Erste Eckpunkte der neuen Corona-Schutzverordnung

Erste Eckpunkte der neuen Corona-Schutzverordnung

Am Freitag wird die Staatsregierung die neue Corona-Schutzverordnung beschließen. Was den Schulbetrieb betrifft, liegen erste Eckpunkte vor. Alles gilt zunächst unter Vorbehalt bis zum offiziellen Ergebnis der Anhörung im sächsischen Landtag und dem finalen Beschluss.

+++ HINWEIS: Die final getroffenen Entscheidungen gibt es im Blogbeitrag »Fahrplan für Schulöffnungen steht fest« +++

Die sächsischen Schulen sollen für weitere Schülerinnen und Schüler geöffnet werden. Bisher konnten lediglich die Abschlussklassen und die Kinder der Primarstufe den Unterricht besuchen. Unter der Beachtung strenger Hygieneregeln sollen die Schulen nun schrittweise für alle geöffnet werden. Dabei soll jedoch eine Testpflicht für Schülerinnen und Schüler (die Primarstufe ist ausgenommen) sowie Lehrkräfte und Schulpersonal gelten.

Kultusminister Christian Piwarz zu den geplanten Öffnungsschritten:

„Ich denke, ein Großteil der Schüler und Eltern wird die Nachricht mit Erleichterung aufnehmen. Es ist eine Entscheidung im Interesse der Kinder und Jugendlichen und deren Eltern. Gleichwohl erwächst aus der Öffnung der Schulen auch eine gesellschaftliche Verpflichtung die geltenden Hygieneregeln zwingend zu beachten und einzuhalten – sowohl an Schulen als auch außerhalb der Einrichtungen«,

so der Kultusminister Christian Piwarz.

Testpflicht

Die Testpflicht soll mit Selbsttests umgesetzt werden, parallel können auch Schnelltests durch geschultes Personal stattfinden. Das Kultusministerium ist derzeit mit der Beschaffung der Tests in ausreichender Menge beschäftigt, damit diese ab dem 15. März zur Verfügung stehen. Ab der Klassenstufe 5 sollen sich Schülerinnen und Schüler dann einmal pro Woche testen, Lehrkräfte und weiteres Schulpersonal zweimal die Woche. Der Test soll an der Schule durchgeführt werden, alternativ kann auch ein aktueller Testnachweis vorgezeigt werden. Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist nur mit der Vorlage eines negativen Tests möglich. Bei einem positiven Testergebnis findet der Unterricht in Distanz statt, in dem Fall muss eine schriftliche Abmeldung erfolgen.

Öffnung der Förderschulen

Im ersten Öffnungsschritt sollen zunächst ab dem 10. März die Förderschulen für die Schülerinnen und Schüler oberhalb der Primarstufe geöffnet werden. Es findet dann eingeschränkter Regelbetrieb statt. Das bedeutet, die Klassen und Gruppen müssen streng voneinander getrennt bleiben. Die Testung an den Förderschulen am 10. März soll durch medizinisch geschultes Personal mit Schnelltests durchgeführt werden. Mit Auslieferung der Selbsttests soll dann auch hier ab dem 15. März die Testpflicht eintreten.

Öffnung der weiterführenden Schulen

Ab dem 15. März sollen die übrigen weiterführenden Schulen für alle Schülerinnen und Schüler geöffnet werden, die in den vergangenen drei Monaten keinen Präsenzunterricht haben konnten. Dabei müssen die Klassen jedoch geteilt werden, der Unterricht findet im Wechselmodell statt.

Maskenpflicht

Alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, sonstiges Personal und Eltern müssen auf dem Gelände der Schule und im Schulgebäude eine medizinische Maske tragen. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler der Primarstufe und Förderschulen.

Erneute Schließung möglich

Geplant ist weiterhin auch, dass die Kindertageseinrichtungen und Schulen wieder geschlossen werden, wenn der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb eines Landkreises oder Kreisfreien Stadt an fünf Tagen andauernd überschritten wird. Der Präsenzunterricht an Schulen und die Kindertagesbetreuung kann wiederaufgenommen werden, wenn der 100-er Inzidenzwert an fünf Tagen unterschritten wird.

Eltje Kunze, Praktikantin in der Pressestelle des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

129 Kommentare

  1. Fragende Mutter 3 Jahren vor

    Sehr geehrter Herr Reelfs,
    zunächst danke ich Ihnen sehr herzlich, dass Sie die Fragen vieler besorgter Bürger*innen in diesem Blog so geduldig und freundlich beantworten. Ich begrüße ich es sehr, dass Sachsen endlich wirklich beginnen möchte, die Schulen durch Tests sicherer zu machen. Nur leider nicht alle Schulen. Könnten Sie mir und allen anderen, die sich Tests auch für Grundschüler wünschen, bitte eine Quelle benennen, die besagt, dass die Sensitivität der Antigentests bei Kindern nicht ausreichend ausgeprägt ist?
    Mir ist bekannt, dass das Alter der Person, von der die Probe stammt, egal ist. Der CT-Wert spielt jedoch eine wichtige Rolle. Es werden (auch bei Kindern) bis 96 % der Fälle erkannt, die einen geringen CT-Wert (≤35) aufweisen – also die, die gerade (besonders) ansteckend sind. Dies wäre ja besonders wichtig. Es werden insgesamt 79 % der Kinder erkannt, die per PCR-Test positiv sind (da dieser auch bei höheren CT-Werten und somit auch bei weniger ansteckenden Menschen/Kindern noch positive Ergebnisse zeigt).
    Führt man die Antigentests mehrmals durch, umgeht man dieses Problem. Und selbst, wenn man nicht alle infizierten Kinder finden würde, kann JEDER erkannte Fall frühzeitig weitere Infektionsketten unterbinden! Außerdem ist bekannt, dass Kinder im Alter bis 12 Jahren am häufigsten ihre Familienmitglieder anstecken. Einige von uns Eltern (ich bin auch Mutter zweier Kinder) haben diese Erfahrung bereits im Herbst und Winter gemacht. Ich stimme Malefits zu und wünsche mir ebenfalls gerade für die Grundschulen unbedingt Tests, da ja hier ohne Maske und ohne Klassenteilung gearbeitet wird. Zudem finde ich es auch eine Zumutung für die Grundschullehrer*innen, weiterhin Kinder ungetestet unterrichten zu müssen. Lehrer*innen und Kinder verbringen ja schon eine sehr lange Zeit gemeinsam in Innenräumen. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!

  2. Zweifelnder 3 Jahren vor

    Wenn ich als Minister eine Testpflicht erlasse und verkünde, muss ich sie auch umsetzen und verantworten. Da kann ich nicht schon wieder auf mögliche, bei Aldi oder Netto zu kaufende Selbsttests, orientieren. Weiterführende Schulen auf am 15.03. bedeutet -so die Aussage – Wechselunterricht mit Testung, empfohlen Montag früh vor Unterrichtsbeginn. Ist alles kein Problem, wer nicht mitspielt ist raus. Dafür ist der Minister verantwortlich und kann jetzt mal schnell sein Ministerium und seinen Beamtenstaat ausrücken lassen, die alle schon an den Qualifizierungen zum Tester teilgenommen haben, oder etwa nicht?? Kostenlose Tests für alle ab 01.März – das war das Versprechen des Gesundheitsministers. Funktioniert nicht und schon treiben wir die nächste Sau durchs Dorf. Selbsttests, günstig ,nur 25 Euro für 5 Stück….

  3. Ethiklehrerin 3 Jahren vor

    Ich empfinde die pauschale Aussage von Herrn Reelfs „Jede Unterrichtsstunde in Präsenz [sei] besser als eine im Distanzunterricht.“ als eine Geringschätzung der Arbeit all jener engagierten Kollegen und Kolleginnen, die seit Monaten intensiv daran arbeiten, auch aus der Distanz anspruchsvollen, abwechslungsreichen und wissenserweiternden Unterricht zu durchzuführen. Natürlich ist der direkte Kontakt zu den Schülern und Schülerinnen wertvoll, die Arbeit der letzten Wochen jedoch so einseitig zu betrachten, demotiviert in höchstem Maße.

  4. unterrichtender Rentner 3 Jahren vor

    Ich bin Rentner und unterrichte an einem Tag in der Woche an einer Fachschule (medizinisch-pädagogische Richtung). Meine Fragen:
    1. Genügt dann 1 Test in der Woche?
    2. Ist es erlaubt, unter Berücksichtigung des Tragens der geforderten Masken während des Unterrichts und unter Wahrung der geforderten Abstände ohne Maske zu unterrichten?
    3. In welche Kategorie bzgl. des Impfens bin ich einzuordnen, da ich einerseits als Lehrer arbeite und andererseits 67 Jahre alt bin?

  5. Mama 2er Grundschüler 3 Jahren vor

    Sehr geehrter Herr Reelfs,

    der Text sagt aus, dass keine Maskenpflicht in der Primarstufe besteht – siehe Abschnitt Maskenpflicht. Weshalb müssen Grundschüler dann im Schulgebäude eine Maske tragen, zumal sie zusätzlich gestaffelt eingelassen werden und sichergestellt ist, dass der Mindestabstand stets gewahrt ist?

  6. MamamitRollikind 3 Jahren vor

    Wird auch ab den weiterführenden Schulen wie letztes Jahr die Schulpflicht ausgesetzt oder gilt das nur an den Grundschulen?Dürfen externe wie Therapeuten die Schule betreten?werden Schulbegleiter getestet?
    Danke

  7. Sabse 3 Jahren vor

    Hallo… wie verhält es sich mit der Schulpflicht? Ist diese nach wie vir ausgesetzt? Lg

    • Dirk Reelfs - SMK 3 Jahren vor

      Sehr geehrte „Sabse“,
      Schulpflicht besteht. Wer die Schule nicht besuchen möchte, muss sich schriftlich abmelden und die Lernzeit zuhause verbringen.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

  8. Voll alleinerziehend 3 Jahren vor

    Und wie soll das gehen mit einer Woche zu Hause Unterricht eine in der Schule wenn man arbeiten muss und das Kind erst 10 Ist? (5.klasse) Ich kann nicht zu meinem Arbeitgeber sagen ich komme eine Woche und die andere nicht. Vor allem wo ich jetzt in Kurzarbeit und wegen meinem Kind die ganze Zeit zu Hause war. Und nein, Homeoffice geht bei mir nicht da ich in einem Beruf arbeite in dem das nicht machbar ist.

  9. Mandy K. 3 Jahren vor

    Hallo, was bedeutet Wechselunterricht genau?
    Eine Woche Schule, eine Woche homeschooling? Oder in einer Woche 2 Tage Schule, in der anderen Woche 3 Tage?
    Vg Mandy K.

  10. Schulz 3 Jahren vor

    „Jede Unterrichtsstunde in Präsenz ist besser als eine im Distanzunterricht.“ Warum? Es gibt hervorragende Distanzlearningkonzepte von Lehrern, die funktionieren sogar besser als Frontalunterricht. Ich finde Ihre Bemerkung sehr demotivierend für Lehrer und Schüler die sich gerade zu Hause sehr bemühen.

  11. Malefitz 3 Jahren vor

    Sehr geehrter Herr Reelfs,

    ich danke Ihnen für Ihre Antwort. In Sachen „Malefitz“ teilen wir eine Gemeinsamkeit. ;o)
    Zu den Tests: Für die jüngeren Kinder finde ich die Lutsch- oder Gurgeltests eine interessante Variante. Diese Tests könnte man gemeinsam als Klasse durchführen und würde so herausfiltern können, wo es positive Fälle gibt, um weitere Ansteckungen zu vermeiden. Könnte man nicht in diese Richtung weiter nachdenken, als in der Grundschule Tests komplett auszuschließen?

    VG

    • Dirk Reelfs - SMK 3 Jahren vor

      Sehr geehrte/r „Malefiz“,
      das Kultusministerium ist derzeit bemüht die Selbsttests am Markt zu besorgen. Welche Testkits wir bekommen, können wir erst im Laufe der Woche sagen.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

  12. Ich 3 Jahren vor

    Bei uns war die Grundschule zwei Wochen offen. In der dritten Woche gab es vier Fälle von Corona. Zwei Lehrer zwei Kinder. Durch drei weitere krankheitsbedingte Ausfälle und Quarantäne müssen jetzt zwei Lehrer die Unterrichtsversogrung gewährleisten, wobei 1/3 der Klassen da sind. Der Unterricht und Kontakt war schön, aber bei 28 Kinder in einem Raum.

  13. Besorgter Vater 3 Jahren vor

    Sehr geehrtes SMK-Team,

    die Schulöffnung erfolgt unter der Vorraussetzung, dass der Inzidenzwert < 100 bleibt. Was bedeutet das denn konkret? Gilt hier der landesweite Inzidenzwert oder der des jeweiligen Landkreises?
    Aktuell liegt der Wert in Sachsen bei 78. Wenn also 100 Menschen pro 100.000 Einwohner einen positiven Test haben oder 0,1% der Einwohner, dann bleiben die Schulen geschlossen. Aktuell sind wir in Sachsen demnach dicht darunter. Ist es aber nicht sehr wahrscheinlich und logisch, dass mit der massenhaften Ausweitung der Tests die Inzidenzzahlen rapide steigen werden, ohne dass sich am Infektionsgeschehen irgendetwas ändert, weil jetzt symtomlose Virenträger mit erfasst werden?

  14. Lehrer Ü 60 3 Jahren vor

    Hallo,
    vermutlich gibt es in jeder Klasse einige Testverweigerer. Da müssen die Lehrer also Präsenz- und Distanzunterricht stemmen? Wie sollen wir das schaffen: vormittags 5h Präsenzunterricht, nachmittags 5h Distanzunterricht, nachts Vorbereitungen und Korrekturen? So funktioniert das nicht. Danke für Ihre Vorschläge / Ideen. Viele Grüße

  15. Mutter von 3 Kindern 3 Jahren vor

    Hallo, wie ist die Regelung bezüglich der Schulbesuchspflicht an Grundschulen? Entscheiden weiterhin die Eltern, ob das Kind in Präsenz oder zu Hause lernt?
    Aus unserer Erfahrung stimmt es übrigens nicht, wie oben pauschal behauptet, jede Präsenzstunde sei besser als eine Stunde lernen zu Hause… In der Schule wird viel Zeit abgesessen, es ist mitunter laut und stressig, von individuellem Eingehen auf die Kinder und dem viel zu frühen Beginn ganz zu schweigen. Zu Hause kann die Zeit ganz anders genutzt werden kann (wenn Eltern das leisten können – aber die gibt es!). Unser Grundschulkind lernt weiterhin entspannt zu Hause (weil uns das Ansteckungsrisiko zu hoch ist), ist fix fertig mit seinem Pensum, das wir flexibel in den Alltag integrieren und hat ansonsten viel Zeit für andere schöne Dinge.
    Danke und LG

  16. Fragensteller 3 Jahren vor

    Wie sieht es mit freien Schulen aus, erhalten die auch Testkits und Schutzausrüstung oder muss das alles selbst bezahlt werden? Und wenn ja, gibt es vom Freistaat einen finanziellen Zuschuss, da das nicht über die „Regelbeträge“ abgedeckt ist?
    Und warum erhalten Lehrer freier Träger nicht 40 FFP2-Masken p.P. wie die staatlichen Schulen? Infektionsschutz ist doch unabhängig vom Träger durch den Staat zu erbringen? Alternativ gilt die gleiche Frage wie oben – wovon sollen freie Träger diese Kosten decken, wenn es keine Sonderzahlung für diese Mehrkosten gibt?
    „Nach Angaben des Kultusministeriums besuchten im Schuljahr 2018/2019 rund 70 200 Schüler eine der mehr als 400 Schulen in freier Trägerschaft“, ca. 470.000 Schüler gibt es insgesamt.

    MfG

    • Dirk Reelfs - SMK 3 Jahren vor

      Sehr geehrter „Fragensteller“,
      die Testkits werden den Schulen kostenlos zur Verfügug gestellt. Lehrer freier Träger haben keine FFP2-Masken bekommen, weil sie bei einem freien Träger angestellt sind nicht nicht beim Land. Der freie Träger kann seiner Fürsorgepflicht gegenüber seinen Angestellten nachkommen und diese mit FFP2-Masken ausstatten, ebenso wie es das Land gegenüber seinen beschäftigten Lehrkräften tut. In der staatlichen Zuwendung des Freistaates an die freien Schulträger sind auch Mittel für den Arbeitsschutz enthalten.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

  17. Mirko Richter 3 Jahren vor

    Lieber Herr Reelfs, von unserer Oberschule kam die Abfrage ob Testbereitschaft vorliegt oder nicht. Mit dem Verweis, dass alles freiwillig ist und ohne Repressionen geschieht. Dies steht im kompletten Gegensatz zu Ihren Aussagen. Hier entsteht in vielen Fällen der Eindruck, dass gewisse Schulleitungen ein „Eigenleben“ entwickelt haben.

  18. kay 3 Jahren vor

    ich hab da mal zwei fragen.
    ich lese gerade das die grundschüler keine maske tragen müssen.find ich richtig aber warum müssen die zur zeit im gebäude und schulgelände eine tragen, außer im unterricht.
    wenn jetzt die berufsschulen auch wieder öffnen.wer bezahlt die schnelltests für die schüler.meine freundinn macht eine berufsbegleitende ausbildung und verdient nicht all zuviel.die tests selbst zu zahlen wird da nix.

  19. Nadin 3 Jahren vor

    Hallo,
    bleibt die Präsenzpflicht an den Grundschulen weiterhin ausgesetzt?
    Falls ja – bis wann?
    Viele Grüße

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Nadin,

      vielen Dank für Ihre Nachfragen. Für alle Schülerinnen und Schüler gilt Schulbesuchspflicht. Nur die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe (Grundschule, Förderschule) können vom Schulbesuch abgemeldet werden. In der Begründung zur Corona-Schutz-Verordnung (https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordung-2021-03-05.pdf) heißt es dazu: „Die Möglichkeit einer Abmeldung von der Präsenzbeschulung (aber nicht von der häuslichen Lernzeit) gestattet es, für die Dauer der Geltung dieser Verordnung individuelle Lösungen vor Ort zu treffen, die Belange des Infektionsschutzes und der schulischen Bildung zum Ausgleich bringen.“

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  20. besorgter Vater 3 Jahren vor

    Sehr geehrter Herr Reelfs,
    Sie schreiben: „Jede Unterrichtsstunde in Präsenz ist besser als eine im Distanzunterricht.“ Das ist soweit richtig, denn der Präsenzunterricht ist durch nichts zu ersetzen, vor allem die soziale Komponente. Ich bin selbst Vater von 3 Kindern und ich kann nur bestätigen: unsere Schulen machen zusammen mit den Eltern eine hervorragende Schularbeit im Home Schooling, obwohl die Regierung die Digitalisierung an den Schulen jahrelang vernachlässigt hat. Ebenfalls kann ich mir auch nicht vorstellen warum unser Ministerpräsident sich gegenüber seinem Kultusminister nicht durchsetzen möchte. Die rechtlichen Grundlagen sind ja vorhanden. Eine Öffnung der weiterführenden Schulen und Förderschulen ist aus meiner Sicht übereilt und lediglich politischer Wille. Es fehlt einfach die nötige Zeit die Schulen flächendeckend zu impfen und die nötigen Schnelltest an Ort und Stelle zu bringen. Es reicht auch nicht nur 1 Schnelltest pro Schüler und Woche aus. Kann man nicht bis nach Ostern warten, um genau diese Grundvoraussetzungen zu schaffen! Damit wird wie immer die Verantwortung an die pflichtbewussten Bürger geschoben und die sind dann wiederum Schuld wenn es zum neuen Lockdown kommt. Hoffentlich wird wenigstens wie bei den Grundschulen die Präsenzpflicht ausgesetzt.
    Ansonsten haben die Eltern immer noch die Option zum Grundgesetz Art. 6 § 2.
    Viele Grüße
    Ein besorgter Vater

  21. Lehrende 3 Jahren vor

    Sehr geehrter Herr Reelfs, wir haben an unserer Berufsschule in den letzten Wochen bereits Erfahrungen mit Test bei einzelnen Abschlussklassen.. Es ist ein unmöglich stemmbarer logistischer Aufwand, welche Schulen nicht leisten können. Für zwei Klassen mit Erwachsenen benötigen Sie mind. 3 Personen und 3 Stunden. Niemand kann dies mit jüngeren Klassen in größerer Menge bewältigen. Und dann parallel Unterricht, digitaler Unterricht, Wechselunterricht, Abstand mit Maske und permanenten Testen, Kontrolle und Listen. Dies ist nicht mehr zu bewältigen.

  22. Vater 3 Jahren vor

    Sehr geehrter Herr Reelfs,
    Sie sagen: „Jede Unterrichtsstunde in Präsenz ist besser als eine im Distanzunterricht.“ Es ist richtig Präsenzunterricht ist durch nichts zu ersetzen, speziell die soziale Komponente.
    Ich selbst bin Vater von 3 Kindern und ich versichere Ihnen, unsere Schulen machen in Zusammenarbeit mit den Eltern eine hervorragende Schularbeit im Home Schooling. Und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass unser Ministerpräsident keinen Einfluss auf unseren Kultusminister hat. Vor Ostern die weiterführenden Schulen zu öffnen, ist grob fahrlässig und lediglich politischer Wille. Bis nach Ostern hätte die Regierung die nötige Zeit das Impfen und die Schnelltests an den Schulen aufzuholen. Die Verantwortung wird damit wie immer auf die pflichtbewussten Bürger abgeschoben und die sind dann wiederum Schuld wenn es zum neuen Lockdown kommt. Ich hoffe es wird zumindest die Präsenzpflicht ausgesetzt, wie in den Grundschulen.
    Viele Grüße
    vom besorgten Vater

  23. Günni 3 Jahren vor

    Sehr geehrter Herr Reelfs,
    ich zitiere sie: „wer den Test verweigert, soll die Schule nicht betreten betreten dürfen und muss die Lernzeit zuhause in Distanz verbringen.“
    Das heißt im Grunde das die Schulbesuchspflicht „theoretisch“ ausgesetzt ist ?

    Ich will meine Kinder nicht testen lassen und auch bei einem hohen Wert an Infektionszahlen noch nicht in die Schule schicken. Meine Kinder arbeiten sehr gut von zu Hause aus. Aber die Schule drängt darauf das meine Kinder doch in die Schule kommen müssen. Die Sächsische Corona Verordnung sieht vor das bei einem Sachsenweiten Indizienwert von 100 keine Schulen öffnen dürfen, aber gleichzeitig sagt die Schule dass das Kind zur Schule kommen muss. Habe ich das Sorgerecht über meinen Kindern oder die Schule ?

    Sie sollten die Verordnung umändern und die Schulpflicht für alle aussetzen. Jeder wer will schickt dann sein Kind und der Rest arbeitet von zu Hause aus. Meine Kinder sind keine Versuchkaninchen !

    Die Schulen sollten dies auch so akzeptieren das man sein Kind bei so einer Gefahr nicht zur Schule schicken will.

  24. Lehrerin 3 Jahren vor

    Guten Tag Herr Reelfs, muss ich nun mit Sanktionen rechnen, wenn ich als Lehrerin einen Test ablehne? Bisher waren die Tests ja freiwillig und ich möchte auch weiterhin selbst entscheiden dürfen, ob ich mich einem Test unterziehe.
    Beste Grüße

  25. SelbstDenkende. 3 Jahren vor

    Sehr geehrter Herr Reelfs, Sie sagen, Tests sind nur eine Momentaufnahme, deshalb Maskenpflicht. Welchen Sinn machen dann diese Momentaufnahmen?

  26. Anonym 3 Jahren vor

    Ich habe hier gelesen wenn der Test verweigert wird,dann muss man zu Hause weiter lernen. Zählt das auch für Berufsschulen bzw Fachschulen?

  27. Ulrike Franz 3 Jahren vor

    Sehr geehrtes Team des Kultusministerium,
    besteht dann ab dem 15.03. auch die Testpflicht für die Abschlussklassen?
    Liebe Grüße und ein schönes Wochenende.

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Ulrike Franz,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Sobald die Selbsttests an den Schulen verfügbar sind, gilt (entsprechend der Corona-Schutz-Verordnung § 5a): „Personen, mit Ausnahme von Schülerinnen und Schülern der Primarstufe, [ist] der Zutritt zum Gelände von Schulen untersagt, wenn sie nicht durch eine ärztliche Bescheinigung oder durch einen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis nachweisen, dass keine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Das gilt auch für Abschlussklassen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  28. Sekretärin 3 Jahren vor

    Hallo, ich bin Sekretärin einer Förderschule. Die Schule gehört zum LASuB, ich jedoch bin Angestellte der Stadt Heidenau. Nun steht ja, dass Lehrer und schulisches Personal getestet werden soll. Dies finde ich sehr gut. Meine erste Frage lautet daher: Werde ich auch getestet? und die zweite Frage: wer ist dafür zuständig, damit ich auch getestet werde? Vielen Dank im Voraus!

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Sekretärin,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld. Detaillierte Informationen zu den Testungen veröffentlichen wir zeitnah.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  29. Daniela 3 Jahren vor

    Abschlussklässler verweigert den Test. Er darf also jetzt in den Distanzunterricht.?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Daniela,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Sobald die Selbsttests an den Schulen verfügbar sind, haben (entsprechend der Corona-Schutz-Verordnung § 5a) Testverweigerer keinen Zutritt mehr zur Schule. Das gilt also auch für Abschlussklässler.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  30. PMoosdorf 3 Jahren vor

    Mir ist die ablehnende Haltung mancher Eltern zu den Tests nicht erklärlich. Wir wären froh, wenn unsere Kinder auch in Kindergarten und Grunschule regelmäßig getestet werden könnten. Als sie nach möglichem Kontakt vor einigen Monaten einen PCR-Test erhielten, war das auch völlig unproblematisch. Wenn ein Kindergartenkind damit kein Problem hat, warum sollte das dann für ein Kind an einer weiterführenden Schule problematisch sein?
    Es ist doch in unserem aller Interesse, dass Schulöffnungen mit möglichst hohen Schutzvorkehrungen kombiniert werden.

  31. D.K. 3 Jahren vor

    Wer soll eigentlich die Kinder beschulen, welche einen Test verweigern und dann Zuhause bleiben??? Die Lehrer sind ja dann wieder im Präsenzunterricht und gehen mit ihren vollen Stunden wieder arbeiten.

  32. Schülerin 3 Jahren vor

    Hallo, wie soll es denn mit der Maskenpflicht im Unterricht weiter gehen ? Es gibt viele schüler die eine Brille besitzen die mit Maske im Unterricht die ganze Zeit anläuft und man nichts sieht aber man die Brille braucht um überhaupt was an der Tafel lesen zu können?! Das ist nicht gut bedacht worden in meiner Klasse haben viele eine Brille und haben das selbe problem.

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Schülerin,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Inzwischen haben Sie es sicher schon gelesen. Maskenpflicht besteht in allen Situationen, in denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden. Davon ausgenommen sind Grund- und Förderschulen. Die detaillierten Regelungen gern direkt in der Corona-Schutz-Verordnung (§ 5b) nachlesen: https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordung-2021-03-05.pdf. Für Brillenträgerinnen und -träger gibt es übrigens nützliche Tipps, damit die Brille über der Maske nicht mehr beschlägt. Gern mal informieren.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  33. Claudia Weigand 3 Jahren vor

    Es ist sicher wichtig, dass Unterricht wieder in der Schule stattfindet. Hier entsteht jedoch der Eindruck, dass von einem koordinierten Öffnungsszenario nicht ausgegangen werden kann. Die Schulen werden in die Pflicht genommen innerhalb einer Woche die Tests zu organisieren und auch noch die Pläne für die Klassen zu erstellen. Die Kinder fühlen sich auch nicht ernst genommen, wenn am Mittwoch gesagt wird, dass Schulöffnungen kein Thema sind. Donnerstag ist wieder alles anders. Die derzeit leider wieder steigenden Zahlen nimmt man dabei nicht zur Kenntnis. Die zwei Wochen bis zu den Ferien während nun auch noch überbrückbar gewesen. Man hätte zudem schauen können, wie sich das Infektionsgeschehen weiter entwickelt.

  34. Christian X. 3 Jahren vor

    Ich widerspreche Ihrer Darstellung, das jede Unterrichtstunde in Präsenz besser sei, als eine im Distanzunterricht.

    Zum einen:
    Die Pandemie dauert nun über ein Jahr an, dass das immer noch der Stand ist, zeigt, das 1 Jahr vertan wurde, um eine Sichere Bildung über Distanz zu ermöglichen.

    Zum anderen: Ja. B117 findet es natürlich besser, wenn es in Schulen 15 Kinder auf einmal infizieren kann, und dann eine Woche später über Personal, das vielleicht gerade noch nicht im POC-Test positiv ist (POC-Test hat ein Fenster von ~4 Tagen positiv; infektiös ist man aber für 10-15 Tage).

    Ich finde es nicht besser. Mein Sohn auch nicht. Ja. Er freut sich darauf, „irgendwann“ wieder in den Präsenzunterricht gehen zu können.
    Aber nicht in einer Lage, in der es noch immer recht wahrscheinlich ist sich (und dann seine Eltern) anzustecken.

    Aus GB gibt es erste Zahlen dazu, das mindestens 1 von 5000 Kindern mit B117 Wochen nach der Genesung mit #LongCovid für Wochen im KKH, teils in der ITS liegt.

    In der Altersgruppe der 35-60jährigen – also die, der Eltern – sind bisher in Deutschland 1 von 400 Infizierten gestorben.
    B117 wird auch das nicht besser machen.

    Ich freue mich auf Lockerungen. Aber dafür müssen wir die reelen Gefahren durch die Pandemie erst kontrollieren.

  35. Fragende 3 Jahren vor

    Hallo Herr Reelfs!
    Ich habe auch eine Frage: Warum ist es nicht umsetzbar, dass jede Person (älter als Grunschulkinder), die an einem Wochentag eine Schule betreten möchte, vorher einen Selbsttest macht? Liegt das an zu wenig vorhandenen Selbsttest? An zu wenig medizinischen Personal? Ich möchte einfach die Hintergründe besser verstehen. Vielen Dank!

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Fragende,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Ab der Klassenstufe 5 müssen sich Schülerinnen und Schüler einmal pro Woche testen. Wenn Sie Ihr Kind öfter testen möchten, besteht die Möglichkeit, einen Selbsttest im Einzelhandel zu erwerben oder einen Schnelltest durch medizinisches Personal an entsprechenden Anlaufstellen durchführen zu lassen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  36. H.Junge 3 Jahren vor

    Guten Tag,
    gibt es eine endgültige Aussage wann die Schulen wieder öffnen dürfen? Warum wird dies so kurzfristig entschieden wie es mit den anderen Klassenstufen die jetzt momentan zu Hause sind weiter geht?

  37. Th. Baumann 3 Jahren vor

    Warum wartet man nicht die zwei Wochen bis zu den Ferien ab? Wäre es nicht sinnvoller? Dann hätte das SMK auch genügend Zeit, die Schulen und Lehrer vorzubereiten. Auch wird es schwierig sein, ausreichend Tests zur Verfügung zu stellen. Wie erfolgt eigentlich die Vergabe der Aufträge? Sind da nicht Vergabevorschriften zu beachten?
    Bitte kein Schnellschuss auf Kosten der Schüler und Lehrer.

  38. Bautznerin 3 Jahren vor

    Ich finde die Öffnung sehr gut (selbst Lehrerin). Es spricht überhaupt nichts dagegen, dass es erst einmal nur 1 Woche ist, denn die dient zum Abgleich / zur Wiederholung des Stoffs, der bisher zu Hause erarbeitet werden musste. Die Schüler haben zwar viele Aufgaben abgearbeitet, aber davon lange nicht alles verstanden. Dafür ist die eine Woche sehr nützlich, alles aufzuarbeiten und zu vergleichen. Es würde in der 1. Woche sowieso kaum neuer Stoff erarbeitet werden, auch nicht, wenn die Präsenzzeit länger andauern würde.
    Meine Tochter ist in der 5. Klasse und hatte knappe 3 Monate, um in die neue Schule / neue Fächer reinzuwachsen, bevor sie sich alles selbstständig erarbeiten sollte. Mittlerweile ist sie emotional einfach so gleichgültig und lustlos, hat keinen Antrieb mehr, dass es bitter nötig ist, wieder einen Hauch von normalen Unterricht zu bekommen mit mehr Rückmeldung. Ich finde den Wechselunterricht daher eine sehr gute Variante!
    Einen schönen Tag und viele Grüße aus Bautzen.

  39. Susanne Möschner 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    was genau ist die gesetzliche Grundlage für die verpflichtenden Tests für Lehrer zweimal pro Woche? Was passiert, wenn ein angestellter Lehrer die Tests verweigert? Gibt es dienstrechtliche Konsequenzen?
    Mit freundlichen Grüßen
    S. Möschner

  40. Mutter von 2 Kindern 3 Jahren vor

    Sehr schön, dass auch endlich die weiterführenden Schulen öffnen dürfen, nachdem wir immer wieder vertröstet wurden. Liebe Lehrer ich verstehe zwar eure Sorge, aber denkt mal an die vielen anderen Berufsgruppen die schon immer arbeiten mussten, z.B. im Supermarkt, hört man von denen, dass sie es unverantwortlich halten auf Arbeit gehen zu müssen? Ihr könnt euch mit Masken und Abstand schützen, das ist im Umgang mit kleineren Kindern nicht so einfach. Die Schüler werden euch schon nicht um den Hals fallen. Was ich nicht verstehe, ist Testpflicht und gleichzeitig Maske im Unterricht, wenn z.b. jeder Schüler an einem separaten Platz sitzt. Aber meinetwegen, doppelt hält besser. Dann aber bitte diese Pflicht auch wieder aufheben, wenn die Inzidenzwerte sinken, hoffentlich steigen sie nicht künstlich aufgrund der vielen Tests. Und die Regierung sollte dann auch ein Konzept haben, was man dann außer erneuten Schulschließungen machen kann. Gruß

  41. Grit 3 Jahren vor

    Ich möchte gern wissen welche Inzidenzwerte bei evt. Schließungen und Öffnungen ausschlaggebend sind? Werden dann nur die RKI-Werte oder nur die Landkreis-Werte bewertet? Gibt es dazu eine konkrete Vorgabe welcher Wert ausschlaggabend ist? Speziell in unserem Landkreis kommt es vor, dass zum Teil eine Diffenrenz von 50 oder mehr zwischen RKI-Wert und Landkreis-Wert pro Tag erscheint.

  42. Peter Groß 3 Jahren vor

    Wenn die Tests verpflichtend sind, warum darf dann nur die halbe Klasse kommen, wenn doch nur negative teilnehmen dürfen? Das Argument, dass ein Test pro Woche ja nur eine Momentaufnahme sei, zählt für mich nicht mehr. Dann lasst den Spuk gleich sein, wenn es nichts bringt?

  43. Privat 3 Jahren vor

    Gilt die Schulpflicht ab Klasse 5? Wie sieht es mit Sport und Musikunterricht aus? Wer zahlt die medizinischen Masken in der Schule? Was passiert, wenn man sich nicht testen lassen möchte? Gibt es die Möglichkeit auf Wunsch weiter im Homeschooling zu lernen? Was passiert, wenn am 15. doch noch keine Tests zur Verfügung stehen? Falls Sport und Musik nicht stattfinden darf, sind das Ausfallstunden oder dürfen die Stunden mit anderen Fächern belegt werden? Gibt es eine Regelung zur Reduzierung von Klassenarbeiten? Viele Fragen, die auch einmal beantwortet werden müssten. Vielen Dank.

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo Privat,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Zum Thema Schulbesuchspflicht gern die Antwort von Dirk Reelfs beachten (http://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/03/05/fahrplan-fuer-schuloeffnungen-steht-fest/#comment-12550).

      Zum Thema Sportunterricht gern meinen Kommentar an Andreas Müller beachten: http://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/03/05/fahrplan-fuer-schuloeffnungen-steht-fest/#comment-12699. Auch zum Musikunterricht sind die Schulen informiert worden. Hier gilt: Vorerst ist gemäß der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung gemeinschaftlicher Gesang nur im Freien erlaubt. Für den Gesang von Einzelpersonen gilt der Handlungsleitfaden „Empfehlungen zur Verringerung des Infektionsrisikos mit SARS-CoV-2 beim Singen im Unterricht und im Chor/Ensemble“ vom 26. August 2020, mit der Maßgabe, dass der Mindestabstand von 2m bis zur nächsten Person eingehalten werden muss.

      Sobald die Selbsttests an den Schulen verfügbar sind, haben entsprechend der Corona-Schutz-Verordnung (§ 5a) Testverweigerer keinen Zutritt mehr zur Schule. Ausführliche Informationen zu den Testungen folgen noch.

      Bei weiteren Detailfragen auch gern direkt auf die Schule zugehen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  44. Malefitz 3 Jahren vor

    Liebes SMK,

    es fällt mir sehr schwer nachzuvollziehen, warum es in den Grundschulen weiterhin keine verpflichtenden Tests für Kinder und Lehrer sowie Erzieher geben wird. Der sächsische Weg zur Öffnung der Grundschule läuft weiterhin nach dem Motto: „hoffen wir mal, dass es gut geht“. Als Lehrerin und selbst Mutter von zwei Grundschulkindern würde ich mir ein Mindestmaß an Sicherheit wünschen, das ich an sächsischen Grundschulen bisher leider immer noch nicht sehen kann. Was spricht gegen regelmäßige Tests auch in Grundschulen? Der Blick auf andere Bundesländer oder nach Österreich zeigt, dass das möglich ist.
    Der Blick auf die (steigenden) Zahlen der Quarantänefälle in Gemeinschaftseinrichtungen wird es zeigen …

    Mit kopfschüttelnden Grüßen

    • Dirk Reelfs - SMK 3 Jahren vor

      Sehr geehrte/r kopfschüttelnde/r „Malefitz“,
      Malefitz ist übgrigens ein sehr schönes Spiel, was ich immer wieder gern spiele. Nun zu Ihrer Frage. Die Sensivät der Selbsttests ist bei Kindern nicht ausreichend ausgeprägt. Oder anders ausgedrückt: Je jünger die Kinder sind, desto weniger leistungsfähig sind die Selbsttests.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

    • Grundschullehrerin 3 Jahren vor

      Testpflicht besteht dann auch an Grundschulen für Lehrer und weiteres Personal, soweit ich das gelesen habe. Ist das richtig Herr Reelfs?

    • Dirk Reelfs - SMK 3 Jahren vor

      Liebe „Grundschullehrerin“,
      vielen Dank für die Frage. Sie haben es richtig verstanden. Auch für das gesamte Schulpersonal soll eine Testpflicht gelten, jedoch nicht für die Primarschüler.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

    • Mama von 2 3 Jahren vor

      Sie können doch nicht wirklich wollen, dass die Grundschulkinder getestet werden?

    • Dirk Reelfs - SMK 3 Jahren vor

      Liebe „Mama von 2“,
      vielleicht hatte ich mich nicht klar ausgedrückt. Deshalb folgende Klarstellung: Schüler der Primarstufe müssen sich nicht testen lassen.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

  45. Müller 3 Jahren vor

    Gestern kamen da noch völlig andere Aussagen von MP Kretschmar. Seine Ansagen klangen vernünftig und bedachtsam. Aber leider scheint er sich in seinem eigenen Kabinett nicht durchsetzen zu können. Schade und verwerflich, dass hier mal wieder mit der Gesundheit der Kinder und Lehrer gespielt wird. Etwas mehr Geduld, bis die Impfmöglichkeit in realistische Nähe geraten hätte Herrn Piwarz mit Sicherheit besser gestanden.

    Die Lehrer sollen geimpft werden?! Wann und wo… ? Darauf erhält man nur die Pauschalantwort, man möge etwas Geduld mitbringen. Das ist keine konkrete Antwort. Schüler sollen sich selber testen? Wenn der Montagstest negativ ist (so er überhaupt durchgeführt wurde) muss das keine Aussagekraft für den Dienstag haben. Was nützen Masken, wenn die Schüler nach wie vor in großen Gruppen stundenland im Klassenzimmer sitzen? Jeder Schüler hält sich in der Pause an seiner Trinkflasche fest, da er zum Essen und Trinken ja keine Maske tragen muss. Wer zahlt den Einsatz von zusätzlichen Bussen zur Entzerrung des Schülerverkehrs? In keinem einzigen meiner Zimmer war es möglich auch nur einigermaßen sinnvoll zu lüften. Wie sind Einschränkungen noch plausibel erklärbar, wenn eine unglaublich große Menge an Schülern in Bewegung ist? Vor dem in logischer Konsequenz zu erwartenden Anstieg der Infektionen, welche neuerdings ja auch Jugendliche und Kinder treffen ist diese Idee der Schulöffnungen zum 15.3. für mich absolut nicht nachvollziehbar.

    • Privat 3 Jahren vor

      Sehe ich auch so.

    • Birgit Eckardt-Kunzmann 3 Jahren vor

      Hört doch mal auf mit der Panikmache…Test‘ s sind völlig in Ordnung..auch für die kleinen.Ich arbeite in einem Kindergarten mit knapp 300kindern( die Kita ist voll besetzt)..selbst die kleinen werden getestet u freuen sich mit ihrem negativen Stäbchen das sie mit den Freunden wieder spielen dürfen.Wo ist dann das Problem?? Ein bisschen Normalität steht jedem gut..

    • Susanne 3 Jahren vor

      Ich auch…ich war froh, das es erst nach Ostern losgehen sollte und nun das!!! Gerade, wo die Zahlen wieder steigen und man sieht, das sehr viele Erzieherinnen in den Kitas betroffen sind

  46. Anonym 3 Jahren vor

    14 Tage vor den Ferien? TestPFLICHT??? Die Abschlussklassen konnten sich freiwillig testen. Warum die Schüler nicht jetzt auch? Die Präsenzpflicht wird hoffentlich ausgesetzt auch in Berufsschulen und Fachschulen.
    Unser Sohn wird nicht getestet!!!

    • Privat 3 Jahren vor

      Daumen hoch!

    • N. Funz 3 Jahren vor

      Was spricht dagegen? Das tut niemanden weh und kann hunderte Menschen schützen.

    • Lehrerin 3 Jahren vor

      Warum wird Ihr Sohn nicht getestet??? Ich verstehe beim besten Willen das Problem nicht.

  47. Besorgte Mama 3 Jahren vor

    Hallo, ich bin ja grundsätzlich dafür, dass auch die SuS ab Klasse 5 wieder im Präsenzunterricht lernen können. Aber wie sinnvoll ist es denn, wenn sie aufgrund der Teilung in Gruppen nun für eine Woche in die Schule gehen und dann zwei Wochen Ferien haben. Was soll das bringen???
    Oder ist damit zu rechnen, dass die Osterferien verlegt werden???
    Mit freundlichen Grüßen eine besorgte Mama

    • Dirk Reelfs - SMK 3 Jahren vor

      Liebe „besorgte Mama“,
      ich kann Ihnen versichern, die Osterferien werden nicht verlegt. Und vielleicht auch das noch: Jede Unterrichtsstunde in Präsenz ist besser als eine im Distanzunterricht.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

    • C. Eichhorn 3 Jahren vor

      Sehr geehrter Herr Reelfs,
      ist das Ihr Ernst? „Jede Unterrichtsstunde in Präsenz ist besser als eine im Distanzunterricht.“

      Ach ist das so? Gilt das für JEDE Stunde? Als Lehrer, der seit Dezember jeden Schultag gut vorbereitet online unterrichtet und täglich mit den SuS im Austausch ist, empfinde ich diese Pauschalaussage als anmaßend und realitätsfern. Da habe ich ganz andere Rückmeldungen der SuS.

      Haben Sie schon mit Maske auf Abstand, ohne zu den SuS an den Platz kommen zu DÜRFEN, in einer Hauptschule unterrichtet? Gründlich alle 20 Min. für 5 Min. mit Baulärm von direkt nebenan lüftend, bei Minusgraden, während einer Pandemie als Angehöriger einer Risikogruppe? Haben Sie? Und das war besser als gut organisierter, pädagogisch auf- und vorbereiteter Distanzunterricht, der einige der unzähligen Möglichkeiten der Digitalisierung nutzt?

      Offensichtlich nicht.

      Wenn Sie Eindrücke und Erfahrungen brauchen, wie das so ist, melden Sie sich per E-Mail.

      Mit freundlichen Grüßen,
      C. Eichhorn

  48. Ines Vollstädt 3 Jahren vor

    Und wieder wird der 2. Schritt vor dem ersten gemacht und die Lehrer verheizt. Keine Tests da, aber die Lehrer werden es schon machen, sind doch immer artig und gehorsam.

    • Fragensteller 3 Jahren vor

      Das liegt auch daran, dass alle Gewerkschaften und Verbände im Schulwesen ständig in Medien präsent sind und fordern, fordern, fordern – aber bis heute habe ich von keinem einzigen Verband oder Gewerkschaft gehört, dass die einfach Klage aufgrund fehlendem Arbeitsschutz einreichen (gerade weil manche Schulen keine Fenster zum gut lüften haben oder einige wenige Lehrer sich leider wie Querdenker verhalten und Masken auch vor Schülern nicht tragen…).

  49. Wiebke Kasper 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Winkler,
    zum Thema Maskenpflicht ein paar Fragen:
    1. Kann ein Schüler, der das Tragen der medizinischen Maske verweigert bzw. sich weigert, diese richtig zu tragen, der Schule verwiesen werden (Schulbesuchsverbot)? Inwiefern ist das mit der Schulbesuchspflicht vereinbar? Werden diese Schüler dann im Distanzunterricht unterrichtet?
    2. Gilt bei einem Masken-Attest als Grund die alleinige Angabe: „aus medizinischen Gründen“ kann keine Maske getragen werden?
    Fragen zum Thema Schnelltest:
    Gilt für Schüler, die den Test verweigern, Schulbesuchsverbot? Und erfolgt der Untericht dann für diese auch in Distanz?
    Über eine schnelle Aufklärung würde ich mich freuen.
    Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
    W. Kasper

  50. Fragender 3 Jahren vor

    Wer negativ getestet ist, kann keinen anstecken.
    Die Maske schützt vor Ansteckung.
    Wenn Testpflicht besteht, wozu braucht man dann noch Maskenpflicht?
    Können Sie das erklären?

    • Dirk Reelfs - SMK 3 Jahren vor

      Sehr geehrter „Fragender“,
      ein Selbst- oder Schnelltest stellt immer nur eine Momentaufnahme dar. Deshalb gilt Masekenpflicht immer dann, wenn kein Mindestabstand eingehalten werden kann.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

  51. Fragende Lehrerin 3 Jahren vor

    Ich habe einige Fragen zu der Durchführung. Wie soll das logistisch durchgeführt werden an den Schulen mit den Test, vor allem mit den Selbsttests? Wer kommt für die Kosten auf ( bei öffentlichen und freien Schulen)? Was passiert mit Schülern, die sich weigern einen Test durchzuführen (soll es ja geben)?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Fragende Lehrerin,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Ausführliche Informationen zu den Testungen veröffentlichen wir diese Woche. Deshalb möchte ich hier noch um ein wenig Geduld bitten.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  52. Mama von 2 3 Jahren vor

    Hallo Frau Kunze, verstehe ich das richtig, dass also die Abschlussklassen sich testen lassen konnten, die kleineren Schüler aber dazu gezwungen werden? Auf welcher Grundlage? Und was ist, wenn man dem als Eltern nicht zustimmt?

    • Dirk Reelfs - SMK 3 Jahren vor

      Liebe „Mama von 2“,
      das Kultusministerium bemüht sich derzeit, am Markt Selbsttests zu erwerben und diese dann den Schulen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Wir hoffen sehr, dass dieses bis zum 15. März gelingen wird. Bis dahin und wahrscheinlich auch etwas darüber hinaus kommen Antigen-Schnelltests zur Anwendung, die jedoch von fachlich geschulten Personal eingesetzt werden müssen. In jedem Fall soll ab dem 15. März Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler gelten.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

  53. Katrin F. 3 Jahren vor

    Hallo,
    wird die Präsenzpflicht weiterhin ausgesetzt werden? Oder müssen die Kinder zur Schule gehen?
    VG

  54. Lehrerin 3 Jahren vor

    Hallo, welche Regelung gibt es, wenn Eltern den Test ihrer Kinder verweigern?

    • Dirk Reelfs - SMK 3 Jahren vor

      Sehr geehrte „Lehrerin“,
      wer den Test verweigert, soll die Schule nicht betreten betreten dürfen und muss die Lernzeit zuhause in Distanz verbringen.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

    • C. Müller 3 Jahren vor

      Sehr geehrter Herr Reelfs,
      wenn ich das richtig verstehe, werden dann aus den Klassen mindestens zwei Klassen entstehen: eine Klasse getestete negative Schülerinnen und Schüler und eine Klasse ungetestete oder evtl. positiv getestete Schülerinnen und Schüler.
      Da für Lehrerinnen und Lehrer auch Arbeitszeitregeln gelten und der Freistaat Sachsen als Arbeitgeber auch eine Fürsorgepflicht hat, nehme ich an, dass für diesen Weg der Beschulung kurzfristig neue Lehrerinnen und Lehrer eingestellt werden. Oder sehe ich das falsch?
      Mit Grüßen

  55. Elena 3 Jahren vor

    Wird die Präsenzpflicht an den Grundschulen weiterhin ausgesetzt?

  56. Katharina 3 Jahren vor

    Gut dass an Tests gedacht wird, doch warum ist die Primarstufe von der Testpflicht ausgeschlossen? Es gibt keinerlei Maßnahmen, die Infektionen in den Klassen 1-4 verhindern würden, es gilt weder Maskenpflicht im Klassenzimmer, noch Abstandsregeln, noch gibt es mobile Lüfter in den Klassenräumen. In Dresden sind mittlerweile bereits wieder 12 Grundschulen von Quarantäne wegen positiver Fälle betroffen und täglich kommen neue dazu. Von den 500 Kindern in Quarantäne in den Kitas ganz zu schweigen. Ein Testkonzept für die Kleinen ist genauso nötig wie für die Mittelstufe, die Eltern der Grundschulkinder sind in großer Sorge, wenn sie auf die steigenden Zahlen in den Einrichtungen schauen. Gut für die Grundschullehrer, die nun geimpft sind, aber den GrundschülerInnen und ihren Familien zu Hause wäre mit vorbeugenden Maßnahmen besser gedient. Wie viele Kinder in Quarantäne und wie viele Infektionen, die aus den Grundschulen in die Elternhäuser (mit oder ohne Risikogruppe) getragen werden, will man noch in Kauf nehmen, bis endlich auch mal bei den Kleinen getestet wird?

  57. Elisa317 3 Jahren vor

    Hallo!

    Was ist mit den Berufsschulen und Fachschulen?
    Wann öffnen die wieder?
    Es ist immer nur die Rede von weiterführenden Schulen.

  58. Zonenbewohner 3 Jahren vor

    Ein paar Fragen von betroffenen Eltern zu diesem Beitrag und Ihrem Öffnungsvorhaben:

    1. Ist das aussetzen der Präsenzpflicht (bzw. Schulbesuchspflicht) oder in Ihrer Terminologie „eingeschränkter Regelbetrieb“ auch bei den Klassenstufen ab Klasse 5 vorgesehen?

    2. Gibt es jetzt somit eine „Zwangstestung“? Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlage geschieht das? Meines Wissens nach wurde das IfSG noch nicht vom Bundestag/Bundesrat diesbezüglich geändert!

    3. Wie steht es mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vor dem Hintergrund der Aussage das eine Teilnahme nur mit aktuellem Test möglich ist? Sind die Chancen dieser Kinder egal? Bisher war ja vor allem Herr Piwarz so besorgt um die Teilhabe ALLER Kinder – ich sehe hier einen Widerspruch.

    4. Wann und wo werden die Zahlen der Infektionen an Bildungseinrichtungen in Sachsen wieder veröffentlich? Bisher fiel (jedenfalls bis 15.12.) Sachsen durch eine erhebliches Überschreiten der Nominalinzidenz an Schulen auf, klarer formuliert: Infektionen traten an Schulen erheblich häufiger als im Rest des Landes auf.

    Vielen Dank für die Antworten!

  59. B. Knöner 3 Jahren vor

    „Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist nur mit der Vorlage eines negativen Tests möglich.“
    Wer soll das wie überprüfen? Vorlage des Ergebnisses beim Lehrer und dann ein Vermerk im Klassenbuch?

  60. Katrin Maatz 3 Jahren vor

    Steht den schon fest ob die Präsenzpflicht weiterhin ausgesetzt wird?
    Liebe Grüße

  61. R Clugston 3 Jahren vor

    Liebe Frau Kunze,
    bei der Maskenpflicht müssen die Schüler Masken tragen, wenn 1.5 m Abstand eingehalten werden können?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

  62. Annett 3 Jahren vor

    Bei allem was Sie da morgen endgültig entscheiden: ich bitte Sie aus tiefstem Herzen darum, die Schulbesuchspflicht auch für Oberschüler und Gymnasiasten (weiter) auszusetzen. Geben Sie den Eltern, die es wollen, so die Möglichkeit, Ihre Kinder zu schützen!

  63. SK 3 Jahren vor

    Auf welcher rechtlichen Grundlage basieren die Tests, wenn in verschiedenen Bundesländern, verpflichtende Tests durch verschiedene Gerichte gekippt wurden?

  64. Sonne 3 Jahren vor

    Hier fehlt etwas Wesentliches: Die Aussage, dass nun auch die Lehrer der weiterführenden Schulen endlich geimpft werden. Und zwar am besten, BEVOR alle Schüler zurückkommen. (Dann könnte man sich das Geld für die Schnelltests für Lehrer sparen.)
    Abgesehen davon, ist an der Sinnhaftigkeit dieses Planes sehr zu zweifeln: Vorausgesetzt, die Inzidenzien steigen nicht weiter an, bedeutet das Ganze im Wechselmodell insgesamt FÜNF Tage Unterricht pro Schüler vor den Osterferien. Was soll das rausreißen? Es gefährdet das, was wir in den Wochen seit dem 14.12.2020 mühsam erreicht haben. Der ursprüngliche Plan des MP, erst nach den Osterferien zu öffnen, hätte noch 4 Wochen Zeit verschafft- z.B. zum Impfen.

  65. R.Walter 3 Jahren vor

    Guten Tag! Ich habe einige Fragen dazu: 1. Müssen Lehrkräfte der Grund- und Förderschulen weiterhin Masken im Schulhaus und auf dem Schulhof tragen, im Gegensatz zu den SchülerInnen? 2.Gilt in Klassenzimmern und auf dem Schulhof bei festen, voneinander getrennten Gruppen mit separierten Bereichen Maskenpflicht für Lehrkräfte und SchülerInnen in Grund- und Förderschulen? 3.Werden die Tests kostenlos sein. 4.Müssen Lehrkräfte nach einer Schulung die Tests bei den Kindern während bzw. zu Beginn der Unterrichtszeit durchführen? Mit freundlichen Grüßen- R.Walter

  66. Privat 3 Jahren vor

    Wie sieht es mit Berufsfachschulen aus? Dürfen diese Schüler auch wieder in die Schule?

  67. Besorgte Eltern 3 Jahren vor

    1. Leider wird hier nur auf negative und positive Testergebnisse eingegangen. Was ist in Fällen, in denen Schüler*innen keinen Test durchführen? Aufgrund des Bildungsauftrages muss die Teilnahme am Unterricht doch auch in diesen Fällen sichergestellt werden. Gilt für diese Schüler*innen ebenfalls Distanzunterricht?
    2. Bleibt die Präsenzpflicht auch ab dem 15.03.2021 weiterhin ausgesetzt?

  68. Annika 3 Jahren vor

    Was ist mit Schülern die in einen anderen Landkreis zur Schule gehen?z.b. Wohnhaft nordsachsen und Schule Landkreis Leipzig?
    Wie wird das einbezogen bei Öffnung/Schließung?

    Lg

  69. LIV 3 Jahren vor

    Wie ist das mit der schulbesuchspflicht wird diese weiter ausgesetzt, so das die Eltern selbst entscheiden können ob das Kind diw Schule besucht oder weiter in der Häuslicherlernzeit verbleibt?

  70. Volker Abdel Fattah 3 Jahren vor

    Danke für diese vorzeitige Information. Die Veröffentlichung der Corona-Schutz-Verordnung immer erst im Verlauf des späten Freitagnachmittags ist leider nicht sehr hilfreich, um neue Inhalte rechtzeitig an Eltern und Kinder kommunizieren zu können. Hier wäre mehr zeitlicher Vorlauf wünschenswert.
    Volker Abdel Fattah, Referent Kinder- und Jugendhilfe im AWO Landesverband Sachsen e.V.

  71. Birgit G. 3 Jahren vor

    Guten Tag liebes SMK,
    können Sie konkretere Aussagen zu möglichen Schulschließungen ab einer 100er Inzidenz in einem Landkreis sagen? Wer entscheidet darüber und vor allem in welchem zeitlichen Rahmen? Ist davon auszugehen, dass diese Entscheidung dann im Sinne der Schüler, Eltern und Lehrer unmittelbar getroffen wird bei einer fünftägigen Überschreitung oder gibt es dann noch andere Abwägungskriterien? Und wie sieht es mit Öffnungen im Erzgebirgskreis aus – wird hier bereits vor Öffnung nächste Woche nochmal abgewogen oder kommen wir hier in die Situation auf zu auf zu?
    Vielen Dank

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Birgit G.,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Dazu gern in der Corona-Schutz-Verordnung (§ 5a) nachlesen: https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordung-2021-03-05.pdf. Hier steht: „Wird der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner in dem Landkreis oder der Kreisfreien Stadt an fünf Werktagen in Folge wieder unterschritten, ist die Kindertagesbetreuung und die Präsenzbeschulung nach Absatz 1 und 3 Satz 1 in dem Landkreis oder der Kreisfreien Stadt ab der folgenden Woche wieder zulässig und die Notbetreuung nach Satz 2 unzulässig. Samstage gelten als Werktage. Das Überschreiten und das Unterschreiten des maßgeblichen Inzidenzwertes nach Satz 1 und Satz 3 ist durch die oberste Landesgesundheitsbehörde und die zuständige kommunale Behörde öffentlich bekannt zu machen. Die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit der Maßnahmen nach Satz 1 bis 3 ist durch die oberste Landesgesundheitsbehörde öffentlich bekannt zu machen. Die oberste Landesgesundheitsbehörde soll im Einvernehmen mit der obersten Schulaufsichtsbehörde durch Allgemeinverfügung für einen Landkreis oder eine Kreisfreie Stadt oder Teile davon die Unzulässigkeit von Maßnahmen nach Satz 1 ganz oder teilweise aufheben, wenn
      1. das Überschreiten des maßgeblichen Inzidenzwertes auf einen konkreten räumlich begrenzten Anstieg der Infektionszahlen (Hotspot) zurückzuführen ist, der mit der Kindertagesbetreuung oder der Präsenzbeschulung nicht in Zusammenhang steht, oder
      2. bereits ein Rückgang des Inzidenzwerts festgestellt wurde, der ein baldiges Unterschreiten erwarten lässt.“

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  72. Mama 3 Jahren vor

    Hallo,
    bitte verstehen Sie mich nicht falsch, aber ich verstehe es nicht! Natürlich hoffe ich auch auf Schulöffnungen aber nicht um jeden Preis.
    Tests sind gar nicht in ausreichender Menge verfügbar und ob das bis zum 15. der Fall sein wind?
    Die Inzidenz liegt in unserem Landkreis bei 99, Tendenz steigend und überall wird von Lockerungen geredet? Selbst unser Ministerpräsident zweifelt, ob das so richtig ist!
    Im Februar wurden extra die Ferien auf Ostern verlegt. Warum kann man das jetzt nicht nutzen, die 2 Wochen noch durchhalten und schauen wie sich die Zahlen bis nach Ostern entwickeln. Schlimmstenfalls machen wir, wenn wir am 15. für alle öffnen, nach Ostern wieder zu. Dann haben weder die Kinder noch wir Eltern was gekonnt.

  73. S. Hase 3 Jahren vor

    Das heißt, die SchülerInnen müssen auch im Klassenzimmer eine medizinische Maske tragen?

  74. Peter 3 Jahren vor

    Hallo,

    wie geht es mit den Abschlussklassen weiter. Dürfen die weiter alle in Gruppen in die Schule oder müssen die ins Wechselmodell wechseln?

    Ein betroffener Schüler

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Peter,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Vermutlich haben Sie inzwischen den aktuellen Beitrag (https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/03/05/fahrplan-fuer-schuloeffnungen-steht-fest/) dazu gelesen und die Antworten auf Ihre Fragen gefunden.

      Was für Abschlussklassen gilt

      Für die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen findet der Unterricht wie bisher in Präsenz statt. Es muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Der Präsenzunterricht kann im Wechselmodell erfolgen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  75. Selma 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich begrüße es sehr, dass alle Schüler wieder im Wechselmodell die Schule besuchen dürfen. Aber warum ausgerechnet ab 15.02.? Jede Gruppe kommt für eine Woche in die Schule, dann sind Ferien. Ist das sinnvoll!
    Und ich habe eine Frage zu den Selbsttest, die durchgeführt werden können: wie weißt ein Schüler oder Lehrer nach, dass er einen Test durchgeführt hat? Ist da Betrug nicht schon vorprogrammiert?

    Herzliche Grüße

    Eine interessierte Bürgerin

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Selma,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Detaillierte Informationen zu den Testungen folgen in dieser Woche. Deshalb möchte ich hier noch um ein wenig Geduld bitten.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  76. Andrea Winkler 3 Jahren vor

    Guten Tag,was ist mit Schülern die Vorerkrankungen haben? Dürfen diese weiterhin im Distanzunterricht bleiben und werden von der Präsenzpflicht frei gestellt.Vielen Dank für Ihre Antwort.

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Andrea Winkler,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Hier gilt weiterhin (https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/02/12/faq-infektionsschutz/):

      Was gilt für Schülerinnen und Schüler, die zu einer Risikogruppe gehören?

      Weiterhin gilt: Schülerinnen und Schüler, bei denen die körperliche Abwehrfähigkeit gegen eine SARS-CoV-2-Infektion wesentlich verringert ist und wo das Infektionsrisiko innerhalb der Schule und auf dem Schulweg nicht wesentlich reduziert werden kann, können unter den Voraussetzungen des § 2 Schulbesuchsordnung der Schule fernbleiben. Die Schulleitung kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung oder aus besonderen Gründen auch die Vorlage eines vertrauensärztlichen Zeugnisses verlangen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  77. Eine Lehrerin 3 Jahren vor

    Sachsen hat immer noch den unrühmlichen ersten Platz bei steigenden Fallzahlen und wir öffnen als erste die Schulen für alle! Unglaublich! Dieses „Unglaublich“ gilt auch für die Testpflicht. Glaubt das SMK wirklich daran, dass sich alle Schüler testen lassen? Was dann, wenn nicht?

  78. Lehrerin 3 Jahren vor

    Nach den genannten Eckpunkten ist es nun also eindeutig, dass der Landkreis Nordsachsen ab Montag wieder schließt? Die fünf Tage unter 100 sind zu diesem Zeitpunkt ja definitiv nicht zu erreichen…
    Wann folgt endlich eine offizielle Bekanntmachung für uns Lehrkräfte in diesem Landkreis?
    Diese Ungewissheit für Schüler, Eltern und Lehrkräfte bei beständiger Faktenlage ist bald nicht mehr tragbar.
    MfG