Wie geht es weiter an Schulen und Kitas?

Wie geht es weiter an Schulen und Kitas?

Es bleibt an den Kitas und Schulen in Sachsen beim eingeschränkten Regelbetrieb. Es kommen aber weitere Flexibilisierungen hinzu.

Zeugnisübergaben und Abschlussfeiern sind wieder möglich. Die neue Allgemeinverfügung für Schulen und Kitas wurde heute vom sächsischen Kabinett beschlossen. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick.

Was ist neu an Schulen?

Für alle Schularten gilt: Mit Zustimmung der Schulleitung können Elternabende, Elterngespräche, Konferenzen und Gremiensitzungen zu grundlegenden schulischen Angelegenheiten sowie Veranstaltungen zum Schuljahresende unter Einhaltung der allgemeinen Hygienebestimmungen und unter Einhaltung eines ausreichenden Abstandes auf dem Schulgelände durchgeführt werden.

Die Schulbesuchspflicht bleibt an Grundschulen weiter ausgesetzt. Das heißt: Die Eltern entscheiden selbst, ob ihre Kinder in der Schule oder weiter zu Hause lernen. Die Schulpflicht bleibt bestehen. Die Eltern werden gebeten per Post oder Mail der Schule bekannt zu geben, wenn ihr Kind die Schulpflicht zu Hause erfüllt. Kinder, die nicht am Unterricht in der Schule teilnehmen wollen, werden in ihrer Lernzeit von ihren Lehrerinnen und Lehrern mit Aufgaben betraut. Ein Wechselmodell ist nicht möglich. Die Eltern müssen sich zwischen dem Unterricht in der Schule oder dem Lernen von zu Hause aus entscheiden. Die strikte Gruppentrennung und die tägliche Pflicht zur Aufgabe der Gesundheitsbescheinigung bleiben bestehen.

Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I (Klassenstufen 5 bis 10) sowie der Sekundarstufe II (Jahrgangsstufen 11 und 12) einschließlich der berufsbildenden Schulen bleibt es beim eingeschränkten Regelbetrieb. Es wird weiter im Wechsel von Präsenzunterricht an der Schule und häuslicher Lernzeit unterrichtet. Es besteht Schulbesuchspflicht an den Präsenztagen. Die nähere Ausgestaltung dieses Wechsel-Modells obliegt der Schulleitung.

Was ist neu in Kitas?

Die Betreuung findet weiter in festgelegten Gruppen im Rahmen des Möglichen durch stets dasselbe pädagogische Personal statt. In manchen Einrichtungen kann es aber sinnvoll sein, eine größere Gruppe in einem größeren Bereich der Einrichtung mit mehreren pädagogischen Fachkräften zu bilden, um die Betreuung auch in Randzeiten in den stabilen Gruppen anzubieten und Pausenzeiten zu gewährleisten. Das könnten zum Beispiel eine ganze Etage oder zwei benachbarte Räume mit einem gemeinsamen Sanitärtrakt sein. Bei der Gruppengröße gilt die Maxime: So klein wie möglich, so groß wie nötig. An der täglichen Gesundheitsbescheinigung durch die Eltern wird festgehalten.

Die neue Allgemeinverfügung für Schulen und Kitas (abrufbar unter www.coronavirus.sachsen.de) gilt vom 8. bis zum 29. Juni 2020.

Lynn Winkler, Redakteurin für Social Media in der Pressestelle des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

48 Kommentare

  1. Anonym 4 Jahren vor

    Hallo. Gibt es schon neue Beschlüsse zum Thema Tests für ErzieherInnen? Sollte doch mit in der aktuellen Runde besprochen werden?! Vielen Dank für Ihre Antwort! Gruß

  2. AG 4 Jahren vor

    Bei allen zu begrüßenden Lockerungen in Sachsen: Dass keine Eingewöhnung in Kitas stattfinden darf, sollte nochmals überdacht und überarbeitet werden. Meine Kinder müssen das nicht mehr erleben – aber es ist doch eine herbe Zumutung für alle neuen Kita- und vor allem Krippenkinder, sie nach in den meisten Fällen einem Jahr intensivster Familienzeit von einem Moment zum anderen fremden Menschen in fremder Umgebung zu überlassen. Das kann man so einem kleinen Kind nicht erklären, stelle ich mir grauenvoll vor. Bei EINER Eingewöhnungsperson wäre ja auch die Kette im Notfall nachvollziehbar. Im Namen der Kleinsten – das geht leider so gar nicht.

  3. Bauer 4 Jahren vor

    Hallo,
    gibt es dieses Schuljahr konkrete Hinweise für das Worturteil im Zeugnis für Klasse 1?
    Vielen Dank!

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Liebe Bauer,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Dazu wird es in den nächsten Tagen eine Aussage geben. Ein entsprechendes Schulleiter-Schreiben ist in Arbeit.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  4. Lehrerin 4 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Winkler,
    darf ich mit meiner 1. Klasse ein Schuljahresabschlussfest/-feier durchführen?

  5. L. 4 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Winkler,

    bezugnehmend auf Ihre Antwort an den Nutzer CP ist festzustellen, dass aus der Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebes von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Schulen im Zusammenhang mit der  Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie (mit Gültigkeit vom 4. Juni 2020), eine Verpflichtung zu einer grundsätzlichen und über einen längeren Zeitraum aufrechtzuerhaltenden Entscheidung der Personensorgeberechtigten zur Art der Beschulung eines schulpflichtgen Grundschulkindes in keiner Weise abzuleiten ist. Dies geht insbesondere aus dem von Ihnen zitierten Punkt 3.7.2. nicht hervor.

    Nach der Verordnung wäre es als Beispiel auch möglich, das schulpflichtige Kind – nach Anzeige gegenüber der Schulleitung – umtägig zu Hause zu beschulen und an den jeweilig anderen Tagen in die Schule zu entsenden. Aus schulischer Sicht wäre dies absolut vernunftwidrig, jedoch veranschaulicht diese bewusste Übertreibung den Sachverhalt.

    Was Sie vorangegangen schrieben, muss Ihre persönliche Auslegung der Verordnung sein. Es ist ja gerade das besondere Verdienst des Verordnungsgebers, dass den Personensorgeberechtigten die Möglichkeit eingeräumt wird, entsprechend des persönlichen Sicherheitsbedürfnisses und lageangepasst über die Art der Wahrnahme der Beschulung und deren Dauer zu entscheiden.
    Mittels Ihrer Auslegung wird vielmehr Druck auf jene Eltern ausgeübt, welche sich bisher bewusst für die häusliche Beschulung entschieden haben. Diese, Ihre Variante, würde dabei zwangsläufig zu einer Verwehrung von Teilhabe der Kinder führen.

    Sollte meine Ausführung Ihrer Meinung nach nicht zutreffend sein, bitte ich Sie, die Ihrer Lesart zugrundeliegende, präzisierende Rechtsverordnung zu verlinken.

    Mit freundlichen Grüßen

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Hallo L.,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Stimmt: Es steht nicht dezidiert in der Allgemeinverfügung. Wie Sie aber selbst anmerken, wäre etwa ein täglich wechselndes Modell nicht nur aus organisatorischer Sicht der Schule (damit wäre ein enormer zusätzlicher Aufwand verbunden) vernunftwidrig, sondern auch aus Sicht des Kindes. Vor diesem Hintergrund appellieren wir dringend, davon abzusehen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  6. Gitta Etzner 4 Jahren vor

    Hallo
    Dürfen Eltern alle Einrichtungen zum Abgeben und Eingewöhnen in der Krippe nicht betreten oder gibt es Ausnahmen?
    MfG Mami1

  7. DS 4 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren, das mag ja alles gut klingen, aber wie sieht es denn mit kostenlosen Test’s für Erzieher aus?
    es wird immer nur von Lehrern gesprochen, aber nicht von Erziehern.
    Desweiteren habe ich noch eine Frage, es gab doch die Regelung zur Eingewöhnung, dass das Kind sowie das Elternteil und ein Erzieher im Raum sein dürfen nur die anderen Kinder nicht. Das ist wohl nicht mehr gültig ab 6.6.2020?

    Vielen Dank

  8. S.Simon 4 Jahren vor

    Unter welchen Bedingungen kann eine Sporthalle für den Schulsport auch von weiteren Sport-Vereinen genutzt werden (Mischnutzung) oder ist dies noch ganz auszuschließen.

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Lieber S.Simon,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Grundsätzlich müsste das der Träger der Turnhalle entscheiden (meist Kommune oder freier Träger). Ist die Turnhalle auf dem Schulgelände, geht es eigentlich nicht, weil der Zutritt für Fremde nicht erlaubt ist.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  9. Annett Blank 4 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Winkler,mein Sohn besucht die 10.Klasse einer Oberschule und würde sein Zeugnis gern bei einer festlichen Übergabe bekommen.Leider soll diese Übergabe in der Turnhalle stattfinden,ohne Gäste bzw.Eltern.Ist es wirklich verboten,diesen feierlichen Moment außerhalb der Schule,zb.in einem Saal,stattfinden zu lassen,natürlich unter Einhaltung jeglicher Coronaschutzmaßnahmen?
    Mit freundlichen Grüßen Annett Blank

  10. Wiebke Kasper 4 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Winkler,
    bezüglich der oben stehen Informationen habe ich noch Fragen:
    1. „…Veranstaltungen zum Schuljahresende unter Einhaltung der allgemeinen Hygienebestimmungen und unter Einhaltung eines ausreichenden Abstandes auf dem Schulgelände durchgeführt werden.“ Getreu dieser Aussage darf z. B. die Zeugnisausgabe nur auf dem Schulgelände stattfinden? Betrifft das auch die Ausgabe der Abiturzeugnisse oder dürfen dafür auch andere Orte wie z. B. das Theater genutzt werden? Ich bitte hier um eine amtliche, für alle verbindliche Aussage, gerne auch in den Schulleiterinformationen.
    2. Die Erteilung von Kopfnoten scheint unter den gegeben Umständen schwierig, da die Schüler 2 Monate zu Hause gelernt haben. Sicher ließe sich hier anhand der gelösten Aufgaben eine Fleißnote erteilen. Aber auch hier muss man die Mitwirkungsmöglichkeiten der Eltern berücksichtigen. Schüler von Eltern, die in dieser Zeit voll gearbeitet haben, wären benachteiligt. Auch jetzt erfolgt der Unterricht nur in Gruppen und widerspiegelt nicht die normale Klassensituation. Eine Kopfnotenerteilung würde daher auch auf „verfälschter“ Grundlage erfolgen. Könnte man daher die gesetzliche Regelung/Verordnung zum Erteilen der Kopfnoten für dieses Jahr aus gegebenen Umständen aufheben? Ich bitte auch hier um eine amtliche, für alle verbindliche Aussage, gerne auch in den Schulleiterinformationen.
    3. „Es besteht Schulbesuchspflicht an den Präsenztagen. Die nähere Ausgestaltung dieses Wechsel-Modells obliegt der Schulleitung.“ Hier möchte ich noch einmal zum Thema „Singen“ im Musikunterricht nachhaken. Ihre Antwort von vor 3 Wochen besagt, dass Singen in engen, geschlossenen Räumen nicht möglich sei. Leider ist diese Information noch nicht flächendeckend in den sächsischen Schulen angekommen. Bei einer telefonischen Rückfrage einer Kollegin vor 2 Tagen beim Kultusministerium diesbezüglich wurde mit Erstaunen zur Kenntnis genommen, dass man eben mometan nicht singt. Ich bitte Sie daher, auch diese Information amtlich zu machen und sie in die nächsten Schulleiterinformationen aufzunehmen.

    Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
    Wiebke Kasper

  11. Steffi 4 Jahren vor

    Guten Tag,
    laut Medieninformation von gestrigen Tag heißt es Flexibilisierungen in der Kita „Die Betreuung findet weiter in festgelegten Gruppen im Rahmen des Möglichen durch stets dasselbe pädagogische Personal statt. In manchen Einrichtungen kann es aber sinnvoll sein, eine größere Gruppe in einem größeren Bereich der Einrichtung mit mehreren pädagogischen Fachkräften zu bilden, um die Betreuung auch in Randzeiten in den stabilen Gruppen anzubieten und Pausenzeiten zu gewährleisten. Das könnten zum Beispiel eine ganze Etage oder zwei benachbarte Räume mit einem gemeinsamen Sanitärtrakt sein.“
    In der heutigen aktuellen Corona Schutzverordnung ist nicht dergleichen erwähnt. Wo ist diese Flexibilisierung?
    Über eine Antwort von Ihnen wäre ich sehr dankbar. Leider erreiche ich seit 2 std. niemand bei der Telefonhotline.
    MfG Steffi

  12. koweber 4 Jahren vor

    Hallo, können denn in Kitas Abschlussfeste stattfinden (bspw. Zuckertütenfest)? Die Kinder innerhalb der Gruppe geht sicher, aber auch mit Eltern?
    Danke für Ihre Antwort.

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Hallo koweber,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. „Zuckertütenfeste“ in der Kita sind möglich, allerdings nur in den festen Gruppen und ohne Eltern.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  13. Ulischberger 4 Jahren vor

    Wenn wir uns entscheiden, unser Kind wieder in die Schule zu geben, aber nicht in den Schulhort, werden dann auch weiterhin die Elternbeiträge für den Schulhort erlassen?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Hallo Ulischberger,

      danke für Ihren Beitrag. Zum Thema Elternbeiträge gern hier noch mal belesen: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/236487.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

    • Ulischberger 4 Jahren vor

      Vielen Dank für die Antwort. Leider ist damit aber meine Frage nicht gänzlich beantwortet, sondern ich bin noch ratloser als vorher. Der verlinkte Artikel ist deutlich älter als die Allgemeinverordnungen zum Schulbesuch.
      Ich darf die Frage noch einmal anders stellen: Wir sind von der Schulbesuchspflicht befreit. In der Grundschule kommt das auch einer Freistellung vom Besuch des Horts gleich. Müssen Elternbeiträge trotzdem entrichtet werden, auch wenn aus Infektionsschutzgründen kein Schulbesuch oder lediglich der Schulbesuch erfolgt? Herr Piwarz hatte ja in seinem Elternbrief gebeten, den Betreuungsbedarf zu prüfen.
      Besteht gegebenenfalls ein außerordentliches Kündigungsrecht bzgl. des Hortbesuchs?
      Ich bitte um klare Antwort.

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Immer gern. Zum Thema Hort bzw. Elternbeiträge: Bitte direkt beim Träger nachfragen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  14. Thomas Jensen 4 Jahren vor

    Hallo,

    Wir würden unseren Sohn, der in eine 4te Klasse der Grundschule geht, aus Risikogründen gern noch 3 Wochen Zuhause behalten. Er arbeitet sehr selbständig und motiviert an seinen Aufgaben. Wäre es danach möglich ihn für die letzten 3 Wochen wieder in die Schule zu schicken? Da sie schreiben dass ein „Wechselmodell“ mich möglich ist… Vielleicht verstehe das falsch, aber das klingt so als sollen wir jetzt als Eltern eine Entscheidung fällen die bis Ende diese Schuljahres gilt…?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Lieber Thomas Jensen,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ja, es stimmt: Sie müssen sich entscheiden, ob Ihr Sohn weiter zu Hause oder in der Schule lernen soll. Eine Art „Teilung“ ist nicht möglich.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  15. Ina Wlassak 4 Jahren vor

    In unserer Grundschule sind alle Kinder einer festen Klasse zugeordnet. Müsse diese Klassen in der Hortbetreuung bestehen bleiben oder dürfen die Gruppen, bei zu wenig Personal, zusammengelegt werden.
    Vielen Dank!

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Liebe Ina Wlassak,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Hier werden Ausnahmen zugelassen. Bitte dazu direkt mit dem Jugendamt und dem Gesundheitsamt sprechen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  16. Schulanfänger Vati 4 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Winkler,
    es heißt, Schulaufnahmefeiern können …unter Berücksichtigung der Hygiene- und Abstandsregeln… stattfinden. Wie soll das konkret aussehen?
    Und Herr Piwarz würde sich dazu noch äußern. Können Sie uns sagen, wann das der Fall sein wird?
    Denn bei traditionellen Feiern wurde meist ein Programm älterer Schulkinder geboten – das kann ja im Moment gar nicht einstudiert werden (kein Singen, keine Klassendurchmischung u.ä.). Wie soll diese dann gestaltet werden, wenn es trotzdem ein Höhepunkt für die Kinder sein soll?
    Es wäre echt schön, wenn es dazu zeitnah konkrete Anweisungen geben würde. Natürlich ist mir klar, dass jede Schule unterschiedliche Voraussetzungen hat, aber eine klare Richtlinie, die für alle gilt, wäre sinnvoll.
    Einfach zu sagen: Schule, mach mal…, finden wir nicht fair.
    Dann können

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Lieber Schulanfänger Vati,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Der Schulanfang in der Schule wird ermöglicht, allerdings (im Gegensatz zu den Vorjahren) in einer „abgespeckten“ Variante. Details dazu erhalten die Schulen in dieser Woche. Deshalb möchte ich Sie noch um ein wenig Geduld bitten.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  17. Luisa Morena 4 Jahren vor

    Gibt es denn eine Regelung hinsichtlich der Benotung und Versetzung der SuS in den Grundschulen, die weiterhin in häuslicher Lernzeit lernen? Wird z.B. eine Schülerin der 4. Klasse, die im zweiten Schulhalbjahr keine Zensuren in den Hauptfächern erhalten hat, mit den Halbjahresnoten in die 5. Klasse versetzt? Oder besteht die Möglichkeit, dass diese SuS in irgendeiner Weise „extern“ Leistungen erbringen können? Beispielsweise über Telefon oder Videokonferenzen?
    Vielen Dank!

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Liebe Luisa Morena,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. In der Grundschule stehen jetzt zunächst bis zum Ende des Schuljahres die Kernfächer im Mittelpunkt. In diesen können auch Noten vergeben werden. Unsere Lehrerinnen und Lehrer gehen hier mit besonderem Augenmaß vor, um die persönlichen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen. Wie das konkret aussieht, hängt von den individuellen Gegebenheiten ab: Sprechen Sie dazu gern mit der Lehrkraft bzw. der Schule. Es besteht zum Beispiel die Möglichkeit, Aufgaben, die zu Hause erledigt werden, zu benoten. Gern auch in unserem Blogbeitrag nachlesen (hier gibt es auch Informationen zum Thema Versetzung): https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2020/05/11/faq-wiederaufnahme-des-unterrichts-an-grundschulen-und-der-primarstufe-der-foerderschulen/. Suchen Sie auch gern das Gespräch mit der Schule, wenn es Detailfragen gibt.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  18. Tony 4 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Also laut der neuen Information, ist Sculbesuchpflicht für die Grundschüler bis 29.06.2020 ausgesetzt? Stimmt es?
    MfG

  19. s 4 Jahren vor

    Gibt es Neuerungen im Umgang mit Corona nach den 20.4.? Die Kinderärzte testen nicht, auch nicht bei Fieber und verschicken Rundbriefe, das bei leichten Schnupfen und Hüsteln bitte von Besuchen der Praxen abzusehen ist. Aus Sicht der Ärzte verständlich, aus Sicht als Tagesmutter/Eltern sehr verunsichern. Ist es nun eine ernstzunehmende Pandemie oder nicht? Man hält sich ans Formular und die Empfehlungen und wird dann so stehen gelassen.

    Ich bitte darum, das auch wir Tagesmütter getestet werden, jedenfalls die, die sich testen lassen wollen. Wir sind näher am Kinder dran als Lehrer

  20. Mama³ 4 Jahren vor

    Hallo, ich habe mal eine Frage wie es mit der Zensierung geregelt ist. Wenn man sich entschließt sein Kind wegen Risikofaktoren weiterhin zu Hause zu unterrichten ? Können die Lehrer den Besuch der Schule für Tests fordern ? Wie sieht es generell mit Arbeiten aus? Wenn die Schulpflicht ausgesetzt ist müssen da überhaupt Arbeiten geschrieben werden? Liegt das im Ermessen der Lehrer? Wie sieht es mit der Benotung aus? In einen der ersten Briefe stand mal das alle Schüler aufgefangen und auf ein gleiches Level gebracht werden. Wieso gab es dann gleich in der ersten Woche schon bei manchen Klassen gleich Kontrollen und Noten? Eine einheitliche Leitlinie für Lehrer wäre da sicher eine große Hilfe.

  21. Susanne VOIGT 4 Jahren vor

    Hallo,
    meine Frage betrifft Fahrten mit der Klasse.
    Wenn in der Grundschule alle Kinder ohne Abstand und Mundschutz beisammen sind, müssten Abschlussfahrten mit eben dieser Klasse doch auch möglich sein oder??
    Lehrerin einer 4.Klasse

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Liebe Susanne VOIGT,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Es geht für mich leider nicht ganz aus Ihrer Frage hervor, ob Sie sich auf eine Klassenfahrt beziehen. Wenn ja: Hier gilt die Regelung (erst einmal bis zum Ende des Schuljahres), dass Schulfahrten abzusagen sind. Gern auch noch mal in unseren FAQ nachlesen: ttps://www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  22. CP 4 Jahren vor

    „Ein Wechselmodell ist nicht möglich. Die Eltern müssen sich zwischen dem Unterricht in der Schule oder dem Lernen von zu Hause aus entscheiden.“

    Was meint das konkret und für welchen Zeitraum muss eine Entscheidung/Festlegung getroffen werden?
    Wöchentlich? Für 14 Tage? Bis Schuljahresende?

  23. Ziesche 4 Jahren vor

    Warum dürfen die Muttis bei der Eingewöhnung ihrer Kinder nicht in der Krippe mit dabei sein? Es kann doch Mundschutz getragen werden und das Kind kommt doch aus derselben Familie. Für die kleinen Kinder von einem Jahr ist das für mich Folter und es wird sicherlich zu Problemen bei den Kindern kommen z.B. große Trennungsängste. Wann erfolgt da eine Lockerung? Dieses Problem nimmt niemand ernst!

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Hallo Ziesche,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Personen, die nicht zur Einrichtung gehören, dürfen die Kita aus Infektionsschutzgründen nicht betreten.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler