Regeln für den Schul- und Kita-Betrieb nach Ostern

Regeln für den Schul- und Kita-Betrieb nach Ostern

Das Kabinett hat heute die neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Damit gibt es einige neue Regeln für den Schul- und Kitabetrieb. Die wichtigsten Fragen und Antworten geben wir im Blog.

Nach der neuen Corona-Schutz-Verordnung öffnen Schulen und Kindertageseinrichtungen nach Ostern inzidenzunabhängig. Eine Verknüpfung mit dem Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner sieht die neue Corona-Schutz-Verordnung nicht mehr vor. Allerdings sind auch verschärfte Infektionsschutzmaßnahmen für Schulen und Kitas vorgesehen.

Zutritt in Kita nur mit negativem Testergebnis*

Fortan können Kindertageseinrichtungen von Personen nur betreten werden, wenn sie durch eine ärztliche Bescheinigung oder durch einen Test auf das Coronavirus nachweisen können, dass keine Infektion besteht. Davon ausgenommen sind neben den in Krippen und Kindergärten betreuten Kindern nur die sie begleitenden Personen zum Bringen und Abholen auf dem Außengelände. Wer seine Kinder jedoch ins Kita-Gebäude hineinbegleiten möchte, muss einen der genannten Nachweise vorlegen. Dieser darf nicht älter als drei Tage sein. Andernfalls darf die Kindertageseinrichtung nicht betreten werden. Die Kindertageseinrichtung weist hierauf im Eingangsbereich des Geländes hin.

Schulbesuch für alle Schülerinnen und Schüler an Testungen gebunden

Bisher mussten Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen nur einmal pro Woche eine ärztliche Bescheinigung oder ein negatives Testergebnis vorweisen können. Mit der neuen Corona-Schutz-Verordnung wird die Testpflicht für Schülerinnen und Schüler auf zwei Mal wöchentlich und auch auf die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe ausgedehnt. Die Regelung für das Schulpersonal bleibt wie bisher bei zwei Mal pro Woche. Antworten auf wichtige Fragen zu den Selbsttests gibt es hier.

Maskenpflicht auch im Unterricht

Ab Klassenstufe fünf müssen Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte fortan eine medizinische Gesichtsmaske oder FFP2-Maske oder vergleichbare Atemschutzmaske (zum Beispiel KN95/N95), jeweils ohne Ausatemventil auch im Unterricht tragen. Weiterhin gilt: Alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, sonstiges Personal und Eltern müssen auf dem Gelände der Schule und im Schulgebäude eine der genannten Masken tragen. Die Maskenpflicht gilt nicht auf dem Außengelände der Schulen, wenn ein ausreichender Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.

Schulbesuchspflicht wird aufgehoben*

Konnten bislang lediglich Primarschülerinnen und -schüler von der Präsenzbeschulung schriftlich abgemeldet werden, ist dies nun für alle Schülerinnen und Schüler möglich. Die Abmeldung muss durch Belange des Infektionsschutzes motiviert sein; ein etwaiges Ab-und Anmelden für einzelne Wochentage kommt nicht in Betracht. Die Kinder oder Jugendlichen können dann die Lernzeit zuhause verbringen und werden mit Lernaufgaben versorgt. Mit einer vollumfänglichen Betreuung der Schülerinnen und Schüler durch Lehrkräfte, wie im Präsenzunterricht, kann allerdings nicht gerechnet werden.

Weiterhin eingeschränkter Regelbetrieb

In Grund- und Förderschulen sowie Einrichtungen der Kindertagesbetreuung findet wie bisher eingeschränkter Regelbetrieb statt. Das bedeutet, die Gruppen und Klassen müssen streng getrennt werden. In Einrichtungen der Kindertagespflege findet Regelbetrieb statt.

Wechselunterricht ab Klassenstufe fünf bleibt

Für den Unterricht ab Klassenstufe fünf müssen die Klassen wie bisher geteilt werden (Wechselmodell).

Präsenzunterricht für Abschlussklassen bleibt

Für die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen findet der Unterricht wie bisher in Präsenz statt und grundsätzlich in den Fächern und Lernfeldern der jeweiligen Abschlussprüfung. Der Präsenzunterricht kann im Wechselmodell erfolgen.

Die neue Corona-Schutz-Verordnung gibt es hier.*

Ministerschreiben an die Kita-Leitungen und pädagogischen Fachkräfte

 

*Die entsprechenden Textpassagen wurden am 31. März 2021 aktualisiert.

Dirk Reelfs, Pressesprecher im Sächsischen Staatsministerium für Kultus

240 Kommentare

  1. Corina L. 3 Jahren vor

    Aus der neuen Verordnung ergeben sich viele Fragen:
    1.Bei den durchgeführten Tests ergab sich eine Quote von 0,12 bzw.0,13% der positiv Getesteten.Warum fährt man trotzdem die Testfrequenz nach oben?
    2.Nur noch Schüler mit neg.Testergebnis dürfen am Unterricht teilnehmen.Warum müssen sie trotzdem auch während des Unterrichts eine Maske tragen?
    3.Seit einem Jahr springen wir von einer Schulschließung zur nächsten.Warum kann man immer noch nicht sagen wie mit den Bildungsdefiziten unserer Kinder umgegangen wird,v.a.in Hinsicht auf einen Schulabschluss bzw.einer beruflichen Ausbildung?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Corina L.,

      vielen Dank für Ihre Fragen. Die Tests sind ein Baustein und können die anderen Hygieneregeln und Vorsichtsmaßnahmen nicht ersetzen, aber sie unterstützen die anderen Schutzmaßnahmen. Sie sind einfach und schmerzfrei in der Anwendung. Für die Möglichkeit eines Präsenzunterrichts trotz Corona müssen, wie beschrieben, viele Hygienevorkehrungen zusammenspielen. Je mehr Präventivmaßnahmen zusammenwirken, desto höher ist der Infektionsschutz. Das Ergebnis eines Tests ist eine Momentaufnahme und es werden mit dem Test auch nicht alle Infizierten gefunden, sondern vor allem die Personen mit hoher Virenlast. Eine Infektion, die kurz zuvor stattgefunden hat oder eine, die schon abgeklungen ist, kann der Test eventuell nicht nachweisen. Der Test kann also andere wichtige Hygienemaßnahmen wie das Tragen einer Maske nicht ersetzen. Es kann zum Beispiel auch sein, dass man sich erst nach einem negativen Test ansteckt. Zu Ihrer letzten Frage informieren wir noch.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  2. Hort 3 Jahren vor

    Wie ist das beim Hort, beginnt da der eingeschränkte Regelbetrieb am 06.04.2021? Was heißt „nach Ostern“ für den Hort?

  3. Erzieherin aus Leidenschaft 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Winkler, sehr geehrter Herr Reelfs,

    Ich glaube alle freuen sich darüber, dass Schulen und Kitas wieder geöffnet werden.
    Ich als Erzieherin freue mich sehr darauf, wie bestimmt viele Kolleginnen und Kollegen, alle Kinder endlich wieder zu sehen. Doch leider sind auch gemischte Gefühle im Spiel.

    SchülerInnen und LehrerInnen werden durch 2 wöchentliche Tests und Masken relativ gut geschützt.
    Doch was ist mit allen Erziehern und Erzieherinnen?
    Sie haben engen Kontakt, können aufgrund der Altersgruppen nicht mit Maske arbeiten geschweige denn die Kinder tragen Maske. Und Tests für Krippen- und Kitakindern sind gar nicht vorgesehen.

    Warum werden Kitas für kleine Kinder nicht mit Lolly-Tests versorgt, um auch hier ein mögliches Höchstmaß an Sicherheit für die Beschäftigten zu gewährleisten? Die wöchentlichen Tests für die Belegschaft sind ja schon ein Anfang, aber auch die kleinsten können asymptomatisch Überträger sein!

    Warum werden Erzieher und Erzieherinnen anders „behandelt“?

    Vielen Dank für eine Antwort!
    Eine Erzieherin aus Leidenschaft

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 3 Jahren vor

      Sehr geehrte „Erzieherin aus Leidenschaft“,
      zunächst einmal erlaube ich mir, Ihnen für Ihr Engagement und Ihre Leidenschaft für die Kinder herzlich danken. Auch kann ich Ihre gemischten Gefühle verstehen. Vielleicht hilft es Ihnen zu erfahren, dass der Freistaat die Selbsttests für Erzieherinnen und Erzieher besorgt und die Kommunen die Testkits an die Einrichtungen verteilen. Die beschaffte Menge reicht für zwei Selbsttests pro Woche. Bei den Testkits, die bereitgestellt gestellt werden, handelt es sich um Selbsttests, die im vorderen Nasenbereich angewendet werden. Zur Beschaffung der Tests ist zunächst eine Ausschreibung notwendig. Hier werden also verschiedene Angebote unterschiedlicher Unternehmen eingeholt und geprüft. Bei der Wahl eines geeigneten Tests sind neben der Verfügbarkeit auch die Zuverlässigkeit und Handhabung zu berücksichtigen. Zum Zeitpunkt der erstmaligen Beschaffung (diese liegt nun schon einige Wochen zurück) gab es auf dem Markt ein deutlich geringeres Angebot an verschiedenen Tests als dies heute der Fall ist. Lollytests waren unter den geltenden Beschaffungskriterien nicht verfügbar. Die Zusammenarbeit mit einem Lieferanten ist zudem auf einen bestimmten, längeren Zeitraum festgelegt. Denn hier ist auch zu beachten, dass eine Liefersicherheit gewährleistet werden muss. Der Freistaat Sachsen stellt den Schulen jede Woche ein Kontingent von 1,2 Millionen Testkits zur Verfügung. Angesichts dieser Größenordnung ist etwa ein wöchentlicher Wechsel zwischen Anbietern und damit ein Umstieg auf eine andere Testart bzw. die Verwendung unterschiedlicher Tests für verschiedene Einrichtungen also nicht so einfach möglich.
      Viele Grüße und frohe Ostern wünscht
      Dirk Reelfs

  4. S.M. 3 Jahren vor

    Besteht die Maskenpflicht auch für die Förderschulen ab Klasse 5?

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 3 Jahren vor

      Hallo S.M.,
      Maskenpflicht gilt nicht im Unterricht an Förderschulen der Sekundarstufe I. Weitere Informationen zu Ausnahmen von der Maskenpflicht stehen im §5b der Corona-Schutz-Verordnung (https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2021-03-30-gueltig-ab-2021-04-01.pdf)
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo S.M.,

      vielleicht noch eine Ergänzung bzw. ein Hinweis: § 5 b Absatz 2 verweist darauf, dass § 3 Absatz 2 entsprechend gilt. Dieser lautet:

      „Menschen mit Behinderung und solche mit gesundheitlichen Einschränkungen können, sofern sie nicht dazu in der Lage sind, auf das Tragen der Mund-Nasenbedeckung verzichten. Es ist zulässig, im Kontakt mit hörgeschädigten Menschen, die auf das Lesen von Lippenbewegungen angewiesen sind, zeitweilig auf die Mund-Nasenbedeckung zu verzichten.“

      Auch beachten: § 5b Absatz 2:

      „Zur Glaubhaftmachung einer Befreiung von der Pflicht nach Absatz 1 genügt die Gewährung der Einsichtnahme in ein ärztliches Attest, welches die gesundheitliche Einschränkung sowie die durch die Erfüllung der Pflicht zu erwartenden Beeinträchtigungen benennt und erkennen lassen soll, auf welcher Grundlage die Ärztin oder der Arzt zu dieser Einschätzung gelangt ist. Personen, die entgegen der nach Absatz 1 bestehenden Pflicht den vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutz nicht tragen, ohne dass eine Ausnahme nach Satz 1 oder Absatz 2 vorliegt, ist der Aufenthalt nach Absatz 1 Nummer 1 Halbsatz 1, Nummer 2 Halbsatz 1 und Nummer 3 Halbsatz 1 untersagt. Wer Einsicht in ein ärztliches Attest nach Satz 1 erhält, hat Stillschweigen über die darin enthaltenen Gesundheitsdaten zu bewahren.“

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  5. Antje 3 Jahren vor

    Die Regel, dass Kontaktpersonen der Kategorie 1 für 14 Tage in Quarantäne müssen, bleibt und gilt auch für Schüler/Kita-Kinder weiter? Auch wenn ein negativer PCR-Test vorliegt, dürfen die Kinder frühestens nach 10 Tagen wieder raus?

  6. Erzieherin 3 Jahren vor

    Wie konkret sollen Eltern, die das Kita- Gelände betreten wollen, ein negatives Testergebnis nachweisen? Reicht da ein Selbsttest aus, bei dem weder Datum noch die Personalien der getesteten Person ersichtlich sind?
    Wo nehmen wir die Kollege:innen her, die auch noch das kontrollieren sollen und nebenbei bei vollem Haus und strikter Gruppentrennung arbeiten werden?

  7. Antje 3 Jahren vor

    Sind Masken-Pausen vorgesehen? Wenn die Schüler früh mit dem ÖPNV kommen und anschließend den ganzen Schultag Maske tragen sollen, dann sind Atempausen dringend nötig.

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 3 Jahren vor

      Hallo „Antje“,
      selbstverständlich sind im Schulalltag „Masken-Pausen“ vorgesehen. Wann und wo genau das geschieht, kann nur vor Ort an der jeweiligen Schule entschieden werden.
      Voiele Grüße
      Dirk Reelfs

  8. M.V. 3 Jahren vor

    Was ist mit Tests bei Personen, die an Corona erkrankt waren. Nach Aussagen vom Gesundheitsamt kann der Test positiv anzeigen. Da macht ein Test wenig Sinn. Eigentlich hieß es, diese Mitarbeiter brauchen vorerst keinen Test. Was ist mit Fehlern beim Schnelltest? Wir hatten jetzt das Problem, dass eine Mitarbeiterin einen positiven Schnelltest hatte. Der PC Test war dann negativ. In der Zwischenzeit waren aber alle in Quarantäne!

  9. Maria 3 Jahren vor

    Alle Erzieher*innen müssen sich künftig 2x pro Woche testen lassen. Richtig?
    Ist mit einer finanziellen Unterstützung der Kitas durch das Land Sachsen für die Tests zu rechnen?
    Ist mit einer Unterstützung bei der Beschaffung der Tests zu rechnen? (Mengenrabatt)
    Was bedeutet „zumutbar“ bei der Beschaffung der Tests? Gibt es eine Empfehlung, was zumutbar/ nicht zumutbar ist, pro Test auszugeben?

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 3 Jahren vor

      Sehr geehrte „Maria“,
      die Tests werden vom Land gestellt und von den Kommunen an die jeweiligen Einbrichtungen verteilt. Ihnen entstehen also keine Kosten.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

  10. Ina L. 3 Jahren vor

    Wenn wir alle Kinder in der Oberschule, Grundschule und im Hort so klassisch trennen, stellt sich mir die Frage wie es dann im Schulbus läuft! Diese sind meist überfüllt und alle Kinder sind dort auch bunt gemischt. Sowohl an der Haltestelle als auch im Bus!

    Wo gibt es da Hygienekonzepte.

  11. Sascha Wiedemann 3 Jahren vor

    Wie wird, speziell für Kindergärten, nach Ostern definiert? 06.04.2021 oder 12.04.2021

  12. Frau Adam 3 Jahren vor

    Guten Tag, ich habe folgende Frage… Wie soll verhindert werden, dass bei einem positiven Testergebnis die ganze Klasse/Gruppe in Quarantäne muss?

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 3 Jahren vor

      Sehr geehrte Frau Adam,
      es ist nicht immer notwendig, dass bei einem positive Testergebnis die ganze Klasse/Gruppe in Quarantäne muss. Darüber entscheidet das zuständige Gesundheitsamt erst nach Bestätigung eines postiven Testergebnisses durch PCR-Test.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

  13. Sylvi (Lehrerin) 3 Jahren vor

    Liebe Fr. Winkler,
    gibt es eine Regelung bzgl. des Umgangs mit Eltern/Schülern, wenn keine Einwilligung zum Selbsttest vorliegt, der Nachweis negativer Testergebnisse nicht erbracht wird und auch keine Abmeldung der Schulpflicht vorgenommen wird? Diese Eltern fordern von den Lehrkräften (lt. Bildungsauftrag) eine Beschulung ihrer Kinder wie in der häuslichen Lernzeit, als kein Präsenzunterricht möglich war.

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Sylvi (Lehrerin),

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. In diesem Fall kann nicht mit einer vollumfänglichen Betreuung der Schülerinnen und Schüler durch die Lehrerinnen und Lehrer, wie im Präsenzunterricht, gerechnet werden. Wie konkret das umgesetzt wird, entscheidet die jeweilige Schule entsprechend der Bedingungen vor Ort.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  14. Madelaine Barthel 3 Jahren vor

    Halli Hallo
    Zum Betreten der Kita muss ein negativ Test vorliegen.
    Also reicht es wenn ich Zuhause einen mache und ihn dort vorlege?
    Ich arbeite in der Pflege und werde täglich getestet!
    Reicht auch da die Bescheinigung vom Arbeitgeber?

    Liebe Grüße

  15. Günther, M. 3 Jahren vor

    Hallo, ich begrüße es ebenfalls, dass die Schulen geöffnet sind/werden, wenn auch „nur“ im Wechselmodell. Besser wie nichts. Was bedeutet jedoch Abschlussklasse? Weiterhin nur die 10. Klasse der Oberschule? Könnten die Schüler der 9. Klasse des Realschulbildungsganges nicht auch als Abschlussklasse gewertet werden, um das bisher Versäumte nachzuholen oder den „vermittelten“ Unterrichtsstoff zu wiederholen? Denn in Anbetracht dessen, dass meine Tochter das 2. Halbjahr 2020 der 8. Klasse im Home-Schooling verbrachte und nun seit Dezember 2020 bis März 2021 der 9. Klasse ebenfalls im Home-Schooling war, wird uns Angst und Bange, was die Abschlussprüfung im kommenden Jahr 2022 betrifft. Gibt es ggf. grundsätzlich schon eine Überlegung zu den Prüfungen 2022. Ggf. kommt es ja wieder zu Schulschließungen :-/. Ich freue mich von Ihnen zu hören. MfG Günther

  16. Max Erbes v 3 Jahren vor

    Liebe Frau Winkler,
    Ich möchte Ihnen folgende Frage stellen, welche den unten stehenden Kommentar von Martin konkretisieren soll.
    Inwiefern stellen die Maßnahmen einen ausreichenden Infektionsschutz für das pädagogische Personal in Kindertageseinrichtungen dar, wenn die zu betreuenden Kinder nicht getestet werden?
    Ich bitte Sie hiermit höflich diese Frage zu beantworten.
    Mit freundlichem Gruß
    Max E.

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Max Erbes v,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Wie Sie mittlerweile sicher gelesen haben: Meine Kollegin hat Ihnen inzwischen über Facebook geantwortet.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  17. Do 3 Jahren vor

    Kinder von Krippe und Kita sollten auch getestet werden, analog der Schulkinder. Wir hatten reichlich Fälle positiver Kinder in unserer Einrichtung, teils symptomlos, heraus gefunden durch ( freiwilligen) Massentest in der Einrichtung. Vom Personal sind derzeit 9 Personen aus 2 Krippen-Gruppen an Covid19 erkrankt, teils mit schwerwiegenden Symptomen und Einlieferung auf ITS, und sie sind deutlich länger arbeitsunfähig als die angeordnete Quarantäne geht. Das Testen der Eltern reicht hier nicht aus, um das Personal zu schützen.

  18. Stefanie 3 Jahren vor

    Wird es zeitnah Spucktests für die Kinder, zumindest in der Grundschule, geben?
    Dies wäre sehr zu begrüßen, da trotz der geringen Testtiefe, viele Kinder Hemmungen haben und sicher nicht genügend „Material“ mit dem Tupfer aufnehmen!
    Zudem wäre so eine, wenn auch geringe, Verletzungsgefahr ausgeschlossen.

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Stefanie,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Dazu gern Folgendes beachten (dies gilt gleichermaßen für die Spucktests). Bei den Testkits, die wir den Schulen bereitstellen, handelt es sich um Selbsttests, die im vorderen Nasenbereich angewendet werden. Zur Beschaffung der Tests ist zunächst eine Ausschreibung notwendig. Hier werden also verschiedene Angebote unterschiedlicher Unternehmen eingeholt und geprüft. Bei der Wahl eines geeigneten Tests sind neben der Verfügbarkeit auch die Zuverlässigkeit und Handhabung zu berücksichtigen. Zum Zeitpunkt der erstmaligen Beschaffung (diese liegt nun schon einige Wochen zurück) gab es auf dem Markt ein deutlich geringeres Angebot an verschiedenen Tests als dies heute der Fall ist. Lollytests waren unter den geltenden Beschaffungskriterien nicht verfügbar. Die Zusammenarbeit mit einem Lieferanten ist zudem auf einen bestimmten, längeren Zeitraum festgelegt. Denn hier ist auch zu beachten, dass eine Liefersicherheit gewährleistet werden muss. Der Freistaat Sachsen stellt den Schulen jede Woche ein Kontingent von 1,2 Millionen Testkits zur Verfügung. Angesichts dieser Größenordnung ist etwa ein wöchentlicher Wechsel zwischen Anbietern und damit ein Umstieg auf eine andere Testart bzw. die Verwendung unterschiedlicher Tests für verschiedene Einrichtungen also nicht so einfach möglich. Bitte beachten Sie: Die zur Verfügung gestellten Selbsttests sind unkompliziert anzuwenden und schmerzfrei. Auch Grundschülerinnen und Grundschüler können diese ohne Bedenken selbst mit Unterstützung ihrer Lehrerin bzw. ihres Lehrers anwenden. Das Erklärvideo zur einfachen Anwendung finden Sie hier: https://www.youtube.com/watch?v=8P-izXYIvBQ. Wie es dann bei einer erneuten Beschaffung aussieht, müssen wir abwarten.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  19. Anja 3 Jahren vor

    Gibt es die Tests dann auch für Zuhause in vertrauter Umgebung? Ein 7-Jähriger, der sich noch nicht allein die Schuhe binden kann – aber allein auf Corona testen lassen??? Außerdem möchte ich mein Kind bei positivem Test selbst „begleiten“, nicht den Reaktionen von Lehrern/Schülern aussetzen.

  20. Martha Christel Hoppe 3 Jahren vor

    Hallo, super, dass das jetzt doch schneller geht mit der Öffnung als gedacht. Wie ist das mit den Hortkindern kommende Woche? Kita ab 6. Und Schule nach den Ferien, ist klar. Aber kommende Woche ist nich Hort und da wäre es schön, wenn es hierzu auch eine Info gäbe.
    Viele Grüße
    Christel Hoppe

  21. Tony 3 Jahren vor

    Schönen guten Tag

    Meine beiden Kinder gehen noch in die Kita.

    Ich weiß ja das aktuell der 1. Test kostenlos ist, den 2. Test muss man ja selber Bezahlen.

    Wie verhält es sich jetzt wenn man 2 Test in der Woche einreichen muss ?

    Sind dann alle beide kostenlos oder zahlt man dann trotzdem den 2 Test selber?

    LG

    Tony

  22. Ralf 3 Jahren vor

    Gibt es für die Tests zusätzliches Personal an den Schulen oder wird das auf den Schultern der Sekretärinnen und Sekretäre, die sowieso schon überlastet sind ausgetragen? Oder erhalten die Schulen endlich ordentlich portionierte Tests, die nicht noch hin- und hergepackt bzw. für jede Klasse einzeln abgezählt werden müssen? Ganz zu Schweigen vom zusätzlichen Papierkram, der mit den Tests verbunden ist. Das geht am Ende so lange gut, bis die ersten öffentlichen Mitarbeiter sich krank melden wegen Überlastung und dann wird das Geschrei groß sein.

  23. Claudia Saudi 3 Jahren vor

    Ich unterrichte selbst unter anderem Sport. Darf dieses Fach wieder stattfinden?
    VG Claudia Sauer

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Claudia Saudi,

      vielen Dank für Ihre Frage. Es geht um die Grundschule?

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  24. Sandy Peters 3 Jahren vor

    Wie soll der Nachweis über ein negatives Testergebnis erfolgen, wenn ich mein Kind in das Kita- Gebäude begleiten möchte und nicht zweimal pro Woche zum Arzt gehen kann/will? Soll ich hierfür einen Selbsttest/ Schnelltest machen und diesen dann vorlegen? Oder muss es etwas Offizielleres wie ein Testzentrum sein? Danke im Voraus.

  25. Julia Schlutter 3 Jahren vor

    Meine Tochter ist ein Jahr alt und geht in die Kinderkrippe, wie kann ich mir das vorstellen, dass ich sie nur im Außenbereich abgeben kann? Sie findet den Weg ins Gebäude definitiv nicht allein & ich kann mir nicht vorstellen, dass dauerhaft jemand draußen steht und zu jeder Zeit die Kinder in Empfang nehmen kann.
    Ich begrüße es aber auch sehr , dass die Kinder weiter in die Krippe/Kita/ Schule können. Lg

  26. Kristin 3 Jahren vor

    Wie ist „Das Zutrittsverbot gilt ab dem Moment, wenn ausreichend Selbsttestkits für die pädagogischen Fachkräfte in der Kita vorliegen. Die Kindertageseinrichtung weist hierauf im Eingangsbereich des Geländes hin.“ zu verstehen? Müssen Eltern von Kita-Kindern nun ab Montag einen Schnelltest schon vorlegen, wenn sie das Gebäude betreten müssen? Oder erst, wenn die Kita-Leitung hierzu auffordert.

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Kristin,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Dieser Passus wurde in der Corona-Schutz-Verordnung inzwischen wieder gestrichen. Deshalb haben wir ihn auch im Text entfernt.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  27. Uwe Dulz 3 Jahren vor

    Wie ich bereits unter einem anderen Beitrag schrieb, konsequent im Sinne der Risikominderung und zum Schutz der Kinder, Jugendlichen und Lehrer wären tägliche Tests. Es ist ja allgemein bekannt, dass das Ergebnis eines Schnelltests ja nur eine Momentaufnahme und deshalb weniger als 24 Stunden lang zuverlässig ist.
    Aber sei es drum, nun wird wenigstens zweimal getestet. Allerdings wurde nicht geschrieben, an welchen Wochentagen das sein wird. Gibt es dazu bereits Informationen bzw. konkrete Anweisungen?
    Ein wenig habe ich immer noch das Gefühl, dass das Infektionsgeschehen an Kindereinrichtungen und Schulen unterschätzt wird. Hat denn niemand die täglich länger werdende Liste der betroffenen Einrichtungen seit Ende der Winterferien bemerkt?

  28. Dirk Schirmer 3 Jahren vor

    Hallo SMK,

    wo ordnet ihr den Hort ein? Welche Regeln gelten da?

    Mit freundlichen Grüßen
    Dirk Schirmer

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Dirk Schirmer,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Sie beziehen sich auf die Tests? Dazu sagt die Corona-Schutz-Verordnung (https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2021-03-30-gueltig-ab-2021-04-01.pdf, § 5a (4)): »Personen, mit Ausnahme der in Kinderkrippen und Kindergärten betreuten Kinder sowie der sie begleitenden Personen zum Bringen und Abholen auf dem Außengelände der Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, ist der Zutritt zum Gelände von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Schulen untersagt, wenn sie nicht durch einen Nachweis einer für die Abnahme des Tests zuständigen Stelle oder eine qualifizierte Selbstauskunft nach Anlage 2 zu dieser Verordnung nachweisen, dass keine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht. Die Ausstellung des Nachweises nach Satz 1 und die Vornahme des Tests dürfen nicht länger als drei Tage zurückliegen … Das Zutrittsverbot nach Satz 1 gilt nicht für die Kindertagespflege und bis einschließlich 11. April 2021 nicht für Kinder in der Hortbetreuung.«

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  29. Karin 3 Jahren vor

    Wie lange gilt die Testpflicht für Schulen und Kindergärten? Die Corona-Vo gilt nur bis 18.04.2021, ist die Testpflicht danach automatisch aufgehoben, weil die VO ungültig ist?
    Können Eltern, wie bisher, den Test auch zu Hause selber machen und den Kindern mit der Bescheinigung über den Selbsttest und ihrer Unterschrift die Kinder in die Schule schicken? Müssen alle Schulen den Selbsttest anerkennen?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Karin,

      vielen Dank für Ihre Fragen. Die getroffenen Maßnahmen gelten jeweils bis zum Ende der aktuellen Verordnung (also aktuell dann bis 18. April). Danach wird es eine neue Verordnung geben, über die darin enthaltenen Maßnahmen muss wieder neu entschieden werden. Zum Thema Tests gern in unseren FAQ-Beitrag schauen: https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/03/11/faq-tests/.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  30. IVonne 3 Jahren vor

    Hallo, gilt die Öffnung der Kitas für die Landkreise, welche wegen hoher Inszidenz geschlossen waren. kommt noch eine Fassung, wo das Datum richtig drin steht. Es ist etwas verwirrend, da die Schulen ermal ja noch Ferien haben?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe IVonne,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Es gilt: Für Kitas direkt nach Ostern, also ab 6. April, für Schulen ab 12. April.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  31. Susanne Menge 3 Jahren vor

    Ab welcher Inzidenz werden die Schulen denn wieder geschlossen?

  32. Martin 3 Jahren vor

    Was ist mit den Erziehern in den Kindertagesstätten?

    Mit freundlichen Grüßen
    Martin Weinert

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Martin,

      bitte stellen Sie Ihre Frage konkreter.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  33. Susan 3 Jahren vor

    Wie wird sicher gestellt, dass die Kinder beim permanenten Tragen des Mund-Nasen-Schutzes medizinisch betreut werden? Zum Teil sind es 8 Unterrichtsstunden täglich. Wie werden die vorgeschriebenen Pausenzeiten OHNE Masken geregelt? Muss auch bei körperlicher Belastung im Sportunterricht eine Maske getragen werden? Gibt es eine Vorschrift zur maximal zulässigen Tragezeit? Für medizinische Masken beträgt diese nach meinem Wissen 2 Stunden? Was passiert danach? Wer stellt die Masken zur Verfügung, die nun ständig zu tragen sind?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Susan,

      vielen Dank für Ihre Fragen. Im Schulalltag sind selbstverständlich „Masken-Pausen“ vorgesehen. Wann und wo genau das geschieht, kann nur vor Ort an der jeweiligen Schule entschieden werden. Zum Thema Masken im Sportunterricht gern auch in der Corona-Schutz-Verordnung (§ 5b, https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2021-03-30-gueltig-ab-2021-04-01.pdf) nachlesen: „Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske oder FFP2-Maske oder vergleichbaren Atemschutzmaske, jeweils ohne Ausatemventil, besteht … dies gilt nicht für Schülerinnen, Schüler, schulisches Personal und Hortpersonal … h) im Sportunterricht, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird …“ Die Masken für die Schülerinnen und Schüler werden von uns nicht gestellt.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  34. Lehrerin und Mutter 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich begrüße die Öffnungen ausdrücklich und habe zwei Fragen: Die Abschlussklassen haben weiterhin Präsenzunterrricht. Neu ist, dass dieser als Wechselmodell gestaltet werden kann. Das heißt, die bisherige Stundenanzahl wird beibehalten und auf weniger Tage verteilt? Oder werden für einige Fächer die Aufgaben wieder für zu Hause erteilt?
    Meine zweite Frage bezieht sich auf Hochschulen: Sind diese bei der Öffnungsstrategie mit dabei? Es gab Diskussionen, ob Erstsemester in Präsenz zurück an die Hochschulen dürfen. Auch das wäre mehr als wünschenswert.
    Vierlen Dank für Ihre Antwort.

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Lehrerin und Mutter,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Das Thema Hochschulen liegt bei den Kolleginnen und Kollegen des Wissenschaftsministeriums (www.smwk.sachsen.de). Gern dort nachfragen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  35. Mutti 3 Jahren vor

    Mein Kind ist in der 5. Klasse. An der Schule muss während des Sportunterrichts eine Maske getragen werden, wenn dieser in der Sporthalle durchgeführt wird. Das geht für uns überhaupt nicht und ist sogar sehr gefährlich für die Kinder. Können wir als Eltern unserer Kind für den „Maskensportunterricht“ befreien? Oder müssen die Kinder in Sachsen keine Maske tragen während des Sports, sondern nur beim Umkleiden und auf dem Weg zum Sport? Reicht ein schriftlicher Antrag, es ist ja keine medizinische Indikation. Welche Möglichkeiten gibt es? VG

  36. Marco 3 Jahren vor

    Warum nur zwei mal pro Woche symptomlos testen und nicht täglich? Und warum soll die ganze Klasse zuhause bleiben wenn nur ein Kind einen positiven Test hat? Welchen Zweck erfüllt die Einmal-Partikel-Maske bei den Schülern? Keines der Kinder wird jeden Tag die Maske austauschen; machen Sie das?

    Ich kann diesen Maßnahmen nur ablehnend gegenüber stehen, denn es wird immer absurder. Ich bin wirklich fassungslos auch über die Aufhebung der Schulpflicht und deren Konsequenzen.

    Es geht um die Zukunft unserer Kinder!

  37. Kris 3 Jahren vor

    Es gibt also keine Obergrenze, an der Schulen und Kitas wieder geschlossen werden? Auch bspw. bei 500er Inzidenzen bleibt alles geöffnet?

  38. Anna-Maria 3 Jahren vor

    Wie verhält sich die Häufigkeit der Testungen in den Berufsschulen, wenn die jeweilige Klasse beispielsweise nur an zwei aufeinanderfolgenden Tagen in der Woche anwesend ist und die Arbeitsstelle ausschließlich eine freiwillige Testung anbietet?
    Wird hier an beiden Tagen getestet oder nur am ersten Tag?

  39. Annett Adler 3 Jahren vor

    Ich bin so froh das die kinder wieder in die schule gehen dürfen,auch wenn es erstmal im wechselmodus ist. Es ist wirklich schlimm gewesen- stellt euch vor ihr seid seit 4 Monaten zu hause,ohne wirklichen realen Kontakt zur Aussenwelt. Bitte lasst die Schulen auf,testet auch mehr als 2x Das die kinder wieder am leben teilnehmen dürfen.

  40. Ulrike 3 Jahren vor

    Wie soll die Testung der Eltern stattfinden, die die Kita betreten müssen (z.Bsp. Eingewöhnung)? Einmal wöchentlich ist ja in einem Testzentrum kostenlos möglich und lässt sich organisieren und es gibt einen dokumentierten Nachweis), aber danach? Brauche ich jeden Tag einen frischen Nachweis, oder reicht alle drei Tage und damit nur 2mal/Woche? Muss ich die Tests selbst finanzieren? Reicht ein Laienschnelltest? Mache ich den Test in der Kita vor Ort, damit er nachweisbar ist?

  41. Dorf-Erzieherin 3 Jahren vor

    Als Erzieherin in einer Kita stellt sich mir die Frage, warum wir als die Personen, die den meisten Körperkontakt, außer den Eltern, haben „ungeschützt“ bleiben?!

    Warum bekommen Erzieherinnen und Erzieher nicht die gleiche Sicherheit wie Lehrerinnen und Lehrer, die von positiv getesteten Kindern „ferngehalten“ werden, indem das Betretungsverbot der Schule greift.

    Auch Kita-Kinder können asympomatisch erkrankt sein. Das mussten wir selbst in unserer Einrichtung schon feststellen.

    Die Lolly-Tests wären für alle Beteiligten eine gute Möglichkeit ein gewisses Sicherheitsgefühl, gerade auch für uns Erzieher, herzustellen. Denn WIR werden in dieser Phase in meinen Augen leider vergessen!

    Warum werden nicht auch Krippen- und Kita-Kinder einer zweimaligen Testung in der Woche, zur Sicherheit aller, unterzogen?

  42. Katja 3 Jahren vor

    Wie genau soll die Testung der Grundschüler stattfinden? Sollen das die Kinder selbst in der Schule machen oder die Eltern zu Hause?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Katja,

      vielen Dank für Ihre Fragen. Wir stellen auch den Grundschulen die Tests zur Verfügung. Die Kinder können sich dann selbst direkt in der Schule unter Aufsicht der Lehrerin bzw. des Lehrers selbst testen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  43. Tom 3 Jahren vor

    Hallo,
    Werden jetzt eigentlich auch die Unterrichtsstunden gekürzt? Zumindest an meiner Schule, wo eine Stunde 90 Minuten geht. Denn es ist ja schwer ertragbar 90 Minuten mit Maske auszuhalten. Gibt es dafür eine Regelung?
    Vielen Dank
    Tom

  44. Anja 3 Jahren vor

    Wer bezahlt die Tests für die Eltern der Kindergartenkinder, die die Kita betreten?

  45. Yvonne 3 Jahren vor

    Wie sieht es im Vogtlandkreis aus? Kann ich als in Vollzeit arbeitende, nichtsystemrelevante, alleinerziehende Mama meinen 6-jährigen Jungen wieder in die Kita bringen?

  46. D.Obst 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren, gilt die Testpflicht auch für die Förderschulen?

  47. Jana Hoyer 3 Jahren vor

    Hallo,
    wer trägt die Kosten für die Tests der pädagogischen Fachkräfte in den Kitas?

  48. Elternratsvorsitzende 3 Jahren vor

    Bedeutet eingeschränkter Regelbetrieb an Grundschulen erneut auch eingeschränkter Fächerkanon statt nach Stundenplan?
    Die Klassenlehrer könnten durchaus mehr als Mathe, Deutsch und Sachunterricht in Klasse 3 unterrichten, aber sie müssen es halt nicht. Darauf wird immer wieder gepocht! Besonders der Englischunterricht, aber auch Musik (ohne Singen), Werken und Kunst sind essentiell und nicht nur Beiwerk im Stundenplan, hier fehlen bereits wesentliche Kenntnisse und Fertigkeiten. Material zum Selbststudium wurde leider auf Nachfrage verweigert.
    Fördermöglichkeiten für schwächere Kinder wurden zeitnah geschaffen, die leistungsstarken Kinder haben jedoch das Nachsehen und langweilen sich seit Wochen.

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Elternratsvorsitzende,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Ja, der Fächerkanon bleibt eingeschränkt. Die Lehrerinnen und Lehrer beziehen zum Teil aber fächerübergreifend Themen aus anderen Fächern mit ein.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  49. Bodo 3 Jahren vor

    Die DGUV sieht einen dauerhaften Gebrauch der FFP2 und KN95 Masken durch die erschwerte Atmung kritisch und als gesundheitsgefährdend an (siehe DGUV Regel 112-190).
    Es wird eine maximale Nutzung von 75 Minuten mit anschließenden 30 Minuten Pause vorgegeben.
    Ist das in der Entscheidung mit beachtet worden? Die 5 oder 10 Minuten Pause zwischen zwei Unterrichtsstunden werden ja auch, wenn das Schulgebäude nicht verlassen werden kann, mit Maske zugebracht.
    Werden die Schulen den Stundenablauf anpassen?

  50. Steffen 3 Jahren vor

    Hallo,

    werden auch Kitas für Eltern Tests anbieten (müssen)? Heute morgen fand sich noch solch ein Satz dazu. Wie lange gilt das 3-Tage-Ergebnis? 3 Tage oder von Tag 1, 8:00 Uhr bis Tag 3, 8:00 Uhr?

    Mit freundlichen Grüßen
    Steffen

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Steffen,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Nein, das müssen nicht die Kitas übernehmen. Ein Test ist für die Eltern kostenlos (Alle Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland haben die Möglichkeit, sich einmal wöchentlich kostenfrei mittels eines Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 testen zu lassen.) Die Kosten für den zweiten müssen die Eltern selbst tragen. Die Ausstellung des Nachweises nach Satz 1 und die Vornahme des Tests dürfen nicht länger als drei Tage zurückliegen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  51. Pacholke 3 Jahren vor

    Wie ist es, wenn sich Erzieher nicht testen lassen wollen?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo Pacholke,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ohne negatives Testergebnis darf die Einrichtung nicht betreten werden.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  52. Monika Kretzschmar 3 Jahren vor

    Ist bei dem negativen Test auf Coronavirus bei Eltern die in das Kita Gebäude möchten, auch ein Selbsttest gültig? Oder ist damit der Test aus einem Testcenter gemeint? Das konnte ich leider nirgends finden.

  53. Aline Throne 3 Jahren vor

    Gibt es schon einen neuen Stand zur Durchführung von Praktikas?
    Ohne ein einziges Praktikum, ist es für die Bewerbung um eine Ausbildungsstelle schwierig.

    Danke.

  54. Mirko Groß 3 Jahren vor

    Was heißt für die Kitas nach Ostern? Bereits am 06.04.?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Mirko Groß,

      vielen Dank für Ihre Frage. Ja, genau.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  55. Erik 3 Jahren vor

    Werden die Tests von der Schule gestellt, sofern man sein Kind zu Hause testen möchte, was ja nach Medienmeldungen weiter möglich sein soll?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Erik,

      vielen Dank für Ihre Frage. Die Tests, die wir auch den Grundschulen zur Verfügung stellen, können die Schülerinnen und Schüler ohne Bedenken selbst unter Aufsicht ihrer Lehrerin bzw. ihres Lehrers anwenden. Das Erklärvideo zur einfachen Anwendung finden Sie hier: https://www.youtube.com/watch?v=8P-izXYIvBQ. Die Tests zur Anwendung mit nach Hause zu nehmen, ist nicht möglich.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  56. Lehrerin 3 Jahren vor

    Auch wir wünschen uns eine weitreichendere Festlegung, was Schulfahrten betrifft. Eine gebuchte Fahrt Anfang Mai innerhalb Sachsens können wir nicht kostenlos stornieren, solange das SMK keine offizielle Festlegung (Absage für alle Schulfahrten in diesem Schuljahr) getroffen hat.

  57. Zickmann, Anja 3 Jahren vor

    Hallo,
    Danke für die Infos im Blog.
    Ist das Tragen der Maske im Unterricht ab Klasse 5 ausnahmslos verpflichtend oder gibt es auch hier Möglichkeiten, z.B. bei genügend Abstand davon abzusehen?
    Vielen Dank.
    Mit freundlichen Grüßen
    Anha

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Zickmann, Anja,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Die Maskenpflicht gilt ab Klasse fünf auch im Unterricht. Eine Ausnahme gibt es nicht aufgrund von ausreichend Abstand.

      Hinweis (https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2021-03-30-gueltig-ab-2021-04-01.pdf): § 5 b Absatz 2 verweist darauf, dass § 3 Absatz 2 entsprechend gilt. Dieser lautet:
      „Menschen mit Behinderung und solche mit gesundheitlichen Einschränkungen können, sofern sie nicht dazu in der Lage sind, auf das Tragen der Mund-Nasenbedeckung verzichten. Es ist zulässig, im Kontakt mit hörgeschädigten Menschen, die auf das Lesen von Lippenbewegungen angewiesen sind, zeitweilig auf die Mund-Nasenbedeckung zu verzichten.“

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  58. mom of 3 3 Jahren vor

    Wie werden Kinder, die zuhause lernen, benotet? Bei unserm Grundschüler ist bisher nichts dergleichen gelaufen. Besteht da Versetzungsgefährdung?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe mom of 3,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Dazu informieren wir noch. Hier möchte ich deshalb noch um etwas Geduld bitten.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  59. Stephan 3 Jahren vor

    Es gibt ja aktuell nur einen kostenlosen Test pro Woche für Erwachsene Personen, wer bezahlt die Tests die für Eltern notwendig sind um in die Kita zu kommen? Es ist leider etwas realitätsfern wenn die Eltern nur auf das Gelände aber nicht in die Kita dürfen. Ein Test an sich wäre ja kein Problem, aber dieser müsste dann gestellt / bezahlt werden.

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Stephan,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Die meisten Kitas organisieren es so, dass das Bringen und Abholen auf dem Außengelände organisiert wird. Ein zweiter Test wird nicht bezahlt.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  60. Fragensteller 3 Jahren vor

    Heißt es, die Inzidenz kann auch auf 1000 steigen und die Schulen bleiben offen oder bei welchem konkreten Punkt machen Schulen doch vollständig zu?
    Warum nutzt der Freistaat nicht die 14 Tage Osterferien für einen knallharten Lockdown, um danach wieder zu öffnen? Stattdessen Eierei und teils realitätsferne oder unlogische Regeln.
    Wir haben mittlerweile vermehrt Fälle unter Kindern und Jugendlichen mit teils starken Symtomen. Auch, da die (bisher gültige) Maskenpflicht an vielen Schulen weiterhin sehr lasch umgesetzt wurde, geschweige denn kontrolliert (Lehrer können nicht in Pausen alle Klassenräume beaufsichten – völlig utopisch!).
    Wo sind hier die Konzepte, die wirklich was bringen und personell auch gestemmt werden können?

    Kein Impfangebot an Lehrer (Sachsen-Anhalt schafft das auch, warum Sachsen nicht? Zitat eines Gymnasiums in S.-A.: „Wir sind sehr froh, dass wir allen unseren Lehrkräften während der Osterferien einen Impftermin anbieten konnten.“) ab Klasse 5. Sie spielen als SMK mit der Gesundheit von Lehrern, Eltern und Schülern. Denn die „Schulbesuchspflicht“ wird für Lehrer NICHT aufgehoben, sondern man riskiert sogar „personalrechtliche Maßnahmen“, wenn man aus „Sorge“ zu hause bleibt. Toll!

    MfG

    • Fragensteller 3 Jahren vor

      Leider eine Frage vergessen, finde oben keine Antwort:
      Dürfen die Schüler weiterhin zu hause testen und das als Bestätigung mitbringen oder gilt die Durchführung Testpflicht endlich NUR in der Schule, um Fakes von „Attesten“ zu unterbinden?

  61. Mutti und Lehrerin 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren!
    Ich hätte es sehr begrüßt, wenn es keinen Wechselunterricht mehr gäbe – die Kinder müssen nun wochenweise ohne adäquate Betreuung allein daheim lernen. Wer hilft denn dann weiter, wenn der Drucker nicht geht oder die Konferenz nicht starten kann? Wer kann erklären, wenn die Aufgaben zu schwer sind? Wieder werden mehr Lernende abgehängt, die dann in der Präsenzzeit Tests schreiben müssen!
    Dieser Zustand wurde nur durch einige Wochen Schule von Schuljahresbeginn bis Dezember unterbrochen. Dies ist eine kaum haltbare Zumutung für unsere Schülerinnen und Schüler und deren Eltern. Wenn wir nun so genau Testen und Masken tragen – dann gehören auch alle Lernenden in die Schulen!
    Vom kaum zu stemmenden Mehraufwand für die Lehrenden kaum zu schweigen.
    Wenn alle Kinder Maske tragen und getestet sind, sollte hier eine Perspektive eröffnet werden. Es ist nun warm und die Fenster können geöffnet bleiben. Vorstellbar wäre doch sicherlich noch zwei Wochen Wechselbetrieb und dann endlich Schule unter Pandemiebedingungen mit ordentlicher Beschulung für alle!
    Auch Klassenfahrten oder Wandertage wären dann mit Test möglich. Die Kinder sehnen sich nach Gemeinschaft und brauchen dringend Bewegung und fröhliche Erlebnisse mit Gleichaltrigen! Denn hier müssen wir ganz dringend die zu wenig berücksichtigten Gefahren durch die psychischen Langzeitfolgen bei den Lernenden von MEHR als einem Jahr Schule im Lockdown endlich auffangen!
    Es müsste auch eine einheitliche Regelung für die Abnahme von Leistungsüberprüfungen für Lernende geben, die der Testpflicht nicht nachkommen. Diese darf hier aber keinesfalls aus Gründen der Gerechtigkeit und Transparenz im heimischen Lernen erfolgen, sondern muss unter Aufsicht in der Schule erfolgen können.
    Weiterhin vermisse ich eine Regelung für geimpfte/genesene Lehrkräfte und Lernende. Es könnte über einen Antikörper-Test die Immunität aller vier Wochen nachgewiesen werden und damit würde hier schon einmal die Testpflicht entfallen. Hier bestätigt auch die Forschung, dass eine Immunität vorliegt und ich verstehe nicht, warum diese Erkenntnisse, auch beim RKI nachlesbar, keinen Eingang in unser Alltagshandeln finden!
    Mit freundlichen Grüßen, eine auf Besserung und Einsicht hoffende
    Lehrerin und Mutti

  62. Juliane 3 Jahren vor

    Wer bezahlt die Testpflicht für Eltern, die Ihre Kinder in die Kita bringen? Pro Test ca. 8€ und der Test nicht älter als 3 Tage, d.h. mind. 2x Woche testen. Pro Monat ca. 64€.

  63. Katrin 3 Jahren vor

    Kitas und Schulen öffnen nach Ostern wieder. Für Schulen ist mir klar, dass dies nach den Osterferien sein wird.
    Wann aber öffnen Kitas genau wieder. Auch erst nach Ende der Osterferien oder schon am Dienstag?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Katrin,

      vielen Dank für Ihre Frage. Für Kitas direkt nach Ostern, also ab 6. April.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  64. Wolke 3 Jahren vor

    Hallo,
    was geschieht mit den Schülern, die seit Dezember nicht im Präsenzunterricht waren und daher seit dem keine Note erhalten könnten( Grundschule). Wie sollen diese zukünftig bewertet werden, wenn sie auch weiterhin nicht zur Schule kommen?

  65. Sandra 3 Jahren vor

    Werden die beiden wöchentlichen Tests für die Schüler wieder über die Schule bereit gestellt?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Sandra,

      vielen Dank für Ihre Frage. Ja, wir stellen die Tests weiterhin.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

    • Ina 3 Jahren vor

      Wie verhält es sich mit Tagesmüttern? Welche Regelungen gelten hier?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Ina,

      vielen Dank für Ihre Frage. Kindertagespflege kann aufgrund der Gruppengröße von maximal fünf Kindern uneingeschränkt stattfinden. Das Zutrittsverbot gilt hier nicht.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  66. Kita- Leiterin 3 Jahren vor

    Ich kann es nicht fassen: wir haben in Sachsen eine Inzidenz von etwa 200, in einigen Landkreisen weit darüber und trotzdem werden die Einrichtungen ohne Rücksicht auf die Werte geöffnet. In unserer Kita sind zwei Erzieherinnen positiv getestet worden. Da es sich um äußerst vorsichtige Mitarbeiterinnen handelt und in beiden Gruppen einige Geschwister sind, gehen wir davon aus, dass sie es sich im Kindergarten geholt haben. Das eigentliche Problem, was ich sehe, ist folgendes. Es mussten sich daraufhin etwa 30 Kinder und 4 Erzieherinnen in Quarantäne begeben. Einige der Eltern haben ihre Kinder mittels PCR- Test testen lassen. Davon wurden bis heute 5 Kinder positiv getestet. Also 16%. Und es waren mit Sicherheit noch nicht alle beim Test. Alle Kinder waren zum Zeitpunkt des Tests symptomfrei. Sie wären also, wenn sie sich zum Beispiel im privaten Umfeld infiziert hätten, ganz normal in die Kita gegangen, hätten munter erstmal einige andere Kinder angesteckt und die noch nicht betroffenen Erzieherinnen. Und erst wenn nach einigen Tagen die Antigen-Tests bei den Mitarbeitern ausschlagen, kommt die Infektion zum Vorschein. Bis dahin sind jedoch schon weit mehr Eltern, Geschwister, Großeltern angesteckt worden. Die Kita ist mitnichten ein sicherer Ort. Das werden sie erst, wenn ihr auch Kita- Kinder regelmäßig getestet werden.

  67. Christine 3 Jahren vor

    Hallo,
    was passiert eigentlich, wenn LuL wegen eines Attest keine Maske tragen, trotzdem aber unterrichten wollen und zu allem Übel auch die Tests verweigern.
    Wird diesen LuL auch das Betreten der Schule verboten?
    Wer unterrichtet dann die SuS?
    Oder werden in diesen Fällen, aufgrund des akuten Lehrermangels, Ausnahmen gemacht?
    VG

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Christine,

      vielen Dank für Ihre Fragen. Die Schule darf nur betreten werden, wenn ein negativer Testnachweis erfolgt oder in der Schule der Test absolviert wird. Die Schule regelt den Personaleinsatz vor Ort, wenn eine Lehrkraft ausfällt. Hier kann auch auf die Unterstützung des LaSuB zurückgegriffen werden.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  68. Petra Weinhold 3 Jahren vor

    Was heißt für die Kitas nach Ostern? Öffnen die Kitas am Dienstag nach Ostern oder nach den Osterferien?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Petra Weinhold,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Für Kitas direkt nach Ostern, also ab 6. April.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  69. Simone 3 Jahren vor

    Wie soll die Testung von Schülern in der Grundschule ablaufen?

  70. Tina 3 Jahren vor

    Gilt der eingeschränkte Regelbetrieb in Kitas ab dem 6.4 oder erst nach den Osterferien? Seit dieser Woche ist in Chemnitz nur die Notbetreuung.

  71. Claudia 3 Jahren vor

    Wie sollen sich motorisch nicht so geschickte 6jährige Erstklässler allein testen?
    Wer ist haftbar bei Schäden durch unsachgemäße Benutzung – was in dem Fall durchaus möglich ist?

  72. Hort 3 Jahren vor

    Hallo. Ich habe 2 Fragen: In unserem Landkreis gilt aktuell nur eine Notbetreuung im Schulhort. Nach der neuen Verordnung sollen die Schulen nach Ostern wieder öffnen. Was bedeutet das für unseren Schulhort nächste Woche? Es sind da noch Ferien und nach neuer Ordnung befinden wir uns dann ab 06.04.21 wieder im eingeschränktem Regelbetrieb, was bedeuten würde, dass jedes Grundschulkind den Ferienhort in Anspruch nehmen kann und nicht mehr nur die, wo die Eltern zu einer der 4 Fallgruppen gehören. Sehe ich das richtig? Müssen die Kinder, die den Ferienhort besuchen, sich dann auch schon 2x/ Woche selbst testen oder gilt das erst ab dem 12.04.21, wenn die Schule wieder losgeht? Vielen Dank.

  73. Mamamaus 3 Jahren vor

    Wie soll es bei Förderschülern, die eine Schule für geistige Entwicklung besuchen, gehandhabt werden?

  74. Michael Kittner 3 Jahren vor

    Hallo, das ganze gilt ab 12.04.2021, oder?
    Viele Grüße

  75. Doreen 3 Jahren vor

    Als Mama eines 5. Klässlers finde ich es super, dass die Schulen endlich wieder geöffnet werden.
    Ist und bleibt es jetzt wirklich unerheblich wie hoch der Inzidenzwert ist, in Bezug auf die Öffnung der Schulen? Oder müssen wir wieder damit rechnen, dass nach kürzester Zeit alles wieder schließt? Bei der letzten Öffnung waren es 2 Wochen! {wir leben im Vogtlandkreis} Welche Szenarien müssen entstehen, dass alles von vorn losgeht?

  76. Elke 3 Jahren vor

    Wie verhält es sich mit dem Hort? Besteht die Möglichkeit, dass die Kinder ab dem 6. April wieder den Hort besuchen dürfen oder gilt noch immer die Notbetreuungsregelung? Und wie ist das mit der Testpflicht bei Hortkindern?

  77. Müller 3 Jahren vor

    stellen die Schulen die Test den Kindern (bzw den Eltern, die diese Tests durchführen – gerade in Primärstufe) zur Verfügung? Heisst, werden diese mit nach Hause gegeben? oder Soll das vor Ort passieren? Was ja einen derartigen Zeitaufwand bedeutet, dass für Unterricht – der eh schon stark verjüngt ist- keine Zeit mehr übrig bleibt?

  78. A.S. 3 Jahren vor

    Warum müssen die Kinder in der Grundschule keine Maske im Unterricht tragen? Wir haben eine inzidenz von 425(!!!). Ich fühle mich in der Schule nicht mehr sicher.

  79. Manuela 3 Jahren vor

    Ist es gesundheitlich sinnvoll, dass die Kinder fast durchgängig von 7:45 – 15:30 Uhr eine medizinische Maske tragen? Einzige Ausnahme wäre ja nur die Hofpause – mit ausreichend Abstand. In Betrieben mit Maskenarbeitsplätzen muss bspw. nach 2 Std. gewechselt werden wegen der Luftsituation unter der Maske. Diese Möglichkeit besteht ja nicht in der Schule.

  80. Lehrerin/Mutter 3 Jahren vor

    Ich begrüße die Testungen für alle Altersklassen sehr, auch die Maskenpflicht ab Klasse 5. Das gibt schon recht viel Sicherheit. Jetzt sollte man einen wirklichen Nutzen daraus ziehen und die Kinder wieder in den Regelunterricht lassen. Ansonsten testet man fast mehr als Unterricht in manchen Wochen ist.
    Der Arbeitgeber hat die Fürsorgepflicht für seine Beschäftigten. Da muss sich das SMK stärker für die Impfungen seiner an forderster Front Tätigen/Lehrer einsetzen. Im Gegensatz zu der häufig als Bsp. genannten Verkäuferin hat der Lehrer keine Plexiglasscheibe vor sich und nur mit Menschen mit Maske zu tun. Kinder brauchen auch Nähe, egal wie alt sie sind.

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Lehrerin/Mutter,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Hier gibt es gute Nachrichten: Es soll zeitnah möglich sein, dass sich auch die Lehrerinnen und Lehrer der weiterführenden Schulen in Sachsen impfen lassen können: https://youtu.be/xFS6JKph7Xg?t=3248.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  81. Anne 3 Jahren vor

    Auch wenn das Sozialministerium für die Impfungen der Oberschul- und Gymnasiallehrer:innen zuständig ist, so muss das Angebot zur Impfung dem Einsatz der Lehrkräfte (vor allem wenn nun unabhängig von Inzidenzzahlen) vorausgehen. Ich spreche hier für viele Lehrkräfte, die sich dem Stress, dauerhaft Angst um die eigene Gesundheit und die ihrer Familie zu haben, nicht mehr aussetzen können und wollen.
    Ich fordere, dass Herr Piwarz hier zunächst in Zusammenarbeit mit dem Sozialministerium geeignete Rahmenbedingungen schafft, indem alle Lehrkräfte besagter Schularten ein Impfangebot bekommen.
    Selbsttests mit einer Rate von 86% und Maskenpflicht reichen hier nämlich nicht aus, wie steigende Fallzahlen an Schulen zeigen. Der Freistaat hat den Lehrer:innen gegenüber eine Fürsorgepflicht, der nicht ausreichend nachgekommen wird. Herr Piwarz riskiert hier die Gesundheit jeder Lehrkraft der weiterführenden Schulen in Sachsen.

  82. Lisa Schnabel 3 Jahren vor

    Wie verhält sich die Lage im Vogtlandkreis (Inzidenzwert über 400 – Tendenz steigend) bei KITA und Grundschulen?

  83. Doreen Dommenz 3 Jahren vor

    Guten Tag, Primarstufe heißt jetzt Grundschüler und müssen die sich testen lassen? Denn wenn man weiter liest und dann auf den Link geht bei Schulbesuch für alle wo das kleine blaue Wort „hier“ steht. Steht da nämlich Primarstufe ist ausgenommen vom testen. Hier widerspricht sich was.

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Doreen Dommenz,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Bitte noch mal aufrufen. Vermutlich noch die alte Version. Die Tests greifen ab der Primarstufe.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  84. Fragensteller 3 Jahren vor

    Kein Wechselunterricht ab Klasse 5?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Fragensteller,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Dazu gern im Beitrag nachlesen:

      Wechselunterricht ab Klassenstufe fünf bleibt

      Für den Unterricht ab Klassenstufe fünf müssen die Klassen wie bisher geteilt werden (Wechselmodell).

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  85. Franziska Gutte 3 Jahren vor

    Hallo. Werden die Grundschüler dann 2 x in der Schule getestet und wie soll das stattfinden, damit nicht jedesmal die ganze Klasse in Quarantäne muss, wenn 1 Kind positiv getestet wird?

  86. Tina 3 Jahren vor

    Mit welchen Tests bzw. wie soll die Testpflicht speziell in den Grundschulen umgesetzt werden? Wird hier verlangt, dass sich die jüngeren Kinder auch selbstständig testen!? Oder soll dies daheim durch Hilfe der Eltern geschehen? Wie kann man es von 6 bis 11-jährigen verlangen, sich selbst zu testen? Mit welchen Zeitaufwand muss denn hier gerechnet werden? Gibt es hier schone eine Verfahrensanweisung?

  87. Christina 3 Jahren vor

    Was verstehen Sie unter „nach Ostern“? Wie wird denn in der zweiten Ferienwoche, welche ja nach Ostern ist, mit den Hortkindern und den zweimal wöchentlichen Tests verfahren? Die Hortkinder werden bei uns außerhalb des Schulgeländes in der Kita betreut. Wer stellt uns die Tests in der Ferienzeit zur Verfügung? Wie wird mit dem Testen im Klassenverband während des Schulbetriebes und den Testergebnissen bzw.der Informationsweitergabe von Schule zu Kita verfahren?

  88. Kefurt 3 Jahren vor

    Was heißt bis nach Ostern ?
    Genaue Datumsangabe wäre gut ?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo Kefurt,

      vielen Dank für Ihren Hinweis. Für Kitas direkt nach Ostern, also ab 6. April, für Schulen ab 12. April.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  89. Jehmlich 3 Jahren vor

    Hallo,
    Wenn ich das richtig verstanden habe, müssen Kinder ab Klassenstufe 5 eine Maske im Unterricht tragen, auch wenn der Abstand von 1,5 m eingehalten wird? Wie erfolgen dann die Pausen, in denen lt BG nach max 2 Stunden eine halbe Stunde ohne Maske verbracht werden muss?
    Mfg S. Jehmlich

  90. Rosi 3 Jahren vor

    Hallo, was ist mit „nach Ostern“ gemeint. Nach den Ferien oder der 06.04.2021?

  91. Jana 3 Jahren vor

    Hallo, wie ist es mit den Berufsfachschulen und Fachschulen??? Dürfen hier auch nur Abschlussklassen zum Präsenzunterricht? Was ist mit Schülern, die sich im 1. Ausbildungsjahr befinden?
    Viele Grüße

  92. Susanne 3 Jahren vor

    Werden die Tests für Erzieherinnen im Kindergarten der Einrichtung kostenlos vom Land/der Kommune bereitgestellt?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Susanne,

      vielen Dank für Ihre Frage. Die Tests werden vom Land gestellt und von den Kommunen an die jeweiligen Einrichtungen verteilt.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  93. Ute Katzer 3 Jahren vor

    Die neue Verordnung gilt bis 18.4. 21. Was wird mit einer Abschlussfahrt, die am 19.4. 21 beginnt? Gibt es für Klassenfahrten weitreichendere Festlegungen?

  94. Anne 3 Jahren vor

    Wann werden Oberschule- bzw. Gymnasiallehrer*innen geimpft?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Anne,

      vielen Dank für Ihre Frage. Update: Es soll zeitnah möglich sein, dass sich auch die Lehrerinnen und Lehrer der weiterführenden Schulen in Sachsen impfen lassen können: https://youtu.be/xFS6JKph7Xg?t=3248.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  95. Daniel 3 Jahren vor

    Wer bezahlt diese zusätzlichen Tests?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Daniel,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Den Schulen werden die Tests (weiterhin) von uns gestellt. Für die Kitas: Werden die Tests ebenfalls vom Land Sachsen gestellt und von den Kommunen an die jeweiligen Einrichtungen verteilt.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  96. Kita-Leitung 3 Jahren vor

    Verstehe ich es richtig, dass sich das pädagogische Personal in Kitas täglich selbst testen muss, bevor sie den Dienst beginnen (ab dem Zeitpunkt, an dem ausreichend Selbsttests dafür zur Verfügung stehen)? Wie verhält es sich außerdem mit Wirtschaftspersonal und Hausmeistern? Wer kommt für die Kosten dieser Personalgruppe auf?

  97. Matthias Fraaß 3 Jahren vor

    Ein Kind kann ja vom Präsenzunterricht entbunden werden, wenn man das Risiko eines Schulbesuchs als zu hoch ansieht. Dazu schreiben Sie:
    „Mit einer vollumfänglichen Betreuung der Schülerinnen und Schüler durch Lehrkräfte, wie im Präsenzunterricht, kann allerdings nicht gerechnet werden.“

    Was bedeutet das konkret für die Bildung von Noten für das Zeugnis? Wie erhalten Kinder im Homeschooling Noten?

    Falls Ihre Antwort ist, dass es keine Noten gibt: Wie kann dann eine Versetzung in die nächste Klassenstufe gewährleistet werden?

  98. Michaela 3 Jahren vor

    Welche Regelung gilt für (schon gebuchte) mehrtägige Schulfahrten innerhalb Sachsens im Mai?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Michaela,

      vielen Dank für Ihre Frage. Schulfahrten sind aktuell nicht erlaubt.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  99. Simone 3 Jahren vor

    Wer entscheidet nach welchen Kriterien (Inzidenz, Bettenauslegung), ob die Abschlussklassen im Wechselunterricht gehen? Wenn kein Wechselmodell angewendet wird, besteht dann die Pflicht, dass sich der Kurs auf zwei Räume aufteilt, um Abstand einhalten zu können?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Simone,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Inzwischen haben Sie es sicher schon nachgelesen:

      „Wechselunterricht ab Klassenstufe fünf bleibt

      Für den Unterricht ab Klassenstufe fünf müssen die Klassen wie bisher geteilt werden (Wechselmodell).“

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  100. Dominik Ehlert 3 Jahren vor

    Wie erfolgt die Testung der Kinder in den Kindertagestätten?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Dominik Ehlert,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Bitte direkt im Beitrag nachlesen: „Davon ausgenommen sind neben den in Krippen und Kindergärten betreuten Kindern …“.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

    • Lange 3 Jahren vor

      Wie ist es am und im Schulbus?
      In der Grundschule, Oberschule sowie Hort werden alle getrennt und sitzen dann trotzdem alle im gleichen Bus?

    • Julia Kaule 3 Jahren vor

      Ist es nicht Quatsch die Kinder in den Kitas nicht zu testen? Ich meine woher kommen denn die positiven Fälle in Kitas? Vom Personal oder den Kindern. Die Eltern halten sich nur wenige Minuten mit desinfizierten Händen und Maske in der Kita auf (zumindest bei uns). Und warum können die Kinder nicht zu Hause getestet werden? Also bevor sie in die Schule gehen und dort fröhlich Viren ausatmen bis sie abgeholt werden?!

  101. Falk Weissbach 3 Jahren vor

    Gilt die Maskenpflicht auch dann im Unterricht,wenn durch das Wechselmodell der Abstand von 1.50 m eingehalten wird.

  102. Hort 3 Jahren vor

    Hallo. Ist das richtig zu lesen, dass nach der neuen Verordnung die Notbetreuung im Schulhort aufgehoben wird und der Schulhort nächste Woche, Osterferien, normal für alle Schüler geöffnet werden kann? Aktuell gibt es bei uns im Landkreis nur Notbetreuung nach den vier Fallgruppen. Und müssen sich dann die Grundschüler auch im Ferienhort nächste Woche schon selber testen, um überhaupt den Hort besuchen zu können? Danke

  103. Susan 3 Jahren vor

    Müssen das Schnelltests oder Selbsttests sein, um in die Kitas zu gelangen?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Susan,

      vielen Dank für Ihre Frage. Dazu sagt die aktuelle Corona-Schutz-Verordnung, § 5a, 4 (https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2021-03-30-gueltig-ab-2021-04-01.pdf): »Personen, mit Ausnahme der in Kinderkrippen und Kindergärten betreuten Kinder sowie der sie begleitenden Personen zum Bringen und Abholen auf dem Außengelände der Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, ist der Zutritt zum Gelände von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Schulen untersagt, wenn sie nicht durch einen Nachweis einer für die Abnahme des Tests zuständigen Stelle oder eine qualifizierte Selbstauskunft nach Anlage 2 zu dieser Verordnung nachweisen, dass keine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht. Die Ausstellung des Nachweises nach Satz 1 und die Vornahme des Tests dürfen nicht länger als drei Tage zurückliegen.«

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  104. Carsten 3 Jahren vor

    Hallo,
    gilt diese Regelung ab dem 12.04.2021?
    Ist es vorgesehen das Grundschüler in der Schule sich 2x wöchentlich selbst testen sollen (Schnelltests gestellt von Schule)?
    Und wie erfolgt die Bewertung der Grundschüler, die sich der Testpflicht verweigern?

    Mit freundlichen Grüßen
    Carsten

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Carsten,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Es gilt: Für Kitas direkt nach Ostern, also ab 6. April, für Schulen ab 12. April. Die Tests stellen wir auch für Grundschulen und sie finden 2x wöchentlich statt. Zum Thema Benotung folgen noch Informationen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  105. T. Land 3 Jahren vor

    Sie haben ja wie so häufig eine ausgesprochen euphemistische Kommunikation: „Zutritt in Kita nur mit negativem Testergebnis“. Ausgenommen sind lediglich u. a. die betreuten Kinder, also rund 90 % der munter Aerosole verteilenden Personen. Das ist also enorm verschärfte Infektionsmaßnahmen?

  106. Jan 3 Jahren vor

    Sehr geehrtes SMK, Öffnungen im Kita und Schulbereich sind aus Elternsicht durch aus nachvollziehbar ABER Sie agieren hier fahrlässig mit der Gesundheit aller Kinder und Pädagogen. Mitten in einer 3. Welle, bei der auch häufig Kinder erkranken und die Viren verteilen(s. LK Greiz) bzw. einer Inzidenz jenseits der 400 (s. Vogtland) die Kitas zu öffnen heißt für mich die Kapitulation vor dem Virus mit dem Ziel der Durchseuchung. Wie soll ein eingeschränkter Regelbetrieb gewährleistet werden, wenn über die Hälfte des Personals in Quarantäne ist, weil Sie entweder selber erkrankt sind oder ein Kind der Gruppe erkrankt ist. Es bringt auch keinem Arbeitgeber oder Elternteil was, wenn sie sich ebenso regelmäßig in Quarantäne befinden. Nichts gelernt aus der letzten katastrophalen Öffnung Anfang des Jahres. Ich bin fassungslos.
    Jan, Erzieher und Vater zweier Kinder

  107. Katrin Landsberg 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Winkler,
    in den Medien las ich heute, dass nach den Osterferien wieder Schwimmunterricht für Grundschüler stattfinden soll. Allerdings suche ich dazu an offizieller Seite vergebens. Ist das eine richtige Information und wenn ja-wie soll dies umgesetzt werden (getrennte Klassen? Schwimmlehrer mit Masken? Bäder dafür Öffnungsgenehmigung?)?

    Katrin Landsberg
    Leiterin Schulschwimmzentrum

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Katrin Landsberg,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Dazu informieren wir noch. Ich möchte deshalb noch um ein wenig Geduld bitten.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  108. Ramona Sander 3 Jahren vor

    Was bedeutet “ nach Ostern“ für die Kitas?
    Wird hier von einer Öffnung nach den Ferien oder bereits ab Dienstag 6.04.gesprochen?
    Vielen Dank für ihre Bemühungen

  109. Peter 3 Jahren vor

    Findet Sportunterricht statt, oder fällt der wieder weg? Sport mit geforderten Masken, wäre natürlich die Krönung.
    Deshalb denke ich, es ist total sinnvoll den Sport zu verbieten. Es gibt es ja bis jetzt noch keine Studien, die einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen kognitivem Lernen und physischem Lernen bzw. Bewegung nachweisen. Genauso ist auch nicht bewiesen, dass körperliche Betätigung – Sport eben sehr positiv für das Immunsystem ist. Des Weiteren werden Haltungsschäden, Übergewicht und Unausgeglichenheit, durch noch mehr „Nicht-Bewegung“ kompensiert… Wichtig ist, dass Tabakläden geöffnet bleiben *Ironie aus.

    Was passiert nur in/mit diesem Land!?

  110. Geissler-Kaltschmidt 3 Jahren vor

    Wann werden endlch alle Lehrer geimpft, Herr Piwarz?!

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Geissler-Kaltschmidt,

      vielen Dank für Ihre Frage. Hier gab es heute ein erfreuliches Update. Es soll zeitnah möglich sein, dass sich auch die Lehrerinnen und Lehrer der weiterführenden Schulen in Sachsen impfen lassen können: https://youtu.be/xFS6JKph7Xg?t=3248.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  111. Heike Hußner 3 Jahren vor

    Im Zuge der neuen CSchVO sollte eigentlich auch das Arbeiten in Kitas für das Erziehungspersonal sicherer gemacht werden… leider dürfen Kinder weiterhin ohne Tests in die Einrichtungen. Es ist unverständlich, was sich da jetzt für das Kita-Personal geändert und verbessert hat. Eltern sollten, wenn möglich, die Kitas gerade eh nicht betreten. Das ist aber schon seit Anfang des Jahres so… also, was um Himmelswillen wurde denn jetzt schon wieder besprochen? Eigentlich kam wieder mal Nichts raus… außer, dass alles so bleibt in den Kitas!!! Furchtbar. Wenn wir nicht bald Kita-Kinder testen, werden wir uns noch lange Zeit mit dem Lockdown beschäftigen.

  112. Katja Peterfi 3 Jahren vor

    Bedeutet nach Ostern, dass die Kita’s ab dem 06.04. wieder in den eingeschränkten Regelbetrieb gehen?

  113. Seni 3 Jahren vor

    Warum gibt es keinen Wechselunterricht in Grundschulen? Grundschüler vollumfänglich in viel zu kleine Klassenzimmer zu stecken ist nicht zielführend.
    Haben Grundschullehrer ihren MNS im Unterricht zu tragen?
    VG

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo Seni,

      vielen Dank für Ihre Gedanken. Bitte beachten Sie: Neben den bekannten Hygienemaßnahmen, die in unseren Schulen umgesetzt werden, ist das Zutrittsverbot auch an den Grundschulen an ein negatives Testergebnis gebunden. Schülerinnen und Schüler sowie das pädagogische Personal werden 2x wöchentlich getestet. Zusätzlich können sich Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer impfen lassen. Insbesondere die jüngeren Schülerinnen und Schüler benötigen nach der Zeit des häuslichen Lernens einen kontinuierlichen Lernprozess mit Profis – den Lehrerinnen und Lehrern. Der direkte Kontakt mit dem Lehrer und den Mitschülern ist ein wichtiger Faktor für den Lernerfolg. Bei den Grundschülerinnen und Grundschülern, die Lesen, Schreiben und Rechnen lernen, sind die Möglichkeiten des Distanzunterrichtes auf Dauer keine Alternative. Die festen Gruppen/Klassen ermöglichen bei einem auftretenden Corona-Fall eine schnelle und verfolgbare Nachverfolgung.

      Zum Thema Maskenpflicht: Ab Klassenstufe fünf müssen Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte fortan eine medizinische Gesichtsmaske oder FFP2-Maske oder vergleichbare Atemschutzmaske (zum Beispiel KN95/N95), jeweils ohne Ausatemventil auch im Unterricht tragen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  114. Haupt 3 Jahren vor

    Liebes Redaktionsteam,
    bedeutet nach Ostern, ab dem 06.04.2021 wieder in den eingeschränkten Regelbetrieb im Kitabereich zurück zu kehren oder nach den Osterferien?

    Herzliche Grüße
    Y. Haupt

  115. Sarah 3 Jahren vor

    Welche Art von Selbsttests werden für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen, also Primarstufe zur Verfügung gestellt?
    Sind das dann die sog. Lolli-Tests, bei denen die Kinder auf dem Wattestäbchen rumlutschen? Ich hoffe sehr, dass das Bundesland Sachsen solche kinderfreundlichen Selbsttests besorgt oder besorgt hat! In einigen Städten, Kommunen wurden solche Lolli-Tests in den letzten Wochen auch schon mit guten Ergebnissen genutzt. Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.
    Freundliche Grüße, Sarah

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Sarah,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Gern auch an dieser Stelle ein paar Worte dazu: Bei den Testkits, die wir den Schulen bereitstellen, handelt es sich um Selbsttests, die im vorderen Nasenbereich angewendet werden. Zur Beschaffung der Tests ist zunächst eine Ausschreibung notwendig. Hier werden also verschiedene Angebote unterschiedlicher Unternehmen eingeholt und geprüft. Bei der Wahl eines geeigneten Tests sind neben der Verfügbarkeit auch die Zuverlässigkeit und Handhabung zu berücksichtigen. Zum Zeitpunkt der erstmaligen Beschaffung (diese liegt nun schon einige Wochen zurück) gab es auf dem Markt ein deutlich geringeres Angebot an verschiedenen Tests als dies heute der Fall ist. Lollytests waren unter den geltenden Beschaffungskriterien nicht verfügbar. Die Zusammenarbeit mit einem Lieferanten ist zudem auf einen bestimmten, längeren Zeitraum festgelegt. Denn hier ist auch zu beachten, dass eine Liefersicherheit gewährleistet werden muss. Der Freistaat Sachsen stellt den Schulen jede Woche ein Kontingent von 1,2 Millionen Testkits zur Verfügung. Angesichts dieser Größenordnung ist etwa ein wöchentlicher Wechsel zwischen Anbietern und damit ein Umstieg auf eine andere Testart bzw. die Verwendung unterschiedlicher Tests für verschiedene Einrichtungen also nicht so einfach möglich. Bitte beachten Sie: Die zur Verfügung gestellten Selbsttests sind unkompliziert anzuwenden und schmerzfrei. Auch Grundschülerinnen und Grundschüler können diese ohne Bedenken selbst mit Unterstützung ihrer Lehrerin bzw. ihres Lehrers anwenden. Das Erklärvideo zur einfachen Anwendung finden Sie hier: https://www.youtube.com/watch?v=8P-izXYIvBQ. Wie es dann bei einer erneuten Beschaffung aussieht, müssen wir abwarten.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  116. Kita Nordweg 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wie sollen Kitas die Auflagen ohne zusätzliches Personal stemmen? Bereits jetzt ist die Umsetzung des eingeschränkten Regelbetriebes schwer umsetzbar. Strikte Gruppentrennung bedeuten gleichzeitig die Nutzung verschiedener Eingänge oder das Abstellen eines Pförtnerdienstes. Beides hat nicht mehr viel mit unserem eigentlichen Bildungsauftrag zu tun. Die Kitas sind am Limit!
    Kita Nordweg Leipzig

  117. Gritt 3 Jahren vor

    Hallo,
    eine Maskenpflicht nun auch schon ab Klasse 5 bedeutet dann, dass mein Kind diese Maske bis zu 7 Stunden am Tag hintereinander tragen muss, da in den Pausen und selbst im Sportunterricht diese Pflicht bestand. Ich bin wirklich offen für alle Schutzmaßnahmen aber das Tragen der Maske über solch einen langen Zeitraum halte ich für bedenklich.

  118. R. Jäpel 3 Jahren vor

    Guten Tag,
    mein Mann und ich sind Lehrer (65 und 63 Jahre). Bei weiteren steigenden Infektionszahlen fragen wir uns doch, wann der Dienstherr seine Fürsorgepflicht wahrnimmt und auch uns mittels eines Impfangebotes schützt.
    Ständig ist zu lesen, dass die Lehrer geimpft werden, aber es wird nicht kommuniziert, dass mit zweierlei Maß gemesen wird. Gymnasial- und Berufs- und Oberschullehrer scheinen Lehrer 2. Klasse zu sein. Das Infektions-
    geschehen nimmt unter den Jugendlichen zu. Durch eine erhöhte Testung ledigllich frühzeitig zu wissen, dass ich
    mich mit Corona infiziert habe, nützt mir wenig. Vor einem Jahr wurde Ü 60- Lehrer noch freigestellt, ob sie Präsenz- oder Distanzunterricht anbieten, da gehörten wir zur „Risikogruppe“. Wir haben davon keinen Gebrauch gemacht. Inzwischen hat sich die Situation stark verändert: Unternehmen werden angehalten, die Mitarbeiter ins Homeoffice zu schicken. Bei uns werden die Inzidenzwerte inzwischen ignoriert und Präsenzarbeit angewiesen. Gerade an Berufsschulen haben wir es ständig mit anderen Schülern zu tun, die aus ganz Sachsen zu uns kommen, aus verschiedenen Betrieben und mit ständigem Kundenkontakt. Wir haben also keine stabilen Schülergruppen. Wird darüber nachgedacht? Warum werden nicht alle Lehrer gleich behandelt? Dann können auch die Schulen wieder voll öffnen!
    Mit freundlichen Grüßen
    Ingrid

  119. Elisabeth Noack 3 Jahren vor

    Sind die Erzieher der Kitas auch zum Testen verpflichtet ? Wenn ja, wie oft ?

  120. Claudia 3 Jahren vor

    Gilt die Kita Öffnung ab 06.04?

  121. Meike 3 Jahren vor

    Liebe Frau Winkler, wann werden die verlinkten FAQs bzgl. der Tests aktualisiert? (Konkret interessiert uns die Antwort auf die Frage, ob (Grund-) Schüler auch zuhause getestet werden und dann mit Bescheinigung der Eltern/Negativ-Test vorzeigen am Präsenzunterricht teilnehmen werden können.) In den (ursprünglichen) FAQs steht „Die Tests werden von den Schülerinnen und Schülern ab Klassenstufe 5 IN DER REGEL im Klassenverband durchgeführt und sind Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht.“.

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo Meike,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Inzwischen sind die FAQ aktuell.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  122. Heike Holonics 3 Jahren vor

    Ist die Schulbesuchspflicht auch an Förderschulen aufgehoben mein Sohn besucht die 8 Klasse.

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Heike Holonics,

      vielen Dank für Ihre Frage. Die Schulbesuchspflicht ist nun für alle Schülerinnen und Schüler aufgehoben.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  123. Sandra 3 Jahren vor

    Hallo,

    wie erfolgt die Testpflicht für Eltern, die Ihre Kinder in den Kindergarten hineinbringen wollen- also ins Gebäude?
    ärztliche Bescheinigung ist klar (wenn auch nicht umsetzbar 2x in der Woche). Erfolgt dies durch einen Selbsttest zu Hause oder durch einen Test im Testzentrum?
    Danke

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Sandra,

      vielen Dank für Ihre Frage. Dazu gern in der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung nachlesen (§ 5a (4), https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2021-03-30-gueltig-ab-2021-04-01.pdf): »Personen, mit Ausnahme der in Kinderkrippen und Kindergärten betreuten Kinder sowie der sie begleitenden Personen zum Bringen und Abholen auf dem Außengelände der Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, ist der Zutritt zum Gelände von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Schulen untersagt, wenn sie nicht durch einen Nachweis einer für die Abnahme des Tests zuständigen Stelle oder eine qualifizierte Selbstauskunft nach Anlage 2 zu dieser Verordnung nachweisen, dass keine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht. Die Ausstellung des Nachweises nach Satz 1 und die Vornahme des Tests dürfen nicht länger als drei Tage zurückliegen.«

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  124. Benjamin Pärisch 3 Jahren vor

    Hallo.

    Das Tragen von FFP2-Masken unterliegt arbeitsrechtlichen Bestimmungen (z.B. gesundheitlicher Vorab-Prüfung) Wer haftet im Schadensfall? Wie sollen die Pausenregelung (aller 75 Minuten soll die Maske für 30min abgenommen werden) im Schulalltag realisiert werden?
    Thema häusliche Beschulung: Wie kommen Schüler, die sich in häuslicher Lernzeit befinden, zu ihren Noten?

    Lg

  125. Sandro Wunschel 3 Jahren vor

    Wie verhält es sich bei Personen mit positiven Antikörper-test? ZB.: Immunität nach einer Impfung.
    Müssen sie auch negative Antigen-Schnelltests vorweisen?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Sandro Wunschel,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Dazu gern in unseren FAQ-Beitrag zu den Tests schauen: https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/03/11/faq-tests/.

      Müssen sich bereits geimpfte Lehrkräfte testen?

      So lange nicht auszuschließen ist, dass auch bereits geimpfte Lehrerinnen und Lehrer das Virus weiter übertragen, ist auch diese Personengruppe nicht ausgenommen. Gleiches gilt auch für bereits an Covid-19 erkrankte und wieder genesene Personen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  126. Mama von 2 Kitakindern 3 Jahren vor

    Wer zahlt den Eltern die Tests? Denn man hat nur einen kostenlosen pro Woche und da der Test für die Kita nicht älter als 3 Tage sein darf, muss man sich ja 2x testen lassen. Mal abgesehen davon, was das für Organisation von den Eltern abverlangt, da diese ja i.d.R auch noch arbeiten müssen.
    Die Kinder draußen abzugeben und abzuholen, verlangt den Kitas auch ganz schön was ab. Demzufolge müssen meine Kinder dann immer laufen, denn ich denke nicht, dass die Erzieher die Räder mit rein nehmen wird.

  127. Sven 3 Jahren vor

    Hallo,
    Ab welcher Inzidenz ist es geplanz Schulen und Kitas wieder in den Notbetrieb zu überführen?

  128. Tom 3 Jahren vor

    Ihr Link https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/03/11/faq-tests/ zum FAQ Selbsttest funktioniert nicht

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Tom,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Möglicherweise waren dafür die hohen Zugriffszahlen gestern der Grund.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  129. Doreen Schneese 3 Jahren vor

    Liebe Verantwortliche,
    meine Kinder und wir als Eltern freuen uns über die Schulöffnung. Doch Maske tragen im Unterricht von 7:30 Uhr bis 14:00 Uhr plus Fahrt zur Schule, kann nicht ernst gemeint sein. Dies ist gesundheitsschädlich und auch nicht durchzuhalten. Was sagen Kinderärzte und Lungenspezialisten zu täglich 7-8 Stunden Maske tragen. VG Doreen

  130. Katrin Wallstein 3 Jahren vor

    Liebes Presseteam des SMK,

    Auf welcher wissenschaftlichen / medizinischen Grundlage legt Herr Piwarz fest, dass gesunde Kinder getestet werden und dann wenn der Test negativ ist dennoch eine Maske tragen müssen im Unterricht? Ich stelle die Frage jetzt hier, da ich bis dato seit gut 4 Wochen noch keine Antwort auf meine emails an ihn bekommen habe.

    Wenn jemand negativ ist, und dann noch der Abstand eingehalten wird kann man im Unterricht doch die Maske abnehmen.

    Kann man den Selbsttest wie bisher auch weiterhin zu Hause oder beim Arzt vornehmen und die Bescheinigung dem Kind mit geben?

    Würde es nach Ostern mit Wechselunterricht weiter gehen, oder wieder die ganze Klasse?

    Danke für Ihre Antworten.
    LG
    Katrin Wallstein

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Katrin Wallstein,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Uns erreichen anhaltend zahlreiche Anfragen, weshalb eine Bearbeitung mitunter etwas Zeit in Anspruch nehmen kann. Dafür bitten wir um Verständnis. Lesen Sie gern die gegebenen Antworten auf bereits beantwortete Kommentare, oftmals werden ähnliche oder gleiche Fragen mehrfach gestellt. Die Frage, warum in der Schule eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss, auch wenn ein negativer Selbsttest vorliegt, haben wir vor einiger Zeit direkt in einem unserer Blogbeiträge (https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/03/11/faq-tests/) beantwortet: „Für die Möglichkeit eines Präsenzunterrichts trotz Corona müssen viele Hygienevorkehrungen zusammenspielen. Je mehr Präventivmaßnahmen zusammenwirken, desto höher ist der Infektionsschutz. Das Ergebnis eines Antigentests ist eine Momentaufnahme und es werden mit dem Test auch nicht alle Infizierten gefunden, sondern vor allem die Personen mit hoher Virenlast. Eine Infektion, die kurz zuvor stattgefunden hat oder eine, die schon abgeklungen ist, kann der Test eventuell nicht nachweisen. Der Antigentest kann andere wichtige Hygienemaßnahmen wie das Tragen einer Maske also nicht ersetzen. Es kann zum Beispiel auch sein, dass man sich erst nach einem negativen Test ansteckt.“ Dieser Beitrag gibt auch Antwort auf die Frage zur Durchführung der Selbsttests. Zum Thema Wechselunterricht informiert dieser Beitrag, deshalb möchte ich hier um Beachtung bitten.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  131. Ina W. 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Winkler,
    wann erfolgt das Impfangebot für Lehrer an den weiterführenden Schulen in den Gebieten mit hoher Inzidenz im grenznahen Raum, zum Beispiel im Erzgebirgskreis? Herr Ministerpräsident Kretschmer hatte dies angedeutet am Freitag, 19.03.2021, im mdr Fernsehen, als feststand, dass Sachsen zusätzlichen Biontech-Impfstoff erhält?
    Auch Herr Piwarz hat mehrfach unterstrichen, dass er sich für eine rasche Impfung aller Lehrer einsetzt.
    Jetzt, wo die Schulen inzidenzunabhängig geöffnet werden sollen, wäre es an der Zeit, den Worten auch Taten folgen zu lassen,

    Mit freundlichen Grüßen

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Ina W.,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Dazu gab es heute ein erfreuliches Update. Es soll zeitnah möglich sein, dass sich auch die Lehrerinnen und Lehrer der weiterführenden Schulen in Sachsen impfen lassen können: https://youtu.be/xFS6JKph7Xg?t=3248.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  132. Berger 3 Jahren vor

    Der FAQ zu den Tests ist wohl nicht aktuell…
    Gibt es nun in der Primarstufe eine Testpflicht und wenn ja, wer führt die Tests bei den ganz kleinen Kindern durch? Wer haftet bei etwaigen Folgen?
    Wie ist der Datenschutz geregelt???

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo Berger,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Den Beitrag haben wir aktualisiert. Die Tests greifen nun ab der Primarstufe. Gern auch noch mal nachlesen, wenn nicht inzwischen schon geschehen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  133. Robert Bölcskei 3 Jahren vor

    Kann ich davon ausgehen, dass in der Grundschule, nach Ostern ebenfalls 2 mal ein Coronatest durchgeführt wird und somit nun auch voll beschulte Grundschulklassen sicher werden? Ebenso würde mich interessieren, inwiefern die Lehrer nun 2 – bis 3 -fach vorbereiteten Unterricht stemmen sollen? MFG Robert

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Robert Bölcskei,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Ja, auch in den Grundschulen wird künftig 2x wöchentlich getestet.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  134. Frau Kah 3 Jahren vor

    Ich verstehe nicht, warum die Kids trotz Negativergebnis Maske tragen sollen. Es ist doch erwiesen, dass das Gehirn ausreichend mit Sauerstoff versorgt sein muss um gut lernen zu können…

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Frau Kah,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Für die Möglichkeit eines Präsenzunterrichts trotz Corona müssen viele Hygienevorkehrungen zusammenspielen. Je mehr Präventivmaßnahmen zusammenwirken, desto höher ist der Infektionsschutz. Das Ergebnis eines Tests ist eine Momentaufnahme und es werden mit dem Test auch nicht alle Infizierten gefunden, sondern vor allem die Personen mit hoher Virenlast. Eine Infektion, die kurz zuvor stattgefunden hat oder eine, die schon abgeklungen ist, kann der Test eventuell nicht nachweisen. Der Test kann andere wichtige Hygienemaßnahmen wie das Tragen einer Maske also nicht ersetzen. Es kann zum Beispiel auch sein, dass man sich erst nach einem negativen Test ansteckt.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  135. Christina 3 Jahren vor

    Guten Tag! Werden die Tests 2x wöchentlich in der Schule bereit gestellt?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Christina,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ja, die Tests werden weiterhin von uns bereitgestellt.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  136. Sacher 3 Jahren vor

    Darf man diese Mitteilung so verstehen, dass die Kitas für alle Kinder inzidenzunabhängig geöffnet werden OHNE, dass die dort betreuten Kinder irgendeinem Test unterzogen werden müssen? D.h. – anders als bei den Schulen – erfolgt quasi eine breite Öffnung vollkommen ohne die (zumindest teilweise) Sicherheit durch Tests?

    Und wenn ja, warum wird dies anders als in den Schulen gehandhabt?

  137. Antje 3 Jahren vor

    Bleibt es bei der aktuellen Regelung: Ist in der Klasse/Guppe ein positiver Fall aufgetreten, müssen alle anderen als Kontakperson der Kategorie 1 für 14 Tage in Quarantäne. Auch wenn bei ihnen selbst das Testergebnis (ggf. mehrfach) negativ war bzw. ist? Die Kinder dürfen frühestens nach 10 Tagen wieder raus, wenn der PCR-Test vom 10.Tag negativ war. Das bleibt oder wird (wie im Vogtlandkreis diskutiert) evtl. noch auf 21 Tage ausgedehnt?

  138. Adam Dörrbeck 3 Jahren vor

    Wie ist es mit den Reinigungspersonal geregelt? Das wurde bis jetzt nie berücksichtigt. Mit freundlichen Grüße Monique Adam

  139. Mama aus Bautzen 3 Jahren vor

    Die Schulen ungeachtet der Inzidenz geöffnet zu halten, halte ich für verantwortungslos dem Personal und den Schülern gegenüber. Lehrer sind geimft, Schüler NICHT. Einrichtungen sollen auch meiner Meinung nach möglichst lange präsent bleiben, aber nun gar keine Grenzen mehr?? Oder werden Schulen an die neue Bettenbelegungsgrenze gelehnt?

  140. Annemarie 3 Jahren vor

    Bedeutet „Öffnung nach Ostern“: für Schüler nach den Osterferien ab 12.04.2021, jedoch für Kita Kinder bereits ab dem 06.04.2021?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Annemarie,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Es gilt: Für Kitas direkt nach Ostern, also ab 6. April, für Schulen ab 12. April.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  141. Cornell 3 Jahren vor

    Hallo SMK-Team,

    eine kurze Rückfrage zum Passus: „Das Zutrittsverbot gilt ab dem Moment, wenn ausreichend Selbsttestkits für die pädagogischen Fachkräfte in der Kita vorliegen. Die Kindertageseinrichtung weist hierauf im Eingangsbereich des Geländes hin.“

    Das heißt: Ein Zutrittsverbot gilt nicht, solange nicht genügen Selbsttests für das pädagogische Personal vorhanden sind? Das heißt also, dass solange keine Tests für das Personal vorhanden sind, dürfen die Eltern weiter ungetestet die Einrichtung betreten? Ist das nicht ein Widerspruch in der Sache?

  142. Natalie 3 Jahren vor

    Wie erfolgt die Bewertung bei Schülern in Abschlussklassen, die sich der Testpflicht verweigern und die Schule nicht betreten dürfen?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Natalie,

      vielen Dank für Ihre Frage. Darüber informieren wir noch. Hier möchte ich noch um ein wenig Geduld bitten.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

    • Strolche-Erzieherin 3 Jahren vor

      Hallo,
      als Erzieherin einer Tagesstätte habe ich die Frage, warum bei Krippen und Kita-Kinder keine Testung vorgenommen werden muss? Lolly-Tests wären eine gute Möglichkeit auch hier für das Kita-Personal Sicherheit zu schaffen. Warum werden Erzieherinnen und Erzieher nicht genauso behandelt wie Lehrer, die positiv-getestete Schüler nicht unterrichten müssen? Auch Kita-Kinder können symptomatisch erkrankt sein, das haben wir selbst in unserer Einrichtung schon erlebt. Nichtgetesteten Schülern wird der Zugang in die Schule (selbst Grundschule) verwehrt. Warum werden Kita-Kinder anders behandelt?

  143. Grit 3 Jahren vor

    Gilt die Testpflicht für Grundschüler nur an Schultagen oder auch in den Ferien, wenn sie den Hort besuchen? Oder gilt der Hort in dem Fall nur als Kita und es muss sich nur das Personal in den Ferien testen?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Grit,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Die aktuelle Corona-Schutz-Verordnung gilt bis zum 18. April. Für nächste Woche ist die Testpflicht der Hortkinder ausgesetzt. Erst ab 12. April beginnen die Tests wieder in der Schule.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  144. Katja Ciesluk 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren, was genau heißt Ausweitung der Testpflicht auf die Primarstufe in der Praxis? Zweimal wöchentlich Bestätigung über einen außerhalb der Schule durchgeführten Test? Welche Bestätigungen – von wem durchgeführt – werden anerkannt? Wie verhält es sich mit den Kosten für den ggf. zweiten erforderlichen Test der Woche? Danke und freundliche Grüße

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Katja Ciesluk,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Wir stellen die Tests für die Schülerinnen und Schüler, auch an den Grundschulen, bereit. Dort können die Tests von den Schülerinnen und Schülern selbst unter Aufsicht der Lehrerin bzw. des Lehrers durchgeführt werden. Auch gern mal in unseren FAQ-Beitrag zu den Tests schauen: https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/03/11/faq-tests/.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

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