Maskenpflicht, Testpflicht, Schulbesuchspflicht: Was gilt für den Schulbetrieb mit der neuen Schul- und Kitabetriebseinschränkungsverordnung? Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Schlagwort: Corona-Test
Die Ergebnisse aus den Selbsttestungen an öffentlichen weiterführenden Schulen dieser Woche liegen vor. Die Infektionsraten fallen gering aus.
Mehrere Schülerinnen und Schüler hatten beim Oberverwaltungsgericht Bautzen Eilanträge gegen die Testpflicht gestellt. Nun hat das Gericht entschieden. Das Zutrittsverbot für Ungetestete ist rechtens.
Hinweis: Dieser Beitrag vom März 2021 stellt nicht mehr den aktuellen Sachstand dar.
Für rund 240.000 Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen beginnt am kommenden Montag wieder der Präsenzunterricht, vorerst im Wechselbetrieb. Wie auch bei den Schulöffnungen der Abschlussklassen und Förderschulen stehen am Montag an allen Schulen ausreichend Schnelltests ab Klasse sieben zur Verfügung.
Nach den Winterferien können sich Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie pädagogisches Personal, das im Unterricht tätig ist, erneut testen lassen. Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den Corona-Schnelltests.
Zu Beginn des Präsenzunterrichtes für Sachsens Abschlussklassen haben sich insgesamt 22.194 Personen freiwillig auf das Coronavirus testen lassen. Das ergaben die abschließenden Testergebnisse von 643 Schulen.
Ab 18. Januar geht für Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen die Schule wieder los. Zuvor können sie sich kostenlos testen lassen. Fragen und Antworten zu den Corona-Schnelltests gibt es im Blog.
Wie ist es um die Immunität gegen das Coronavirus unter Schülern und Lehrern an Sachsens Schulen bestellt? Welche psychosozialen Auswirkungen gibt es? Das haben auch die Mediziner des Leipziger Universitätsklinikums untersucht. Nun liegen die ersten Ergebnisse vor.
Ab 1. Juni können sich alle Lehrerinnen und Lehrer im Präsenzunterricht freiwillig auf das Coronavirus testen lassen. Was es dabei zu beachten gilt, haben wir in den wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst.

Der Freistaat Sachsen ermöglicht allen Lehrerinnen und Lehrern, die bereits wieder an öffentlichen Schulen und an Schulen in freier Trägerschaft tätig sind, einen freiwilligen Test auf das Coronavirus.