Aus fünfzehn Ländern kommen EU-Bildungsexperten am 1. Juni nach Sachsen, um sich anzusehen, wie bei uns schulische Integration funktioniert. Dabei haben sich die Experten den Freistaat für ihren Erfahrungsaustausch ganz bewusst ausgesucht. Sachsen ist deutschlandweit das einzige Bundesland, das seinen Lehrern wissenschaftlich geprüftes Material zur Verfügung stellt, mit dem sie die Sprachentwicklung ihrer Schüler beobachten können. Auf dieser Basis können die Schüler ganz gezielt in jedem Unterrichtsfach gefördert werden.
Kategorie: Unterricht
Die Zahl der Schüler in Vorbereitungsklassen ist mittlerweile auf 8.703 (Stand 9. Mai 2016) gestiegen. Derzeit gibt es 509 Vorbereitungsklassen (Stand 17. Mai 2016). Insgesamt sind es in Sachsen 24.579 Deutsch als Zweitsprache-Schüler. Nach aktuellen Prognosen sollen im Laufe dieses Jahres bis zu 15.000 weitere schulpflichtige Flüchtlinge nach Sachsen kommen. Damit sind die Schulen mehr als zuvor gefordert, pädagogische Konzepte zu entwickeln, um Schüler mit Migrationshintergrund zu integrieren und allen Schülern, unabhängig von der Herkunft, einen erfolgreichen Bildungsweg zu ermöglichen.
Sachsens Schüler sollen sich intensiver mit Politik und Gesellschaft auseinandersetzen. An den Oberschulen wird deshalb die Wahlmöglichkeit für Geschichte oder Geographie in der 10. Klasse gestrichen. Die Änderung gehört zu einem Maßnahmenkatalog, den das Sächsische Kabinett im März beschlossen hat, um die Demokratiebildung in Sachsen zu stärken. Schon ab dem kommendem Schuljahr 2016/ 17 wird dies umgesetzt. Doch der Wegfall der Wahlmöglichkeit kann nicht ohne weitere Auswirkungen auf die Stundentafel bleiben.
Mit der Novelle des Schulgesetzes ist auch eine Überprüfung der Lehrpläne aller Schularten verbunden und das gleich aus mehreren Gründen. In der öffentlichen Diskussion um den Entwurf des Schulgesetzes blieb ein Thema bislang weitgehend unberücksichtigt: die Lehrpläne. Doch auch sie müssen im Zuge der geplanten Gesetzesänderungen überprüft werden. Wesentlicher Grund dafür sind die Änderungen im Paragraph 1 des Schulgesetzentwurfes, der den Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule vorgibt. Bereits im vorliegenden Referentenentwurf ist der Absatz 3 neu formuliert worden.* Damit werden neue Leitlinien für das Unterrichten an Sachsens Schulen vorgegeben. Ob die vor über zehn Jahren erarbeiteten Lehrpläne dazu passen, muss jetzt geklärt werden.
Die Kultusministerkonferenz hat eine neue Handreichung für die Schulen entwickelt, mit der sie mehr Verständnis für Menschen mit Demenz schaffen will. Da die Erkrankung sich derzeit zu einer bedeutenden sozialen, politischen und ökonomischen Herausforderung entwickelt, soll sich auch der Lern- und Lebensort Schule verstärkt der Problematik zuwenden.
