Aus Sachsenstipendium wird „Perspektive Land“

Aus Sachsenstipendium wird „Perspektive Land“

Vor knapp drei Jahren legte das Kultusministerium das Sachsenstipendium auf. Mit etwas Geld und einem Unterstützernetzwerk sollten Lehramtsstudierende für den späteren Einsatz in ländlichen Regionen gewonnen werden. Nun wird das Sachsenstipendium weiterentwickelt und das Programm nennt sich fortan „Perspektive Land“. Als das Kultusministerium im Spätsommer 2015 das Sachsenstipendium ins Leben rief, betrat man Neuland in der Lehrerwerbung. In keinem anderen Bundesland gab es damals ein entsprechendes Stipendienprogramm für angehende Lehrerinnen und Lehrer. Die Idee: Lehramtsstudierende erhalten 300 Euro monatlich, wenn sie sich verpflichten, später in Bedarfsregionen zu arbeiten. Damit sollen angehende Lehrer schon während des Studiums an den ländlichen Raum gebunden und auf ihre spätere Tätigkeit in einer Bedarfsregion vorbereitet werden. Neben dem finanziellen Zuschuss erhalten die Stipendiaten auch eine ideelle Förderung. So organisiert die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) für die Stipendiaten ein Begleitprogramm, mit dem sie auf ihre Lehrtätigkeit in einer ländlichen Region vorbereitet werden. Dafür werden Seminar- und Trainingsangebote sowie eine individuelle Begleitung während des Studiums, des Vorbereitungsdienstes und des Beginns der Lehrtätigkeit angeboten. Gleichzeitig haben sie individuelle Ansprechpartner an der Universität und in der zukünftigen Einsatzregion und absolvieren bereits ihre Schulpraktika in der späteren Einsatzregion.

„Während wir anfangs annahmen, dass Geld locken würde, hat sich das Unterstützernetzwerk als viel wirkungsvoller erwiesen“, so Kultusminister Christian Piwarz. Das bestätigt auch die DKJS.

Ideelle Unterstützung wirkt

„Übereinstimmend berichten Studierende, dass insbesondere der persönliche Kontakt zu den Kollegien an den ländlichen Schulen und zu den Verantwortlichen der Schulaufsicht ihre Entscheidung, zukünftig in einer Bedarfsregion unterrichten zu wollen, begünstigt“, sagt Christoph Anders, Regionalleiter der DKJS in Sachsen.

Deshalb soll künftig allen angehenden Lehrerinnen und Lehrer im Rahmen des Programms „Perspektive Land“ ein solches Unterstützernetzwerk angeboten werden. Zusätzlich sollen Lehramtsstudierende die Möglichkeit erhalten, während des Studiums durch Exkursionen und Hospitationen Schulen im ländlichen Raum kennenzulernen. Zudem werden sich Bedarfsregionen den Lehramtsstudierenden an den Universitäten präsentieren.

Anwärtersonderzuschlag soll locken

Im Gegenzug läuft die materielle Unterstützung als Stipendium aus. Neue Stipendiaten werden ab diesem Jahr nicht mehr aufgenommen. Anstelle eines Stipendiums in Höhe von monatlich 300 Euro soll künftig allen Referendaren, die ihren Vorbereitungsdienst in ländlichen Regionen absolvieren, neben dem Anwärtergrundbetrag von derzeit knapp 1.500 Euro zusätzlich ein Anwärtersonderzuschlag in Höhe von bis zu 1.000 Euro monatlich gezahlt werden*. „Der Zuschlag zielt in die gleiche Richtung wie das Stipendium, kann jedoch eine deutlich stärkere Wirkung erzielen als das Stipendienprogramm“, hofft Kultusminister Christian Piwarz.

*Aktualisiert am 11. Januar 2019.

Dirk Reelfs, Pressesprecher im Sächsischen Staatsministerium für Kultus

19 Kommentare

  1. #JFA 6 Jahren vor

    In ihrer Antwort an angemeistert zu Thema „Beginn Referendariat zum 1.8.2018“ erwähnen Sie das eine Entscheidung zur Verbeamtung auf Widerruf noch nicht getroffen ist.
    Hier entgegen steht jedoch die Mitteilung des Landesamt für Schule und Bildung zur Aufsuchung des Amtsarztes. Hier wird deutlich formuliert das diese Untersuchung auf Grundlage der Einstellung als Beamter auf Widerruf ab 01.01.2019 ist. Welche Aussage ist denn jetzt korrekt?

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 6 Jahren vor

      Vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Unbestritten ist, dass Referendaren ab dem 1.1.2019 die Möglichkeit eröffnet wird, sich im Beamtenverhältnis auf Widerruf einstellen zu lassen. Wie es sich jedoch mit Lehramtsanwärtern verhält, die vor dem 1.1.2019 eingestellt wurden, wird derzeit noch geprüft.

  2. Beatrice Kunz 6 Jahren vor

    Haben Referendare (Beginn: 01.02.19), die bereits innerhalb des Studiums eine Förderung durch das Sachsenstipendium erhalten haben, ebenfalls die Möglichkeit, diese Zulage zu bekommen?

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 6 Jahren vor

      Ihre Frage kann derzeit leider noch nicht beantwortet werden. Die genauen Regularien werden noch erarbeitet. Deshalb bitte ich noch um Geduld.

  3. Markus W 6 Jahren vor

    Liebe Referendare, herzlich willkommen im sächsischen Schulsystem. Es geht Euren Mentoren mit „Altverträgen“ auch nicht anders. Wer zu früh kommt hat Pech…

  4. Angemeister 6 Jahren vor

    Ich beginne mein Referendariat zum 1.8.2018 im Leipziger Land. Werde ich dann ab 1.1.2019 auf Widerruf verbeamtet oder genießen dies ebenfalls nur Anwärter, welche ab 2019 beginnen?

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 6 Jahren vor

      Ihre Frage ist berechtigt. Doch leider kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt darauf keine befriedigende Antwort geben. Es wird derzeit geprüft, wie man mit den von Ihnen geschilderten Fällen verfahren wird.

  5. Refi 6 Jahren vor

    Ich befinde mich seit Februar 2018 im Referendariat. Fällt für mich dann ab 01.01.2019 der Zuschlag in Höhe von 390€ weg?

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 6 Jahren vor

      Nein, dass ist nicht geplant. So lange Sie im Vorbereitungsdienst sind, werden Sie auch den Zuschlag erhalten.

  6. A. Rößler 6 Jahren vor

    Hallo,
    um das noch einmal klarzustellen: Lehramtsstudenten, die ab August 2018 ins Referendariat gehen und eine Stelle im ländlichen Raum angenommen haben, bekommen ab Januar 2019 keinen Zuschlag, weil diese ‚alte‘ Verträge haben?

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 6 Jahren vor

      Hallo,
      das ist korrekt. Ziel ist es, den Anwärtersonderzuschlag erstmalig ab dem 01.02.2019 für die dann neu verbeamteten/eingestellten Studienreferendare zu zahlen. Für Referendare, die sich zu dem Zeitpunkt bereits im Vorbereitungsdienst befinden, wird dieses nicht gelten.
      Viele Grüße

  7. MR 6 Jahren vor

    Sehr geehrter Herr Reelfs,
    erhalten die Referendare, die sich in der Zeit der Umstellung schon im ländlichen Raum im Referendariat befinden, auch die neue Förderung (d.h. Wegfall der 390€ Zulage und Erhöhung auf 1000€)?
    MfG,
    MR

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 6 Jahren vor

      Sehr geehrte/r „MR“,
      nein! Der Anwärtersonderzuschlag wird erstmalig ab dem 01.02.2019 den dann neu verbeamteten/eingestellten Studienreferendare angeboten.
      Viele Grüße

  8. MAG 6 Jahren vor

    Guten Morgen,
    ich bitte um eine verbindliche Definition „ländlicher Raum“.

    Folgen Sie hier der Definition für Kreistypen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)?

    Danke!

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 6 Jahren vor

      Sehr geehrter „MAG“,
      die rechtlichen Vorgaben zur Gewährung des Anwärtersonderzuschlages werden derzeit noch erarbeitet. Sehen Sie es mir bitte daher nach, wenn ich zum jetzigen Zeitpunkt noch keine genaueren Angaben zur Gebietskulisse machen kann.
      Viele Grüße

  9. M. 6 Jahren vor

    Guten Abend,
    folgende Frage: bedeutet „ländlicher Raum“ alle Schulen außerhalb der großen Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig?

    Mir geht es konkret um den Kreis Bautzen, genau die Stadt Radeberg (laut Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
    im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung ein ländlicher Raum mit Verdichtungsansätzen).

    Ich habe mich im vorgezogenen Verfahren erfolgreich als Referendar dorthin beworben, weil Mangel angezeigt war und es ländlich liegt.

    Danke und freundliche Grüße

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 6 Jahren vor

      Sehr geehrter Herr M.,
      vielen Dank für Ihr Interesse. Doch leider kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt noch keine befriedigende Antwort geben. Die rechtlichen Fragen zur Gewährung des Anwärtersonderzuschlages werden derzeit noch erarbeitet. Daher kann ich noch keine genaueren Angaben zur Gebietskulisse machen kann. Ziel ist es, den Anwärtersonderzuschlag erstmalig ab dem 01.02.2019 für die dann neu verbeamteten/eingestellten Studienreferendare zu zahlen.
      Viele Grüße

  10. Lehramtsstudent 6 Jahren vor

    Guten Tag,
    gilt der Anwärtersonderzuschlag für alle Referendare, die dem ländlichen Gebiet zugewiesen werden, oder muss man sich hierfür vorab gesondert bereit erklären?

    (Konkreter Fall:
    Wenn ich mich um einen Ref-Platz in Dresden bewerbe, dann aber das Angebot für eine ländliche Region erhalte, bekomme ich den Zuschlag dann dennoch?)

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 6 Jahren vor

      Sehr geehrter Lehramtsstudent,
      vielen Dank für Ihr Interesse. Leider kann ich Ihnen noch keine näheren Angaben zum geplanten Anwärtersonderzuschlag machen. Die rechtlichen Vorgaben zur Gewährung des Zuschlages werden derzeit noch erarbeitet. Ziel ist es, den Anwärtersonderzuschlag erstmalig ab dem 01.02.2019 für die neu verbeamteten/eingestellten Referendare zu gewähren.
      Viele Grüße