Hauptinhalt

SMK-Blog

Anwärtersonderzuschlag: Gehaltsplus bringt 40 Prozent der Nachwuchslehrkräfte aufs Land

Anwärtersonderzuschlag: Gehaltsplus bringt 40 Prozent der Nachwuchslehrkräfte aufs Land

Bundesweit einmalig erhalten Referendare, die ihren Vorbereitungsdienst an Schulen im ländlichen Raum in Sachsen absolvieren, mehr als 1.200 Euro pro Monat extra. Inzwischen nutzen durchschnittlich 40 Prozent der angehenden Lehrkräfte den »Anwärtersonderzuschlag«.

Seit August 2019 bietet der Freistaat Sachsen Studienreferendarinnen und Studienreferendaren das deutschlandweit einmalige Gehaltsplus von aktuell mehr als 1.200 Euro für die gesamte Dauer des Vorbereitungsdienstes an. Wer den Anwärtersonderzuschlag bekommt, gehört damit zu den bestbezahlten Referendaren der Bundesrepublik. Das ist ein Gewinn für alle, denn: Die Zahlen zeigen, dass es – nach einer Anlaufzeit mit durchschnittlich 30 Prozent – inzwischen rund 40 Prozent der Nachwuchskräfte in die Bedarfsregionen zieht, also genau dorthin, wo junge Lehrerinnen und Lehrer dringend gebraucht werden. Die Maßnahme wirkt.

Die Zahlen

Der Anwärtersonderzuschlag ist gefragt: In den vergangenen Jahren hat die Anzahl der Referendare, die die Zulage nutzen, schrittweise zugenommen. Im aktuellen Ausbildungsjahrgang 08/2024 nehmen 40,9 Prozent (254 Referendare) die Möglichkeit in Anspruch. Verteilt auf die Schularten sind das 94 im Bereich der Grundschulen, 54 für die Oberschulen, 81 für die Gymnasien, 9 für die Sonderpädagogik und 16 für Berufsbildende Schulen. Der Blick in die Zahlen zeigt zudem, dass der Prozentsatz derjenigen, die das Gehaltsplus erhalten, seit dem Ausbildungsjahrgang 08/2022 konstant bei rund 40 Prozent liegt.

Seit dem Start der Maßnahme haben insgesamt 2621 angehende Lehrerinnen und Lehrer von dem Zuschlag Gebrauch gemacht. Über alle Jahrgänge ist das ca. jeder dritte Studienreferendar.

Wer erhält den Anwärtersonderzuschlag?

Studienreferendarinnen und Studienreferendare, die den Vorbereitungsdienst beginnen, können neben dem monatlichen Grundgehalt von 1.745,10 Euro brutto (seit 1. November 2024) einen monatlichen Zuschlag in Höhe von 70 Prozent des Anwärtergrundbetrages, demnach aktuell von etwas über 1.200 Euro brutto, für die Dauer des Vorbereitungsdienstes erhalten.

Wer den Zuschlag in Anspruch nehmen möchte, muss sich verpflichten, nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung für fünf Jahre an einer öffentlichen oder freien Schule in einer Bedarfsregion (diese umfassen alle Regionen in Sachsen außer Dresden und Leipzig sowie deren Umland) tätig zu sein. Dazu erhalten die Referendare nach Bestehen des Zweiten Staatsexamens vom Landesamt für Schule und Bildung ein Einstellungsangebot mit möglichen Einsatzschulen. Zudem muss der Vorbereitungsdienst an einer Schule in einer der Bedarfsregionen absolviert werden. Für Studienreferendarinnen und Studienreferendare im Lehramt an Gymnasien schließt das gegebenenfalls auch die Bereitschaft zum Einsatz in anderen Schularten ein.

Erhalten nur angehende Lehrkräfte im Beamtenverhältnis die Zulage?

Nein. Die Zulage wird unabhängig davon gezahlt, ob der Vorbereitungsdienst im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis oder im Beamtenverhältnis auf Widerruf absolviert wird.

Wo beantrage ich die Gehaltszulage?

Bei der Antragstellung auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst wird im Zusammenhang mit der Angabe des Schulwunsches abgefragt, ob Interesse an der Zuweisung an eine Ausbildungsschule in einer Bedarfsregion des Freistaates Sachsen und damit am Anwärtersonderzuschlag besteht.

Noch Fragen?

Weitere Informationen stehen hier bereit.

Auskunft zum Vorbereitungsdienst und Anwärtersonderzuschlag geben auch die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner des jeweiligen Landesamtes für Schule und Bildung.


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Suche

Unser soziales Netzwerk

Rechtliche Hinweise

Alle auf diesem Blog veröffentlichten Beiträge des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Wir übernehmen jedoch für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Beitragsinhalte keine Gewähr.

Enthält ein Beitrag rechtliche Hinweise oder Empfehlungen, so sind diese unverbindlich und begründen keine Rechte. Enthält ein Beitrag einen Link zu einem anderen Internetangebot, wird keine Verantwortung für die Inhalte dieses Internetangebots übernommen.

Archiv

zurück zum Seitenanfang