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Geplante Ausgaben für Bildung so hoch wie nie zuvor

Geplante Ausgaben für Bildung so hoch wie nie zuvor

Die Staatsregierung hat sich auf einen Entwurf für den Doppelhaushalt 2023/2024 verständigt. Demnach steigen die Ausgaben für Bildung auf insgesamt zehn Milliarden Euro. Ein Überblick.

Gestern hat sich das Kabinett auf einen Haushaltsentwurf für die kommenden zwei Jahre geeinigt. Ende des Jahres soll der Doppelhaushalt vom Landtag beschlossen werden. Für das Kultusministerium sieht der Entwurf der Staatsregierung Gesamtausgaben in Höhe von rund zehn Milliarden Euro vor. Damit würde der Bildungshaushalt um knapp eine halbe Milliarde Euro gegenüber dem aktuellen Doppelhaushalt ansteigen. Das wäre der größte Bildungsetat den es je gegeben hat. Doch nicht alle Wünsche konnten mit der Kabinettsentscheidung befriedigt werden. Kultusminister Christian Piwarz spricht dennoch von einem »tragbaren Kompromiss«.

Mehr Lehrerstellen geplant

Dem Haushaltsentwurf zufolge können in den kommenden zwei Jahren zusätzlich 730 Lehrerinnen und Lehrer eingestellt worden. Die geplanten Lehrerstellen steigen von 31.000 auf 31.420 im Jahr 2023 und 31.730 im Jahr 2024. »Ich hätte mir durchaus mehr Lehrerstellen vorstellen können. Aber damit ist zumindest gewährleistet, dass keine Einstellung einer Lehrerin oder eines Lehrers an einer fehlenden Stelle scheitern wird«, so der Kultusminister.

Mehr Referendare

Im Haushaltsjahr 2024 sind zudem zusätzlich 192 Referendarstellen geplant. Damit erfolgt in 2024 ein Aufwuchs der Referendarstellen von 2.050 auf 2.242 Stellen.

Schulassistenten dauerhaft binden

Die bislang befristet eingestellten Schulassistenten sollen den Schulen nun dauerhaft zur Verfügung stehen. 453 unbefristete Stellen für Assistenzkräfte sind vorgesehen. Kultusminister spricht von einer »guten Nachricht« für die Schulen. »Damit werden dauerhaft Lehrkräfte und Schulleitungen entlastet. Sie können sich damit besser auf ihre Kernaufgaben konzentrieren. Daneben bringen die Assistentinnen und Assistenten weitere Kompetenzen in den Schulalltag ein. Damit reagieren wir auch auf die steigende Heterogenität an Sachsens Schulen«, so der Kultusminister.

Erweiterung der Budgetierungsmöglichkeiten

Um den Herausforderungen des Lehrerarbeitsmarktes zu begegnen, soll die Möglichkeit der Nutzung von budgetiertem Lehrerarbeitsvermögen durch die Schulleitung erweitert werden. Statt bisher jährlich sechs Millionen Euro sollen künftig hierfür bis zu 13,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden.

Verbeamtung weiterhin möglich

Im Zusammenhang mit dem Personalhaushalt hat sich das Kabinett zudem darauf verständigt, dass die mögliche Verbeamtung von Lehrkräften und Referendaren auch über 2023 hinaus weiter fortgeführt wird. Die Regelung ist derzeit bis zum 31. Dezember 2023 befristet. Im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes soll dem Landtag ein Gesetzentwurf zur Anpassung des Sächsischen Beamtengesetzes vorgelegt werden. Die Möglichkeit der Verbeamtung hat sich als vorteilhaft für die Nachwuchsgewinnung erwiesen, wie ein Gutachten des Kultusministeriums ergab.

Geld für Ganztagsangebote

Das bereits im letzten Doppelhaushalt erreichte finanziellen Volumen für Maßnahmen der Beruflichen Orientierung und für Ganztagsangebote an den Schulen steht weiterhin zur Verfügung. Im Bereich der Beruflichen Orientierung können damit unter anderem die Maßnahmen Praxisberater und Berufseinstiegsbegleiter auf dem bisherigen Niveau fortgeführt werden.

Auch die im Zuge des Handlungsprogramms 2018 deutlich ausgeweiteten Mittel für Ganztagsangebote werden auf dem Niveau des Jahres 2022 mit jährlich 45 Millionen Euro in den beiden kommenden Jahren fortgeschrieben.

Ausgaben für Bildungsinfrastruktur

Der Freistaat Sachsen wird auch in den nächsten beiden Jahren die Investitionen in die Bildungsinfrastruktur weiter fördern: Zur Unterstützung der Schulträger in ihrer Pflichtaufgabe sollen in den nächsten beiden Jahren insgesamt 200 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Damit wird das Investitionsvolumen der letzten Jahre auf etwa gleichem Niveau fortgeschrieben. Die Mittel sind vor allem für die Förderung des Schulhausbaus und für die Ausstattung der Beruflichen Schulzentren vorgesehen.

Zuschüsse für freie Schulträger steigen

Die Zuschüsse für freie Schulträger steigen auf 537 Millionen Euro im Jahr 2023 und 563 Millionen Euro im Jahr 2024. Zum Vergleich: Im laufenden Haushalt sind für freie Schulträger in diesem Jahr 501 Millionen vorgesehen.

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