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Nach Ostern kehrt wieder Normalbetrieb in Schulen und Kitas ein

Nach Ostern kehrt wieder Normalbetrieb in Schulen und Kitas ein

In den Schulen und Kindertageseinrichtungen kehrt nach Ostern wieder Normalbetrieb ein. Die derzeit noch gültige Schul- und Kita-Coronaverordnung läuft zum 17. April aus. Eine Anschlussregelung wird es nicht mehr geben.

Nachdem bereits durch das Infektionsschutzgesetz des Bundes die Maskenpflicht im Schulgebäude Anfang April wegfiel, wird es nach Ostern auch keine Testpflicht für den Schulbesuch mehr geben. »Die deutlich gesunkenen Infektionszahlen erlauben es, den Normalbetrieb in den Bildungseinrichtungen einkehren zu lassen. Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte können weiterhin Masken tragen und sich testen. Sie müssen es nur nicht mehr. Dennoch gilt es weiterhin achtsam zu bleiben«, sagte Kultusminister Christian Piwarz. Bestehende Hygienekonzepte an Schulen und Kitas gelten allerdings fort. Jede Schule muss über einen Hygieneplan verfügen und einhalten. Ausreichend Selbsttests für freiwillige Testungen stehen an den Schulen weiterhin kostenlos zur Verfügung.

Hinweis:

  • Test-Kits für freiwillige (anlassbezogene) Testungen wurden bis zum 25. Mai 2022 zur Verfügung gestellt.

Während vom 14. bis 20. März noch 13.044 Schülerinnen und Schüler von einer Infektion betroffen waren, waren es im Zeitraum vom 21. bis 27. März 9.192 Schülerinnen und Schüler gewesen. Zuletzt sank die Zahl der erfassten Infektionen bei Schülern an öffentlichen Schulen in der Woche vom 4. bis 10. 3.300. Bei den Lehrkräften gab es ebenfalls einen Rückgang.

 

* Aktualisierung am 1. Juni 2022


10 Kommentare zu “Nach Ostern kehrt wieder Normalbetrieb in Schulen und Kitas ein

  1. Unsere Schule in Leipzig ermächtigt sich zum verpflichtenden Tragen der Masken für alle und Testpflicht Montag und Mittwoch nach Ostern. Die Schule instrumentalisiert und verängstigt die Schüler, das ist definitiv der falsche Weg. Jetzt wo die Pflicht fällt, macht jeder was er will. Ob das erlaubt ist, ist fraglich.

    1. Liebe Nadine Müller,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Vielleicht ein paar Worte dazu: Schulleitungen öffentlicher Schulen ist es nach aktueller Rechtslage nicht gestattet, auf der Grundlage des ihnen zustehenden öffentlich-rechtlichen Hausrechts eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gegenüber Schülerinnen und Schülern in Schulgebäuden anzuordnen.

      Die Ausübung des öffentlich-rechtlichen Hausrechts, d. h. die Befugnis über den Zutritt und den Aufenthalt von Personen in dem räumlich abgegrenzten Verwaltungsbereich zu entscheiden und hierdurch einen sicheren und geordneten Schulbetrieb zu gewährleisten, wird durch § 28a Absatz 7 und 8 des Infektionsschutzgesetzes begrenzt.

      § 28a Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 des Infektionsschutzgesetzes zählt die Fälle abschließend auf, in denen die Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) oder einer medizinischen Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) als Maßnahmen des Infektionsschutzes derzeit landesrechtlich angeordnet werden dürfen. Schulen sind in dieser Aufzählung nicht enthalten.

      § 28 Absatz 8 Satz 1 Nummer 1 des Infektionsschutzgesetzes ermöglicht zwar generell, die Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) oder einer medizinischen Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) anzuordnen. Die Vorschrift setzt aber voraus, dass in einer konkret zu benennenden Gebietskörperschaft – vereinfacht gesagt – die Gefahr einer dynamischen Infektionsentwicklung droht und das jeweilige Landesparlament dies festgestellt hat. Eine solche Feststellung des Sächsischen Landtages existiert gegenwärtig nicht.

      Die geschilderten Vorgaben des Bundesgesetzgebers können nicht durch das Hausrecht von Schulleitungen unterlaufen werden.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  2. Ist es rechtlich korrekt, wenn Schulen durch ihren eigenen Hygieneplan eine Testpflicht den Schülern auferlegen?

  3. Tja wer Glück und keine Symptome hatte oder sich nur leichte Erkältungsanzeichen zeigten, macht sich keine Sorgen. Das ist mir klar. Aber es gibt auch genug Familien, wo die Verläufe nicht so einfach waren, Spätfolgen die Familien belasten, Todesfälle zu verzeichnen waren. Aber wer immer noch glaubt, es sei eine Grippe, da scheint Hopfen und Malz verloren. Ich selbst bin lungenkrank und meine Enkel sind in 6 Schulen verteilt. Besuche sind nur mit Maske möglich und ich mache mir nach wie vor Sorgen. Klar nervt alles, geht mir auch so, aber Gesundheit geht nun mal vor.

  4. Ich finde diese Sorglosigkeit befremdlich. Es bleibt eine gefährliche Krankheit, die sich jetzt ungehindert ausbreiten kann. Über Folgeschäden der (mehrfachen) Infektion weiß man nicht viel, beziehungsweise nur Beunruhigendes. Die Fürsorgepflicht gegenüber Lehrern, Schülern und deren Familien kommt mir da zu kurz.

    1. Ich teile Ihre Sorge…ich bin entsetzt, dass alles mit einmal komplett fallen gelassen wird.

      Warum wird hier nicht abgewartet, wie sich die Aufhebung der Testpflicht und der Maske in den anderen Bereichen auswirkt? Ich kann hier keine Entspannung sehen. Im Gegenteil, ich habe Kinder in 3 verschiedenen Einrichtungen, die positiven Fälle werden nicht in den Listen aufgeführt, werden also nicht öffentlich bekannt gegeben. Die, die positiv sind, sind auch wirklich krank und das nicht nur 1 Woche.

      Warum testet man nach den Ferien nicht 2 Wochen weiter? Bisher hatten wir nach den Ferien immer einen sprunghaften Anstieg?

      Ich bin enttäuscht, als Erzieherin und als Mutter, dass hier auf alles verzichtet wird. Ich hätte mir eine weitere Testung aller gewünscht, wenn die Maske schon wegfällt, was ja grundsätzlich für alle zu begrüßen ist, aber nun gibt es gar keinen Schutz mehr.

      Im Gegenteil, Schüler oder Erwachsene sind nun Spieß runden ausgesetzt, weil sie die Maske tragen.

    2. @Sich sorgender Lehrer und Vater
      Danke! Ich bin ganz ihrer Meinung. Auch von fallenden Infektionszahlen habe ich an meiner Schule noch nichts bemerkt.

  5. DANKE !!!!!!!!!!!!!!!!
    Endlich werden die Kinder wieder freigelassen. Bitte schaffen Sie die Maskenpflicht auch in den Bussen ab. Es sind die selben Schüler die sich dort treffen. Alles andere macht keinen Sinn.

    1. nicht zuende gedacht. Teilweise wird Schülerverkehr über Linie abgewickelt und der Busfahrer will vielleicht auch gesund bleiben.

Kommentare sind geschlossen.


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