Flexibles Lernbudget – eine erste Bilanz

Flexibles Lernbudget – eine erste Bilanz

Nachdem das vom Bund finanzierte Programm »Aufholen nach Corona« zum Ende des Schuljahres 2022/2023 ausgelaufen ist, hat Sachsen das Programm mit Landesmitteln fortgesetzt.

Damit erhalten im aktuellen Schuljahr 2023/2024 alle öffentlichen allgemeinbildenden Schulen und ein Teil der berufsbildenden Schulen über die Servicestelle ein Flexibles Lernbudget für ergänzende individuelle Fördermaßnahmen und Ganztagsangebote. Schulen in freier Trägerschaft erhalten weiterhin die Haushaltsmittel über die Förderung von Ganztagsangeboten. Alle Schulen können sich mit dem Geld weitere Unterstützung für unterrichtsintegrierte und unterrichtsergänzende Förder- und Nachhilfeangebote einkaufen. Für solche Angebote werden Externe wie Fachkräfte, Studenten oder Senioren gewonnen, die auch von Verbänden oder Nachhilfeinstituten vermittelt werden können. Insgesamt stehen zehn Millionen Euro pro Schuljahr für das landeseigene Corona Nachfolgeprogramm zur Verfügung.

80 Prozent der Schulen nutzen das Lernbudget

Zu Beginn des Schuljahres 2023/2024 startete das landeseigene Programm »Flexibles Lernbudget« an allen allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft. Die finanziellen Zuweisungen an die Berufsbildenden Schulen erfolgte auf Wunsch der Schulen im 4. Quartal 2023. Seitdem nutzen bisher 80 Prozent der Schulen das Lernbudget. Das sind 1.132 Schulen. Auch im 2. Halbjahr wird das Budget weiterhin kontinuierlich genutzt. Rund 6,5 Millionen Euro sind bisher in Dienstleistungsverträgen gebunden.

Kultusminister Piwarz: »Ich freue mich, dass die Schulen so zahlreich das flexible Lernbudget nutzen. Das kommt unseren Schülern und Schülerinnen zu Gute, die damit weiterhin individuell und differenziert über den Unterricht hinaus gefördert werde.«

Fast 6.000 Verträge zwischen Schulen und externen Bildungsanbietern

Es wurden seit Beginn des aktuellen Schuljahres 5.994 Verträge mit externen Bildungsanbietern geschlossen. Schülerinnen und Schüler haben zum Teil mehrere Angebote wahrgenommen, so dass bislang insgesamt rund 287.000 Schülerinnen und Schülern die Förderangebote in Anspruch nehmen konnten.

Die Bildungsangebote bieten ein breites Spektrum an Förderangeboten. Beispiele:

  • Förderangebote (individuell, auch Einzelförderung, vorwiegend in Mathematik, Deutsch und Fremdsprachen, DaZ, Abbau von Lernrückständen, Leseförderung, Motorikschulungen)
  • Prävention (alle Bereiche)
  • Resilienz-Training (verstärkte Nachfrage)
  • Team-Teaching
  • Lernbegleitung
  • Inklusionsangebote
  • Umgang mit Medien
  • Achtsamkeitstraining
  • Angebote im Sport (sehr vielfältig)
  • Angebote im Bereich kulturelle Bildung (Kunst, Musik, Tanz, Lesungen)
  • Projekte (Besuche außerschulischer Lernorte, Fotografie, Gestaltung der Schulumgebung, Zukunftstage, Verkehrserziehung etc.)

Die Abwicklung der Verträge erfolgt wie beim Corona-Aufhol-Programm in Eigenverantwortung der Schulen über das Schulportal mit Unterstützung der Landesservicestelle im Landesamt für Schule und Bildung. Ansprechpartner: LASUB-Servicestelle@lasub.smk.sachsen.de.

»Die vielfältigen, flexiblen und eigenverantwortlichen Nutzungsmöglichkeiten werden von den Schulen geschätzt. Das zeigen auch die Nutzungszahlen«, so Piwarz.

Ausblick

Auch für das Schuljahr 2024/2025 soll den Schulen ein flexibles Lernbudget zur Verfügung stehen. »Wir streben eine Verstetigung des gut angenommenen Aufholprogramms im kommenden Doppelhaushalt an«, so Piwarz.

Die Abstimmungen dazu laufen. Über die dann zur Verfügung stehenden Mittel muss der Sächsische Landtag im kommenden Doppelhaushalt entscheiden.

Weitere Informationen zum flexiblen Lernbudget gibt es hier.

Dr. Susann Meerheim, stv. Pressesprecherin des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

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