Die Inzidenzen entwickeln sich im Freistaat Sachsen positiv. Was bedeutet das für den Schulbetrieb? Wir geben einen Überblick.
Kategorie: Bildungspolitik
Unterhalb einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von 50 ist wieder Regelbetrieb in Schulen und Kindertageseinrichtungen möglich. Das sieht die neue Corona-Schutz-Verordnung vor, die heute vom Kabinett verabschiedet worden ist und ab 31. Mai gelten wird.
Welche Testnachweise werden anerkannt? Wer zählt als Leistungserbringer? Wie lang darf eine Testung zurückliegen? Wir beantworten weitere wichtige Fragen zur COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes.
Absichtliche Falschmeldungen sind im Internet und vor allem in den sozialen Medien ein Problem. Gerade Kindern und Jugendlichen fällt es oft schwer, diese einzuordnen. Wie eine App nun sächsischen Schülerinnen und Schülern im Umgang mit Fake News helfen soll.
Die Bundesnotbremse bestimmt aktuell die Rahmenbedingungen für den Schul- und Kitabetrieb in Sachsen. Mit der nun erlassenen COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung der Bundesregierung kommen weitere Neuregelungen hinzu. Ein Überblick.
Für ganz Sachsen gibt derzeit die Novelle des Infektionsschutzgesetzes die Regeln für den Schul- und Kitabetrieb vor. Doch was passiert, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 sinkt? Ein Überblick.
Wie viele Schülerinnen und Schüler haben bisher an den Selbsttests teilgenommen? Wie viele positive Fälle gab es? Welches Infektionsgeschehen gibt es in den einzelnen Schularten? Die Bilanz der Laienselbsttests an den Schulen zeigt weiterhin niedrige Infektionsraten unter den Schülerinnen und Schülern.
Nach dem Beschluss des Vierten Bevölkerungsschutzgesetzes (Novelle des Infektionsschutzgesetzes) und dessen Inkrafttreten am morgigen Freitag müssen voraussichtlich bereits am kommenden Montag in weiten Teilen Sachsens Schulen und Kindertageseinrichtungen wieder schließen. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
