FAQ: Tests

FAQ: Tests

Hinweis: Dieser Beitrag vom März 2021 stellt nicht mehr den aktuellen Sachstand dar.

 

Für rund 240.000 Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen beginnt am kommenden Montag wieder der Präsenzunterricht, vorerst im Wechselbetrieb. Wie auch bei den Schulöffnungen der Abschlussklassen und Förderschulen stehen am Montag an allen Schulen ausreichend Schnelltests ab Klasse sieben zur Verfügung.

Diese Tests werden durch geschultes Personal durchgeführt und sind freiwillig. Parallel zu dieser Teststrategie hat das Kultusministerium wie angekündigt knapp 1,5 Millionen Selbsttests bestellt, die Ende der Woche geliefert werden. Noch am Wochenende soll die Verteilung an die ersten Schulen erfolgen.

»Die Tests können die anderen Hygieneregeln und Vorsichtsmaßnahmen nicht ersetzen, sondern sollen die bisherigen Schutzmaßnahmen flankieren«, so Kultusminister Christian Piwarz.

Warum sollen Schülerinnen und Schüler, die am Präsenzunterricht teilnehmen, einen Antigen-Selbsttest durchführen?

In Zeiten der Corona-Pandemie ist es die Aufgabe aller, dafür zu sorgen, dass Schule ein möglichst sicherer Ort bleibt. Der regelmäßige und flächendeckende Einsatz von »Laienselbsttests« macht Präsenzunterricht wieder möglich. Gemeinsam mit den übrigen Infektionsschutzmaßnahmen spannt sich damit ein Sicherheitsnetz, das wir in Zeiten der Corona-Pandemie benötigen. Die an den Schulstandorten stattfindenden Selbsttests geben Schülerinnen und Schülern sowie dem gesamten Schulpersonal Klarheit über die Infektionslage am Schulstandort. Der Selbsttest kann durch seine Schnelligkeit und die einfache Durchführung im Schulbetrieb einen wesentlichen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten.

Wie werden die Tests durchgeführt?

UPDATE: Die Tests werden von den Schülerinnen und Schülern ab der Primarstufe in der Regel im Klassenverband durchgeführt und sind Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht. Lehrerinnen und Lehrer unterstützen die Schülerinnen und Schüler. Schülerinnen und Schüler sowie das Schulpersonal führen den Test zweimal in der Woche durch.

Was ist der Antigen-Selbsttest?

Der Antigen-Selbsttest kann im Rahmen seiner Leistungsdaten wie auch andere Schnelltests innerhalb von nur 15 Minuten Aufschluss darüber geben, ob die Testperson zum Zeitpunkt der Testung mit Corona infiziert ist oder nicht. Neu an diesem Schnelltest ist, dass er von der Testperson selbst durchgeführt werden kann.

Mit einem Antigen-Schnelltest können vor allem Personen mit hoher Virenlast ausfindig gemacht werden – also genau jene Personen, von denen eine Ansteckungsgefahr für das direkte Umfeld ausgeht. Eine hundertprozentige Sicherheit bietet der Test jedoch nicht.

Welche Tests werden verwendet?

Für die Selbsttestungen werden allen Schulen geeignete durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassene Selbsttestkits kostenlos zur Verfügung gestellt.

Wann werden Spuck- oder Lollitests für jüngere Schülerinnen und Schüler angeboten?

Bei den Testkits, die wir den Schulen bereitstellen, handelt es sich um Selbsttests, die im vorderen Nasenbereich angewendet werden. Zur Beschaffung der Tests ist zunächst eine Ausschreibung notwendig. Hier werden verschiedene Angebote unterschiedlicher Unternehmen eingeholt und geprüft. Bei der Wahl eines geeigneten Tests sind neben der Verfügbarkeit auch die Zuverlässigkeit und Handhabung zu berücksichtigen. Zum Zeitpunkt der erstmaligen Beschaffung gab es auf dem Markt ein deutlich geringeres Angebot an verschiedenen Tests als dies heute der Fall ist. Die Zusammenarbeit mit einem Lieferanten ist zudem auf einen bestimmten, längeren Zeitraum festgelegt. Denn hier ist auch zu beachten, dass eine Liefersicherheit gewährleistet werden muss. Der Freistaat Sachsen stellt den Schulen jede Woche ein Kontingent von 1,2 Millionen Testkits zur Verfügung. Angesichts dieser Größenordnung ist etwa ein wöchentlicher Wechsel zwischen Anbietern und damit ein Umstieg auf eine andere Testart bzw. die Verwendung unterschiedlicher Tests für verschiedene Einrichtungen also nicht so einfach möglich.

Die zur Verfügung gestellten Selbsttests sind unkompliziert anzuwenden und schmerzfrei. Auch Grundschülerinnen und Grundschüler können diese ohne Bedenken selbst mit Unterstützung ihrer Lehrerin bzw. ihres Lehrers anwenden. Das Erklärvideo zur einfachen Anwendung gibt es hier.

Warum kann die Testperson den Test selbst durchführen?

Der Tupfer muss nicht mehr tief in die obere Nasenhöhle eingeführt werden, sondern nur etwa zwei Zentimeter tief in jedes Nasenloch. Diese einfache Anwendung ermöglicht es, dass auch ein Laie den Test durchführen kann. Damit hat der Antigen-Selbsttest gegenüber anderen Schnelltests, die nur von fachlich geschultem Personal vorgenommen werden können, einen zentralen Vorteil in der Durchführung.

Welche Sicherheit bietet ein mehrere Tage alter Antigentest?

Wenn ein großer Teil der Schülerinnen und Schüler regelmäßig an diesen Selbsttests teilnimmt, dann entsteht damit – in Kombination mit den geltenden Hygienemaßnahmen – ein solides, zusätzliches Sicherheitsnetz. Das Ergebnis eines Antigentests ist nur eine Momentaufnahme. Aber eine regelmäßige Momentaufnahme von sehr vielen Personen, die viel Zeit miteinander verbringen, trägt zur Bekämpfung der Pandemie bei.

Werden Schülerinnen und Schüler, die zum Zeitpunkt der Tests das siebente Lebensjahr noch nicht vollendet haben, auch getestet?

Ja, dies ergibt sich aus § 1a Absatz 4 Satz 2 der Corona-Schutz-Verordnung. Es gibt zwar keine Testpflicht für Kinder unter sieben Jahren. Aber: Das Zutrittsverbot zu Schulen ohne negatives Testergebnis (§ 5a Absatz 4) bleibt unberührt. Entsprechend müssen auch Kinder unter sieben Jahren ein negatives Testergebnis vorlegen.

Wer beantwortet den Schülerinnen und Schülern Fragen zur Durchführung des Tests, falls es Verständnisprobleme gibt?

Diese Aufgabe obliegt der Lehrkraft, die die Selbsttests im Klassenraum beaufsichtigt.

Warum muss man in der Schule eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn ein negativer Selbsttest vorliegt?

Für die Möglichkeit eines Präsenzunterrichts trotz Corona müssen viele Hygienevorkehrungen zusammenspielen. Je mehr Präventivmaßnahmen zusammenwirken, desto höher ist der Infektionsschutz. Das Ergebnis eines Antigentests ist eine Momentaufnahme und es werden mit dem Test auch nicht alle Infizierten gefunden, sondern vor allem die Personen mit hoher Virenlast. Eine Infektion, die kurz zuvor stattgefunden hat oder eine, die schon abgeklungen ist, kann der Test eventuell nicht nachweisen. Der Antigentest kann andere wichtige Hygienemaßnahmen wie das Tragen einer Maske also nicht ersetzen. Es kann zum Beispiel auch sein, dass man sich erst nach einem negativen Test ansteckt.

Müssen sich bereits geimpfte Lehrkräfte testen?

So lange nicht auszuschließen ist, dass auch bereits geimpfte Lehrerinnen und Lehrer das Virus weiter übertragen, ist auch diese Personengruppe nicht ausgenommen. Gleiches gilt auch für bereits an Covid-19 erkrankte und wieder genesene Personen.

Für wen werden die Tests zur Verfügung gestellt?

Unter »schulischem Personal« sind folgende Personengruppen für die Selbsttests berücksichtigt:

  • Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher an Landesschulen, pädagogische Fachkräfte, Verwaltungspersonal an Landesschulen,
  • Studienreferendare,
  • kirchliche Lehrkräfte aus Gestellungsvertrag,
  • Schulverwaltungsassistenten,
  • Schulassistenten,
  • ausländische Lehrerinnen und Lehrer sowie Assistenten aus dem Programmen PAD,
  • Inklusionsbegleiter, Sprach- und Integrationsmittler,
  • Personen aus dem Programm Teach First,
  • Schulsachbearbeiterinnen und -sachbearbeiter, Schulsekretärinnen und Schulsekretäre, Hausmeister, technische Assistenten und
  • Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter.

Wie läuft die Testung an der Schule ab?

Die Antigen-Selbsttests werden in der Schule im Klassenraum unter Aufsicht einer Lehrkraft durchgeführt. Schülerinnen und Schüler führen die Tests unter Anleitung von Lehrpersonen selbst durch. Bei der Durchführung sind die Herstellerhinweise entsprechend der Gebrauchsinformation zu beachten.

Wichtig ist, dass der Abstand zur Testperson gewährleistet ist und alle Schülerinnen und Schüler eine Mund-Nasenbedeckung tragen. Während der Testung wird die Maske natürlich kurz abgenommen.

Wo finde ich eine Anleitung für die Selbsttests?

Darüber informieren zwei Anleitungsvideos für Lehrerinnen und Lehrer sowie für Schülerinnen und Schüler.

Wird für die Durchführung der Antigen-Selbsttests Schutzmaterial benötigt?

Für die Durchführung von Antigen-Selbsttests ist kein Schutzmaterial notwendig.

Was ist zu tun, wenn das Ergebnis des Selbsttests positiv ist?

Wird eine Schülerin oder ein Schüler im Antigen-Selbsttest positiv getestet, begibt sich die Schülerin oder der Schüler je nach Alter in ein freies Zimmer und wartet dort auf die Abholung durch die Eltern oder verlässt selbstständig die Schule, begibt sich in häusliche Quarantäne und informiert das Gesundheitsamt.

Die Schulleitung kontaktiert die Erziehungsberechtigten und informiert ebenso das zuständige Gesundheitsamt.

Die endgültige Beurteilung, ob eine COVID-19-Infektion vorliegt und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, obliegt dem Gesundheitsamt.

Wie ist bei einem ungültigen Testergebnis vorzugehen?

Bei einem ungültigen Testergebnis sollte der Test wiederholt werden.

Wer trägt die Haftung, wenn beim Testen etwas schiefgeht?

Sollte wider Erwarten beim Testen etwas schiefgehen, besteht bei Testungen in der Schule für Schülerinnen und Schüler gesetzlicher Unfallschutzversicherungsschutz.

Für fehlerhafte Produkte bzw. Testkomponenten haftet der Hersteller bzw. Händler.

Werden die Lehrerinnen und Lehrer für die Durchführung der Tests von der gesetzlichen Arbeitnehmerhaftung durch den Arbeitgeber freigestellt?

Nein.

Wie müssen die verwendeten Testkarten/Stäbchen/Röhrchen etc. entsorgt werden?

Das Material der Antigen-Selbsttests ist unmittelbar nach Verwendung in einem robusten, verschlossenen Müllbeutel über den Restmüll zu entsorgen.

Wie erfolgt die Testung bei Schülerinnen und Schülern, die aufgrund einer Behinderung den Test nicht selbst durchführen können?

Bei Schülerinnen und Schülern, bei denen aufgrund ihrer Behinderung ein Schnelltest nicht an der Schule durchführbar ist, ist der Schulbesuch durch den Nachweis eines anderweitig erzielten negativen Testergebnisses oder durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, wonach keine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, zu ermöglichen.

Erhalten Eltern, deren Kinder aufgrund von Behinderungen den Selbsttest nicht durchführen können, das Testkit kostenlos von der Schule zur Durchführung zu Hause?

Ja, in einem solchen Fall können die Eltern die erforderlichen Testkits ausnahmsweise von der Schule zur Verfügung gestellt bekommen.

Welche Daten werden im Zuge des Selbsttests verarbeitet und gespeichert?

Personenbezogene Daten (zum Beispiel Name, Schülerstatus, Testergebnis, Angaben zur Untersuchung) werden für die Durchführung und Dokumentation des Tests verarbeitet und unverzüglich gelöscht, sobald sie für diese Zwecke sowie zur Nachverfolgung von Infektionsketten nicht mehr benötigt werden. Dazu müssen die Personensorgeberechtigten bzw. die Schülerinnen und Schüler eine Einverständniserklärung unterzeichnen.

Welche Konsequenzen hat es, wenn Eltern ihre Kinder ohne Einverständniserklärung in die Schule schicken bzw. wenn Schüler sich weigern, den Selbsttest durchzuführen?

Wenn Schülerinnen und Schüler oder Erziehungsberechtigte weder der Testung an der Schule zustimmen, noch eine ärztliche Bescheinigung über das Nichtbestehen einer Infektion oder ein anderweitiges aktuelles negatives Testergebnis vorlegen, dann ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich. Die Kinder oder Jugendlichen müssen die Lernzeit zuhause verbringen und werden mit Lernaufgaben versorgt. Mit einer vollumfänglichen Betreuung der Schülerinnen und Schüler durch Lehrkräfte, wie zu Zeiten der Schulschließungen oder wie im Präsenzunterricht, kann nicht gerechnet werden.

Wie ist das Zutrittsverbot genau geregelt?

Der Zutritt auf das Schulgelände gemäß § 5a Absatz 5 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung ist verboten, wenn nicht durch eine aktuelle ärztliche Bescheinigung oder durch einen Test mit negativem Ergebnis nachgewiesen wird, dass keine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Der Zutritt zur Schule ist hingegen gestattet, wenn unmittelbar nach dem Betreten ein Test durchgeführt wird.

Das Zutrittsverbot für Personen ohne negativen Tests bzw. ohne ärztliche Bescheinigung gilt erst dann, wenn ausreichend »Laienselbsttests« an der jeweiligen Schule vorliegen. Bis dahin können sich Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 7 an der Schule freiwillig von fachlich geschultem Personal testen lassen.

Kann auch zuhause ein Test durchgeführt werden?

+++ HINWEIS: Die qualifizierte Selbstauskunft wird nicht mehr anerkannt – die aktuellen Regelungen gibt es hier +++

Ja. Dazu sagt die Corona-Schutz-Verordnung, § 5a, 4): »Personen, mit Ausnahme der in Kinderkrippen und Kindergärten betreuten Kinder sowie der sie begleitenden Personen zum Bringen und Abholen auf dem Außengelände der Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, ist der Zutritt zum Gelände von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Schulen untersagt, wenn sie nicht durch einen Nachweis einer für die Abnahme des Tests zuständigen Stelle oder eine qualifizierte Selbstauskunft nach Anlage 2 zu dieser Verordnung nachweisen, dass keine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht. Die Ausstellung des Nachweises nach Satz 1 und die Vornahme des Tests dürfen nicht länger als drei Tage zurückliegen.« Das Formular gibt es hier.

Brief an alle Eltern und Schülerinnen und Schüler der Oberschulen, Gymnasien und berufsbildenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft

Einwilligungserklärung Schülerinnen und Schüler

* Beitrag aktualisiert am 12. Mai 2021

Dirk Reelfs, Pressesprecher im Sächsischen Staatsministerium für Kultus

93 Kommentare

  1. Fragensteller 3 Jahren vor

    Sorry, vergessen:
    Müssen Tests der Lehrer dokumentiert werden und wenn ja wo und wie? Vielleicht habe ich es auch überlesen, dann gern verlinken, da ich nichts finde.
    VG

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Fragensteller,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Dazu haben wir die Schulleitungen informiert. Die statistische Erfassung der durchgeführten Tests einschließlich der positiven Testergebnisse erfolgt über das Schulportal.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  2. Roland 3 Jahren vor

    Liebes SMK
    wer ist Zuständig sicherzustellen, dass für alle an der Schule Beschäftigten Tests vorhanden sind?
    Hintergrund: Es gibt neben den Lehrern und Hortpersonal viele weitere Arbeitgeber z.B. für Hausmeister, Reinigungspersonal, Küchenkräfte oder Sozialarbeiter.
    Für die Arbeitgeber besteht gem. Verordnung nur die Pflicht 1 Test pro Woche anzubieten, aber zum tägiochen Betreten der Schule braucht man 2 Tests. Werden ausreichend Tests für alle in der Schule beschäftigten über die Schulleitung organisiert?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Roland,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Dazu gern ein paar Worte: Externe Besucher, Handwerker, Reinigungsfirmen oder auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Essensanbieter sind bei den Selbsttests und auch bei den Schnelltests nicht eingerechnet. Dieser Personenkreis muss eine externe Testbestätigung mitbringen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  3. Evelyn Wolter 3 Jahren vor

    Warum bekommen nur die Schüler*innen ab Klassenstufe 7 einen Schnelltest und nicht die Klassenstufen 5 und6?
    Wenn die Selbsttests für alle Schulen nicht ab 15.3. verfügbar sind, hätte man die Schulöffnungen erst ab dieser Zeit machen können, wenn Selbsttests für alle verfügbar sind. Man weiß doch das solche Dinge einige Zeit in Anspruch nimmt und nicht von jetzt auf gleich funktioniert. Ich schicke mein Kind mit einem unguten Gefühl in die Schule. Ich arbeite in einem sächsischen Impfzentrum wo sich tausend Menschen am Tag impfen lassen. Wenn mein Kind sich in der Zeit ohne Testung an Corona infiziert, mag ich mir gar nicht ausdenken, was das für ein Ausmaß annehmen kann.

  4. CW 3 Jahren vor

    Woher kommen eigentlich die Tests? Gibt es einen Beipackzettel? Wenn ja, können die Kinder ihn mitnehmen? Gibt es auch einen alternativen Test (Spucktest) für die Kinder zum selbst testen?

  5. betreuenden Opa 3 Jahren vor

    Im Vogtland beträgt der Inzidenzwert heute 12.03.21, 252. Die Kinder fahren zur Schule in den Kreis Zwickau. Dort beträgt heute der Wert 125. Findet trotzdem die Schulöffnung für die 5. Klassen am 15.03.21 statt?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber betreuenden Opa,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Dazu gern meine Antwort an Teichmann beachten: http://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/03/11/faq-tests/#comment-12851. Grundsätzlich gilt (entsprechend Corona-Schutz-Verordnung, § 5a, https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordung-2021-03-05.pdf): „Wird der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner in einem Landkreis oder in einer Kreisfreien Stadt an fünf Werktagen in Folge überschritten, ist die Kindertagesbetreuung, außer in Einrichtungen der Kindertagespflege, und die Präsenzbeschulung nach Absatz 1 und 3 Satz 1 in dem Landkreis oder der Kreisfreien Stadt ab der jeweils folgenden Woche unzulässig … Wird der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner in dem Landkreis oder der Kreisfreien Stadt an fünf Werktagen in Folge wieder unterschritten, ist die Kindertagesbetreuung und die Präsenzbeschulung nach Absatz 1 und 3 Satz 1 in dem Landkreis oder der Kreisfreien Stadt ab der folgenden Woche wieder zulässig und die Notbetreuung nach Satz 2 unzulässig. Samstage gelten als Werktage. Das Überschreiten und das Unterschreiten des maßgeblichen Inzidenzwertes nach Satz 1 und Satz 3 ist durch die oberste Landesgesundheitsbehörde und die zuständige kommunale Behörde öffentlich bekannt zu machen. Die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit der Maßnahmen nach Satz 1 bis 3 ist durch die oberste Landesgesundheitsbehörde öffentlich bekannt zu machen …“

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  6. Anke Titze 3 Jahren vor

    Bisher wurden (Schnell-)Tests von geschultem Personal und mit entsprechender Schutzkleidung einzeln an Schulen durchgeführt, richtiger Weise! Nun darf / muss ich zukünftig Selbsttest mit einer ganzen(!) Klasse in meiner Förderschule so gänzlich ohne jeglichen Schutz für Schüler*innen und Lehrkräfte durchführen? Wo bitte bleibt hier der Gesundheitsschutz eines jeden Einzelnen, ganz besonders unter Pandemiebedingungen??? Eltern, Lehrer und Schüler können diese Form der „flankierenden Schutzmaßnahme“ nicht wirklich verstehen bzw nachvollziehen. Es bleiben auch noch einige andere Fragen diesbezüglich offen: Entsorgung, Dokumentation ect.
    Ich bin tief enttäuscht von dieser gut gemeinten aber in der praktischen Durchführung nicht wirklich zu Ende gedachten Maßnahme. Nach drei Monaten Schulschließung hätte ich mir mehr als nur bloßen Aktionismus gewünscht, denn unsere Schüler*innen und Lehrer*innen sind schon da (tw. seit 18. Januar) – Tests und sicherer Testablauf nicht: oder soll ich sagen Gott sei Dank noch nicht?!!
    Anke Titze (Lehrerin, Freital)

  7. Sandro Oestereich 3 Jahren vor

    Keine Tests – keine Schule
    Erste Schulen ziehen die Reißleine und setzten den eigentlich am 15.03.2021 beginnenden Präsenzunterricht aus.
    So informierte das Humanistische Greifenstein Gymnasium Thum heute in einem Schreiben über die hausinterne Webseite, das es unter den aktuellen Umständen keinen Präsenzunterricht geben wird.
    Abgesehen davon, dass dieses Hin und Her sehr nervenaufreibend für alle Beteiligten ist, sind die aktuellen Werte mit 119 wohl auch weit weg entfernt davon Kinder und Lehrer hier ohne Tests an die Schulen zu lassen.

  8. Schulsozialarbeiterin 3 Jahren vor

    Hallo,
    die Förderschule an welcher ich arbeite hat bereits seit Mittwoch geöffnet. Leider fanden keinerlei Testungen statt. Ich finde das absolut nicht in Ordnung. Wie soll das weiter gehen? Keine Tests da und das Testteam welches kommen sollte schaffte es nicht. Also wird eben garnicht getestet. Wir haben auch einen hohen Anteil von älteren Kollegen auch mit Vorerkrankungen. Was tut man in so einem Fall?

    Dazu kommt noch das unser Kreis eigentlich 5 Werktage in Folge über 100 Neuinfektionen war. Aber da die Verordnung erst ab 8.3. gilt wird auch erst ab diesem Tag gezählt. Sowas kann ich nicht nachvollziehen.

  9. Stefanie John 3 Jahren vor

    Die Testpflicht bedarf die Einwilligung der Eltern!? Warum, wenn es eine Pflicht ist? Wie lässt sich das vereinbaren? Mit einer Einwilligung hebe ich jegliche Haftungsansprüche auf. Oder irre ich mich da?

    • Mischke 3 Jahren vor

      Das würde mich jetzt auch interessieren: warum Einverständniserklärung, wenn Testpflicht besteht?

  10. anonym 3 Jahren vor

    Ist das Tragen eines MNS ab Sek.I ganztägig verpflichtend, oder immer nur da, wo der Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann? Wenn ganztägig, sind die Schulen dann wenigstens dazu angehalten, maskenfreie Pausen einzuführen (z. Bsp. Hofpause)?

  11. Claus 3 Jahren vor

    In einem Beitrag heißt es, man kann auch eine ärztliche Bescheinigung oder ein anderweitiges aktuelles negatives Testergebnis vorlegen, damit die Schüler am Präsenzunterricht teilnehmen können. Was ist mit anderweitiges Testergebnis genau gemeint? Zählt dann z.B. auch eine Bescheinigung aus einem Testzentrum oder einer Apotheke oder etwa auch ein eigenständig zu Hause durchgeführter Laientest. Und was ist mit aktuell gemeint? Nicht älter als 24 h?

    Mit freundlichen Grüßen
    Claus

  12. Teichmann 3 Jahren vor

    Guten Morgen, ich habe meine Frage schon mehrfach gestellt. Leider erfolgte bisher keine Beantwortung. Wir leben im Erzgebirgskreis (hohe Inzidenz!). Die Kinder gehen aber in den Nachbarlandkreis in die Schule (Niedriger Wert). Angenommen die Schulen im Erzgebirgskreis schließen wieder, dürfen dann meine Kinder die Schule im Nachbarkreis besuchen? Ich hoffe, dass meine Frage bald beantwortet wird.

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo Teichmann,

      vielen Dank für Ihre Frage. Derzeit erreichen uns anhaltend zahlreiche Anfragen, weshalb eine Bearbeitung mitunter etwas Zeit in Anspruch nehmen kann. Dafür möchte ich um Verständnis bitten.

      Zu Ihrer Frage: Das ist möglich, Ihre Kinder dürfen die Schule in einem anderen Landkreis besuchen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  13. Hortleitung 3 Jahren vor

    Benötigen die abholberechtigten Personen (Mutter, Vater, Großeltern, Geschwister, Bekannte) von Grundschülern beim Betreten des Schulgeländes ebenfalls den Nachweis eines negativen Testergebnisses, wenn sie die SuS ausschließlich vom Hort abholen? In unserer Einrichtung muss man dass Schulgelände betreten, um an die Hortklingel zu gelangen. Gibt es für die Abholzeit eine Ausnahmeregelung zum Betreten des Schulgeländes ohne Testnachweis. Besteht die Möglichtkeit, ohne Test zu klingeln und danach schnellstmöglich das Schulgelände wieder zu verlassen?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Hortleitung,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ja, sie müssen sich testen lassen, wenn sie auf das Schulgelände möchten, um ihr/ein Kind vom Hort abzuholen. Auch wenn es nur der Gang über den Schulhof bis zur Türklingel ist.

      Mögliche Lösungen:

      1. Absperren (zum Beispiel Flatterband) des Zugangs zu Kindergarten/Krippe, damit es keinen Kontakt zur Schule gibt (quasi: kein „Schulgelände“).
      2. Feste Bring- und Abholzeitfenster (Abstimmung der Zeiten etwa über ein „Elternheft“). Zum Beispiel: Bringen um 7.00 Uhr, 7.30 Uhr oder 8.00 Uhr, Abholen um 14.30 Uhr, 15.00 Uhr oder 15.30 Uhr. Die Kinder werden dann – nach Gruppen – gesammelt vor dem Schulgelände abgeholt bzw. gebracht.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  14. Wencke Muthmann-Anke 3 Jahren vor

    Hallo,

    auch wenn die Frage nicht unbedingt zum Beitrag passt, aber ich erhalte sonst keine verbindliche Auskunft bzw. es ist nicht klar geregelt oder ich kann es nirgendwo herauslesen…

    Besteht die Testpflicht (1x wöchentlich) nach § 3a SächsCoronSchutzVO auch für die pädagogischen Fachkräfte sowie das technische Personal in den Kindertageseinrichtungen?
    Für die Horterzieher in den Grundschulen ergibt sich durch das Betretungsverbot (und das ein Test 3 Tage „Gültigkeit“ hat) eine 2x wöchentliche Testpflicht – ist das so korrekt?

  15. Freitag 3 Jahren vor

    Liebes SMK , ich finde es unverantwortlich, die Schulen und Horte allein im Regen stehen zu lassen. Nun dürfen Eltern nicht mehr zur Abholung auf das Schulgelände. Wie soll das gehen? Bei Wind und Wetter einen Erzieher an das Hoftor stellen, der die Testnachweise der Eltern kontrolliert? Wobei ja kaum Eltern sich testen können. Dabei haben wir null Personal frei, denn wir laufen über den ganzen Tag in geschlossenen Gruppen. Wir sind froh, dass wir das hinbekommen. Oder setzen wir die Vollmachtenregelungen mit entsprechender Kontrolle aus? Unsere Eltern laufen Sturm!

  16. Mutter 3 Jahren vor

    Wie sieht es mit der Kostenübernahme der Schnelltests für die Freien Schulen aus? Bekommen die Schulen die Tests ebenfalls kostenfrei oder müssen diese von dem SChulträger bzw. den Eltern finanziert werden?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Mutter,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Diese bekommen die freien Schulen gestellt.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  17. Peter 3 Jahren vor

    Ab wann gilt die Testpflicht. Laut der Anweisungen der Schulämter ja schon ab Montag. Hier im Blog stand, sobald genügend Tests vorhanden sind und in den Medien sagte der Herr Minister, dass es erst ab 22.3. der Fall ist. Diese Verwirrung sorgt für großen Unmut bei Eltern, Lehrern und Schülern.

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Peter,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Gern noch mal direkt in der Corona-Schutz-Verordnung nachlesen (§ 5a, 5, https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordung-2021-03-05.pdf): „Ab dem 15. März 2021 ist Personen, mit Ausnahme von Schülerinnen und Schülern der Primarstufe, der Zutritt zum Gelände von Schulen untersagt, wenn sie nicht durch eine ärztliche Bescheinigung oder durch einen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis nachweisen, dass keine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht … Das Zutrittsverbot nach Satz 1 gilt nur für diejenigen Schulen, in denen Selbsttestkits für schulisches Personal, Hortpersonal sowie, mit Ausnahme der Primarstufe, Schülerinnen und Schüler in hinreichender Zahl vorliegen.“ Die Selbsttests müssen also erst an der jeweiligen Schule verfügbar sein.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  18. Erzieherin 3 Jahren vor

    Werden auch Tests in externen Horteinrichtungen für das Fachpersonal (Erzieher, Küchenkräfte, etc.) durchgeführt? Wer ist für diese Testungen verantwortlich? Über wen und wohin werden die entsprechenden Testkits versendet?

  19. Mutti aus Leipzig 3 Jahren vor

    Eine Frage am Rand: Die Grundschule verbietet uns Eltern ab Montag den Zutritt zum Schulgelände und bittet um ein selbstständiges Nach-Hause- Gehenlassen der Schüler und Treffpunkte außerhalb des Schulgeländes. Da wir in der Großstadt wohnen und auf dem Weg viele Durchgangsstraßen mit entsprechendem Verkehr sind, halte ich diese Empfehlung/Bitte für fahrlässig. Durch meine berufliche Situation kann ich ein regelmäßiges pünktliches Erscheinen an irgendwelchen externen Treffpunkten ausschließen. Für meinen Sohn kann ich einschätzen, dass er noch nicht immer die unübersichtliche Verkehrssituation überblickt. Ist das wirklich gewollt und durch irgendeine Gesetzeslage gerechtfertigt? Vielen Dank (auch an der Stelle an alle die engagierten Lehrer)

  20. Lena 3 Jahren vor

    Liebes Kultusministerium, ich finde es unverantwortlich die Schulen ohne eine Testpflicht zu öffnen bei diesen Inzidenzzahlen! Die Pflicht der Schnelltests war die Vorraussetzung für die Schülöffnung. Ich möchte auch Präsenzunterricht aber nicht unter diesen Bedingungen. Ich hoffe Sie überdenken nochmal Ihre Entscheidung. Ich habe Angst um meine Familie und meine Großeltern. Wir haben doch schon einmal schlechte Erfahrungen (Dezember) gemacht, wenn um jeden Preis alles offen gehalten wird.

  21. Ulrike Franz 3 Jahren vor

    Wenn wir unsere Kinder zuhause vor Schulbeginn testen, zählt das auch? Dürfen sie damit auch in die Schule?

  22. Issa 3 Jahren vor

    Warum werden die Grundschüler der vierten Klasse nicht auch getestet? Bei zwei Kindern, eins Oberschule , eins Grundschule wäre es doch sinnvoller? Meine Corona Erkrankung bekam ich von meiner Tochter Klasse 4. Was erwartet man, wenn die Lehrerin erst mal kuschelt, sich die Haare von den Schülern machen lässt und sich massieren lässt. Abstand 0

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Issa,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Die Tests werden erst ab Klasse 5 durchgeführt, da die Sensitivität bei jüngeren Kindern nicht ausreichend gegeben ist. Wenn Sie Ihr Kind dennoch testen möchten, besteht zum Beispiel die Möglichkeit, einen Selbsttest im Einzelhandel zu erweben.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  23. Anett Meisel-Ehrlich 3 Jahren vor

    Wäre ein negativer pcr Test vom Arzt auch möglich oder muss mein Sohn den Schnelltest trotzdem in der Schule machen?

  24. Uwe Dulz 3 Jahren vor

    Wieso sind die Klassen 5 und 6 nächste Woche von den Schnelltests ausgenommen?
    Ich bitte um eine logische und nachvollziehbare Erklärung.

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Uwe Dulz,

      vielen Dank für Ihre Frage. Bei den Schnelltests ist es notwendig, dass sie von geschultem Personal durchgeführt werden (die Selbsttests können die Schülerinnen und Schüler hingegen ganz unkompliziert selbst anwenden). Je jünger die Kinder sind, desto geringer fällt die Sensitivität der Schnelltests aus. Deshalb stehen diese Tests ab Klassenstufe 7 zur Verfügung.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  25. Mutter eines Schülers der 6.Klasse 3 Jahren vor

    Es wurde öffentlich bekannt gegeben, dass die Testung ab 15.03.21 ab Klasse 5 erfolgt.
    Die Schule informierte aber einfach nur darüber dass die Schüler von Klasse 7 bis 12 getestet werden.
    Ohne Begründung warum nicht auch in den Klassenstufen 5 und 6.
    Was ist nun richtig? Warum sollte eine 6.Klasse weniger gefährdet wie eine 7.Klasse?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Mutter eines Schülers der 6.Klasse,

      vielen Dank für Ihre Frage. Am besten noch mal im Beitrag nachlesen, wenn nicht inzwischen schon geschehen: Die Tests ab Klasse 5 sind die Selbsttests, die Tests ab Klasse 7 die Schnelltests.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  26. Fragende Mama 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    in dem – dem Schreiben von Hr. Piwarz angehängten – Beipackzettel der Selbsttests werden folgende Gefährdungshinweise aufgeführt: „H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
    H319 Verursacht schwere Augenreizung.
    H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.“ Zusätzlich wird auf den nach REACH Verordnung als besonders besorgniserregenden Stoff klassifizierten Stoff Octyl-/Nonylphenolethoxylate hingewiesen.

    Als Schutzmaßnahmen werden folgende genannt: „P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.“

    Wie werden diese Schutzmaßnahmen (v.a. Schutzhandschuhe, Augenschutz, Gesichtsschutz) an den Schulen umgesetzt, wenn die Kinder sich selbst testen sollen?

  27. Max 3 Jahren vor

    Wieso steht im Ministerschreiben nur was von einer alternativen ärztlichen Bescheinigung? Lt. Ihrem Blog besteht auch die Möglichkeit „ein anderweitiges aktuelles negatives Testergebnis“ vorzulegen. Wird das bitte den Schulen klar und deutlich kommuniziert, sonst führt das gleich zum nächsten Ärger, wenn andere Bescheinigungen über einen negativen Test dann nicht akzeptiert werden. Wir können es jedenfalls nicht verantworten den Test von dem grad unterrichtenden am Ende fordernden Lehrer ohne unser Beisein beaufsichtigen und unser schon jetzt verunsichertes Kind damit allein zu lassen. Es gibt leider an unserer Schule zu viele Lehrkräfte die mehrfach deutlich fehlendes Feingefühl bewiesen haben. Der Kinderazt würde sich auch bedanken und ein Arztbesuch ohne Erkrankung stellt in diesen Zeiten ebenso keine Option dar.

  28. Jacqui 3 Jahren vor

    Wie ist das bei Getrennt lebenden / geschiedenen sorgeberechtigten, müssen wohl sicher beide unterschreiben, oder???

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Jacqui,

      vielen Dank für Ihre Frage. Korrektur: Beim gemeinsamen Sorgerecht ist grundsätzlich die Einwilligung eines Sorgeberechtigten ausreichend. Im Streitfall zwischen den Eltern hat jedoch das Familiengericht zu entscheiden. Dies gilt auch bei den zum Einsatz kommenden Selbsttests

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  29. Stefanie John 3 Jahren vor

    Es wurde eine Testpflicht eingeführt, die aber die Einwilligung der Eltern verlangt?
    Mit einer Einwilligung nehmen wir aber ja jedes Risiko auf uns, falls etwas passieren sollte. Die Haftung wird dann auch eine gesetzliche Unfallversicherung infrage stellen. Oder sehen wir das falsch?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Stefanie John,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Gern dazu direkt im Beitrag nachlesen:

      Wer trägt die Haftung, wenn beim Testen etwas schiefgeht?

      Sollte wider Erwarten beim Testen etwas schiefgehen, besteht bei Testungen in der Schule für Schülerinnen und Schüler gesetzlicher Unfallschutzversicherungsschutz.

      Für fehlerhafte Produkte bzw. Testkomponenten haftet der Hersteller bzw. Händler.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  30. Wie verhält es sich bei Schulbegleitern oder Integrationshelfer? Werden sie auch in der Schule mit getestet?

  31. Katharina Schäfer 3 Jahren vor

    Warum werden die Kinder in der Grundschule, die ja, bis auf Gruppentrennung überhaupt gar nicht geschützt werden, nicht zumindest getestet um eine geringe Chance zu haben, Cluster ausfindig zu machen? Die Erkenntnis, dass jüngere Kinder nicht oder kaum ansteckend sind, hat sich ja durch die Verbreitung der neuen Mutationen, vermutlich erübrigt.

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Katharina Schäfer,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Die Tests werden erst ab Klasse 5 durchgeführt, da die Sensitivität bei jüngeren Kindern nicht ausreichend gegeben ist. Wenn Sie Ihr Kind dennoch testen möchten, besteht zum Beispiel die Möglichkeit, einen Selbsttest im Einzelhandel zu erweben.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  32. Frau L. 3 Jahren vor

    Müssen mehrfach und schwerstmehrfachbehinderte Schüler getestet werden?

  33. Pauker65 3 Jahren vor

    Die Testmöglichkeit finde ich in Ordnung. Aber keinesfalls sollten die Tests wirklich überschätzt werden. Wie schon richtig im Beitrag erwähnt, ist die Virenlast dann schon enorm hoch, wenn der Test anschlägt. Im Umkehrschluss heißt das, dass jemand schon infektiös sein kann, die Virenlast aber noch nicht ausreichend hoch für ein positives Testergebnis ist. D.h. spätestens am nächsten Tag könnte von einer ursprünglich negativ getesteten Person eine enorme Ansteckungsgefahr ausgehen, auch bei Symptomlosigkeit.
    Es handelt sich, wie dargestellt um Tests, bei denen eine Probenentnahme in beiden Nasenlöchern erfolgen soll. Was ist, wenn in einem der Nasenlöcher z.B. durch Fehlbildung, Verletzungen oder Verödung eine erhebliche Gefahr für schwer stillbares Nasenbluten besteht oder Tests immer wieder ungültig sind? Kann in den Fällen die Probenentnahme alternativ im Rachenraum erfolgen?
    Kann alternativ ein anderes Selbsttest-Kit mitgebracht werden?
    Stehen am ersten Testtag Fachkräfte zur Verfügung oder bleibt es bei dem angekündigten Video?

  34. Nicole 3 Jahren vor

    Mit welchen „Konsequenzen “ habe ich als Erziehungsberechtigte zu rechnen, wenn ich mein Kind (6.Klasse) nicht testen lasse???

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Nicole,

      vielen Dank für Ihre Frage, die wir direkt im Beitrag beantwortet haben. Gern nachlesen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  35. Michael 3 Jahren vor

    Ich habe eben das MDR Interview mit Herrn Piwarz gehört. Um ehrlich zu sein lässt mich das fassungslos und wütend zurück. Der Herr Minister droht ob der sowieso schon dünnen Personaldecke an Lehrern denen mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen, die sich nicht testen lassen wollen. Was läuft nur bei ihnen schief? Das sind für mich ganz klar erpresserische Methoden. Obendrein werden Eltern deren Nerven wegen des „Homeschoolings“ eh schon blank liegen zum Test ihrer Kinder genötigt um Zutritt zur Schule zu erhalten!? Wo leben wir eigentlich? Das sind Methoden einer Diktatur, aber keines Rechtsstates. Unglaublich!!!

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Michael,

      vielen Dank für Ihre Meinung. Keine Lehrerin und kein Lehrer wird gezwungen, sich gegen den eigenen Willen testen zu lassen. Es ist richtig, dass, sobald die Selbsttests an den Schulen verfügbar sind, entsprechend der Corona-Schutz-Verordnung (§ 5a) Testverweigerer jedoch keinen Zutritt mehr zur Schule haben. Lehrerinnen und Lehrer, die alle Testmöglichkeiten ablehnen, unterliegen einem gesetzlichen Beschäftigungsverbot. Zumindest kann die Lehrkraft dadurch den Anspruch auf das monatliche Entgelt (bzw. bei verbeamteten Lehrkräften die Dienstbezüge) verlieren. Die Selbsttests bieten mehr Sicherheit für sich selbst und gegenüber anderen. Sie stellen keinen erheblichen Eingriff dar, sind unkompliziert und schmerzfrei durchzuführen. Deshalb stellt sich die Frage: Warum sollte man einen Selbsttest verweigern?

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  36. Anke Sethmacher 3 Jahren vor

    Warum werden 3 Klassen in der aktuellen Zeit des Abstands zu zwei Klassen zusammengelegt, wenn nur 1 Schüler fehlt, um den Schlüssel für 3 Klassen zu erfüllen?

  37. Grundschullehrerin 3 Jahren vor

    Müssen sich auch Grundschullehrer 2x wöchentlich testen?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Grundschullehrerin,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Aktuell können sich Grundschullehrerinnen und -lehrer über das bisherige Testregime einmal pro Woche testen lassen. Die Testpflicht an Grundschulen kann erst dann umgesetzt werden, sobald sämtliches an (Grund-)Schule befindliches Personal mit Tests versorgt ist. Denn: Es gibt nicht wenige Grundschulen, die beispielsweise einen angegliederten Horten haben und hier müssen die Horterzieherinnen und -erzieher mit Tests ausgestattet werden. Dort ist der Freistaat Sachsen ins Obligo gegangen und übernimmt die Tests erst einmal bis Ostern. Diese Tests müssen aber wiederum über die Kommunen bei den Erzieherinnen und Erziehern ankommen, weil sie deren Beschäftigte sind. Wir rechnen damit, dass das Anfang der kommenden Woche erfolgt. Dann wird entsprechend auch an den Grundschulen für die Lehrkräfte die Testpflicht greifen.

      Gern dazu auch in die gestrige Pressekonferenz mit unserem Kultusminister Christian Piwarz schauen (ab Minute 30:25): https://www.youtube.com/watch?v=W1HW9isZAxA.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  38. Billi 3 Jahren vor

    In der Grundschule soll das schulische Personal getestet werden. Wer ist verantwortlich für die Tests weiterer in Schule Beschäftigte? Ich denke da an das Reinigungspersonal, Essensversorgung, Schulbegleiter, Schulsozialarbeiter. Werden diese Gruppen über die Schule mitgetestet oder muss dort der Träger für die 2 Tests pro Woche sorgen? Wie erfolgt der Nachweis der Testergebnisse des Lehrers bzw wie kann er nachweisen, dass er einen negativen Test besitzt (z.B. bei Fußpflege, Kosmetik). Wird es dafür noch ein Formular geben? Bis jetzt ist die persönliche Dokumentation des Einzelnen nicht vorgesehen.

    Vielen Dank für eine Antwort

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo Billi,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Wenn Sie nicht inzwischen schon die Antwort in anderen Kommentaren von uns gelesen haben: Externe Besucher, Handwerker, Reinigungsfirmen oder auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Essensanbieter sind bei den Selbsttests und auch bei den Schnelltests nicht eingerechnet. Dieser Personenkreis muss eine externe Testbestätigung mitbringen.

      Eine Bescheinigung für Lehrerinnen und Lehrer über ein negatives Testergebnis ist nicht vorgesehen, richtig.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  39. Marta 3 Jahren vor

    Warum öffnen Sie am Montag die Schulen, wenn Sie die als Voraussetzung hierfür zugesagten Tests nicht durchführen können? Sie riskieren vermeidbare Infektionen unter Lehrern und Schülern.

  40. Annett Gräber 3 Jahren vor

    Widersprechen sich Aussagen in diesem Blogbeitrag? Im ersten Teil heisst es, dass diese von geschultem Personal durchgeführt werden und weiter unter testen sich die Schüler selbst?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Annett Gräber,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Bitte beachten: Bei den Tests, die von geschultem Personal durchgeführt werden, handelt es sich um Schnelltests (ab Klasse 7) und bei denen, die die Schülerinnen und Schüler selbst durchführen können, um Selbsttests (ab Klasse 5).

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  41. Susanne Letow 3 Jahren vor

    Besteht Präsenzpflicht? Das bleibt unerwähnt.

  42. Mutter 3 Jahren vor

    Was ist, wenn eben nicht wie im Beitrag beschrieben ausreichend Schnelltests bzw. das dazu nötige medizinische Personal zur Verfügung stehen? Startet der Wechselunterricht trotz am 15.3. im Wechselunterricht und unter Umständen ohne Maskenpflicht.
    MfG

  43. Paukerinpetra 3 Jahren vor

    Nun steht ja wohl fest, dass es eben nicht genügend Selbsttests am Montag gibt.

  44. Frau Reuschel 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Winkler,
    in dem Artikel wurde ausführlich dargestellt, dass positiv getestete Schüler das Gebäude verlassen und nach Hause gehen.
    Gleiches gilt für die Lehrkräfte!
    In der Grundschule gilt das Prinzip der festen Klassen, denen die Lehrkräfte zugeordnet sind. Wer soll dann diese Klassen übernehmen? In der Dienstanweisung für Lehrkräfte steht, dass der Test in der Schule unter vier Augen vor dem Unterricht stattfinden soll.

    Sinnvoller fände ich eine Testung am Vortag, um solche Szenarien vermeiden zu können.

    Mit freundlichen Grüßen
    Frau Reuschel

  45. Meier 3 Jahren vor

    Ich bin schon froh, dass meine Kinder wieder zur Schule dürfen. Dafür aber bei meinen Kindern einen Nasenabstrich zuzulassen finde ich inakzeptabel. Ein Rachenabstrich ist auch nicht so prickelnd aber immer noch besser als in der Nase.

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo Meier,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Bitte bedenken Sie: Die Selbsttests bieten mehr Sicherheit für sich selbst und gegenüber anderen. Sie stellen keinen erheblichen Eingriff dar, sind unkompliziert und schmerzfrei durchzuführen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  46. Verwunderter Lehrer 3 Jahren vor

    Warum können nicht die Schnelltests am Montag zur Pflicht erklärt werden?
    Die Selbsttests wären doch auch Pflicht gewesen. Ich habe wirklich starke Bedenken, wenn ich mir die Entwicklung der Zahlen der letzten Tage anschaue, zumal in unser BSZ am Montag Schüler aus ganz Ostsachsen (einschließlich Dresden) kommen werden und sich davon nur etwa 70 zum freiwilligen Test angemeldet haben.
    Bei uns im Kreis Görlitz ist die Inzidenz in den letzten 3 Tagen um 30 gestiegen, pro Tag um 10 (laut RKI) und liegt laut der aktuellen Zahlen des Kreises bereits heute (Donnerstag) über 100. Ich halte es für unverantwortlich unter diesen Bedingungen ohne Testpflicht zu starten. Morgen (Freitag) wäre noch Zeit, kurzfristig eine Pflicht zu verordnen. Ansonsten wird es ähnlich wie vor Weihnachten enden, aber dies scheint ja das sächsische Motto zu sein: „Präsenzunterricht bis zur Infektion“. Vielen Dank!

  47. Paukerine 3 Jahren vor

    Sehr geehrter Herr Reelfs,
    es ist enttäuschend, dass nun die nächste Logistikpanne zu sehen ist und es ist enttäuschend, dass im SMK trotz dieses Problems an der “ wir machen dennoch erstmal auf“ Strategie festgehalten wird. Als Lehrerin an einer GS und als Mutti bin ich langsam am Dauerkopfschütteln.
    Ich möchte auch sehr gern, dass meine Tochter endlich wieder die Schule in Klasse 8 besuchen kann, aber wieder Wischiwaschi was Klarheiten im Zugang zur Schule betrifft?

    Dann habt doch Mut, wenigstens bis nach Ostern mit der erweiterten Schulöffnung zu warten!
    Da Wechselbetrieb, ist es für jede Klassengruppe 1 Woche Präsenz.
    Eine Woche, die Erkrankungszahlen verringern, oder beschleunigen können. Je nach dem, wie klug man nun, aktuell, entscheidet.

    Wie sieht es denn momentan aus?
    Inzidenz steigend, Akzeptanz von Maßnahmen sinkend.
    Was ist aktuell zu beobachten?
    Unsere GS grenzt an eine Oberschule und liegt einen Steinschlag von einem BSZ entfernt.
    Am BSZ tummeln sich morgens Grüppchen von Jugendlichen, ohne MSN, unsere Grundschüler müssen da durch, wenn sie denn den Fußweg nutzen wollen….
    Eltern warten vor den Schulen, ohne MSN.
    Wir sind in der glücklichen Lage, als GS einmal wöchentlich einen Schnelltest nutzen zu können.
    Das ist gut, aber ich möchte nicht in der Gefühlslage unserer Kollegen an den weiterführenden Schulen stecken. Die psychische Anspannung ist groß, die Angst ist nicht wegzuwischen.
    ….nicht grundlos werden 90% unserer Lehrer in Sachsen eine Impfbereitschaft signalisiert haben ….

    Aber auch bei unseren Schülern gibt es nicht täglich den medizinischen MNS, obwohl in den GS ja “ nur“ auf den Gängen und im Schulgelände, außer Hofpause, die Maske getragen werden muss.
    Das klitzekleine Waschbecken und das eiskalte Wasser als Hygienemaßnahme und das Stoß- Lüften- gerade heute, bei dem Sturm- diskutiert schon keiner mehr….es ändert sich ja eh nichts.

    Vielleicht kann es gelingen, mein Dauerkopfschütteln in ein gelegentliches zustimmendes Nicken zu wandeln.

    Bleiben Sie gesund!

  48. Ani 3 Jahren vor

    In der Regel soll ein positiver Selbsttest mittels eines folgenden PCR Tests geprüft werden. Laut den Angaben hier soll man sich beim Gesundheitsamt melden und dort wird dann das weitere Verfahren entschieden? Um nicht unnötige Zeit verstreichen zu lassen, sollte doch umgehend ein PCR durch die Sorge berechtigten veranlasst werden (wohin am Wochenende?)?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo Ani,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Hierzu bitte beachten: „Die endgültige Beurteilung, ob eine COVID-19-Infektion vorliegt und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, obliegt dem Gesundheitsamt.“

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  49. Annika 3 Jahren vor

    Müssen sie Kindern den Test an sich selber ausführen oder dürfen es Erwachsenen machen?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Annika,

      vielen Dank für Ihre Frage. Schülerinnen und Schüler führen die Tests unter Anleitung von Lehrpersonen selbst durch.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  50. Jana 3 Jahren vor

    Bei einem positiven Test, muss jetzt direkt in Quarantäne gegangen werden? Vor kurzen hieß es noch, es muss ein PCR Test nachgeschoben werden. Erst wenn dieser Positiv ist, sollte eine Meldung an das Gesundheitsamt gehen. Das heißt jetzt quasi, auch bei einem falschen positiven Selbsttest, werden die Kinder 14 Tage im Quarantäne geschoben???? Toll!

    • Uwe Dulz 3 Jahren vor

      Nein. Ist ein Schnell- oder Selbsttest positiv, dann muss ein PCR-Test gemacht werden. Eine Quarantäne gilt dann nur solange, bis ein negatives Ergebnis vorliegt, also in der Regel 24 Stunden.
      Bei einem positiven PCR-Test gilt selbstverständlich die gängige Verfahrensweise.

  51. Motte 3 Jahren vor

    Können Kinder der 5./6. Klasse zu Hause in häuslicher Lernzeit verbleiben, solange es für diese Klassenstufen noch keine Testung gibt, um bspw. kranke oder vorbelastete Familienmitglieder zu schützen?

  52. Irmgard Müller 3 Jahren vor

    Hallo, ich hätte eine Frage – ist es gestattet und infektionstechnisch sinnvoll, wenn Schüler und Schülerinnen aus vier verschiedenen Klassen gemeinsam in einem Raum als Hauptschulgruppe unterrichtet werden, d.h. sie gehen nach oder vor der strikten Trennung ihrer Stammklassen gemeinsam in den Raum, wo sie 90 Minuten beisammen sitzen und die Maskenpflicht zwar, aber der Mindestabstand nicht immer eingehalten werden kann. Nachfrage bei SL braucht nicht gestellt werden, da diese ja den Plan erstellt.

  53. Besorgte Mutter 3 Jahren vor

    Warum wird nicht, solange die Tests in der 5. und 6. Klasse nicht verfügbar sind, eine Maskenpflicht während des Unterrichts eingeführt?
    Das würde doch die Sicherheit der Lehrerinnen und Lehrer, der Schülerinnen und Schüler sowie deren Familien erhöhen.

    • Besorgte Mutter ^2 3 Jahren vor

      Ich fände das auch eine sehr gute und durchaus praktikable Lösung. Es würde sich ja um einen überschaubaren Zeitraum handeln.

    • Mutti von einem fünf Klässler 3 Jahren vor

      Weil man nicht über Stunden eine Maske tragen sollte. Im Unterricht sehe ich das Problem nicht. Durch die Halbierung der Klassen, sitzt jeder auf einer Bank und hat genügend Abstand. Aber was ist in den Pausen, Sport usw.

    • Noch besorgterer Vater 3 Jahren vor

      Sie wollen den Kindern ernsthaft eine Maskenpflicht über mehrere Stunden hinweg aufbrummen? Ohne Worte.

    • Daniela 3 Jahren vor

      Mein Kind in der 6. Klasse wird zum Schutz des pflegebedürftigen Opas, der zwar Risikogruppe, aber noch weit entfernt von einer Impfung ist, den ganzen Schultag eine FFP-2-Maske tragen müssen, da das Schutzkonzept nicht ausreichend ist.
      Leider wird die im Sommer 2020 entdeckte Feststellung, dass eine maßgebliche Übertragung über Aerosole und nicht über Tröpfchen stattfindet in den Schutzkonzepten nicht berücksichtigt. Damit reicht „Abstand“ leider nicht, um Ansteckungen zu verhindern.
      Ein gut durchdachtes Testkonzept hätte Sicherheit vor Ansteckungen geben können.
      Aber die 6. Klassen starten ja sogar ohne Tests.

  54. Heinz W. 3 Jahren vor

    Guten Tag,
    erst einmal ein dickes Dankeschön und viel Respekt für diese Möglichkeit mit einem zuständigen Ministerium direkt in Kontakt zu treten und konkrete Antworten zu vielerlei Anliegen zu bekommen!
    Meine Frage zu den Tests an Schulen ist, wie kann den SchülerInnen ein Nachweis des täglichen Testergebnisses mitgegeben werden? Der Hintergrund bezieht sich auf die perspektivische Nutzung von Sport-, Kultur- Jugendfreizeiteinrichtungen etc. nach der täglichen Schulzeit. Wenn bereits am Morgen ein negatives Testergebnis vorliegt, sollte dies doch ebenso im Nachmittagsbereich nutzbar sein -bevor dann dort wieder erneute Testreihen aufgebaut/erfolgen müssen. Selbstredend kann dies lediglich in der Schul und nicht in der Ferienzeit funktionieren.
    MfG
    Heinz. W.

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Heinz W.,

      vielen Dank für Ihre gute und berechtigte Frage. Leider kann ich Ihnen darauf keine Antwort geben.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  55. Katrin Wallstein 3 Jahren vor

    Braucht es also auch für einen Selbsttest die Einwilligungserklärung der Eltern?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Katrin Wallstein,

      vielen Dank für Ihre Frage. Ja, so ist es.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

    • Leon 3 Jahren vor

      Insofern ihr Kind nicht volljährig ist. Sonst kann es die Erklärung selbst unterschreiben.

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  1. […] Mit der neuen Corona-Schutz-Verordnung wird die Testpflicht für Schüler auf zwei Mal wöchentlich und auch auf die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe ausgedehnt. Die Regelung für das Schulpersonal bleibt wie bisher bei zwei Mal pro Woche. Antworten auf wichtige Fragen zu den Selbsttests gibt es hier: https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/03/11/faq-tests/ […]