Sachsens Landtag hat gestern den Haushalt des Kultusministeriums für die Jahre 2019 und 2020 beschlossen. Danach stehen für Schulen und Kitas in den kommenden beiden Jahren rund 8,5 Milliarden Euro zur Verfügung. So viel Geld hat der Freistaat bisher noch nie für das Bildungssystem ausgegeben. Kultusminister Christian Piwarz sprach von einem starken Signal.
Schlagwort: Lehrer
Der Sächsische Landtag hat heute die gesetzlichen Weichen für die Verbeamtung und weitere finanzielle Vergünstigungen von Lehrkräften gestellt. Mit dem Stimmen der Koalitionsfraktionen wurde ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. »Damit schließt Sachsen bei der Bezahlung von Lehrerinnen und Lehrern zu anderen Bundesländern nicht nur auf, sondern setzt sich in einigen Bereichen sogar an die Spitze«, erklärte Kultusminister Christian Piwarz.
Arbeitsmedizinische Vorsorge, Untersuchung des Sehvermögens, Beratung von werdenden Müttern: An staatlichen Schulen in Sachsen wird der Arbeits- und Gesundheitsschutz für Lehrer von der Arbeitsgemeinschaft für Fachkräfte für Arbeitssicherheit in Kooperation mit der TU Chemnitz und vom Zentrum für Arbeit und Gesundheit Sachsen GmbH (ZAGS) deutschlandweit in einmaliger, innovativer Art und Weise umgesetzt. Davon berichtet das Ärzteblatt Sachsen. Die Gesundheitsfürsorge verknüpfe beispielhaft die praktische, arbeitsmedizinische Tätigkeit mit der aktuellen Forschung.
Im Ringen um einen Ausgleich für Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden, hat die Koalition eine Lösung gefunden. Danach wird zum 1. Januar 2019 ein neues Beförderungsamt E 13 plus Zulage geschaffen.
In Zeiten des Lehrermangels muss Sachsen – wie auch andere Bundesländer – verstärkt auf Seiteneinsteiger zurückgreifen. Das stößt bei den Lehramtsstudierenden auf Kritik. Sie sehen dadurch die Attraktivität des Lehramtsstudiums gefährdet. Zwei Experten aus dem Kultusministerium sprachen dazu mit dem Dresdner Studentenblog »campusrauschen.de«.
Ab sofort können Lehrkräfte, die sich zum 01.08.2018 in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis mit dem Freistaat Sachsen befinden, die Verbeamtung* beantragen. Wichtige Fragen und Antworten zum Verfahren haben wir hier zusammengestellt.
Der elektronische Antrag: Was ist dabei zu beachten?
Der persönliche Antrag steht für Lehrerinnen und Lehrer seit dem 07.08.2018 im Schulportal zur Verfügung. Alle Anträge sind dabei bereits mit grundlegenden personenbezogenen Daten vorausgefüllt und können in vervollständigter Form über das Schulportal elektronisch zurückgesandt werden. Eine postalische Übersendung ist nicht notwendig. Nach Eingang des Antrags erhalten die Antragssteller umgehend eine digitale Bestätigung über das Schulportal. Im Verlauf der Bearbeitung prüft das Sächsische Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB), ob die sachlichen und die persönlichen Voraussetzungen für eine Verbeamtung vorliegen. Bei einem positiven Ergebnis erhalten die Lehrkräfte ab 03.09.2018 ein entsprechendes Schreiben mit detaillierten Informationen, welche Unterlagen bis zu welchem Termin noch einzureichen sind und was von ihnen gegebenenfalls noch zu veranlassen ist. Dazu zählen zum Beispiel das polizeiliche Führungszeugnis und der Nachweis über die Staatsbürgerschaft. Auch eine ärztliche Untersuchung ist zu absolvieren.

Zu beachten ist weiterhin, dass auch Lehrkräfte, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt einen Antrag auf Verbeamtung gestellt haben, den neuen Antrag über das Online-Formular im Schulportal ausfüllen müssen.
Die ärztliche Untersuchung: Wie läuft sie ab?
Jeder Lehrer, der eine Verbeamtung beantragt, muss sich einer ärztlichen Eignungsfeststellung unterziehen. Dabei prüft der Arzt, ob die gesundheitlichen Voraussetzungen der Lehrkraft für eine Beschäftigung im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit erfüllt sind und teilt die entsprechenden Ergebnisse dem LaSuB mit. Die ersten Untersuchungen sollen ab 01.10.2018 beginnen. Die Kosten dafür trägt das Sächsische Staatsministerium für Kultus.
Wer führt die ärztliche Untersuchung durch?
Anders als bei bisherigen Untersuchungen können die ärztlichen Eignungsfeststellungen in Bezug auf die Verbeamtung auch von niedergelassenen Hausärzten (Fachärzte) durchgeführt werden. Dazu steht das Kultusministerium derzeit in Abstimmung mit der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen.
Wie viele Lehrer können nach jetzigem Stand verbeamtet werden?
Voraussichtlich ist eine Verbeamtung für rund 4.480** Bestandslehrer und für 1.350** Neueinstellungen möglich.
Gibt es eine zeitliche Ausschlussfrist für die Antragsstellung?
Nein. Jede Lehrkraft entscheidet selbst, wann sie ihren Antrag stellen möchte. Beachtet werden muss lediglich der Befristungszeitraum der Verbeamtungsmöglichkeit bis zum 31.12.2023. Eine frühzeitige Antragsstellung über das Schulportal (bis einschließlich 31.08.2018) gewährleistet eine schnellstmögliche Bearbeitung.
Wie lang dauert die Probezeit? Was ist hinsichtlich der Vorsorge für den Krankheits- und Pflegefall zu beachten? Antworten auf diese und weitere wichtige Fragen sowie Entscheidungshilfen zur Verbeamtung finden Sie hier.
Zusätzliche Informationen gibt es auch im Blogbeitrag FAQs zur Verbeamtung von Lehrern in Sachsen.
Wer individuelle Fragen zur Verbeamtung hat, kann sich an den jeweiligen Standort des Landesamtes für Schule und Bildung wenden. Für diesen Zweck wurden extra E-Mail-Adressen eingerichtet:
Standort Bautzen: verbeamtung_stob@lasub.smk.sachsen.de
Standort Chemnitz: verbeamtung_stoc@lasub.smk.sachsen.de
Standort Dresden: verbeamtung_stod@lasub.smk.sachsen.de
Standort Leipzig: verbeamtung_stol@lasub.smk.sachsen.de
Standort Zwickau: verbeamtung_stoz@lasub.smk.sachsen.de
*Die Aussagen entsprechen dem aktuellen Wissensstand. Sie sind jedoch nicht rechtsverbindlich, da die rechtlichen Rahmenbedingungen vom Gesetzgeber noch beschlossen werden müssen.
** aktualisiert am 24. August 2018
Um die hohe Arbeitsbelastung der Lehrkräfte zu senken, haben sich das Kultusministerium und der Lehrerhauptpersonalrat auf umfangreiche Kataloge an Entlastungsmaßnahmen verständigt. Darüber sind jetzt Sachsens öffentliche Schulen informiert worden.
Vor knapp drei Jahren legte das Kultusministerium das Sachsenstipendium auf. Mit etwas Geld und einem Unterstützernetzwerk sollten Lehramtsstudierende für den späteren Einsatz in ländlichen Regionen gewonnen werden. Nun wird das Sachsenstipendium weiterentwickelt und das Programm nennt sich fortan »Perspektive Land«.
