Neuer Lehrplan an Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

Neuer Lehrplan an Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

Seit Beginn des Schuljahres 2017/18 wird an sächsischen Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung nach einem neuen Lehrplan unterrichtet. Wesentliches Ziel ist es, diese jungen Menschen noch besser auf gesellschaftliche und berufliche Teilhabe vorzubereiten.

Dementsprechend ist der Bereich „Arbeit und Beruf“ gegenüber dem bisherigen Lehrplan gestärkt worden. Der neue Lehrplan gleicht sich damit dem Modell an, das den Lehrplänen aller anderen Schularten zugrunde liegt. Die Verbesserung der Teilhabe entspricht der UN-Behindertenrechtskonvention, die keineswegs die Existenz von Förderschulen ausschließt.

lehrplanfoesg-blogAnknüpfungspunkte zu Lehrplänen anderer Schularten

Förderschulen werden auch in Zukunft ein fester Bestandteil in Sachsens Schullandschaft sein. Dennoch stellt der neue Lehrplan vielzählige Bezüge zu den Lehrplänen der anderen Schularten her und gibt damit wichtige Anknüpfungspunkte für die inklusive Unterrichtung.

Die Lernbereiche Mathematik und Sachunterricht verdeutlichen das besonders, denn die Arbeit mit Taschenrechner und Computer, aber auch die Themen Energie und Umwelt unterstützen die Schüler dabei, ihre Lebenswelt zu erschließen.  Der neue Lehrplan greift für den Schüler alltagsrelevante Probleme und Aufgaben auf und ermöglicht aktives, selbstbestimmtes und entwicklungsgemäßes Lernen in realen Lernsituationen.

Der Lehrplan nimmt außerdem die nach dem im April beschlossenen Schulgesetz geltende Bezeichnung dieser Förderschulen als „Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung“ auf.

Kultusministerin Brunhild Kurth dankt allen Beteiligten, insbesondere der Lehrplankommission und der Universität Leipzig, die die Erarbeitung des Lehrplans ermöglicht haben.

Fortbildungen werden Einführung des Lehrplans begleiten

Die Einführung des neuen Lehrplans wird durch eine flächendeckend angelegte Fortbildung wirksam unterstützt. Zusätzlich zu der bereits initiierten schulinternen Fortbildung werden ab dem laufenden Schuljahr in allen Regionalstellen der Sächsischen Bildungsagentur bedarfsorientierte regionale Fortbildungen angeboten. Sie stehen Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften offen und sollen einen wesentlichen Beitrag leisten, damit die im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung tätigen Pädagogen ihre anspruchsvolle Aufgabe mit viel Geduld und Kreativität zum Erfolg zu führen können.

Bianca Schulz, Redakteurin für Social Media in der Pressestelle des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

3 Kommentare

  1. Uta Bergmann 7 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Schulz,
    Ihre Antwort zeigt mir, dass Sie an Ihrem Schreibtisch keinerlei Begegnungen mit der Praxis der Förderschulen haben. Diese Sätze aus dem Parteiprogramm helfen leider nicht dabei, um aus diesen Mauern auszubrechen.
    Die Vorbereitung aufs Leben findet garantiert nicht in dieser Schule statt. Denn nur in der Freizeit und im Urlaub kommt er unter Leute, von denen er etwas lernen kann.
    Und zur Schulleitung habe ich schon lange kein Vertrauen mehr. Die schreien nur rum, wenn ihnen die Argumente ausgehen. Dabei habe ich vor 1 Jahr nur gefragt, wann die so großspurig angekündigte Förderung endlich anfängt.

  2. Uta Bergmann 7 Jahren vor

    Mein Sohn geht auf eine solche Schule. Leider würde das über unsere Köpfe hin entschieden. Und leider ändert ein neuer Lehrplan nichts an der Ausgrenzung dieser Jugendlichen von ihren Altersgefährten, und er ändert auch nichts in den Köpfen der Lehrer.
    Er hat z. B. jetzt in der Werkstufe überhaupt keinen Mathematik- und Deutschunterricht mehr. Das muss er dann am späten Nachmittag in privaten Förderinstituten machen. Es ist nicht nur etwas kostenintensiv, sondern für ihn eine zusätzliche Belastung. Aber ihm gefällt es dort, weil er dort richtig gefördert wird, er wird respektiert und nicht die ein dummes Kind behandelt. Auch die anderen Kinder und Jugendlichen akzeptieren ihn und am liebsten würde er den ganzen Tag dort lernen, weil es ihm etwas bringt.
    An seiner regulären Schule wurde dieses Jahr angeordnet, dass sie ihre Hefter nicht mehr mit nach Hause nehmen dürfen. Das heißt, wenn er nicht mal heimlich einen Hefter mitbringt, erfahre ich gar nicht, was sie dort stundenlang treiben.
    Ein anderes Problem ist, dass den Schülern schon zum 2. Mal in Folge mitgeteilt wurde, dass es keine Klassenfahrt gibt, weil die Schule kein Geld dafür hätte. Aber wieso dürfen alle anderen Schüler auf Klassenfahrt und die Schüler dieser Schule nicht?

    • Autor
      Bianca Schulz - SMK 7 Jahren vor

      Sehr geehrte Frau Bergmann,
      vielen Dank für Ihren Kommentar. Die Förderschulen im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung sind darauf ausgerichtet, ihre Schüler zu einer möglichst selbstständigen und selbstbestimmten Lebensgestaltung zu befähigen und ihnen gesellschaftliche Teilhabe sowie Teilhabe in Arbeit und Beruf zu ermöglichen. Teilhabe in sozialer Integration ist Leitidee und Auftrag der Schulen im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Deshalb arbeiten viele dieser Schulen mit Regelschulen zusammen, um Begegnungen und gemeinsame Aktivitäten für Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung zu schaffen.
      Was Ihre ganz konkreten Fragen betrifft, die ich von hieraus nicht einschätzen und beantworten kann, bitte ich Sie, sich vertrauensvoll an die Schulleitung oder gegebenenfalls auch an die zuständige Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur als Schulaufsichtsbehörde zu wenden.

      Mit freundlichen Grüßen
      Bianca Schulz