FAQ: Eingeschränkter Regelbetrieb in Kita und Hort

FAQ: Eingeschränkter Regelbetrieb in Kita und Hort

Bis Ende Juni bleibt es an den Kitas und Schulen in Sachsen beim eingeschränkten Regelbetrieb. Wie das vor Ort konkret aussehen kann, haben wir in den wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst.

Warum unterliegt der eingeschränkte Regelbetrieb strikten Vorgaben?

Mit der Entscheidung der Sächsischen Staatsregierung, den Kindern wieder ihre Bildungserfahrungen in Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen zu ermöglichen, wurde mit dem 18. Mai 2020 von einer bisherigen Notbetreuung in einen eingeschränkten Regelbetrieb übergegangen. In der Abwägung zwischen dem Recht der Kinder auf Bildung und Teilhabe bleibt die Sicherung und Gewährung von Gesundheit der pädagogischen Fachkräfte und der Kinder sowie deren Familien ein wichtiges Ziel.

Die Wiederöffnung der Kindertagesbetreuung ist an die Voraussetzung gebunden, dass die Gesundheitsämter weiterhin auch bei einem eventuellen Anstieg der Fallzahlen oder lokalen Ausbrüchen in der Lage bleiben, die Nachverfolgbarkeit zu sichern. Diesen muss es beim Auftreten eines Corona-Falls gelingen, Infektionsketten nachzuverfolgen. Nur so kann eine Ausweitung des Erkrankungsgeschehens verhindert werden.

Dürfen Kinder unterschiedlicher Gruppen untereinander Kontakt haben?

Flüchtige Begegnungen sind auch in Innenräumen möglich. So können Kinder auf Gängen aneinander vorbeigehen, ohne sich aufzuhalten oder auch nebeneinander liegende Toiletten benutzen. Es kommt vor allem auf die Intensität und die Dauer des Kontaktes an. Letztlich zählt, ob die Kinder verschiedener Gruppen in Summe pro Tag mehr als 15 Minuten intensiven Kontakt haben. Dies begründet die Definition einer „engen Kontaktperson“ und würde somit im Falle eines Kontaktes mit einer an COVID-19 erkrankten Person entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen.

Was ist bei der Personaleinsatzplanung zu beachten?

In erster Linie ist der Träger in der Verantwortung, die Ausgestaltung der Kindertagesbetreuung vor Ort vorzunehmen. Diese ist von den räumlichen und personellen Rahmenbedingungen und dem Bedarf der Familien abhängig.

Es sollte weiterhin das Ziel verfolgt werden, einen möglichst weitreichenden Betreuungsumfang anbieten zu können, um gerade Familien aus systemrelevanten Berufen bedarfsgerecht zu berücksichtigen. Empfehlenswert ist es, den Bedarf der Eltern abzufragen und Zeiten zu vereinbaren, in denen eine Betreuung verzichtbar wäre, um den Dienstplan daraufhin anzupassen.

Die Verteilung der Zeiten für mittelbare pädagogische Tätigkeiten kann flexibel gestaltet werden, um auch hier im Bedarfsfall kurzfristig reagieren zu können.

Kann zusätzliches Personal eingesetzt werden?

Die berufspraktische Ausbildung kann bis zum Schuljahresende dort als freiwilliger Praxiseinsatz der Schülerinnen und Schüler durchgeführt werden, wo der Praktikumsträger als Partner damit einverstanden ist und eine sichere Durchführung gewährleisten kann.

Gemäß § 12 Abs 1 SächsKitaG kann die Arbeit der Fachkräfte durch weitere geeignete Mitarbeiter sowie durch Eltern unterstützt werden. Hierfür obliegt dem Träger die Verantwortung bei der Auswahl und dem Einsatz der unterstützenden Personen. Bedeutsam ist auch hier, dass eine möglichst feste Zuordnung eingehalten wird, um die Nachverfolgbarkeit zu gewährleisten.

Wie können die Gruppenzusammensetzung, die Nutzung der Innenräume und Außenbereiche bedarfsgerecht ausgestaltet werden?

In den Einrichtungen sollen feste Bereiche für konstante Gruppen mit einem möglichst festen Personalstamm vorgesehen werden. Es gilt die Maxime: So klein wie möglich, so groß wie nötig. Je größer die Gruppe, desto größer der Kreis bei einer notwendigen Quarantäne. Gruppengrößen von mehr als 50 Kindern sind grundsätzlich nicht zulässig. Angestrebt werden sollte eine deutlich geringere Gruppenstärke.

In manchen Einrichtungen kann es sinnvoll sein, eine größere Gruppe in einem größeren Bereich der Einrichtung mit mehreren pädagogischen Fachkräften zu bilden, um die Betreuung auch in Randzeiten in den stabilen Gruppen anzubieten und Pausenzeiten zu gewährleisten. Das könnten zum Beispiel eine ganze Etage oder zwei benachbarte Räume mit einem gemeinsamen Sanitärtrakt sein, soweit die oben genannten Bedingungen erfüllt werden.

Offene und teiloffene Konzepte sind derzeit nicht möglich, weil dies eine zu große Durchmischung der Kinder über einen längeren Zeitraum, zur Folge hätte. Ist eine Neu-Zusammenstellung von Gruppen nötig, könnten als Anhaltspunkte zur Gruppenbildung beispielsweise Geschwisterkinder (je nach Alter), bestehende Freundschaften oder auch Fahr- und Abholgemeinschaften dienen. Darüber hinaus kann die Gruppenbildung nach Bring-/Abholzeiten erfolgen, um flexibler auf Betreuungsbedarfe reagieren zu können.

Was ist im Außenbereich zu beachten?

Auch im Außenbereich gilt die Trennung der Gruppen. Sollte das zur Verfügung stehende Areal nicht in kleinere Bereiche trennbar sein, ist gegebenenfalls eine zeitlich gestaffelte Nutzung möglich. Darüber hinaus könnten nahegelegene Parkanlagen eine wertvolle Ergänzung zum Kita-Außengelände sein.

Kann sich die Gruppenzusammensetzung in den Innenräumen ändern?

Im Falle eines Personalausfalls, etwa durch Krankheit oder Urlaub, wird es notwendig sein, Betreuungsgruppen neu zusammenzustellen. Die Zusammensetzung der dann festgelegten Gruppen inklusive des eingesetzten Personals ist nachvollziehbar zu dokumentieren.

Können Räume zwischen Gruppen getauscht werden?

Nicht in jedem Fall erlauben die räumlichen Gegebenheiten eine konkrete Raumzuweisung. Stehen beispielsweise Themenzimmer oder -bereiche zur Verfügung, so ist ein Wechsel des Betreuungsraumes nach dessen gründlicher Reinigung und Desinfektion gestattet.

Wie kann die Gruppentrennung in Gemeinschaftsräumen gelingen?

Gemeinschaftsräume sind zeitlich gestaffelt zu nutzen, um ein Durchmischen der Kinder und der Betreuungspersonen zu vermeiden. Sanitärbereiche können getrennt und Gruppen zugewiesen werden, wo immer das möglich ist.

Insbesondere in Gemeinschaftsräumen ist auf ein ausreichendes Lüftungsmanagement zu achten, um die Raumluft regelmäßig zu erneuern.

Die Essensaufnahme sollte nach Möglichkeit in den Gruppenräumen, Themenbereichen oder zeitversetzt stattfinden. So es das Wetter erlaubt, können die Mahl- und Ruhezeiten auch im Außenbereich stattfinden.

Wie können Bring- und Abholsituationen kindgerecht gestaltet werden?

Die Gestaltung der Bring- und Abholsituation richtet sich nach den Rahmenbedingungen vor Ort und den Bedürfnissen der Kinder. Für jüngere Kinder sind andere Rituale nötig als bei Kindern im Vorschulalter. Die tägliche schriftliche Gesundheitsbestätigung kann zum Beispiel mit einer Pendelmappe überbracht werden, die bereits zu Hause unterschrieben den pädagogischen Fachkräften bei der morgendlichen Verabschiedung der Kinder übergeben wird.

Außerdem sollen die Bring- und Abholsituationen so gestaltet werden, dass Kontakte der Eltern untereinander sowie der Eltern zu anderen Kindern möglichst reduziert werden. Die Personensorgeberechtigten müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Der Zutritt zu den Gruppenräumen ist nur dem Personal gestattet.

Es ist ratsam, bei der Übergabe des Kindes „Tür- und Angelgespräche“ auf das Notwendigste zu reduzieren. Zum einen ermöglicht es den Fachkräften, sich den ihnen anvertrauten Kindern zu widmen, zum anderen werden Kontaktzeiten nicht unnötig ausgedehnt. Sollte ein längerer Informationsaustausch zwischen Eltern und dem pädagogischen Fachpersonal gewünscht sein, kann dies per Telefon- oder Videokommunikation erfolgen.

Können (Zuckertüten-)Feste stattfinden?

Um den Übergang und den wichtigen Abschluss der Kita-Zeit für die Vorschülerinnen und Vorschüler angemessen zu gestalten, ist es möglich, innerhalb der festen Gruppen in der Kita, aber ohne Eltern, ein Zuckertütenfest zu veranstalten.

Was ist bei der Kooperation zwischen Schule und Hort zurzeit besonders zu beachten?

Da Grundschule bzw. Förderschule und Hort jeweils für dieselben Gruppen von Schülerinnen und Schülern in der Verantwortung stehen, bedarf es einer engen Abstimmung, um das Prinzip der Konstanz der Klassen bzw. Gruppen weitestgehend sicherzustellen und gemeinsam auch in den ver-schiedenen Phasen des Schul- und Horttages umzusetzen.

Das bedeutet: Schulleitung und Hortleitung/Hortträger stimmen sich unter Einbeziehung des Trägers der Schülerbeförderung insbesondere ab über die Gestaltung

  • des Ankommens an Schule und Hort,
  • der Aufsicht an den bei der Schule gelegenen Haltestellen der Schülerbeförderung,
  • der Nachmittagsbetreuung bei Doppelnutzung der Räume,
  • der Übergangszeiten zwischen Schule und Hort.

Die Klassenzusammensetzung im schulischen Unterricht gilt grundsätzlich auch bei der Betreuung durch den Hort. Dort, wo das nicht möglich ist, müssen dennoch im Hort konstante Gruppen neu gebildet werden. Der Hort ist für die Betreuungszeiten im Rahmen der geschlossenen Betreuungsverträge zuständig. Während der Hortzeiten gibt es kein GTA.

Die Schule ist gemäß Schulordnung Grundschule für die Unterrichts- und Aufsichtszeiten zuständig. Der konkrete Stundenplan der Schule basiert auf der für alle Grundschulen geltenden Stundentafel.

Wie können Verantwortliche vor Ort zur räumlichen Entspannung beitragen?

Insbesondere für den Hort besteht die Möglichkeit, Klassenräume in den Grundschulen zu nutzen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Schulträger dem zustimmen und Kita-Leitung und Schulleitung eng zusammenarbeiten.

Was ist für Grundschulkinder zu beachten, deren Hort nicht am Standort der Grundschule ist?

Wenn Grundschulkinder den Hort nicht am Standort der Grundschule haben, so nehmen sie ihr Hortangebot an dem regulären Standort wahr. Das bedeutet, diese Kinder sind prinzipiell zwei verschiedenen Gruppen zugeordnet: für die Unterrichtszeit gilt die Grundschulgruppe und für die vor- bzw. nachmittägliche Betreuungszeit im Hort die Hortgruppe. Damit ist gewährleistet, dass sich die Kinder stets in ihrer stabilen Gruppe bewegen und dennoch ihr gewohntes Bildungs- und Betreuungsangebot erhalten.

Für die Ausgestaltung der Hortbetreuungszeit im Innenbereich und im Außengelände gelten die oben stehenden Empfehlungen entsprechend.

Lynn Winkler, Redakteurin für Social Media in der Pressestelle des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

14 Kommentare

  1. Gitta 4 Jahren vor

    Hallo,
    den Sinn in einem Zuckertütenfest ohne Eltern verstehe ich auch nicht. Welche anderen Keime sollen denn die Eltern bitte schön mitbringen? Familienfeiern bis 50 Personen (Familienmitglieder, Freunde und Bekannte!) sind erlaubt in einem gemieteten Raum, aber in der Öffentlichkeit nicht. Das ist doch überhaupt nicht nachvollziehbar. Immer wird erklärt, dass man lieber sich draußen an der frischen Luft mit jemandem treffen soll. Aber plötzlich dürfen 50 Leute (egal wie viele Hausstände) zusammen in einen Raum. Aber auf einem Spielplatz eine Kita-Abschlussfeier mit anschließendem Grillen darf es nicht geben. Da hört bei mir wirklich jedes Verständnis auf!

  2. Daniel Weicker 4 Jahren vor

    Während der Kita-Schließung hatten unsere Kinder Anspruch auf die Notbetreuung, aufgrund unserer Berufe. Bis zum 15.05. besuchte unser Großer Sohn (6) die Vorschule und der Kleine (2) die Krippe. Seit dem 18.05. soll unser Großer, ebenso wie einer seiner Freunde, der keine Notbetreuung besuchen durfte, nun mit in die Krippe zu dem Kleinen, da sie Geschwister sind, anstatt wie alle anderen in die Vorschule. Trotz sämtlicher Lockerungen und Aussagen von zuständigen Mitarbeiterinnen des Kultusministeriums, dass dies nicht durch die Allgemeinverfügung und die FAQ so gefordert ist und des Berichts im MDR mit dem Interview von Herrn Piwarz, hält der Träger seit 3 Wochen an dieser Regelung fest, weil die zuständige Mitarbeiterin Angst hat, dass noch mehr Eltern mit der Regelung nicht einverstanden sind. Das Kultusministerium sagt es ist dem Träger gegenüber nicht weisungsbefugt und die Mitarbeiter vom Landesjugendamt legen die Hände in den Schoß. Wir als Eltern würden uns Wünschen, dass die Behörden die Sorgen der Eltern ernst nehmen und den Kindern nicht die letzten, so wichtigen Wochen vor der Einschulung rauben, in denen Zuckertütenfeste und Abschlussfahrten stattfinden dürfen, gleichzeitig jedoch einzelne Kinder aufgrund ihrer Geschwister „diskriminiert“ werden. Man hat das Gefühl, die Ausrede „Corona“ entschuldigt alles. Kinder und Familien haben leider keine Lobby, oder sind ein millionenschweres Medienspektakel zur Beruhigung der Massen (Brot und Spiele).

  3. Susanne Kirsch 4 Jahren vor

    Ein Zuckertütenfest in der Kita ohne Eltern!? Das ist GANZ GANZ SCHLIMM! Mit den nötigen Abstands- und Hygienregeln sollte sowas, vor allem im Garten, doch machbar sein. Das ist eine Bestrafung für die Kinder UND die Eltern. Bitte überdenken Sie solche Aussagen nochmal.

  4. Heike Richter 4 Jahren vor

    Wir sind entsetzt. Ein Zuckertütenfest ohne Eltern!!!! Geht gar nicht!!! Die Kinder sind so stolz und dürfen dann ohne Eltern das Fest trotz Hygieneregeln und Abstand und Mundschutz. Bitte lockern Sie das. Die Kinder haben schon soviel ertragen müssen… Sie brauchen genauso wie die Eltern ein Highlight.

  5. Uwe Dulz 4 Jahren vor

    Wenn sich Eltern zur Minimierung des Infektionsrisikos entscheiden, ihr Kind zwar zum Präsenzunterricht, jedoch nicht in den Hort zu schicken, kann dann anlehnend an die Bitte im Elternbrief des Ministers („Ich bitte Sie herzlich, prüfen Sie, ob Sie jeden Tag die Betreuungszeit Ihres Kindes voll ausschöpfen müssen. Unterstützen Sie die Erzieherinnen und Erzieher, die sich ab 18. Mai wieder liebevoll um Ihre Kinder kümmern werden.“) der entsprechende Betreuungsvertrag ausgesetzt werden? Und haben Eltern einen Anspruch auf eine Kürzung des Elternbeitrags, wenn der Schulhort aus organisatorischen und personellen Gründen nur eine verkürzte Betreuungszeit anbietet?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Lieber Uwe Dulz,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Bitte wenden Sie sich dazu direkt an den Träger.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

    • Uwe Dulz 4 Jahren vor

      Der Träger kann mir aber keine rechtliche Sicherheit geben, sondern handelt im Eigeninteresse. Ich hatte mir deshalb eine Antwort vom Ministerium erhofft.

  6. Dr. Jörn Beilke 4 Jahren vor

    Wie lange wollen Sie diesen, für Kinder und Eltern, unhaltbaren Zusand mit eingeschränktem Regelbetrieb denn noch aufrecht erhalten? Heute öffnen sogar die Tschechen ihre Grenze.

  7. Jasmin 4 Jahren vor

    Mich würde interessieren, ob es Lockerungen bei der Eingewöhnung gibt. Aktuell ist die Eingewöhnung (nur Ich, Kind und Erzieher) eine Zumutung und für mein Kind eine ganz schwierige Situation, dass er ohne mich an andere Kinder, Räume und Rituale gewöhnt werden soll. Die entsprechende Bindung zu einem Bezugserziehrr aufzubauen, um ohne mich diese Umgebung kennen zu lernen, dauert ewig…

  8. Wiebke Kasper 4 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Winkler,
    zu folgender Aussage habe ich noch Fragen:
    1. „Dürfen Kinder unterschiedlicher Gruppen untereinander Kontakt haben?

    Flüchtige Begegnungen sind auch in Innenräumen möglich. So können Kinder auf Gängen aneinander vorbeigehen, ohne sich aufzuhalten oder auch nebeneinander liegende Toiletten benutzen. Es kommt vor allem auf die Intensität und die Dauer des Kontaktes an. Letztlich zählt, ob die Kinder verschiedener Gruppen in Summe pro Tag mehr als 15 Minuten intensiven Kontakt haben. Dies begründet die Definition einer „engen Kontaktperson“ und würde somit im Falle eines Kontaktes mit einer an COVID-19 erkrankten Person entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen.“
    Ich gehe davon aus, dass dieser Beitrag sich auch auf weiterführende Schulen bezieht. In diesem Fall meine Frage: Ist eine regelmäßige und fest im Stundenplan verankerte Durchmischung der festen Gruppen (einer Klassenstufe) z. B. für den Unterricht in der zweiten Fremdsprache erlaubt?

    2. „Können Räume zwischen Gruppen getauscht werden?

    Nicht in jedem Fall erlauben die räumlichen Gegebenheiten eine konkrete Raumzuweisung. Stehen beispielsweise Themenzimmer oder -bereiche zur Verfügung, so ist ein Wechsel des Betreuungsraumes nach dessen gründlicher Reinigung und Desinfektion gestattet.“
    Für den Unterricht an weiterführenden Schulen würde das bedeuten, dass unter den wie oben angegebenen Hygeinemaßnahmen Unterricht in den Fachkabinetten stattfinden kann, auch wenn die Schüler dabei in den Pausen das Zimmer wechseln und sich auf dem Flur begegnen können. Ist dieser Rückschluss so richtig?

    Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

    Wiebke Kasper

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Liebe Wiebke Kasper,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Der Beitrag bezieht sich jedoch auf Kita und Hort.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  9. Daniel Weicker 4 Jahren vor

    Hallo, muss unser, heute seinen 6. Geburtstag feiernder, Sohn aufgrund der neuen Verfügung immer noch zu seinem 2 jährigen Bruder in die Krippe, anstatt in die Vorschule, wie alle seine Freunde, die er nachmittags aber auf dem Spielplatz oder beim Sport treffen darf. Und ist bei ihm dann der Wechsel im Sommer von der Krippe in die Schule?

    Mit freundlichen Grüßen
    Familie Weicker

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Lieber Daniel Weicker,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Zunächst noch alles Gute für Ihren Sohn ?. Zu Ihrer Frage: Bitte sprechen Sie darüber direkt mit der Kita. Grundsätzlich müssen Geschwisterkinder nicht zwingend in einer Gruppe sein, gerade wenn der Altersabstand so groß ist. Vielleicht noch eine Ergänzung* (aktualisiert am 10. Juni 2020): Wir befinden uns leider noch immer in einer herausfordernden Situation – für alle Beteiligten. Die Einrichtungen tun ihr Bestes und arbeiten mit großem Engagement, um die ihnen anvertrauten Kinder nach Kräften zu unterstützen und für sie da zu sein. Diese wertvolle Arbeit verdient unseren Respekt.

      Herzliche Grüße und ein schönes Wochenende
      Lynn Winkler