Lehrerinnen und Lehrer erhalten Unterstützung bei der individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Ab sofort steht dafür eine virtuelle Materialbox zur Verfügung.
Kategorie: Inklusion
Sachsens Kultusminister Christian Piwarz hat sich deutlich zu den Förderschulen bekannt.
Vor zehn Jahren trat in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Kraft. Was hat sich seitdem in Sachsen getan – eine Bilanz.
Seit dem Schuljahr 2012/13 wird in vier sächsischen Modellregionen das gemeinsame Lernen von Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf erprobt. Die Ergebnisse des Schulversuchs »ERINA« wurden nun im Rahmen eines Fachtages vorgestellt.
Das gemeinsame Lernen von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Grund- und Oberschulen erfordert eine besondere Abstimmung des Unterrichts. Das Sächsische Bildungsinstitut hat hierfür unterstützende Materialien für die Lehrkräfte entwickelt.
Seit Beginn des Schuljahres 2017/18 wird an sächsischen Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung nach einem neuen Lehrplan unterrichtet. Wesentliches Ziel ist es, diese jungen Menschen noch besser auf gesellschaftliche und berufliche Teilhabe vorzubereiten.
An weiteren 38 Schulen in Sachsen werden ab dem kommenden Schuljahr Inklusionsassistenten im Einsatz sein. Um Kinder und Jugendliche mit Behinderungen oder sonderpädagogischem Förderbedarf zu unterstützen, sind bereits seit Sommer 2016 an 173 sächsischen Schulen Inklusionsassistenten tätig. Zum Schuljahr 2017/18 wurden in einer zweiten Verfahrensrunde weitere Schulen ausgewählt, für die sich Träger bei der Sächsischen Aufbaubank bewerben konnten.
