Orientierungsrahmen für Familien- und Sexualerziehung an Schulen aktualisiert

Orientierungsrahmen für Familien- und Sexualerziehung an Schulen aktualisiert

Der „Orientierungsrahmen für die Familien- und Sexualerziehung an sächsischen Schulen“ ist überarbeitet worden. Damit bekommen Sachsens Lehrer ergänzende Informationen zu diesem Thema, die den gesellschaftlichen Entwicklungen in diesem Bereich gerecht werden. Warum der Orientierungsrahmen aktualisiert wurde und was die wesentlichen Änderungen sind, erklärt dieser Blogbeitrag.

Was genau ist der „Orientierungsrahmen für die Familien-und Sexualerziehung“?

Im Sächsischen Schulgesetz ist im § 36 verankert, dass unbeschadet des natürlichen Erziehungsrechts der Eltern, die Familien- und Sexualerziehung zur Aufgabe der Schule gehört. Der Orientierungsrahmen bietet den Lehrerinnen und Lehrern aller Schularten zielgerichtet Informationen zur Umsetzung diese Bildungs- und Erziehungsauftrages. Er benennt Ziele und Aufgaben der Familien-und Sexualerziehung näher und beschreibt, wie diese in der Schule umgesetzt werden können. Es werden zudem Bedingungen benannt, die für eine zeitgemäße Thematisierung erforderlich sind wie zum Beispiel die Einbeziehung von Eltern und externen Partnern.

In welchen Fächern spielt Familien- und Sexualerziehung eine Rolle?

Familien- und Sexualerziehung ist kein eigenes Unterrichtsfach und auch nicht an ein bestimmtes Fach gebunden. Ziele und Inhalte finden sich vor allem in den Lehrplänen folgender Fächer wieder:

Grundschule:

Der Sachunterricht vermittelt erste grundlegende Kenntnisse über die Gemeinsamkeiten und Besonderheiten verschiedengeschlechtlicher Körper, über Zeugung, Schwangerschaft und Geburt. Das Selbstwertgefühl der Kinder soll gestärkt und damit gleichzeitig sexuellem Missbrauch vorgebeugt werden. Zudem geht es um bewusste Körperhygiene und gesunde Lebensführung. Außerdem gewinnen die Schüler Einblick in Rollenverständnisse der Familienmitglieder, in Veränderungen im Familienleben und in kulturelle Verschiedenheiten im Familienalltag.

Condom in the vintage blue jeans pocket. Focus on the condom.

Alle weiterführenden Schulen:

Gegenstand des Biologieunterrichts ist die naturwissenschaftliche Betrachtung der Sexualität, z.B. wissenschaftlich fundierte Kenntnisse über die Fortpflanzung oder sexuell übertragbare Krankheiten. Partnerschaft und Familie können auch aus verhaltensbiologischer Sicht und soziologischer Sicht betrachtet werden. Zur Familien- und Sexualerziehung gehört auch die Behandlung von ethischen, sozialen und kulturellen Fragen. Das geschieht zum Beispiel in Ethik, Evangelischer Religion,  Katholischer Religion, Deutsch, Geschichte, Gemeinschaftskunde/ Rechtserziehung/ Wirtschaft und Wirtschaft-Technik-Haushalt/ Soziales.

Detaillierte Angaben zu Lernzielen und Lerninhalten sind in den Lehrplänen dieser Fächer zu finden.

Warum wurde der Orientierungsrahmen überarbeitet?

Die inhaltliche Bestimmung der Begriffe „Ehe“ und „Familie“ ist einerseits durch die Gesetzgebung und andererseits durch das gesellschaftliche Bewusstsein einem Wandel unterworfen. Neben der  Ehe, die als dauerhafte Verbindung zwischen Mann und Frau verstanden wird, gibt es seit 2001 auch die „Eingetragene Lebenspartnerschaft“ von zwei Menschen gleichen Geschlechts mit zunehmend gleichen Rechten und Pflichten wie sie für die traditionelle Ehe gelten. Der Begriff „Familie“ meint heute jede Lebensgemeinschaft von einem oder mehreren Erwachsenen mit einem oder mehreren Kindern, für die gesorgt wird. Der aktualisierte Orientierungsrahmen bietet die Basis, um Aspekte der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt angemessen zu thematisieren. Vorrangiges Ziel ist es dabei, Benachteiligung und Ausgrenzung wegen geschlechtlicher oder sexueller Orientierung vorzubeugen und die geschlechtliche und sexuelle Vielfalt zu tolerieren bzw. zu akzeptieren.

Gibt es wissenschaftliche Gutachten zum überarbeiteten Orientierungsrahmen?

Für die Überarbeitung des Orientierungsrahmens wurden zwei Gutachten eingeholt. Gutachter waren Dr. Jakob Pastötter, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Sozialwissenschaftliche Sexualforschung sowie Esther Elisabeth Schütz, Leiterin des Instituts für Sexualpädagogik und Sexualtherapie ISP Uster (Schweiz). Beide Gutachter bewerteten den Orientierungsrahmen insgesamt positiv. So heißt es bei Dr. Jakob Pastötter, dass das Papier „eine wissenschaftlich fundierte und ideologievermeidende Position“ bezieht. Esther Elisabeth Schütz  fasst zusammen, dass der Rahmen „zentrale Punkte der heutigen Sexualerziehung aufnimmt und Fachleuten eine gute Orientierung“ bietet.

Was sind die wesentlichen Änderungen? Was ist neu?

Sexuelle Vielfalt

Der überarbeitete Orientierungsrahmen macht den oben beschriebenen gesetzlichen und gesellschaftlichen Wandel zu den Begriffen „Ehe“ und „Familie“ deutlich. Bei der Thematisierung von Geschlechtlichkeit (männlich/ weiblich, Jungen/ Mädchen, Frauen/Männer) ist zu beachten, dass es Kinder und Jugendliche in der Lerngruppe geben kann, die sich physisch oder psychisch nicht den traditionellen Kategorien zuordnen lassen oder sich selbst nicht eindeutig zuordnen können. Deshalb ist beim Sprechen über die Geschlechter Rücksicht auf Kinder und Jugendliche zu nehmen, die aktuell oder in Zukunft durch Homo- oder Bisexualität, Intersexualität, Transgender oder Transsexualität eine Orientierung bzw. einen Lebensstil jenseits gewohnter heterosexueller Normen leben bzw. leben werden. Dies erfordert von den Lehrerinnen und Lehrern ein hohes Maß an Selbstkontrolle und Sensibilität beim Unterrichten und in der alltäglichen Interaktion einerseits und Achtsamkeit gegenüber diskriminierendem Verhalten und Sprechen von Schülerinnen und Schülern andererseits.

Bedeutung der Medien

Große Bedeutung im Sinne „heimlicher Miterzieher“ kommt den Medien, insbesondere Jugendzeitschriften, Fernsehen und Internet, zu. Die Verhaltens- und Sprachmuster darin widersprechen oft den in der Schule vermittelten Werten. Daran muss bei der Planung von Unterricht und bei der Einschätzung von Schülerreaktionen gedacht werden.  Zudem werden Jungen und Mädchen über die Medien schon früh mit allen Facetten von Sexualität konfrontiert.  Es wäre unangemessen, wenn Schule darauf nicht durch Vorverlegen handlungsrelevanter Themen wie unter anderem Infektionsschutz, Empfängnisregelung, „das erste Mal“ oder „Sex in den Medien“ reagieren würde. Der Einsatz des Internets im Unterricht wird grundsätzlich begrüßt, bedarf aber einer speziellen Vorbereitung durch die Lehrerin oder den Lehrer, wenn er lernzielorientiert und pädagogisch sinnvoll sein soll.

Schutz von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen bzw. sonderpädagogischem Förderbedarf

Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen bzw. sonderpädagogischem Förderbedarf sind dabei sensibel zu unterstützen, ein positives Selbstkonzept aufzubauen, um eine selbstbestimmte Sexualität zu entwickeln zu können. Sie sind insbesondere zu befähigen, sich vor sexueller Gewalt und Missbrauch zu schützen. Dazu bedarf es spezifischer handlungsorientierter Lernangebote durch eine sachkundige und respektvolle pädagogische bzw. sonderpädagogische Begleitung.

Zurückhaltung mit abwertenden Meinungen

Lehrerinnen und Lehrer halten sich mit abwertenden Meinungen (u.a. bei dem Adjektiv „normal“) zurück, um grundsätzlich Schülerinnen und Schüler nicht zu verletzen oder abzuwerten. Es geht dabei um Rücksicht auf Schülerinnen und Schüler, in deren Familien andere als die mehrheitlich üblichen Lebensstile praktiziert werden oder problematische Situationen gegeben sind.

Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnerinnen und Partnern

Bei Themen der Familien- und Sexualerziehung, die auf eine Selbstreflexion und die Beantwortung von persönlichen Fragen zielen, wird die Einbindung externer Partner empfohlen. Dabei ist eine Interessenvertretung zu vermeiden und auf entsprechende Qualitätssicherung zu achten.

Warum überhaupt Familien- und Sexualerziehung in der Schule?

Nach Artikel 22 der Verfassung des Freistaates Sachsen sind Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die zuerst ihnen obliegende Pflicht. Unbeschadet dieses natürlichen Erziehungsrechtes der Eltern gehört nach § 36 Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SchulG) Familien- und Sexualerziehung aber auch zu den Aufgaben der Schule. Die Entwicklung einer bindungs- und konfliktfähigen Persönlichkeit ist von vielen Einflüssen abhängig. Einstellungen, die für gelingende Partnerschaften und ein zufriedenstellendes Familienleben nötig sind, müssen gezielt entwickelt und gefördert werden. Erste und entscheidende Prägungen kommen aus dem Elternhaus, weitere aus Kindertageseinrichtungen und Schule, wo institutionelle Rahmenbedingungen auf spezifische Weise eine Auseinandersetzung mit dem Thema Familie, Ehe, Partnerschaft und Sexualität möglich machen. Schulische Familien- und Sexualerziehung trägt zu einer selbstbestimmten und verantwortungsbewussten Lebensgestaltung bei, befähigt die Heranwachsenden, die eigene Sexualität anzunehmen und zwischenmenschliche Beziehungen positiv zu gestalten. Sie ist auf ein werteorientiertes Leben in Partnerschaften gerichtet, die von gegenseitiger Achtung und gegebenenfalls gemeinsamer Sorge für die in der Familie lebenden Kinder getragen werden.

Wie werden die Eltern einbezogen?

Eltern sind dabei wichtige Partner der Schule und haben ein Informationsrecht. So ist nach § 36 Abs. 2 SchulG den Eltern einer Klasse das Ziel, der Inhalt und die Form der Familien- und Sexualerziehung rechtzeitig mitzuteilen. Meistens wird dafür ein Elternabend zu Schuljahresbeginn genutzt. Das Informationsrecht bezieht sich auch auf den Lehrplan und die Lehr- und Lernmaterialien. In Absprache mit dem Klassenlehrer bzw. den zuständigen Fachlehrern lädt der Klassenelternsprecher zu einer Sitzung der Klassenelternschaft ein, auf deren Tagesordnung Familien- und Sexualerziehung ausgewiesen ist. Die vorgesehenen Medien, insbesondere die, die über die eingeführten Schulbücher hinausgehen, werden den Eltern vorgestellt. Fachliche und pädagogische Argumente für das geplante Vorgehen werden erläutert. Ein Mitbestimmungsrecht der Eltern über Ziele, Inhalte, Methoden und Medien besteht allerdings nicht. Die Teilnahme der Schüler an Themen der Familien- und Sexualerziehung im Rahmen des Unterrichts ist obligatorisch. Die Lehrer sind dabei aber bestrebt, Meinungs- oder Auffassungsunterschiede möglichst einvernehmlich auszugleichen. Es liegt in ihrer Verantwortung, eventuell auftretende Konflikte mit den Eltern, insbesondere dem Klassenelternsprecher und dem Vorsitzenden des Elternrates der Schule möglichst vorher auszuräumen.

 

Der komplette Orientierungsrahmen kann auf dem Bildungsserver heruntergeladen werden.

Manja Kelch, Pressereferentin und Redakteurin für Social Media in der Pressestelle des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

7 Kommentare

  1. Polchau 7 Jahren vor

    Beachtlich, dass Sie dafür einstehen, dass Kinder und Jugendlichen keine Meinung aufgedrängt werden soll. Das geschieht jedoch durch die von Lesben- und Schwulenverbänden initiierten Lernmaterial (so in Schleswig – Holstein geschehen) und nur scheinbar gesichertem Wissen (je nach Studie). Es ist nach langjähriger Benachteiligung dieses Personenkreises unbedingt richtig Würde und Respekt zu vermitteln. Das ist aber trennbar von der in der Schule vermittelten Lehre der geschlechtlichen und sexuellen Vielfalt als wählbares Modell. Als Ausgangsmodell brauchen Kinder aus Sicht von von Familientherapeuten die Gemeinschaft von Mann und Frau als die ursprüngliche und lebensspendende (mit männlich- weiblichen Polen). Wir hören inzwischen von mehreren Kindern aus den Grundschulen, die nicht darüber sprechen oder weinend zu Hause sitzen, weil ihre Schamgrenze verletzt wurde durch die unpassende oder zu frühe Lehre in der Gleichaltrigengruppe. Jugendliche lassen die entstehende Spannung gegeneinander ab mit sexualisierenden Provokationen. Es ist für die Politik zu überdenken, ob die Behörde diese Folgen ihrer „Wissensvermittlung“ wollte, oder ob man doch eher Eltern befähigen sollte, und die sexuelle Aufklärung in deren Händen und Feingefühl lassen sollte.

    • Autor
      Manja Kelch - SMK 7 Jahren vor

      Zu Prozessen der schulischen Familien- und Sexualerziehung in den Bundesländern liegen unterschiedliche Erfahrungen vor. Deshalb gibt der Orientierungsrahmen für die Familien und Sexualerziehung an sächsischen Schulen vor, dass gerade der Kontakt mit den Eltern der Schülerinnen und Schüler eine wichtige Voraussetzung für die Umsetzung benannter Erziehungs- und Bildungsziele ist (Orientierungsrahmen Punkt 2). Insbesondere sind die Eltern als Partner zu sehen, mit denen auf verschiedenen Ebenen vertrauensvoll zusammengearbeitet werden soll. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Klassenelternversammlungen, in denen die Ziele, Inhalte und Formen der Familien- und Sexualerziehung rechtzeitig mitgeteilt und mit den Eltern besprochen werden sollen.

      Die Umsetzung vor Ort obliegt in der Verantwortung der jeweiligen Schulleitungen (Orientierungsrahmen Punkt 3.2 Rolle von Lehrkräften und Schulleitungen). Die Einbeziehung von externen Partnern und worauf insbesondere zu achten ist, ist Gegenstand des Punktes 3.5 des Orientierungsrahmens.
      Wenn Schulen Familien- und Sexualerziehung zum Gegenstand ihrer schulprogrammatischen Arbeit machen und diese in der Schulkonferenz thematisieren, werden die Interessen von Eltern aufgegriffen. Benannte Befürchtungen können dann eine verantwortungsvolle Thematisierung vor Ort finden.

  2. Volker Weber 7 Jahren vor

    Grundübel am dieser ganzen Sache ist, dass Mensch meint Gott spielen zu können, anstatt die Existenz eines Schöpfergottes anzuerkennen, der grundlegend Sinnvolles gedacht hat bei der Schaffung von Mann und Frau. Alles in seinem Eier für uns nachzulesen. Es zeigt auch, was passiert, wenn es so läuft, wie es jetzt zu sehen ist. Wenn in all diesen Entwicklungen nicht oder fast nicht von der Würde des Menschen gesprochen wird ist das für mich sehr bezeichnend. Dieser Begriff führt auf unser Grundgesetz zurück, das eben sich auf diesen Schöpfergott bezieht und damit auch auf das Wort, die Bibel, die die Geschlechterrollen klar benennt. Mal sehen wo und das gottlose Agieren hinführt. Sicher zu keiner Menschenwürde. Denn sie bedeutet nicht, dass Mensch nach seiner Facon seelig wird. Gott sei uns gnädig!

  3. Prof. Dr. H. Laue 7 Jahren vor

    Meinen Sie wirklich, dass Sie dafür gewählt worden sind?
    Sie lassen sich für eine Entwicklung instrumentalisieren, die an Fragwürdigkeit nicht zu überbieten ist.
    Kehren Sie um. Missbrauchen Sie nicht die Schulpflicht, um in eines der subtilsten Aufgabenfelder elterlicher Erziehung gravierend einzugreifen. Sie sind auf dem Wege, großen Schaden anzurichten.

    • Autor
      Manja Kelch - SMK 7 Jahren vor

      Schule ist Lern- und Lebensort, der ebenso in der Verantwortung ist, soziale Fähigkeiten und Kompetenzen zu vermitteln. Dazu gehört, auch Sachverhalte der geschlechtlichen und sexuellen Vielfalt zu thematisieren und in diesem Zusammenhang Aspekte der Chancengleichheit anzusprechen. Es geht darum, Benachteiligung zu vermeiden und sich vorurteilsfrei zu begegnen. Nach Artikel 22 der Verfassung des Freistaates Sachsen sind Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die zuerst ihnen obliegende Pflicht. Unbeschadet dieses natürlichen Erziehungsrechtes der Eltern gehört nach § 36 Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SchulG) Familien- und Sexualerziehung auch zu den Aufgaben der Schule.

      Zur Rolle der Lehrerin bzw. des Lehres ist dabei folgende Aussage aus dem Orientierungsrahmen grundlegend: „Im Sinne der Erziehung zum mündigen Bürger ist es von Lehrerinnen und Lehrern zu unterlassen, den Kindern und Jugendlichen die eigene Meinung aufzudrängen. Die Lehrkraft sollte den Schülerinnen und Schülern immer deutlich machen, was gesichertes Wissen und kritische Reflexion über Handlungsmöglichkeiten auf der einen Seite sind und wo persönliche Einstellung und Überzeugung beginnt.“

      Freundliche Grüße

Pingbacks

  1. […] Orientierungsrahmen für Familien- und Sexualerziehung an Schulen aktualisiert […]