Die sächsische Staatsregierung hat sich gestern Abend auf ein umfangreiches Maßnahmenpaket geeinigt, um den Lehrerberuf in Sachsen attraktiver zu machen. Für insgesamt 213 Millionen Euro in den nächsten beiden Jahren werden sächsische Lehrer entlastet und finanziell besser gestellt. »Hätten Sie mir vor Monaten ein solches Paket in Aussicht gestellt, hätte ich es nie für möglich gehalten«, sagte Kultusministerin Kurth heute bei der Vorstellung des Paketes.
Mit den Maßnahmen will Sachsen mehr Lehrer für den sächsischen Schuldienst gewinnen und binden. So erhalten junge Lehrerinnen und Lehrer bessere Einstiegsgehälter. Gleichzeitig soll die Leistung ältere Lehrer wertgeschätzt werden, indem sie entlastet und mit neuen finanziellen Anreizen motiviert werden, auch nach dem 63. Lebensjahr im Schuldienst zu bleiben.
Mehr Geld für Lehrer an Oberschulen
Die freien Stellen an Oberschulen zu besetzen, war bislang am schwierigsten. Bisher kamen Junglehrer zunächst in die Entgeltgruppe E11 und erst nach vier Jahren in die Entgeltgruppe E13. Das wird nun anders. Ab dem 1. Januar 2017 werden alle grundständig ausgebildeten Lehrer an Oberschulen die E 13 bekommen und verdienen damit genauso viel wie Lehrer an Gymnasien. Die Höhergruppierung bedeutet eine monatliche Einkommensverbesserung um rund 460 Euro brutto*. Mit der Einkommensverbesserung steigen auch die Ausbildungsbezüge für Lehramtsanwärter an Oberschulen und die Gehälter von Seiteneinsteigern.
Außerdem wird die Eingruppierung von Lehrkräften ohne vollständige Lehrerausbildung um bis zu zwei Entgeltgruppen steigen. Gerade für Seiteneinsteiger mit einer Hochschulausbildung in einem Fachbereich, aus dem ein Unterrichtsfach abgeleitet werden kann, verbessert sich damit die Bezahlung deutlich. Auch Diplomlehrer mit Lehrbefähigung für zwei Fächer (nach dem Recht der DDR) profitieren von diesen Steigerungen.
Ab 1. Januar 2017 gibt es die gleichen Bedingungen auch für alle Förderschullehrer. Im Ergebnis erhalten künftig alle Lehrer mit Lehrämtern der Sekundarstufe I und II an öffentlichen Schulen in Sachsen die E 13.
Beförderungsämter für Fachberater
Fachberater an Oberschulen und Förderschulen werden ab 1. Januar 2017 in die E 14 gehoben, Fachberater an Grundschulen in die E 13.
Künftige Lehrer an Sachsen binden
Die finanziellen Ausbildungsbedingungen für Lehramtsanwärter und Studienreferendare werden verbessert. Ab 1. Januar 2017 können diese Zuschläge von 390 Euro pro Monat erhalten. Voraussetzung ist dafür, dass sich die Nachwuchslehrer nach erfolgreichem Abschluss ihres Vorbereitungsdienstes für vier Jahre verpflichten, als Lehrerinnen und Lehrer in Sachsen tätig zu sein.
Binden der älteren Beschäftigten
Problematisch ist derzeit, dass 9 von 10 Lehrern vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen. Die Rente mit 63 Jahren hat diesen Trend erheblich verstärkt und beschleunigt. »Das Wissen und die Erfahrungen dieser bewährten Lehrkräfte sind jedoch gerade in der jetzigen Umbruchphase an den Schulen ungemein wichtig. Auch für die Integration von Seiteneinsteigern sind die Kolleginnen und Kollegen wichtige Ansprechpartner bei der Integration in den Schulalltag«, sagte Kultusministerin Kurth.
Deshalb soll ein möglichst großer Impuls gesetzt werden, um diese Lehrkräfte zum Verbleib im Schuldienst zu bewegen. Beschäftigte, die nach dem 1. August 2017 ihr 55. Lebensjahr vollenden, werden mit zunehmendem Alter von der Unterrichtsverpflichtung wie folgt entlastet:
- Mit 58 Jahren reduziert sich das Regelstundenmaß um eine, mit 60 um eine weitere und mit 61 um insgesamt drei Wochenstunden.
- Beschäftigte, die vor dem 31. Juli 2017 ihr 55. Lebensjahr vollenden, bleiben die bisherigen Regelungen bestehen – mit einer Ausnahme: Ab dem 63. Lebensjahr werden die Beschäftigten um eine dritte Wochenstunde entlastet. Das ist neu.
- Doch damit nicht genug: Den Kolleginnen und Kollegen ab dem 63. Lebensjahr wird ein höheres Entgelt gewährt. Dies entspricht einem Zuschlag von bis zu 780 Euro brutto*. Weniger unterrichten und mehr Geld verdienen – das kann somit für ältere Lehrerinnen und Lehrer Realität werden.
- Darüber wird es für Lehrkräfte ab dem 63. Lebensjahr weitere entlastende Maßnahmen geben. Dazu gehört zum Beispiel, dass diese Kolleginnen und Kollegen nicht mehr an mehrtägigen Klassenfahrten teilnehmen müssen.
»Vor dem Hintergrund, dass diese Lehrergeneration Hauptgarant für den Erfolg des sächsischen Schulsystems seit der Wende war, finde ich diese Vergünstigungen mehr als verdient«, betonte die Ministerin.
Arbeitsvermögen erhöhen und Mehrarbeit vergüten
Die Abordnungen von Lehrern an die Verwaltung sollen weiter reduziert werden. Teilzeitbeschäftigte Lehrer werden angesprochen, ob sie freiwillig ihre Arbeit erhöhen möchten. Die Mehrarbeit wird natürlich vollständig vergütet. Auch Überstunden werden ab der ersten Stunde bezahlt.
Neue Zulagen, um Lehrer zu gewinnen
Um besser im Wettbewerb mit anderen Bundesländern zu bestehen, kann bei einem Wechsel nach Sachsen ab dem 1. Januar 2017 eine Zulage in Höhe der Differenz von bis zu zwei Erfahrungsstufen des TV-L gewährt werden. Diese Zulage gibt es für vollausgebildete Lehrkräften, die aus dem Schuldienst eines anderen Bundeslandes nach Sachsen kommen.
Die Besetzung von freien Stellen in ländlichen Regionen war besonders schwer. Künftig wird das Kultusministerium offensiv mit einer Landlehrerzulage von monatlich bis zu 595 Euro brutto* werben können. Bislang verdienten Junglehrer an Oberschulen im ländlichen Raum in der Regel rund 3.054 Euro brutto* als Einstiegsgehalt. Künftig werden sie höher eingruppiert und bekommen inklusive der Landlehrerzulage rund 4.112 Euro brutto*. Das bedeutet ein Gehaltszuwachs von rund 1.060 Euro brutto monatlich.
Außerdem ist neu, dass es diese »Landlehrerzulage« jetzt auch für Lehrer in so genannten Mangelfächern in städtischen Regionen gezahlt werden kann. Die Zulage kann ebenfalls monatlich bis zu 595 Euro brutto* betragen.
Qualifizierungsprogramm für Seiteneinsteiger
Kultusministerin Kurth betonte heute nochmals: »Wir müssen durch ein Tal der Tränen gehen. Ich bleibe bei dieser Aussage und das aus gutem Grund. Trotz der jetzt beschlossenen Einkommensverbesserungen wird Sachsen aufgrund der realen Bewerbersituation und des deutschlandweiten Lehrermangels in den nächsten Jahren, nicht ohne Seiteneinsteiger auskommen.«
Deshalb sind auch Maßnahmen beschlossen worden, um Seiteneinsteiger intensiver auf ihre Tätigkeit an der Schule vorzubereiten. Zur Qualifizierung legt Sachsen ein auf mindestens fünf Jahre ausgelegtes Qualifizierungsprogramm auf. Die Seiteneinsteiger absolvieren zunächst eine dreimonatige Einstiegsfortbildung. In dieser Phase vermitteln erfahrene Lehrkräfte und Mentoren Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu wesentlichen Abläufen des Schulalltages und der Unterrichtsgestaltung. Danach schließt sich im Regelfall ein berufsbegleitender Ausbildungsabschnitt an einer Universität an. Die Qualifizierungsangebote sollen individuell und aufbauend zum vorhandenen Hochschulabschluss gestaltet werden. Eine interministerielle Arbeitsgruppe aus Kultusministerium, Wissenschaftsministerium und Finanzministerium wird umgehend die genauen Rahmenbedingungen für die berufsbegleitende Fortbildung zu entwickeln.
Mehr Lehrerstellen und Entlastung der Grundschullehrer
Das Qualifizierungsprogramm für Seiteneinsteiger macht es notwendig, auch die Zahl der Lehrerstellen zu erhöhen. Die Einstiegsqualifizierung und die fachliche Begleitung von Seiteneinsteigern an den Schulen erfolgt durch erfahrene Lehrerinnen und Lehrer. Es gibt noch auch einen weiteren Grund für mehr Lehrerstellen. Das Kabinett hat sich darauf verständigt, das Regelstundenmaß von Grundschullehrern von 28 Wochenstunden auf 27 zu senken. Dadurch steigt der Lehrerbedarf. Damit das nicht zu Lasten der Unterrichtsversorgung geht, werden die Lehrerstellen um insgesamt 722 Stellen für die nächsten beiden Haushaltsjahre erhöht.
Schulleitungen
Da den Lehrerinnen und Lehrern Beförderungen oder Höhergruppierungen ermöglicht werden, werden in allen Schularten auch die Schulleitungsämter entsprechend angepasst.
Zugang zum Lehramtsstudium werden verbessert
Die Hochschulzulassungsverordnung soll weiterentwickelt und damit der Zugang zu einem Lehramtsstudium vor allem für Abiturienten aus Sachsen verbessert werden. So kann ein Freiwilliges Soziales Jahr Pädagogik bei der Zulassungsentscheidung stärker berücksichtigt werden.
Mehr Bewerber- und Serviceorientierung in der Schulverwaltung
Das Kultusministerium wird das Einstellungsverfahren für Lehrer transparenter und bewerberorientierter ausgestalten. Dazu werden die konkreten Bedarfe der einzelnen Schulstandorte veröffentlicht. Bewerbungen können nicht nur schulartspezifisch, sondern auch schulstandortbezogen zugelassen werden.
Entlastung durch Schulverwaltungsassistenten
Mit dem Maßnahmenpaket will der Freistaat die Leistung der Lehrer durch bessere Verdienstmöglichkeiten würdigen. Gleichzeitig sollen sie aber auch von Arbeiten entlastet werden. Dazu wird das Modellprojekt »Schulverwaltungsassistenten« ins Leben rufen. Die Assistenten können z. B. bei Aufgaben, die neben dem Unterricht erledigt werden müssen, mithelfen. Sie sollen die Lehrer von Verwaltungsarbeit entlasten.
Zu weiteren Entlastung wird das Kultusministerium gemeinsam mit Schulpraktikern bis zum Schuljahresende 2016/2017 die Schulordnungen sowie eingeführte Instrumente zur Dokumentation und Qualitätssicherung überprüfen. Aufwand und Nutzen werden neu abgewogen.
* Zu allen aufgezeigten Verbesserungen der Lehrergehälter muss man folgendes beachten: Den Angaben zu den Gehaltserhöhungen, – Höhergruppierung und Zulagen liegen allgemeine Grundannahmen zugrunde (Berufsanfänger) und sie berechnen sich nach den tabellenmäßigen Entgelten.
Die persönliche Höhe der Zulage variiert aufgrund der jeweiligen persönlichen Verhältnisse: Dies sind z. B. Personenstand (ledig, verheiratet), Anzahl der Kinder, Erfahrungsstufe in der Entgeltgruppe, Steuerklasse.
Hallo, wurden denn die rechtlichen und tariflichen Grundlagen zur Umsetzung des Maßnahmenpaketes geschaffen? Ab Januar 2017 sollten ja die Beschlüsse Anwendung finden. Wie verhält es sich bei Polytechniklehrern?
Gruß Steffen
Hallo Steffen,
es wird noch daran gearbeitet. Ich kann Ihre Frage aber auch nicht beantworten, sondern nur Ihre personalführenden Stelle (SBA). Wenn Sie dort nachfragen, erhalten Sie eine konkrete Auskunft.
Viele Grüße
Liebe Frau Kelch,
ich bin ausgebildete Lehrerin für berufsbildende Schulen, also Sek. II, und seit dem 01.02.2016 an einer Oberschule beschäftigt. Eingestellt wurde ich mit der E11.
Ich bin bis Juli 2017 noch in Elternzeit. Muss ich einen Antrag auf Höhergruppierung stellen? Ich habe etwas Angst das ichinesische vergessen werde. Schließlich bin ich ja nicht im Dienst.
Vielen Dank und liebe Grüße
Liebe Frau Biastoch,
laut den Infos aus dem Schreiben an die Oberschullehrer brauchen Sie die Höhergruppierung theoretisch nicht beantragen. Aber ich rate Ihnen bei Unsicherheit dazu, bei Ihrer zuständigen Regionalstelle der SBA lieber nochmal nachzufragen. Sicher ist sicher.
LG
Sehr geehrte Frau Kelch,
ich bin ehrlich gesagt sehr pessimistisch, was die Lage bzw. die Situation im Sächsischen Bildungssystem angeht. Ich bin selbst Lehrer an einer Schule in Sachsen und beobachte die Entwicklung nicht nur in Sachsen, sondern auch in den anderen Bundesländern. Da nun auch bekanntlich Thüringen seine Lehrer verbeamten wird, hat sich das für Sachsen in Zukunft mit vielen hochmotivierten Lehrerbewerbern gegessen. Die deutschlandweit und auch hier in Sachsen ausgebildeten Lehrer werden unser Bundesland meiden. Die Auswirkungen kann man jetzt schon in den aktuellen Bewerberzahlen für das 2. Halbjahr sehen.
Des Weiteren Frage ich mich, ob sich denn überhaupt einmal jemand im Ministerium Gedanken gemacht hat über die jungen Lehrer, die in den letzten Jahren in Sachsen eine Stelle angenommen haben, hier überhaupt bleiben wollen? Viele von denen werden sich weiterhin in anderen Bundesländern bewerben.
Aus sicherer Quelle kann ich sagen, dass zahlreiche Lehrer aus Sachsen sich derzeit in Thüringen bewerben und dort sicherlich auf offene Ohren stoßen!
Auch wenn sie weiterhin so stark auf Seiteneinsteiger setzen, verprellen sie nicht nur die jungen gut ausgebildeten Lehrer aus Sachsen, sondern spielen mit der Zukunft der Kinder. Besonders die Kinder an den Oberschulen werden die Leidtragenden dieser Entwicklung sein. Landschulen gehören da auch dazu.
Wenn Sie also nicht bald aufs Pedal treten und wirkliche finanzielle Anreize (- damit meine ich nicht das Maßnahmenpaket der Landesregierung von oktober 2016, das meiner Meinung nach ein blanker Hohn für jeden Lehrer in sachsen darstellt-), werden nicht nur immer weniger ausgebildete Lehrer nach Sachsen kommen, sondern viele schon hier tätige Lehrer das Weite suchen.
Viele Grüße
Sehr geehrter „Sascha“,
zugegeben, die Situation auf dem Lehrerarbeitsmarkt ist sehr angespannt und um Lehrer wird überall in Deutschland hart gekämpft. Kaum ein Bundesland kann den Bedarf mit grundständig ausgebildeten Lehrern decken. In vielen Bundesländern blieben Lehrerstellen zum Schulstart unbesetzt oder man griff auf Seiteneinsteiger zurück. So auch in Sachsen. Da hilft es im Wettbewerb aufzurüsten und den umworbenen Lehrkräften bessere Bedingungen zu stellen. Die Regierungskoalition hat sich mit dem Maßnahmenpaket gegen eine Verbeamtung von Lehrern ausgesprochen. Darüber lässt sich sicher trefflich streiten. Gleichwohl beginnen die Maßnahmen aus dem Lehrerpaket zu wirken, wie man beim aktuellen Einstellungsverfahren spürt. Damit brechen noch lange nicht rosige Zeiten an. Das zu behaupten, wäre naiv. Fest steht, trotz Maßnahmenpaket wird Sachsen nicht ohne Seiteneinsteiger auskommen, aber die Maßnahmen entspannen die Situation. Ich wage auch zu behaupten, selbst wenn Sachsen Lehrer verbeamten würde, ohne Seiteneinsteiger ginge es auch dann nicht.
Viele Grüße
Sehr gehrter Herr Reelfs,
laut aktuellen Veröffentlichungen in den Medien, verpufft ihre Aussage bezüglich dem Wirken des Maßnahmenpakets mächtig gewaltig. Wenn sich bisher nur 404 Lehrer aus den anderen Bundesländern hier beworben haben, kann man nicht ansatzweise von Erfolg in der Lehrergewinnung sprechen. Zumal sich so gut wie jeder fertig ausgebildete Lehrer in mehreren Bundesländern bewirbt.
Denken Sie etwa wirklich, dass jemand nach Sachsen kommt, wenn er woanders ca. 1000 Euro Netto mehr verdienen kann, Sachsen mit einer der höchsten Stundenzahlen in Deutschland hat und es sich schon längst in Deutschland rumgesprochen hat, wie die Verhältnisse in Sachsen an den Schulen sind?
Ich würde mir sehr wünschen, wenn die Sächsischen Landtagsabgeordneten mal an die Schulen gehen würden, um sich dort zu informieren, was wirklich abgeht. Es brennt im wahrsten Sinne des Wortes an allen Fronten!
Wenn Mangel herrscht, muss man was bieten. Wenn man es aber nicht einmal schafft die eigenen Lehrer ordentlich bei der „Stange“ zu halten und diese zu motivieren, dann ist wirklich mehr als was faul in diesem Bundesland. Dabei beziehe ich mich ausdrücklich wieder auf das Maßnahmenpaket.
Nicht einmal dieses wird bisher so umgesetzt, wie es in den Medien angekündigt wurde. Nach jetzigem Stand werden die Lehrer noch eine Weile auf ihre Höherstufungen und Höhergruppierungen warten können. Also die paar Lehrer, die wirklich was von dem Maßnahmenpaket haben. Der große Rest wird abgespeist in einer Art und Weise, wie man es nur in Sachsen macht und wahrscheinlich auch aus den verschiedensten Gründen machen kann.
Aber gerade dieses Maßnahmenpaket fördert doch noch die Einstellung von Seiteneinsteigern. Wenn dies das Ziel der Sächsischen Staatsregierung ist, dann hat sie ganze Arbeit geleistet. So lassen sich auch für die Zukunft weitere Kosten drücken!
Doch ohne Verbeamtung werden weiterhin die wirklich ausgebildeten Lehrer einen Bogen um Sachsen machen bzw. aus diesem Bundesland flüchten, wenn sie die Möglichkeit haben. Mein Beispiel (Thüringen) in meinem vorhergehenden Beitrag möchte ich hier nicht noch einmal anführen, obwohl ich dazu noch eine Antwort erwarte.
Eine Farce ist auch ihre Aussage, die auf die Situation in den anderen Bundesländern hinweist. Gerade diese Situation, dass in allen Bundesländern Lehrernotstand herrscht, muss doch der Sächsische Staatregierung die Augen öffnen, dass man wirklich alle Hebel in Bewegung setzen muss, um Lehrer für dieses schöne Bundesland zu gewinnen. Mann steht in einer großen Konkurrenzsituation um die besten Köpfe und diese suchen sich die Filetstückchen raus. Dabei kann man Sachsen mit einem alten, schimmligen Knochen gleichsetzen.
Als letzter Punkt noch der Hinweis von mir: Wenn Sachsen die Verbeamtung einführen würde, bin ich sogar ziemlich sicher, dass viele Sachsen, die in den anderen Bundesländern leben, wieder zurückkommen würden, da sie ihren Verbeamtungsstatus dann nicht aufgeben müssten und Sachsen doch immer noch der schönste Freistaat ist! 😉
Viele Grüße
Ich bin im Vorbereitungsdienst für LA Gy Mathematik und Informatik und habe mich zum 01.02.2017 beworben. Bisher habe ich kein Angebot bekommen. Kann es sein – das der Bedarf gedeckt ist oder bekommt man mit 40+ kein Angebot mehr, weil man zu alt ist ?
Hallo Alexander,
haben Sie denn schon bei der SBA Leipzig nachgefragt? Dort haben Sie sich ja beworben.
Viele Grüße
Liebe Frau Kelch, ich werde 2017 63 Jahre alt. Bekomme ich eine Abminderungsstunde mehr ab Schuljahr 2017/18, also 3 Abminderunsstunden?
Danke.
Ja, dass ist richtig. Diese Regelung tritt für Sie automatisch in Kraft.
Liebe Gabriele,
theoretisch steht es so im Maßnahmenpaket: „Ab dem 63. Lebensjahr werden die Beschäftigten um eine dritte Wochenstunde entlastet.“ Wie das Maßnahmenpaket bei Ihnen im Einzelfall greift, dazu kann ich mich von hier aus schlecht äußern. Bitte fragen Sie sicherheitshalber bei Ihrer zuständigen SBA nach.
Viele Grüße
Hallo Frau Kelch,
können Sie bereits Fortschritte bei der Umsetzung des Maßnahmenpakets vermelden? Speziell die Umsetzung der E13 ab Januar interessiert mich hier. Werden Bestandslehrer, die vor 2015 eingestellt wurden, nur auf Antrag höhergruppiert? Was wird mit den Erfahrungsstufen? Gibt es vielleicht schon eine VwV dazu?
Es ist wirklich sehr angenehm jemanden einfach mal so fragen zu können. Toller Blog!
Hallo,
Danke für das Lob für den Blog! Das freut uns sehr :).
Es gibt ein Informationsschreiben dazu, dass am 18. November 2016 an die Lehrer der Oberschulen gegangen ist. Dort steht alles Wichtige drin. Lehrer*innen, die vor dem 1.8.2015 eingestellt worden sind, müssen die Höhergruppierung bei der SBA beantragen. Aber bitte beachten Sie wirklich das Schreiben dazu, denn nicht jeder profitiert insgesamt von der Höhergruppierung z.B. wegen eventuell noch ausstehender Stufenaufstiege.
Viele Grüße
Die Abminderungsstunden für ältere Lehrkräfte werden doch nur hin und her geschoben. Früher ab 55, nun ab 58, dafür eine Stunde mehr… . Ja, und der Anreiz auf dem Land zu arbeiten… , ganz toll! Aber wo bleiben die Kollegen, welche schon viele Jahre in den abgelegenen Landschulen arbeiten? Das ganze Maßnahmepaket wird weder dem Anliegen gerecht, qualifizierte Lehrer für einen qualifizierten Unterricht zu gewinnen, noch eine gerechte Vergütung der Kollegen zu erreichen, die schon viele Jahre arbeiten und das Tal der „freiwilligen“ Teilzeit durchschritten haben(Das nannte man Solidarität). Es schürt Unruhe und Uneinigkeit in den Lehrerzimmern.Die Gespräche drehen sich dort meist nur noch um die Bezahlung, statt um die Pädagogik. Ja, die unzähligen Einzelfälle-ein Schelm, der Böses dabei denkt!
Hallo,
Ich beginne ab dem 01.02.2017 mein Referendariat in Sachsen und wollt gern wissen wo ich mich genauer über den Zuschlag, die daran geknüpften Bedingungen und ggf. eine Beantragung informieren kann. Gibt es da einen Ansprechpartner?
Freundlicje grüße
Hallo!
Alle Infos über die Zulagen usw. bekommen Sie bei Ihrer zuständigen Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur.
Viele Grüße
Was bedeutet „Mehrarbeit wird ab der ersten Stunde vergütet“? Betrifft das auch Vollzeitbeschäftigte oder müssen diese weiterhin 3 unbezahlte Mehrarbeitsstunden im Monat machen?
Ja, es ist laut Maßnahmenpaket geplant, dass ab der ersten Stunde Mehrarbeit vergütet wird. Gilt dann auch für Vollzeitbeschäftigte.
Viele Grüße
Ab wann und wie kann man Einsicht erlangen, was unter der Kategorie „Mangelfächer in städtischen Regionen“ gemeint ist? Insbesondere sind wichtig: Schulart, Schulfach/-fächer, Standorte (bzw. sind diverse Städte davon ausgeschlossen, z.B. Dresden oder Leipzig) und Gültigkeitszeitraum. Vielen Dank für eine kurze Stellungnahme. MfG
Es wird keine Liste dazu geben, da die Zulagen an Bewerber oder Beschäftigte rentennaher Geburtsjahrgänge von den Umständen des Einzelfalles und der jeweiligen Bewerbersituation abhängen. Es kann also vorher gar nicht pauschal beantwortet werden. Die Frage können nur die Regionalstellen der SBA ganz konkret und ausnahmslos individuell beantworten. Zentrale Festlegungen, dass für bestimmte Regionen bzw. Städte die Nutzung des Anreizsystems generell ausgeschlossen ist, gibt es auch nicht.
Einen generellen Überblick zum Lehrerbedarf finden Sie aber in den Hinweisen zur Entwicklung des Lehrerbedarfs, siehe hier: http://www.lehrerbildung.sachsen.de/download/download_lehrerbildung/Bedarfshinweise.pdf
Viele Grüße
Hallo Frau Kelch,
gibt es inzwischen eine genauere Information bezüglich der Qualifizierung für Seiteneinsteiger? Ab wann starten die Qualifizierungen? Woher erhalte ich nähere Infos zur allgemeinen Vorgehensweise?
Hallo,
die Vorbereitungen zur Qualifizierung von Seiteneinsteigern laufen auf Hochtouren. Herausforderungen bestehen hier zum einen im Organisatorischen, da die Seiteneinsteiger mit ihrer Vorbereitung ja bereits zum Januar 2017 beginnen sollen. D. h. das Einstellungsverfahren und die Zuweisung der Seiteneinsteiger in ihre Kurse müssen Hand in Hand gehen. Das soll so reibungslos wie möglich geschafft werden, erfordert aber auch Flexibilität, da nicht alle Seiteneinsteiger aufgrund ggf. bestehender Arbeitsverhältnisse unmittelbar zum 01.01.2017 schon zur Verfügung stehen können. Wir werden das aber meistern. Zum anderen müssen genügend Dozenten gewonnen werden, die die Aufgabe der Einführung der neuen Kolleginnen und Kollegen gern und professionell übernehmen können. Auch diese Dozenten haben nicht mehr viel Zeit sich auf die Anforderungen des „Ausbildungsplanes“ einzustellen und didaktisch gute Veranstaltungen für die Seiteneinsteiger vorzubereiten. Aber auch dass soll gelingen.
Viele Grüße
Dirk Reelfs
Sehr geehrte Frau Kelch,
seit 2007 unterrichte ich an einer Grundschule die Fächer Intensives Sprachenlernen Polnisch, DaZ, Musik und Förderunterricht. Aufgrund mangelnder Fachlehrer wurde ich angewiesen, ab diesem Schuljahr das Fach Mathematik zu unterrichten. Sie können sich vorstellen, welche Zusatzbelastung dies für mich bedeutet.
Als polnische Staatsbürgerin verfüge ich über einen Universitätsabschluss (Magister – Universität Wrocław im Fach Germanistik) sowie einen pädagogischen Abschluss im Fach DaZ. Zusätzlich absolvierte ich die Musikschule der II Stufe in Legnica und erwarb dort den Fachschulabschluss „für das Klavier“.
Von Beginn an bin ich in die E9 eingruppiert.
Welche Möglichkeiten bietet das Bildungspaket hinsichtlich einer Einstufung in die E11, konkret in meinem Fall.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Agos,
vielen dank für Ihre Anfrage. Ohne genaue Kenntnis des mit dem ausländischen Bildungsabschluss erreichten Ausbildungsniveaus, der Vergleichbarkeit der erworbenen Qualifikationen mit einem universitären (Pädagogik-)Studium in Deutschland sowie dem konkreten Unterrichtseinsatz im sächsischen Schuldienst kann ich keine verlässliche Aussage zu einer möglichen Verbesserung der tariflichen Eingruppierung als angestellte Grundschullehrerin treffen. Ich schlage deshalb vor, dass Sie sich an die zuständige Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur wenden.
Viele Grüße
Dirk Reelfs
Hallo Frau Kelch,
im Maßnahmepaket finde ich mich leider nicht so richtig wieder. Sie schreiben: „…alle Lehrer an Oberschulen mit Abschluss in den Lehrämtern der Sek. I und II erhalten die E 13 ab dem 1. Januar 2017“. Ich bin als GS-Lehrerin mit 2. Staatsexamen im Jahr 1999 aufgrund Lehrermangels in die damalige Mittelschule eingestellt worden. 2008 habe ich im berufsbegleitenden Studium das LA für Mittelschulen in einem Fach abgeschlossen – bin also jetzt ein Ein-Fach-Lehrer in der Oberschule. Werde ich in die E13 eingestuft oder nicht? Wenn ja, muss ich dafür einen Antrag stellen?
Hallo,
vielen Dank für die Anfrage. Angesichts der Komplexität der Eingruppierungsfrage bitte ich Sie, sich an die zuständige Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur zu wenden. Ich hoffe, die Kollegen dort, können Ihnen weiterhelfen.
Viele Grüße
Dirk Reelfs
Hallo Frau Kelch, wo gibt es das Informationsschreiben zum Maßnahmenpaket zum Nachlesen? Im Internet finde ich es nicht und da ich in Elternzeit bin, komme ich auch nicht über die Schule ran.
Hallo! es steht im Schulportal, wenn Sie möchten, kann ich es Ihnen aber auch mailen? Schreiben Sie mir eine kurze Mail an manja.kelch@smk.sachsen.de
Viele Grüße
Ich hab es versucht, aber die Mails kommen zurück!
Hallo Frau Kelch,
zunächst danke für die schnelle Beantwortung der Fragen.
Eine Frage habe ich noch zur konkreten Durchführung: Vor einigen Tagen ging das „Informationsschreiben zum
Maßnahmepaket“ raus. Muss ich noch einen Antrag auf Höhergruppierung stellen oder wir dies vom Personalamt
automatisch bearbeitet. Ich bin an einer Oberschule in der E11 eingruppiert. Vielen Dank.
Gerne 🙂
Das kommt unter anderem darauf an, wann Sie eingestellt worden sind. Lehrer, die ab dem 1.8.2015 neu eingestellt worden sind, brauchen keinen Antrag stellen. Ob sich eine höhere Entgeltgruppe ergibt, wird von Amts wegen geprüft.
Wer aber einen Antrag stellen muss, steht im Informationsschreiben auf der 2. und 3. Seite ganz genau drin.
Sie haben geschrieben: „Alle Lehrer an Oberschulen mit den Lehrämtern Sek. I und Sek. II erhalten ab Januar 2017 die E13.“
Eine Verständnisfrage meinerseits: Ist man als Seiteneinsteiger (Einstieg ab nächstem Jahr August) nach dem Durchlaufen des 1 Jahr Ref (=Lehramtsbefähigung für 1 Fach?) + nach dem 2 jährigen nebenberuflichem Studium (Zeitraum wurde mir von der sächsischen Bildungsagentur mitgeteilt) + 1 Jahr Ref (=Lehramtsbefähigung für Fach 2) dann mit den „normalen“ Lehrern (mit grundständigem Lehramtsstudium und Ref) gleichgestellt? Falls ja – gilt dies dann nur in Sachsen oder werde ich dann auch in anderen Bundesländern als „normaler“ Lehrer gelten – Sprich: Welchen Abschluss hat man nach all dem?
Sorry, für die verzögerte Antwort, ich musste im zuständigen Referat nachfragen, weil Ihre Frage sehr fachspezifisch ist.
Sie haben Recht, gemäß § 17 Abs. 2 QualiVO Lehrer sind Bewerber, die die Lehrbefähigung in zwei Fächern nachweisen, den Absolventen des Vorbereitungsdienstes nach der Lehramtsprüfungsordnung II gleichgestellt und berechtigt, die entsprechende Berufsbezeichnung nach § 25 Abs. 1 LAPO II – „Lehrer für das Lehramt an Mittelschulen“ – zu führen. Die Länder erkennen gemäß KMK-Beschluss vom 05.12.2013 solche – auf dem Wege von Sondermaßnahmen erworbene – Abschlüsse im Bedarfsfall gegenseitig an.
Nach der neuen Rechtslage wird eine zweite schulpraktische Ausbildung außerdem nicht mehr nötig sein. Wenn aus der Vorqualifikation ausreichende Studienumfänge für eine Zuordnung zu einem Unterrichtsfach abgeleitet werden können, wäre der Qualifizierungsweg folgender:
1. Schulpraktische Ausbildung im ersten Fach (Erwerb der Lehrbefähigung in diesem Fach)
2. Wissenschaftliche Ausbildung in einem zweiten Fach (Erwerb der Lehrbefähigung im zweiten Fach)
Da bisher noch nicht bekannt gegeben wurde, welche Fächer an welchen Schularten ab Februar 2016 als Mangelfächer gelten, würde ich diese Frage gern noch einmal in den Raum stellen.
Es gibt die Bedarfshinweise vom August 2016 http://www.lehrerbildung.sachsen.de/download/download_lehrerbildung/Bedarfshinweise.pdf. Eine neue Liste wird es nach meinen Informationsstand erstmal nicht geben.
Sie schreiben, dass ALLE Lehrer mit Lehrämtern der Sek I und Sek II die E13 erhalten werden. Ich bin ausgebildet für das höhere Lehramt an berufsbildenden Schulen, also Sek II. Angestellt bin ich allerdings an einer Grundschule und erhalte hier nur die E11. Das empfinde ich natürlich als ungerecht, da bisher in Sachsen die meisten Lehrer nach Ausbildung bezahlt werden. Beispielsweise erhalten ausgebildete Oberschullehrer an berufsbildenden Schulen die E11 (Oberschule) und nicht die E13 – obwohl sie an einer „E13-Schule“ arbeiten. Es wird also nach Ausbildung bezahlt. Andersrum erhalten ausgebildete „E13-Lehrer“ an anderen Schularten nicht die E13 nach Ausbildung sondern die niedrigere Eingruppierung (nach Tätigkeit.) Hier scheint es nach Ihrer Aussage ja eine Änderung zu geben.
Wird nun endlich meine lange Ausbildungszeit anerkannt und ich erhalte tatsächlich die E13? Ich bitte um zeitnahe Antwort, da ich aufgrund meiner bisherigen Bezahlung und keiner Beschäftigungsaussicht an einer berufsbildenden Schule in Sachsen (und damit E 13) nächste Woche ein Einstellungsgespräch in Bayern habe.
Würde ich hier in Sachsen ab nächstem Schuljahr entsprechend meiner Ausbildung bezahlt, würde ich eventuell umdenken und gern weiter in Sachsens Provinz arbeiten.
Eine Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 13 ist nicht möglich. Eine höhere tarifliche Eingruppierung „schulartfremder“ Lehrkräfte im Vergleich zu Beschäftigten mit abgeschlossenem Lehramtsstudium und der Befähigung für das Lehramt an Grundschulen (= E 11 + mtl. Angleichungszulage) ist nach dem Willen der Vertragsparteien des TV EntgO-LK ausgeschlossen.
Insofern muss es ganz korrekt heißen: Alle Lehrer an Oberschulen mit den Lehrämtern Sek. I und Sek. II erhalten ab Januar 2017 die E13.
Hallo,
ab wann würde das Qualifizierungsprogramm für Seiteneinsteiger starten? Auch schon für Seiteneinsteiger ab 01.02.2017?
Viele Grüße
Hallo, wann das Qualifizierungsprogramm startet, steht noch nicht fest. Ich kann die Frage deshalb noch nicht beantworten.
Viele Grüße
Guten Tag,
warum werden in Sachsen Lehrer nicht verbeamtet?
Im Grundgesetz (GG) Artikel 33 Absatz (4) heißt es „Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen.
(5) Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln.“
Zum Beispiel die Erteilung von Zensuren bzw. das Abnehmen von Prüfungen, die staatlich anerkannt sind sowie weitere Verwaltungsakte etc. gelten als „hoheitliche Aufgaben/Befugnisse“.
Desweiteren sind Lehrer im „Öffentlichen Dienst“. Die Verbeamtung von Lehrern ist somit laut GG „unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln.“
Warum hält sich Sachsen nicht daran?
Anders gefragt: Warum hat eigentlich noch kein Lehrer in Sachsen seinen – laut „Verfassung“ vorgesehenen – Beamtenstatus eingeklagt?
(Im Übrigen hat das Bundesverfassungsgericht im letzten Jahr Altersgrenzen zur Verbeamtung von Lehrern „gekippt“. Das bedeutet dann eigentlich, dass auch in Sachsen jeder Lehrer im öffentlichen Dienst das Anrecht auf den Beamtenstatus hätte – egal wie alt!)
Allerdings wäre es meines Erachtens „gerechter“ wenn endlich die Differenzen im Einkommen / Sold (Angestellte / Beamte) der Vergangenheit angehören würden.
Wie war das doch gleich: „Gleiches Geld für gleiche Arbeit!“ ? Das erscheint für Lehrerberuf noch in weiter Ferne!
Mit freundlichen Grüßen
Robert Bennett
Ich kann dazu nur sagen, dass sich politisch von Seiten der Regierung nicht für die Verbeamtung der Lehrer entschieden wurde.
Zu rechtlichen Seite: Es ist strittig, ob der Umfang der hoheitlichen Tätigkeit bei Lehrern eine Verbeamtung zwingend voraussetzt. Richtig ist, dass die Verbeamtung die Ausübung hoheitlicher Tätigkeit voraussetzt. Das Abschlusszeugnis stellt z. B. eine öffentliche Urkunde dar und ist damit dem öffentlichen Recht zuzuordnen, sprich sie ist Gegenstand hoheitlichen Handelns.
Ich interessiere mich für eine Stelle als Schulverwaltungsassistent. An wen kann ich mich wenden, um nähere Informationen zu erhalten?
Danke und viele Grüße
Das ist schön! Ab er es steht noch nicht fest, wohin Sie sich wenden können. Das Projekt wurde mit dem Maßnahmenpaket beschlossen, aber es muss jetzt erst umgesetzt werden. Wenn es dann Infos gibt, werden wir von der Pressestelle dazu sicher auch etwas veröffentlichen.
Ich bin ausgebildete Gymnasiallehrerin (Staatsexamen) mit den Fächern Mathematik und Englisch. Als ich mein Examen 2014 in der Hand hielt, jedoch kein Stellenangebot am Gymnasium in meinem Wohnort Dresden bekam, beging ich leider den Fehler einen Vertrag für die Oberschule im Bezirk Bautzen anzunehmen. Seitdem schreibe ich vergeblich Versetzungsanträge. Ich scheine auf dem Land und in der für mich falschen Schulart gefangen zu sein! Wird die „Landzulage“ und die „Mangelfachzulage“ auch für mich gezahlt, die schon seit 2014 dort arbeitet?
Falls Sie noch nicht in der E13 sein sollten, bekommen Sie diese höhere Eingruppierung ab 1.Januar 2017. Die Zulagen für den ländlichen Raum oder die Mangelfächer gibt es nur bei Neueinstellungen.
Hallo, ich hab zwei Fragen zu den neuen Regelungen: Als Oberschullehrer in der E11/2 frage ich mich, ob ich meine zweite Erfahrungsstufe in der E13 behalte, oder in die 13/1 zurückgestuft werde? Kann ich als bereits angestellter Lehrer an einer ländlichen Schule in sachsen auch eine „Landlehrerzulage“ erhalten, oder betrifft das nur Neueinstellungen? Vielen Dank für die Informationen!
Die Landzulage gibt es nur für neu eingestellte Lehrer. In welche Erfahrungsstufe Sie in der E13 kommen, kann ich Ihnen von hier aus nicht beantworten. Sie werden von der SBA einen Änderungsvertrag vorgelegt bekommen. In welche Erfahrungsstufe Sie dann kommen und was das finanziell bedeutet, können Sie z. B. beim Landesamt für Steuern und Finanzen erfragen. Allerdings bitten wir hier noch um Geduld, die Umsetzung wird noch Zeit in Anspruch nehmen.
Viele Grüße
Bedeutet das, dass alle Lehrer an Oberschulen in die E13 aufrücken? Auch die bereits in den letzten Jahren eingestellten und die fachfremd unterrichtenden? Werden auch die an Freien Schulen geleisteten Jahre anerkannt? Bisher wurden mir von meinen 15 Jahren an Freien Schulen nur 3 anerkannt. Das wäre ein erheblicher Einkommensverlust. Wie werden die beruflichen Erfahrungen der Kolleginnen und Kollegen, die bereits vor einigen Jahren aus anderen Bundesländern kamen, angerechnet?
Genau, alle Lehrer an Oberschulen mit Abschluss in den Lehrämtern der Sek. I und II erhalten die E 13 ab dem 1. Januar 2017. Die Umsetzung wird aber mit Sicherheit noch Zeit in Anspruch nehmen. In welche Stufe Sie dann rutschen, kann ich Ihnen von hier aus nicht beantworten. Einen Änderungsvertrag bekommen Sie von der SBA vorgelegt. In welche Erfahrungsstufe Sie dann kommen und was das finanziell bedeutet, können Sie z. B. beim Landesamt für Steuern und Finanzen erfragen.
Idee- Suchen Sie sich per Lotto-System Lehrer von allen Schularten in Sachsen und Studenten reden sie mit Ihnen , dann gibt es vielleicht mal eine Lösung…………………….
Wann tritt dann die Stundenanzahl 28 auf 27 für die Grundschullehrer in Kraft auch ab 01.01.2017, oder erst später es gab schon einen Kollegen der ganz toll bei seiner Anfrage betreffs der Altersabminderungsstunden gerechnet hatte- DANKE-ich will jetzt nicht rechnen, ich gebe die Hoffnung für mich und alle Grundschullehrer nicht auf, ab 01.01.2017……………….
Das Regelstundenmaß für Grundschullehrer von 28 auf 27 Wochenstunden, wird ab dem kommenden Schuljahr 2017/2018 abgesenkt.
Hallo Frau Kelch,
ich sehe nicht durch. Ich bin ausgebildeter Gymnasiallehrer. Sei einem Jahr arbeite ich an einer Oberschule und beziehe die E11. Von den nun kommenden Änderungen werde ich nichts zu spüren bekommen, ist das richtig? Oder werden tatsächlich ALLE Lehrer der SEK I in die E13 gehoben (also die auch schon im Dienst sind)?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo, doch, es werden ALLE Lehrer mit Lehramtsabschluss der Sek I und II ab 1. Januar 2017 in die E13 eingruppiert. Auch diejenigen, die schon an der Oberschule im Dienst sind.
Viele Grüße!
Es gibt für Grundschullehrer laut TVL nicht wenig Spielraum! Politik in Sachsen hat einfach noch nicht verstanden, welchen Stellenwert die GS haben sollte. Es gab und gibt weiterhin nicht die Möglichkeit eingruppierungsrelevante Abschlüsse in Sachsen zu absolvieren. Abschlüsse aus anderen Bundesländern werden nicht anerkannt. Das möglicherweise kommende Paket ist für GS-Lehrkräfte unzureichend. Gerade die Kollegen (50 +) werden nicht berücksichtigt. Sie haben alle Kürzungen der Landesregierung mitgetragen und nun? Wo bleibt die Wertschätzung und Achtung unserer Arbeit?
Mit freundlichen Grüßen
Aus meiner Sicht ist das Maßnahmenpaket ein guter Schritt in die richtige Richtung.
+ Sehr gut finde ich, dass man das Einstellungsverfahren transparenter und bewerberorientierter ausgestalten
möchte. Die Angabe der konkreten Bedarfe für die einzelnen Schulstandorte vermeidet den Eindruck der
Willkürlichkeit und bringt für die Bewerberseite schlichtweg eine bessere Planbarkeit mit sich.
+ Die Idee eines „Schulverwaltungsassistenten“ finde ich auch sehr gut. Verwaltungsarbeiten „fressen“ in nicht
unerheblichen Maße wertvolle Zeit, die besser in die Schüler, den Austausch mit den Eltern, in die Gestaltung
des Unterrichts etc. investiert werden sollte. Ich bin gespannt auf das Modellprojekt.
+ Gut finde ich zudem, dass Mehrarbeit und Überstunden ab der ersten Überstunde vergütet werden.
Das kann natürlich nur für die offizielle Mehrarbeit/Überstunde gelten, verständlich. Aber sind wir mal ehrlich,
selbst wenn man die Aufgaben nur einigermaßen gescheit erledigen würde, arbeitet man regelmäßig mehr als
die vereinbarten 40 Stunden ;).
+ Grundsätzlich finde ich es gut, dass Seiteneinsteiger besser auf ihren Einsatz in der Schule vorbereitet werden
sollen. Das trägt sicherlich dazu bei, das Programm nachhaltiger zu gestalten.
– ABER: und nun kommt das dicke MINUS! Der Einsatz von Seiteneinsteigern packt das eigentliche Problem
nicht an der Wurzel, sondern versucht lediglich, dessen Symptome abzumildern. Und obwohl die gegenwärtige
Situation maßgeblich von Seiten der Politik verschuldet worden ist, hat man die Lösung des Problems bisher
quasi allein den erfahrenen Kollegen an den Schulen aufgeschultert und sich damit aus der Verantwortung (!)
gestohlen. Diejenigen, die als Mentoren Seiteneinsteiger betreuen, erhalten eine Abminderungsstunde – das
ist richtig und besser als nichts. Aber jeder weiß, dass 45min pro Woche nicht ausreichen, um einen
Seiteneinsteiger adäquat zu betreuen und auszubilden. Auch an dieser Stelle sollte die Mehrarbeit vergütet
werden.
Wenn man „Mist baut“, dann muss man dafür auch die Verantwortung übernehmen.
Mit dem Maßnahmenpaket fangen Sie endlich an, Verantwortung zu übernehmen. Übernehmen Sie auch weiterhin diese Verantwortung und lassen Sie nicht nach, weitere notwendige Schritte zu gehen.
Danke für Ihren Kommentar! Zum dicken MINUS: Es gibt momentan keine andere Lösung, da der Arbeitsmarkt leer ist und jetzt zwar deutlich mehr Lehramtsstudenten studieren, aber auch erst in ein paar Jahren fertig werden. Siehe hier: http://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2016/07/07/mehr-lehrer-fuer-sachsen-neue-vereinbarungen-mit-den-universitaeten-zum-lehramtsstudium/
Viele Grüße
Ich bin Diplomsportlehrer mit der Ausbildung der Deutschen Hochschule für Körperkultur. Die Ausbildung wurde nach altem Recht der DDr begonnen und nach 1990 beendet. Seit 3 Jahren bin ich als Seiteneinsteiger an einer Oberschule beschäftigt. Welche Gehaltsstufe werde ich ab 1.1.2017 erhalten. Momentan ist es die E10. Danke für eine Antwort!
Das kann ich Ihnen von hier aus und jetzt nicht beantworten. Die Umsetzung wird noch dauern, es müssen rechtliche Grundlagen und tarifliche Grundlagen geschaffen werden. Sie müssten sich auf jeden Fall an die SBA wenden, um Ihre Frage dann konkret beantwortet zu bekommen.
Ich bin 1-Fach- Diplomlehrer ohne Ausbildung in einem zweiten Fach, unterrichte aber schon 20 Jahre in 2 weiteren Fächern in den Klassen 5-10.wann werde ich gleich gestellt und komme in die E13?
Momentaner Stand ist, dass jetzt das Verfahren zur Anerkennung einer 2. Lehrbefähigung konzipiert wird. Das wird noch etwas dauern. Die Beschäftigten werden rechtzeitig darüber informiert, sobald es Regelungen dazu gibt.
Für mich als Diplomlehrer für Polytechnik ist natürlich sehr interessant, dass auch DDR-Abschlüsse anerkannt werden. Nach dem Recht der DDR war der Polytechniklehrer 2 Fach-Lehrer. Somit würde ich auch in die 13 eingestuft werden? Im Übrigen habe ich auch die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben, Sport zu unterrichten (Zertifikat). LG
Das kann Ihnen dann nur die SBA beantworten. Aber wie schon erwähnt, müssen jetzt für die Umsetzung des Maßnahmenpaketes ersteinmal die rechtlichen und tariflichen Grundlagen geschaffen werden. Das wird noch Zeit in Anspruch nehmen.
Kann man einsehen, welche Fächer zur Zeit Mangelfächer sind?
Irgendwie scheint das Konzept „Sachsen“ zu haken… die meisten meiner sächsischen Studienkollegen arbeiten inzwischen in anderen Bundesländern.
Dort ist allein schon das Bewerbungsverfahren leichter und transparenter. Man kann sich online bewerben und – was sehr hilfreich ist – gezielt an einzelnen Schulen.
Aber genau das steht doch im Maßnahmenpaket! Das Einstellungsverfahren wird auch geändert. Dazu werden die konkreten Bedarfe der einzelnen Schulstandorte veröffentlicht. Bewerbungen können nicht nur schulartspezifisch, sondern auch schulstandortbezogen zugelassen werden. Es wird schulscharfe Ausschreibungen geben.
Ich frage mich ob ich was davon habe. Ich arbeite nun seit 4Monaten für den Freistaat, zuvor beim freien Träger. Eingestellt wurde ich mit der 11 in der 3Stufe. Kommt bei mir mehr raus? Ich bin gespannt!
Also konkret, welche Stufe usw., das erfahren Sie dann von der SBA bzw. Landesamt für Finanzen. Generell können Sie ja schon am Maßnahmenpaket etwas ablesen.
(korrigierte Fassung)
Guten Tag,
ich würde als Gymnasial-Lehrer gern nach Sachsen kommen. Allerdings würde ich damit meinen Status als Beamter verlieren.
Welche Anreize kann mir Sachsen anbieten, da in Sachsen ja aktuell lediglich Funktionsstellen mit einem Beamtenstatus verbunden sind?
Danke und freundliche Grüße
Robert Bennett
Sie könnten eine Zulage bekommen. Bei einem Wechsel nach Sachsen ab dem 1. Januar 2017 kann eine Zulage in Höhe der Differenz von bis zu zwei Erfahrungsstufen des TV-L gewährt werden. Diese Zulage gibt es für vollausgebildete Lehrkräften, die aus dem Schuldienst eines anderen Bundeslandes nach Sachsen kommen.
Ich bin ausgebildete Gymnasiallehrerin und habe mich 2014 bereit erklärt, an einer Oberschule anzufangen. Den ersten Tritt in den Hintern erhielt ich im Sommer 2016:“Nein, nur neu eingestellte Gymn.lehrer an der Oberschule erhalten die 13. Sie waren ja so doof und haben sich bereits 2014 dafür entschieden.“ Und nun der zweite Tritt in den Hintern. Wie müssen sich erst Kollegen fühlen, die schon 20 Jahre an der Oberschule sind. Meine Frage: Wie stehen meine Chancen auf Einstellung nach einer Kündigung? Meine Fächer: Deutsch und Englisch.
Wie meinen Sie das? Alle Oberschullehrer“(mit Lehramtsausbildung der Sek I und II) erhalten laut Maßnahmenpaket ab 1.1.2017 die E13.
„Mit den Maßnahmen will Sachsen mehr Lehrer für den sächsischen Schuldienst gewinnen und binden. So erhalten junge Lehrerinnen und Lehrer bessere Einstiegsgehälter.“ Es wird immer wieder von EINSTIEGSgehältern und Junglehrern gesprochen.
Klingt verwirrend, ich weiß. Damit sollte darauf hingewiesen werden, dass die Wartefrist entfällt. De facto ist es so „Im Ergebnis erhalten künftig alle Lehrer mit Lehrämtern der Sekundarstufe I und II an öffentlichen Schulen in Sachsen die E 13.“. Wie das dann mit der Stufe usw. aussieht, hängt vom konkreten Einzelfall ab.
Großartig…nach 31 Dienstjahren trotz Diplomabschluss in 2 Fächern und jeweils 2-jähriger Weiterbildung in Englisch und Integration die E13! Demütigend! Nächstes Jahr werde ich nach dem 01.08.17 55 Jahre alt. Die Alten sind die Leidtragenden einer verfehlten Personalpolitik, die die Sächsische Regierung zu verantworten hat.
Guten Tag,
ich würde als Gymnasial-Lehrer gern nach Sachsen kommen. Allerdings würde ich damit meine Status als Beamter verlieren.
Welche Anreize kann mir Sachsen anbieten, da in Sachsen ja aktuell lediglich Funktionsstellen mit einem Beamtenstatus verbunden sind?
Danke und freundliche Grüße
Robert Bennett
Das heißt konkret, Gynnasiallehrer, die bereits im Schuldienst sind und sich, wie ich, noch im unteren Bereich der Erfahrungsstufen befinden, bekommen von der Höhergruppierung nichts zu spüren?
Nein, Sie sind ja bereits in der E13.
Ja, so ist das und das ist wohl „sächsische Logik“. Man studiert für SekII länger (z.B. in Sachsen (gr.) Latinum im Fach Deutsch, aber nur für SekII) und viel aufwändiger, wird aber am Ende mit denjenigen finanziell gleichgestellt, die es einfacher hatten. (eigene Erfahrung)
Hier müsste also differenziert und ausgeglichen werden, z.B. über deutliche Verringerung der Stundenzahl, aufgrund eines höheren Korrekturaufwands von Klausuren im Abitur.
Konsequent und gerecht wäre es zudem, wenn auch die PrimarstufenkollegInnen endlich dasselbe Gehalt wie SekI und SekII – Lehrer erhalten würden.
Das Argument, Sek-Lehrkräfte hätten eine höhere Verantwortung ist nicht tragbar, da GrundschullehrerInnen für Basiskompetenzen sorgen und sie damit eine besonders große Verantwortung tragen. Hier bewegt sich das deutsche Schulsystem insgesamt noch im 19. Jahrhundert.
Liebe Frau Kelch,
bitte teilen Sie mir und den hier mehrfach nachfragenden Grundschullehrer*innen doch einmal mit, welche „speziellen Regelungen im Tarifrecht (TV-L)“ Sie konkret meinen, die den Handlungsspielraum der Staatsregierung bzgl. der Bezahlung der Grundschullehrer*innen so einengen.
Liebe Frau Gerold, ich bitte Sie um Verständnis, aber ich bin kein Tarifexperte und kann deshalb hier nicht spezielle Fragen zum Tarifrecht beantworten. Bitte wenden Sie sich für weitergehende Auskünfte an die Ihnen bekannten Tarifexperten im Finanzministerium oder Kultusministerium.
Viele Grüße
Guten Morgen,
ich habe das Papier heute Morgen gelesen und möchte zunächst einmal sagen, dass diese Vorschläge, wenn sie denn auch umgesetzt werden, für viele Kolleginnen und Kollegen ein guter Anfang und ein Schritt in die richtige Richtung sind.
Leider finde ich mich allerdings in diesem Papier nicht wieder. Ich bin weder Berufsanfänger noch älterer Kollege, sondern mittendrin, nämlich Mitte 40. Ich musste fast 20 Jahre !!! und (zwei Beurteilungen später) warten, um nun seit August endlich nach der E13 bezahlt zu werden. „Welch ein Glück“, werden viele Lehrer sagen, womit sie ja auch Recht haben.
Ich bin ausgebildet nach neuem Recht (Staatsexamen) in zwei Hauptfächern und habe mich dann noch entschlossen, ein drittes Fach berufsbegleitend zu studieren und dieses Studium auch beendet. Aber eigentlich habe ich davon nicht viel, außer mehr Arbeit, z.B. in Form von Fachschaftssitzungen, Fortbildungen, Prüfungen schriftlich und mündlich etc.
Eine finanzielle Anerkennung gibt es dafür nicht, leider. Nun begann ich in diesem Jahr eine weitere berufsbegleitende Fortbildung („Selbst schuld“, werden viele meinen und damit wahrscheinlich Recht behalten.) im Bereich der Diagnostik LRS, weil dieses Arbeitsfeld zunehmende Bedeutung an den Oberschulen erlangt und mich als unterrichtende Deutsch- und Englischlehrerin interessiert bzw. auch täglich im Unterricht tangiert. Diese wird bis 2018 andauern. Abminderungsstunden oder andere Erleichterungen gibt es dafür keine, nur Papierkram, Elterngespräche und Förderunterricht.(Der Unterricht findet in der schulfreien Zeit statt und ist übrigens sehr informativ. Danke den Referenten!) „Nebenbei“ bin ich noch Klassenlehrer (einschließlich Integrations- und Migrationsschüler).
Ich möchte hier keineswegs lamentieren auf hohem Niveau, ich mache meine Arbeit gern und fühle mich in diesem Beruf wohl. Allerdings wünsche ich mir mehr Wertschätzung auch in Form finanzieller Vergütung, denn ich werde genauso bezahlt, wie ein Lehrer, der kein Klassenlehrer ist, der kein zusätzliches Amt innehat, der vielleicht von seinen zwei ausgebildeten Fächern nur eines unterrichten muss usw. Eine Bewerbung in einem meiner Fächer zum Fachberater (und damit der E14 ????) wäre möglich, da in Religion und Deutsch diese Stellen angeboten werden, aber zeitlich und arbeitsumfänglich gar nicht mehr möglich für mich.
Deshalb frage ich nun, warum man Kollegen/Kolleginnen mit einem Dritt- oder Viertfach bzw. umfangreichen Zusatzaufgaben wie Integrationsverantwortlicher oder LRS- Verantwortlicher o.ä. den Fachberatern nicht finanziell gleichstellt? Anmerkung: Fachberater unterrichten zum Teil nur ein einziges Fach! Dann würden viele tüchtige und engagierte Kolleginnen und Kollegen nämlich nicht durchs Raster fallen und wieder enttäuscht werden. Mit freundlichen Grüßen M.
Hallo! ich kann Ihnen Ihre Frage nicht im Detail nicht beantworten. Die Umsetzung des Paketes in bspw. geänderten Verwaltungsvorschriften usw. wird etwas dauern. Welche Konsequenzen sich im Einzelfall ergeben damit auch. Anrechnungsstunden sind in der VWV Unterrichtsverpflichtung festgelegt. http://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/4819-VwV-SMK-Unterrichtsverpflichtung#vwv4
Vielleicht können Sie mit Ihrer Schulleitung darüber sprechen, die laut VWV über schulbezogene Anrechnungsstunden entscheidet. Im Zweifel können Sie sich auch an die SBA wenden.
Viele Grüße
Eine Zumutung! Wo bleiben die Lehrer, welche bis heute Sachsen zum Erfolg geführt haben. Haben die im Kultus überhaupt eine Ahnung wie es in den Schulen aussieht? Wir „Alten“ sollten mal wie die TUI- Piloten handeln. Vielleicht merkt man dann, was man hat…. oder hatte.
Eine absolute Frechheit für alle Grundschullehrer die gleich wertvolle Arbeit leisten und zu großen Teilen den gleichen Hochschulabschluss haben wie alle anderen Lehrämter (Bachelor und Master). So kann der Grundschullehrermangel in Sachsen höchstens noch vorangetrieben werden. Ich als Referendarin denke nun erst Recht über eine Anstellung in einem anderen Bundesland nach.
Für Grundschullehrer gibt es im Tarifrecht (TV-L) spezielle Regelungen, deshalb gab es hier weniger Handlungsspielraum. Die Regierung hat sich deshalb für eine Senkung Wochenstunden von 28 auf 27 Stunden entschieden. Hintergrund dabei ist auch, dass Sachsens Grundschullehrer die höchste Pflichtstundenzahl haben.
Und welche Gehaltserhöhung kommt auf mich als 52jährigen Lehrer zu? Gar keine, oder?
Im Gegenteil, in drei Jahren hätte ich 1 Stunde weniger pro Woche unterrichten können, nun muss ich drei Jahre länger darauf warten. Das sind 3(Jahre) * 52(Wochen) * 1Stunde = 156 Stunden = 6 !!! Arbeitswochen = 1,5 Monate = ca. 5000€ Netto Gehaltsverlust !!!!! Vielen Dank. Das ist ein grandioses „Dankeschön“ an uns verdienstvolle Lehrer, die in den letzten 20 Jahren die Karre aus dem Dreck gezogen haben. Ich hoffe, alle erkennen das und ziehen die richtigen Konsequenzen bei den nächsten Tarifaktionen.
Dazu kommt ja noch, dass im Gegenteil zu Betrieben in der Wirtschaft, die Überstunde schlechter bezahlt wird, als die normale Arbeitsstunde (obwohl die gleiche Arbeit geleistet wird!). Beim letzten Mal habe ich pro geleistete Überstunden-Unterrichtsstunde ca. 10,50 € Netto bekommen. Da geht die Motivation für Überstunden gegen Null. Ich habe ein Hochschul- und einen Universitätsabschluss! Übrigens in drei Fächern – mit Mathe und Informatik auch zwei Mangelfächer. Gibt es da auch Zuschläge. Ich habe da bis heute nichts davon gehört. Ich bereue übrigens, diese Zusatzausbildung für den Freistaat 3 Jahre gemacht zu haben. Denn davon habe ich bis heute außer zusätzlicher Arbeit (zugeordnet zu 4 Fachkonferenzen) nichts gehabt. Bekomme ich als alter Lehrer auf dem Lande und in Mangelfächern auch etwas von diesem Maßnahmepaket? Das Thema Klassenleiterstunde will ich da lieber erst gar nicht ansprechen. Klassenleiter zu sein ist ja für den sächsischen Lehrer eher ein Hobby.
Bitte haben Sie noch etwas Geduld. Das Paket ist erst beschlossen worden. Jetzt müssen die entsprechenden Verwaltungsvorschriften usw. bearbeitet und geändert werden. Wie sich das im konkreten Einzelfall genau auswirkt, können wir deshalb jetzt noch nicht beantworten. Es werden dann ja auch von der SBA Änderungsverträge vorgelegt. In welche Erfahrungsstufe jeder einzelne dann kommt und was das finanziell bedeutet, kann man dann z.B. beim Landesamt für Steuern und Finanzen erfragen. Aber wir bitten hier wie gesagt, um etwas Geduld, die Umsetzung des Maßnahmenpaketes wird sicher noch Zeit in Anspruch nehmen.
Kleiner Rechenfehler: Sie erhalten dafür schon 2 Jahre früher als die jetzigen 63-jährigen 3 Abminderungsstunden…..
Wer bei diesem Maßnahmenpaket wieder Mal leer ausgeht, sind die Grundschullehrer. Sie werden mit einer Pflichtstunde weniger abgespeist. Dabei wird vollkommen übersehen, dass diese genauso gut ausgebildet sind, wie Oberschul- oder Förderschullehrer. Außerdem ist ihr Arbeit nicht weniger wertvoll oder wichtig!
Ihre Arbeit ist sehr wertvoll und wichtig! Das zweifelt niemand an und soll keinesfalls die Aussage sein. Für Grundschullehrer gibt aber es im Tarifrecht (TV-L) spezielle Regelungen, deshalb gab es hier weniger Handlungsspielraum. Die Regierung hat sich deshalb für eine Senkung Wochenstunden von 28 auf 27 Stunden entschieden. Hintergrund dabei ist auch, dass Sachsens Grundschullehrer die höchste Pflichtstundenzahl haben.
Die Grundschullehrer*innen gehen hierbei so gut wie leer aus!!! Obwohl doch gerade an den Grundschulen der Lehrermangel so hoch ist! So wird Sachsen es nicht vermeiden können, dass die Grundschullehrer in ein anderes Bundesland ziehen!!! Es ist wirklich traurig und erscheint mir wie ein schlechter Witz!
Für Grundschullehrer gibt es im Tarifrecht (TV-L) spezielle Regelungen, deshalb gab es hier weniger Handlungsspielraum. Die Regierung hat sich deshalb für eine Senkung Wochenstunden von 28 auf 27 Stunden entschieden. Hintergrund dabei ist auch, dass Sachsens Grundschullehrer die höchste Pflichtstundenzahl haben.
„Um besser im Wettbewerb mit anderen Bundesländern zu bestehen, kann bei einem Wechsel nach Sachsen ab dem 1. Januar 2017 eine Zulage in Höhe der Differenz von bis zu zwei Erfahrungsstufen des TV-L gewährt werden. Diese Zulage gibt es für vollausgebildete Lehrkräften, die aus dem Schuldienst eines anderen Bundeslandes nach Sachsen kommen.“
Verstehe ich das richtig, dass lediglich LehrerInnen welche das Bundesland wechseln diese Zulagen bekommen? Wo bleibt dann die Fairness?
Nein, die Zulagen können auch gewährt werden für Lehrkräfte in Mangelfächern oder „unterversorgten Gebieten“, also Gegenden, wo es besonders schwer ist, Leute zu finden. Zulagen können aber nicht „flächendeckend“ an Jeden verteilt werden, weil damit das Tarifrecht unterlaufen würde, sondern nur immer einzelfallbezogen. Allerdings sind die finanziellen Mittel so gestaltet, dass viele Einzelfälle möglich sind 😀
Sinn der Zulagen ist es ja, den Lehrerberuf attraktiver zu machen, auch für Lehrer aus anderen Bundesländern. Sachsen muss „wettbewerbsfähig“ sein, um Lehrerinnen und Lehrer zu gewinnen. Wie Frau Friedel bereits sagte, gibt es auch noch weitere Zulagen.
Wird es dann in Kürze eine Tabelle o.ä. geben, welche die Mangelregionen, Mangelfächer und die möglichen Zulagen ausweist? Man möchte ja, bevor man einen Arbeitsvertrag unterschreibt, auch mit den Gehältern in anderen Bundesländern vergleichen! In einer Diskussion mit Kommilitonen in der Universität wurde geäußert, dass diese Zulagen nur in den ersten 4 Jahren gezahlt werden und danach entfallen, ist das richtig?
Die Zulagen werden nach meiner Info dann im Einzelfall entschieden. Das müssen Sie dann mit der SBA absprechen und dann können Sie auch vergleichen. Die „Landlehrerzulage“ und bei Lehrer/innen in Mangelfächern werden die Zulagen nach dem vierten Jahr abgeschmolzen. Wie das im Detail dann aussieht, kann ich Ihnen noch nicht sagen. Muss alles erst noch verwaltungsintern geklärt und umgesetzt werden.
Viele Grüße