Im Blogbeitrag vom 5. Januar 2017 hatten wir angekündigt, dass es auch für die gymnasiale Oberstufe an den Beruflichen Gymnasien in Sachsen neue Einbringungsregeln für das Abitur geben wird. Diese sind jetzt erarbeitet worden. Betroffen sind davon auch schon die Schüler, die sich derzeit in der Jahrgangsstufe 13 befinden und 2017 ihre Abiturprüfung ablegen. Diese Schüler können aber selbst entscheiden, ob sie ihre Gesamtqualifikation nach der neuen oder alten Regelung berechnen lassen. Die Schulleiter der Beruflichen Schulzentren sind über die Neuregelung informiert.
Altes oder neues System?
Die Schüler der Jahrgangsstufe 13 müssen bis 28. März 2017 entscheiden, ob sie für die Berechnung ihrer Gesamtqualifikation die alte oder die neue Regelung nutzen möchten. Wählen sie das neue Berechnungsmodell, müssen sie das beim Schulleiter schriftlich beantragen. Der Antrag setzt ein vorheriges Beratungsgespräch des Schülers mit dem Oberstufenberater voraus. Die Unterschiede zum allgemein bildenden Gymnasium ergeben sich aus der Stundentafel sowie den fachrichtungsbezogenen Leistungskursen.
Derzeit läuft zu den neuen Regelungen allerdings noch das Konsultationsverfahren mit dem Landesbildungsrat. Deshalb stehen alle Aussagen zur künftigen Regelung noch unter Vorbehalt.
Neue Einbringungsregeln im Einzelnen
In die Berechnung der Gesamtqualifikation fließen nach der neuen Regelung die Kurshalbjahresergebnisse in den Leistungskursen und in den einbringungspflichtigen Grundkursen sowie – wie bisher – die Ergebnisse der Abiturprüfung ein. Insgesamt müssen genau 36 Kurshalbjahresergebnisse eingebracht werden.
Folgende Kurshalbjahresergebnisse sind verbindlich einzubringen:
1. die Kurshalbjahresergebnisse in den fünf Abiturprüfungsfächern,
2. soweit nicht bereits als Abiturprüfungsfächer eingebracht,
- für die Fachrichtungen Agrarwissenschaft, Biotechnologie, Ernährungswissenschaft, Informations- und Kommunikationstechnologie sowie Technikwissenschaft:
vier Kurshalbjahresergebnisse im Fach Geschichte/Gemeinschaftskunde und zwei Kurshalbjahresergebnisse in einer Naturwissenschaft Biologie, Chemie oder Physik, - für die Fachrichtung Gesundheit und Sozialwesen sowie Wirtschaftswissenschaft: zwei Kurshalbjahresergebnisse im Fach Geschichte/Gemeinschaftskunde und vier Kurshalbjahresergebnisse in einer Naturwissenschaft Biologie, Chemie oder Physik,
- zwei Kurshalbjahresergebnisse in der zweiten Fremdsprache, sofern diese auf dem Niveau B (neu begonnene Fremdsprache) belegt wurde,
3. zwei Kurshalbjahresergebnisse im Fach Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik, und
4. mindestens ein Kurshalbjahresergebnis in jedem sonstigen belegten Grundkurs.
Die weiteren bis zum Erreichen der 36 Kurse einzubringenden Ergebnisse legt der Schüler nach Erhalt des Zeugnisses für das Kurshalbjahr 13/II fest.
Die Gesamtzahl der in den Kurshalbjahren erreichten Punkte berechnet sich jetzt wie folgt:
Summe aller eingebrachten Kurshalbjahresergebnisse
———————————————————————————- x 40
Anzahl der eingebrachten Kurshalbjahresergebnisse
In die Summe aller eingebrachten Kurshalbjahresergebnisse gehen die Ergebnisse der Leistungskursfächer je doppelt, die der Grundkursfächer je einfach ein. Die Leistungskursfächer zählen bei der Anzahl der Kurshalbjahresergebnisse gleichfalls doppelt. Ein nicht ganzzahliges Ergebnis wird gerundet, wobei ab n,5 stets aufgerundet wird.
Es müssen weiterhin mindestens 200 Punkte erreicht werden. Kein Kurshalbjahresergebnis eines belegten Kurses darf 0 Punkte betragen. Nach der neuen Regelung dürfen höchstens 9 der einzubringenden Kurshalbjahresergebnisse unter 5 Punkten liegen; Leistungskurse zählen auch hier doppelt.
Zum Vergleich: Nach der alten Regelung sind alle belegten Kurse einzubringen. Es dürfen höchstens 10 der einzubringenden Kurshalbjahresergebnisse unter 5 Punkten liegen; Leistungskurse zählen ebenfalls doppelt.
Hallo zusammen,
ich habe Russisch nicht als Anfänger sonder als Fortgeschrittener belegt, also A-Niveau.
Wie viele Kurse müssen da eingebracht werden?
LG Kevin
Hallo Kevin,
hier die Antwort auf Deine Frage: Soweit Russisch nicht Prüfungsfach ist, eine Fremdsprache ist ja verpflichtend, muss nur ein Kurshalbjahresergebnis eingebracht werden.
LG
Ist es möglich seine mündlichen Prüfungsfächer noch zu ändern? Denn ich würde diese aufgrund der neuen Regelung ändern wollen.
Hallo Karen,
das geht leider nicht. Die Fächer der mündlichen Prüfung werden am Ende der ersten Schulwoche des Kurshalbjahres 13/II gewählt. Rechtsgrundlage ist §43 Abs. 3 BGySO (Schulordnung Berufliche Gymnasien).
Die Wahl ist für das Schuljahr 2016/17 bereits abgeschlossen. Die Berechnung der Gesamtqualifikation nach alter bzw. neuer Regelung erfolgt mit den im Januar gewählten Prüfungsfächern. Eine erneute Wahl von Prüfungsfächern ist nicht vorgesehen.
Viele Grüße
Hallo, bleibt da der alte Notenspiegel? Weil wenn man max. 15 Punkte erreichen kann, kann man auch nur max. 740 Punkte insgesamt erreichen.
Freundliche Grüße V. Mager
Hallo Frau Mager,
im Blogbeitrag sehen Sie unten die Punkte für die Gesamtqualifikation und die Durchschnittsnote. Gesamtpunktzahl mindestens 300, maximal 900. So würde es berechnet, wenn überall 15 Notenpunkte erreicht würden:
Punkte der Gesamtqualifikation = Punkte aus Kurshalbjahresergebnissen + Punkte aus Abiturprüfung
Maximalpunktzahl Kurshalbjahresergebnisse =
44 * 15 Punkte
——————— * 40 = 600 Punkte
44
Maximalpunktzahl Abiturprüfung = 5 * 4 * 15 Punkte = 300 Punkte
Es ergeben sich 900 Punkte und damit eine Durchschnittsnote von 1,0.
Viele Grüße
Sehr geehrte Frau Kelch,
ich finde es für einen Schüler der Jahrgangsstufe 13 sehr ungünstig, dass er sich vor dem Punktestopp der 13/II entscheiden soll, ob er nach dem alten oder neuen Berechnungsmodell bewertet werden möchte, da er am 28. März sicher noch nicht alle Kurshalbjahresergebnisse der 13/II kennt.
Warum wurde der 28. März als Termin festgelegt? Muss dieser Termin zwingend eingehalten werden?
Freundliche Grüße
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre Frage! Hier die Antwort des Fachreferates dazu:
Für das Berufliche Gymnasium ist wie auch für das Gymnasium beabsichtigt, die Entscheidung für ein Berechnungsmodell vor dem Termin über die Zulassung oder Nichtzulassung zur Abiturprüfung am 31. März 2017 zu treffen. Jeder Schüler sollte ausgehend von seinen Kurshalbjahresergebnissen von 12/I bis 13/I und dem Verlauf von 13/II in der Lage sein, die Vor- und Nachteile abzuwägen. Die Schule steht den Schülern dabei beratend zur Seite.
Allerdings steht auch der Termin zur Entscheidung noch unter Vorbehalt der Rückmeldungen von Landesbildungsrat und Normprüfungsausschuss.
Freundliche Grüße
Hallo,
noch eine letzte Frage,
gilt die neue Abitureinbringsregelung bzw. Belegungspflicht auch für die jetzigen 11-er Schüler, die ja im kommenden Schuljahr in die Qualifikationsphase eintreten oder können die jetzigen 11-er Schüler auch in zwei Jahren dann noch zwischen den beiden System wählen?
Hallo,
dazu kann ich noch keine verbindliche Antwort geben. Erst nach der Rückmeldung vom Landesbildungsrat und vom Normprüfungsausschuss ist das möglich.
Viele Grüße
Hallo nochmal,
also um das nochmal klarzustellen:
Die 36 einbingungspflichtigen Kurse sind aufgeteilt in:
– 20 einzubringende Halbjahresergebnisse aus den 5 Prüfungsfächern und
– insgesamt weitere 16 Grundkurse unter Berücksichtigung der Einbringungsregeln und der restlichen frei wählbaren Grundkursergebnisse.
Da allerdings die Leistungskurse doppelt zählen, sind rein rechnerisch 44 Halbjahrersgebnisse zu zählen.
Manche Kollegen denken , dass da ja bereits 28 Halbjahresergebnisse(durch die doppelte Zählung der Leistungskurse) von den 36 schon vorgegeben sind, nur noch 8 weitere Kurshalbjahresergebnisse nach den Einbringungsregeln einzubringen sind. Das aber falsch oder?
Denn die Zahl 36 bezieht sich immer auf einfache Wichtung.
MfG
Hallo!
Ihre Rechnung bzw. Erklärung ist vollkommen richtig.
Viele Grüße
Hallo Frau Kelch,
warum steht in der Berechnungsformel für den Qualifikationsbereich nicht einfach die 44 im Nenner, es gibt doch keinen Spielraum bei der Anzahl der eingebrachten Kurshalbjahresergebnisse?
Viele Grüße
Hallo Frau Brauner,
die Fachleute sagen, dass man es so machen könnte, aber dass es besser ist, wenn man sieht, wo die 44 herkommt.
Viele Grüße
Ich glaube, ich habe meinen Fehler gefunden. Durch die doppelte Wertung der LK sind am Ende 44 Kurse einzubringen und die schwarzen nicht geklammerten NP sind nach Abschluss der Einbringungspflicht frei gewählt.
Ist das so korrekt?
Vielen Dank.
Hallo Frau Brauner,
ja, richtig, die Leistungskursfächer zählen bei der Anzahl der Kurshalbjahresergebnisse doppelt.
Und genau wie sie schreiben, sind die schwarzen Notenpunkte die frei gewählten, nach Abschluss der Einbringungspflicht.
Viele Grüße
Hallo Frau Kelch,
anscheinend verstehe ich die Musterrechnung falsch, denn auch bei dieser komme ich nach der neuen Regel auf 38 einzubringende Kurse. Wie kann das sein?
Viele Grüße
Hallo,
ich besuche ein berufl. Gymnasium Fachrichtung Technik und bei mir käme es zu Problemen bei der neuen Einbringungsregelung. Hier die Situation.
Die Prüfungsfächer sind Technik/Mathe/Deutsch/Geschichte/B-Sprache, in Summe sind dies 28 Kurse, da Leistungskurse doppelt in der Anzahl zählen. Nun kommt noch jeweils ein Kurse Wirtschaft, Englisch, Sport, Literatur, Informatik (Wahlfach) hinzu. So wäre man bei zwischenzeitlich 33 Kursen. Nun kommen 2 Kurse aus Religion und 3 Kurse aus den zwei Naturwissenschaften dazu. So ist man bei 38 Kursen zum Schluss. Dies würde nun aber die Gesamtkurszahl übersteigen. Bei einer anderen Prüfungswahl würde die Differenz noch größer werden, wenn man die erste Fremdsprache und Wirtschaft als Prüfung wählt.
Muss es deshalb genau 36 Kurse sein?
Hallo,
für Ihre Frage muss ich das Fachreferat einbeziehen. Voraussichtlich morgen kann ich Ihnen die Antwort dazu geben.
Viele Grüße
Hallo Herr Richter,
hier nun die Antwort auf Ihre Frage:
es verhält sich so, wie von Ihnen schon richtig vorgerechnet:
5 Prüfungsfächer * 4 Kurse = 20 Kurse (alle einfach) Wirtschaftslehre/Recht, Englisch, Sport, Literatur, Informatik = 5 Kurse 1. Naturwissenschaft (2), 2. Naturwissenschaft (1), Religion (2) = 5 Kurse _________________________________________________________________
Ergibt 30 einzubringende Kurse, es bleiben demzufolge noch 6 Kurse zur freien Auswahl.
Viele Grüße
Hallo, meine Abiturprüfungsfächer sind Deutsch und Gesundheit&Soziales (LK), Mathe, Englisch und Wirtschaft (GK). Von diesen Fächern bleiben also alle Noten einbringunspflichtig?
Hallo,
laut Einbringungsregelung sind unter anderem die Kurshalbjahresergebnisse in den fünf Abiturprüfungsfächern verbindlich einzubringen.
Viele Grüße
Guten Tag , ich dachte die KMK lässt maximal 20% der einbringungspflichtigen Kurse mit weniger als 5 Punkten zu, bei 36 einbringunspfichtigen Kursen wären das 7,2 also bestenfalls 8. Warum dürfen dann 9 Kurse mit unter 5 Punkten eingebracht werden? Für das „normale Gymnasium“ sind es ja maximal 8 Kurse.
Es müssen auch nur noch im Beruflichen Gymnasium 36 Kurse eingebracht werden und davon sogar 9 Kurse unter 5 Punkte. Das ist eine sehr große Abmilderung der „formalen“ Bedingungen.!
Hallo,
Ihre Rechnung stimmt nicht. Leistungskurse zählen doppelt. Also 36 plus 8 = 44. 20% davon sind 8,8, also rund 9.
Viele Grüße
Mein Sohn besucht ein Berufl. Gymn. mit der Fachrichtung Gesundheit und Soziales. Sein zweites mündliches Prüfungsfach soll Wirtschaft sein. Da dieses Fach in den obigen Ausführungen gar nicht auftaucht, stellt sich die Frage, ob diese Kombination nach der neuen Regelung überhaupt möglich ist?
Hallo Claudia,
da Ihr Sohn bereits das Berufliche Gymnasium besucht, ändert sich für ihn an den Prüfungen nichts. Es ändert sich nur die Einbringungsverpflichtung.
Gemäß §43 BGySO kann Wirtschaftslehre/Recht in seiner Fachrichtung auch mündliches Prüfungsfach sein.
Viele Grüße