Hauptinhalt

SMK-Blog

Anwärtersonderzuschlag: Gehaltsplus bringt 40 Prozent der Nachwuchslehrkräfte aufs Land

Bundesweit einmalig erhalten Referendare, die ihren Vorbereitungsdienst an Schulen im ländlichen Raum in Sachsen absolvieren, mehr als 1.200 Euro pro Monat extra. Inzwischen nutzen durchschnittlich 40 Prozent der angehenden Lehrkräfte den »Anwärtersonderzuschlag«.

Wie zu Hause: Die Lehrerausbildungsstätte Annaberg-Buchholz

Lehrer werden im Erzgebirge? Dafür braucht es nicht nur engagierte Nachwuchslehrer, sondern auch ausreichend Ausbilder. Wir haben die Ausbildungsstätte für das Lehramt an Grundschulen in Annaberg-Buchholz besucht. Hier gibt es neben einer modernen Einrichtung in mitten einer atemberaubenden Landschaft vor allem ein engagiertes Team mit viel Kompetenz, Motivation und jeder Menge Herzlichkeit.

Sachsen lockt Referendare mit 1000 Euro Zulage aufs Land

Sachsen will Referendare mit einer Gehaltszulage von rund 1000 Euro dazu bewegen, ihren Vorbereitungsdienst an Schulen im ländlichen Raum zu absolvieren. Der Anwärtersonderzuschlag wird Studienreferendaren aller Schularten gewährt. Darüber hinaus stärkt Sachsen die Lehrerausbildung im ländlichen Raum und schafft in Annaberg-Buchholz und Löbau je eine zusätzliche Ausbildungsstätte für Studienreferendare im Grundschullehramt.

»Mit diesen beiden Maßnahmen soll es uns besser als bisher gelingen, Lehrernachwuchs an Bedarfsregionen zu binden. Wer den Anwärtersonderzuschlag bekommt, gehört zu den bestbezahlten Referendaren in ganz Deutschland«, so Sachsens Kultusminister Christian Piwarz am Dienstag, 15. Januar, in Dresden.

Der Anwärtersonderzuschlag wird erstmalig ab dem 1. August 2019 angeboten. Studienreferendare, die zu diesem Zeitpunkt den Vorbereitungsdienst beginnen, können neben dem monatlichen Grundgehalt von etwa 1500 Euro brutto einen monatlichen Zuschlag in Höhe von rund 1000 Euro brutto für die Dauer des Vorbereitungsdienstes erhalten. Der Zuschlag ist allerdings an zwei Bedingungen geknüpft. Zum einen müssen sich die Referendare verpflichten, nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung für fünf Jahre an einer öffentlichen oder freien Schule im ländlichen Raum in Sachsen tätig zu sein. Dazu erhalten die Referendare nach Bestehen des Zweiten Staatsexamens vom Landesamt für Schule und Bildung ein Einstellungsangebot mit möglichen Einsatzschulen. Zum anderen muss der Vorbereitungsdienst an einer Schule in einer Bedarfsregion* absolviert werden. Als Bedarfsregionen gelten alle Regionen in Sachsen außerhalb der Ballungszentren Leipzig und Dresden. In diesen Regionen gibt es einen erheblichen Bedarf an Lehrerinnen und Lehrern, der aktuell nicht mit grundständig ausgebildeten Lehrkräften gedeckt werden kann.

Auch Referendare, die bereits  den Vorbereitungsdienst zum 1. Februar 2019 antreten, können ab dem 1. August 2019 in den Genuss des monatlichen Anwärtersonderzuschlages kommen. Für diese Gruppe gibt es jedoch zwei Optionen. Wer den Zuschlag rückwirkend gezahlt bekommen möchte, muss sich ebenso verpflichten, nach erfolgreicher Ausbildung für fünf Jahre an einer Schule in einer Bedarfsregion tätig zu sein. Wer den Zuschlag lediglich für 12 Monate gezahlt bekommen möchte, muss sich für drei Jahre und vier Monate für eine Tätigkeit in einer Bedarfsregion entscheiden.

Referendaren, die bereits seit dem 1. August 2018 im Vorbereitungsdienst sind, werden auch zwei Optionen angeboten. Ihnen wird die Möglichkeit eröffnet, den Anwärtersonderzuschlag rückwirkend ab dem 1. Februar 2019 noch für 12 Monate zu beziehen. Im Gegenzug müssen sie sich anschließend verpflichten, als Lehrkraft für drei Jahre und vier Monate in einer Bedarfsregion tätig zu sein. Wer jedoch den Zuschlag ab dem 1. August 2019 lediglich für sechs Monate  beziehen möchte, für den verkürzt sich die verpflichtende Tätigkeit in einer Bedarfsregion auf 20 Monate. Als Besonderheit ist aber für beide Optionen zu beachten, dass der gegenwärtige Zuschlag von 390 €, den diese Referendare bereits erhalten, verrechnet werden muss.

Eine entsprechende Verwaltungsvorschrift zur Gewährung des Anwärtersonderzuschlages ist in Vorbereitung. Dazu wird es auch eine Anhörung geben. Änderungen im Ergebnis der Anhörung sind möglich.

Das Kultusministerium wird bezüglich der Regelungen zum Anwärtersonderzuschlag nach einem Jahr prüfen, ob die gewünschte Lenkungswirkung eintritt. Die Regelungen könnten dann eventuell angepasst werden.

Um mehr Lehrerinnen und Lehrer für den ländlichen Raum zu gewinnen, werden für das Lehramt an Grundschulen auch zwei neue Lehrerausbildungsstätten eingerichtet. So wird im ostsächsischen Löbau eine ehemalige Lehrerausbildungsstätte wieder ins Leben gerufen. Dort bestand bereits in den 90er Jahren ein Lehrerbildungsseminar. In Westsachsen wird eine neue Ausbildungsstätte in Annaberg-Buchholz entstehen. Dafür wird ein seit mehreren Jahren fast leerstehendes Gebäude des Beruflichen Schulzentrums Annaberg ertüchtigt.

Nähere Informationen zu den bisherigen Lehrerausbildungsstätten an den Universitätsstandorten gibt es hier.

*Gemeinden, für die der Zuschlag nicht gewährt wird:

Standort Dresden Standort Leipzig Standort Bautzen
Bannewitz Belgershain Ottendorf-Okrilla
Coswig Bennewitz Radeberg
Wilsdruff Böhlen  
Dohna Borsdorf  
Dresden Brandis  
Freital Großpösna  
Heidenau Leipzig  
Kreischa Machern  
Meißen Markranstädt  
Moritzburg Markkleeberg  
Pirna Naunhof  
Rabenau Parthenstein  
Radebeul Schkeuditz  
Radeburg Taucha  
Tharandt Zwenkau  

Suche

Unser soziales Netzwerk

Rechtliche Hinweise

Alle auf diesem Blog veröffentlichten Beiträge des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Wir übernehmen jedoch für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Beitragsinhalte keine Gewähr.

Enthält ein Beitrag rechtliche Hinweise oder Empfehlungen, so sind diese unverbindlich und begründen keine Rechte. Enthält ein Beitrag einen Link zu einem anderen Internetangebot, wird keine Verantwortung für die Inhalte dieses Internetangebots übernommen.

Archiv

zurück zum Seitenanfang