Wegen der aktuellen Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes für den heutigen Donnerstag und den morgigen Freitag gibt das Kultusministerium folgende Regelungen und Empfehlungen:
Kategorie: News
Das Sächsische Kultusministerium wird zukünftig von Frank Haubitz (parteilos) geführt. Ministerpräsident Stanislaw Tillich teilte der CDU-Landtagsfraktion heute mit, dass er Frank Haubitz zum neuen Staatsminister für Kultus ernennen wird.
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2018 ist es wieder soweit: Das Kultusministerium vergibt den Sächsischen Schulpreis – im kommenden Jahr mit drei zusätzlichen Sonderpreisen. Bewerbungen können ab sofort eingereicht werden.
Schuljahresbeginn: Änderungen der Verordnungen schulischer Mitwirkung und neue Arbeitszeitverordnung
Die neuen Regelungen des novellierten Schulgesetzes treten schrittweise in Kraft. Zum Schuljahresbeginn 2017/18 ändern sich unter anderen die Mitwirkungsrechte in schulischen Gremien und die Arbeitszeitverordnung.
Zum Beginn des neuen Schuljahres treten neue Regelungen zur Lernmittelfreiheit an den sächsischen Schulen in Kraft.* Taschenrechner mit spezifischen Funktionen sind von den Schulträgern zur Verfügung zu stellen. Ausstattungs- und Gebrauchsgegenstände müssen weiterhin von den Eltern gezahlt werden.
Erstmalig seit Bestehen des Freistaates hat eine gemeinsame Schulleiterdienstberatung aller schulischen Führungskräfte und der Schulverwaltung stattgefunden. Rund 1.700 Teilnehmer waren der Einladung von Staatsministerin Brunhild Kurth am Montag nach Dresden gefolgt. Im Mittelpunkt standen vor allem die Umsetzung des novellierten Schulgesetzes sowie die neuen Verordnungen.
Heute startet in den Kinos der Dokumentarfilm »Zwischen den Stühlen« über drei angehende Lehrer aus Berlin. Der Film begleitet die Referendare auf ihrem Weg zum Examen und gibt einen Blick hinter die Kulissen des Systems Schule.
Im Blogbeitrag vom 5. Januar 2017 hatten wir angekündigt, dass es auch für die gymnasiale Oberstufe an den Beruflichen Gymnasien in Sachsen neue Einbringungsregeln für das Abitur geben wird. Diese sind jetzt erarbeitet worden. Betroffen sind davon auch schon die Schüler, die sich derzeit in der Jahrgangsstufe 13 befinden und 2017 ihre Abiturprüfung ablegen. Diese Schüler können aber selbst entscheiden, ob sie ihre Gesamtqualifikation nach der neuen oder alten Regelung berechnen lassen. Die Schulleiter der Beruflichen Schulzentren sind über die Neuregelung informiert.
