehen vor der Klasse auch mit dem erforderlichen Abstand.
    Wir Lehrer haben einen Sprechberuf. Ich denke mal, keiner, der solche Verordnungen erlässt, muss mehrere Stunden am Tag mit einer Maske REDEN. Jedenfalls spricht kein Politiker während einer Pressekonferenz oder am Rednerpult mit MNS.
    Und auch unsere Schüler verstehen die Welt nicht mehr: Zweimal wöchentlich testen, auf Abstand sitzen und trotzdem MNS tragen. Wer erklärt ihnen diese Verordnung?

    1. Liebe Frau S.,

      vielen Dank für Ihre Gedanken. Dazu gern meine Antwort an Kristin beachten: http://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/05/26/normaler-schul-und-kitabetrieb-unterhalb-50er-inzidenz-moeglich/#comment-14238. Wir geben gern Unterstützung bei der Erklärung der Verordnung. Wenn es Fragen bei Schülerinnen und Schülern gibt, können sie sich auch vertrauensvoll an ihre Lehrerinnen und Lehrer wenden.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  13. Hallo, am 10.5. schrieb der SMK dass der Regelbetrieb an Grundschulen wieder ab einer Inzidenz von unter 100 stattfindet und nur zwischen den Inzidenzen von 100 -165 der Wechselunterricht stattfindet. Hier passiert wieder eine Willkür der Zahlen. Für mich völlig unverständlich.

  14. Warum gilt den wieder die WERKTage-Regelung. Wurde nicht erst vor wenigen Tagen davon gesprochen, bei der Zählung der 5 Tage, auch Sonn- und Feiertage mitzuzählen. Gerade, weil die Werktagsregelungen zeitige Öffnungen von Schulen verhindert hat. Warum vergisst man das dann einfach wieder oder wer passt da nicht auf, dass auch mal das, was angekündigt wurde, auch mal in die Verordnung einfließt.

  15. Warum macht man den Regelbetrieb wieder an starren Inzidenzwerten fest? Hier waren wir in der Diskussion doch schon deutlich weiter. Sowohl Herr Piwarz als auch Herr Kretzschmer hatten klar gesagt, dass ein Schulbesuch nicht von starren Inzidenzwerten abhängig sein soll. Dies war in der letzten Corona-Schutzverordnung vor der Bundesnotbremse auch so geregelt. So lange man an den Schulen regelmäßig testet, kann man das Risiko eines Covid-Clusters auch stark reduzieren. Wenn man sich die Ansteckungen nach Altersgruppen anschaut, sieht man, dass die meisten Erkrankungen in der Altersgruppe 35-59 stattfinden. Warum müssen also die Kinder „warten“, bis die Erkrankungen unter den Erwachsenen unter eine Inzidenz von 50 fallen. Es scheint, als ob hier die Kinder wieder keine hohe Priorität genießen. Dabei wäre es sehr wichtig, die Zeit bis zu den Ferien zu nutzen!

    1. Wo haben Sie sich die Ansteckungen nach Altersgruppen angesehen? In der RKI-Tabelle ist die durchschnittliche Inzidenz der Altersgruppen 35-59 für die vergangene Woche (20. KW) 67,3 und für die Altersgruppen 5-19 96,6. Das ist das glatte Gegenteil Ihrer Aussage. Und solche (Ihre) falschen Aussagen sind auch keine Meinungen, sondern die Erfindung und/oder Weiterverbreitung von fundiert klingenden Unwahrheiten mit dem Ziel von ??? Aber meist kommt man damit durch. Wer überprüft das schon?
      Sie können mich gern aufklären.

    2. Zum Glück gab es die Notbremse, welcher sich auch Sachsen fügen musste. Jetzt sollte man das Schuljahr in Ruhe beenden. Vielleicht hätte man überlegen sollen, das Schuljahr vorzeitig zu beenden. Immerhin sind alle Zeiten ohne Präsenz entfallen. Wandertag, Schulfahrten, Projektwochen etc und aus dem Februar fehlt wegen Verlegung noch 1 Ferientag!!! Die Kinder haben viel mehr Unterrichtszeit gehabt und im Homeschooling nicht gerade wenig zu tun gehabt. Viele Wochenenden fielen den Unmengen an Aufgaben zum Opfer. Diese Überstunden werden nie erwähnt. Weniger ist manchmal mehr und wäre auch eine Anerkennung für Kinder und Eltern. Auf den letzten Metern nun noch Präsenz mit Notendruck, Unterricht und Sport mit Maske! und nicht endender Testpflicht macht das Schuljahr nicht besser. Die letzten Wochen könnte man zur individuellen freiwilligen Förderung nutzen. Wer den Bedarf nicht braucht, da gibt es eine Menge an Knobelaufgaben, die man von zu Hause aus machen kann.

  16. Sind dann auch wieder Praktika möglich. Die waren ja nur für die Zeit des Wechselmodels ausgesetzt?

  17. Im Bundesinfektionsschutzgesetz steht die Testpflicht 2x Woche mit zugelassenen Tests, Selbstauskunft ist darin erlaubt!
    Hier liegt rechtswidriges Handeln der Sächsischen Regierung vor.

    1. Sehr geehrte Kerstin,
      leider hat die letzte Zeit gezeigt, dass es einige Eltern mit der Testpflicht nicht ernst genommen haben und ihre Kinder ungetestet, nur mit dem ausgefüllten Zettel in die Schule geschickt haben. Dies rührt aus eigenen Aussagen der Kinder und auch daraus, dass manche Kinder nicht wussten, wie der Test bei sich selbst zu machen ist. Und…,dass es so in der Nase kitzelt. Das zum Thema „Ehrlichkeit gegenüber den Mitschülern und den Mitarbeitern in der Schule“. Als diejenigen, die in der Schule arbeiten, hatte man bis dato keine Handhabe und musste die Zettel so hinnehmen.
      VG Lehrerin
      Viele Grüße

    2. Hallo Frau Winkler,
      wenn Sie sich auf § 2 / Nummer 7 / Buchstabe b beziehen stellt sich mir die Frage, wer auf die Idee kommt, dass das zu überwachende Personal (in diesem Fall ja die Lehrer) eine erforderliche Ausbildung oder Kenntnisse und Erfahrungen im Sinne des § 4 Absatz 2 Medizinprodukte-Betreiberverordnung hat. Vielleich hat mal der ein oder andere einen solchen Kurs beim DRK abgelegt, aber die breite Masse hat es nicht. Insofern ist eine Testung zu Hause schon allein sinnvoll, weil Kinder dann nicht erst in die Schule gehen, wenn sie denn ggf. das Virus in sich tragen. Auf dem Weg zur Schule (Bus, Bahn) und im Klassenraum sitzen sie ja dann bereits mit allen anderen Kindern.

    3. Hallo Frau Winkler, dass Gesetz (Schutzverordnung) habe ich auch mehrmals gelesen. Hierbei geht es um sie „Gleichstellung von Geimpften/ Genesenen sowie negativ getesteten Personen! In dieser Verordnung gibt es keinerlei Regeln über die Testung an sich! Das ist ja gerade das Problem und es wird auf dem Rücken der Kinder ausgetragen. Was soll das denn außerdem für ein normaler Schulbetrieb mit Maske und Testung sein?!

  18. Hallo, ist bei Grundschulen unter einer Inzidenz von 100 Regelbetrieb? Oder auch erst ab unter 50?

    1. Liebe Messe, Jacqi,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Bitte lesen Sie den Beitrag genau: Unterhalb einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von 50 ist wieder Regelbetrieb in Schulen und Kindertageseinrichtungen möglich.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  19. Hallo, wie wird es in den Förderschulen weiter geregelt sein? Gegen die auch wieder in den Präsenzunterricht?

    1. Hallo Schribs,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Auch für Förderschulen gilt: Unterhalb einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von 50 ist wieder Regelbetrieb möglich.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  20. Unter welchen Voraussetzungen fällt die Testpflicht und die Maskenpflicht im Unterricht? Die Kinder sind am wenigsten gefährdet und müssen die meisten Regeln erdulden. Ist das verhältnismäßig?

    1. Liebe Ines,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Dazu kann ich Ihnen aktuell noch keine Antwort geben. Hier müssen wir schauen, wie sich die Lage entwickelt und welche weiteren Entscheidungen getroffen werden.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

    2. Das ist ihr Ernst? Unter 50 sitzen teilweise wieder 30 und mehr Kinder in einem viel zu kleinen Raum. Und das mehrere Stunden an 5 Tagen in der Woche. Es sollte im Interesse aller sein, wenn weiterhin getestet wird. Im Übrigen testen wir auch 2 x pro Woche. Die Teststäbchen sind sehr dünn und sehr flexibel, und es wird nur im Nasenvorhof abgestrichen. Nasebohren ist sicher 100 Mal gefährlicher. Zu den Masken: nicht angenehm, aber hier gilt das gleiche, ungefährlich. Schüler, die das Gefühl haben, dass sie die Maske abnehmen müssen, dürfen bei uns auch kurz den Raum verlassen.

    3. Nein, das ist leider schon lange nicht mehr verhältnismäßig und für die Kinder und deren Entwicklung einfach nur kontraproduktiv.

  21. Hallo, wie läuft das bitte ?
    Da ja nun eine gewisse Planung von Seiten der Eltern statt gefunden hat für den Wechselunterricht , kommt nun alles durch einander.
    Darf ich mein Kind auch nur 1 Woche vom Präsentsunterricht befreien, da man beispielsweise nicht vor Ort ist?

    Danke für Ihre Antwort

    1. Hallo Wert,

      vielen Dank für Ihre Gedanken. Weiterhin gilt: Alle Schülerinnen und Schüler können sich von der Präsenzbeschulung schriftlich abmelden. Die Abmeldung muss durch Belange des Infektionsschutzes begründet sein – jedoch nicht, weil „man nicht vor Ort ist“.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

    2. Das würde bedeuten wenn ich meinem Kind eine Entschuldigung aus Angst vor Infektionen schreiben würde geht das?
      Viele Grüße

  22. Hallo.
    Gibt es eine Regelung zur „Beschulung“ für die vom Präsenzunterricht abgemeldeten Kinder? Nur weil die Präsenzpflicht ausgesetzt bleibt, heißt das doch nicht, dass diese Kinder gar nicht unterrichtet werden (müssen), oder?!
    Wie kann hier die Vermittlung von Unterrichtsstoff und die Benotung erfolgen? Sollen/Müssen diese Kinder weiter digital mit Stoff versorgt werden und wer kontrolliert ggf. diese Aufgaben?
    Vielen Dank vorab für eine Antwort.

    1. Liebe Katrin Müller,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Dazu bitte die einschlägigen Antworten, die wir hier bereits gegeben haben, beachten.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

    2. Hallo Frau Winkler,

      auch mit viel suchen habe ich in ihren „alten“ Beiträgen keine befriedigende Antwort auf meine Frage gefunden.

      Wo genau muss ich denn suchen?

    3. Liebe Katrin Müller,

      Antworten gab es etwa hier: https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/03/30/regeln-fuer-den-schul-und-kita-betrieb-nach-ostern/. Kurzum: Es gilt weiterhin: Die Kinder oder Jugendlichen, die die Lernzeit zu Hause verbringen, werden mit Lernaufgaben versorgt. Mit einer vollumfänglichen Betreuung der Schülerinnen und Schüler durch Lehrkräfte, wie im Präsenzunterricht, kann allerdings nicht gerechnet werden. Wenn es dazu weitere Fragen gibt, bitte mit der Schule sprechen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  23. Damit stellt sich auch hier wieder die Frage: dürfen die Praxisberater dann endlich – nach Monaten der „Distanz-Kommunikation“ mit den Schülern – wieder an ihren Dienstort Schule zurück? Oder werden sie wieder ausgebremst?

  24. Was passiert mit dem Praktikum an den Oberschulen? Sie sind enorm wichtig und die Betriebe haben Hygienekonzepte, also eigentlich keine Gefahr. Die letzten zwei Schulwochen können das Schuljahr auch nicht mehr retten, für die Schüler wäre es aber eine wichtige Motivationshilfe.

    1. Liebe Antje,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Die Durchführung der Praktika ist an die Inzidenzwerte gekoppelt. Erst im Regelbetrieb dürfen Praktika wieder durchgeführt werden. Ein Beispiel zu Dresden: Aus dem genannten Grund wird den Schulen empfohlen zu prüfen, den Beginn der Praktika auf Mittwoch zu verlegen, denn dann startet voraussichtlich der Regelbetrieb in Dresden (sofern die Inzidenzwerte in Dresden weiter unter 50 liegen).

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  25. Ab wann werden die verpflichtenden Tests abgeschafft, ab welcher Inzidenz die Maskenpflicht? Oder bleibt das für immer. Der BDI hat in einem Positionspapier gefordert, dass die Tests in der Wirtschaft nicht mehr angeboten werden müssen- der Bundeswirtschaftsminister hat sofort reagiert und Änderungen in Aussicht gestellt. Warum wird Kindern das weiter und weiter zugemutet. Aus epidemiologischer Sicht (fehlende Vortestwahrscheinlichkeit/falsch positive Ergebnisse/zunehmende Somatisierungen der Kinder/Maskendyspnoe…). Es wird Zeit für ein Perspektivwechsel, finden Sie nicht?

  26. Hallo, bei uns liegt die Inzidenz schon ein paar Tage unter 50 morgen wäre dann der 5. Werktag, ist dann ein Regelbetrieb an unserer Oberschule ab 31.5. möglich ?

    1. Lieber Paul Ludwig,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Es weiterhin gilt: Ab Klassenstufe fünf müssen Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte wie bisher eine medizinische Gesichtsmaske oder FFP2-Maske oder vergleichbare Atemschutzmaske (zum Beispiel KN95/N95), jeweils ohne Ausatemventil, auch im Unterricht tragen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  27. Hallo!
    Zählt der Samstag in der Rechnung als Werktag (da eben kein Schultag)? Wenn die Inzidenz in Leipzig z.B. Di-Sa unter 50 ist, gilt dann ab Di oder Mi der Regelbetrieb (5+2+Sonntag?)?
    Heißt „kann“, dass die Schulen eigenständig entscheiden dürfen, die Regel später umzusetzen … oder gar nicht bis zu den Sommerferien, d.h. im Wechselmodell verbleiben KÖNNEN?

    Und was, wenn es dann wieder 3 Tage über 50 geht? Ist das nicht eher fehlende Planbarkeit für Lehrer und Eltern, v.a. wenn ein Landkreis um die 50 pendelt und zufällig die 5 tage unter 50 schafft? Wieso wird nicht gleich der 14.06. festgelegt, wenn die neuen Regelungen in div. außerschuilschen Bereichen eh erfolgen?

    Für die Lehrer in Gebieten mit um/unter 50 kommt nun wieder einmal kurzfristige Unplanbarkeit / Mehrarbeit, da oft von Schulen bereits bis Schuljahresende mit Halbgruppen geplant wurde und man die Info erst 2,5 Arbeitstage vorab (Mi nachm., Do, Fr) bekannt gibt.
    Pfingstferien gab es keine, 15 Wochen Schule am Stück seit Ostern. Extrem späte Sommerferien ziehen das Schuljahr zäh in die Länge. Viele Schüler haben ihre Motiation seit dem 2. Lockdown verloren, selbst wenn ich Handstand mache oder sonstige Aktionen, erreiche ich (egal welches Fach außer vielleicht Sport..) genug nicht mehr mit Inhalten. Das soziale Miteinander interessiert viele Schüler deutlich (!) mehr als Mathe, Englisch oder Geschichte.

    Vielen Dank für Infos!

    1. Lieber Fragensteller,

      vielen Dank für Ihre Gedanken. Die Werktage zählen auch rückwirkend ab dem Zeitpunkt, ab dem die Inzidenz unter 50 liegt.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

    2. Fraglich bleibt, wieso man sich nun an der starren Inzidenz (50) festklammert. Was ist, wenn der Wert nur 3 Tage überschritten wird und dann wieder dauerhaft darunter bleibt? Zurück ins Wechselmodell, um dann nach weiteren 5+2 Tagen wieder in volle Klassen zu gehen?
      Wo bleibt die Planungssicherheit im ohnehin schwierigen Schuljahr für mehr als 5 Tage im Voraus für Lehrer, Eltern, Schüler, Schulleitungen usw.?

    3. Offen ist v.a. die Frage, ob die Schulen bei Inzidenz 5 Tage unter 50 das Wechselmodell beenden MÜSSEN oder ob das jede Schule frei entscheiden darf, bis zu den Ferien beim Wechselmodell zu bleiben? Das wäre eine sehr wichtige Auskunft für alle Schulen im Land.

  28. Hallo,
    es ist ein Unding, was vom grünen Tisch aus beschlossen wird.
    Wie soll das praktiziert werden?
    Planung bis zum Ende des Schuljahres von Arbeiten unter Bedingungen des Wechselunterrichts.
    Seitens der Schüler und Lehrer.
    Mit mindestens 28 Schülern im Klassenraum und Maskenpflicht??? Hygienische Testung bei den beengten Zuständen?
    Lüftung bei den maroden Fenstern und Türen der Schulen?
    Es wäre sinnvoller, effizienter und ruhiger für alle Beteiligte gewesen, den Wechselunterrichts bis zum Schuljahresende aufrechtzuerhalten.
    Die Präsenzpflicht bleibt ausgesetzt, wo ist da die Logik? Wenn die Politik meint, dass 28+ sich in einem Raum ohne Mindestabstand aufhalten können, warum dann keine Präsenzpflicht für ALLE?
    Welche Kriterien wurden als Grundlage genommen?
    Warum werden nicht die gefragt, die vor Ort sind?
    Hat Herr Piwarz mal die Basis befragt?Sich vor Ort informiert?
    Nicht bei den Vorzeigeschulen!
    Weiß er, wissen seine Berater wie es in der Realität aussieht? Besteht überhaupt Interesse an diesem Wissen?
    Die Entscheidung zeigt Desinteresse an einer geregelten Bildungsarbeit!

    1. Lieber A.Schultz,

      vielen Dank für Ihre Meinung. Zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen haben wir in der Vergangenheit auf unserem Blog in den Beiträgen bzw. Kommentaren schon öfter geantwortet und die Hintergründe dargelegt. Deshalb möchte ich gern darauf verweisen. Etwa auch darauf, dass ein regelmäßiger Austausch mit der „Schulfamilie“ stattfindet.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  29. 5 Werktage oder 5 normale Tage? Ich hatte diesbezüglich nun schon unterschiedliche Wortmeldungen gehört.

    Eine Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 und das für 5+2 Tage ist & bleibt für viele Familien ein ganz bitterer Schlag. Viele Schulen bleiben dann noch Wochen im Wechselunterricht. Was für ein verlorenes Schuljahr… verlorenes Jahr für Kinder. Im Biergarten kann man sich mit Test schön zum Umtrunk in großen Gruppen versammeln. Je höher der Alkoholpegel desto besser werden vermutlich auch die AHA-Regeln eingehalten…. Bei den Schülern bleiben trotz Testpflicht hingegen weiter die Daumenschrauben angezogen. Diese Prioritäten kann man nicht mehr nachvollziehen!
    „Die Schulen gehen als Letztes in den Lockdown und kommen als Erstes wieder heraus.“ – Am Ende waren sie die Ersten drin und die Letzten, die wieder draußen sind. Das ist schon traurig. Familien haben keine Lobby. Ich bin enttäuscht.

  30. Guten Tag, die Angaben sind mE nach irreführend. Gilt die Testpflicht für Eltern, die ihre Kita Kinder abholen nun noch oder nicht? Bsp. sind nicht in allen sächsischen LK die Inzidenzwerte stabil und dauerhaft unter 50. Was gilt für diese Landkreise? Oder ist generell für alle abholenden/bringenden Eltern in der Kita Inzidenz-unabhängig keine Testpflicht mehr?

  31. Hallo,

    kommt man als begleitende Person erst ab einer Inzidenz unter 50 in das Gebäude ohne Test? Oder gilt dies bereits jetzt schon, dass man das Gebäude als begleitende Person ohne Test betreten kann?

    1. Unser Kita legt hier Gelänge ohne Gebäude aus. Also können wir schon seit 20.5 ohne Test unsere Kinder in die Kita begleiten?

  32. Ich kenne mehrere Kinder, die den Wechselunterricht gut fanden und sich nicht freuen, wieder in voller Klasse zu sitzen. Es herrschte deutlich mehr Ruhe und Konzentration im Klassenzimmer.

    1. Kann ich nur zustimmen. Aber noch sind wir nicht unter 50 und vielleicht bleibt der Wechselunterricht ja bis Schuljahresende.

    2. Unsere Kindee fanden das auch gut. Endlich mal Ruhe im Unterricht und der Lehrer konnte besser auf die Kinder eingehen.

      Mir gehen die Lockerungen ehrlich gesagt zu schnell. Ich finde das sehr leichtsinnig.

  33. Hallo Fr Winkler,

    Auch die neue Formulierung von heute 13.07 ist nicht eindeutig.

    Wenn Eltern keine Personen sind, die das Gelände und Gebäude betreten bleibt ja nur das Personal, das getestet werden muss.

    Ist das also richtig, das man fürs Betreten des Gebäudes zum Bekleiden seines Kindes keinen Test mehr braucht? Auch nicht, wenn man es in der Garderobe umzieht und dann an den Gruppenraum begleitet?

  34. Hallo, bleibt die Präsenzpflicht ausgesetzt oder müssen jetzt wieder alle Schüler in die Schule gehen. Vielen Dank
    Mit freundlichen Grüßen

  35. Wenn unter 50 voller Präsenzunterricht ist, dann wird immernoch getestet? Bleibt da die Schulbesuchspflicht auch weiterhin ausgesetzt? Wie ist das mit dem Testen zu Hause? Unter 50 gilt keine Notbremse. Da müsste das Testen zu Hause doch wieder möglich sein?

    1. Hallo Privat,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Die Schulbesuchspflicht bleibt weiter aufgehoben. Wie im Beitrag beschrieben, bleiben alle bekannten Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen wie bisher bestehen. Das gilt auch für die Tests.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

    2. Und WARUM wird das Testen zu Hause nicht wieder möglich, wenn die Bundesnotbremse nicht mehr greift?

    3. Hallo Privat,

      hierzu beachten: Dass die qualifizierte Selbstauskunft nicht mehr möglich ist, liegt nicht an der Bundesnotbremse, sondern an der COVID-19-VO des Bundes. Somit gilt dies unabhängig der Inzidenzen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  36. Na endlich! Ein Ende des Wechselmodells ist mehr als notwendig! Wenn Biergärten und Innengastronomie in Dresden öffnen, hätte ich mir allerdings einen generellen Abschied vom Wechselmodell gewünscht.

    1. Schön, wenn bei Ihnen die Biergärten und die Innengastronomie wieder offen sind.
      Was soll man dazu sagen?
      Bei uns sind noch nicht einmal Geschäfte für den normalen täglichen Bedarf – Kleidung, Schuhe … v.a. Schulbedarf !!! – wieder offen. Und wir liegen nun auch schon mehrere Tage unter der 50er-Marke.

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