Fahrplan für Schulöffnungen steht fest

Fahrplan für Schulöffnungen steht fest

Das Kabinett hat heute die neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Damit steht der Fahrplan für weitere Schulöffnungen fest. Die wichtigsten Fragen und Antworten geben wir im Blog.

+++ HINWEIS: Dieser Beitrag ist nicht mehr aktuell. Bitte die aktuellen Informationen beachten. +++

Bisher konnten lediglich die Abschlussklassen und die Kinder der Primarstufe den Unterricht besuchen. Mit der neuen Corona-Schutzverordnung werden die Schulen nun für weitere Schülerinnen und Schüler geöffnet. Die Rückkehr zum Präsenzunterricht ist für Kultusminister Christian Piwarz aus pädagogischen Gründen dringend notwendig.

„Wir dürfen nicht vergessen, dass es sich um Schüler handelt, die drei Monate keine Schule von innen gesehen haben“,

so der Minister.

Wie die weiteren Öffnungsschritte für Schulen aussehen

Im ersten Öffnungsschritt werden ab dem 10. März die Förderschulen für die Schülerinnen und Schüler oberhalb der Primarstufe geöffnet. Bislang konnten nur die Primarschüler die Förderschulen besuchen. Der Unterricht findet wie auch in den Grundschulen im eingeschränkten Regelbetrieb statt. Das bedeutet, die Klassen und Gruppen müssen streng voneinander getrennt bleiben. Da die Klassengrößen in den Förderschulen klein sind (durchschnittlich 10 Schüler), ist eine Teilung der Kassen nicht notwendig.

Ab dem 15. März können auch die übrigen weiterführenden Schulen für alle Schülerinnen und Schüler geöffnet werden, die in den vergangenen drei Monaten keinen Präsenzunterricht hatten. Dabei müssen die Klassen jedoch geteilt werden, der Unterricht findet im Wechselmodell statt.

Was für Kindertageseinrichtungen gilt

In Einrichtungen der Kindertagesbetreuung findet wie bisher eingeschränkter Regelbetrieb statt. Auch hier müssen die Gruppen streng getrennt werden. In Einrichtungen der Kindertagespflege kann uneingeschränkter Regelbetrieb stattfinden.

Was für Abschlussklassen gilt

Für die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen findet der Unterricht wie bisher in Präsenz statt. Es muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Der Präsenzunterricht kann im Wechselmodell erfolgen.

Besondere Zutrittsregelungen für Schulen ab 15. März

Ab dem 15. März ist Personen der Zutritt zum Gelände der Schulen untersagt, wenn sie nicht durch eine ärztliche Bescheinigung oder durch einen Test auf das Coronavirus nachweisen können, dass keine Infektion besteht. Schüler der Primarstufe sind von dieser Regelung ausgenommen. Die ärztlichen Bescheinigung und die Durchführung des Tests dürfen nicht älter als drei Tage, für Schülerinnen und Schüler nicht älter als eine Woche sein. Das Zutrittsverbot gilt nicht, wenn unmittelbar nach Betreten der Schule ein Test durchgeführt wird.

Wie die Tests voraussichtlich geregelt werden

Das Kultusministerium ist derzeit mit der Beschaffung der Tests in ausreichenden Mengen beschäftigt, damit diese ab dem 15. März zur Verfügung stehen. Sofern Selbsttests erst später ausgeliefert werden können, gilt das Zutrittsverbot erst mit dem Eintreffen der Selbsttests in hinreichender Anzahl in der jeweiligen Schule. Ab der Klassenstufe 5 müssen sich Schülerinnen und Schüler dann einmal pro Woche testen, Lehrkräfte und weiteres Schulpersonal zweimal die Woche.

An den Schulen sollen einfache Selbsttests eingesetzt werden, parallel können aber auch Schnelltests durch geschultes Personal stattfinden. Bei einem positiven Testergebnis findet der Unterricht in Distanz statt, in dem Fall muss eine schriftliche Abmeldung erfolgen. Wer sich nicht testen möchte, darf nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.*

Welche Selbsttests werden eingesetzt?

Noch steht nicht genau fest, welche Selbsttests eingesetzt werden. Klar ist aber, dass es sich nicht um die Schnelltests handelt, bei denen der zum Teil etwas unangenehme Abstrich weit hinten im Nasen-/Rachenraum durch geschultes Personal erfolgt. Vermutlich werden Tests eingesetzt, bei denen ein Abstrich am Nasenvorhof gemacht wird. Das Stäbchen verbleibt nur im ganz unteren Teil der Nase. Die Tests sind komplett schmerzfrei. Für das Personal wurden Selbsttests schon an drei Schulen erprobt, welche auch aktuell über Selbsttestkits verfügen.

Die Testung an den Förderschulen am 10. März soll noch durch medizinisch geschultes Personal mit Schnelltests durchgeführt werden. Die Auslieferung der einfachen Selbsttests wird voraussichtlich erst ab 15. März möglich sein. Aber auch nach dem 15. März können noch parallel Schnelltests durch geschultes Personal erfolgen.

Es gilt Maskenpflicht

Alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, sonstiges Personal und Eltern müssen auf dem Gelände der Schule und im Schulgebäude eine medizinische Maske tragen. Die Maskenpflicht gilt nicht, wenn ein ausreichender Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Von der Maskenpflicht im Unterrichtsraum ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler der Grund- und Förderschulen.

Erneute Schließung möglich

Wie bisher können Kindertageseinrichtungen und Schulen wieder geschlossen werden, wenn der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb eines Landkreises oder Kreisfreien Stadt an fünf Tagen andauernd überschritten wird. Der Präsenzunterricht an Schulen und die Kindertagesbetreuung kann wiederaufgenommen werden, wenn der 100-er Inzidenzwert an fünf Tagen unterschritten wird. Neu ist eine „Hotspotregelung“. Von der notwendigen Schließung der Einrichtungen kann abgewichen werden, wenn das Überschreiten des maßgeblichen Inzidenzwertes auf einen konkreten räumlich begrenzten Anstieg der Infektionszahlen (Hotspot) zurückzuführen ist, der mit dem Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Schulen nicht im Zusammenhang steht.

Die wesentlichen Regelungen zum Schul- und Kitabetrieb stehen in den § 5a, § 5b und § 5c der Corona-Schutz-Verordnung vom 5. März. Die Verordnung gibt es hier.

* Aktualisiert am 11. März 2021.

Dirk Reelfs, Pressesprecher im Sächsischen Staatsministerium für Kultus

283 Kommentare

  1. Sabine 3 Jahren vor

    .Für die Schüler am Gymnasium gibt es keine Abmeldemöglichkeit vom Unterricht. Gleichzeitig gilt ein Betretungsverbot für Schüler, die sich nicht zwangstesten lassen wollen. Wie stellen Sie sich das in der Praxis vor? Werden die Schüler auf dem Schulhof unterrichtet? Oder bedeutet das, dass vom Unterricht abgemeldete Schüler des Gymnasiums als „unentschuldigt fehlend“ gelten und das auch so im Zeugnis eingetragen wird?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Sabine,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Sobald die Selbsttests an den Schulen verfügbar sind, gilt (entsprechend der Corona-Schutz-Verordnung § 5a): „Personen, mit Ausnahme von Schülerinnen und Schülern der Primarstufe, [ist] der Zutritt zum Gelände von Schulen untersagt, wenn sie nicht durch eine ärztliche Bescheinigung oder durch einen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis nachweisen, dass keine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.“

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  2. Tobler, Karla 3 Jahren vor

    Guten Tag!
    An der Freien Waldorfschule Dresden ist ab dem 15.3. der Unterricht für die Klassen 5-11 OHNE Maske geplant, weil die Allgemeinverfügung so ausgelegt wird, dass man ja Abstände von 1,5 Metern im Klassenzimmer einhält. Ist das richtig? Falls nein, informieren Sie bitte die Schule noch einmal gesondert ……
    Vielen Dank, Karla Tobler

  3. Jörg H. 3 Jahren vor

    Persönlicher Kommentar zu Ihrer Aussage: „Sofern Selbsttests erst später ausgeliefert werden können, gilt das Zutrittsverbot erst mit dem Eintreffen der Selbsttests in hinreichender Anzahl in der jeweiligen Schule.“ … Heißt, wenn keine Tests da sind, geht es erst einmal los?

    Bei allem Respekt, wenn ich nach so langer Zeit die Schulen wieder öffne und die Klassen nicht gleich wieder in Quarantäne schicken möchte, dann muss man doch alle Hebel in Bewegung setzen, um alle Schüler vor dem ersten Betreten der Schule zu testen!!! Dann muss man die Tests organisieren und das pünktlich! Warum schon wieder kommunizieren, wenn die Vorbereitung dazu noch gar nicht abgeschlossen ist?

    Die Logistik und Organisation können die Schulen vor Ort umsetzen. Verschiedene Testorte an der Schule, versetzte Ankommenszeiten der Klassen usw., man muss nur einmal reden!

    Hinzu kommt, impfen Sie bis zum 15.03. alle Lehrer, die sich freiwillig impfen lassen würden. Der Tag hat mehr als 8 oder 10 Stunden! Die Lehrer würden sich auch 20:00 Uhr impfen lassen! Warum? Weil das nur logisch ist, bei Lehrern schwere Verläufe zu verhindern, um den Schulbetrieb aufrecht zu erhalten und sie selbst zu schützen! Grundschullehrer sind beispielsweise im Klassenlehrerunterricht den ganzen Tag mit rund 25 SuS zusammen in einem Zimmer!

    Da benötigt es auch keine Umfrage zur Impfbereitschaft, um diese dann erst wieder zu analysieren. Einfach einmal politisch unbürokratisch klären und loslegen! Wir können uns doch nicht ständig hinter Datenschutz, Gesetzen und dem Spruch: „Es ist alles ungewiss, wir haben alle noch keine Erfahrung im Umgang damit …“, verstecken! Wir alle machen Fehler, aber man muss doch endlich agieren oder gestalten und nicht immer nur reagieren! Wir haben eine Pandemie!

    Verwalten Sie nicht Ihre Verwaltung! Nehmen Sie die Nebenerscheinungen der Pandemie als Projekt an, was keine Uhrzeit und kein Wochenende kennt. Das tut es für die Familien und Lehrer nämlich auch nicht, auch wenn es öffentlich oft anders dargestellt wird.

    Moderieren Sie ein positives Leitbild der Lehrer, es geht nicht um eine Überhöhung, sondern um eine realistische Wahrnehmung in der Öffentlichkeit! Wie in jeder Berufsgruppe gibt es Menschen die passiv sind, aber ich sehe einen überwiegenden Teil an Schulleitern, Lehrern, Hortnerinnen, Sozialassistenten usw., die aktiv sind, alles geben und engagiert sind, um den Unterricht und alles drumherum bestmöglich umzusetzen. Ich erkenne viele über 50-jährige, die sich Woche für Woche technisch und medial weiter entwickeln. Da wird sich unbürokratisch unter Kollegen geholfen, weil es hier leider keine „Standards“ für das Erlernen neuer Kompetenzen gibt! Und ganz ehrlich, wie viele Eltern schauen bei den Videokonferenzen ihrer Kinder zu? Diese „Hospitation“ ist sicher nicht zu verhindern, ich beschwere mich auch nicht, es soll nur einmal eine kleine Randnotiz sein 🙂 Sicher auch einmal interessant, wenn es umgedreht wäre 😉

    „Standards für die Gestaltung der häuslichen Lernzeit“ sind sicher wichtig, nur müssen diese zuerst die Lehrer selbst kennen und einüben! Ein öffentliches Vorführen in Blogs wie diesem, entzieht Vertrauen und schafft weiter eine Entrückung zwischen Lehrern und Eltern. Transparenz ist wichtig, aber nicht so! Nennen Sie mir zudem ein Unternehmen, was seine „Standards“ öffentlich in Social Media mit Kommentarfunktion veröffentlicht?

    Wo sind eigentlich die einheitlichen Endgeräte für die Lehrer geblieben? Die, für die sozial benachteiligten Schüler kamen zum Glück im Januar 2021!!!

    Kann es sein, dass die Lehrer mit Ihren eigenen Geräten das häusliche Lernen bestreiten? Alle mit unterschiedlichen Programmen, Features und Betriebssystemen? Das sagt auch niemand öffentlich, wenn es um Lehrerkritik geht.

    Es wird Zusatzequipment eigenverantwortlich gekauft, um Videokonferenzen abzuhalten und um Lernsax zu begleiten! Das alles machen Lehrer und das machen sie auch gern. Weil es um die Bildung unserer Kinder geht, um unsere Zukunft! Es geht hier auch nicht um Mitleid, nein, es geht um ein realistisch dargestelltes Berufsbild.

    Mittlerweile absolvieren die Lehrer übrigens Doppelschichten: Präsenzunterricht und Lernsax für die Schüler*innen, die zu Hause sind. Die völlige Entrückung der Arbeitszeit und permanent Ansprechpartner zu sein, stehen im Widerspruch zum „Bild“ des „faulen Lehrers“.

    Apropos Lernsax, schön, dass es ein solches Portal gibt, was natürlich mit zahlreichen Problemen behaftet ist. Schlüsselerlebnis ist hier erneut die mangelnde Einführung für die Lehrer in dessen Handhabung. In der Verwaltung wird bei neuer Softwareeinführung oder – Umstellung schnell ein bis zwei Wochen geschlossen. Wo waren hier systematische Schulungen oder auch Webinare???

    Bitte zeigen Sie, dass wir alle gemeinsam die Probleme lösen möchten, lassen Sie Kritik von Eltern an Lehrern zu, wenn zu wenig getan wurde, aber versuchen Sie sich regelmäßig zu hinterfragen, ob die Basis in den Schulen wirklich so ist, wie Sie und Ihr Ministerium es wahrnehmen?

    Stehen Sie zu Ihren Lehrern und Pädagogen, unterstützen Sie sie und schreiben und veröffentlichen Sie keine Themen, nur um sich selbst zu beruhigen oder möglichst wenig Konfliktpotenzial zu bieten. Das kommt alles als Boomerang zurück!

    Danke für die Aufmerksamkeit auf meinen sicherlich ganz eigenen Blick auf ein Jahr Schule in der Pandemie. Bleiben Sie alle gesund und hoffen wir, dass alle gemeinsam – Kinder und Eltern, Pädagogen und das Kultus – enger zusammenrücken und die kommenden Schuljahre im Sinne der Kinder bestreiten sowie den Problemen aller Beteiligten gegenseitig mit praktischem Bezug, Respekt und Verständnis begegnet.

  4. Alexx Brückner 3 Jahren vor

    Auch ich habe eine Frage. Was ist mit Schülern der Oberstufe, insbesondere der Abschlussklassen, die sich nicht testen lassen wollen? Denen bleibt ja dann nicht anderes übrig, als zu Hause zu bleiben, da sie die Schule nicht betreten dürfen. Was ist in diesem Zusammenhang mit Leistungsbewertungen? Wenn dir Schule nicht betreten werden darf, darf/muss der Schüler die Leistung dann von zuhause aus erbringen?
    P.S.: Laut Grundgesetz ist die Würde des Menschen unantastbar. Würde ist dabei nicht definiert. Sieht man selbst es also als unwürdevoll an, sich selbst etwas in die Nase zu stecken oder man hat möglicherweise Angst davor, kann man nicht zum Test gezwungen werden. Weiterhin kann man dafür nicht bestraft werden, bspw. durch eine Note 6/ 0 Punkte.

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo Alexx Brückner,

      vielen Dank für Ihre Gedanken. Sobald die Selbsttests an den Schulen verfügbar sind, gilt (entsprechend der Corona-Schutz-Verordnung § 5a): „Personen, mit Ausnahme von Schülerinnen und Schülern der Primarstufe, [ist] der Zutritt zum Gelände von Schulen untersagt, wenn sie nicht durch eine ärztliche Bescheinigung oder durch einen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis nachweisen, dass keine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Das gilt auch für Abschlussklassen. Bei Detailfragen zu Leistungsbewertungen gern direkt an die Schule wenden.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  5. Susanne 3 Jahren vor

    Wird es auf eine Testpflicht für Erzieher im Kiga und Tagesmütter geben?

  6. Frau Fuchs 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich finde eine Maskenpflicht für Schüler der 5. Klasse für zusammenhängend 9h am Tag (mit Anreise) unzumutbar. Wenn im Klassenzimmer ein Luftfilter mit 99% Virenreinigung -entsprechend der Bauanleitung des Max-Planck-Instituts – aufgestellt würde (bezahlt von den Eltern!) könnte dann auf die Maskenpflicht im Klassenzimmer verzichtet werden? Wir haben noch keine Information, ob ein Abstand von 1,5 m der Schüler untereinander machbar ist; vermutlich aber nicht.

  7. Schulleiterin 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wir arbeiten sehr eng mit dem Hort unserer Grundschule zusammen. Erhalten die Erzieherinnen auch entsprechende Schnelltests? Wer ist für die Durchführung verantwortlich die Schulleitung oder die Hortleitung?
    Mit freundlichen Grüßen

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Schulleiterin,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld. Detaillierte Informationen zu den Testungen veröffentlichen wir zeitnah.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  8. Sabine 3 Jahren vor

    Ich finde es wichtig, dass nicht nur die Grundschullehrer ein Impfangebot bekommen. Ich unterrichte seit Mitte Februar in Präsenz die Abschlussklassen und damit die typische Überträger-Altersklasse (16-30 Jahre). Wann werden alle Lehrer in die Priorisierungsgruppe 2 eingegliedert?

  9. Berufsschullehrer Ü60 3 Jahren vor

    Ich habe da mal eine Frage…
    Laut DGUV Regel 112-190 sollen FFP2 Masken maximal 75 Minuten ununterbrochen getragen werden, Anschließend sind 30 Minuten Pause vorgesehen.
    Es ist eine besondere Belastung der Atemwege, und die Dauerbelastung kann zu Übelkeit und Schwindel führen.
    Selbst bei halben Klassen sind im Raum 14 Schüler*innen verteilt, so dass auch Abstände 1,50m für Erleichterungen nicht eingehalten werden können.
    Wie passt das jetzt in den vollzeitschulischen Alltagsrhythmus?

  10. Sozpäd.Gruppe 3 Jahren vor

    Alle Mitarbeitenden einer Schule, die sich nicht testen lassen wollen, dürfen das Schulgelände (oder nur das Schulhaus) nicht betreten? Werden diese Mitarbeitenden (techn. Personal, Sekr., pädagog. Personal) dann bezahlt oder unbezahlt freigestellt oder werden ihnen andere Aufgaben zugewiesen (z.B. Vorb./Durchführung digitaler Lernangebote für Schüler:innen im Wechselunterricht)?

  11. Franziska Steppes 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich habe eine Frage zur Maskenpflicht. In der jüngsten Verordnung steht, dass die Maskenpflicht im Unterricht lediglich für SchülerInnen der Primarstufe und an Förderschulen aufgehoben ist. Daraus lese ich, dass trotz Abstands von mind. 1,5 m die medizinische Maske im Unterricht zu tragen ist. Oder besteht hier Interpretationsspielraum?

  12. Frank Stein 3 Jahren vor

    Sehr geehrter Herr Reelfs,
    da es leider keinerlei Informationen seitens des Kultus u.a. bzgl. der Testung von LuL gibt, versuche ich es über diesen Weg. Werden die Testung der LuL ebenfalls an den Schulen durchgeführt oder sollen diese bei externen Anbietern (Testzentren, Apotheken) realisiert werden? Vielen Dank für die Antwort.
    Mit besten Grüßen
    Frank Stein

  13. Kühnel, Dorit 3 Jahren vor

    Sehr geehrter Herr Reelfs,

    wie Sie bereits informierten, sind die Tests nur eine Momentaufnahme. Damit begründen Sie die Aufrechterhaltung der Masken- Pflicht für die frisch getesteten Kinder. Die Sinnhaftigkeit dieser Zwangsmaßnahme erschließt sich mir nicht, wie auch bei vielen anderen.
    Außerdem frage ich mich, welche Begründung es geben könnte für die Verweigerung des Zutritts spätestens ab jeweils Dienstags, da ja dann alle Kinder ungetestet sind. Der „Moment“ dürfte spätestens dann vorbei sein. Ich würde hierin einen extremen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot sehen.

    Freundliche Grüße
    Dorit Kühnel

  14. Wiesner 3 Jahren vor

    Können Oberschüler ( hier klasse 5) weiterhin im Homeschooling bleiben?

    • Ralf-Thomas Schiebel - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Frau oder lieber Herr Wiesner,

      von der Teilnahme an der Präsenzbeschulung können nur Schülerinnen und Schüler der Grund- und Förderschulen (außer Abschlussklassen von Förderschulen, die nach den Lehrplänen für die Oberschule unterrichtet werden und außer Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen) abgemeldet werden.

      Die SächsCoronaSchVO § 5a (6) nimmt hier Bezug auf die in der SächsCoronaSchVO § 5a (1) genannten Schularten.

      Beste Grüße
      Ralf-Thomas Schiebel

  15. Paukerine 3 Jahren vor

    Sind in Grundschulen, bei LuL Kontakten mit Kindern ohne MNS und trotz strenger Gruppentrennung am Tag, längere Dienstberatungen aller Kollegen in einem Raum wieder zulässig?

    • Ralf-Thomas Schiebel - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Paukerine,

      diese Frage sollte sehr verantwortungsvoll durch die Schulleitung mit Hilfe des Hygienekonzepts der Schule beantwortet werden. Unklar ist, wie lange eine längere Dienstberatung dauert, wie viele Kolleginnen und Kollegen in welchem Abstand zusammensitzen sollen und wie groß der Raum ist.

      Beste Grüße
      Ralf-Thomas Schiebel

  16. Marta 3 Jahren vor

    Hallo zusammen,
    bereits gestern habe ich eine Frage gestellt, die wohl bei Ihnen untergegangen ist. Kann man Schüler und Lehrer zu einer Testung (Selbsttest und Co.), wie Sie sie anvisieren, zwingen oder sind dem nicht rechtliche Grenzen gesetzt bzw. können sich Eltern und Lehrer weigern. Ich hoffe, dass Sie das bereits geprüft haben… Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr verbunden.
    Mit freundlichen Grüßen
    Marta

    • Ralf-Thomas Schiebel - SMK 3 Jahren vor

      Hallo Marta,

      keine Schülerin, kein Schüler und keine Lehrkraft wird gezwungen, sich gegen den Willen der Sorgeberechtigten bzw. gegen den eigenen Willen testen zu lassen.
      Sobald die Selbsttests an der Schule verfügbar sind haben entsprechend der Corona-Schutz-Verordnung § 5a Testverweigerer jedoch keinen Zutritt mehr zur Schule.

      Unabhängig von Sinn und Hintergründen einer Testverweigerung ist mit unangenehmen Konsequenzen zu rechnen. Lehrkräfte, die alle Testmöglichkeiten ablehnen unterliegen einem gesetzlichen Beschäftigungsverbot. Zumindest kann die Lehrkraft dadurch den Anspruch auf das monatliche Entgelt (bzw. bei verbeamteten Lehrkräften die Dienstbezüge) verlieren.

      Beste Grüße
      Ralf-Thomas Schiebel

  17. Frau Jacobasch 3 Jahren vor

    Hallo Herr Schiebel, eine Nachfrage zu den Berufspraktika Kl. 9. Die sind Ende Mai/Anfang Juni geplant- eine Zeit mit ohnehin virenunfreudlichem Wetter, immer mehr Geimpften. Kann man mit der Entscheidung nicht warten? Oder geht es um Nachholen von Stoff? Könnte ich nachvollziehen, obwohl ich es sehr schade fände. Kind hat sich selbst gekümmert, hatte Erfolg, freut sich drauf…..Könnte man nicht einräumen, dass man es fakultativ in den Ferien ableisten kann? Würde den Versicherungsschutz klären, der sonst einem solchen Vorhaben im Wege steht. Danke und viele Grüße!

    • Ralf-Thomas Schiebel - SMK 3 Jahren vor

      Hallo Frau Jacobasch,
      wie der Unterricht Anfang Juni organisiert werden wird ist derzeit noch nicht endgültig absehbar. Auf jeden Fall hat für das verbleibende Schuljahr Präsenzunterricht Priorität.
      Natürlich wären private Praktika auch in den Schulferien möglich, allerdings generell nicht unter dem Status „Betriebspraktikum in Klasse 9“.

      Beste Grüße
      Ralf-Thomas Schiebel

  18. Frau Kaden 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wie ist mit Schülerinnen und Schülern zu verfahren, die eine Testung aufgrund deren Teilhabeeinschränkung verweigern (z. B. erhebliche geistige Behinderung)?
    Wird bei der Testbeschaffung auf die Geeignetheit für die zu testenden Personengruppen geachtet?
    Vielen Dank für eine Rückantwort.

  19. Sandra R. 3 Jahren vor

    Ich finde leider keine Antwort auf meine Frage vom Samstag, deshalb noch einmal: Wie verhält es sich mit Personal wie z. B. Essenanbieter? Diese sollen ihre Tätigkeit zur Versorgung wieder aufnehmen, wissen jedoch nicht, ob sie unter die Testpflicht fallen bzw. wie sie es finanziell stemmen sollen, zweimal wöchentlich ihr Personal zu testen. Die Begrifflichkeit „Personen“ in dem Absatz zur Zutrittsregelung hätte genauer definiert werden müssen. Auch Handwerkerfirmen, Reinigungskräfte, Hausmeister oder externe IT-Dienstleister sind wichtig um einen Schulbetrieb sicher zu stellen.

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Sandra R.,

      vielen Dank für Ihre Frage. Externe Besucher, Handwerker, Reinigungsfirmen oder auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Essensanbieter sind bei den Selbsttests und auch bei den Schnelltests nicht eingerechnet. Dieser Personenkreis muss eine externe Testbestätigung mitbringen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  20. Liefeld 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    um es auch den Eltern leicht verständlich erklären zu können, hier meine Fragen:

    1. Beginnt der Unterricht für die Sekundarstufe 1 der Förderschule mit Förderschwerpunkt Lernen am 10.03.2021?
    2. Können Eltern ihre Kinder vom Präsenzunterricht abmelden, bei Testverweigerung?
    3. Beginnt der Präsenzunterricht für alle auch ohne Testung, falls zum Termin nicht vorhanden?
    Vielen Dank.

  21. Kita-Träger 3 Jahren vor

    Gibt es für die Erzieher/innen in den Kitas auch eine Testpflicht oder fallen Sie in den § 3a SächsCoronaSchVO (Angebot eines kostenlosen Schnelltests)?

  22. Franz Ehrig 3 Jahren vor

    Sehr geehrter Herr Reelfs,
    ich bin Personalrat an einer Förderschule. In unserem Kollegium gibt es Vorbehalte gegenüber den Schnelltests. Es besteht die Angst davor, dass die Lehrer die Schüler oder auch Kollegen testen müssen. Konkret wurde geäußert, dass sich sich niemand bereit erklären würde Zitat „anderen Menschen in der Nase zu stochern“.
    Ist es möglich, dass Lehrkräfte dazu angewiesen werden können solche Schnelltests an anderen Personen vorzunehmen? Und was würde denn passieren wenn sich im ganzen Kollegium niemand finden sollte der bereit ist Schnelltests durchzuführen?
    Viele Grüße
    F. Ehrig

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Franz Ehrig,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Dazu, wenn nicht inzwischen schon geschehen, direkt ans zuständige LaSuB wenden.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  23. Schulsozialarbeiterin 3 Jahren vor

    Liebes Team,

    wer entscheidet denn über eine Schulschliessung bei einer inzidenz von über 100? Es gibt ja aktuell Kreise in Sachsen die diese Grenze überschreiten. Dürfen diese erst garnicht öffnen oder wie ist das gedacht?

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 3 Jahren vor

      Liebe „Schulsozialarbeiterin“,
      vielen Dank für Ihre Anfrage. Die entsprechende Regelung ist in § 5a, Absatz 8 zu finden. Dort heißt es, dass das Überschreiten und das Unterschreiten des maßgeblichen Inzidenzwertes durch die oberste Landesgesundheitsbehörde und die zuständige kommunale Behörde öffentlich bekannt zu machen. Gleiches gilt für die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit der Maßnahmen. Auch diese sind durch das Sozialministerium (die oberste Landesgesundheitsbehörde) öffentlich bekannt zu machen.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

  24. Illgen 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren, gibt es bezüglich des Ganztagesangebotes ab nächster Woche eine Auskunft? Dürfen externe Partner eingesetzt werden? Darf überhaupt GTA stattfinden? Leider kann ich dazu nichts finden. Vielen Dank für eine Auskunft.

    • Ralf-Thomas Schiebel - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Frau oder lieber Herr Illgen,

      Ganztagsangebote in Präsenz dürfen derzeit nur an Grund- und Förderschulen (Primarbereich) durch schulinternes Personal unterbreitet werden. Externe Partner haben keinen Zutritt zur Schule. Möglich sind jedoch auch kreative Angebote auf Distanz. Dazu gehören beispielsweise Online-Projekte, Sorgentelefon o.ä.

      Zu den Möglichkeiten für Ganztagsangebote an weiterführenden Schulen wird es demnächst Informationen in einem Schulleiterbrief geben.

      Beste Grüße
      Ralf-Thomas Schiebel

  25. keine Lehrerin 3 Jahren vor

    Seit nunmehr Mitte Dezember ist die Schulpflicht außer Kraft gesetzt und die Kinder lernen im Homeoffice. Ab 15.03. sollen alle wieder zurück in den normalen Schulalltag. Wenn hier besorgte Eltern Fragen stellen, bezüglich der Testungen, lese ich immer nur, es kann noch keine konkrete Aussage getroffen werden. Da frage ich mich doch allen Ernstes, was wurde dann seit Dezember überhaupt unternommen, um eine Rückkehr an die Schulen wieder zu ermöglichen. Da muss man sich doch einen Plan A oder auch Plan B zurechtlegen. Und nicht erst eine Woche vor Schulbeginn damit anfangen. Ich muss ehrlich sagen, ich lasse meinen Sohn nicht von einem ungeschulten Personal das Teststäbchen in Rachen oder Nase schieben. Dafür müssen Krankenschwestern 3 Jahre eine Ausbildung absolvieren. Wie sieht es denn da mit dem Persönlichkeitsrecht aus (wurde bereits gefragt, aber leider nicht drauf eingegangen)? Wenn dann bei den Testungen etwas schief geht (Teststäbchen zu weit oder auch falsch in die Nase geschoben wurde) und es kommt zu Verletzungen, wer haftet denn dann bitte dafür? Das ist doch eine berechtigte Frage und muss als solche auch erlaubt sein. Ist das alles überhaupt rechtlich abgesichert?

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 3 Jahren vor

      Zunächst muss abgewartet werden, welche Selbsttests für die Schulen erworben werden können. Sind es Gurgeltests oder ein Test mit Abstrich im vorderen Nasenbereich? Klar ist aber, dass diese Tests von Laien durchgeführt werden können. D.h. jede Schülerin/jeder Schüler kann die Tests selbst durchführen. Die Selbsttests sind nicht zu verwechseln mit den Schnelltests, die bislang ausschließlich von fachlich geschultem Personal vorgenommen werden müssen.

  26. Simona Weber 3 Jahren vor

    Alles gut und richtig, aber wäre es nicht an der Zeit, auch die Lehrer weiterführender Schulen in die Impfpriorisierung aufzunehmen? Der Test liefert nur eine Momentaufnahme, aber bietet keinen Schutz und verhindert so eine weitere Verbreitung des Virus nicht.

  27. Hans 3 Jahren vor

    Guten Tag,

    meine Frage ging nicht durch, deswegen nochmal.

    Weiß man aktuell schon wann die Berufsschulzentren für die 1. und 2. Lehrjahre öffnen?

    MfG,
    Hans

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 3 Jahren vor

      Hallo „Hans“,
      die Berufsschulzentren werden ab dem 15. März auch für das 1. und 2. Lehrjahr geöffnet. Der Unterricht wird im Wechselmodell stattfinden.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

  28. Autor
    Dirk Reelfs - SMK 3 Jahren vor

    Hallo D.K.
    Frage: Warum möchte ein Schüler sich nicht testen lassen? Ein Schnelltest oder ein Selbsttest bedeuten schließlich ein großes Stück mehr Sicherheit für sich selbst, seine Mitschüler und die Lehrkäfte. Zudem würde man auf diese Weise, die ohnehin herausfordernde Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer entlasten, weil Doppelarbeit wegfällt.
    Viele Grüße
    Dirk Reelfs

  29. Frau Weiss 3 Jahren vor

    Was ist mit kürzlich genesenen und geimpften Personen?

    • Ralf-Thomas Schiebel - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Frau Weiss,

      bitte schauen Sie auf die Antwort von Dirk Reelfs.

      Beste Grüße
      Ralf-Thomas Schiebel

  30. Mira P. 3 Jahren vor

    Gibt es derzeit eine verbindliche Regelung für Schwangere? Im Frühling durften schwangere Lehrerinnen ja nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, besteht dies weiterhin? Wenn ja, wo kann ich dies nachlesen?
    Liebe Grüße

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 3 Jahren vor

      Liebe „Mira“,
      die Regelung besteht weiterhin. Schwangere dürfen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

    • Mira 3 Jahren vor

      Vielen Dank für die schnelle Antwort. Finde ich eine Verordnung, in der ich dies schriftlich wiederfinde? LG

  31. Katja 3 Jahren vor

    Hallo,

    lese ich richtig, dass ich mich als Elternteil auch jede Woche testen lassen muss, um das Schulgelände betreten zu dürfen, da ich meinen Erstklässler von der Schule abholen muss?
    Ist das für Kitas auch vorgesehen?

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 3 Jahren vor

      Hallo Katja,
      Sie lesen es richtig. Wer als Elternteil das Schulgelände betritt, sollte ein negatives Testergebnis vorlegen können.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

    • A.Schultz 3 Jahren vor

      Endlich geht es weiter.
      Wer die Tests verweigert, Schüler, Lehrer oder auch technisches Personal will eigentlich was erreichen?
      Wer nicht arbeitet bekommt kein Geld. Fertig!
      Schüler müssen sich selbst um den Stoff kümmern, wenn sie keinen Test machen lassen. Ohne wenn und aber. Es ist eine indirekte Arbeitsverweigerung und muss geahndet werden!
      Eltern, hört auf Probleme zu schaffen, Ängste zu schüren.
      Schüler hört auf zu jammern.
      Wenn ihr noch lange zu Hause bleiben wollt, habt ihr in einigen Jahren mehr Zeit und weniger Geld als euch lieb ist.
      Corona gilt nicht ein Leben lang als Entschuldigung, aber Bildung bringt euch was.
      Lehrer unterstützen leistungsbereite Schüler und arbeiten gern mit den Eltern zusammen, die die Leistungsbereitschaft ihrer Kinder fördern und fordern.

    • Sabine 3 Jahren vor

      Antwort auf A. Schultz:
      Hier wurden ausnahmslos berechtigte Fragen zum Procedere mit Tests gestellt, die höchst zweifelhafte Ergebnisse liefern bzw. selbst nach Aussage des SMK – und falls das Testergebnis überhaupt korrekt ist – höchstens eine Momentaussage liefern. Ob das Ganze rechtlich überhaupt Bestand hat, ist ebenfalls ungeklärt. Sie können Ihr Kind gern zwangstesten lassen. – Andere Eltern möchten ihre Kinder eben lieber vor übergriffigen Tests schützen.

  32. Sabine M. 3 Jahren vor

    Guten Tag! Für den Vogtlandkreis müsste demnach der Inzidenzwert am Mittwoch dieser Woche unter 100 liegen, damit Montag eine Öffnung erfolgen kann?

  33. M. Bei 3 Jahren vor

    Hallo,
    ich habe als Lehrerin einer weiterführenden Schule aktuell noch keine Information, wie die Lehrkräfte bzw. Kinder an meiner Schule getestet werden. Es gibt bisher keine Schnelltest und es bleiben ja nur noch 4 Werktage diese zu beschaffen.

    Was passiert im Fall, dass die Schnelltests nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen?
    Werden die Schulen ohne Testung trotzdem geöffnet?
    Wenn die Schulen es nicht schaffen genügend Schnelltests zu bekommen, dürfen dann nur Kinder am Präsenzunterricht teilnehmen, die privat Schnelltests organisiert haben?
    Darf ich als ungetestete Lehrkraft überhaupt in Präsenz unterrichten?

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 3 Jahren vor

      Hallo „M. Bei“,
      sobald wir wissen, welche Selbsttests an Schulen zum Einsatz kommen, werden wir über das Testverfahren informieren. Sollten die Selbsttests nicht vorliegen, kommen Schnelltests zur Anwendung, die jedoch von fachlich geschulten Personal durchgeführt werden müssen.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

  34. anonym 3 Jahren vor

    Hallo in die Runde,

    Schulöffnungen gut und schön, der Präsenzunterricht ist richtig und wichtig. Doch auch mich beschäftigt die Frage mit den Testungen. Wie ist hier das Recht auf Bildung und der Schutz des Persönlichkeitsrechts vereinbart?

    Außerdem:
    Gibt es an den Schulen festgeschriebene Testkonzepte?
    Wer führt die Tests durch?
    Sind dies qualifizierte Kräfte?
    Werden diese ausführenden Personen den Eltern namentlich benannt/im Vorfeld bekannt gegeben?
    Gibt es dafür separate Test-Räumlichkeiten?
    Wie soll das zeitlich geregelt werden?
    Wie wird getestet (Art des Tests, im Klassenverband, jeder Schüler einzeln …)?
    Wer haftet für evtl. Verletzungen (der Nasenschleimhaut …)?
    Wer betreut die Schüler bei evtl. auftretenden Komplikationen (Nasenbluten …)?
    Was passiert mit einem Schüler, welcher Angst hat vor dem Test hat und somit kein Test durchgeführt werden kann?
    Wird dieser dann vom Unterricht ausgeschlossen (dies wäre diskriminierend)?
    Muss dieser dann von einem Erziehungsberechtigten abgeholt werden?
    Wenn MNS, gibt es für die Schüler maskenfreie Pausen?

    Da dies bereits am 05.03.21 niedergeschrieben und an die Schulleiter, LER … versandt wurde, sollten zeitnahe Antworten auf diese Fragen möglich sein.

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 3 Jahren vor

      Über den genauen Testablauf und das Verfahren werden wir in dieser Woche informieren, sobald klar ist, welche Selbsttests zur Anwendung kommen.

  35. D.K. 3 Jahren vor

    Hallo, wie werden die Schüler, welche einen Test verweigern weiter Zuhause beschult? Die Lehrer gehen ja dann wieder voll arbeiten. Damit können diese ja nicht dazu verpflichtet werden, zusätzlich noch Homeschooling anzubieten.

  36. Sächsin 3 Jahren vor

    Was ist mit kürzlich von Corona genesenen Lehrenden und Lernenden? Müssen die sich auch testen lassen?

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 3 Jahren vor

      Hallo „Sächsin“,
      auch für genesene Lehrkräfte gibt es keine Ausnahme von der Testpflicht. Gleiches gilt im Übrigen auch für bereits geimpfte Lehrkräfte. Der Grund ist in beiden Fällen der gleiche: Auch geimpfte oder genesene Personen können das Virus in sich tragen und weitergeben.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

  37. Maria T 3 Jahren vor

    Guten Tag,

    können sie mir sagen ob für die Grundschüler weiterhin die Präsenzpflicht aufgehoben ist?

    Danke und viele Grüße
    Maria T.

    • Ralf-Thomas Schiebel - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Maria T,

      auch Schülerinnen und Schüler der Grundschulen können durch ihre Personensorgeberechtigten von der Teilnahme an der Präsenzbeschulung schriftlich abgemeldet werden.

      Dies kann formlos (es gibt dafür kein Formular) erfolgen. Die Abmeldung wird mit Außerkrafttreten der Corona-Schutz-Verordnung unwirksam.

      Beste Grüße
      Ralf-Thomas Schiebel

  38. Katja Beck 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich habe eine Frage zum Thema Schülerpraktikum. Können die Schüler der 9. Klassen der Oberschulen ihr Pflichtpraktikum absolvieren? Nachdem die geplanten Praktika in der 8. Klasse und im 1. Halbjahr der 9. Klasse alle untersagt wurden, möchte ich wissen, ob Schulpraktika mit den geplanten Schulöffnungen nach Ostern wieder erlaubt sind, wenn die Schüler Plätze in Unternehmen mit entsprechenden Hygienekonzepten finden.
    Danke und Gruß,
    Katja Beck

    • Ralf-Thomas Schiebel - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Frau Beck,

      momentan gibt es keine neuen Regelungen, das Durchführen von Schülerpraktika bleibt weiterhin ausgesetzt. Sobald es neue Informationen gibt, werden die Schulleitungen informiert.

      Aktuelle Informationen finden Sie immer auch auf folgender Seite:

      https://www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html

      Beste Grüße
      Ralf-Thomas Schiebel

    • Katja B. 3 Jahren vor

      Hallo Herr Schiebel,

      danke für die schnelle Antwort. Gibt es dennoch die Möglichkeit, dass sich Schüler vom Unterricht für ein Schülerpraktikum freistellen lassen? Im Wechselmodell sind die Schüler ja sowieso eine Woche nicht nicht in der Schule und ggf. gibt es ja auch wieder komplettes Distanzlernen. Warum können die Schüler dann nicht die Zeit nicht für ein Praktikum nutzen?
      Gruß,
      Katja Beck

    • Ralf-Thomas Schiebel - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Katja Beck,

      nein, leider ist das nicht möglich. Schulorganisatorisch wäre es einfach nicht umsetzbar, dass ein Teil der Schüler im Praktikum und ein anderer Teil im Unterricht lernt – egal ob in der Schule oder zu Hause.

      Konsequenz wäre die vermutlich unlösbare Aufgabe, Praktikum und Unterricht gleichzeitig absolvieren zu müssen.

      Beste Grüße
      Ralf-Thomas Schiebel

  39. Matze 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    besteht die Testpflicht auch für bereits geimpfte Lehrer*innen?

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 3 Jahren vor

      Hallo „Matze“,
      Tespflicht besteht auch für bereits geimpfte Lehrkräfte, denn auch geimpfte Personen können das Virus in sich tragen und weitergeben.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

    • Alexandra Gathen 3 Jahren vor

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      ich bin Lehrerin an einem Gymnasium.
      Meine Frage ist, ob eine Überschreitung des Inzidenzwertes über 5 Tage tatsächlich zu einer kompletten Schließung führt oder ob die Abschlussklassen wie bisher allein in der Schule unterrichtet werden dürfen,
      Die 12er haben ja nur noch bis 21.04. Unterricht und es sind Ferien dazwischen. Es wäre dann sehr schwer, den Stoff zu schaffen und sonstige Noten zu bekommen (Ich unterrichte Deutsch und habe bisher „nur“ das Vorabitur geschrieben, das ich noch korrigiere. Außerdem wurden in Deutsch die Prüfungsthemen kaum eingeschränkt, wodurch tatsächlich ein großer Druck besteht.)

      Vielen Dank für eine Antwort.
      Mit freundlichen Grüßen,
      A.G.

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Alexandra Gathen,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Grundsätzlich gilt § 5a (8) der Corona-Schutz-Verordnung: https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordung-2021-03-05.pdf. Ausgenommen sind lediglich die Abschlussklassen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  40. Tanja 3 Jahren vor

    Wie sieht es denn mit der Testpflicht für Lehrer aus?
    Sind diese auch verpflichtet sich testen zu lassen und was passiert bei einer Verweigerung?

    Vielen Dank!

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 3 Jahren vor

      Hallo Tanja,
      Testpflicht besteht natürlich auch für Lehrkräfte. Gegenfrage: Warum sollte man sich einem Selbsttests verweigern, bittet das Testergebnis doch ein deutliches Stück mehr Sicherheit für sich selbst und gegenüber anderen.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

    • Tanja 3 Jahren vor

      Ja, natürlich bietet das mehr Sicherheit. Es gibt aber auch LehrerInnen, welche die bereits angebotenen Testmöglichkeiten kategorisch (teils auch aus sehr verschwörungsmythischen Gründen) ablehnten.
      Da wäre es nun interessant, wie die Konsequenzen sind, wenn das Ganze zur Pflicht wird.
      Ich frage das auch aus eigenem Interesse heraus, weil ich mit diesen Personen zusammenarbeiten muss.

    • Sabine 3 Jahren vor

      bietet das Testergebnis doch ein deutliches Stück mehr Sicherheit für sich selbst und gegenüber anderen.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

      (Dirk Reelfs, Antwort auf Tanja vor 3 Stunden)

      Wenn man im Moment des Tests nicht infiziert war, kann es jedoch durchaus der Fall sein, dass man sich danach ansteckt. Das heißt, wirkliche Sicherheit bietet der Test nur für den Moment, in dem er erfolgt. Nicht zuletzt auch deshalb müssen in der Schule Masken getragen werden.

      (Dirk Reelfs, Antwort auf Frau Sajonz vor 24 Minuten)

      Noch Fragen zum Nutzen des Tests?

  41. Schierzel 3 Jahren vor

    Besteht eine schulpflicht für die Kinder der foerderschulen ab 10. März?

    • Ralf-Thomas Schiebel - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Frau oder lieber Herr Schierzel,

      Präsenzbeschulung findet für die Abschlussklassen und Abschlussjahrgänge der
      1. Förderschulen, die nach den Lehrplänen für die Oberschule unterrichtet werden und der
      2. Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen
      statt.

      Ab 10. März 2021 wird auch in Förderschulen oberhalb der Primarstufe (jedoch keine Abschlussklassen) eingeschränkter Regelbetrieb mit festen Klassen oder Gruppen und Bezugspersonen in festgelegten Räumen oder Bereichen stattfinden.

      Auch Schülerinnen und Schüler der Förderschulen (gilt nicht für Abschlussklassen von Förderschulen, die nach den Lehrplänen für die Oberschule unterrichtet werden und nicht für Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen) können durch ihre Personensorgeberechtigten von der Teilnahme an der Präsenzbeschulung schriftlich abgemeldet werden.

      Dies kann formlos (es gibt dafür kein Formular) erfolgen. Die Abmeldung wird mit Außerkrafttreten der Corona-Schutz-Verordnung unwirksam.

      Beste Grüße
      Ralf-Thomas Schiebel

  42. Frenzel 3 Jahren vor

    Guten Morgen ,
    gilt die neue Regelung der Testung auch für Bildungseinrichtungen die Umschulungen anbieten ?
    Dabei handelt es sich ja um Privat geführte Einrichtungen wie die bfw-Unternehmensgruppe.
    Ist hier eine Testung notwendig?

    • Ralf-Thomas Schiebel - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Herr Frenzel,

      die in der Corona-Schutz-Verordnung § 5a enthaltenen Regelungen zur Testung beziehen sich nur auf im Sächsischen Schulgesetz gelistete Schulen. Für private Bildungseinrichtungen zur Umschulung (falls diese nach Corona-Schutz-Verordnung § 4 öffnen dürfen) ist mir dazu keine Regelung bekannt.

      Beste Grüße
      Ralf-Thomas Schiebel

  43. Christin 3 Jahren vor

    Wie soll der Sportunterricht konkret ablaufen?

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 3 Jahren vor

      Hallo Christin,
      die Schulen haben vergangenen Freitag weitere Informationen zum Schulbetrieb erhalten. Zum Sportunterricht wurden u.a. dabei folgende Aussagen gemacht: Unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln kann Sportunterricht stattfinden. Auf Kontaktsportarten ist zu verzichten. Sofern es die Witterungsbedingungen zulassen, ist der Sport im Freien dem Sport in der Halle vorzuziehen.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

  44. ÖPR und Lehrer 3 Jahren vor

    Sehr geehrter Herr Reelfs, Förderschulen sind klein, Maskenpflicht aufgehoben,
    An Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen können die Schülerzahlen deutlich über den angegebenen 10 liegen, und dann keine Maskenpflicht in SEk 1, Wie läuft der Mittwoch ab, wenn bis dahin keine schrifliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt? Wer nicht getestet wird, darf nicht rein?

    ein besorgter Lehrer und ÖPR an einer dieser Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 3 Jahren vor

      Sehr geehrter „Lehrer“,
      bitte entschuldigen Sie, die Klassengröße von 10 Schülern ist nur ein landesweiter Durchschnittswert. An Ihrer Schule kann es durchaus anders sein. Im Falle der Förderschulen, die ab dem 10. März wieder öffnen, werden die Schnelltests durch geschultes Personal durchgeführt.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

  45. Ralph Kunzmann 3 Jahren vor

    Warum gibt es keinen systematischen Corona-Pflichttest für die Abschlussklassen, die bereits seit Wochen wieder in den Schulen unterrichtet werden?
    Warum soll ab 15.3. nur einmal in der Woche bei den Schülern gestestet werden? Das Ergebnis des Testes hat doch nur eine Aussagekraft für ein paar Stunden.

  46. Sabine 3 Jahren vor

    Wie erfolgt die Leistungsbewertung bei dauerhaftem Homeschooling? Werden Klassenarbeiten, Tests usw. dann auch zu Hause absolviert? Auf welcher Grundlage erfolgt die Versetzung in die nächste Klassenstufe?

    • Ralf-Thomas Schiebel - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Sabine,

      eine Bewertung sollte auch in der häuslichen Lernzeit den Schülerinnen und Schülern eine Rückmeldung zu ihrem Lernerfolg liefern. Resultierende Unterschiedlichkeiten sind bei der Bewertung angemessen zu berücksichtigen. Es sollte keine Überforderung entstehen, aber auch die Aufgabenerfüllung und das Lernbemühen der Schülerinnen und Schüler soll Beachtung finden.

      Den Lernenden muss transparent gemacht werden, wie eine Benotung erfolgt und welches Erwartungsbild zugrunde liegt. Mögliche Lernprodukte und damit Leistungsnachweise sind insbesondere schriftliche Produkte wie Aufsätze, Poster, Fotodokumentation, Portfolios etc. sowie Präsentationen (auch in Form von Videoaufnahmen/ Videodokumentationen, Podcasts oder ähnliche Audioprodukte).

      Beste Grüße
      Ralf-Thomas Schiebel

  47. Miriam Sajonz 3 Jahren vor

    Sehr geehrter Herr Reelfs, können Sie bitte Ihre Aussage über die Tests hinsichtlich des von Ihnen geäußerten Hinweises , daß Tests nur einen Momentaufnahme sind, präzisieren? Wie genau ist die Momentaufnahme zu definieren?
    Es erschließt sich bisher auch für mich der Grund nicht, daß Kinder mit negativem Test Maske tragen müssen.

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 3 Jahren vor

      Sehr geehrte Frau Sajonz,
      die Konzentration von Viren in den Schleimhäuten muss hoch genug sein, damit sie nachgewiesen werden kann. Eine Infektion, die kurz zuvor stattgefunden hat, oder eine, die schon abgeklungen ist, kann der Test möglicherweise nicht nachweisen. Wenn man im Moment des Tests nicht infiziert war, kann es jedoch durchaus der Fall sein, dass man sich danach ansteckt. Das heißt, wirkliche Sicherheit bietet der Test nur für den Moment, in dem er erfolgt. Nicht zuletzt auch deshalb müssen in der Schule Masken getragen werden.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

  48. Lehrerin 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    könnte Sie mir bitte mitteilen, inwieweit die wöchentliche Testpflicht für die weiterführende Schule auch für bereits geimpfte Lehrkräfte gilt? Gibt es hier eine entsprechende Regelung?

    Mit freundlichen Grüßen

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 3 Jahren vor

      Sehr geehrte Lehrerin,
      die Testpflicht gilt auch für geimpfte oder genesene Lehrkräfte.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

  49. Peter Vogel 3 Jahren vor

    *Wer sich nicht testen möchte, darf nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Der Unterricht findet dann nur in Distanz statt. Die Schüler müssen sich in dem Fall schriftlich abmelden und verbringen ihre Lernzeit zuhause*
    Reicht ein formloses Schreiben um das Kind vom Unterricht anzumelden.

    • Ralf-Thomas Schiebel - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Herr Vogel,

      Schülerinnen und Schüler der Grund- und Förderschulen (gilt nicht für Abschlussklassen von Förderschulen, die nach den Lehrplänen für die Oberschule unterrichtet werden und nicht für Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen) können durch ihre Personensorgeberechtigten von der Teilnahme an der Präsenzbeschulung schriftlich abgemeldet werden.

      Dies kann formlos (es gibt dafür kein Formular) erfolgen. Die Abmeldung wird mit Außerkrafttreten der Corona-Schutz-Verordnung unwirksam.

      Beste Grüße
      Ralf-Thomas Schiebel

  50. Ebeling 3 Jahren vor

    Wie ist es denn mit technischem Personal die den Schnelltest verweigern?
    Dürfen dann ja die Schule nicht betreten.
    Müssen diese dann mit Kündigung (= Testzwang) rechnen?

    • Ralf-Thomas Schiebel - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Frau oder lieber Herr Ebeling,

      den Selbsttest zu verweigern ist vermutlich kein guter Beitrag für den Infektionsschutz an der Schule. Da das technische Personal beim Schulträger (in der Regel ist das die Kommune) angestellt ist muss dieser geeignete Maßnahmen einleiten.

      Beste Grüße
      Ralf-Thomas Schiebel

  51. Daniela Tabor 3 Jahren vor

    Sehr geehrter Herr Reelfs,

    die WHO änderte im Januar ihre Richtlinie bezüglich des PCR-Corona-Tests.
    Diese besagt, dass eine Testung nur bei entsprechender Symptomatik empfohlen wird. Dafür gibt es auch triftige Gründe, die Ihnen sicherlich bekannt sind.
    Können Sie mir erklären, weshalb nun gesunde Kinder wöchentlich getestet werden sollen?
    Mit freundlichen Grüßen
    D.Tabor

  52. Beate 3 Jahren vor

    Wenn ein Kind aus der Klasse positiv getestet wird, hat das für das Kind, für die Klasse und für die Lehrer welche genauen Auswirkungen?

  53. Jacobasch 3 Jahren vor

    Guten Tag! Von unserem Direktor wurde den Schülern mitgeteilt, dass die Berufspraktika (hier Ende Mai/Anfang Juni) der 9. und 10. Klassen nicht stattfinden werden. Ist das eine schulinterne oder eine landesweite Regelung? Wenn 2. – welche Begründung gibt es dafür? Vielen Dank und freundliche Grüße

  54. Caro 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    was passiert wenn sich Schulpersonal nicht testen lassen möchte?
    Mit freundlichem Gruß
    Caro

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 3 Jahren vor

      Hallo „Caro“,
      in dem Fall darf das Schulpersonal die Schule nicht betreten.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

  55. Frank1 3 Jahren vor

    Ich bitte explizit nochmal das Thema Maskenpflicht ( auch welche) zu beantworten. Ich gehe davon aus (außer Grund- und Förderschule), dass diese neben dem Test als wichtiger Baustein verpflichtend auch im Unterricht ist.
    PS : mein vorheriger Blog-Eintrag ist leider nicht mehr sichtbar ???

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 3 Jahren vor

      Hallo Frank1,
      Maskenpflicht besteht in allen Situationen, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden. Wie Sie richtig feststellen, sind Grund- und Förderschulen davon ausgenommen. Die geneuen Regelungen sind in der Corona-Schutz-Verrodnung § 5b zu finden.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

  56. GS Schulleiterin 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Für Lehrerpersonal und an der Schule tätigen Personen besteht zweimal in der Woche die Testpflicht. Gilt dies auch für Grundschulkollegen ? Schüler der Primarstufe müssen ja nicht getestet werden .

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 3 Jahren vor

      Sehr geehrte Schulleiterin,
      auch das Personal der Grundschulen muss sich zweimal in der Woche testen lassen.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

  57. Die eine 3 Jahren vor

    Muss man einen Test machen, damit man am Unterricht teilnehmen darf ??

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 3 Jahren vor

      Ja, das muss man. Nur für Primarschüler gilt das nicht.

  58. Ehnert 3 Jahren vor

    Guten Tag wie sehen die Tests aus am 10.3.in den Forderschulen durch Nase oder Mund mit tiefem Abstrich das würde ich schon gerne wissen wollen weil mein Kind sehr ängstlich ist.

  59. Hagen Hoffmann 3 Jahren vor

    Sehr geehrter Herr Reelfs,
    Personen ohne Tests dürfen die Schule nicht betreten.
    Gilt dies auch für Lehrkräfte, die einen Test verweigern?
    Wie wird in solchen Fällen verfahren?

    Mit freundlichen Grüßen

    Hagen Hoffmann

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 3 Jahren vor

      Sehr geehrter Herr Hoffmann,
      es fällt mir schwer nachzuvollziehen, warum sich Lehrkräfte nicht testen möchten. Die Tests stellen keinen erheblichen Eingriff dar, sind völlig unkompliziert und schmerzfrei durchzuführen und bieten für die Mitmenschen und sich selbst ein deutliches Plus an Sicherheit. Aber um Ihre Frage zu beantworten: Lehrkräfte, die einen Test verweigern, können die Schule nicht betreten.
      Mit freundlichen Grüßen
      Dirk Reelfs

  60. Yves Baither 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ist es korrekt, dass bis auf weiteres keine Präsenzpflicht besteht?
    Mit freundlichen Grüßen

  61. Ina Krieg 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Herr Reelfs,

    Wie verhält es sich, wenn im Heimat Kreis eines Schülers der Inzidenswert von 100 überschritten wird und das Kind eine Förderschule in einem anderen Landkreis (Inz. Unter 100) besucht.
    Kann das Kind zur Schule gehen?
    Die Schule ist ja geöffnet.
    Kann das Kind wie vor den Lockdown mit dem Taxi gefahren werden?

    Freundliche Grüße

  62. Peggy Diebler 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    zur Umsetzung habe ich drei Fragen und danke vorab für die Beantwortung.
    Wie und durch wen kann die Bestätigung eines negativen Selbsttest erfolgen, der nicht in der Schule durchgeführt worden ist?
    Welche Maßnahme müssen unmittelbar greifen, wenn der Schnelltest in der Schule ein positives Ergebnis gebracht (Abholung durch Sorgebetechtigte vs. selbstständige Fahrt mit ÖPNV, Pflicht zum Tragen welcher Maske in der Öffentlichkeit, etc.)
    Ist die Testung freiwillig und eine Teilnahme bei Nichttestung am Unterricht aus Distanz möglich (Schulpflicht auch dann erfüllt)?
    Mit freundlichen Grüßen.
    Peggy Diebler

  63. Fr. Schaller-Wetzorke 3 Jahren vor

    Sehr geehrter Herr Reelfs,

    da der Unterricht an den weiterführenden Schulen im Wechselmodell stattfinden, aber eine Testung wöchentlich erfolgen soll, wie wird die Testung in der nicht anwesenden Woche verlaufen? Müssen wir Eltern uns darum kümmern?

    LG HSW

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 3 Jahren vor

      Sehr geehrte Frau Schaller-Wetzorke,
      nur in der Woche, in der Ihr Kind die Schule besucht, muss die Testung erfolgen. Nach §5a, Absatz 5 ist ein negatives Testergebnis Voraussetzung für den Schulbesuch. Wenn Ihr Kind zuhause ist, müssen Sie daher keinen Selbsttest durchführen.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

  64. Rina Fischer 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Meine Tochter geht in die 5.Klasse eines Gymnasiums. Kann ich sie nach der bis 31.März geltenden VO von der Präsenzbeschulung nach §5a, Absatz 6 abmelden?

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 3 Jahren vor

      Sehr geehrte Frau Fischer,

      für alle Schülerinnen und Schüler gilt Schulbesuchspflicht. Nur die Schüler der Primarstufe (Grundschule, Förderschule) können vom Schulbesuch abgemeldet werden. In der Begründung zur Corona-Schutz-Verordnung heißt es dazu: „Die Möglichkeit einer Abmeldung von der Präsenzbeschulung (aber nicht von der häuslichen Lernzeit) gestattet es, für die Dauer der Geltung dieser Verordnung individuelle Lösungen vor Ort zu treffen, die Belange des Infektionsschutzes und der schulischen Bildung zum Ausgleich bringen.“

      Für Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen und -jahrgänge, die an der Präsenzbeschulung teilnehmen, ist eine Abmeldung nicht vorgesehen. Hier ist die Präsenzbeschulung zur Absicherung eines vollwertigen Abschlusses, der auch dem Vergleich mit den entsprechenden Abschlüssen anderer (Bundes-)Länder standhält, vorrangig. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler, die an der Präsenzbeschulung im Wechselmodell teilnehmen. Hier gelten die pädagogisch begründeten Modifikationen des Infektionsschutzes, die in der Primarstufe und an Förderschulen erforderlich sind, nicht. Für die Schülerinnen und Schüler gibt es daher keine Abmeldemöglichkeit.

      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

  65. Rosa 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren, wie sollte die schriftliche Abmeldung vom Präsenzunterricht aussehen? Da mein Kind im Wechsel am Präsenzunterricht teilnehmen würde, müsste ich diese dann wöchentlich abgeben oder würde es reichen, wenn ich bis Ende der Testpflicht schreibe? Vielen Dank

  66. Andreas Kern 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren, ich hätte noch eine Frage zur Maskenpflicht, da mir die Angaben nicht ganz klar sind. Maskenpflicht im und während des Unterrichts ab Klasse 5? Oder nur solange sich die Schüler * innen im Klassenraum bewegen, wenn sie dann an ihren Tisch sitzen (1,5m Abstand) können sie die Maske abnehmen?
    Mit freundlichen Grüßen Andreas Kern

  67. Jamaebje 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Herr Reelfs,
    auch nach mehrmaligem Lesen der neuen Verordnung wird mir nicht klar, wie in den Berufsfachschulen zu verfahren ist. Können hier nun alle Ausbildungsjahrgänge unterrichtet werden, wenn ja mit oder ohne Abstand, mit oder ohne Teilung?

    Wenn mit Abstand und Teilung – wie soll das Lehrkrafttechnisch abgedeckt werden? Wir müssen dann 3 Gruppen einer Klasse beschulen, positiv getestete und Testverweigerer gleichzeitig digital, also mindestens 4 Gruppe. Dies erfordert also vier Lehrkräfte. Bei gleichzeitig 10 Klassen im Theorieblock und 20 Lehrkräften – wie soll das gehen? Dies bedeutet eine absolute Mehrbelastung der Lehrkräfte. Und bitte keine abfällige Antwort wie „Jede Präsenzstunde ist mehr wert als eine digitale Unterrichtsstunde“, das ist so unglaublich geringschätzend der wertvollen und bemühten Arbeit des vergangenen Jahres der Lehrer an allen Schulen.

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 3 Jahren vor

      Sehr geehrte/r „Jamaebje“,
      dass Sie trotz mehrfachen Lesens der Corona-Schutz-Verordnung keine Klarheit gewonnen haben, verstehe ich. Mir geht es ehrlich gesagt ebenso. Aber Ihre Zeilen lassen vermuten, dass Sie es richtig verstanden haben. In der Tat bedeuten die Vorgaben der Corona-Schutz-Verordnung, wie etwa Klassen teilen und unterrichten im Wechselmodell eine enorme Herausforderung für die Lehrkräfte. Meine Aussage zum Distanzunterricht sollte im Übrigen die Arbeit der Lehrkräfte für eine digitale Unterrichtsstunde nicht schmälern, sondern vielmehr den Wert des Präsenzunterrichts unterstreichen.
      Nun zu Ihrer eingangs gestellten Frage. Alle Ausbildungsjahrgänge können im Wechselmodell unterrichtet werden.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

  68. Mensch mit Moral 3 Jahren vor

    VN-Kinderrechtskonvention, Artikel 28:
    Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Bildung an; um die Verwirklichung dieses Rechts auf der Grundlage der Chancengleichheit fortschreitend zu erreichen…

    Kinder, die sich aufgrund von Ängsten nicht testen lassen, haben somit nicht das Recht auf Chancengleichheit. Denn ich bezweifle, dass die Selbstbildung zu Hause, weil ja großzügigerweise keine Strafen in Form von Bußgeldern vergeben werden, dem der Qualität des Unterrichts in der Schule nahe kommt.

    Artikel 2 Diskriminierungsverbot:
    Dieser Artikel verbietet die Diskriminierung. Diskriminierung bedeutet Benachteiligung. Und Benachteiligung bedeutet, dass ein Kind wegen seiner persönlichen Eigenschaften schlechter behandelt wird als andere.

    Auch hier zeichnet sich wieder die Zweiklassengesellschaft in der Bundesrepublik deutlich ab.

    „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde geboren“ heißt es in Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, und der erste Artikel des deutschen Grundgesetzes lautet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

    Jegliche Rechte werden mit Füßen getreten, von Werten und Normen, von einer Moral ist nicht mehr viel übrig.
    Ob unsere Zukunft noch Großes zu Tage fördert, sollte festzustellen sein…

  69. Christian 3 Jahren vor

    Ganz schön viel „vermutlich“ und „voraussichtlich“ im Text enthalten. Wäre es nicht besser, bevor man etwas von höchster Stelle veröffentlicht, Fakten zu schaffen.
    Ach ne, so arbeiten wir ja schon seit Monaten…
    Übrigens haben die Lehrkräfte schon seit Mitte Oktober den Wechselunterricht gefordert. Nur mal so.

  70. Lehrer Specht 3 Jahren vor

    Wenn Selbsttests positiv ausfallen oder Eltern den Test verweigern sollten, sollen die Schüler in häuslicher Lernzeit verbleiben. Wer soll diese durchführen, da ja die Lehrerinnen und Lehrer ab dem 15. März wieder ihr volles Pensum im Präsenzunterricht absolvieren? Es kann doch nicht sein, dass die Lehrkräfte dies zusätzlich machen, v.a. für diejenigen, die sich einem Test verweigern sollten.

  71. Annett Bunge 3 Jahren vor

    Ich finde es absolut unverantwortlich, was hier mit unseren Kindern gemacht wird. Wochenlanges Schulverbot, Maskenpflicht und jetzt auch noch Testpflicht, obwohl die Tests nach Ihrer eigenen Aussage nur eine Momentaufnahme sind. Können Sie sich auch nur annähernd vorstellen, was für eine psychische Belastung das für viele ist? Unfassbar. Schlimmer gehts nicht.

    • Sabine 3 Jahren vor

      Volle Zustimmung!

    • Mama 3 Jahren vor

      Dem stimme ich zu!

  72. Daniela Jacob 3 Jahren vor

    Im Vogtland sind seit 1.März die Kitas und die Grundschulen wieder zu. Gleichzeitig blieben im restlichen Sachsen diese Einrichtungen offen. In keinem dieser offenen Gebiete kam es zu nennenswerten Ausbrüchen in Einrichtungen noch zu steigenden Insidenzzahlen. Dies lässt nahelegen, dass geöffnete Kitas und Grundschulen keinen Anteil am Infektionsgeschehen haben. Somit kommt es zu einer enormen Ungerechtigkeit bei der der Bildungschance von Kindern aus Gebieten mit hohen Insidenzen zu denen mit niedrigen Insidenzen. Die Wahrscheinlichkeit , dass die Insidenzzahl in einem Gebiet mit hoher Überalterung und einer enorm hohen Testungsrate zügig zurückgeht ist gering. Die Kinder und Familien können im Regelfall fast gar nichts zu einer Reduzierung beitragen. Nun meine Frage: Wie wird dieser Ungerechtigkeit in irgendeiner Weise Rechnung getragen. Haben die Kinder im Vogtlandkreis überhaupt eine zeitnahe Perspektive wieder in ihre Einrichtungen zurückzukehren?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Daniela Jacob,

      vielen Dank für Ihre Gedanken. Hier gilt (Corona-Schutz-Verordnung, § 5a, https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordung-2021-03-05.pdf): „… Wird der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner in dem Landkreis oder der Kreisfreien Stadt an fünf Werktagen in Folge wieder unterschritten, ist die Kindertagesbetreuung und die Präsenzbeschulung nach Absatz 1 und 3 Satz 1 in dem Landkreis oder der Kreisfreien Stadt ab der folgenden Woche wieder zulässig und die Notbetreuung nach Satz 2 unzulässig. Samstage gelten als Werktage. Das Überschreiten und das Unterschreiten des maßgeblichen Inzidenzwertes nach Satz 1 und Satz 3 ist durch die oberste Landesgesundheitsbehörde und die zuständige kommunale Behörde öffentlich bekannt zu machen. Die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit der Maßnahmen nach Satz 1 bis 3 ist durch die oberste Landesgesundheitsbehörde öffentlich bekannt zu machen.“

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  73. Liebisch, Katrin 3 Jahren vor

    Hallo,
    Gilt: wer sich nicht testen lassen will, der hat Distanzunterricht auch an den Berufsschulen?
    Danke im voraus für eine Antwort

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Liebisch, Katrin,

      vielen Dank für Ihre Frage. Sobald die Selbsttests an den Schulen verfügbar sind, gilt (entsprechend der Corona-Schutz-Verordnung § 5a): „Personen, mit Ausnahme von Schülerinnen und Schülern der Primarstufe, [ist] der Zutritt zum Gelände von Schulen untersagt, wenn sie nicht durch eine ärztliche Bescheinigung oder durch einen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis nachweisen, dass keine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Das gilt auch für Berufsschulen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  74. Mutter 3 Jahren vor

    Guten Tag! Bleiben die Schulen im Vogtlandkreis geschlossen oder wird wieder wie im Februar trotz erhöhter Inzidenzwerte erstmal für kurze Zeit geöffnet?

    Danke für eine Info.

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Mutter,

      vielen Dank für Ihre Frage. Es gilt (Corona-Schutz-Verordnung, § 5a, https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordung-2021-03-05.pdf): „… Wird der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner in dem Landkreis oder der Kreisfreien Stadt an fünf Werktagen in Folge wieder unterschritten, ist die Kindertagesbetreuung und die Präsenzbeschulung nach Absatz 1 und 3 Satz 1 in dem Landkreis oder der Kreisfreien Stadt ab der folgenden Woche wieder zulässig und die Notbetreuung nach Satz 2 unzulässig. Samstage gelten als Werktage. Das Überschreiten und das Unterschreiten des maßgeblichen Inzidenzwertes nach Satz 1 und Satz 3 ist durch die oberste Landesgesundheitsbehörde und die zuständige kommunale Behörde öffentlich bekannt zu machen. Die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit der Maßnahmen nach Satz 1 bis 3 ist durch die oberste Landesgesundheitsbehörde öffentlich bekannt zu machen.“

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  75. Frau Müller 3 Jahren vor

    Jetzt sofort sollten sich Arbeitsgruppen daran setzen, alle für den Abschluss nicht zwingen notwendigen Lehrplanteile zu fakultativen Elementen zu erklären. Dies sollte für alle Klassen erarbeitet werden und so lange gelten bis halbwegs alles unbedingt Notwendige aufgeholt ist. Damit nicht erst ein Jahr warten wie bei den Richtlinien zum Distanzlernen.

  76. S.Münch 3 Jahren vor

    Hallo! Wie sieht die Regelung für externes Personal in der Förder- und Oberschule aus? Was gilt für Berufseinstiegsbegleiter? Werden diese über die jeweilige Schule getestet? Vielen Dank vorab für die Info. Viele Grüße!

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo S.Münch,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Neben den bereits bestehenden Möglichkeiten des Tätigwerdens pädagogischen Personals sowie diesen gleichgestellten Personen, ist unter Einhaltung des Hygienekonzepts der Schule auch Schulsozialarbeit gestattet. Der Zugang für externe Kräfte ist auf das Nötigste zu begrenzen.

      Generell ist Personen der Zutritt zum Gelände von Schulen untersagt, wenn sie nicht durch einen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis, das nicht länger als eine Woche zurückliegt, nachweisen, dass keine entsprechende Infektion besteht oder unmittelbar nach dem Betreten ein solcher Test stattfindet. Davon ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler der Primarstufe. Die Testpflicht tritt in Kraft, wenn ausreichend Testkits am jeweiligen Schulstandort vorrätig sind. Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist dann nur mit der Vorlage eines negativen Tests möglich.

      Praxisberater werden nur an Oberschulen tätig. Ob die Testung an der Schule erfolgen soll, ist sicher davon abhängig, ob diese dem pädagogischen Personal gleichgestellte Personen zugeordnet werden und wie die in der künftigen Teststrategie und die in den nächsten Schritten geplant ist. Praxisberater sind über einen Projektträger angestellt. Das ist ein anderer Arbeitgeber. Gegenwärtig haben Praxisberater als Externe keinen Zutritt an die Schulen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  77. besorgter Vater 3 Jahren vor

    Sehr geehrter Herr Reelfs,
    schaffen sie bitte die Grundvoraussetzungen (Impfangebot für die Lehrer der weiterführenden Schulen und Durchimpfung des Lehrerpersonals, genug Testmaterial als Zwischenlösung, Ablauf der Testungen und Isolation) ehe sie die weiterführenden Schulen öffnen. Nach dem Motto: Das wird schon schiefgehen. Ich fahre meinen PKW auch mit leeren Tank oder ohne Reifen. Viele Grüße von einem besorgten Vater

  78. Fragensteller 3 Jahren vor

    Guten Tag,

    welche Vorgaben gelten für Sport und Musik ab dem 15.03. ab Klasse 5?

    Wie sollen Tests durchgeführt werden, wenn keine Selbsttests bis 15.03. geliefert wurden und auch nicht genug Schnelltests da sind?

    Und Bezug nehmend auf meine Frage im alten Posting:
    Arbeitsschutz-Gelder für freie Schulen ok, aber darin sind sicher nicht die tausenden Euro Zusatzkosten für Masken und Desinfektion enthalten, denn sowas gab es bis März 2020 ja nicht…? Wurden die Gelder für 2021 also aufgestockt? Ansonsten ist der Hinweis leider wenig zielführend, denn die Mehrkosten sind enorm (man bedenke, wie teuer FFP2-Masken und sonstige Masken bis zum Herbst waren).

    Viele Grüße!

    • Fragensteller 3 Jahren vor

      Ergänzung, leider kann man den Beitrag nicht bearbeiten:
      Wenn NUR genug Schnelltests in der Schule sind, wer stellt dann kurzfristig das Personal, was für Selbsttests wiederum nicht notwendig wäre?
      Das innerhalb von wenigen Werktagen dann umzuorganisieren bzw. nicht zu wissen, welche Tests am Ende in den Schulen ankommen, ist eine große Ungewissheit für -alle- Schulen ab Kl 5 und es macht eine Planung für den 15.3. sehr unsicher.

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Fragensteller,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Inzwischen haben Sie die Antworten sicher schon gelesen. Zum Thema Sportunterricht gern meinen Kommentar an Andreas Müller beachten: http://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/03/05/fahrplan-fuer-schuloeffnungen-steht-fest/#comment-12699. Auch zum Musikunterricht sind die Schulen informiert worden. Hier gilt: Vorerst ist gemäß der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung gemeinschaftlicher Gesang nur im Freien erlaubt. Für den Gesang von Einzelpersonen gilt der Handlungsleitfaden „Empfehlungen zur Verringerung des Infektionsrisikos mit SARS-CoV-2 beim Singen im Unterricht und im Chor/Ensemble“ vom 26. August 2020, mit der Maßgabe, dass der Mindestabstand von 2m bis zur nächsten Person eingehalten werden muss.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  79. Lehrerin 3 Jahren vor

    Wie ist es mit der Präsenzpflicht? Bleibt diese weiter ausgesetzt?

  80. Effel 3 Jahren vor

    Guten Tag. Meine Frage müsste ich vermutlich eher an Frau Köpping richten, aber sie sollte auch hierher passen:
    Ist geplant, die Impfungen für Lehrkräfte nun endlich auch auf die weiterführenden Schulen auszuweiten? Immerhin ist das Risiko beim Umgang mit so vielen wechselnden Jugendlichen und (Fast-)Erwachsenen (von denen wir nicht sicher sein können, mit wie vielen Leuten sie sich in ihrer Freizeit treffen) nicht gerade klein. Viele Lehrkräfte haben ja ohnehin dank der „Panne“ auf dem Impfportal vor 2 Wochen bereits ihre erste Impfung weg – da sollten fairerweise nun auch die restlichen in den Genuss kommen.
    Es wird immer wieder betont, dass Frau Köpping und Herr Piwarz das wollen – nun wäre der richtige Zeitpunkt gekommen. In Baden-Württemberg geht es schließlich auch…

  81. Weber 3 Jahren vor

    Hallo,
    was passiert mit Lehrkräften, die sich nicht testen lassen wollen?
    MfG
    Weber

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo Weber,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Die Selbsttests bieten mehr Sicherheit für sich selbst und gegenüber anderen. Sie stellen keinen erheblichen Eingriff dar, sind unkompliziert und schmerzfrei durchzuführen. Hier stellt sich eher die Frage: Warum sollte man einen Selbsttest verweigern?

      Sobald die Selbsttests an der Schule verfügbar sind, haben (entsprechend der Corona-Schutz-Verordnung § 5a) Testverweigerer keinen Zutritt mehr zur Schule. Es ist mit unangenehmen Konsequenzen zu rechnen. Lehrerinnen und Lehrer, die alle Testmöglichkeiten ablehnen, unterliegen einem gesetzlichen Beschäftigungsverbot. Zumindest kann die Lehrkraft dadurch den Anspruch auf das monatliche Entgelt (bzw. bei verbeamteten Lehrkräften die Dienstbezüge) verlieren.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  82. N. Baldauf 3 Jahren vor

    Guten Tag. Meine Frage wäre besteht für Gymnasien und Oberschulen Schulbesuchspflicht oder kann diese ausgesetzt werden wie in der Grundschule aktuell auch? Wenn ja was ist hierfür notwendig bzw. was müssten wir als Eltern tun? Danke

  83. Kerstin 3 Jahren vor

    Hallo, ist die Präsenzpflicht in Grundschulen noch ausgesetzt? MfG

  84. J. Amberg 3 Jahren vor

    Guten Abend Herr Reelfs,
    auch ich habe eine Frage zu der Testung der Kinder.
    Wenn ein Kind im Januar positiv auf Corona getestet wurde und das Ergebnis des PCR-tests vom Labor vorliegt, ist ja davon auszugehen, dass Antikörper vorhanden sind. Müssen diese Kinder auch wöchentlich getestet werden oder sind sie von der Testung befreit?

    Vielen Dank für Ihre Antwort
    J. Amberg

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo J. Amberg,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Sobald die Selbsttests an den Schulen verfügbar sind, gilt, entsprechend der Corona-Schutz-Verordnung (§ 5a, https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordung-2021-03-05.pdf): „… Personen, mit Ausnahme von Schülerinnen und Schülern der Primarstufe, [ist] der Zutritt zum Gelände von Schulen untersagt, wenn sie nicht durch eine ärztliche Bescheinigung oder durch einen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis nachweisen, dass keine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.“ Eine „Befreiung“ von bereits positiv Getesteten gibt es nicht.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  85. Eine besorgte Mutter 3 Jahren vor

    Laut dieser neuen Schutzverordnung müssen sich alle Schüler*innen einmal pro Woche testen lassen. Die Schule meines Sohnes will aber ein Wochenmodell mit A/B-Wochen einführen. Muss mein Sohn auch in der Homeschooling-Woche zum Test?

  86. Eine Schülerin 3 Jahren vor

    Ich bin Schülerin der 10. Klasse eines Gymnasiums und würde gern wissen, wie genau mit den Tests verfahren wird, wenn die Schule A-B Wochen einführt. Das ist sicher sehr verbreitet und war auch an meiner Schule nach dem 1. Lockdown so. Wenn nun jede*r Schüler*in einmal wöchentlich getestet wird, müssen dann auch alle Schüler*innen der Homeschooling-Gruppe zum Corona-Test?
    Vielen Dank für eine schnelle Antwort!

  87. Berit 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    gilt die Testpflicht ab dem 15.03. auch für die Schüler/innen der Abschlussklassen? Bisher wurde an unserer Schule nur selten und auf freiwilliger Basis getestet. Wenige haben das genutzt.

    Danke und freundliche Grüße

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo Berit,

      vielen Dank für Ihre Frage. Sobald die Selbsttests an den Schulen verfügbar sind, gilt (entsprechend der Corona-Schutz-Verordnung § 5a): „Personen, mit Ausnahme von Schülerinnen und Schülern der Primarstufe, [ist] der Zutritt zum Gelände von Schulen untersagt, wenn sie nicht durch eine ärztliche Bescheinigung oder durch einen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis nachweisen, dass keine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Das gilt auch für Abschlussklassen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  88. Andreas Müller 3 Jahren vor

    Wie wird mit dem Sportunterricht an den Oberschulen (Sek I) verfahren?

  89. Marie 3 Jahren vor

    Ist dann ab 10.März eigentlich wieder Präsenzpflicht oder ist diese auch weiterhin noch ausgesetzt, da ich ein chronisch krankes Kind zu Hause habe.

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Marie,

      vielen Dank für Ihre Frage. Hier gilt weiterhin (https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/02/12/faq-infektionsschutz/):

      Was gilt für Schülerinnen und Schüler, die zu einer Risikogruppe gehören?

      Weiterhin gilt: Schülerinnen und Schüler, bei denen die körperliche Abwehrfähigkeit gegen eine SARS-CoV-2-Infektion wesentlich verringert ist und wo das Infektionsrisiko innerhalb der Schule und auf dem Schulweg nicht wesentlich reduziert werden kann, können unter den Voraussetzungen des § 2 Schulbesuchsordnung der Schule fernbleiben. Die Schulleitung kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung oder aus besonderen Gründen auch die Vorlage eines vertrauensärztlichen Zeugnisses verlangen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  90. Dani 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    für meine Kinder wäre es äußerst unangenehm, mit irgendwelchen Stäbchen in Nase oder Rachen zu testen. Es sei denn, es gibt eine Testvariante, wo man drauf „spucken“ könnte, aber keinen Abstrich. Aber das bezweifle ich. Daher werden wir weiter die häusliche Lernzeit vorziehen, obwohl beide Eltern voll arbeiten müssen. Ein Test bringt nicht wirklich viel. Ist nur eine Momentaufnahme. Am nächsten Tag kann schon alles anders sein, daher meine Befürchtung, wenn genug Tests da sind, wiederholt sich dann das ganze täglich?

  91. Maik Kretschmar 3 Jahren vor

    Es ist interessant, wie das SMK mit Kritik umgeht. Mal sehen, ob auch dieser Beitrag geblockt wird.

    Wird es für Kinder an Grundschulen keine Testmöglichkeiten (Selbsttests für zu Hause?) geben? Oder entfällt nur die Testpflicht? Wenn nein, wie kommt es zu dieser Benachteiligung?

    Und warum wird die 100er Inzidenzmarke nun durch eine Hotspot-Regelung aufgeweicht? Gerade im Kreis Nordsachsen sind Schulen und Kitas Treiber der Infektionen, in DD befinden sich >1000 Menschen in Quarantäne, in Görlitz >200 usw.

  92. Luisa Niendorf 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    bezugnehmend auf die Schulöffnung und die damit verbundene Testpflicht für Schüler ab Klasse 5 habe ich 2 Fragen.

    Am 13.01. 2021 hat Herr Dirk Reelfs sich auf die Frage, warum Schüler erst ab Klasse 7. getestet werden wie folgt geäußert : „Kurz gesagt je jünger die Kinder sind, desto weniger kann man den Testergebnissen vertrauen . Die Sensitivität der Antigen-Tests nimmt mit sinkendem alter ab.“
    Nun meine Frage : Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse haben dazu geführt, dass sich das Sächsische Staatministerium für Kultus jetzt dafür entschieden, dass sich nun auch Kinder ab Klasse 5 verpflichtend testen lassen müssen.

  93. Sandra Brix 3 Jahren vor

    Gilt das auch im Vogtlandkreis?????

  94. G. Halbauer 3 Jahren vor

    Sehr geehrter Herr Reelfs,
    ist die Regelung, dass die Schulbesuchspflicht an Grundschulen aufgehoben wurde, mit der neuen sächsischen CoronaSchutzVerordnung vom 05. März 2021 damit aufgehoben? Ab wann müssen die Grundschüler wieder am Präsenzunterricht teilnehmen?

  95. Birgit Bachmann 3 Jahren vor

    Guten Tag!
    Es verwundert mich, dass hier geschrieben steht, dass an Förderschulen die Klassen aus 10 Schülern bestehen. In den Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt Lernen gibt es ab Klasse 5 eine Mindestschülerzahl von 15. In der Regel sind ca. 17 bis 18 Schüler in einer Klasse.

    Mit freundlichen Grüßen

    Birgit Bachmann

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Birgit Bachmann,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Die angegebene Klassengröße von 10 Schülerinnen und Schülern ist nur ein landesweiter Durchschnittswert. An Ihrer Schule kann es durchaus anders sein.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  96. Sandra 3 Jahren vor

    Wie wird das gehandhabt mit Hausmeister-/innen und sonstigem nicht pädagogischem Personal wie z. B. Mitarbeiter-/innen des Essenanbieters, Handwerkerfirmen, Mitarbeiter-/innen von Ämtern der Stadtverwaltunn, welche in Schulen Termine/Begehungen etc. wahr nehmen?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Sandra,

      vielen Dank für Ihre Frage. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld. Detaillierte Informationen zu den Testungen veröffentlichen wir zeitnah.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  97. Sandra 3 Jahren vor

    Sehr geehrter Herr Reelfs,
    inwieweit gilt die Coronaschutzverordnung auch für Schulen?
    In den neuen Hinweisen an die Schulleiter wird erwähnt, dass an den weiterführenden Schulen Sportunterricht erlaubt ist. Wie passt das mit der neuen Verordnung zusammen? Die Grundschulen dürfen keinen Sport machen.
    Ich soll nächste Woche Sport in den Abschlussklassen machen. Die Schüler sind mindestens 15 Jahre.
    Laut Verordnung geht das aktuell wohl nur draußen und in Gruppen bis max. 20 Kinder unter 15 Jahren. In den Hinweisen steht, „bevorzugt draußen“, was ein „drinnen“ wohl auch zulässt?!
    Vielen Dank für Ihre Antwort.

  98. Heike Krause 3 Jahren vor

    Der Test darf nicht älter als 3 Tage sein? Und die Schüler*innen werden einmal in der Woche getestet? Also z.B. montags vor Schulbeginn Test, der dann am Mittwoch nicht mehr gilt. Die am Montag Getesteten bleiben dann am Donnerstag und Freitag zu Hause?

  99. Schmidt 3 Jahren vor

    Werden die Schüler täglich getestet oder gelten hier auch die drei Tage?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo Schmidt,

      vielen Dank für Ihre Frage. Ihre Frage haben wir direkt im Beitrag beantwortet: „Ab der Klassenstufe 5 müssen sich Schülerinnen und Schüler dann einmal pro Woche testen, Lehrkräfte und weiteres Schulpersonal zweimal die Woche.“

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  100. Rico Walter 3 Jahren vor

    Hallo Herr Reelfs, dürfen Therapeuten in die Förderschulen und wenn ja, zu welchen Bedingungen? Vielen Dank schon mal im Voraus für eine Antwort. Viele Grüße, R.Walter

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Rico Walter,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Der Sächsischen Staatsregierung ging und geht es darum, nach fast drei Monaten der Schließung der Förderschulen im Sekundarbereich generell wieder allen Kindern und ihren Eltern eine Chance zur zum Präsenzunterricht im eingeschränkten Regelbetrieb zu sichern. Alle Schülerinnen und Schüler der Förderschulen von der Primarstufe bis zur Sekundarstufe wird das ermöglicht.

      Das schließt auch Kompromisse ein, sodass gegenwärtig nur das an den Schulen tätige pädagogische Personal Zutritt zur Schule erhält.
      Bitte denken Sie daran, wir haben keinen Regelbetrieb.

      Die für die Schülerinnen und Schüler notwendigen Therapien von externen Fachdiensten sind ein unterrichtsergänzendes Angebot im Regelbetrieb, jedoch wird zum Beispiel der Lehrplanbereich Wahrnehmung, Bewegung, Kommunikation durch das an der Schule tätige pädagogische Personal umgesetzt.

      Zunächst gelten die getroffenen Regelungen für den Zeitraum bis zu den Osterferien:

      Die Einsatzmöglichkeit von weiteren Personen an diesen Schulen steht im Kontext der organisatorischen und zeitlichen Umsetzung der regelmäßigen verpflichtenden Testung von Schülerinnen und Schülern (ab dem 5. Schulbesuchsjahr der Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung), dem pädagogischen Personal und weiterer Personen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  101. Ich 3 Jahren vor

    Der Erzgebirgskreis liegt schon übef 100 – also werden die Schulen am 15.3. gar nicht erst geöffnet?! Es wird in Sachsen später unterschiedliche Bildungsstände geben (zb. Dresden haben die Schulen auf Erzgeb.kreis weitere Wochen nicht) – wie wird das zu den Prüfungen bewertet? Wie werden die verschiedenen Bildungsstände der Kinder gehandhabt?
    Problematisch sehe ich ebenfalls weiterhin die Betreuung eines 10jährigen Kindes (Klasse 5) – 8Stunden alleine Zuhause, Schularbeiten (Arbeitsblätter) ohne Hilfe und Erklärung bearbeiten (online Unterricht gibt es nämlich nicht an jeder Schule) und Mittagessen alleine machen.

    Frage zu den Schnell/Selbsttest: Dürfen Lehrer den Test den Schülern mit nach Hause geben damit die Kinder bereits getestet in die Schule kommen?

  102. Geht keinen was an 3 Jahren vor

    Auf welcher Grundlage soll eigentlich das Grundrecht auf Bildung ausgehebelt werden? Noch herrscht in Deutschland eine Gewaltenteilung, die lässt sich so aber nicht mehr erkennen und einfach eine Beweisumkehr einzuführen ist wohl die Höhe. Grundrechte hat man, dafür muss man nichts nachweisen. Komisch das aus anderen vor allem angerenzden Bundesländern wie Sachsen-Anhalt – die übrigens bereits seit Montag alle im eingeschränkten Regelbetrieb unterrichten und sogar aktuell eine höhere Indiz als Sachsen haben – solche Planungen nicht zu hören sind! Ohne jeden Anfangsverdacht Grundrechte an Bedingungen zu knüpfen ist mehr als bedenklich und vor allem nicht zu Ende Gedacht. Wer entscheidet denn beispielsweise ob ein durch einen Minderjährigen durchgeführter Selbsttest auch richtig angewendet wurde und ob das Ergebnis zählt?

  103. MSK 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    bei TAG24 habe ich gelesen: “ Wer keinen negativen Test vorlegen kann, wird im Home-Schooling unterrichtet. Die Schüler müssen sich aber schriftlich abmelden. Grundsätzlich gilt jedoch die Schulbesuchspflicht.“
    Bedeutet dies, dass Eltern entscheiden können, ob die Kinder (6.Klasse) in die Schule gehen oder nicht? Werden die Kinder per „Homeshooling“ von der Schule mit betreut? Wie ist das genau zu verstehen?

  104. S. Maier 3 Jahren vor

    Eine Frage: Was, wenn am 15.3. noch keine Testmöglichkeiten in den Schulen bestehen und die Schüler keine eigene Negativ -Testungen vorweisen können?
    Bleibt dann konsequenter weise geschlossen bis Schnelltests verfügbar sind?

  105. dk 3 Jahren vor

    Hallo,
    wenn die Schüler nur einmal die Woche getestet werden…wie wird dann sichergestellt, dass der Test nicht älter als 3 Tage alt ist ? Der Wechselunterricht findet an den Schulen ja unterschiedlich statt, zB. wochenweise oder tageweise im Wechsel.

  106. Aline Throne 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren, wie sollen die Lehrer die Schüler in Präsenz unterrichten und gleichzeitig die Schüler zu Hause über Lernsax? Hat da mal jemand darüber nachgedacht, wie das realistisch umgesetzt werden soll? Danke

  107. Andreas 3 Jahren vor

    Ab wann ist es wahrscheinlich, dass auch Lehrer an weiterführenden Schulen geimpft werden? In Baden-Württemberg ist dies ja schon der Fall trotz der Corona-Impfverordnung des Bundes. Ich halte es für notwendig, diese Berufsgruppe umfassend zu impfen, denn es gibt ja auch Schulen, die beispielsweise ihre Außenstelle an einer Grundschule haben oder bei denen Lehrer abgeordnet sind und an vielen verschiedenen Schulen unterrichten.

  108. Herr Kuhne 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wenn die Tests nicht bis zum 15. 3. beschafft werden können, was durchaus im Bereich des Möglichen ist, wird, wie Sie sagen, das Betretungsverbot zunächst außer Kraft gesetzt. Kann ich als Lehrer die Präsenzbeschulung verweigern, bis die Tests vorliegen. Für Lehrer weiterführender Klassen ist schließlich keine erhöhte Impfpriorisierung vorgesehen und ich hatte auch nicht die Möglichkeit, mir wie andere Kolleg*innen, Schulleiter*innen, … unter Umgehung der derzeit geltenden Impfpriorisierung, nur aufgrund einer Fehlveröffentlichung einen vorzeitigen Impftermin zu sichern. Oder kann ich wenigstens das Tragen eines MNS auch im Unterricht anweisen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Herr Kuhne

  109. Eine Mama aus dem Vogtland 3 Jahren vor

    Wann öffnen die Kita s und Schulen im Vogtlandkreis?

  110. MSK 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ist es möglich, dass Eltern, welche die Berechtigung zur Testung besitzen (DRK Schulung-medizinisches Personal), ihre Kinder schon zuhause testen? Akzeptiert die Schule den Test, oder ist dies zwingend Vor Ort zu leisten? Die Sicherheit eines schon getätigten Tests ist sicherlich höher, als erst in der Schule eine Abweichung festzustellen.

  111. Frau Weiss 3 Jahren vor

    Ich schreibe als Mutter und Lehrende.
    Und hier wäre jetzt die Chance Lehrende VOR der Öffnung der Schulen zu impfen. Besser noch mobile Impfteams impfen ganze Schulgemeinschaften. Lehrende, deren Partner, Sekretariat und Hausmeister, Küche, Eltern, Großeltern – alle nahen Kontaktpersonen der Schüler. 3 Tage Großaktion in der Turnhalle und endlich darf Schule wieder Schule sein. Jugendliche und Kinder Immunisieren dann natürlich. Wäre cool. Aber nicht in Deutschland möglich. Oder doch?
    Diese Tests mögen ersteinmal Sicherheit geben – aber wie lange soll das gehen und warum dann nur die halben Klassen? Wenn alle negativ sind und dazu Masken tragen, steht dem ersehnten Präsenzunterricht für alle nichts im Wege. Ansonsten halte ich das Schuljahr für gelaufen. Rund 7 Wochen Präsenzunterricht pro Schüler bis zu den Sommerferien. Das ist ein Witz! Einstmals wurde versprochen, dass Schulen nie wieder schließen müssen. Jetzt ist dies sofort der Fall ab gesetzter Inzidenzen. Hier wird sehenden Auges die psychische Gesundheit und der schulische Erfolg einer ganzen Generation an die Wand gefahren. Und dann wird das hier auch noch als Erfolg verkauft! Wie geht’s weiter in den Schulen? Was ist die tatsächliche Perspektive? Soll es denn jemals eine Rückkehr zum normalen Schulleben geben? Und wie sieht es mit genesenen Lehrenden und Lernenden aus? Warum müssen diese weiter Maske tragen?

  112. Lena 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren, gilt das auch für Berufsschulen?

  113. Sonnenschein 3 Jahren vor

    Sehr geehrter Herr Reelfs, wenn die Schule nur mit negativem Schnell-bzw. Selbsttest betreten werden darf, können die Schüler ja nur an einem Tag in der Woche, nämlich dem Testtag, die Schule besuchen. Denn Schnell- bzw. Selbsttests sind ja nach Ihrer eigenen Aussage nur eine Momentaufnahme. Ein Ausschluss von Schülern, die sich aus persönlichen oder religiösen Gründen nicht testen lassen können oder wollen ist in meinen Augen somit eine Diskriminierung. Ich kann nur hoffen, dass der Unterrichtsstoff weiterhin auch online zur Verfügung gestellt wird um diese Kinder nicht zu benachteiligen!

  114. Mutter 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren, bedeutet die Aussage „eingeschränkter Regelbetrieb“, dass an der Grundschulen der Schulbesuchpflicht ausgesetzt ist? Gilt es bis zum Ende des Schuljahres?
    Vielen Dank

  115. A. Hitschfeld 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,verstehe etwas nicht!? Die weiterführenden Schulen öffnen,warum gibt es für die Lehrer der Oberstufe oder Gymnasien kein Impfangebot wie für GS LehrerInnen bevor die Schulen öffnen?
    MfG

  116. Verwunderter Lehrer 3 Jahren vor

    „Das Zutrittsverbot nach Satz 1 gilt nur für diejenigen Schulen, in denen Selbsttestkits für schulisches Personal, Hortpersonal sowie, mit Ausnahme der Primarstufe, Schülerinnen und Schüler in hinreichender Zahl vorliegen.“
    Bedeutet dieser Satz (§ 5a Absatz 5), dass, wenn die Testkits nicht rechtzeitig da sind, alle solange ungetestet in die Schule kommen dürfen und somit die Testpflicht also ausgesetzt wird?

  117. Herr Böhmer 3 Jahren vor

    Gibts es eine Schulbesuchspflicht oder ist diese nach wie vor ausgesetzt?

  118. besorgter Vater 3 Jahren vor

    Sehr geehrter Herr Reelfs,
    Sie und der Minister schreiben: „Wir dürfen nicht vergessen, dass es sich um Schüler handelt, die drei Monate keine Schule von innen gesehen haben“ und im Vorbeitrag „Jede Unterrichtsstunde in Präsenz ist besser als eine im Distanzunterricht.“ Das ist soweit richtig, denn der Präsenzunterricht ist durch nichts zu ersetzen, vor allem die soziale Komponente. Ich bin selbst Vater von 3 Kindern und ich kann nur bestätigen: unsere Schulen machen zusammen mit den Eltern eine hervorragende Schularbeit im Home Schooling, obwohl die Regierung die Digitalisierung an den Schulen jahrelang vernachlässigt hat. So wie Sie das darstellen, trägt das alles nicht zur Motivation ihrer Schulleitungen, Lehrerinnen und Lehrer auf kommunaler Ebene für die Umsetzung der zukünftigen Aufgaben bei, aber die benötigen Sie genau dafür. Ebenfalls kann ich mir auch nicht vorstellen warum unser Ministerpräsident sich gegenüber seinem Kultusminister nicht durchsetzen möchte. Die rechtlichen Grundlagen sind ja vorhanden. Eine Öffnung der weiterführenden Schulen und Förderschulen ist aus meiner Sicht übereilt und lediglich politischer Wille. Es fehlt einfach die nötige Zeit die Schulen flächendeckend zu impfen und die nötigen Schnelltests an Ort und Stelle zu bringen. Bislang besteht nur die Impfmöglichkeit für Lehrkräfte der Grund- und Förderschulen. Wieso eigentlich: wollen sie weitere Ausfälle von Personal, wenn sie weitere Öffnungen durchführen? Außerdem reicht auch nicht nur einen Schnelltest pro Schüler und Woche aus. Kann man nicht bis nach Ostern warten, um genau diese Grundvoraussetzungen zu schaffen! Damit wird wie immer die Verantwortung an die pflichtbewussten Bürger, Schulleitungen, Lehrerinnen und Lehrer geschoben und die sind dann wiederum Schuld wenn es zum neuen Lockdown kommt. Hoffentlich wird wenigstens wie bei den Grundschulen die Präsenzpflicht ausgesetzt. Ansonsten haben die Eltern immer noch die Option zum Grundgesetz Art. 6 § 2. Und noch Eins: die Schulen haben seit Wochen bereits eine Überbelastung aus Distanzunterricht, Präsenzunterricht und Vertretungen für die Abschlussklassen mit unbezahlten Überstunden. Das hört absehbar auch nicht auf und diese Kombination wird sich sogar weiter verschärfen, wenn u.a. Eltern aus Sorge ihre Kinder weiter im Distanzunterricht belassen. Die Theorie auf Landesebene sieht oft anders aus als die Praxis auf kommunaler Ebene. Denn auch auf kommunaler Ebene liegt bei uns in der Kreisstadt seit Wochen ein Inzidenzwert jenseits der 100 vor! Und da wollen Sie die Schulen weiter öffnen und sich selbst überlassen?! Nochmal: hören Sie bitte auf unseren Ministerpräsidenten – Michael Kretschmer!
    Ihre Aussage: „Die ärztliche Bescheinigung oder der Test dürfen nicht älter als 3 Tage zurückliegen.“ Das widerspricht sich mit Ihrer Aussage: „Ab der Klassenstufe 5 müssen sich Schülerinnen und Schüler dann einmal pro Woche testen lassen.“ Die Schüler würden mit dieser Strategie quasi 2 Schultage im Distanzunterricht verweilen müssen. Und wenn das Ministerium vorher nicht genug Selbsttests zur Verfügung stellt, was ja der Fall sein wird, ist alles hinfällig und die Schulen sind dem Virus schutzlos ausgeliefert!
    Ich denke damit spreche ich vielen Menschen aus dem Herzen. Wir haben alle das Recht zur sachlichen und freien Meinungsäußerung. Ich hoffe dieser Beitrag wird vom Pressesprecher ernst genommen und eins zu eins gepostet.
    Viele Grüße
    Ein besorgter Vater zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger.

  119. S. Schneider 3 Jahren vor

    Lese ich das aus § 5a Abs. 6 SächsCoronaSchVO richtig: Schüler*innen der Primarstufe und der Förderschulen (Beschulung nach Abs. 1) können schriftlich von der Präsenzbeschulung abgemeldet werden. Abgesehen hiervon gilt überall die Schulbesuchspflicht entsprechend uneingeschränkt?

  120. Kerstin 3 Jahren vor

    Wie verhält sich das mit den Klassen der Berufsschule ( nicht Abschlussjahr)? Gelten dort die gleichen Regelungen wie für alle weiterführenden Schulen ab Klasse 5?

  121. Antje 3 Jahren vor

    Hallo, ist es richtig, dass weiterhin keine Schulbesuchspflicht, weder für Grundschüler noch für Schüler der weiterführenden Schulen besteht?
    Vielen Dank

  122. Uwe Lang 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    nach der Corona-Verordnung darf der Test nicht älter als 3 Tage sein. Meine Tochter (11. Klasse) hat z.Z. Mo. – Mi. – Fr. Unterricht. Das wäre mit einem Test (s. letzter Blogbeitrag) in der Schule dann nicht zu schaffen?!
    Gibt es Regelungen für bereits geimpfte Personen?
    Vielen Dank.

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Uwe Lang,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld. Detaillierte Informationen zu den Testungen veröffentlichen wir zeitnah.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  123. BS 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    darf Sportunterricht in der Halle durchgeführt werden?
    Wurde hier etwas festgelegt?
    Mit freundlichen Gruß

  124. Hartwig 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wird der wöchentliche Selbsttest nur an weiterführenden Schulen stattfinden oder auch an Grundschulen? Oder müssen die Lehrer nach wie vor in Arztpraxen zum testen gehen?
    Vielen Dank

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo Hartwig,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Dazu bitte beachten: „Ab der Klassenstufe 5 müssen sich Schülerinnen und Schüler dann einmal pro Woche testen, Lehrkräfte und weiteres Schulpersonal zweimal die Woche.“ Ausführliche Informationen zu den Testungen veröffentlichen wir diese Woche. Deshalb möchte ich hier noch um ein wenig Geduld bitten.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  125. Betroffene 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    der neuen Corona-Schutzverordnung war nicht zu entnehmen , ob die Schulbesuchspflicht für Grundschüler weiter ausgesetzt bleibt. Ich bitte um eine verbindliche Aussage.
    Mit freundlichen Grüßen

  126. Michael 3 Jahren vor

    Hallo!

    Wie ist das mit den Leistungsnachweisen für die Schüler*innen geregelt, die sich dafür entscheiden, keinen Test vorzulegen?

  127. Tim 3 Jahren vor

    Hallo

    Besteht ab den 15. März wieder eine Schulpflicht?
    Für alle Klassen stufen?

  128. Berufsschullehrer Ü60 3 Jahren vor

    Schüler*innen mit positivem Testergebnis oder ohne Test erhalten also Distanzunterricht. Von wem und wann?
    Meint man etwa die Lehrerinnen und Lehrer, die den Präsenzunterricht absichern? Weil im Wechselmodell eine halbe Klasse nur halben Aufwand bedeutet?

  129. Maria T. 3 Jahren vor

    Guten Abend,
    können sie mir sagen, ob die Präsenzpflicht an den Grundschulen ab dem 8.3.21 weiterhin ausgesetzt ist?
    Die Zahlen steigen ja leider wieder….ich gehe also eigentlich davon aus.

    Vielen Dank und freundliche Grüße
    Maria T.

  130. Cle 3 Jahren vor

    Sollten demzufolge alle Lehrkräfte auch während des Unterrichts eine Maske tragen?

  131. SuS BFS 3 Jahren vor

    Guten Abend,

    Welche Schulen umfassen denn die „weiterführenden Schulen“? Ich selbst befinde mich in einer berufsbegleitenden Ausbildung und besuche eine Berufsfachschule. Sind diese dann auch von der Öffnung betroffen?

    Vielen Dank für die Antwort.

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo SuS BFS,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Dazu zählen auch die Berufsfachschulen. Sie gelten als weiterführende Schulen und damit sind die getroffenen Entscheidungen analog anzuwenden.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  132. CoKla 3 Jahren vor

    Gilt die Öffnung auch für Berufsfachschulen?

  133. Mama 3 Jahren vor

    Welcher Inzidenzwert ist der geltende, vom RKI oder von den Gesundheitsämtern?

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 3 Jahren vor

      Sehr geehrte „Mama“,
      es gilt der Inzidenzwert des RKI.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

    • F. Heinz 3 Jahren vor

      Gibt es denn schon Regelungen für anstehende Klassenfahrten in diesem Schuljahr? Bleiben diese untersagt?
      Die Klasse unserer Tochter soll im April auf Klassenfahrt gehen, diese ist auch schon gebucht.
      Angesichts der aktuellen Situation finde ich das unverantwortlich und denke, die Schüler haben gerade andere Prioritäten, als quer durch Deutschland zu fahren. Ohne Verbot durch das Kultusministerium kann aber nicht kostenfrei storniert werden. Sind diesbezüglich Regelungen geplant?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo F. Heinz,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Dazu gern meine Antwort an Elke Schulze beachten: http://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/03/05/fahrplan-fuer-schuloeffnungen-steht-fest/#comment-12710.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

    • Hinze 3 Jahren vor

      Sehr geehrte Damen und Herren,
      Ist mit der neuen Corona Schutzverordnung die Präsenzpflicht in Grundschulen weiterhin aufgehoben?
      Vielen Dank für die Info.
      J.Hinze

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 3 Jahren vor

      Sehr geehrte „Hinze“,
      die Schüler der Primarstufe (Grundschule, Förderschule) können vom Schulbesuch schriftlich abgemeldet werden. Die Abmeldung muss durch Belange des Infektionsschutzes motiviert sein; ein etwaiges Ab-und Anmelden für einzelne Wochentage ist nicht möglich.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

  134. Christine S. 3 Jahren vor

    Guten Abend. Als Lehrerin einer Oberschule, an der bereits Kolleginnen und Kollegen geimpft sind, stellt sich für mich und die geimpften Kolleginnen und Kollegen, ob sie sich ebenfalls der Testung unterziehen müssen. Ebenfalls würde mich interessieren, wann die Lehrkräfte der Oberschulen und Gymnasien geimpft werden.
    Vielen Dank für Ihre Antwort

  135. Christina 3 Jahren vor

    Endlich. Ich finde es richtig und wichtig, das es einen Lichtblick für die Schüler an den weiterführenden Schulen gibt. Die Test bringt keinen um. Wer sich verweigern sollte, dem ist es nicht wichtig genug. Auch eine OP-Maske kann man ohne Probleme länger tragen. Ärzte, Schwestern, Pfleger und alle die, die schon vor Corona in medizinischen Berufen gearbeitet haben, sind damit auch zurecht gekommen. Alle die, die sich darüber beschweren, dass die weiterführenden Schulen öffnen, sollten sich überlegen, ob sie in Zukunft noch Einkaufen, zum Arzt, u.ä. gehen wollen. Denn diese Menschen haben uneingeschränkt weiter gearbeitet. Meist ohne Abstand und mit vielen Menschen drumherum! Für diese Menschen gab es kein Lockdown im Beruf oder Homeoffice! Wir sind dankbar.

    • Mama von 2 3 Jahren vor

      Kinder mit Ärzten zu vergleichen ist schon sehr weit her geholt.

    • Privat 3 Jahren vor

      Hallo Christina,
      genau das Gegenteil ist der Fall! Gerade weil wir besorgt um unsere Kinder sind, befürworten wir die Aussage von Herrn Kretzschmar, die Schulen noch geschlossen zu halten. Die Tests bringen nichts, was die Schule sicherer macht. Die Tests sind nur eine Momentaufnahme für den jeweiligen Tag. Insofern, muss man die Kinder dadurch nicht noch zusätzlich stressen. Logisch wäre hier nur eine tägliche Testung. Ausserdem besteht die Möglichkeit, dass ein Test auch ein falsches Ergebnis anzeigt. Dann muss nachgetestet werden, was auch wieder mit erheblichem Aufwand für Kind und Eltern verbunden ist. Die ganze Sache ist nur halb durchdacht und wegen 5 Tagen Präsenzunterricht vor den Ferien nicht nachvollziehbar. Aufwand und Nutzen stehen hier in keinem guten Verhältnis. Alle Beteilgten sind im Homeschooling angekommen und jetzt soll der Plan wegen 5 Präsenztagen wieder verändert werden. Vermutlich werden einige Klassen oder Schulen nach den Tests auch wieder geschlossen. Dann ist das Chaos erst richtig perfekt. Aber wir können es nicht ändern und müssen uns fügen. Leider. Nach Ostern wäre wirklich ein besserer Zeitpunkt mit längerfristiger Option für Öffnungen gewesen.

    • Bürgerin 3 Jahren vor

      Die Tests sind eine super Lösung. Ich frage mich allerdings, warum bei einem negativen Testergebnis noch eine Maskenpflicht besteht. Entweder sind die Test so zuverlässlich, dass es nicht notwendig ist. Oder sie sind nicht zuverlässig, dann ist die Gefahr der erhöhten Ausbreitung doch viel mehr gegeben. Das verunsichert mich zutiefst.

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 3 Jahren vor

      Sehr geehrte Bürgerin,
      hunderprpzentige Sicherheit bieten weder die bislang eingesetzten Schnelltests noch die Laienselbsttests. Das ist einer der Gründe für die weiter bestehende Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

    • Sabine 3 Jahren vor

      Christina:
      Ich bin nicht dankbar. Und noch etwas: Ist Ihnen eigentlich schon mal aufgefallen, dass eine Schule kein Krankenhaus ist? In die Schule gehen gesunde Schüler (die kranken bleiben zu Hause oder schicken Sie Ihr Kind in die Schule, wenn es krank ist?) Im Krankenhaus werden kranke Menschen – unter anderem mit ansteckenden Krankheiten – behandelt und daher ist es im Interesse des Personals sich vor Ansteckung zu schützen. Asymptomatisch zu sein bedeutet gesund zu sein. Gesunde stecken niemanden an – weder mit Corona noch mit sonst irgendetwas.

    • Sabine 3 Jahren vor

      Christina:
      Ist Ihnen eigentlich schon mal aufgefallen, dass eine Schule kein Krankenhaus ist? In die Schule gehen gesunde Schüler (die kranken bleiben zu Hause oder schicken Sie Ihr Kind in die Schule, wenn es krank ist?) Im Krankenhaus werden kranke Menschen – unter anderem mit ansteckenden Krankheiten – behandelt und daher ist es im Interesse des Personals sich vor Ansteckung zu schützen. Asymptomatisch zu sein bedeutet gesund zu sein. Gesunde stecken niemanden an – weder mit Corona noch mit sonst irgendetwas.

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 3 Jahren vor

      Hallo Sabine,
      in einem Punkt möchte ich Sie korrigieren. Wer asymptomatisch ist, kann dennoch infiziert sein und den Coronavirus weitertragen.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

    • SuS 3 Jahren vor

      Wir finden es nicht in Ordnung. Testpflicht!!! Wer nicht möchte darf die Schule nicht besuchen bzw.am Präsenzunterricht teilnehmen. 1x die Woche testen zumal dies nur Momentaufnahmen sind( die anderen Tage hat wohl Corona frei * Ironie * ) Dann sollen doch bitte die Lehrer für die Schüler die das Prozedere nicht machen wollen weiterhin Unterichtsstoff zukommen lassen. Viele Lehrer weigern sich da nämlich . Auch ist nicht geklärt wie es sich mit anderen SuS verhält die Erkrankungen haben( Diabetes,Asthma etc.) Eine Aussetzung der Präsenzpflicht wäre vom Vorteil an weiterführenden Schulen. Es müssten sich aber Lehrer bereit erklären die Schüler die im Distanzunterricht bleiben möchten zu unterstützen und zu unterrichten.

    • Sabine 3 Jahren vor

      Sehr geehrter Herr Reelfs,

      ich empfehle die Wuhan-Studie aus dem Sommer 2020: 9 Millionen Getestete (von insgesamt 11 Millionen Einwohnern), darunter wurden 300 Asymptomatische positiv getestet. Ausnahmslos ALLE über 1000 Kontaktpersonen der Asymptomatischen wurden negativ getestet. Ergebnis der Studie: Asymptomatische Übertragung existiert de facto nicht.

  136. Maru 3 Jahren vor

    Eine Frage: wenn der Test bei Allen gemacht ist, dürfen wohl die Schüler teilnehmen die negativ sind. Soweit klar. Wenn negativ, wozu ist denn dann die Maske noch notwendig?

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 3 Jahren vor

      Liebe „Maru“,
      Maske tragen ist notwendig, weil das Ergebnis eines Selbsttests immer nur eine Momentaufnahme darstellt.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

    • Anjette 3 Jahren vor

      Masken sind deshalb weiterhin notwendig, weil es auch zu falsch negativen Ergebnissen bei den Tests kommen kann.

    • Sabine 3 Jahren vor

      Es kann auch zu falsch positiven Testergebnissen kommen und zwar in großer Zahl – mit allen daraus resultierenden Konsequenzen für die Betroffenen und die Schule.

    • Sabine 3 Jahren vor

      Es kann auch zu falsch positiven Testergebnissen kommen und zwar in großer Zahl – mit allen daraus resultierenden Konsequenzen für die Betroffenen und die Schule.

  137. Sabine Schulz 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren, danke für die Info. Ich habe noch eine Frage dazu: Bedeutet die neue Regelung, dass Lehrpersonal in der Grund- und Förderschule auch im Unterricht eine medizinische Maske tragen muss, wenn der Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
    Mit freundlichen Grüßen
    S.Schulz

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 3 Jahren vor

      Sehr geehrte Frau Schulz,
      die für Sie wichtigen Regelungen stehen in § 5b, Absatz 3 der neuen Corona-Schutzverordnung. Danach müssen medizinische Masken nicht im Unterrichtsraum der Primarstufe und Förderschulen der Sek 1 getragen werden.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

    • Mama 3 Jahren vor

      Hallo, ich habe noch eine Frage bezüglich der Inzidenzwertbindung bei einer Überschreitung der 100, betrifft die Schließung alle Schulen, also auch Grundschulen? Vielen Dank

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 3 Jahren vor

      Liebe „Mama“,
      von Schließungen bei überschreiten des Inzidenzwertes 100 wären auch die Grundschulen betroffen.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

  138. Tanja Kräker 3 Jahren vor

    Ich kann diesem Text jetzt nicht entnehmen ab wann Grundschulen nun wieder geöffnet werden. Oder ich bin zu doof den Text zu verstehen. Wann, bzw. unter welchen Voraussetzungen, werden die Grundschulen wieder geöffnet?

  139. Mama von 2 3 Jahren vor

    Auf welcher gesetzlichen Grundlage verbietet man Kindern das Lernen? Was sagt ein Test aus?

  140. Detlef Windisch 3 Jahren vor

    Da im Vogtlandkreis eine Inzidenz von über 200 vorliegt, müssen da jetzt auch die Abschlussklassen zurück ins Homeschooling?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Detlef Windisch,

      vielen Dank für Ihre Frage. Dazu gern in der Corona-Schutz-Verordnung (§ 5a) nachlesen: https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordung-2021-03-05.pdf. Es gilt: „Wird der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner in einem Landkreis oder in einer Kreisfreien Stadt an fünf Werktagen in Folge überschritten, ist die Kindertagesbetreuung, außer in Einrichtungen der Kindertagespflege, und die Präsenzbeschulung nach Absatz 1 und 3 Satz 1 in dem Landkreis oder der Kreisfreien Stadt ab der jeweils folgenden Woche unzulässig … Wird der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner in dem Landkreis oder der Kreisfreien Stadt an fünf Werktagen in Folge wieder unterschritten, ist die Kindertagesbetreuung und die Präsenzbeschulung nach Absatz 1 und 3 Satz 1 in dem Landkreis oder der Kreisfreien Stadt ab der folgenden Woche wieder zulässig und die Notbetreuung nach Satz 2 unzulässig. Samstage gelten als Werktage. Das Überschreiten und das Unterschreiten des maßgeblichen Inzidenzwertes nach Satz 1 und Satz 3 ist durch die oberste Landesgesundheitsbehörde und die zuständige kommunale Behörde öffentlich bekannt zu machen. Die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit der Maßnahmen nach Satz 1 bis 3 ist durch die oberste Landesgesundheitsbehörde öffentlich bekannt zu machen …“

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  141. Stephanie Pönitz 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    als Mitglied des KER Dresden und AK Förderschulen, interessiert es mich brennend, wie der Prozess der Testung ablaufen wird.
    Werden die Schüler vor der Schule getestet?
    Im Klassenzimmer?
    Einzeln separiert?
    Im Klassenverband?
    Was ist, wenn der Schnelltest eines Schülers positiv ausfällt – wie wird dann verfahren?
    Da der Fahrplan nun feststeht, sind gewiss diese Fragestellung im Vorfeld geklärt worden.
    Warum wird das nicht bereits mit offizieller Verkündung kommuniziert?!
    Ich bitte um schnellstmögliche Rückmeldung!
    Vielen Dank

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 3 Jahren vor

      Sehr geehrte Frau Pönitz,
      welche Tests eingesetzt werden und wie das Testverfahren ablaufen wird, darüber werden wir im Blog informieren, rechtzeitig bevor die Testkits vorliegen.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

    • Observer 3 Jahren vor

      @Stephanie Pönitz: Fordern, fordern, fordern. Was anderes können Sie anscheinend nicht. Warum glauben Sie wohl, starten die Tests erst am 15.03.? Was glauben Sie, was die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des SMK und des LaSuB den ganzen Tag machen? Ich gebe Ihnen einen kleinen Hinweis. Der Kollege Pressesprecher beantwortet z. B. aktuell schon wieder (am Samstag) Ihre Fragen. Auch am Sonntag wird er das machen. 7-Tage-Arbeitswochen, nunmehr seit langer Zeit, sind nicht gesund. Und was kommt von Ihnen? Forderungen, verbunden mit Schuldzuweisungen. Warum ist das noch nicht gemacht, warum ist jenes noch nicht gemacht?! Sie können mir glauben, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des SMK und des LaSuB seit Monaten den Allerwertesten aufreißen, um für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern wieder ein Stückchen Normalität zu erreichen. Attackiert wird dabei von allen Seiten, seien es die Querdenker, die Forderer, andere Behörden (I) oder dergleichen. Der Kreis ist bunt und nahezu unbegrenzt erweiterbar. Die „normale“ Arbeit muss neben ständigen Neuregelungen und netten Briefchen auch tagtäglich erledigt werden. Und soll ich Ihnen was sagen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von SMK und LaSuB haben auch Familien, haben auch (schulpflichtige) Kinder, und auch ein Leben, neben Ihren Fragen. Vielleicht denken Sie mal ein wenig darüber nach. Sie werden schon informiert werden und alles wird – sicherlich mit Anlaufschwierigkeiten – funktionieren. Kein Wunder, dass wir solange in den Endlosschleifen hängen.

    • Bürgerin 3 Jahren vor

      Ist die Testzeit eigentlich Unterrichtszeit? Sagen wir, bei einem Gymnsium von 1000 Schülern abzüglich der Abschlussklassen und dann durch 2 geteilt, bleiben immer noch hunderte von Schülern zu testen. Sagen wir, sie beginnen gestaffelt. Wenn ich von einer (halben) Klasse a 15 Schüler also ausgehe, dauert der Test ansich 2-3 Minuten, also in etwa eine dreiviertel Stunde. Nicht jeder kann gleichzeitig getestet werden und es muss jeweils eine viertel Stunde gewartet werden, um das Ergebnis zu bekommen. Das heisst, in dieser Viertelstunde müssen die Schüler in Quarantäne bleiben und die 15 Schüler können erst nach 1 Stunde mit dem Unterricht beginnen. Wenn nicht, wird ja die gesamte (halbe) Klasse der Gefahr einer Infektion ausgesetzt und die Verbreitung des Virus damit vergrößert. Wie Sie selbst angeführt haben, schützen die Masken ja leider nicht hundertprozentig, sondern verringern nur die Gefahr. Oder habe ich irgendwetwas übersehen? Wenn der Unterricht 7 Uhr oder vielleicht 7.30 Uhr beginnt, dann sollten die Schüler etwa 1 Stunde vor Unterrichtsbeginn verpflichtend anwesend sein? Die festgesetzen Zeiten der Schulbusse lasse ich dabei mal außen vor. Das ist ein anderes Problem.

  142. Veronika 3 Jahren vor

    Guten Abend
    Ich wollte mal fragen ob wir Eltern immer noch entscheiden dürfen, ob das Kind in die Schule geht oder nicht? ( Grundschule)

  143. BesorgterLehrer 3 Jahren vor

    Was passiert wenn ich mich als Lehrer weigere, mich zweimal wöchentlich testen zu lassen? Ist die Pflicht zur Testung rechtsicher; ich habe da erhebliche Zweifel?

  144. Sportlehrer 3 Jahren vor

    Ist mit der Aufnahme des Wechselunterrichts an Oberschulen ab dem 15.03.2021 die Durchführung von Sport-Unterricht möglich?
    Um Antwort wird gebeten.

  145. Elke Schulze 3 Jahren vor

    Wie ist mit Klassenfahrten zu verfahren, die nach den Osterferien geplant waren? Eine Entscheidung ist für die Lehrerinnen und Lehrer dringend notwendig.

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Elke Schulze,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Dazu haben wir die Schulen in der vergangenen Woche informiert, wie Sie vielleicht inzwischen schon in Erfahrung gebracht haben.

      Vom 8. März 2021 bis zum 4. April 2021 dürfen weiterhin keine Schulfahrten durchgeführt werden. Im weiteren Verlauf des zweiten Schulhalbjahres dürfen ein- und mehrtägige Schulfahrten im Inland durchgeführt werden, wenn die Schulen zum Regelbetrieb zurückgekehrt sind. Eventuell entstehende Kosten für die Stornierung werden vom Freistaat Sachsen nicht erstattet.

      Ein- und mehrtägige Schulfahrten ins Ausland werden abgesagt bzw. sind unverzüglich abzusagen. Abgeschlossene Verträge sind unverzüglich zu stornieren. Eventuell entstehende Kosten für die Stornierung werden vom Freistaat Sachsen nicht erstattet.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  146. Thomas Glücklich 3 Jahren vor

    An den Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen sind durchaus deutlich mehr als 10 Schüler in den Klassen, meist aber nur 10 Bänke, weil einfach nicht mehr Platz vorhanden ist, wie soll in diesen Fällen der Mindestabstand von1,50m eingehalten werden? Als ÖPR lehne ich dies für meine Kolleginnen und Kollegen ab, auch wenn ein Teil schon den ersten Impftermin hinter sich hat. Montag hole ich dazu die übergeordneten Personalvertretungen ins Boot.

  147. Rici 3 Jahren vor

    Ist es nun so das bis zum 28.03.2021 Schulbesuchspflicht ausgetzt ist oder nicht. Weil einige sagen ja einige nein.

  148. Grit 3 Jahren vor

    Hallo, wenn hier bei der Testpflicht die Rede von „weiterem Schulpersonal“ ist gilt diese dementsprechend auch für alle im Hort an der Grundschule tätigen Personen?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Grit,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld. Detaillierte Informationen zu den Testungen veröffentlichen wir zeitnah.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

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